behren könne.
11““ u“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 19. November 1938.
und er mit der Zeit in die Lage versetzt wird, die Firma als eigen⸗ zu erwerben. Im Anschluß hieran sprach der Gauwirtschaäftsberater, Prof.
Dr. Hunke, zu dem vordringlichen Problem der Ausschaltung
der Juden aus der Wirtschaft. Die letzten Judengesetze machten es notwendig, mit größter Beschleunigung die Uebernahme von Einzelhandelsgeschäften aus jüdischen Händen zu regeln. Not⸗ wendig sei, daß vorerst alle diejenigen Betriebe festgestellt werden, die unter keinen Umständen für die Arisierung in Frage kommen und geschlossen bleiben sollen. Zur Zeit seien in Berlin noch 3767 jüdische Einzelhandelsverkaufsstellen vorhanden.
Bei Prüfung der Anträge für die zu übernehmenden Ge⸗ schäfte soll trotz der gebotenen Eile mit größter Sorgfalt ver⸗
Wirtschaftslenkung und Finanzierung.
Vor einer großen Anzahl nordwestdeutscher Vertreter des Bankiergewerbes sprach am Freitagabend in der Industrie⸗ und
Handelskammer, Einzelhandelsabteilung, Hamburg, Ministerial⸗ direktor Kurt Lange vom Reichswirtschaftsministerium Berlin
über „Wirtschaftslenkung und Finanzierung“.
Der Redner ging davon aus, daß Kapital in erster Linie für die Allgemeininteressen der deutschen Volkswirtschaft zur Ver⸗ fügung gestellt werden müsse, wie dies auch bisher schon im Rahmen der Aufgaben des Vierjahresplanes geschehen sei. Alle Dinge, die mit der Wirtschaft zusammenhängen, müßten im Ein⸗ vernehmen mit allen Stellen geregelt werden, wie auch die Wirt⸗ schaft die Zusammenarbeit mit den Regierungsstellen nicht ent⸗ Es müsse eine Lenkung des Materialbedarfs, des
Arbeitseinsatzes und des Kapitals im Sinne der staatlich vor⸗
Privatinitiative ohne Wirkung sein solle.
besondere Bedeutung haben. Vorurteil, das hier und dort den Börsen entgegengebracht würde.
dringlichen Interessen erstrebt werden, womit keineswegs die 1 ive — Der Redner ging dann eingehend auf die Wichtigkeit der Börsen ein, die im Zusammen⸗ hang mit Banken und Kreditapparaten volkswirtschaftlich ihre
Er wandte sich gegen ein gewisses
Der Banken⸗ und Kreditapparat müsse intakt erhalten werden, um die großen Aufgaben erfüllen zu können, die der deutschen
des Bankierstan
Volkswirtschaft 88 seien. Ein weiteres Zusammenschrumpfen ides liege nicht im Interesse der Allgemeinheit. Der Bankier müsse sich aber stets bewußt bleiben, daß seine Arbeit
dem Volksganzen zu dienen habe.
Bankdirektor Huebbe, der Vorsitzende des Börsenvorstandes,
dankte dem Redner und betonte, daß der Bankierstand und die Blörse, die zahlreiche Vertreter zu diesem Vortragsabend entsandt
hatte, wie bisher auch in Zukunft die großen Aufgaben, die inner⸗
halb der deutschen Wirtschaft zu lösen seien, stets im Auge be⸗
halten würde.
fahren werden, damit nicht politisch, moralisch oder sachlich unzu⸗ verlässige Personen sich im Einzelhandel niederlassen.
Der Gauwirtschaftsberater unterstrich weiterhin, daß das Eingehen jüdischer Geschäfte unter keinen Umständen etwa durch Ausverkäufe oder Versteigerungen den bestehenden Einzelhandel in seiner Bedarfsdeckung — zumal jetzt beim Weihnachtsgeschäft — beeinträchtigen dürfe. Den jüdischen Inhabern bliebe es über⸗ lassen, ihre Warenläger an Großhändler oder Einzelhändler ab⸗ zugeben oder im regulären Verkauf bis Ende des Jahres zu ver⸗ äußern.
Im Anschluß an diese Referate fand ein reger Meinungsaus⸗ tausch zwischen allen am Einzelhandelsschutzgesetz beteiligten Stellen statt.
Der chemische Aufschluß des Holzes durch Hydrolyse der Kohlenhydrate.
Auf einer Vortragsveranstaltung des Vereins zur Förderung des Gewerbefleißes von 1821 im Ingenieurhaus sprach am Frei⸗ tag das jüngste Ehrenmitglied des Vereins, Professor Dr. Ber⸗ gius, über den chemischen Ausschluß des Holzes durch Hydrolyse der Kohlenhydrate. Seinen Ausführungen entnehmen wir:
Seit langer Zeit beschäftigt sich die chemische Wissenschaft mit dem Aufschluß der Naturprodukte. Man begann mit den Erzen, Kohlen usw., bis in neuerer Zeit die Versuche auch auf die vegetabilische Substan steeh wurden. Mit den bisher üblichen chemischen Holzaufarbeitungsmethoden wurde jedoch kaum mehr als die Hälfte der Holzfubstanz ausgenutzt. Die National⸗ ökonomie verlangt aher vom Chemiker die restlose Ausnutzung der Rohstoffe. Eine solche quantitative Verwertung des Rohstoffes wird durch das Holzhydrolyseverfahren erreicht. Die aufeinander⸗ folgenden Fabrikationsphasen: Zerkleinerung des Holzes — Extraktion der Gerbstoffe — Vorhydrolyse mit verdünnten Säuren — Trocknung des Holzes — Hydrolyse mit konzentrierter Salz⸗ säure — Auswaschung — Wiedergewinnung der Salzsäure — ver⸗ wandeln das Holz in das Primärprodukt des Verfahrens, den rohen Holzzucker, ein hochwertiges Kohlenhydratfuttermittel, ins⸗ besondere für Schweine. Aus diesem rohen Holzzucker lassen sich durch Gärung Spiritus, Milchsäure und Glyzerin sowie ins⸗ besondere Futterhefe herstellen; durch einen Raffinations⸗ und Kristallisationsprozeß kann der rohe Holzzucker auf reine kristalli⸗ sierte Glukose und auf bösstol sert⸗ Xylose verarbeitet werden. Daneben werden Gerbstoffe, Harze, Furfurol usw. sowie als Nebenprodukte Essigsäure und Lignin gewonnen. Wenn auch die weitere Verfeinerung des Verfahrens und der Produkte noch manche Aufgabe bietet, so ist mit dem Holzhydrolyseverfahren das Problem der quantitativen chemischen Verwertung des Holzes gelöst.
Wirtschaft des Auslandes.
Holland beschränkt Handelsagententätigkeit für Ausländer. Amsterdam, 18. November. Der Regierungspressedienst meldet, daß die Liste jener Berufe und Betriebe, die von Ausländern ohne
1 Genehmigung des Wirtschaftsministers nicht selbständig ausgeübt
werden dürfen, um den Beruf des Handelsagenten erweitert worden ist. Vom 17. November ab dürfen sich keine Ausländer
mehr ohne vorherige schriftliche ministerielle Genehmigung als
Handelsagent niederlassen. Ausländer, die bisher schon als Agent
selbstänig arbeiteten, haben die ministerielle Genehmigung bis
späteftens zum 1. März 1939 zu erwirken. Handelsagent im Sinne des Beschlusses ist, wer berufsmäßig das Zustandekommen von Transaktionen zwischen seinem Auftraggeber und Dritten ver⸗ mittelt oder die Transaktion im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers abschließt. Die Regelung gilt für alle Branchen. Nach dem 1. März 1939 darf kein Ausländer mehr als Handels⸗ agent tätig sein, der nicht im Besitze der ministeriellen Genehmi⸗
gung ist.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
8 8
8 8
Dänemark (Kopenhg.)
9
8
8
8
8 8 9
2
Pi Bukarest)
Schweiz (Zürich,
8
Amerika (New York)
Aegypten (Alexandrien
Aires).. Belgien (Brüssel u. Brasilien
Estland
Holland (Amsterdam Fran (Teheran)...
Norwegen (Oslo). 8
Spanien (Madrid u.
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
18. November Geld Brief
12,075 0,576 42,25
0,148
3,053 52,55 47,10 11,775
68,27 5,19 6,592 2,357
135,92 14,61 52,93
13,11 0,687
5,706 2,478 48,85
42,02 59,14
47,10 10,685
19. November Geld Brief
12,025 0,571 42,17
0,146
3,047 52,36 47,00 11,725
68,13 5,17 6,563 2,353
135,54 14,57 52,74
13,09 0,684
5,694 2,474 48,75
41,94 58,92
47,00 10,645
12,055 0,575 42,25
0,148 3,053 52,46 47,10 11,755
68,27 5,18 6,577 2,357
135,82 14,59 52,84
13,11 0,686
5,706 2,478 48,85
42,02 55,04
47,10 10,665
12,045 0,572 12,17
0,146
3,047 52,45 47,00 11,745
68,13 5,18 6,578 2,353
135,64 14,59 52,83
13,09 0,685
5,694 2,474 45,75
41,94 59,02
47,00 10,665
1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten 100 Kronen
1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
und Kairo).. Argentinien (Buenos
.„ . 22—
Antwerpen).. (Rio de
I) Bulgarien (Sofia) .
Danzig (Danzig) . England (London)..
(Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) rankreich (Paris).. riechenland (Athen)
und Rotterdam)..
sland (Reykjavik). talien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) . ..
Polen (Warschau, Kattowitz, Fenlen B Portugal (Lissabon).
chweden, Stockholm
und Göteborg) .. 60,39
56,44
60,51 56,56
60,62 56,56
60,50
Basel und Bern). 56,44
8,591 1,978
0,929
Barcelona).. Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
8,609 1,982
0,931
5,609 1,982
0931
5,591 1,978
0,929
1 Dollar 2,495 2,499 2,495 2,499
9
Verschärfung der polnischen Devisen⸗ 1 bestimmungen *
Warschau, 18. November. Am 16. November 1988 ist eine Abänderung des Rundschreibens der Devisenkommission Nr. 5 vom 1. Mai 1936 über die Ermächtigung der Devisenbanken zur Ueberweisung von Zahlungsmitteln für die Einfuhr von Waren und Nebenkosten nach dem Auslande erschienen. Ursprünglich waren die Devisenbanken auf Grund des Rundschreibens er⸗ mächtigt, Anträge auf Erteilung von Ermächtigungen zur Be⸗ zahlung von Forderungen aus der Wareneinfuhr sowie zur
ezahlung von Speditions⸗, Versicherungs⸗ und Transportkosten
im Auslande bis zum Betrage von 5000 Zl. zu erledigen. Im
Herbst 1936 wurde dieser Betrag auf 3000 Zl. herabgesetzt. Durch die soeben ergangene Verfügung der Devisenkommission wird die Ueberweisungsbefugnis der Devisenbanken auf 500 Zl. beschränkt. Anträge, die auf höhere Beträge lauten, müssen von jetzt ab der Devisenkommission zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
18. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205
2,467 2,487 2,467 2,487 0,544 0,564 42,04 42,20 0,11 0,13
52,30 52,50 47,01
47,19 11,72
11,76 11,72 11,76 5,14
5,18 6,545
19. November Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 4,185 4,205
2,467 2,487 2467 2,487 0,543 0,563 42,014 42,20 0,11 0,13
52,21 52,41 17,01 47,19 11,70 11,74 11,70 11,74
5,13 5717 6,3 6,55 135,26 135,80
13,07 13,13 5,63 5,67 2,446 2,466
41,70 41,86
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars ....1 Stüc Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. . 1 Dollar 2 und 1 Dollar. 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso Belgisch. 100 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische 1100 Leva Dänische .100 Kronen Danziger .100 Gulden Englische: große.. .[1 engl. Pfund 1 & u. darunter 1 engl. Pfund Estnischehe .1100 estn. Kr. Finnische. . .100 finnl. M. Französische .100 Frs. Holländische 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische 100 Dinar Kanadischhe . l kanad. Doll Lettländische 100 Lats 100 Litas
Litauische .. Norwegische. .8.. 100 Kronen 58,76 59,00 58,86 59,10 100 Zlotv 47,01 47,19 47,01 47,19
Polnisce .... Rumänische: 1000 Lei “ und neue 500 Lei 100 Lei — — — — E — — — 100 Kronen 1 60,23 60,47 ]60,34 60,58 56,29 56,51 56,29 56,51
unter 500 Lei... Schwedische..
100 Frs.
100 Frs. 56,29 56,51 56,29 56,51 1,99 1,91]1 1,89 1,91
6,565 135,36 135,90
1307 13,13 5,63 5,67 2,446 2466
41,70 41,86
Schweizer: große..
100 Frs. u. darunt. Spanische 1100 Peseten Türkische l :türk. Pfund Ungarische. 100 Pengö
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörfenvorstandes
vom 19. November 1938.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 00Jc62. Antimon⸗Regulus. E““ Feinsilb r..
RM für 100 kg
Berliner Börse am 19. November.
Aktien weiter nachgebend, Renten ruhig.
An der Wochenschlußbörse bröckelten die Kurse fast aller Dividendenwerte weiter ab. Dabei war das Angebot nur un⸗ bedeutend, es fehlte jedoch jede Aufnahmeneigung, selbst früher erteilte Kauflimite wurden angesichts des weichenden Kursniveaus gestrichen. Beachtung fanden die Ausführungen des Ministerial⸗ direktors Lange vom Reichswirtschaftsministerium vor dem nord⸗ westdeutschen Bankiergewerbe, in denen er auf die Wichtigkeit der Börsen einging und sich gegen ein gewisses Vorurteil wandte, das hier und dort den Börsen entgegengebracht werde. Der Banken⸗ und Kreditapparat müsse intakt gehalten werden, um die großen Aufgaben erfüllen zu können, die der deutschen Volkswirtschaft gestellt seien.
Am Montanmarkt ermäßigten sich Verein. Stahlwerke um 1, Hoesch um 14¼ %; letztere holten im Verlauf allerdings wieder ¼ % auf. 8
Auch die anfänglich leicht gedrückten Mannesmann über⸗ schritten später die Vortagsschlußnotiz. Von Braunkohlenwerten sind Niederlausitzer mit —2 und Ilse Genußscheine mit — 1, von Kaliaktien Salzdetfurth mit — 2 ¾¼ und von chemischen Pa⸗ pieren Rütgers mit — 2 % als besonders stark rückgängig her⸗ vorzuheben. Farben gaben um ½ % auf 144 nach. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten begegnete man noch kleinen Anschaffungen, so in Lichtkraft († 1) und in HEW. (+ ℳ ). Andererseits waren Siemens um 3 ½¼, AEG um 1 %, Schuckert um 1 ¾% und Wasserwk. Gelsenkirchen auf ufallsangebot um 4 ¼ % gedrückt. Bei den Papier⸗ und Zellstof aktien gaben Feld⸗ mühle und Waldhof auf kleinstes Angebot 2 ½ bzw. 1 ½ % her; An den übrigen Märkten fielen mit größeren Abweichungen auf: Allgem. Lokal u. Kraft (— 2 ¼), Hansadampf (s— 2), Bemberg (— 1 ¾) und Junghans (— 1 ½ ). b
Im Börsenverlauf herrschte an den Aktienmärkten ein freund⸗ licherer Grundton vor, was auch in Kursbesserungen zum Aus⸗ druck kam. Verschiedene Werte stiegen um ½ . Rütgers, Conti Gummi und Hoesch gewannen je 1 %. Verein. Stahlwerke zogen um 1 % % an, Farben gewannen 1 % % auf 145 %. Schering wurden 1 ½¼ % und Bemberg 2 ¼ % höher notiert. Mannesmann gewannen % . Niedriger lagen Aschaffenburger Zellstoff, die auf kleines Angebot 2 % verloren.
Zum Börsenschluß bestand verschiedentlich wieder Verkaufs⸗ neigung, so daß die Kurse teilweise erneut nachgaben. Felten und Rheinstahl verloren je 1 ¼½ %. Gesfürel gaben um ½¼ % nach, und Farben schwächten sich auf 143 % ab.
Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien litten erneut etwas unter Verkaufsneigung. Commerzbank büßten ℳ¼, Ver⸗ einsbk. Hamburg 1 % und Dtsch. Ueberseebk. 1 ¾¼ ein. Deutsch⸗ Asiatische gaben um 30 RM nach. .
Bei den Hypothekenbanken stellten sich Dtsch. Centr. Bod. und Meininger Hyp. je ¼, Rhein. Hyp. und Westdtsch. Bodencredit je 1, ferner Rhein. Westf. Bodenkredit nach Unterbrechung um 1 1¼ % niedriger. Auch Kolonialwerte schwächten sich ab, so Schantung um 2 ¼, Doag um 2 ⁄⅛ und Kamerun um 3 ¾¼ t. Bei den Industrie⸗ papieren büßten Chemische Grünau und Dittmar⸗Neuhaus, beide nach Pause, 5 bzw. 4 % ein. Siegersdorfer Werke verloren 3 ¾¼ und Kromschröder 3 %. .
Am Kassarentenmarkt waren Kursveränderungen von Belang nicht zu verzeichnen. Pfandbriefe und Kommunalobligationen konnten sich gut behaupten.
Von Stadtanleihen gaben 26er Essen, 28er Dresden und 28er Koblenz je um ½ % nach. Reichs⸗ und Länderanleihen stellten sich im allgemeinen auf Vortagsbasis. I. Dekosama waren um * % rückgängig. Am Markt der Industrieobligationen stiegen Aschinger um ½ % und 36er AEG um *% P. Anderer⸗ seits büßten Castellengo * und Rhein⸗Main⸗Donau ½ P ein.
Am Geldmarkt waren für Blanko⸗Tagesgeld zunächst unver⸗ änderte Sätze von 2 ¼ bis 2 ½¼ % zu hören.
Devisenbewirtschaftung.
Ausdehnung deutsch⸗ausländischer Verrech⸗
nungsabkommen auf die sudetendeutschen Gebiete.
Der Reichswirtschaftsminister gibt durch Runderlaß 143/⁄38 D. St. 73/38 Ue. St. bekannt, daß die Bestimmungen des deutsch⸗ griechischen Verrechnungsabkommens vom 24. September 1937 mit Wirkung vom 18. November 1938 an auch für Zahlungen zwischen den sudetendeutschen Gebieten und dem Königreich Griechenland und umgekehrt angewandt werden. Diese Regelung greift auch dann Platz, wenn die Zahlungsverpflichtung vor dem 18. November 1938 fällig geworden ist.
Mit der Schweizerischen Regierung ist eine Uebergangsrege⸗ lung für den Waren⸗ und Reiseverkehr zwischen den sudeten⸗ deutschen Gebieten und der Schweiz getroffen worden. Der Reichs⸗ wirtschaftsminister gibt dementsprechend durch Runderlaß 144/38 D. St. 74/38 Ue. St. vom 17. November 1938 bekannt, daß die Bestimmungen des deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsabkommens vom 30. Juni 1937 im Waren⸗ und Reiseverkehr mit sofortiger Wirkung auf die sudetendeutschen Gebiete ausgedehnt werden.
Durch Runderlaß des Reichswirtschaftsministers 142/38 D. St. 72/38 Ue. St. vom 17. November 1938 sind mit Wirkung vom 4. November 1938 die Bestimmungen des deutsch⸗lettischen Verrechnungsabkommens auch auf das Land Oesterreich und die sudetendeutschen Gebiete ausgedehnt worden, im Warenverkehr mit Oesterreich jedoch nur, soweit die jeweilige Zahlungsver⸗ pflichtung nach dem 31. Mai 1938 entstanden ist. Danach können Zahlungen für Warenlieferungen für wirtschaftlich gerechtfertigte und übliche in unmittelbarer Verbindung mit dem deutsch⸗ lettischen Warenverkehr stehende Nebenkosten einschließlich sämt⸗ licher Zahlungen im Transportversicherungsverkehr, Veredelungs⸗ löhne, Zahlungen für ideelle Leistungen sowie Ueberweisungen von Beihi fen, Pensionen, Ersparnissen, Zahlungen für humani⸗ täre Zwecke, Renten aus Grundbesitz, Mietüberschüssen, kleinen Erbschaften, Dividenden aus Aktien und Genußrechten und Zinsen aus festverzinslichen Werten nur noch im Wege des deutsch⸗letti⸗ schen Verrechnungsverkehrs erfolgen.
Durch Runderlaß 141/38 D. St. 71/38 Ue. St. des Reichs⸗ wirtschaftsministers sind die Bestimmungen des deutsch⸗finnischen Verrechnungsabkommens mit Wirkung vom 15. November 1938 auf die sudetendeutschen Gebiete ausgedehnt worden. Von dem genannten Tage ab sind alle Zahlungen, die unter dieses Ab⸗ kommen fallen, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt 5 Fälligkeit im Verrechnungswege, d. h. durch Vermittlung der Deutschen Vereg enees eathe zu leisten.
Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und 1 6“ für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz;ch in Berlin⸗Charlottenburg.
Niederlande
Erste Beilag
e
anzeiger und Preußisch
Berlin, Sonnabend, den 19. November
1 Fortsetzung des Handelsteils. I
Ein⸗ und Ausfuhr von Tabak und Tabakerzeugnifsen in der 1. Hälfte des Rechnungsjahres 1938.
Ergebnisse der Handelsstatistik (Spezialhandel). § 4 der Bestimmungen
über die Tabakstatistik.
àA. Einfuhr in das deutsche Wirtschaftsgebiet.
Menge in
Herstellungsländer 100 kg
Werte in 1000 RM
A. Tabakblätter, unbearbeitet (Stat. Nr. 29).
Bulgarien 8. Griechenland Italien. Jugoslawien Niederlande
Türkei
Ungarkx .. U. d. S. Sowjet⸗Rep. D.⸗Kamerun u. M. . Kenya, Uganda . 8 Uebrige Brit.⸗Ostafrika Rhodesien . . .. I. Wita.. China .“ EW4“*“ Britisch Indien.. Syrien⸗Libanon.. Niederländisch Indien Philippinen
Vereinigte Staaten von Brasilien Columbien .. Cuba 116“ Dominikan. Republik TET8Zä““ Mertköo. .. e “ Venezuela. ö“ Uebriges Britisch Amerika ..
76 290 116 238 5 713 665 205
59 931 1 605 452
14 138 26 693 504 53
39
12 177
64
Summe A.. u davon: zollfr. and. Waren zollfr. tarifmäßig davon aus: Griechenland vIS, Bulgarien.
1u“
B. Tabakblätter, bearbeitet; Abfälle hiervon, Abfälle von bearbeiteten Tabakerzeugnissen; Tabakmehl, ⸗staub (Stat. Nr. 220 a).
Griechenlad.
Großbritannien.
Türket 8 .
“
. . 4 623 989 . 12 617 . 6 000
. 24 229 24 229
Summe 6 davon: zollfr. tarifmäßig.
C. Tabakrippen u. ⸗stengel (Stat. Nr. 220 b).
Großbritannien Dänemark.
Schweden.. 8 Niederländisch Indien ... — Vereinigte Staaten von Amerika. Uebriges Britisch Ameria.. Mbr Anerttes .„...
E1ö1“
D. Tabaklaugen (Stat. Nr. 220 c).
Italien 0 . 8 80 9 0 90 2 90 20 90 90 Schweiz TTT146X“ VLI1“ Vereinigte Staaten von Amerikak ..
Summe DD 26
E. Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Herstellung von Schnupf⸗ tabak (Stat. Nr. 220 d). Brasilien
CC-“
F. Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen und Platten (Stat. Nr. 220 e).
F44“*“
Suümme 6 davon: zollfrei d. Schiffe..
G. Schnupf⸗, Kautabak in Rollen, Platten (EVWVTT“
H. Zigarren, auch Zigarrenwilkel (Stat. Nr. 220 g).
20 . 9 2.⁴ 8 9 - .⁴ ⁴ 0
Summe . . . davon: zollfrei and. Waren
J. Zigaretten (Stat. Nr. 220 h).
Griechenland. Keitland, . . Ungarn,.. ..
Summe J . d von: ollfrei and.
aren
Berechnete Zollerträge
—
——
Stat. Nr. Warenbenennung
— Zollbetrag
in RM
2
B. Ausfuhr aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet.
Bestimmungsländer
Werte in
Menge in 1000 RM
100 kg
A. Tabakblätter unbearbeitet (Stat. Nr. 29)
B. Tabakblätter, bearbeitet; Abfälle hiervon, Abfälle von be arbeiteten Tabakerzeugnissen; Tabakmehl, ⸗staub (Stat. Nr. 220 a)...
C. Tabakrippen u. ⸗stengel (Stat. Nr. 220 b). D. Tabaklaugen (Stat. Nr. 220 c).
11eX“*“ D.⸗Kamerun u. M.. „
1.““
E. Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Herstellung von Schnupf⸗ tabak (Stat. Nr. 220d))
F. Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen u. Platten (Stat. Nr. 220 e).
Palen“ XAX“
Summe TF.. „„ .
G. Schnupf⸗, Kautabak in Rollen, Platten (Stat. Nr. 220 f).
Belgien.. Luxemburgü Memelland Schweiz..
Summe cf .
H. Zigarren, auch Zigarrenwickel (Stat. Nr. 220 g).
Bad. Zollausschl. Belgien..
Luxemburg..
Bulgarien. Danzig. b656 Griechenland Großbritannien Island.. Niederlande
2 „ „ 2 22 à „ ã 5 ⸗2 9 00 0% 090 0 8 0 „ „ ˙2
b 9 2929 ; 9 0
Norwegen. Schweden. U. d. S. Sowjet⸗Rep. -veehe““ D.⸗Ostafrika u. M.. D.⸗Südwestafrika u. M. D.⸗Kamerun u. M.. „ Union v. Südafrika.. I 1767656 Niederl. Amerika. . 1u. Summe HN. J3. Zigaretten (Stat. Nr. 220 h). Danzig. 8 Großbritannien Island Italien ortugal.
0 22292u09 22 —2—42 „ 0 9 90bb9b2Fbb;92bb90bᷓ90ù2bu90b605 —2
chweden 8 Japan.
Summe J . “
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 18. November 1938: Gestellt 21 508 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 19. November auf 62,00 ℳ (am 18. November auf 63,25 ℳ)
für 100 kg.
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien — 7,46 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien (niederl.⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam Pari, 1 . Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ½¼ % Agio, Südafrikanische Union und Süd west⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich % Disagio; Abgahekurs: abzüglich ½¼ % Disagio, Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für vlegseehsche Auszahlung London abzüglich 20 % isagio, 8 Neuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19 ¾¼ % Disagio. Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung und sind für Umsätze bis NM 5000,— verbindlich.
erernaeeeeeneee
Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas.. 41,— 1 Dollar 2,40
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
„ 1 Belga 0,40 1 Dollarx 2,38 1 Krone 0,50 1 Gulden.. 1 Schilling. 1 Eesti⸗Krone 1 Markka.. 1 .“ 1 Gulden 1 Lira . 1 Litas. 1 Franc. 1 Krone. 1 Zloty. 1 Krone.. 1 Franten 8 echen⸗ sche 8
Belgien. Canada Dänemark Danzig. England. Estland. Finnland Frankreich Holland 1 Italien . Litauen. Luxemburg. Norwegen. Polen.. Schweden.
Schweiz.. Tschechoslowakei Kronen „ Ver. Staaten .
von Amerika. 1 Dollar 2,381 1 Dollarx 2,40
Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Noten:
Aegypten. 1 ägyptisches Pfund.. RM 11,95 Australien 1. australisches Ffunbd „ 9,10 444* Niederländisch⸗Indien 1 Java⸗Gulden „ 1,34 Südafrikanische Union. 1 füdafrikanisches Pfund. „ 11,50
Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenwerte bis zu NM 1000,— verbindlich.
100 Kronen. 100 Gulden . 1 Pfund .. 100 Eesti⸗Krone 100 Markka.. 100 Francs. 100 Lire.. 100 Litas.. 100 Francs.
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100 Kronen 100 Zloty. 100 Kronen 100 Franken 100 Tschechen⸗
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im Monatsdurchschnitt ttober 1938 für 1000 kg in Reichsmark.
Brotgetreide Großhandelspreise ¹) frei Marktort
Marktort
Roggen Weizen²)
Marktort
Roggen Weizen²)
Marktort Roggen Weizen ²)
199,0 183,0 201,0 187,0 204,0
³) 190,0 ) 208,0 187,0 205,0 179,0 197,0 175,0 193,0 189,0 200,0 191,0 200,0 189,0 198,0 189,0 195,0 191,0 200,0
Königsberg (Pr.) 181,0 Stettin. 8 Kiek .. mburg erlin. Breslau. Gleiwitz. Dresden. Chemnitz Leipzig. Plauen. lle a. S.
Marktort
Magdeburg. Erfurt.. Braunschweig Hannover. Bamberg. Nürnberg Augsburg Muͤnchen. Würzburg Dortmund Essen.. Köln ..
193,0 193,0 193,0 193,0 193,0 195,0 193,0 195,0 196,0
189,0 192,0 189,0 189,0 188,0 188,0 191,0 191,0 189,0 191,0 193,0 193,0
200,0 Duisburg.. 196,0 EEEII6 201,0 Aachen. .. 203,0 a. M. 207,0 *“ 207,0 Worms.. 207,0 Stuttgart. 207,0 Mannheim . 207,0 Karlsruhe 4 209,0 211,0 211,0
eide
Hafer
Industrie⸗ Futter⸗
Chemnitz
Augsburg München Köln.. Karlsruhe
Prei
Handelspreis ab
Handelspreise ab Verkaufsstation.. Leipzig. Hen s egese ab Erzeugerverladestation.. “ roßhandelspreise ab Station im Gebiet des Augsburger Großmarkts )
waggonfrei Ceneee g öte V1 *“
Frachtlage Karlsruhe, ohne Sgack..
e für ausländisches Getreide,
7 . „⸗ 22 0
175,0 175,0
8) 223,5 ⁷) 191,5 160
n) 211,0 185 — 80,0 — 175,0
5) 173,5 8) 173,5
168,5 16) 167,5
„ 272 .„ 2720
90 90 32—02 1
cik Hamburg (Notierungen für Abladung lim Verschiffungshafen] im laufenden
Monat): Weizen Manitoba I 76,9, Manitoba II 72,8, Manitoba III 69,7, Rosafs 70,5, Barusso 70,1.
Tabakblätter, unbearbeitet. 16 Tabakblätter, bearbeitet 2 8 Tabakrippen u. ⸗stengel... “ Tabaklaugeen . “ Karotten (Mangotes), Stangen u. Rollen zu Schnupftabak . . ...... Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen u. Platten. ““ Schnupf⸗, Kautabak in Rollen u. Platten igarren, auch Zigarrenwickel. . igaretten „„ . „ ⸗ „
84 727 890
452 962 202 440
¹) Soweit nicht notiert, gesetzliche Frteaßeheei⸗ des Preisgebie von 4 RM für kontingentierte Ware; werden. — ²) Die von den Mühlen zu zahlende Weizenverma märkischer und setGerper. — °) Altmärkischer und Saale / Magdeburger. — .— ⁶) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den b en H VII und H X. — ⁹) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den sen für Ware aus den Preisgebieten H V und H X. — 1¹1) Handelshöchstpreis IV 216,0 und 221,0. — ¹²) Rheinische. — ¹⁸) Durchschnitt aus den Preisen
gebieten H XI und H XII
8) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preisgebiet Preisgebieten G III und G. V. — ¹⁰) Durchschnitt aus den Prei fI; aus den Preisgebieten III und für Ware aus den Preisgebieten G VIII und GIX.
für Ware aus dem Preisgebiet
8—
Berlin, den 14. November 1
u“ 8 8
ei Vorliegen eines wirt b hlungsabgabe ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten. — ³) Alt⸗
ts, in dem der Marktort liegt, einschließlich des Großhandelszuschlags
schaftlichen Bedürfnisses kann der Zuschlag bis auf 6 RM je t erhöht
5) Durchschnitt aus den Preisen für Ware aus den Preis⸗ reisgebieten IV und V. — 2) Zwei⸗ und vierzeilige. —
Statistisches Reichsamt.