28.
1.“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 21. November 1938. S. 4
Wolfenbüttel 16, 29 (7, 18). 60: Bremen Stadt 1, 2 (—, 2), Bremisches Landgebiet 7, 16 (—, 4). 61: Ballenstedt 9, 22 (6, 12), Bernburg 29, 192 (5, 34), Dessau⸗Köthen 61, 149 (24, 98), Zerbst 24, 114 (5, 79). 62: Detmold 1 6, 11 (—, 1), Detmold III 1, 1, Lemgo 31, 115 (1, 4). 63: Stadt Hagen 2 1 (1, 1). . ö14““
Schweinepest (Pestis suum).
3: Allenstein 1 Gemeinde 1 Gehöft. 5: III. Kreistierarztbezirk 1 Geh, (neu), VII. Krsbez. 1. IX. Krsbez. 1 (1). 8: Greifenhagen 1, 1. 11: Breslau 2, 2, Neumarkt 1, 1. 13: Gleiwitz Stadt 1, .(t. I Oppeln 1, 1. 15: Torgau 1, 2. 25: Minden 1, 1. 26: Unna 1 1, 1). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 1 (1, 1), Unterwesterwaldkreis „1. 35: Garmisch 2, 2. 36: Kehlheim 1, 1 (I1, 1). 40: Donau⸗ wörth. 1, 1, Kempten Stadt 1, 2 (1, 2), Wertingen 2, 2 (2, 2). 41: Glauchau 1, 1. 43: Leipzig Stadt 1, 1, Leipzig 2, 2 (2, 2). 50: Frei⸗ burg 1, 1. 52: Mannheim 1, 1. 54: Offenbach 1, 1 (1, 1)ö.8
Milzbrand (Anthrax).
6: Zauch⸗Belzig 1 Gemeinde 1 Gehöft (neu). 17: Steinburg 3, 3 (3, 3). 24: Beckum 1, 1 (1, 1). 30: Rees 1, 1 71, 1). 31: Rhei⸗ nisch⸗Bergischer Kreis 1, 1 (1, 1). 36: Vilsbiburg 1, 1 71, 1). 42: Löbau 1, 1 (1, 1). 53: Rudolstadt 1, 1 (1, 1).
Tollwut (Rabies).
3: Lyck 1 Gemeinde 1 Gehöft, “ 2, 2 (davon neu 1 Geh.). 10: Flatow 2, 2. Neustettin 1, 1 (1, 1). 11: Groß⸗Wartenberg 1, 1 (1, 1), Militsch 1, 1 (1, 1), Namslau 1, 1. 13: Tost⸗Gleiwitz 1, 1.
Tollwutverdacht (Rabies).
10: Deutsch⸗Krone 1 Gemeinde 1 Gehöft (neu), Flatow 3, 3 (3, 3), Neustettin 1, 1. 11: Militsch 1, 1. 13: Kreuzburg O.⸗S. 1, 1. 17: Rendsburg 1, 1. 24: Coesfeld 1, 1.
Tabellarische Übersicht
Geflügelcholera (Cholera avium).
3: Neidenburg 2 Gemeinden 2 Gehöfte (davon neu 1 Gem. 1 Geh.), Osterode i. Ostpr. 2, 2 (1, 1). 5: III. Kreistierarztbezirk 1 Geh. V. Krsbez. 1 (1), VI. Krsbez. 1 (1), VII. Krsbez. 1 (1). 7: Lands⸗ berg a. W. 2, 2. 11: Breslau Stadt 1, 1 (1, 1). 13: Kreuzburg O.⸗S. 1, I. 17: Herzogt. Lauenburg 1, 4 (1, 1). 25: Wiedenbrück 3, 2. 26: Lippstadt 1, 1. 41: Flöha 1, 1. 45: Eßlingen 1, 1 (1, 1). 55: Bez. IV 1 Geh. (1). 62: Detmold III 1, 1.
Nachrichtlich Land Oesterreich, Stand vom 1. November 1938.
Maul⸗ und Klauenseuche: Wien 119 Höfe (davon neu 65), Nieder⸗ donau 486, 7888 (144, 3460), Oberdonau 176, 1225 (78, 961), Salz⸗ burg 2, 18 (—, 10), Steiermark 14, 30 (12, 28), Tirol 24, 79 (10, 50), Vorarlberg 35, 178 (14, 72). Schweinepest: Wien 8 (5), Niederdonau 6, 7 (5, 6), Steiermark 19, 38 (2, 2), Kärnten 4, 5 (1, 1), Tirol 1, 2. Milzbrand: Nieder⸗ donau 1, 1, Steiermark 1, 1 (1, 1). Geflügelcholera: Wien 1 (1), Niederdonau 2, 4 (2, 4), Steiermark 1, 1. 58
über den Stand der Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut
und Geflügelcholera am 15. November (Neblung) 1938.
Rinderpest Pestis bovina
Maul⸗ und Klauenseuche
Aphthae epizooticae Länder⸗
Beschälseuche der Pferde Exanthema coitale paralyticum
Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneu- monia bovum
contagiosa
Pockenseuche der Schafe Rotz Variola ovium
Malleus
Schweinepest
Pestis suum
Tollwut Rabies
Milzbrand Anthrax
Geflügelcholera G
Cholera avium
davon neu
und ins⸗ davon
Regierungs⸗ usw. neu vegetamt
davon neu
davon ins⸗ davon
gesamt
ins⸗ davon ins⸗ gesamt gesamt neu
R 8 8
insgesamt
davon neu
davon ins⸗ davon neu gesamt neu
davon
insgesamt
insgesamt
Bezirke
Gemeinden Gemeinden
emeinden
ehöfte Gemeinden Gehöfte Kreise Gemeinden Gemeinden Gemeinden Gehöfte Gemeinden
Gehöfte
G G
Gemeinden Gehöfte
Gemeinden Gehöfte Gemeinden
Gemeinden Kreise
Gemeinden Gehöfte Kreise Gemeinden Gehöfte Gemeinden Kreise Gehöfte
Gemeinden ꝙGehöfte
ꝙ Gemeinden
—2 Gehöfte
*. Kreise 2 — —
2
e Gemeinden 2 Gemeinden
88 Kreise —⁸2
30 31 32
d0 1 80 4 d0 ₰ 80
20 21 22
—
— — —έ½
14 15] 16 17
r22 NR 2 87 82 2 —22 — 2 00 02 22 H —₰¼½ —
— — + Lagen △ — N . — H 00 x —
Preußen. Königsberg Gumbinnen Allenstein. Westpreußen Berlin.. 8 Potsdam. 1 e“ v“ “ Grenzmk. Posen⸗Westpr. 1“X“ LF6*“ Oppeln.. Magdeburg Merseburg. 1-JI“ Schleswig. Hannover. Hildesheim Lüneburg. Stade.. Osnabrück. Aurich. Münster. Minden..
E11I1I1I1
Arnsberg Kassel. Wiesbaden Koblenz.. Düsseldorf. Eö1“ be““ Aachen.. Sigmaringen
“
Oberbavern .. .. Niederbayern und Ober⸗
3 Ober⸗ und Mittelfranken 59 Mainfranken.. 16 Schwaben. 38
Sachsen 83
Chemniz.. 12 Dresden⸗Bautzen 44 Leipzig. . 16 e“ 11
Württemberg. 77
Neckarkreis.. 26 Schwarzwaldkreis. 4 Jagstkreis.. 22 Donaukreis.. 25
Baden 33
Konstanz.. 16 reiburg. arlsruhe..
Mannheim .
Thüringen Hessen. Hamburg. Saarland Mecklenburg Oldenburg. Braunschweig Bremen.. Anhalt.. Lippe..
66 2
—,— yeseeesse—eehaenn N2NS
II IIIIIII-
EEEETEEE ITEI
3 45 12 43 2 54 33 148 36 389
—, 10
3 6
59 190 4 216
22] 147
— 6 40 223 1 5 1 1
— 22
¾
R -ꝑ, a D⁊+⁊⁊¹⁊%1I11111“ IIIIE“ ITTEIITEEEII ͤͤ1111144A4*“ C1111’“ 1111114““ CC11111142““ EEIIECTITEEIEIEIIIIEIIIEIIEIIIII 111141413444““ 1111“ v11111144“““ “ C44424““ h11.“ EEEIEEEEETäE111“ ͤͤͤhCC114142“2“
I1“““
-
I 1111 I II ö mM III m IIIII ö III1 11I 111I
1 82 1I “ I ZI I LLI I E1 1111 L1LI 1 1112 L1IL 11 LLL LLL LÄäLSlLII
I I 1I LLILLI I I I 1II I EII 1I1II 11 1 11I EII 1112 II LLLI 111 111
EEE1 ETTII’ LIIIIIIIIII LHIIIIIIIEIII
ö1“
LIILIIIIIITT EIIIIIIIIII IeIIII EEIIII IEEqEIII EIIIIIIIII EEIIIEEII EiIEIIIIIIEEI IIIIEIIII
lIEIIIIIII EIIIIEIIIIII IIIIIIII IeiIIIII
—
ͤCC1111. CCC11114141“““ 121ö11. a LIlIIEeIIEEETE1 — 12
82 — S.
E
eIeSSIIEEEIIIII IIIII
1SSb1
IIIe— LIIIITIIIIII “ 111111A“
IITEETEETTE q“
d0
4.4““
LeeLILIILLEALILIIILLeAIIIILIHILILLLLERAIIILIIS
C11414141242*“ IEEEEEE
IaEIII
—
RNK ͤ R & &% % + Z R+R+T Z⁊%%%%““ iIIIII
1111“
EIIEEEEEIIIITII111I
LLLSLIIIILEAILILLILI
EE 1IIII
I
IIIIIIIIIIII“
ͤK 1111““
—
1—
1 —
II II 1 111I IIIml!
LILILI 11111“qn
11L=IIIL
LeLLvIII EIIIEIEEEEETEE1ööö“; 8“ 1““ vE1A11A“
L-
II=II1I I111
1II==S1Is111
1 IIII
LLHI 1I
—
111 111ö11 11ͤ1““ ““ IIIIII 1I1
e“ EI
eIIII IIIIIIIII III 1IEEö111 IIIIIIAI 1II11
Schaumburg⸗Lippe
politik besprochen wurden,
—
um Deutschen
Berlin, Montag, den 21. November
8*
„Neuer Arbschnitt der Grenzwirtschafts⸗
politik.“
unter der Ueberschrift „Neuer Abschnitt der Grenzwirt⸗ schaftspolitik“ veröffentlicht Ministerialrat im Reichswirtschafts⸗ ministerium Dr. Fole in Nr. 46 der Deutschen Wirtschasts⸗ Zeitung einen Aufsatz, der einleitend auf die am 21. Oktober . F. in Wien abgehaltene Tagung des Grenzwirtschaftsaus⸗ chusses der Reichswirtschaftskammer, auf der insbesondere die euabgrenzung der als besonders auftragsbedürftig anzusehenden Grenzgebiete und die künftige Ausrichtung der Grenzwirtschafts⸗ . Zezug nimmt. Nach den Ausführun⸗ en in dem bezeichneten Aufsatz begann mit dem Frühjahr 1938 ie neueste Phase der Grenzwirtschaftspolitik. Sie ist dadurch
EE1“ daß nunmehr in den industriellen Grenzgebieten
ie Arbeitslosigkeit praktisch als beseitigt angesehen werden kann, während auf der anderen Seite zunächst mit der Ostmark, seit Oktober 1938 weiter mit Sudetendeutschland, neue Grenzgebiete in das Reich eingetreten sind, die besonderer Hilfsmaßnahmen bedürfen und der weiteren Richtung der Grenzlandpolitik ihr Gepräge geben. Die selbstverständliche und sofort erfolgte Er⸗ klärung der und der sudetendeutschen Gebiete zu besonders auftragsbedürftigen Grenzbezirken hätte dazu geführt, daß bei Aufrechterhaltung der bisherigen Abgrenzung mehr als ein Drittel des Reichsgebiets bei der Auftragsvergebung als „bevorzugt zu berücksichtigen“ ö hätte. Es liegt auf der Hand, daß eine so weitgehende Abgrenzung praktisch die gewünschte Förderung
währungsanleihen.
„Der Reichswirtschaftsminister teilt der Wirtschaftsgru Privates Bankgewerbe mit Schreiben vom 12. ee naf sgesppe V. Dev. 4 b/34 196/38 — mit, daß der Handel mit den beiden nachstehenden Anleihen eine Zertifizierung nicht erfordert: a) 7 % Anleihe der „Semperit“ Oesterreichisch⸗Amerikanische Gummi⸗ werke A.⸗G., Wien, von 1927, lautend auf Schillinge und Dollar, b) 7 ½ % Schuldverschreibungen der Julius Meinl A.⸗G., Wien, von 1928, lautend auf Schillinge und Dollar. Diese beiden An⸗ leihen sind reine Inlandsanleihen, wurden im Ausland nicht aus⸗ gegeben und haben auch dort keine Zahlstellen. Sie sind nur an der Wiener Börse amtlich notiert.
Anbietungspflicht der Sudetendeutschen. „Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe weist darauf hin, daß inländische Wertpapiere einer in den 111 Gebieten ansässigen Person, die diese erst nach dem 12. September 1938 erworben har der Anbietungspflicht unterliegen. Solange die Reichsbank iese Werte nicht freigegeben hat, darf über sie nur mit Genehmigung verfügt werden. Ein Wertpapierhändler darf also inländische Wertpapiere, die er für Rechnung einer in den sudetendeutschen Gebieten ansässigen erson veräußern soll, nicht liefern, bevor feststeht, daß die Wertpapiere nicht anzubieten sind oder daß die Reichsbank sie freigegeben hat. bestehen einer Anbietungspflicht steht fest, wenn der Wertpapier⸗ händler die Wertpapiere für den Kunden, für dessen Rechnung der äbö erteilt wird, bereits vor dem 13. September 1938 in Verwahrung gehabt hat. Den Nachweis des Nichtbestehens einer Anbietungspflicht kann eimw Wertpapierhändler als geführt
Schwedens Oktober⸗Außenhandel.
Stockholm, 19. November. Die schwedische Handelsbilan schloß im Monat Oktober mit einem Einfuhrüberschuß von 88 8 eill. Kronen ab. Der Ausfuhrwert betrug 160,6 Mill. Kronen, während die Einfuhr auf 198,9 Mill. Kronen geschätzt wird. Der Wert der Einfuhr in den ersten zehn Monaten dieses Jahres wird 858 Ins vna. 1679,4 Mig und der Ausfuhr auf ill. Kronen berechnet. as ergibt einen Einfuhrüber⸗ schuß von 183,5 Mill. Kronen. 9 sac
Lettlands Außenhandel im Oktober.
Riga, 19. November. staatlichen statistischen Verwaltung betrug die Einfuhr Lettlands im Oktober 1938 17,2 Mill. Ls gegen 17,1 im September d. Js. und 20,2 Mill. Ls im Oktober des Vorjahres. Die Ausfuhr stellte sich in den gleichen Monaten auf 23,7 gegen 21,5 bzw. 28,3
lI. Ls. In den verflossenen zehn Monaten dieses Jahres erreichten die Einfuhr 185,2 (i. V. 189,9) und die Ausfuhr 182,1 (207,3) Mill. Ls. Für Oktober weist die Handelsbilanz somit einen Aktivsaldo von 6,5 Mill. Ls auf (im September 4,4 und im Oktober vorigen Jahres 8,1 Mill. Ls), 8 daß der in diesem Jahre bisher “ Passivsaldo auf 3,1 Mill. Ls (Ende Sep⸗ tember 9,6 Mill. Ls) zurückgegangen ist. Im Vorjahr war die
Das Nicht⸗
Nach den “ Angaben der
von sich aus unwirksam gemacht hätte. Der Reichswirtschafts⸗ minister hat daher zunächst im Westen die Neuabgrenzung in der Richtung vorgenommen, daß künftig als besonders auftrags⸗ bedürftig und förderungsbedürftig nur noch die linksrheinischen Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf, die Regierungsbezirke Aachen und Trier sowie das Saarland mit dem angrenzenden Kreis Birkenfeld und zwei anschließenden Kreisen der Pfalz gelten; aus der Bayerischen Ostmark wurden die Bezirke Hof und Bayreuth, die nach dem Anschluß des Sudetengaues ihren Charak⸗ ter als Grenzgebiete verloren haben, herausgenommen, und aus den gleichen Erwägungen sind von dem Land Sachsen nur noch diejenigen Amtshauptmannschaften einbezogen gebieben, die bei großzügiger Auslegung auch heute noch als Grenzkreise angesehen werden können. Bei dieser Neuabgrenzung ist davon ausgegangen worden, daß sie im Interesse der Klarheit und möglichst einfachen Handhabung auch seitens der Beschaffungsstellen nach jeder Mög⸗ lichkeit nur größere, geschlossene Verwaltungsbezirke umfassen muß. Aus diesem Grunde sind daher kleinere Gebietseinheiten in denjenigen Bezirken, die im Gegensatz zu der früheren Regelung künftig nicht mehr als besonders auftragsbedürftig gelten, in denen aber noch gewisse wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, nicht besonders aufgeführt worden. Der Reichswirtschaftsminister hat in dem neuen Abgrenzungserlaß aber ausdrücklich darauf hin⸗ gewiesen, daß für einige Bezirke und Städte nach wie vor eine besondere Förderung Platz greifen müsse. Während der Kreis der für besonders auftragsbedürftig erklärten Gebiete demgemäß erheblich zusammengeschmolzen ist, sind an der Ostgrenze durch Einbeziehung von drei weiteren Kreisen von Hinterpommern sowie des brandenburgischen Kreises Landsberg und Ost⸗Stern⸗ berg, noch Erxweiterungen der bisherigen Abgrenzung zustande ge⸗ kommen. Diese Entscheidung, zusammen mit der Hereinnahme der Ostmark und der sudetendeutschen Gebiete, verlagert den Schwerpunkt der grenzwirtschaftlichen Arbeiten, ohne daß damit irgendeine Vernachlässigung des Westens verbunden sein darf, naturgemäß erkennbar auf die südöstlichen und östlichen Reichsteile.
ansehen, wenn eine Devisenbank erklärt, daß sie die Wertpapiere für den Verkäufer schon vor dem 13. September 1938 in Ver⸗ wahrung gehabt oder vor diesem Zeitpunkt für den Verkäufer erworben hat. Eine entsprechende Prüfung hat vorauszugehen, wenn eine in den sudetendeutschen Gebieten ansässige Person über ein ihr zustehendes Sperrguthaben zum Ankauf von, Wertpapieren verfügen will. Der Kaufauftrag darf nur ausgeführt werden, wenn feststeht, daß das frühere Sperrguthaben nicht der Reichs⸗ bank anzubieten oder wenn es von der Reichsbank freigegeben ist. Bestand das Sperrguthaben dieser Person bereits am 12. Sep⸗ tember 1938, so brauchen die zu Lasten dieses Guthabens auch nach dem 12. September 1938 erworbenen Wertpapiere nicht an⸗ geboten zu werden. Hatte eine in den sudetendeutschen Gebieten ansässige Person bereits vor dem 13. September 1938 eine For⸗ derung gegen einen Inländer und hat dieser auf Grund einer vor diesem Datum ausgestellten Genehmigung den Schuldbetrag nach dem 12. September 1938 auf das bei einem inländischen Kredit⸗ institut geführte Konto des Gläubigers gezahlt, so ist diese For⸗ derung des Gläubigers gegen die Bank anbietungspflichtig.
Ausdehnung der USA.⸗Inlandskonten auf die
Sudetengebiete.
Der Reichswirtschaftsminister hat durch Runderlaß 146/38 D. St. die Ausdehnung der bekannten Inlandskonten im Verkehr mit den Vereinigten Staaten auf die sudetendeutschen Gebiete angeordnet. Auszahlungen aus den zugunsten amerikanischer Importfirmen errichteten Inlandskonten dürfen für in den sudetendeutschen Gebieten hergestellte Waren insoweit erfolgen, als diese Waren in USA. nicht mehr nach den für die Tschecho⸗ Slowakei, sondern nach den für Deutschland geltenden Vorschriften verzollt werden.
bekam und daß daher auch nicht die Schulden an Frankreich auf die Dauer bezahlt werden können. Bemerkt sei dabei, daß im Oktober Rumänien mit fast allen Staaten aktiv war, ausgenommen USA. und Frankreich, so daß die ungünstige Entwicklung also bis in die jüngste Zeit weitergegangen ist. Ob hier ein neues Vertragswerk Abhilfe schaffen kann, wird von sachverständiger Seite um so mehr bezweifelt, als Frankreich an sich ein denkbar ungünstiger Markt für rumänische Erzeugnisse ist. Dies gilt auch für Erdöl. Frank⸗ reich hat sich bisher geweigert, raffiniertes Oel, an dessen Aus⸗ fuhr Rumänien vor allem Interesse hat, abzunehmen, da es den Gewinn aus der Veredelung selbst ziehen will. Rumänien da⸗ gegen ist nicht geneigt, von seinem Standpunkt abzugehen, nach Möglichkeit nur raffiniertes Oel auszuführen. Erdölbezüge aus Rumänien sind in den ersten 10 Monaten 1938 egenüber der gleichen Zeit 1937 um 53 % zurückgegangen. Es edürfte daher großer französischer Zugeständnisse, um diesen Aus⸗ fall wieder gutzumachen. Frankreichs Wille dazu würde bares Geld kosten, da es vor allem aus Mexiko billigeres Oel, und zwar Rohöl, bezieht. Also auch in diesem Punkt sind die Aussichten für eine Besserung denkbar gering, zumal Frankreich auch als Liefe⸗ rant von Kriegsgerät usw. im Kompensationswege gegen Oel süser mehr ausfällt, da es seinen eigenen Bedarf kaum stillen ann.
Somit ergibt sich schließlich lediglich im Handel mit gewissen französischen Besitzungen im Mittelmeer die einzige günstige Mög⸗ lichkeit für Rumänien. Als Lieferant von Erdöl, Holz und Kisten
Ungarn (Budapest) . 100 Pengö
Die französischen⸗
werden. Der Ministerrat wird entscheiden, welche Lieferungen auf Grund des Budgetgesetzes zu bezahlen sind. Zur Bezahlung der Lieferungen werden Schatzscheine ausgegeben, die jährlich 6 % Zinsen tragen. — Bei den Lieferungen, die auf Grund dieses Ge⸗ setzes erfolgen, können auf Beschluß der Lieferbehörde in besonders gelagerten Fällen auch Schatzscheine als Vorschuß gegeben werden, doch darf deren Ausmaß 30 % des Wertes der Lieferung nicht übersteigen. — Die nötigen Kredite zur Bezahlung der Verpflich⸗ tungen aus diesem Gesetz sowie die Amortisationen und Zinsen werden jährlich in das Budget des Eisenbahnministeriums ein gesetzt, beginnend mit dem Budgetjahr 1939.
Stark aktiver Oktober⸗Außenhandel Japans. Tokio, 19. November. Der Oktober 1938 hat mit 272,4 Mill. Yen den höchsten Ausfuhrbetrag aller Monate dieses Jahres ge⸗ bracht. 1937 ergab der Oktober den höchsten Monatsbetrag des Jahres mit 310,5 Mill. YJen. 1936 wurde der Oktoberexport von 257,1 Mill. Yen nur noch durch den Dezemberbetrag übertroffen. Im Lichte dieser Zahlen ist der Erfolg des Oktober 1938 nach 1 %jähriger Kriegsdauer als sehr bemerkenswert zu bezeichnen. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, daß es gelungen ist, die Einfuhr auf den in den beiden Vorjahren und auch 1938 noch nie erreichten geringen Satz von 183,2 Mill. Yen zu bringen, so daß der Ausfuhrüberschuß eine Höhe von 89,2 Mill. Yen v88 Für die ersten 10 Monate dieses Jahres errechnet sich nunme nur noch ein Einfuhrüberschuß von 8,2 Mill. Yen.
mmmmEümümsemmaeeeeeeennneeeee eeeeeeeeh
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.
8 II. Noreab 19. November Geld Bries Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfd. 12,02 12,05
Argentinien (Buenos
Aire) .1 Pap.⸗Pes. 0,566 0,570 0,571 Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) 100 Belga 42,18 42,26 42,17 Brasilien (Rio de
Janeiro) 11 Milreis 0,146 0,148 ß0,146 Bulgarien (Sofia) 100 Leva 3,047 3,053 3,047 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 52,34 52,44 52,36 Danzig (Danzig) 100 Gulden 47,00 47,10 47,00 England (London).. 1 engl. Pfund· 11,72 11,75] 11,725 Estland
(Reval / Talinn). 100 estn. Kr. 68,13 68,27 68,13 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M.] 5,17 5,18] 5,17 Frankreich (Paris). . 100 Fres. 6,563 6,577] 6,563 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 Holland (Amsterdam
und Rotterdam).. 100 Gulden [135,54 135,82 [135,54 Iran (Teheran) 100 Rials 14,57 14,59 14,57
12,025
Island (Reykijavik) . 100 isl. Kr. 52,72 52,82 52,74
Italien (Rom und Mailand)) . c100 Lire 13,09 13,11 13,09
Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,684 0,686 0,684 Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706] 5,694 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. 2,476 2,480 2,474 Lettland (Riga) 100 Lats 48,75 48,85 48,75 Litauen (Kowno / Kau⸗ b 5* 41,94 42,02 41,94 Norwegen (Oslo) „ 100 Kronen j 58,90 59,02 58,92 Polen (Warschau, 1 Kattowitz, Posen). 100 Zloty 47,00 47,10 47,00 Portugal (Lissabon). 100 Esecudo 10,64 10,66 10,645 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden, Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 60,37 60,49 60,39 Schweiz (Zürich, Basel und Bern). 100 Franken 56,44 56,56 s56,44 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten — — — Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 8,591 8,609 8,591 Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 1,982] 1,978
Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,929 0,931] 0,929 Verein. Staaten von Amerika (New Aork)] 1 Dollar 2,495 2,4991 2,495
8
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
21. November ]— 19. November Geld Brief Geld Brief
Sovereigns.. Notiz 20,38 20,46] 20,38 20,46 20 Franes⸗Stücke. für 1616 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars....1 Stück 4.185 4,205° 4,185 4,205
Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. . 1 Dollar 2,467 2,487 2,467 2,487 2 und 1 Dollar .. 1 Dollar 2,467 2,487] 2,467 2,487 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,538 0,558 0,543 0,563 Belgische. 1100 Belga 42,04 42,20 42,04 42,20 Brasilianische .. 1 Milreis C1I1I11 Bulgarische. .100 Leva — — — Dänische.. .. 100 Kronen 52,19 52,39 52,21 52,41 Danziger .1100 Gulden 47,01 47,19 47,01 47,19 Englische: große... 1 engl. Pfund 11,695 11,735] 11,70 11,74 1 f u. darunter 1 engl. Pfund] 11,695 11,735] 11,70 11,74 Finnische.. . 100 sinnl. M. 5,13 5,17 5,13 5,17 Französische 1100 Frs. 6,53 6,55 6,53 6,55
. 2. 0 80
11“
Holländische 100 Gulden [135,26 135,80 [135,26 135,80 Italienische: große 100 Lire — — — — 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische .... 100 Dinar 5,63 5,67 5,63 5,67 Kagnadische kanad. Doll 2,448 2,468 2,446 2,466 Litauischhe 100 Litas 41,70 41,86 41,70 41,86 Norwegisce 100 Kronen 58,74 58,98 58,76 59,00 Polnischhee. .1100 Zlotv 47,01 47,19 47,01 47,19 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei — — — — unter 500 Lei 100 Lei — — — — Schwedischhe 100 Kronen 60,21 60,45 60,23 60,47 Schweizer: große. 100 Frs. 56,29 56,51 56,29 56,51 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 56,29 56,51 56,29 56,51 Spanische 100 Peseten — Türkische ltürk. Pfund 1,89 Ungarische. .1100 Pengö
82 .““
22 = ¶̊☛ — 80 — — — — — A Se — — — — — —
13 28 15 116 221 85
Außenhandelsbilan; Ende Oktober mit 17,4 Mill. Ls aktiv; das hh Jahr 1937 eine Aktivität von 29,5 Mill. Ls aufzu⸗ weisen. Man hofft, bei weiterer Drosselung der Einfuhr, wie sie in den letzten Monaten zu beobachten war, einen Ausgleich der Außenhandelsbilanz in diesem Jahre zu erzielen. 1
Peut⸗ 0m 15. 11.1938 2067 15 358 sches am 1.11.1938 ) 2493 22148 Reich am 15. 11. 1937 339 3968
khge⸗ Pestergei⸗ 260 4646 öö 88 ———— - 21 36 1 am 15. 10.1938.. 187 2831 —-——]— 15 29 92 16 17
F o 1 fige Ergebnisse.
Vom 1. Januar bis V V V V V V — — 244 401 211 3631 390 1) ef g 8 8 2.
für Zitrusfrüchte hat Rumänien schon bisher beachtliche Erfolge errungen. Sie bewegen sich jedoch in Größen, die für den Gesamt⸗ außenhandel von untergeordneter Bedeutung sind. Zusammen⸗ fassend sieht man daher dem Kommen der französischen Abordnung mit unverhohlenem Pessimismus entgegen.
-
— 1 d0 S bo &
— — A + — / — — 0 — ☚ 00 2
1 — — 00 2 — 2 —¼ d0 d0* —
—
Wenig günstige Erfolgsaussichten für die französische Wirtschaftsmission in Rumänien. Bukarest, 19. November. Wie verlautet, hat die französische Wirtschaftsdelegation bei ihrem Besuch in Rumänien drei Auf⸗ 121 79 15 zu erledigen, und zwar einmal eine Neufassung des bis⸗
Milliardenanleihe des bulgarischen Eisenbahn⸗ ministeriums.
Sofia, 18. November. Im Staatsanzeiger vom 15. 11.1938
ist ein Gesetz veröffentlicht worden, durch das dem bulgarischen isenbahnministerium eine Anleihe in Höhe von 1 Milliarde Lewa bewilligt wird. Mit dieser Anleihe sollen Lieferungen von Loko⸗
15. November 1938. — — - = . (43989 650420 41 789 629701 — — — Davon Bestand aus 1937 — — — —. 2230 207199. — —
¹) Einschließlich der nachträglich mitgeteilten und bisher noch nicht berücksichtigten Ergebnisse.
14
hexigen Sneeieegh zweitens die Untersuchung der Mög⸗ lichkeit jusa zlicher Erdölbezüge und drittens die Schaffung neuer b Allßenhandelsmöglichkeiten zwischen Rumänien und einigen fran⸗ motiven, Waggens. Weichen, Schienen und anderem Eisenbahn⸗ zössischen Besitzungen, besonders in Nordafrika. Der Zahlungs⸗ material bezahlt werden. — Die Anleihe wird in 12 Budgetjahren vesrtrag kranke vor allem daran, daß Rumänien durch gedrosselte getilgt, angefangen mit dem Budgetjahr 1942. In den Jahren
nzösische Bezüge ein Passivum in der Bilanz mit Frankreich 939 bis 1941 sollen 6 % Jahreszinsen halbjährlich gezahlt
8 “ . 4. “
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, für den Handelsteil und d übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verkags-Aktlengesecschehtn Berl Lentelatfilnun 32.
Fünf Beila gen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen). 8 .“
8 ““