Verein. Altenburg.
—.—
eutiger Voriger
Aeutiger Voriger
Tempelhofer Feld. Terrain Rudow⸗ Johannisthal... do. Südwesten 1L. Thale Eisenhütte. Thür. Elektr. n. Gas Thür. Gasgesellsch. Triumph⸗Werke.. v. Tuchersche Brau. Tuchfabrik Aachen Tüllfabrik Flöha N
Liriittis
— 9.
Anton, F. chem. Pr.
Veltag, Velt. Ofen u. Keramik..
u. Strals. Spielk.
do. Bautzner Pa⸗ vierfabrik
do. Berliner Mör⸗ telwerke.
do. Böblerstahlwke
RM per Stlch
† 10 ffrs.
do. Chem. Charlb., Pfeilring⸗W. A G. * 2.87 %
do. Deutsche Nickel⸗ öö
do. Glanzstoff⸗ Fabriken. o. Gumbinner Maschinenfabr..
do. Harzer Port⸗ land⸗Cement...
do. Märk. Tuchfabr.
Westfälische Draht⸗ industrie Hamm Wicküler⸗Küpper⸗
Brauerei N Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Terrain i. Liqu. Wintershall N* H. Wißner Metall.
Wrede Mälzerei..
Zeis IJron Zeitzer Eisengieß.n. LWZ Zellstoff Waldhof. Zuckerfabr. Rasten⸗ burg..
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Allgemeine Deutsche -
Credit⸗Anstalt.. Badische Ban!k N. Bank für Brau⸗Ind Bayer. Hyp. u Wechflb. do. Vereinsbank.. Berlin. Handels⸗Ges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg⸗Haunnov.
Hypothekenbauk ..
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Cœα ‧
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138b
—
93,5 b
6 ½ 4 ½ 5
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86. 5 ½
2. Banken.
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. † Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 8en.;
J
96,75 b 116,5 b
97 G
106 b G
120,5 b G 5 b G
Dresdner BankV . Hallescher Bankverein Hamburger Hyv.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk. Luxemb. Intern. Bk. RM ver St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbauk ... do. Hyp.⸗ u. Wechselb Mecklenbg.⸗Strelitzer Hypothekenbank, j. Meckl. Kred. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausiter Bank. Oldenbg. Landesbanl (Spar⸗ u. Leihbant) Plauener Bank... Pommersche Bauk. Reichsbank. Rheinische Hyp.⸗Bant Rheinisch⸗Westfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank..
— B 120,75 8
Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Creditb. RMp. St. zu 50 Pengö Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche Boden⸗ 56.5, G kreditanstal. . .1145 116 b
1085 20,5 G ℳ9 G
n Aachener Kleinb. N 0
do. Bodencreditanst.
5 5
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109,5b g 191,5b 6 96,25b
109,25 b G 102,25 b G 95 G
104 G
1162 G
113,5 b, G
1035* 1035
91,5b G 82 h
191.,725b 90,15b 134,25 b G 134 b G
128 b G 1285b G 104,25b G vre
91,5b 8 2(08 G 124b G s123,5b G —- 11,5b G
3. Verkehr.
Halle⸗Hettstedt... Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗ bahn Lit A. V Hamburg⸗Südam. Dampfschh.. Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen
„Hansa“ Dampf⸗ schiffahrts⸗Ges.. Hildesheim⸗Peine Lit. A
Köntgsbg⸗Cranz. N Kopeuhagener Dampfer Lit. C N Lausitzer Eisenb.. Lieguitz⸗Nawitsch Vorz. Lit. A do. do. St. A. Lit. 3 Luxemburg Prinz Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt.] do. St.⸗A. Lit. à Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger.. Pennsylvania... 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Ninteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A.. do. Lit. 3 RostockerStraßenb. Schipkan⸗Finster⸗
81* 8 70,25 9 70,25 5b na 985 8 115,55 115,5b 115 b B 1095
Berl. Hagel⸗Assec. 170 ½ Einz.) do. do. Lit. 8 (26 ¼ % —2 Berlin. Feuer(voll) (zu 100 RM) do. do. (35 % Einz.) Tolonian. Feuer- u. Uuf.⸗B. Köln jetzt: Colonia Köln Versicherung 100 ℳ⸗Stücke N Dresdner Allgem. Trausvort (32 ½ % Einz.) do. do. (26 ¼ % Einz.) Frankona Kück⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D Zladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. (voll) do. do. (25 % Einz. Leivziger Feuer⸗Versich. Ser. ] do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdehurger Feuer⸗Bers. N do. Hagelvers. (65 % Einz.) do. do. (32 ½ 8 Einz.) do. Lebens⸗Vers.⸗Ses... do. Rückversich.⸗Gesf.. do. do. (Stücke 100, 800) „Nationat“Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200. ⸗St.) do. do. (25 % Einz.) Stett. Rückversich. (400 N M⸗St. do. do. (300 NM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Gel. Erfurt Aà do. do. do. 3 Transatlantische Gütervers... Union, Hagel⸗Versich. Weimar
52 Sammh.
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25
EII;
die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32.
des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 N9ℳ einschließlich 0,48 Mℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 T, einzelne Beilagen 10 T⁰pf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 M.. ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten et. Zeile 1,85 Rℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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walde.... 6/1 78 X“ 240 22 b
Strausberg⸗Herzf. 6 [6 8 “ 0 4: ü
1.1 — Akt. G. f. Verkehrsw. 6% * [1.1 121,25 b
110,25 b G 6 ⅛ /1, ½
do. Metallwaren 1
Haller,j.: Hallerwk. 110,5 b G
Commerz⸗uPriv.⸗Bk. 6
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Deutsche Erdöl ...
o. Stahlwerke... do. Trikotfab. Voll⸗ 18-bg., “ do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werke... C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke..
Wagner n. Co. Maschinenfabrik. Wanderer⸗Werke. arstein. n. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen Wasserwerk. Gelsen⸗ irche“ Wenderoth ph⸗ Werschen⸗Weißenf. Brannkohlen... Westdeutsche Kanf⸗
hof 29 922% ½ 2% 2 2 9 „
Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. 1 Ablösungsschd.
5 % Gelsenkirchen Bergwerk RM 1936
4 ½ % Fried. Krupp NM⸗ Anleihe 1936 88
5 % Mitteldeutsche Stahl KMN⸗Anl. 1936 . ...... 4 ½ % Vereinigte Stahl RM⸗ Anleihe
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Accumulatoren⸗Fabrik..
Allgemeine Elektricitäts⸗ Gesellschaf†1t Aschaffenburger Zellstoff
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberrr . Fulius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau.. Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei Buderus Eisenwerke
Charlottenburger Wasser⸗
v“ Chem. von Heyden.. Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz EEEEEEE1öö1““
Deutsch⸗Atlant. Telegr..
Deutsche Cont. Gas Dessan
Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel.. Christian Dierig Dortmunder Union⸗Bran. Eintracht Brannfohle. Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien... Elektrische Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei..
J. G. Farbenindustrie..
Fe wEe elten u. Guilleaume....
Ges. f. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co... Th. Goldschmidet .
amburger Elektrizität...
rrburger Gummi.... arpener Bergbau.. oesch⸗Köln Neuessen .
Mindest⸗ abschlüsse 9 5000 3000
5000
3000
Danzig. Hypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N Deutsch⸗Asiatische Bk.
4 ½
RM per St. Deutsch. Ansiedlungs⸗ Bk., j.: Dtsche. An⸗ stedlungsges. AG. N Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch., j.: Deutsche Bank. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank.. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank. Deutsche Golddiskont⸗ bauk Gruppe B. 2 Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlik.. Deutsche Überseeische Bank
114,5 115 ⅜ 115 ½6 -— 113,5-115-— 6
144,25 - 145 - — 162,75 - — 119,75- 121,75 - —
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132,75 - 134 b 143 - 145 - — 108,5 - 109 - — 123,75 - 124,25 - — — -151,5 - —
— - 177- 179 - — 202 - —
150,5 152 -— — —, —— 119 83 ¾ -—
117,25 - 120,75 b 133,5 -135,75 - —
130,5-131,25- 132,25 —
140,25 - 140,5 G - —
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114,25 -114 ⅛ -114,25 -115-
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Deutsch. Eisenbahn⸗ 116 b G Betrieb. Deutsch. Reichsbahn 111,5 b G (7 % gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ 85 ⅞¶1 bk.⸗Gr. 5,1-4) L. A- — Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler Strb. N 111 b G do. Vorz.⸗Akt.
Halberst.⸗Blanken⸗ v burger Eisenb..
130,5 - 130,5 - — 101,5 B- 101,25 G - —
98-97 ⅛ -9»8 - —
111,5-112,75-112,25- —
111,25 -112 —
143,5 - — 129,75 - 131,75 -131 - — — 162,25 - —
119,5-120 G-120 - —
166 6 166,75 - —
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113 ½ 113 ¼⅛ 113 ¾-
203 8 e,-C.
130-131,5 -131 - — eee üe 107,5-108-107,75 -108 -— 122,5-123-122,5 b
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82,25 - — 8 144,75 - 144,25 -144,25 116-117,25 - —
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128,75 - 130 - 129,75 b 130 —
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7/1] 1.1
138 b
1.7 1.1
1.1
1.1
90,25b 880.
Philipp Holzman.. Hotelbetriebs⸗Gesellschaft..
Ilse Bergban ........ Ilse Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghaus.
Klöckner⸗Werke 29900090022⸗2
Lahmeyer u. o . . Laurahütte 22222 2929900020202⸗ LeopoldgrubeU .
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau
Maximilianshütte.
Metallgesellschaf.. Niederlausitzer Kohle. Orenstein u. Koppel...
Rhein. Braunkohlenu. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.. Rheinische Stahlwerke.. Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig ... Rütgerswerke E“
Salzdetsfurth Kali. Scherin Schlesische Elektrizität und Schubert u. Salzer.. Schuckert n. Co. Elektr... Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei.. Siemens n. Halskee.. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte.. Süddeutsche Zucker...
g 2 222222b2„22242b2452022—
Thüringer Gasgesellsch.. Vereinigte Stahlwerke.
C. J. Logel Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhofü.. Wintershal1l ..
Zellstoff Waldhof..
Bank für Brau⸗Industrie Neichsbank.
A.⸗G. für Verkehrswesen Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf.
„Hansa“ Dampfschiff... Norddeutscher Llohlod..
Südd. Eisenbahn . West⸗Sizilianische [1 St. = 500 Lire Lire
o. Allianz u. S
* f. 500 Lire.
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4. Versicherungen. NM v. Stüd.
Geschäftsjahr:
1. Januar, jedoch
Albingia: 1. Oktober.
Aachen u. Münchener Feuer. — 2 Aachener Rückversicherung — „Albingia“ Vers. Lit. A..
d do. Lit. C
tuttg. Ver. Vers..
do. Lebensv.⸗Bk.
Mindest⸗ abschlüsse
3000 3000
3000 2000 2000
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2000 2000 2000
3000 3000 3000 3000
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3000 3000 3500
3000 3500 3000 2000 2000
3000 3000
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3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 50 St.
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143,5 144,5 - — 79,5-81 —
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104 -104,5-104 ¾ 105,25 b
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132 - 133,25 b 142 - —
101,5-102,5- — 194,5 - 195 - — 126- 128 - —
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8 zum Konsul des Reichs in
Sh epherd, ist namens des Reichs
Reichsbankgirokonto Nr. 1913
Nr. 275
Berlin, Freitag, den 25. November, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1938
bei der Reichsbank in Verlin
8
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches RNeich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung.
Erlöschen von Exequaturerteilungen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis..
Anordnung über die Zugehörigkeit der Unternehmen des Ver⸗ kehrsgewerbes in den sudetendeutschen Gebieten zum organischen Aufbau des Verkehrs.
Bekanntmachung über die Liste der Vermögensträger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeits⸗ front eingewiesen ist.
Anordnung über die Inkraftsetzung von Anordnungen der Reichs⸗ musikkammer in den sudetendeutschen Gebieten.
Bekanntmachung KP 653 der Ueberwachungsstelle für Metalle vom 24. November 1938 über Kurspreise für Metalle.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Peil Nr 9.
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Führer und Reichskanzler hat den Direktor Wilhelm Freiherr von Hundelshausen zum Konsul des
Reichs in San Salvador (El Salvador) ernannt.
Der Führer und Reichskanzler hat den Vizekonsul Bogs Malmö (Schweden) ernannt.
Vizepräsident Dr. Keller bei dem Oberlandesgericht Zweibrücken ist zum Landgerichtspräsidenten in Frankenthal ernannt.
Dem Königlich Britischen Konsul in Dresden, F. M. unter dem 17. No⸗ vember 1938 das Exequatur erteilt worden.
Das dem Wahl⸗Generalkonsul von Ecuador in Berlin, Manuel Tama Paz, namens des Reichs unter dem 2. Januar 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.
Das dem Wahl⸗Konsul von Honduras in Nürnberg, Walter Tuchmann, namens des Reichs unter dem 2. März 1930 erteilte Exequatur ist erloschen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 25. November 1938 für eine Unze Feingold . . . . . . . = 149 sh 10 ½ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 25. No⸗ vember 1938 mit RM 11,585 umgerechnet 2 RM 86,8151, für ein Gramm Feingold demnach . . . = pence 57,8231, in deutsche Währung umgerechnet.. . . = RM. 2,79117.
Berlin, den 25 November 1938.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.
—.—
Anordnung
über die Zugehörigkeit der Unternehmen des Verkehrs⸗
gewerbes in den sudetendeutschen Gebieten zum organischen Aufbau des Verkehrs.
In Ausführung der Verordnung über die Einführung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 29. Oktober 1938 (RGBl. Teil I S. 1547) ordne ich an:
I. . (.) Unternehmen, die in den eeeshn Gebieten in einem der nachbezeichneten Verkehrszweige gewerblich tätig sind, einschließlich der Unternehmen der Länder, der Ge⸗ meinden und der Gemeindeverbände, die ein Verkehrsgewerbe in eigener Verwaltung oder durch besondere Rechtspersönlich⸗ keiten des Privatrechts betreiben, auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen dieser Art, sind vom 1. Dezember 1938 ab Mit⸗ glied der zuständigen Reichsverkehrsgruppe. Unternehmen im Sinne dieser Anordnung sind alle Betriebe des Verkehrs⸗ gewerbes ohne Rücksicht darauf, ob sie in den Händen eines
4
Unternehmers, mehrerer Unternehmer oder einer anonymen Mehrheit liegen. Die Beitragsverpflichtung beginnt erst mit dem 1. Januar 1939.
(2) Mit dem 31. Dezember 1938 endet die Mitgliedschaft der erwähnten Betriebe zu früheren Verbänden (wirtschaft⸗ lichen Interessenvertretungen).
(3) Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer oder mehreren Reichsverkehrsgruppen ist auch dann gegeben, wenn es seine Tätigkeit auf dem Verkehrsgebiet neben einem anderen Gewerbe oder Beruf ausübt. 8
(4) Nicht erfaßt werden die öffentlich⸗rechtlich verwalteten Verkehrsbetriebe des Reichs.
(5) Im Aufbau des Verkehrsgewerbes nicht erfaßt ist ferner — mit der nachfolgend unter Aà aufgeführten Aus⸗ nahme — der Werkverkehr. Zuständig für die Wahrung seiner Belange sind diejenigen Gliederungen des organischen Auf⸗ baues, die sachlich für die den Werkverkehr betrelkbenden Unter⸗ nehmen zuständig sind. Dies ist für den Werkverkehr land⸗ wirtschaftlicher Betriebe der Reichsnährstand, für den Werk⸗ verkehr der Wirtschaft die Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Soweit Angehörige anderer Organisationen Werk⸗ verkehr betreiben, sind diese Organisationen zuständig.
(6) Es umfassen:
A. die Reichsverkehrsgruppe Binnenschiffahrt: die Fracht⸗, Schlepp⸗ und Fahrgastschiffahrt einschl. des Werkverkehrs, den Unternehmen mit eigenen Wasserfahrzeugen unterhalten, Hafen⸗ oder Umschlagsbetriebe, ohne Rücksicht darauf, ob eigene oder fremde Umschlagsanlagen benutzt werden, auch die Verkehrs⸗ und Sicherheitshäfen der öffentlichen Hand, sowie die Werkshafen⸗ und ⸗umschlagsanlagen, Fähr⸗ (Ueberfuhr⸗) Betriebe, Flößereibetriebe, .Lotsen, Befrachter und Makler (Unternehmen, die, ohne über eigene Fahrzeuge zu verfügen, als Frachtführer Binnenschiffahrt betreiben, Fracht⸗ oder Schlepp⸗ geschäfte gewerbsmäßig vermitteln oder Schiffs⸗ An⸗ und »Verkäufe tätigen), selbständige Sachverständige des Binnenschiffahrts⸗ gewerbes (Experten, Dispacheure u. dgl.), selbständige Vertreter und Vertretungen der auf⸗ geführten Unternehmen.
— B. die Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe: das Kraftfahrgewerbe einschließlich des Kraftfahrlinien⸗ verkehrs und das nichtmotorische Fuhrgewerbe. Im einzelnen fallen darunter:
1. der Personenwagenverkehr, insbesondere der Platz⸗ fuhrverkehr, der periodische Personenverkehr (z. B. Marktverkehr) und der Gelegenheitsverkehr (. B. Droschken und Mietwagen), die gewerbsmäßige Fahr⸗ zeugvermietung ohne Stellung des Fahrers, die gewerbsmäßige Beförderung von Leichen, das Fuhrgewerbe (der Güternahverkehr), insbesondere auch Schwerfuhrwerk, freie Rollfuhrtätigkeit, Post⸗ haltereien (Möbeltransport s. C. 1), der Güterfernverkehr,
der private Kraftomnibusverkehr, der
verkehr der Länder, Gemeinden oder gemischtwirtschaft⸗ lichen Unternehmen,
die Private Kraftfahrzeug⸗Ueberwachung (aus⸗ genommen Unternehmen der Industrie, des Handels und des Handwerks, die sich mit der Herstellung, mit dem An⸗ und Verkauf oder mit der Instandsetzung von Kraftfahrzeugen befassen, soweit sie die Kraftfahrzeug⸗ überwachung nicht als besonderen Gewerbezweig be⸗ treiben, ausgenommen auch Unternehmen, die sich mit der Bewachung von Kraftwagen⸗Parkplätzen befassen),
„Kraftfahrlehrer und Kraftfahrschulen. (Nicht ein⸗
gliederungspflichtig sind Unternehmen, die aus⸗ schließlich ihre Werksangehörigen durch Fahrlehrer ausbilden lassen; diese Fahrlehrer gehören aber ihrer⸗ seits der Reichsverkehrsgruppe an. Im Beamtendienst stehende Kraftfahrlehrer sind nur eingliederungs⸗ pflichtig, soweit sie außerhalb ihres Dienstes Fahr⸗ schüler ausbilden.)
Zu 2) a) Spediteure, die mit eigenen Fahrzeugen ledig⸗ lich ihre Speditionsgüter im Orts⸗ und Nahverkehr befördern, gehören nicht zur Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe.
b) Unternehmen mit mehreren Angestellten oder Arbeitern, die sich gewerbsmäßig mit der Beförderung von Kleingut zu Fuß, mit Fahrrad, Tretwagen oder Handwagen befassen oder die gewerbsmäßig auf Straßen und Plätzen Botendienste anbieten oder verrichten, können auf Wunsch
.“
zur Vertretung ihrer Belange in die Reichsverkehrsgrüppe
Kraftomnibus⸗
Kraftfahrgewerbe eingegliedert werden. Unternehmen der genannten Art, die schon einer anderen Reichsverkehrsgruppe angehören, fallen nicht darunter. Ebensowenig fallen darunter Unternehmen, die ausschließlich im Bereich einer Eisenbahn unter Verantwortung der Reichsbahn oder einer Eisenbahn nesß öffentlichen Verkehrs Gepäckträger⸗ oder sonstige Dienste eisten.
c) Bauern und Landwirte, die, ohne für den Fuhrbetrieb besondere Gespanne oder Einrichtungen zu haben, mit tieri⸗ schem Zug Fuhrleistungen gegen Entgelt übernehmen, brauchen nicht Mitglied der Reichsverkehrsgruppe zu sein, wenn das Maß der Fuhrleistungen nicht über das für land⸗ wirtschaftliche Betriebe gleicher Art und Größe in der Gegend Herkömmliche hinausgeht. Sie sind aber Mitglied, wenn sie mehr Spannvieh halten, als für landwirtschaftliche Betriebe gleicher Art und Größe nötig ist, oder Einrichtungen haben, die nicht durch das Bedürfnis der Landwirtschaft, sondern des Fuhrgewerbes bedingt sind.
C. die Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei:
1. Spedition (Auftrag⸗ und Vollmachtspedition, Bahn⸗ spedition, Binnenumschlagspedition, Kraftwagen⸗ spedition, Sammelspedition), Möbelspedition, Möbel⸗ transport im Orts⸗ und Nahverkehr, Lagerei,
2. selbständige Tätigkeit auf dem Gebiete der Fraca⸗ prüfung (Frachtenkontrollbüros) und der Zolldekla⸗ ration.
D.. die Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen:
Straßenbahnen,
nebenbahnähnliche gleichzuerachtende Bahnen des nicht kehrs, 1
„nicht reichseigene
kehrs,
den zu 1—3 genannten Bahnen gleichgestellt sind die öffentlichen Eisenbahnen im Sinne des bisherigen Rechts,
beschränkt öffentliche Eisenbahnen und Privatanschluß⸗ bahnen (Schleppbahnen), wenn sie den Anschluß von Werkbetrieben an Bahnen des öffentlichen Verkehrs vermitteln oder den Umschlag von und zu Bahnen des öffentlichen Verkehrs ausführen und dies mit der Ab⸗ sicht der Gewinnerzielung und nicht nur als unerheb⸗ licher Nebenbetrieb eines Hauptbetriebs geschieht, der
“ nicht Mitglied der Reichsverkehrsgruppe ist.
E. die Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs:
die selbständige Betätigung auf dem Gebiete der Reisever⸗ mittlung, und zwar:
1. Ausgabe oder Vermittlung von weisen oder Nebenausweisen für nichteigene, Personenverkehr dienende Beförderungsmittel,
2. Veranstaltung, Durchführung oder Vermittlung von Reisen, die sich nicht auf die Beförderung mit eigenen
Fahrzeugen beschränken,
3. gewerbliche Vermittlung von vorübergehender Unter⸗
kunft oder Verpflegung; ferner Schlafwagen⸗ und Speisewagenbetriebe.
Omnibusbesitzer, die Ausflugsfahrten veranstalten, bei denen Verpflegung oder Uebernachtung gewährt werden, sind Reiseunternehmer. Sie sind damit neben ihrer Zugehörigkeit zur Reichsverkehrsgruppe Kraf “ Mitglieder der Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs. Die Reichs verkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs verzichtet bis auf weiteres auf die Eingliederung solcher Reiseunternehmer, die
nur Eintagsfahrten — ohne Uebernachtung, wenn auch mit Verpflegung — veranstalten.
Für die Beitragszahlung und die Beteiligung an der von der Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs ge⸗, schaffenen Kollektiv⸗Kautionsversicherung gelten meine Er⸗ lasse vom 12. Juli 1937 — KS 19 BA. 589 — und 8. April 1938 — KS 19 BA. 404 — (Reichsverkehrsblatt B 1937 Seite 81, 1938 Seite 103). 8
Kleinbahnen und diesen Bahnen allgemeinen Ver⸗
Eisenbahnen des allgemeinen Ver⸗
Beförderungsaus⸗ dem
(1) In die Reichsverkehrsgruppen werden auch alle Zu⸗ sammenschlüsse und gemeinsamen Unternehmen von Ver⸗ kehrstreibenden auf dem Gebiete des Kraäftfahr⸗ und Fuhr⸗ gewerbes, der Binnenschiffahrt, des Speditions⸗, Möbeltrans⸗ port⸗ und Lagereigewerbes eingegliedert, die bestimmt sind, im Wege eines Geschäftsbetriebes wirtschaftlichen Belangen der Mitglieder auf dem Gebiete des Verkehrs zu⸗ dienen. Hier unter fallen u. a. Fuhrgewerbeinnungen, Schifferinnungen und ähnliche Organisationen. Es macht keinen Unterschied, ob solche Zusammenschlüsse und Unternehmen juristische Per⸗ sonen (Innungen, eingetragene Genossenschaften, Gesell⸗ egn mit beschränkter Haftung, rechtsfähige Vereine aller
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