280 vom 1. Dezember 1938. S. 2
Nachlässe gewährt
17 vom Hundert . 18 vom Hundert
- 20 vom Hundert
höchstens folgende
Vergünstigungen werden: 1. Ackerwagen.. 2. Ackerschlepper 3. Großdreschmaschinen über 4000 kg . 4. Feldberegnungsanlagen 5. Pflüge für Kraftbetrieb. “ 6. 1 für Gespann⸗ und Motorbetrieb 8 7. Mitteldreschmaschinen über 1500 kg bis 4000 kg Betriebsgewicht . ert 8. Strohpressen und Strohbinder 9. Sä⸗ und Drillmaschinen für Gespannzug und Kraftbetrieb. 1144“ 10. Mähmaschinen (ausgenommen Rasenmäher). 8 11. Heuwender sowie Heu⸗ und Getreiderechen für 8 bö“ 114X“ — 12. Pflüge für Gespannzug † 13. Acker. Uanis Wiesenrvatzen und schleifen für Gespannzug oder Kraftbetriiere 14. Kartoffelkulturmaschinen und ⸗geräte für Ge- spannzug oder Kraftbetrieb . 1 . 15. Kleindreschmaschinen bis 1500 kg Betriebsge⸗ wicht.
5 6x.3535356
6. Kartoffel⸗ und Rübenerntemaschinen II1“ 7. Saatgutreiniger und Getreidebeizapparate für
fortlaufenden Betrieb 18. Sortiermaschinen für Knollenfrüchte.. 19. Gebläse für Heu und Stroh.
vom 1
21. Kunstdüngerstreumaschinen für Gespannzug und Kraftbetrieb .. 22. Höhenförderer 111.“; 23. Greiferaufzugsanlagen und deren Einzelteile. 24. Kartoffel⸗ und Rübenwaschmaschinen.. 25. Getreidebeizaãpparate für Handbetrieb... 23. Getreidereinigungsmaschinen. 27. Pflanzenspritzen für Handbetrieb , men Gartenspritzen, Blumenspritzen, Kübel⸗ oder Eimerspritzen, Zug⸗ und Druckspritzen und Handschwefler für Gärtnereien) . . 28. Maisbearbeitungsmaschinen (ausgenommen Tischmaisreblererer)y)y)y). .. 29. Eggen und Federzinkengrubber.. . 30. Shcennschchen und Grünfutterschneidema⸗ schinen (ausgenommen Maschinen, die nur für Geflügel⸗ und Kleintierhaltungen verwendet 8 e““ 31. Spindelpressen und Obstmühlen (ausgenommen Haushaltungspressen bis zu 61 Korbinhalt und dazu passende Obstmühlen) Schrot⸗, Quetsch⸗ und Mahlmühlen nommen für Handbetrieb) Rübenschneider und Oelkuchenbrecher.. 8
Strohschneider . .. wgäaf 8 8— w 1 (2) Neben diesen Höchstnachlässen dürfen Skonti u
zusätzliche Vergürungen für Frühbezug und für gewährt werden. Diese dürfen jedoch nicht gegenüder dem
bisherigen Stand erhöht, neu eingeführt oder in ihrer Hand⸗ habung verändert werden. § 2
Den Firmen und Personen, die im Kalenderjahr 1936 einen Umsatz in den im § 1 Absatz 1 genannten Erzeugnissen sowie in Kraftpflügen, Kartoffelquetschen und Brennholzsaͤgen von 15 000,— RM oder im Jahre 1935 von 12 000,— RM oder im Jahre 1937 von 18 000,— RM auf eigene eee and Gefahr nicht erreicht haben, jedoch regelmäßig mit Land⸗ maschinen und landwirtschaftlichen Geräten handeln, darf 28.
Herstellern, Einführern und Verteilern lediglich ein Nachlaß von 50 vom Hundert der im § 1 Absatz 1 genannten Nachlässe eingeräumt werden. § 1 Absatz 2 bleibt unberührt.
83
1) Den Firmen und Personen, die regelmäßig Verkäufe
von 1“ und landwirtschaftlichen Geräten
fremde Rechnung vermitteln, mit Ausnahme der in Absatz 3
genannten Firmen und Personen, darf höchstens eine
vision eingeräumt werden, die mindestens 15 vom
(gerechnet vom Bruttolistenpreis) unter den im § ·1 Absatz 8 genannten Nachlässen neg. 8 gleiche gilt für die im §.
. irmen und Personen. b 3 .“ 1“ von § 1 erfaßten Landmaschinenhändlern darf für Verkäufe, die sie lediglich vermitteln, höchstens eine Pro⸗ vision gewährt werden, die um 3 vom Hundert (gerechnet vom Bruttolistenpreis) unter den im § 1 Absatz 1 genannten
Nachlässen liegt. 1 88 Kess Den eFermen und Personen, die auf Grund eines Vertrages ständig damit betraut sind, in einem bestimmten Bezirk Verkäufe von Landmaschinen und londwirtschaftlichen Geräten zwischen Herstellern oder Einführern einerseits un Händlern und Einkaufsgenossenschaften andererseits zu ver⸗ mitteln, darf hierfür eine Provision höchstens in der bisher gewährten prozentualen Höhe eingeräumt werden.
§ 4
Soweit Vertragsbestimmungen den Vorschriften der §§ 1
bis 3 die nach den in Betracht kommen⸗ den Vorschriften dieser Verordnung zulässigen Bestimmungen an ihre Stelle. Dies gilt auch für laufende Kausverträge, es sei denn, daß die verkaufte Ware schon vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung von dem Verkäufer abgesandt worden ist. § 5
(1) Für die im § 1 Absatz 1 genannten Waren sind vom Hersteller oder Einführer Bruttolistenpreise festzusetzen. (2) Die zur Zeit gültigen Bruttolistenpreise für die im
] 27 vom Hundert
8 28 vom Hundert
9 6 5522
v“
32. (ausge⸗
33. 34.
§ 1 Absatz 1 und § 2 genannten Waren dürfen nicht erhöht erden. 8 (3) Den Verbrauchern darf höchstens der vom Hersteller oder Einführer festgesetzte neueste Bruttolistenpreis berechnet werden. (4) Preiserhöhungen dürfen für Verbraucher nicht ein⸗ vtreten. Als eine Preiserhöhung ist es auch anäusehen, wenn die Zahlungs⸗ und Lieferungsbedingungen zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. 11) Die den von den §§ 1 bis 2 erfaßten Firmen und Personen bisher gewährten Nachlässe und Provisionen dürfen gegenüber dem bisherigen Stand nicht erhöht werden. (2) Für die Fälle, in denen sich durch die Kürzung der Nachlässe gemäß den Vorschriften dieser Verordnung eine Erhöhung des Einstandspreises er ibt, erteile ich hiermit auf Grund des § 3 der Verordnung über das Verbot von Preis⸗
mittelbar oder unmittelbar nung oder die auf Grund dieser Verordnung erlassenen An⸗
ordnungen umgangen werden oder umgangen werden sollen.
8 § 8
b en ot z . Ich behalte dieser Verordnung zuzulassen oder anzuordnen Ich 5 ferner vor, die Höchstrabatte abweichend von den Vor⸗
schriften des § 1 durch Anordnung
zu ihrer Durchführung oder riften b
süsbelanden wird mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in
unbegrenzter Höhe, oder
Dabei kann die Fensschung des
Gegenstände, auf die
die Bekanntmachung
(2)
Strafantrag kann zurückgenommen werden.
zurückgenommen, so kann die örtlich zuständige Preisüber⸗ wachungsstelle gegen digen Personen 1 20. Hackmaschinen für Gespannzug und Kraftbetrieb setzen. Daneben kann die die 3 A“ auf Dauer verfügt oder seine
ängig gemacht werden. — — Gebiet, auf dem die Zuwiderhandlung
erfolgt ist, jede Tätigkeit untersagt oder ihre weitere Tätig⸗ keit von Auflagen abhängig gemacht werden.
3 einer Strafe verurteilt, oder ist gegen ihn eine Ordnungs⸗
stelle Zuwider
Handlungen vorzunehmen, durch die
verboten, ö 1b die Vorschriften dieser Verord⸗
Es ist
Ich behalte mir vor, Ausnahmen von den Vorschriften
neu festzusetzen.
§ 9 timmungen dieser Verordnung oder den eeS 1 Ergänzung erlassenen Vor⸗ oder Anordnungen vorsätzlich oder fahrlässig zu⸗
mit einer dieser Strafen bestraft. erzielten Entgelts und der ich die strafbare Handlung bezieht, sowie des Urteils verfügt werden.
Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein; der (3) Wird ein Strafantrag nicht gestellt oder wird er das Unternehmen und gegen die schul⸗ rdnungsstrafen in unbegrenzter Höhe fest⸗ Schließung des 5 8
jderhandlung begangen worden ist, auf Zeit oder hi eefeh t cher enn Weiterführung von uflagen Auch kann den schuldigen Einzel⸗
(4) Ist jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig
8 kann ihm die Preisüberwachungs⸗ v“ 8 durch die Ermittlung der
der die Untersuchung füh⸗ Verpflichtete haften als
die Kosten, andlung erwachsen sind, renden Stelle zu erstatten. Mehrere Gesamtschuldner. 2 vacgsa 8 Satz 2 und 3 ie na a a ergehe Ent — Pherais chi⸗ 1— Reichskommissar für die Preisbildung ne selbst trifft, steht den Betroffenen die Beschwerde zu. 2 8 Beschwerde ist bei der Preisüberwachungsstelle innerha einer Woche nach dNane Strafbescheides schriftlich ein⸗
est einer Ordnungsstrafe und gegen “ ergehenden Entscheidungen,
ichen. Erachtet die Preisüberwachungsstelle die Be⸗ “ für behaetder so hat sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde an die zuständige weiterzuleiten. Diese entscheidet endgültig. Die Beschwerde
hat keine aufschiebende Wirkung. § 10 Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft.
Berlin, den 30. November 1938.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann
Verordnung. “ 8 17 Abs. 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli B8en andedarfanc S. 317) in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Seehafen⸗Zollordnung (Reichsministerialblatt S. 651) wird iermit verordnet: Der Hafen von Schülpersiel an der Eider (Hauptzoll⸗ amtsbezirk Husum) wird mit Wirkung vom g8 2 zember 1938 als Landungsplatz bestimmt.
Kiel, 29. November 1938. 8
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 30. November 1938. “ Der Reichsbeauftragte für Metalle. 1e“ Zimmermann.
Die Reichsinderzisfer für die Lebenshaltungskosten im November 1938.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Pindeszifte Monats November 1938 auf 125,0 (1913/14 = 100); sie hat gegenüber dem Vormonat 124,9) um 0,1 v. H. angezogen. 1 8 1 1 8 11“ sich die Indexziffer für Ernährung infolge jahreszeitlich bedingter Heraufsetzung der „Eierpreise von 120,7 auf 120,8 (+ 0,1 v. H.), die Inderziffer für Heizung und Beleuchtung durch weitere Verringerung der Sommer⸗ preisabschläge für Hausbrandkohle von 125,1 auf 125,5 (+ 0,3 v. H.), die Indexziffer für Bekleidung von 131,6 auf 131,7 (+ 0,1 v. H.) und die Inderziffer für „Verschiedenes von 142,0 auf 142,2 (+ 0,1 v. H.). Die Indexziffer für Wohnung (121,2) ist gleichgeblieben.
Berlin, den 30. November 19338Z. (Settaetistisches Reichsam
Bekanntmachung. .
Die am 30. November 1938 ausgegebene Nummer 20 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 1 Verordnung über die Leene Behandlung von öffent⸗ Bauten. Vom 20. November 1938.
1eh über die baupolizeiliche Behandlung der Baute der Nationalsozialistischen Bewegung. Vom 20. November 1938. Verordnung über die Kostenentscheidung in Ehesachen im Lande Oesterreich. Vom 26. November 1988. Sechste Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Bergwesens im Saarland. Vom 28. Novembe
1938. 1 Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Ver⸗ einhettlichung s Gesundheitswesens im Lande Oesterreich. Vo⸗ 29. November 1938. — 8e d het . 3 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 8
“ 0,08 RM für 88 Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 1. Dezember 1938.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubr ich
—
Bekanntmachung. Die am 30. November 1938 ausgegebene Nummer 49 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Bekanntmachung über das Münchener Abkommen. Vom
ktober 1938. 8 8 “ zu der in Rom revidierten Berner Ueber⸗
1 ütze von Werken der Literatur und Kunst (An⸗ “ “ Ses Hueheg Sarawak und Britisch Nord⸗ November über den Geltungsbereich der Genfer Ab⸗ kommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht und zum (Beitritt von Australien, Ausdehnung britische Gebiete). Vom 22. November 1938. Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. va dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 1. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich
Nichtamtliches.
Der Oberfinanzpräsident Nordmark in Kiel. F. V.: Dr. Klinsmann.
8
ZBekanntmachung KP 657
1“ Z“
betr. Kurspreise für Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnun wachtamosnine für unedle Metalle vom 24. 8
Richtpreise für Richtherf vom 25.
Juli 1935) werden für die nachstehend auf Fsx. Metallklassen anstelle der in
ber 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 888s— Fnschebten Kurspreise die folgenden K
reise festgesetzt: Kupfer (Klassengruppe VIII)
Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe IX)
Messinglegierungen (Klasse IX A). . (Klasse IX B) „
Zink (Klassengruppe XIX)
58,50 „
34 der Über⸗ uli 1935, betr.
unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger - die Bezeichnung „Der den Bekanntmachungen
P 655 vom 28. November 1938 (Deutscher Reichsanzeiger
1 0⸗ 1 her. 878 b . . J vas er 87% hen 29. N. direktion, in h die Bezirkshauptmann
Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) . . RM 58,25 bis 60,75
RM 41,25 bis 8875
Feinzink (Klasse XIX Aa)h) . RM 19,50 bis 21,50
Aus der Verwaltung.
Landkreise und Regierungsbezirke im ganzen
sstelle für Metalle vom 30. November 1938, Reich. ““ Reichsinnenminister Dr. Frick hat eine dritte Verordnung
ü Neuaufbau des Reiches erlassen, die einheitliche Bezeich dSee nn Behörden und die verschiedenen Verwaltungs bezirke einführt. So gibt es künftig im ganzen Reich Landkreis
Regierungsbezirke. 1 und . 8 Landrat“: in2
in Baden das Bezirksamt, in Thüringen, Kreisamt, in Oldenburg chaft. „ bezeichnung „Landrat“ führen in 8 Whn en und Oldenburg der 2 Braunschweig der Kreisdirektor, in Oesterreich der B 85 1 mann. Die Verwaltungsbezirke der genannten Behörden heits Landkreise. Die Bestimmungen gelten nicht für die Bezirks vengesczehte und Bezirkshauptmänner
Amtshauptmann, in Hessen un
präsident“”: in Bayern die Regierung, in Sachsen mannschaft. bhaup⸗ r bezeichnung „Regierungspräsident“. tungsbezirke heißen Regierungsbezirke. 8 rischen Kreise heißen künftig 2
er Kreishauptmann in Fer Hanf Die entsprechenden Verwa
Rohzink (Klasse XIX C . „ 15,50 „
Seit Sommer 1937 ist, wie das forschung in seinem leßen Wochenbericht talt) ausführt, im 1 1eetchchae hücs auch der Welthandel stark geschrumpft; Rückgang hielt bis Mitte dieses Jahres an. Im jahr 1938 waren die Welthandelsumsätze dem Vo 12,5 %, dem Wert 85 8e niedriger als im 1937; damals hatten sie den lehn Zwnägsperiobe von 1932 bis 1937 und — volumenmäßig auch wieder den Umfang von 1929 erreicht. . somit ziemlich heftig war, ist doch nicht die ge
erhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955) eine Ausnahmebewilligung. 11“
111““ 8
an 1 aufffe von 1936/37 erreichte Steigerung wieder einge
17,50
Die Ausfuhr der Industrieländer unter dem Einfluß des Welthandelsrückgangs.
Institut für Konjunktur⸗ (Hanseatische Verlags⸗
Zu 1’’ mit dem Ieterustignaten er
iertel⸗ umen nach um zweiten Viertel⸗ höchsten Stand der vergangenen
amte in der
Fescost der Rück⸗ üßt worden; 1“
tritt am 1. Januar 1939 in Kraft.
8,
junkturell immer noch um 4,5 % u 19 % über dem Stand des ersten dem Stand vor Beginn der sprunghaften nationalen Warenumsätze. Auf diesem im erreichten Niveau hat sich der zelthandel, na 1 gang schon im Frühjahr merklich verlangsamt hat 5 dritten Vierteljahr 1938 zu halten vermocht. Wert⸗ un
weiten Viertelja dem sich der Rü
ogar wieder — wenn auch geringfügig — gestiegen.
1 Mit dem allgemeinen Rückgang im Welthandel ist Ausfuhr der Industrieländer die Abnahme der Ausfuhr bei gleich stark. Bei weitem am s zurückgegangen. G Vernen Osten zusammen.
den einzelnen 1 e tärksten ist die Ausfuhr Japa
Kennzeichnend
1 “
Einheitliche Bezeichnungen in der Verwaltung.
e
nd örden übernehmen künftig “ das Bezirksamt, in
sen di aannschaft, in Württemberg das Oberamt, Sachsen die Amtshauptmannschaft, in Wü ttenebergnde Anhall n
nt. in Braunschweig die Kreis⸗ dac Mert - Die Amts⸗
Bayern der Bezirksoberamtmann,
d
Bezirkshaupt⸗
n
aupt⸗ der Stadt Wien. — Fol⸗
b ü ünftig die Bezeichnung „Der Regierungs⸗ gende Behörden führen künftig die Bezeichnung vr .e
Sachsen führt die Amts⸗
l⸗
Die bisherigen baye⸗ Die Verordnung
1 res lagen das Welthandelsvolumen “ . 9 und die Welthandelswerte
eheen 1936, d. h rhöhung der inter⸗
hr ck⸗
auch im Mengen⸗
umsätze sind vom zweiten zum dritten Vierteljahr konjunkturell
auch die
ast durchweg gesunken. Jedoch war 8. Ländern keineswegs
ns
Dies hängt mit den kriegerischen Ereignissen im ep sc die geschwächte
der 18 ein Verzeichnis seines Vexmögens vorzulegen. dem Amtsgericht geleistet oder eine Versicherung nach Art. 6
der Heiligkeit des Eides und seines Schutzes vor Mißbrauch durch
kunftspflicht jedes Steuerpflichtigen, auch bei dem Beschwerde⸗ führer, zu beanspruchen. keit, zur Auskunft über sein Vermögen ve
damit aus § 175 AO., wo die allgemeine
meine Auskunftsverlangen des ““ ist daher von der
8
8
verspricht, ist Sache seines Ermessens.
8
29
.“
führte in
lebhafte Distussion anschloß, wurde eine große Zahl dringlicher
Lenkung bes die Lehrzeitverkürzung, r. Nachwuchses in die verschiedenen Berufe des graphischen Ge⸗
8
barungseid innerhalb der letzten 5 Jahre bereits geleistet habe.
Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 1. Dezember 1938.
Wettbewerbskraft Japans ist z. B., daß im Gegensatz zu der Ent⸗ wicklung der Ausfuhrpreise der meisten anderen Industrieländer die japanischen Ausfuhrpreise nicht gesunken sind, so daß sich die noch vor zwei Jaßten bestehende starke Differenz zwischen dem japanischen Ausfuhrpreisnivaau und dem anderer Industrie⸗ lander wesentlich verringert hat. Eine der wichtigsten Folgen, die der ostasiatis in wirtschaftlicher Hinsicht gezeitigt hat, dürfte es wohl sein, daß mit ihm die seit 1932 zu beobachtende, ungewöhnlch starke japanische Exportexpansion, in der man viel⸗ fach eine gefährliche Bedrohung der europäischen er⸗ blickte, vorläufig wenigstens ihr Ende gefunden hat. Die Ab⸗ nahme der Ausfuhr Deutschlands, die erst Anfang dieses Jahres einsetzte, entspricht im Ausmaß etwa der des Welthandels. In den letzten Monaten hat jedoch die Schrumpfung des deutschen E ports aufgehört; die übliche Herbstbelebung konnte sich wieder durchsetzen. Der Rückgang der Ausfuhr Großbritanniens war im ganzen etwas stärker als der der deutschen. In der letzten Zeit ist aber auch in Großbritannien die Ausfuhr nicht mehr gesunken, sondern hat seit August sogar eher wieder etwas zugenommen. Die Ausfuhr der Vereinigten Staaten von Amerika war im Gegensatz zu der aller übrigen Industrieländer bis Ende 1937 konunkturell noch gestiegen und in der ersten Hälfte dieses Jahres auch bedeutend weniger gesunken als die der anderen Industrie⸗ stscgen. Seitdem ist jedoch die Ausfuhr der Vereinigten Staaten tärker gesunken, da sich nun auch für Amerika die verringerte Aufnahmefähigkeit des Weltmarkts bemerkbar machte, und da außerdem mit der Besserung der amerikanischen Wirtschaftslage der Zwang zum Export nachließ. Vergleichsweise am günstigsten hat sich jedoch die Ausfuhr Frankreichs entwickelt. Diese be⸗ sondere Entwicklung ist bedingt durch die 88 Entwertung des Franc. Diese hat dazu geführt, daß die französischen Aussuhr⸗ g obwohl sie sich, in Franc ausgedrückt, dauernd erhöht aben, in Gold stark gesunken sind. Die französischen Waren wurden also auf dem Weltmarkt billiger als die ausländischen, und dieser Wettbewerbsvorteil sicherte Frankreich trotz der des Welthandels einen stabilen Absatz. Unter den übrigen Industrieländern, deren Anteil an der Meltausfuhr durchweg erheblich niedriger ist als der der eben behandelten fünf bedeutendsten, saben Italien und die Niederlande einen relativ geringen Aus uhrrückgang aufzuweisen. Sehr stark zurück⸗ gegangen ist dagegen die Ausfuhr Belgiens. Unter dem Einfluß des Welthandelsrückgangs hat sich der Wettbewerbskampf zwischen den Industrieländern von neuem ver⸗
EEE eae
Auskunftspflicht des steuerpflichtigen Vollstreckungsschuldners gegenüber dem Finanz⸗ amt trotz früherer Leiftung des Offenbarungseids. Ein Urteil des Neichsfinanzhofs.
In einem Urteil vom 24. 8. 1938 (VI 538/38) hat der Reichs⸗ finanzhof entschieden, daß der steuerpflichtige Vollstreckungsschuldner dem Finanzamt gegenüber wegen früherer Leistung des Offen⸗ barungseides die Auskunft über seine Vermögensverhältnisse nicht verweigern darf. Zu dieser in Heft 23 der „Zeitschrift der Akademie für Deut⸗ sches Recht“ (C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung) veröffentlichten Entscheidung teilt weiter Senatspräsident a. D. Dr. Koch⸗München die Entscheidungsgründe mit: „Der Beschwerdeführer schuldet verschiedene Steuerbeträge von zusammen rd. 7500 RM. Seine Pfändung war erfolglos. Zur weiteren Ermittlung der Vermögensverhältnisse hat das Finanz⸗ amt deshalb die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses des Schuld⸗ ners verlangt und für den Fall der Nichtbeachtung dieser Aufforde⸗ rung die Festsetzung einer Geldstrafe von 50 RM zur Erzwingung lnordnung gem. § 202 AO. angedroht. Nach § 325 AO. kann das Finanzamt im Beitreibungsver⸗ fahren die Vermögens⸗ und Einkommensverhältnisse des Pflich⸗ tigen ermitteln. Es hat dabei die gleichen Rechte, die ihm im Steuerermittlungsverfahren zustehen. Der Pflichtige hat dem Finanzamt nach erfolgloser 1“; auf Verlangen
. . r kann dagegen nicht einwenden, daß er den Offenbarungseid bereits früher vor
G. v. 25. 5. 1933 abgegeben habe und gem. § 903 ZPO. inner⸗ halb von 5 Jahren zu einer nochmaligen Eidesleistung nicht ver⸗ pflichtet sei. Diese Vorschrift der ZPO. beruht auf dem Gedanken
allzu häufige Wiederholung. Es ist daher zwar richtig, daß das Finanzamt gem. § 325 Abs. 3 S. 2 AO. zur Zeit einen weiteren Offenbarungseid vom Beschwerdeführer nicht verlangen könnte. Das Finanzamt ist aber nicht gehindert, die allgemeine Aus⸗
Auch Becker, AO., 7. Aufl. S. 849, geht davon aus, daß das Finanzamt zunächst, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit eines Offenbarungseids, Ermittlungen nach § 325 Abs. 1 anzustellen habe und daß der Zahlungs⸗ pflichtige 58 nach 8 1, also ohne Rücksicht 58 jene Möglich⸗
lichtet sei. Das ergibt bs. 1 S. 2 auf die dem zustehenden Rechte und 8 8 Auskunftspflicht der Steuerpflichtigen und anderer Personen festgesetzt ist. Das allge⸗
ich auch aus der Verweisung des § 925 inanzamt im 1“
weiteren Maßnahme der Abnahme des Offenbarungseids zu trennen, und der Steuerpflichtige kann gegenüber dem Auskunfts⸗ verlangen des Finanzamts nicht einwenden, daß er den Offen⸗
Ob das Finanzamt sich von seinem Auskunftsverlangen Erfolg Ermessensentscheidungen des Finanzamts kann aber der Reichzfinandho auf ihre Zweck⸗ mäßigkeit gem. § 297 AO. nicht nachprüfen. Bei der Verworren⸗ eit der Vermögensverhältnisse des Veschmerbeführers läßt sich nicht sagen, daß das Finanzamt bei seinem Verlangen die Grenzen
schärft, wie auch die fast allgemein Ausfuhrpreise für industrielle Fertigwaren beweisen. Dabei haben sich auf den ein⸗ zelnen Absagmücen beträchtliche Verschiebungen in den An⸗ teilen der fünf bedeutendsten Industrielander (Vereinigte Staaten von Amerika, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Japan) ergeben. Die Ausfuhr dieser feßt Staaten nach Indu⸗ striegebieten, d. h. also der Handel dieser Länder unter sich und ihr Warenabsatz in den übrigen 1““ der Welt, ist fast allgemein erheblich gesunken. Denn der Warenaustausch der Iöu“ untereinander ist besonders konjunkturempfind⸗ lich. Es handelt sich bei ihm zum großen Teil um einen L.ge . ausgleich“, der erst in Gang kommt, wenn die inländischen Pro⸗ duktionskapazitäten weitgehend erschöpft sind und wenn die all⸗ emeine Wohlstandssteigerung wieder einen Bedarf nach aus⸗ ändischen Luxusgütern geweckt hat. Fast ebenso sprunghaft, wie der Warenaustausch 897en den Industrieländern in der welt⸗ wirtschaftlichen Hochkonjunktur von 1936/37 “ hatte, ist er daher auch seit dem Umschwung in der Weltwirtschaft wie⸗ der gesunken. Es ist infolgedessen besonders bemerkenswert, daß die Ausfuhr der Vereinigten Staaten nach einer 8.2 von Indu⸗ striestaaten, wie Großbritannien, den kleineren wefteuropäischen und den nordeuropäischen Ländern sowie der “ auch in 88— Jahr noch gestiegen ist, obwohl deren Gesamtein⸗ fuhr wie ihre Einfuhr aus den übrigen Industrieländern ab⸗ enommen hat. Die Ausfuhr der Industriestaaten nach den grarländern hat sich dagegen günstiger entwickelt, da diese ihre Einfuhr nur wenig eingeschränkt haben. Die deutsche Ausfuhr hat in verschiedenen Agrarländern sehr beachtliche Erfolge er⸗ rungen. So konnte Deutschland seine Ausfuhr nach Finnland, den baltischen Staaten und nach Polen stark I Dagegen ist der FSeeg Export nach Südosteuropa stabil geblieben. In Lateinamerika konnte vor allem Deutschland Ausfuhrerfolge er⸗ ielen. In Australien konnten sämtliche großen Fnöustise änder ihren Absatz noch ausdehnen. Ein Gebiet, das noch in steigendem Umfang Industriewaren aufgenommen hat, ist Vorderasien. ier konnten Feutschland, Großbritannien und die Vereinigten taaten 88 Ausfuhr beträchtlich erhöhen. Behauptet hat sich die Ausfuhr der drei großen europäischen Industrieländer und der Vereinigten Staaten nach heieherls üsc Indien, die japanische Ausfuhr ist aber dort sehr stark gesunken. Britis Indien dagegen hat seine Ausfuhr stark vermindert, wodur neben der japanischen vor allem die englische und die dentsche Ausfuhr getroffen wurde.
Internationale Tagungen des Groß⸗ und des Einzelhandels bei der Internationalen 1 8 Handelskammer.
Paris, 30. November. Die in völliger Umwandlung be⸗ riffene Organisation des Handels bildete den Beratungsgegen⸗ fand zweier Sitzungen der Vertreter der interessierten Kreise bei er Internationalen Handelskammer. Durch die Entwicklung des Direktverkaufs vom Hersteller an den Verbraucher der Kon⸗ sumgemeinschaften, der Warenhäuser und der sogenannten Ein⸗ heitspreisgeschäfte würden die Handeltreibenden — Groß⸗ und Einzelhändler sowie Filialbetriebe — in der ganzen Welt vor eine völlig neue Lage gestellt. Am Montag, dem 28. November, ” die erste internationale Tagung der großen Vereinigungen es Großhandels unter dem Vorsitz von Caves, Sekretär des Verbandes des Textilgroßhandels Großbritanniens, statt. Auf dieser Tagung waren neun Länder und 22 Organisationen ver⸗ treten, darunter auch Deutschland mit Dr. Heinrich Dohren⸗ dorf, Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Carl Ludwigsen, Leiter der Fachunter⸗ gruppe Altmetalle, Dr. Detlev Honig, Leiter der Fach⸗ gruppe “ der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Dr. Joachim Tiburtius, Leiter der For⸗ schungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirt⸗ schaftlichkeit. Am folgenden Tage vereinigten sich die Vertreter der Organisationen des Gemeinschaftseinkaufs im Einzelhandel unter dem Vorsitz von Moreau⸗Dupay.
„Im Laufe der Grossistentagung gingen die Vertreter einer Reihe wichtiger Zweige des Großhandels (Nahrungsmittel, Tex⸗ tilien, Wirkwaren, Papier, Kolonialwaren usw.) aus mehreren Ländern auf die wichtigsten Fragen ein und stellten fest, daß es von Interesse sei, auf internationaler Grundlage und unter Mit⸗ wirkung der Vertreter verschiedener Handelszweige die in den einzelnen Ländern und Branchen gesammelten Erfahrungen mit⸗ einander zu vergleichen. Ein Fragebogen wurde aufgestellt, der an die zuständigen Ausschüsse in allen Ländern gerichtet werden soll. Gegenstand “ Fragebogens sind die Maßnahmen, welche der Großhandel zu seiner fachlichen Organisation und zu seiner Anpassung an die veränderte Lage ergriffen hat: Aenderung der Verkaufsmethoden und der Betriebsstruktur, Gruppenbildung, Kollektivwerbung, Marktforschung usw. Diese Erhebungen sollen als Grundlage für die weiteren Untersuchungen dienen.
Die Tagung der Organisationen des Gemeinschaftseinkaufs im Einzelhandel befaßte sich im wesentlichen mit der Einrichtung eines e Nachrichtenaustausches über die Rechtsstellung dieser Organisationen in den einzelnen Ländern sowie mit einer vergleichenden Untersuchung der Dienste, welche sie ihren Mit⸗ gliedern in Einzelhandelskreisen leisten: Erhöhung der Gewinn⸗ spanne durch Zentralisierung des Einkaufs, Lagerhaltung, Kre⸗ diterleichterungen, Koordination, praktische Ratschläge für die Betriebsführung, Personalschulung, Nachrichtendienst usw. Die Beratungen ergaben im wesentlichen, daß der Absatz der Erzeug⸗ nisse an den Verbraucher — gleichviel, ob er vom Hersteller felcst oder durch den Handel betrieben wird — notwendigerweise mit Risiken und Kosten verknüpft ist, die mehr oder weniger vollständig von den Grossisten, Einkaufsgemeinschaften usw. ge⸗ tragen werden. Mit diesen Problemen wird sich der internatio⸗
überschritten habe, die das Gesetz seinem Ermessen zieht.“ Nachwuchssorgen im graphischen Gewerbe.
Um den zukünftigen Leistungsstand des graphischen Gewerbes von der Seite des fachlichen Nachwuchses her zu sichern, hat, der Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung einen Reichslehrlingsausschuß berufen, der dieser Tage zu seiner konsti⸗ tuierenden Sitzung in Berlin unter dem Vorsitz des Herrn Steinkopf zusammentrat. Als Gäste waren der Leiter des Fachamtes Druck und Papier, Fritz Ebenböck, und der zu⸗ ständige Referent der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. alter Stets, erschienen.
Dr. Karl Seeliger, der Leiter der Wirtschaftsgruppe, seiner Eröffnungsansprache aus, daß wir heute mehr denn je die Verpflichtung haben, Nachteile, die Deutschland durch den Mangel an Raum und Rohstoffen erwachsen, durch vermehrte Anspannung der Arbeitskraft auszugleichen. Neben der Material⸗ frage spiele die Frage des richtigen Einsatzes des Menschen eine immer entscheidendere Rolle.
In mehreren Vorträgen von Vertretern der Wirtschafts⸗ gruppe, des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung in und des Fachamtes Druck und Papier, an die sich eine Probleme, u. a. die Neuorganisation des Prüfungswesens, die Nachwuchses, die Verbesserung der Ausbildung und erörtert. Eine straffe Lenkung des
werbes ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil es sich hier um einen besonders arbeitsintensiven Wirtschaftszweig handelt.
nale Ausschuß der Absatzorganisation der IHK. auseinander⸗ zusetzen haben.
zeigt, daß in einigen Berufen eine so starke Ueberalterung der Te oeaichöft besteht daß binnen wenigen Jahren in einigen Be⸗ zirken mit einer schwerwiegenden Verminderung der vorhandenen Fachkräfte gerechnet werden ag. in extremen Fällen bis auf den vierten oder gar 3 sten Teil des jetzigen Bestandes. Während der normale jährliche Nachwuchsbedarf der graphischen Berufe sich ohne Berücksichtigung der Ueberalterung zwischen 3,5 und 3,6 % der erwachsenen Fachkräfte bewegen würde, schwankt der jährliche Bedarf unter Berücksichtigung des Altersaufbaus zwischen 2,8 und 6,1 %, unter Berücksichtigung der bereits vor⸗ handenen Lehrlinge sogar zwischen 1,0 und 20,0 %. Eiin weiteres bedeutsames Ergebnis der Statistik war, daß, die Lehrlingsausbildung in Berlin schon seit vHehh viel zu niedrig war. Wenn man schon für die kommenden zehn Jahre mit einem erheblichen Nachwuchsmangel und infolgedessen hie eine noch längere Zeit mit einem zunehmenden Mangel an Fach⸗ kräften rechnen muß, so sieht das graphische Gewerbe den einzig Sö Weg des Ausgleichs in der ständigen Erhöhung der eistungsfähigkeit des einzelnen und damit in der zunehmenden EEE1““ der Ausbildung. Man hat deshalb nicht nur dafür Sorge getvagen, in enger S mit den Arbeitsämtern nur denjenigen Betrieben Lehrlinge zuzuteilen, in denen eine besonders gute Ausbildung gewährleistet wird, son⸗ dern man versucht auch, im Zusammenwirken mit der Deutschen Arbeitsfront und den d.Sg. chulen Ausbildungsmängel zu be⸗ ben. Die verschiedensten Maßnahmen, teils Runhish icher, teils. pezieller Natur, die ihr besonderes Gewicht durch die kürzlich vom Reichswirtfchaftsminister angeordnete Verkürzung 18
Eine kürzlich veranstaltete statistische Erhebung hat überdies ge⸗
Berliner Börse am 1. Dezember.
Aktien uneinheitlich. — Renten gehalten.
„An der seit Tagen die Aktienmärkte beherrschenden Geschäfts⸗ stille hat sich heute zwar I nichts geändert, 829 säfts⸗ es, als ob die Bankenkundschaft hier und da auf ermäßigter Basis kleine Rückkäufe vornahm. Infolgedessen bot das Kursbild bei Börsenbeginn kein ganz einheitliches Aussehen, wenn auch Rück⸗ änge in der Mehrzahl waren. Am heutigen Monatsersten ist bei er Beurteilung des Umsatzes auch zu berücksichtigen, daß die Limiterneuerungen z. T. noch nicht durchgeführt worden sind.
„Bei den Montanwerten, von denen noch nicht einmal die Hälfte eine Anfangsnotiz erhielt, fielen Hoesch mit einer unter Berücksichtigung des Dividendenabschlags erlittenen Einbuße von 1 % auf. Mannesmann kamen dagegen ½ % höher an. Von Braun⸗ kohlenaktien ermäßig ten sich Rheinebraun gegen letzte Kassanotiz um 2 ½⅛, Ilse⸗Genußscheine, Eersan⸗ nach Pause, um 1 ¼ %. Bei den Kaliwerten büßten Kali⸗Chemie gegen die letzte Notiz am 28. 11. = 12¾ % ein, während Wintershall 1 % gewannen.
Von chemischen Papieren verdoppelten Farben sogleich ihren Anfangsoerlust von ½ % (146 %8), Schering 858 82 Elektro⸗ und Versorgungswerte konnten vereinzelt Besserungen von ¼. — % % erzielen. Lahmeyer, die ausschl. Dividende ge⸗ handelt wurden, blieben unverändert. Ferner sind von Auto⸗ aktien BMW (— 1 ¼), von Textilpapieren Stöhr und von Brauereiaktien Schultheiß mit je — 1, andererseits von Gummi⸗ und Linoleumaktien Conti⸗Gummi mit +† 1 und von Bankaktien Reichsbankanteile mit + 1 ⅛ % zu erwähnen. Im übrigen be⸗ Uegeee sich die Veränderungen gegen den Vortag auf Prozent⸗
eile.
Im Börsenverlauf nahm das Geschäft weiter an Umfang ab, jedoch war der Unterton im allgemeinen freundlich. Hoesch und Gesfürel stiegen je um ¼, AEG, BMW und Deutscher Eisenhandel je um 1 %. Farben gaben jedoch um ¹1½ % auf 146 .% nach.
Am Börsenschluß war eine Erholung unverkennbar, obwohl die Umsätze weiter klein blieben. Goldschmidt und Elektr. Licht und Kraft gewannen je 1 %, Klöckner stiegen um % . Farben kamen zu 147 ¾ an. Schuckert büßten andererseits ½6 und Ver. Stahlwerke 1¼ % ein.
Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien blieben so gut wie unverändert. Bei den Hypothekenbanken stiegen Rhein.⸗ Westfäl. Bodenkredit um ½ %, während Westdt. Bodenkredit im Ausmaß nachgaben. Von Kolonialwerten stellten sich Doag ½ % und Schantung ¾ % niedriger. Industriepapiere lagen uneinheitlich. vbböö Wund Gebhardt & König stiegen, beide nach Pause, um 4 ¼ % bzw. 2 ¾¼ %. Germania⸗ Portland wurden um 3 Nühkransgesett. Demgegenüber gaben Gruschrwie erte und Mühle⸗Rüningen nach Unterbrechung ebenso wie Zeiß⸗Ikon je um 3 % nach.
Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz auf unver⸗ ändert 130 %. Zinsvergütungsscheine zogen um ½ % an. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf 92 ½ % (— % C).
Am Kassarentenmarkt kam in Pfandbriefen teilweise etwas Material an den Markt. Liquidationspfandbriefe neigten zur Schwäche. Von Kommunalobligationen wurden Mecklbg. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank Gold⸗Kom. um ½¼ % herabgesetzt. Bei den Stadtanleihen büßten 26er und 28er Breslau ½ % sowie 26er Kiel % % ein. Bei den Zweckverbandsanleihen verloren Emscher⸗Genossenschaft ¼ %. Reichs⸗ und Länderanleihen ver⸗ änderten sich kaum. Industrieobligationen lagen uneinheitlich, aber eher gebessert. Farbenbonds und Gutehoffnung gaben je um ex. nach, während 36er Mittelstahl ½. %˖ und Aschinger 2½ % gewannen.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um % niedrigere Sätze von 3 —3 ¼ % anzulegen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stiegen das engl. Pfund auf 11,685 (11,645) und der franz. Franc auf 6,555 gegen 6,53. Der Dollar blieb mit 2,496 unverändert. Der hollän⸗ dische Gulden wurde mit 135,67 gegen 135,70 und Franken mit 56,71 gegen 56,72 bewertet.
Brandschäden bei den öffentlich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten im Monat Oktober 1938.
Die deutschen öffentlich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten verzeichnen im Monat Oktober 1938 eine Gesamrschadensumme von 3 938 460,— RM gegenüber 4 553 674,— RM im Monat Sep⸗ tember 1938 und 4 396 620,— RM im Monat Oktober 1937. Von dieser Summe entfallen auf Gebäudeschäden 2 998 357,— RM, auf Mobiliarschäden 940 103,— NM. Die Gesamtschadensumme des Monats Oktober 1938 verteilt sich auf 5211 Brandschadenfälle, denen 5257 im Monat September 1938 und 5251 im Monat Oktober 1937 gegenüberstehen.
Die Schadenkurve ist auch im Berichtsmonat weiter im Ab⸗ finken geblieben und hat damit noch den Stand der beiden Vor⸗ jahre unterschritten. Während die Schadenhäufigkeit jedoch nur um etwa 1 % gefallen ist, zeigt sich bei eeeen4 ein e um 11,3 %, der sich bei den Gebäudeschäden sogar auf 14,8 % stellt. Auch die Durchschnittswerte der Einzelschäden sowohl in der Gesamtheit wie bei den reinen Gebäudeschäden und ebenso bei den Mobiliarschäden bleiben unter den entsprechenden Werten des Vorjahres; sie liegen jedoch noch immer für die Ge⸗ samtschäden um 28 % und für die Gebäudeschäden allein um 43 % über dem bisherigen Durchschnitt für 1938. Wenn an sich in weiten Gebieten mit der Beendigung der Drescharbeiten ein Faan gang der Brandschäden erklärlich ist, so dürfte auch die ungewöhn⸗ lich milde Jahreszeit auf die Senkung der Brandkurve nicht Einfluß geblieben sein. Im übrigen waren unter den Brand⸗ ursachen in zahlreichen Einzelfällen Selbstentzündungen von Ge⸗ treidevorräten und wieder das Zündeln unbeaufsichtigter Klein, kinder zu verzeichnen. So muß, wie bisher, ein erheblicher Leff der Einbußen, die das deutsche Volksvermögen erneut durch Brandverluste erlitten hat, allein auf Fahrlässigkeit und leicht⸗ 1 Umgang mit Feuer und Licht murückgeführt werden. Im Hinblick auf die Advents⸗ und Weihnachtszeit ist besondere Sorg⸗ falt bei der Beaufsichtigung brennender Adventskränze und Weih⸗ nachtsbäume geboten.
Notierungen
88 18
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorftandes
vom 1. Dezember 1938. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): 8
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
NEEö11ö11““ Reinnickel, 98 — 99 „o.., Antimon⸗Regulus. 1u“
RM für 100 k.
133
Lehrzeit erhalten, dienen diesem Zweck.
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ZEEöö11““”“;