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286 vom 8. Dezember 1938. S. 2
des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der
Leistung keine Kenntnis von der Be⸗
schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (§§ 396, 402. der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die oben genannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ irks, in welchem die Festnahme er⸗ folgte, vorzuführen. — Liste 45/38.
Breslau, den 26. November 1938.
Finanzamt Breslau⸗Süd 1 Carganico
[51956] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die verwitwete Berta Plachte ge⸗ borene Liepmann, geb. am 20. Februar 1866 in Bernburg, zuletzt wohnhaft in Breslau, Straße der SA. 188, zur Zeit in Brüssel (Belgien), schuldet dem Reiche eine Reichsfluchtsteuer von 5149 RM, die am 17. Oktober 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit “ angefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ E in der Fassung es Gesetzes vom 19. 12. 1937 — RGBl. 1937 Teil I Seite 1385 und RStBl. 1937 Seite 1269 — wird hier⸗ mit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die der Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach
10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, ofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗
interziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ ei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ sabndungedienfte und des Zollfahn⸗
ungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die oben genannte Steuerpflichtige, falls lie im Inland betroffen wird, vorläufig
estzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 es Nenhnh unverzüg⸗ lich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗ führen. — Liste 2044/38.
Breslau, den 26. November 1988.
Finanzamt Breslau⸗Süd. Carganico. [52183 Beschluß.
In dem Ermittelungsverfahren gegen den Kaufmann Max Weiß, früher in Breslau und in Weißwasser früzexafn. * in Prag, wegen mehrfacher De⸗ visenvergehen im Gesamtbetrage von 147 000,— RM wird zur Sicherung der zu erwartenden Geldstrafe und der Ein⸗ auf Antrag der Staatsanwalt⸗ chaft Breslau gemäß § 28 der Durch⸗ ührungsverordnung zur Sicherstellung er beabsichtigten Arrest⸗ und — dungsmaßnahmen § 27 der Durchfüh⸗ rungsverordnungen, das gesamte inläg⸗ dische Vermögen Rs Beschuldigen ge⸗
ist danach au sschen akademischen Grades unwürdig.
am 19. Januar 1903 ver
richtlich beschlagnahmt. (§ 45 Abs. 2 des Devi fnge in Verbindung mit § 98 Breslau, den 6. Dezember 1938. Amtsgericht.
Dietsch, Amtsgerichtsrat. [52182 Steuersteckbrief “ und Vermögensbeschlagnahme.
Der Rauchwarenhändler und Kürsch⸗ ner David Zimmermann, geboren am 5.11.1894 zu Berlin, und dessen Ehe⸗ frau Anita geb. Tarnowski, geb. am 6. 3. 1905 zu Berlin, zuletzt wohn aft in Leipzig N 22, Ulrichstr. 6, zur Zeit im Ausland wohnhaft, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 476,— RM, die am 21. 10. 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden Monat. Gemäß der zu gmmengesaften Vor⸗ schriften über die Reichsfluchtsteuer vom 23. 12. 1937 (Reichssteuerblatt I Seite 1295) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsflucht⸗ teuer nebst Zuschlägen und die gemäß
9 1 der ee Vorschriften estzusetzende Geldstrafe und alle im Steuerstrafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen züseherden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der
enannten Vorschriften hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme sohabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eige⸗ nem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach ; 10 Abs. 5 der genannten Vorschriften, ofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (§ 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ und Zollfahndungsdienstes sowie jeder an⸗ dere Beamte der Reichsfinanzverwal⸗ tung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
„Es ergeht hiermit die Aufforderung,
die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 3 11 Abs. 2 der Vorschriften unverzüg⸗ ich dem Amtsrichter des Bezirkes, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. — 13/3538.
Leipzig N 22, 28. November 1938.
Finanzamt Leipzig⸗Nord.
[51960] Beschluß.
„In der Strafsache gegen 1. den Getreide⸗ händler Walter Stein aus Münster i. W., Hammerstraße 41 a, geb. am 30. 9. 1899 zu Beckum, ledig, Jude, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthaltes, 2. die Witwe Ida Stein geborene Stolzberg aus Münster Hammerstraße 41 a, geb. am 21. 4. 187 zu Münster i. W., Jüdin, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthaltes, wegen Verbrechens nach §§ 13, 42 Abs. 1 Ziff. 3 des Devisen⸗ gesetzes, §§ 134 V. Z. G. wird der Be⸗ schlagnahmebeschluß vom 30. 9. 1938 — 3 Gs 564/38 — gemäß § 28 Abs. 5 der Durchf.⸗Verordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. 2. 1935 — RGBl. 1 S. 114 — aufgehoben. — 3 Gs 687/38.
Münster i. W., den 28. November 1938
Das Amtsgericht.
[51957) Bekanntmachung.
Der Albert Sommer, geboren am 15. Juli 1879 in Weinheim (Baden) z. Z. unbekannten Aufenthalts, ist auf Grund von § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 — R.⸗G.⸗Bl. I S. 480 — der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden (vgl. Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 246 vom 21. 10. 1938). Sommer des Tragens eines deut⸗
Dem Genannten ist ge. der ihm
iehene Grad eines Doktor⸗Ingenieurs und der am 21. Juni 1930 verliehene Grad eines Doktors der technischen Wissenschaften ehrenhalber durch Beschluß der Tech⸗ nischen Hochschule Dresden vom 29. No⸗ vember 1938 entzogen worden.
Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.
Dresden, den 29. November 1938.
Der Rektor
der Technischen Hochschule. Jost.
[519588 Bekanntmachung.
Der am 27. 4. 1902 in Wuppertal⸗ Elberfeld geborene Heinz Kahn, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, ist auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für ver⸗ lustig erklärt worden. Dem Genannten ist daher der ihm am 27. 7. 1923 von der Juriistschen Fakultät der Unversität Köln verliehene Doktorgrad entzogen worden. „Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. .
Köln, den 3. Dezember 1938.
Der Rektor der Universität. Kuhn.
[51959] Bekanntmachung.
Die am 20. 6. 1900 in Leipzig geborene Klara Pauline Lotte Simon geb. Bau⸗ mann, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, ist auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt worden. Der Genannlken ist daher der ihr am 17. 6.1929 von der Philosophischen Fakultät der Universität Köln verliehene Doktorgrad entzogen worden.
Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.
Köln, den 2. Dezember 1938.
Der Rektor der Universität. Kuhn.
3. Aufgebote.
[52184] Zahlungssperre.
Auf Antrag des Fräulein Lucie Selle in Piesteritz, Bachstr. 29, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen
Reiches von 1925 Nr. 1 303 638 über
25 RM, Nr. 1 274 117 über 100 RM sowie der Auslosungsscheine zur An⸗ leiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Gr. 40 Nr. 2638 über 25 RM, Gr. 24 Nr. 17 317 über 100 RM verboten, an einen anderen Inhaber als obige Antragstellerin eine Leistung zu bewirken. Das Auf⸗ gebotsverfahren ist eingeleitet. — 456 F. 435. 38. Berlin, den 6. Dezember 1938. Das Amtsgericht Berlin.
[51962] Aufgebotsedikt.
„Das Amtsgericht Weipert (Sudetengau) gibt über Antrag des Anton Wolfried Kiesewetter, Bankbeamten in Weipert, eingebracht am 2. November 1938, den Verlust des Kassenscheines der Bank für Handel und Industrie, ehemals Länder⸗ bank, Filiale in Weipert, vom 12. Oktober 1931, Nr. 12 047, auf den Betrag von 100 000,— Ktsch. lautend, bekannt. Diese Urkunde soll durch deren Besitzer dem ge⸗ fertigten oder dem Amtsgericht des Ortes, wo sie sich befindet, vorgelegt oder soll gegen den Antrag auf Kraftloserklärung dieser Urkunde innerhalb von 6 Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieses Ediktes Einwendung beim gefertigten Gerichte erhoben werden, ansonsten deren Kraftloserklärung ausgesprochen werden wird. — Um 6/38/6.
Weipert, den 1. Dezember 1938. Das Ametsgericht. Reiner.
[52185] Aufgebot.
Die 1. verwitwete Kaufmann Wally Berthold, geborene Ahl, in Hirschberg, Wilhelmstraße 52, die 2. verwitwete Kaufmann Magdalene Hocke, geborene Berthold, in Schlauphof, Kreis Liegnitz, die 3. verehelichte Fabrikbesitzer Char⸗ lotte Ander, geborene Berthold, in Lähn, Kreis Löwenberg, der 4. Bauer Fedor Melzer in Gräben, Kreis Schweid⸗ nitz, haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes vom 13. Dezember 1875 über die für sie auf dem Grundbuch⸗ blatte des Grundstücks Lorzendorf, Kreis Breslau, Band II Blatt 41 in Abtei⸗ lung III Nr. 4 aus der Urkunde vom 11. Dezember 1875 und nach dem Auf⸗ wertungsgesetz vom 16. Juli 1925 am 29. Mai 1928 eingetragene, zu 5 vom Hundert verzinsliche Warenschuld von 749,42 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, 5 stens in dem auf den 12. Juli 1939, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. — 2 F. 1/38.
Kanth, den 5. Dezember 19238.
Das Amtsgericht.
[51961] Beschluß.
Das Fräulein Johanna Glismann in Ffranebeng. Damm 54, vertreten durch den
echtsanwalt Dr. Wenzel daselbst, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die Poßs Abt. III Nr. 1 von 750,— GM des Grundbuchs von Pinneberg Blatt 351 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. März 1939, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 13, angesetzten Termin des hiesigen Gerichts seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. — 5 F 13/38.
Pinneberg, den 4. November 1938.
Amtsgericht.
[52186] Aufgebot. Franz Längin, Bierbrauer in Hecklingen, hat beantragt, die verschollene Nikolaus
Colin, Postbote, Ehefrau Rosalia geb. Ehrenburger in Paris mit ihrem Recht als Eigentümerin des Grundstücks Lgb. Nr. 1692 der Gemarkung Hecklingen aus⸗ zuschließen. Die Genannte bezw. ihre Rechtsnachfolger werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermin am Donnerstag, den 26. Jan. 1939, vorm. 11 Uhr, vor dem Ametsgericht Kenzingen, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgt. Kenzingen, den 30. November 1938. Amtsgericht.
[52188]
Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1938 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag der unverehe⸗ lichten Helene Adeline Geils, wohnhaft in Grambkermoor, Grambkermoorer Landstraße 32, vertreten durch die Rechtsanwälte: Dr. Eb. Noltenius junr., Dr. Hermann Janssen und Dr. C. Frick, Bremen, wird der am 4. Juli 1875 in Grambkermoor Nr. 32 geborene Diedrich Geils aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Dienstag, den 11. Juli 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Gerichtshause, hierselbst, Zimmer Nr. 42, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widri⸗ Henfalls er für tot erklärt werden soll.
ach den angestellten Ermittlungen ist der Verschollene im Jahre 1902 nach Amerika ausgewandert. 1904 ist er mit dem Dampfer „Ledric“ von New York nach Deutschland abgereist. Nach einer Mitteilung des Deutschen Konsulats in Liverpool vom 11. 2. 1905 ist der Ver⸗ schollene in Liverpool angekommen und er soll sich von hier aus nach London be⸗ geben haben. Weitere Nachforschungen sind ergebnislos geblieben. Es ergeht daher an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.
[51963] Aufgebot.
Frau Marianne Kuhlmann geb. Kreuz in Bremerhaven hat die Todeserklärung des am 26. Dezember 1872 in Ohmstede geborenen Friedrich Georg Karl Kreuz, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremerhaven, beantragt. Der Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 16. Juni 1939, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Bremerhaven, Am Hafen 9, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Der Aufgebotstermin im Ver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung von Max Kindt ist auf den 26. Mai 1939, vorm. 10 Uhr, verlegt.
Bremerhaven, den 2. Dezember 1938.
Das Amtsgericht.
[52189]
Der Tischler Karl Hermann Schön⸗ herr, geboren am 13. Dezember 1869 in Lengefeld i. E., zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Chemnitz, Brühl 57 II, bei Müller, hat sich am 7. März 1907 beim hiesigen Einwohnermeldeamt abgemeldet und als Reiseziel Amerika angegeben. Seit dem 7. März 1907 fehlt von Schön⸗ herr jedes Lebenszeichen. Auf Antrag des Abwesenheitspflegers des Ver⸗ schollenen, des Rentners Paul Otto Legler in Chemnitz, Dresdener Straße Nr. 10 II, wird hiermit das Aufgebot des Verschollenen zum Zwecke der Todeserklärung angeordnet. Der Ver⸗ sholfne wird aufgefordert, sich sofort, pätestens in dem auf den 1. Juli 1939, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Chemnitz, Zimmer 1681 (Neubau), an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, sonst wird er für tot erklärt. Wer Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ chollenen zu geben vermag, wird aufge⸗ ordert, spätestens im Aufgebotstermine
nzeige zu erstatten. — 21F 29/38.
Chemnitz, den 3. Dezember 1938.
Amtsgericht Chemnitz. Abt. 21.
[52190]
Der Böttchermeister Max Schröder und die Ehefrau Hildegard Gerschewska geb. Schröder, beide in Prechlau, Kreis
chlochau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Schaenske in Schlochau, haben beantragt, den verschollenen Ar⸗ beiter Albert Sieg, geb. 10. 12. 1883 in Prechlau, Kreis Schlochau, zuletzt h h
haft in Essen, Husmannstvaße 33, für tot zu erklären. Ueber ihn liegt seit 1926 keine Nachricht mehr vor. F. 86/38. Die Witwe Anna Wischermann geb. Schake in Sterkrade, Steinbrinkstraße Nr. 223, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Mandelartz in Sterkrade, hat bean⸗ tragt, den verschollenen Herro Schake, eboren am 30. März 1883 zu Freisen⸗ bruch, zuletzt wohnhaft in Essen, Franz⸗ Arens⸗Stvraße 20, für tot zu erklären. F. 87/88. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich Se tens in dem auf den 28. Juni 1939, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 223, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Aushunft über Leben oder Tod der Ver⸗ Ge 82 erteilen vermögen, ergeht jie Aufforderung, spätestens im Aufge⸗ botstermine dem Gericht Anzeige machen. g Essen, den 2. Dezember 1938. 8 Amtsgericht. 8
[52191] Aufgebot. Frau Wilhelmine Ohlrich geb. Schwark in Greifswald, Langereihe 24, hat bean⸗ tragt, den seit dem Gefecht bei Wytschaete am 14. 11. 1914 vermißten Max Karl August Schwark, Reservist bei der 1. Komp. Füsilier⸗Regt. Nr. 34, geboren am 2. 6.1889 in Grimmen, zuletzt wohn⸗ haft in Petershagen b. Greifswald, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. Januar 1939, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Domstraße 6/7, Zimmer Nr. 21, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Greifswald, den 30. November 1938.
Amtsgericht.
[52193
Der Rechtsberater der Deutschen Arbeits⸗ front Hans⸗Werner Zimmermann in Heils⸗ berg, Immelmannstraße 8, hat beantragt. den verschollenen früheren Lehrer Max Wiemer, geboren am 9. November 1877 in Broszaitschen, Kreis Darkehmen, zuletzt wohnhaft in Königsberg (Pr.), Hoch⸗ meisterstr. 3/4, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 4. Juli 1939, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 269, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Amtsgericht Königsberg (Pr.), 3. Dezember 1938.
mann, frü er in Neustadt a. d. Wein⸗
[52195] Beschluß.
Am 14. Oktober 1938 ist zu Kiel de zuletzt in Bredenbek, Kreis Rendsburg, wohnhaft gewesene Rentenempfänger, frühere landwirtschaftliche Arbeiter Hans Wrage, geboren am 17. 6. 1854 in Quickborn, gestorben. Er hat früher lange Jahre auf dem Hof Rolfshörn gearbeitet. Für seine unbekannten Erben ist eine Na laßpfle schaft ein⸗ geleitet worden. Der Erblasser hat un⸗ gefähr 6000 RM Vermögen assen Diejenigen am Nachlaß zustehen, werden aufge⸗ fordert, diese Rechte bis zum 1. Fe⸗ bruar 1939 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls fest⸗ gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist.
endsburg, den 26. November 1938. Das Amtsgericht.
hinter⸗
[52192]
Das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern haben beantragt: a) Der Rechtsanwalt Duo. Heinrich Bodenheim in Köln, Hansa⸗ ring 32, als Nachlaßverwalter des am 22. August 1938 in Köln verstorbenen Kaufmanns und Juweliers Karl Becker junr. in Köln, Kolpingplatz 1 b) der Kaufmann Ludwig Wlenstkoth in Köln⸗Sülz, ö“ 24, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Toennissen in Köln, St. Apernstraße 25, als Erbe des am 2. September 1938 in Köliz verstorbenen Kaufmanns Kuno Wien⸗ stroth in Köln⸗Maxienburg, Ulmen⸗ allee 112; c) der Rechtsanwalt Dr. Josef Haubrich in Köln, Hansaring 32, als Nachlaßverwalter des am 24. Sep⸗ tember 1938 in Köln verstorbenen Vice Offizials⸗Studienrat Dr. Leo Peter Mergentheim in Köln, Sachsenring 79. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der vorgenannten verstor⸗ benen Personen spätestens in dem auf den 9. Februar 1939, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichens⸗ pergerplatz, Zimmer 268, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗
chrift oder in Abschrift beizufügen. Dire
kachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet vne “ nach der Teilung des
achla P“ Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen owie für die Gläubiger, denen die rben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den es. Erbteil entsprechenden Teil der
erbindlichkeit haftet.
Köln, den 28. November 1938.
Das Amtsgericht. Abteilung 4.
[52197]
3 F 3/38. Durch Ausschlußurteil vom 18. November 1938 ist die Aktie Nr. 2574 der Rosniy Mühlen Aktien⸗ gesellschaft in Duisburg mit Schuld⸗
denen Erbrechte
1939, 10 Uhr, vor dem Landgericht
Pflicht⸗
ses nur für den Erbteil
und Genußschein für
worden. Duisburg, den 18. November 19238. Amtsgericht.
kraftlos erklärt
[52196] In der Aufgebotssache: 1. des Hein⸗ rich Junkersdorf, Ackerer in Bornheim bei Bonn, Hordorfer Weg, 2. der Ger⸗ trud Junkersdorf, Ehefrau Foses Zaun, in Bornheim bei Bonn, Königstraße, werden die Sparkassenbücher Nr. 11 254 über 550,31 RM und Nr. 11 255 über 550,31 RM der Kreissparkasse der Landkreise Köln, Rheinisch⸗Bergischer Kreis und Bergheim in Köln, Zweig⸗ telle Brühl, für kraftlos erklärt. mtsgericht Brühl (Bz. Köln). Abt. 4.
[51965] Durch Ausschlußurteil vom 3. Dezember 1938 ist das angeblich verlorengegangene Sparkassenbuch Nr. 933 des Darlehns⸗ und Sparkassenvereins zu Tirschheim u. Umg. e. G. m. u. H. in Grumbach, ausge⸗ stellt auf den Namen des Landwirts Fritz Hermsdorf in Hüttengrund, für kraftlos erklärt worden. . Amtsgericht Waldenburg, Sa.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[51966] Oeffentliche Zustellung. Schmitt, Eugen, landwirtschaftlicher Arbeiter in Neustadt a. d. Weinstraße, Winzinger Straße 67, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Zimmermann in Neustadt a. d. W., klagt gegen seine Ehefrau, Schmitt, Emma, geb. Kauf⸗
straße. z. Z. unbekannten Aufenthalts, eklagte, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrage: 1. Die Ehe der Streits⸗ teile wird aus Verschulden der Be⸗ klagten geschieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ in die öffentliche Sitzung der . Zivilkammer des Landgerichts EE“ vom Freitag, den 7. Februar 1939, vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal 2, mit der Aufforde⸗ vung, einen bei dem Prozeßgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt. (5. R. 36/38.) Frankenthal, 3. Dezember 1938. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[52198] Ladung.
Die Ehefrau Adolphine Wilhelmine Auguste Aimerito geb. Müller, wohn⸗ haft in Hamburg 22, Elsastr. 20 hptr. bei Müller, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffskoch Carlo Aimerito, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, auf Ehe⸗ gem. § 55 des Ehegesetzes.
erhandlungstermin: 6. Februar
Hamburg, Zivilkammer 1. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[51967]
Es klagen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe: 1. der Lagerarbeiter Hans Friedländer, Hannover, Nord⸗
annstraße 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Berkowitz, Hannover,
egen Frau Erna Friedländer geb.
tto, zuletzt in Hannover, Tiefenthal 5 — 4 R 331/38 —, §§ 47 und 49 des
2. die Ehefrau Clara
geb. Klingenberg, Hannover, Hagenstr. 25, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Philippi und Dr. Stake⸗ mann, Hannover, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Friedrich Rudolph, zulett daselbst — 5 R 313/38 —, § 49 es Ehegesetzes; 3. die Ehefrau Hilde⸗ ard Meyer geb. Bartels, Hannover, ehnsenstr. 24, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Mähnz und Nau⸗ ann in Hannover, gegen den Kauf⸗ un August Meyer, zuletzt in Han⸗ over 9 R. 77/38 —, § 49 des Ehe⸗ esetzes; 4. der Postfacharbeiter Heinrich
mmenga in Hannover, Listerstraße 41, eheh ahmseegeere Rechtsanwalt Dr. Freytag, Hannover, gegen seine Ehefrau Margarete Immenga geb. Fickel, zuletzt in Hannover, Rühmkorff⸗ straße 2 — 9 R. 222/98 —, §§ 47 und 49 des Ehegesetzes; 5. die Ehefrau Martha Labin geb. Backhaus in Han⸗ nover, Bleichenstr. 2 II, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Suhr in ö gegen ihren Ehemann Josef
abin, daselbst — 9 R. 185/38 —, §§ 47 und 49 des Ehegesetzes. Die Beklagten sind sämtlich unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Hannover, und zwar zu 1 vor den Einzelrichter I der Zivilkammer 4 auf den 24. Ja⸗ nuar 1939, 10 Uhr, zu 2 vor den Einzelrichter II der Zivilkammer 5 auf den 25. Januar 1939, 10 Uhr, zu 3 vor den Vorsitzenden der Zivil⸗ kammer 9 auf den 7. Februar 1939, 11 Uhr, zu 4 vor den Einzelrichter 1 der Zivilkammer 9 auf den 13. Fe⸗ bruar 1939, 12 Uhr, zu 5 vor den Einzelrichter II der Zivilkammer 9 auf den 23. Februar 1939, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hannover, den 1. Dezember 1988.
[52200] Oeffentliche Zustellung. Frau Frida Elsa Majonek geb. Leistner in Leipzig C 1, Nürnberger Straße 56 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann in Leipzig, klagt gegen den Kraftwagen⸗ führer Alfred Otto Majonek, zur gei unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für alleinschuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den eklagten zur mündlichen Verhandlung des echtsstreits vor die 14. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig auf den 26. Januar 1939, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — 14 R 518/38. Leipzig, den 28. November 1938. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[52201] Oeffentliche Zustellung.
Der Schlosser Anton Schenkel in Wilhelmshaven, Siebethsburger Straße Bremerlager (Rüstringer Bauverein), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olt⸗ manns, Wilhelmshaven, klagt gegen seine Ehefrau Elise Schenkel geb. Grambusch, zuletzt wohnhaft in Koln, Thieboldsgasse 46, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: 1. die Ehe der 1“ zu scheiden und die Beklagte für den alleinschuldigen Teil 8 erklären; 2. ihr auch die Kosten des
erfahrens aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Donnerstag, den 2. März 1939, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gleichen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. — 2 R 91/38.
Oldenburg, den 5. Dezember 1938. Landgericht.
[51968] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ruth Hoof, früher Röber, in Wesel klagt gegen den Kauf⸗ mann Rudolf Harff, früher in Dannen⸗ berg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage: 1. den Anspruch festzustellen, zu dessen Erfüllung der Beklagte der am 22. Ok⸗ tober 1931 geborenen Klägerin noch vom 19. 2. 1932 bis 13. 1. 1939 viertel⸗ jährlich 90,— RM zu zahlen hat; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Dannenberg, Elbe, auf den 13. Januar 1939, 9 Uhr, geladen.
Dannenberg, den 1. Dezember 1938.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[52204]
Oeffentliche Zustellung einer Klage. Der minderjährige Losef Bodin, geb. am 14. Juli 1913 in Lahr, vertreten durch das Stadtjugendamt Lahr, klagt gegen den Händler Josef Stöckel, früher in Lahr, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf kostenfällige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zah⸗ lung der für die Zeit vom 14. 7. 1933 bis 13. 1. 1939 verfallenen Unterhalts⸗ beiträge mit 1980,— RM. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Lahr in Baden auf Donners⸗ tag, den 23 Februar 1939, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 29, II Stock, ge⸗ laden.
Lahr, den 29. November 1938.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[52202] Oeffentliche Zustellung.
Der Restaurantbesitzer Roman Cul⸗ kowski, Berlin, Kleiststr. 40, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gustav Lisco, Berlin, Achenbachstr. 13, klagt gegen den Journalisten Graf Detleff von der Schulenburg, früher in Char⸗ lottenburg, Gervinusstr. 17, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Zahlung von 115,60 RM für im Jahre 1936 bei dem Kläger gemachte Zechschulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Charlottenburg auf den 9. Fe⸗ bruar 1939, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 134, geladen. — 59. C. 1189. 988. Bln.⸗Charlottenburg, 5. Dez. 1938. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1.20-
Oeffentliche Zustellung. Der Pri⸗ vatmann Hermann Köhler, Braun⸗ schweig, Ces 23, klagt gegen den Reisenden Heinrich Sandler und dessen Ehefrau Rose Sandler geb. Moskowici, beide zuletzt wohnhaft ver. bren; Petristraße 23, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Aufhebung des Mietverhältnisses und Forderung mit dem Antrage, das zwischen den Par⸗ teien bestehende Mietverhältnis bezüg⸗ lich der von den Beklagten im 5 des Klägers, Braunschweig, Petristraße
belegenen Wohnung mit
Nr. 23 8 tiger Wirkung aufzuheben und die Be⸗ klagten zur Räumnung und zur Zahlung von 40,80 RM und zur Kostentvagung vorlänfig vollstveckbar zu verurteilen; den Ehemann Sandler auch zur Dul⸗
eingebrachte Gut. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Braun⸗ schweig, Am Wendentore 7 — Zimmer Nr. 80 — auf den 24. Januar 1939 um 10 ¾ Uhr geladen. 15 C 871/38. Braunschweig, den 5. Dezember 1938. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 15.
[52199] Oeffentliche Zustellung.
Fa. Dr. Martin Busch, mechan. Kleiderfabrik in Wunsiedel, Klägerin, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Henneberg und Dr. Beyer in Hof, klagt gegen Josef Gerner, fr. in Dortmund, Steinplatz, nun unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Forderung mit dem Antrag: 1. Der Beklagte ist schuldig, an die Klägerin RM 551,07 nebst 5 % Zinsen aus RM 546,97 vom 4. 10. 1938 zu bezahlen. klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Verhandlungstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 2. Fe⸗ bruar 1939, vormittags 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Hof, Sitzungssaal Nr. 43. Hierzu wird Josef Gerner geladen mit der Auf⸗ sorbebang. einen beim Landgericht Hof zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. — 0 129/38.
Hof, den 5. Dezember 1938. Geschäftsstelle des Landgerichts Hof.
[51971] Oeffentliche Zustellung.
Der Hüttenarbeiter Arthur Hasse aus Oberhausen, Rhld., Mülheimer Str. 94, klagt gegen die Firma M. Artmann u. Co., Oberhausen, Rhld., Mackensen⸗ straße 100, Inhaber Jakob Hillmann, rüher in Oberhausen, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Ober⸗ Bausen vom 30. 6. 1938 wegen der
insen unzulässig sei, mit dem Antrage, u erkennen: 1. Die Zwangsvoll⸗ “ aus dem Urteil des Amts⸗ gerichts Oberhausen vom 30. Juni 1938 — 2 C 1452/38 — wird wegen der Zinsen von 153,90 RM für die Zeit vom 10. Juli 1937 bis zum 12. September 1938 für unzulässig er⸗ klärt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Ureeil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 28, auf den 6. Jauuar 1939, 9 ½¼ Uhr, geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung der Klage und Ladung ist bewilligt. (2 C 3038/38.)
Oberhausen, Rhld., 28. Nov. 1938. Das Amtsgericht.
[522052² Lutz & Weiß, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Pforzheim, klagt gegen den Paul Schäfer, früher Inhaber der Firma G. Mönner in Hamburg, Damm⸗ torstr. 10, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, aus Warenkauf mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Teilbetrages von 500,— RM. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Pforzheim auf Donnerstag, 23. Februar 1939, vormittags 8 ¾ Uhr, vorgeladen. Pforzheim, den 2. Dezember 1938. Amtsgericht. A III. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
7. Aktien⸗ gesellschaften.
[52219] Drema Großmolkerei Aktiengesell⸗ schaft, früher Drema, Aktiengesell⸗
und Vertrieb von Dresden.
Die sämtlichen noch umlaufenden alten Aktien der Drema, Aktiengesell⸗ schaft für Gewinnung, Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln, Dresden, Ausgabe 1925 und Ausgabe 1932, die entsprechend den Beschlüssen der Gene⸗ ralversammlungen vom 16. August 1932 und vom 22. Januar 1935 trotz der Aufforderungen in den Nummern 260 und 285 von 1932, 4 von 1933, 53, 78 und 101 von 1935 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers nicht zum Umtausch in neue
kraftlos erklärt.
Die an ihrer Stelle auszugebenden neuen Aktien im Nominalbetrage von
lichen Bestimmungen für Rechnung der Beteiligten am 13. Januar 1939, nachm. 17 Uhr, durch den Notar Alfred Leonhardi zu Dresden in dessen Geschäftsräumen in Dresden⸗A. 1, Lüttichaustvaße 31, Eg., öffentlich ver⸗ steigert. Der Erlös abzüglich der ent⸗ standenen Kosten wird für die Berech⸗ tigten bei der Hinterlegungskasse des Amtsgerichts Dresden hinterlegt.
Der Vorstand der Drema Grosß⸗ molkerei Aktiengesellschaft, früher Drema, Aktiengesellschaft für Ge⸗ winnung, Herstellung und Vertrieb
Geschäftsstelle des Landgerichts.
dung der Zwangsvollstreckung in das
von Lebensmitteln, Dresden. “ Walcher. 8
2. Der Be⸗
Deffentliche Zustellung. Di 8
schaft für vazig eveah Herstellung ebensmitteln,
ktien einge⸗ 8 reicht worden sind, werden hiermit für.
2380 RM werden gemäß. den gesetz⸗
[46383] Rosenaubrauerei A. G., Heilbronn a. N.
2. Aufforderung zum Aktien⸗
umtausch.
Auf Grund der ersten Durchführungs⸗ verordnung zum 1u“ vom 29. September 1937 Art. I 1. fordern wir hiermit die Inhaber unse⸗ rer Stammaktien über nom. Reichs⸗ mark 20,— auf, diese Aktien nebst Ge⸗ winnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen in der Zeit bis zum 28. Februar 1939 zum Umtausch in Aktien im Nennwert von RM 100,— bei der
Handels⸗ und Gewerbebank Heil⸗
bronn A. G., Heilbronn a. N., oder bei der
Dresdner Bank Filiale Heilbronn,
Heilbronn a. N., 1 einzureichen.
Der Umtausch erfolgt in der Weise, daß für je 5 Aktien im Nennwert von RM 20,— nebst den zugehörigen Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen eine Aktie im Nennwert von Reichs⸗ mark 100,— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. sowie Erneuerungsschein ausgegeben wird.
Auf Wunsch der Aktionäre ist die Ge⸗ sellschaft bereit, an Stelle der Reichs⸗ mark 100,— Aktien solche über nom. RM 1000,— in der Weise auszu⸗ geben, daß gegen je 50 Aktien im
[50326].
Nennwert von RM 20,— mit Ge⸗ winnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen eine Aktie im Nennwert von Reichs⸗ mark 1000,— mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 1 u. ff. sowie Erneue⸗ rungsschein ausgegeben wird.
Die Umtauschstellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln.
Sofern die Aktien bei den Umtausch⸗ stellen am zuständigen Schalter ein⸗ gereicht werden und ein gehe tsercpher hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Umtausch kostenfrei. In anderen Fällen wird die übliche Provision berechnet.
Nach Ablauf der obigen Frist werden die nicht zum Umtausch ein⸗ gereichten Aktien gemäß § 179 des Ak⸗ tiengesetzes für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für eingereichte Aktien, welche den zum Umtausch erforderlichen Nennbetrag nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die an Stelle der für kraft⸗ los erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten nach Maßgabe des Gesetzes versteigert. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten den Beteiligten ausbezahlt bzw. für diese hinterlegt. Heilbronn, den 5. November 1938.
Rosenaubrauerei A. G. P. Eckert.
Gienanth⸗Werke Hochstein “ Poft Winnweiler alz).
Bilanz per 31. März 1938.
Aktiva. I. Anlagevermögen:
1. Bebaute Grundstücke mit Fabrik⸗, Geschäfts⸗ und Woöohngebäuden: Stand am 1. 4. 1937 156 503,50 ——— Umbuchung der vorhandenen
10 000,— 7168.— 19 335,50
Wertberichtigung. Normalabschreibung . Sonderabschreibung.
—
36 503,50
2. Unbebaute Grundstücke: Stand am 1. 4. 1937 Sonderabschreibug
Stand am 1. 4. 1937 Zugang
Abgang..
S näö1öö“
2* 2 .³. 82 2 9. 2 9 90 9⁹
Zugang Abgang
Npormalabschreibung. Sonderabschreibung .
. 15 664,50 8. Maschinen und maschinelle Anlagen:
„ 204,50
—157,50
bb116A“
4. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: E“
ö“
. 3 440,— “
. 30 664,50
. 14 200,
7 752,50 C“
2 104,50
9 572,—
9122,—
5. Beteiligungen
II. Umlaufsvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe . 2. Halbfertige Erzeugniss e .. 3. Fertige Erzeugnisse
und Leistungen *.
6. Kassenbestand einschließlich von Reichsbank⸗ und
Postscheckguthaben
III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. 356 Verlust: Verlustvortrag per 1.4. 1937 8 Gewinn des Geschäftsjahres 1937/38.
I. Grundkapital. 4
II. Wertberichtigung zu Posten des Umlau III. Rückstellungen für ungewisse Schulden
IV. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ ᷓ12* 2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken8
3. Sonstige Verbindlichkeiten
V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..
. 3 459,27
4. Eigene Aktien (nom. RM 1700,—) 5. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per
. 14 370,27 . 13 718,30
113 003
65 9 6 060 59
113 174 372 171
2 2 9 2 20 250 000 fsvermögens 10 000
99 949
5 822
372 171 März 1938. 1
Aufwendungen. Verlustvortrag per 1.4. 1937. 1 CE ööö 2. Soziale Abgaben..
3. Abschreibungen auf das Anlagevermögen:
Normalabschreibungen...
6 ö. 5. Ausweispflichtige Steuer . .
6. Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen 210 7. Außerordentliche Aufwendungen
usweispflichtiger Rohuberschuß . „ 2. Erträge aus Beteiligungen. 3. Außerordentliche Erkräge..
Verlust: Verlustvortrag per 1. 4. 1937
IX8 Gewinn des Geschäftsjahrs
RM RM 8 114 290 158 804 13 677
““ 53 413
938 7 550
8 825 357 709
240 066 64
114 290/13 1 116705¹⁄ ßy113 174
357 709
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund e
der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie
eer vom Vorstand erteilten Auf⸗
klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den Fee. Vorschriften.
Mannheim, im Juni 1938.
Rheinische Treuhand⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft.
Dr. Michalowsky, Wirtschaftsprüfer.
Blum, Wirtschaftsprüfer.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 8 Borsitzer: Kapitän z. S. a. D. Max Lutter, Flensburg (Schleswig); stellv. Vorsitzer: Rechtsanwalt Fritz Neumayer, Kaiserslautern. 1
Aufsichtsratsmitglied: Dipl.⸗Ing. Hermann Borttscheller, Völklingen
(Sa
ar). Hochstein, den 24. November 1938.
Der Vorstand.