Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 288 vom 10. Dezember 1938. S. 4
Buchstaben DJ. Diese Buchstaben müssen auf jedem Belegschein, der auf Grund einer solchen Bedarfs⸗ bescheinigung ausgestellt wird, wiederkehren und er⸗ setzen für den Belegschein einen besonderen Dringlich⸗ keitsvermerk. Eine unbefugte Hinzufügung dieser Buchstaben auf einem Belegschein ist verboten und strafbar.
(2) Belegscheine auf Grund einer gemäß § 7 Absatz 2 der Anordnung 29 a für einen Kleinver⸗ braucher ausgestellten Bedarfsbescheinigung sind im Sinne von § 8 Absatz 2 der Anordnung 29 a wie Belegscheine mit einer DJ⸗Nummer zu behandeln.
(1) Keine Bedarfsbescheinigung darf vor Beginn oder nach Ablauf des darin angegebenen Gültig⸗ keitsmonats benutzt werden. Es ist also ver⸗ boten, vor Beginn oder nach Ablauf des Gültigkerts⸗ monats die Bedarfsbescheinigung weiterzugeben oder auf Grund der Bedarfsbescheinigung Belegscheine aus⸗ zustellen und weiterzugeben. Auf Grund einer vom Inhaber weitergegebenen Bedarfsbescheinigung oder auf Grund eines vom Inhaber der Bedarfs⸗
bescheinigung ausgestellten Belegscheins dürfen weitere Belegscheine, gleichviel welcher Stufe, auch noch während des auf den Gültigkeitsmonat der Bedarfs⸗ bescheinigung folgenden Monats ausgestellt und weitergegeben werden. Lieferungen auf Grund von Bedarfsbescheinigungen oder Belegscheinen dürfen pätestens noch in dem auf den Gültigkeitsmonat der Bedarfsbescheinigung folgenden Monat erfolgen. Bedarfsbescheinigungen oder Belegscheine, die nicht fristgemäß weitergegeben werden, dürfen vom Lieferer nicht angenommen und nicht beliefert werden.
(2) Für Bedarfsbescheinigungen, deren Gültig⸗ keitsmonat vor dem Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung liegt, und für die auf Grund solcher Bedarfs⸗ bescheinigungen ausgestellten Belegscheine gilt noch Ziffer 19 der Bekanntmachung 5 vom 27. April 1935.
(1) Jede Bedarfsbescheinigung wird in drei Stücken (Urschrift mit einem Doppel und einem Durchschlag ür den Antragsteller) ausgefertigt. Soll die Bedarfs⸗ bescheinigung gemäß Ziffer 15 Absatz 1 Satz 2 an den Lieferer weitergegeben werden, so sind diesem Urschrift und Doppel auszuhändigen, während der Durchschlag in jedem Falle bei dem Inhaber der Bedarfsbescheini⸗ gang (Antragsteller) verbleibt. Die Ausstellung eines Belegscheins hat stets in zwei gleichlautenden Stücken (Urschrift und Doppel) zu erfolgen. Beide Stücke des Belegscheins sind dem Lieferer auszuhändigen. Der Inhaber der Bedarfsbescheinigung hat den für ihn bestimmten Durchschlag, der Lieferer hat das Doppel der Bedarfsbescheinigung bezw. des Belegscheins sorg⸗ fältig als Beleg für Betriebsprüfungen oder Anforde⸗ rungen durch die Ueberwachungsstelle oder die zu⸗ ständige Kammer aufzubewahren, während die Ur⸗ schrift gemäß Ziffer 15 Absatz 2 und Ziffer 16 an die Ueberwachungsstelle bezw. die Kammer zurück⸗ gelangen muß.
(2) Alle vorgeschriebenen Eintragungen sind über⸗ einstimmend auf der Urschrift wie auf dem Doppel
1 Sc⸗ nnsfännagorbdenn
— vorzunehmen. voiae⸗ D. Schlußbestimmungen.
Eine Bedarfsbescheinigung kann, abgesehen von den in dieser Bekanntmachung behandelten Ausnahme⸗ fällen, nicht durch eine sonstige Bescheinigung oder Genehmigung, gleichviel welchen Inhalts und für welchen Zweck, ersetzt werden. Andererseits berechtigt eine Bedarfsbescheinigung lediglich zur Lieferung bezw. zum Bezuge des darin ausgewiesenen Metalls und ersetzt nicht eine etwa auf Grund sonstiger Vorschriften zur Metallbewirtschaftung erforderliche Bescheinigung oder Genehmigung.
(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft. Sie gilt auch für das Land Oesterreich. Die Inkraftsetzung für die sudetendeutschen Gebiete bleibt vorbehalten.
(2) Am gleichen Tage treten außer Kraft:
die Bekanntmachung 5 vom 27. April 1935, betr. Aus⸗ führungsbestimmungen zur Anordnung 29 vom 27. April 1935, (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 102 vom 3. Mai 1935),
der Nachtrag 1 vom 10. Dezember 1936 zur Bekannt⸗ machung 5 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 291 vom 14. Dezember 1936).
Berlin, den 2. Dezember 1938. G Der Reichsbeauftragte für Metalle.
Deutsches Reich.
Der Argentinische Botschafter Dr. Eduardo Labougle hat Berlin am 5. Dezember verlassen. Während seiner Ab⸗
FAfn e führt Botschaftssekretär Luti die Geschäfte der Bot⸗ aft.
Verkehrswesfen.
Vierteljahresbericht der Deutschen Reichspost.
Die Deutsche Reichspost veröffentlicht den Vierteljahrsbericht über die Monate Juli bis September 1938. Danach sind die Vorjahrsleistungen in fast allen Dienstzweigen überschritten wor⸗ den. So haben die Briefsendungen um 40 Mill. Stuück, die gewöhnlichen Pakete und unversiegelten Wertpakete um fast 5 Mill. Stück, die Ein⸗ und Aus⸗ zahlungen um 9,2 Mill. Stück, die Postscheckbuchungen um 12 Mill. Stück, die Telegramme um 0,4 Mill. Stück und die vermittelten Gespräche im Orts⸗ und Ferndienst um 61,3 Mill. Stück zugenommen. “
Von den Verbesserungen, über die im einzelnen berichtet wird, sind zu erwähnen: Ermäßigung der Luftpostzuschläge für
Briefsendungen und Verbesserung des Luftsoostdienstes, An⸗ gleichung des Brief⸗ und Postanweisungsdienstes im Lande Oesterreich an die im Altreich gültigen Vorschriften, Wegfall der bisherigen österreichischen Durchgangsgebühren für Pakete aus dem Altreich nach europäischen Ländern bei der Leitung über Oesterreich, Angleichung des Postscheckdienstes im Lande Oester⸗ reich an die Vorschriften im Altreich, Wiederaufnahme des Post⸗ überweisungsdienstes zwischen den deutschen Posrscheckämtern und dem Postsparkassenamt Wien einerseits und den italienischen Post⸗ scheckämtern anderseits im Rahmen der Devisenvorschriften, Ein⸗ führung neuer Telegraphen⸗ und Fernschreibgebühren im Lande Oesterreich, Angleichung der Auslandstelegraphengebühren des Landes Oesterreich an die des Altreichs, Einführung von zwei neuen Formblättern für Schmuckblattelegramme, Ermäßigung der Fernschreibgebühren mit Großbritannien, Zulassung dringen⸗ der Pressegespräche und dringender Luftgespräche im Lande Oesterreich nach den Bestimmungen und Gebühren der Fernsprechordnung, Berechnung der Zuschlaggebühren für XP⸗ und V⸗Gespräche im Lande Oesterreich nach den Vor⸗ schriften der Fernsprechordnung, Einführung eines Seefunk⸗ Geschenkdienstes von deutschen Schiffen nach dem Reich, Ausdehnung der Bestimmungen des innerdeutschen Dienstes über Funktelegramme mit Schiffen und über Privattelegramme mit Flugzeugen auf das Land Oesterreich und Eröffnung der Fern⸗ sehsprechverbindung zwischen Berlin und München.
Die Zahl der Postscheckkonten stieg um 6392 auf 1 140 460. Durch 233,5 Mill. Buchungen wurden 48 Milliarden Reichsmark, davon 41,6 Millarden RM oder 86,7 % bargeldlos beglichen. Im Schnellnachrichtendienst wurden bei einer Zunahme der Sprechstellen um mehr als 47 000 rund 720 Mill. Gespräche vermittelt gegenüber rund 659 Mill. im gleichen Zeitraum des Vorjahres; die Zahl der übermittelten Telegramme lag mit 5,7 Mill. Stück wieder über dem Vor⸗ jahrsstand. Im Funkauslandsdienst kamen 533 200 Te⸗ legramme auf und beim Seefunk 44 251 Telegramme und 2640 Funkgespräche. t
Die Zahl der RKundfunkempfangsanlagen erhöhte sich um fast 213 000 auf rd. 755 000. In den Monaten April bis Juni 1938 sind 59 Schwarzhörer verurteilt worden. 8
Die Gesamteinnahmen in den Monaten Juli bis September 1938 betrugen 525, die Gesamtausgaben 497 Mill. RM gegenüber 479,2 und 443,2 Mill. RM im gleichen Zeitraum 1937. Die Gefolgschaft der Deutschen Reichspost be⸗ stand Ende September 1938 aus 413 916 Beamten, Arbeitern, Angestellten und Anwärtern gegenüber 390 404 Ende September 1937. (Um die Vergleichsmöglichkeit mit den Ergebnissen früherer Vierteljahre beibehalten zu können, wurden die Zählergebnisse des Landes Oesterreich noch nicht einbezogen).
Weihnachts⸗ und Neujahrsgespräche mit den britischen Besitzungen in Uebersee.
Zum Weihnachts⸗ und Neujahrsfest werden vom 23. De⸗ zember 1938 bis 4. Januar 1939 im Fernsprechdienst über London Weihnachts⸗ und Neujahrsgespräche zu ermäßigter Gebühr mit Australien, Britisch Indien, Ceylon, Kenya, Neu⸗ seeland, Nord⸗ und Südrhodesia, der Südafrikanischen Union und Südwestafrika zugelassen. Die Gesprächsdauer ist nicht beschränkt. Anmeldungen auf solche Gespräche nehmen die zuständigen Ver⸗ mittlungs⸗ und Fernämter entgegen, die über Gebühren und sonstige Einzelheiten gern Auskunft geben.
Postpakete nach den Malediven.
Von jetzt an können gewöhnliche Postpakete bis zum Gewicht von 5 kg nach den Malediven persandt werden. Ueber die Ver⸗ sendungsbedingungen erteilen die Postämter Auskunft. 1u
Postpaketabkommen mit Zrland.
Die Deutsche Reichspost hat mit der Postverwaltung von Irland ein Postpaketabkommen abgeschlossen, dessen Bestimmungen am 2. Januar 1939 in Kraft treten werden. Nach diesem Ab⸗ kommen können u. a. bis zu 3 Pakete mit einer Paketkarte ver⸗ sandt werden. Außerdem ist bei Paketen aus Deutschla d nach Irland Nachnahme, Höchstbetrag 480 RM, zugelassen5.
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Deutschland in der Weltwirtschaft.
Vortragsabend des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes.
Auf einem Vortragsabend des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes sprach am Freitag der Direktor bei der Reichs⸗ bank Dr. Rudolf Eicke über Fragen unseres Außenhandels. Der Vortragende führte aus, daß auf die günstige “ konjunktur der beiden Vorjahre ein Rückschlag erfolgt sei, von dem naturgemäß auch der deutsche Export nicht unberührt bleiben konnte. Die deutsche Ausfuhr sei nach den bis jetzt vor⸗ liegenden Ergebnissen für dieses Jahr auf 5,2 Mrd. RM gegen⸗ über 5, Mrd. RM im Vorjahre zu schätzen. Die Ekaß werde mit 5,9 Mrd. RM zu veranschlagen sein gegenüber 5,5 Mrd. RM im Vorjahre. Die Einfuhrmenge sei jedoch er⸗ heblich gestiegen, da die Weltmarktpreise für Rohstoffe und Nahrungsmittel im laufenden Jahre durchschnittlich um 15 % gegenüber dem Vorjahr gesunken seien. Es komme jetzt darauf an, die Ausfuhr soweit aufrechtzuerhalten, daß sich nicht der Zwang zur Einschränkung wichtiger Rohstoffbezüge aus dem Auslande ergebe. Vor allem sei es erforderlich, daß für die Aus⸗ fuhr, die nun einmal unsere Hauptdevisenquelle sei, die unbe⸗
dingte Vorrangstellung in der Rohstoffzuteilung sowie in der
Bereitstellung von Arbeitskräften und Produktionsstätten ge⸗ sichert werde. Eine notwendige Voraussetzung für eine erfolg⸗ reiche Ausfuhr sei eine Verkürzung der Lieferfristen im Export⸗ geschäft. Wir hätten in den Jahren 1936 bis 1938 infolge der mangelnden Liefermöglichkeiten die Exportchancen bei weitem nicht voll wahrnehmen können, so daß uns manche Devisenein⸗ nahme entgangen sei.
Der deutsche Handel mit dem Auslande sei in den letzten Jahren infolge der deutschen Devisenknappheit vielfach zu einem Gegenseitigkeitsverkehr geworden. direkte Austauschver⸗ kehr von Land zu Land habe unsere Bewegungsfreiheit in der Zeit des Aufschwungs des Welthandels gehemmt, biete aber egenwärtig in der neuen Krise des Welthandels für den handelsverkehr mit vielen Ländern eine Stütze. Unsere Aus⸗ fuhrpolitik habe mit einem Dumping nichts gemein. Die deutschen Maßnahmen zur Exportförderung suchen nur einen Teil des Vorsprungs auszugleichen, den andere Länder sich durch Abwertung ihrer ö verschafft haben. Im übrigen herrsche der Grundsatz, für die hochwertigen deutschen Ausfuhr⸗ waren schon im Interesse der deutschen Devisenlage auch ange⸗ messene Preise zu erzielen. Die Reichsbank bemühe sich, die
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Briefe und Warenproben mit zollpflichtigem Inhalt nach Birma.
8 Die Postbenutzer werden darauf hengetneg daß nach Birma zollpflichtige Waren mit der Briefpost nur in Form von Briefen und Warenproben versandt werden dürfen. Sendungen dieser Art müssen auf der Vorderseite mit dem ausgefüllten Zollzettel be⸗ klebt sein. Es wird dringend empfohlen, diese Bestimmungen zur Vermeidung von Schwierigkeiten und Weiterungen, die sonst für Absender und Empfänger entstehen, sorgfältig zu beachten.
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 11. bis 19. Dezember.
8 Staatsoper.
Sonntag, 11. Dezember: Der 6 des Nibelungen. 3. Tag: Götterdämmerung. Mustkal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 18 Uhr.
Montag, 12. Dezember: Cavalleria rusticana — Ba⸗ jazzo. Mustikal. Leitung: Schmidt. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, 13. Dezember: Der Troubadour. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. 8
Mittwoch, 14. Dezember: adame Butterfly. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 19 ¼ Uhr. 5
Donnerstag, 15. Dezember: Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, 16. Dezember: La Traviata. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, 17. Dezember: In der Neuinszenierung: Gianni Schicchi. Musikal. Leitung: Uhmnendorfß. Beginn: 20 Uhr. 1 Anschließend: Bajazzo. Musikal. Leitung: Schmidt a. G
Sonntag, 18. Dezember: Neuinszenierung: Die Zauber⸗ flöte. Musikal. Leitung: v. Beginn: 20 Uhr. Montag, 19. Dezember: Peer Gynt. usikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr. u
Schauspielhaus.
Sonntag, 11. Dezember: Maria Magdalena. 20 Uhr.
Dienstag, 13. Dezember: Maria Magdalena. 20 Uhr.
Dienstag, 13. Dezember: Mavia Magdalena. 20 Uhr.
Mittwoch, 14. Dezember: Der Arzt am Scheideweg. Be⸗ ginn: 20 Uhr. 1
Donnerstag, 15. Dezember: Der Arzt am Scheideweg.
Beginn: 20 Uhr.
Freitag, 16. Dezember: Maria Magdalena. 20 Uhr. 1
Sonnabend, 17. Dezember: Der Arzt am Scheideweg. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, 18. Dezember: Maria Magdalena.
20 Uhr. Montag, 19. Dezember: Gneisenau. Beginn: 20 Uhr.
Kleines Haus.
Sonntag, 11. Dezember: Südfrüchte. Ausverkauft.
Montag, 12. Dezember: Begegnung mit Ulrike. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Dienstag, 13. Dezember: Südfrüchte. Beginn: 20 Uhr.
Vetit gc, at Dezember: Madame Sans Göne. Beginn: 2 lhr.
Donnerstag, 15. Dezember: Madame Sans Gône. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Freitag, 16. Dezember: Südfrüchte. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, 17. Dezember: Madame Sans Gôéne. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Sonntag, 18. Dezember: Südfrüchte. Beginn: 20 Uhr.
Montag, 19. Dezember: Begegnung mit Ulrike. Be⸗
Beginn:
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Beginn: 20 Uhr.
Exportwirtschaft durch Kredithilfe und Milderung des Kurs⸗ risikos nach Kräften zu unterstützen. 8
Zur Frage der Auslandsschulden wies der Redner darauf hin, daß ein weiterer Rückgang zu verzeichnen sei, und zwar vor⸗ wiegend durch Auflösung von Registerguthaben im Reiseverkehr von Ausländern. Auf die restlichen Auslandsschulden habe Deutschland im vorigen Jahr noch etwa 250 Mill. RM an Zinsen in das Ausland transferiert. Diese Summe werde sich in diesem Jahre durch den mit einigen Ländern vereinbarten Uebergang von dem System der Fundingbonds der Konversions⸗ kasse zur Barzahlung von Zinsen sowie durch die Regelung österreichischer Anleihen vermehren. Der ständige starke Abbau unserer Auslandsschulden, die 1929 noch 26 Mrd. RM betragen haben, auf etwa 9,5 Mrd. RM eröffne günstige Perspektiven für die Zukunft. b
Zum Schluß betonte der Vortragende, daß jenseits des Ozeans gewisse Anzeichen vorhanden seien, die auf einen Wieder⸗ anstieg der Wirtschaft hindeuten. Insbesondere würde eine end⸗ gültige politische Befriedung für den Außenhandel der Welt eine erhebliche Belebung bringen. Man müsse sich daher recht⸗ zeitig auf eine Wiederbelebung des Weltgeschäfts einstellen. Deutschland biete als eines der größten Einkaufsländer der Welt eine wichtige Stütze für den Neubau der Weltwirtschaft.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage —
Verantwortlich:
. für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; 8 für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.
“ Fünf Beilagen (einschl. Börsenbe
ge und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußis
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 10. Dezember
ch
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Nr. 288
Pflege des Exportgeschäftes.
In einer erweiterten Beiratssitzung der Außenhandelsstelle für das Rhein⸗Maingebiet, an der auch der Leiter der Reichsstelle für den vüenhangan⸗ Baumgartner, und der Hauptgeschäftsführer der Reichswirtschaftskammer, Dr. Erdmann, teilnahmen, wies der Vorsitzende des Vorstandes der Außenhandelsstelle, Prof. Dr. Lüer, auf die Notwendigkeit der Förderung der deutschen Aus⸗ uhr hin. Neben dem Ausbau der binnenwirtschaftlichen Pro⸗
uktion müßten wir eine genügend tragfähige Devisengrundlage 8 um auch industrielle Rohstoffe und Nahrungsmittel aus
dem Ausland beziehen zu können. Prof. Dr. Lüer betonte, daß die rhein⸗mainische Wirtschaft, die im Export schon immer in der
vordersten Front der gesamtdeutschen Wirtschaft gestanden habe, nichts unversucht lassen werde, um die Erzeugnisse rhein⸗ mainischer Wertarbeit auf den Auslandsmärkten abzusetzen. Er schloß mit einem nochmaligen Appell an die rheinisch⸗mainische Wirtschaft, durch Pflege des Exportgeschäftes an der Verbreite⸗ rung unserer Produktionsgrundlagen mitzuarbeiten. Jede Ex⸗ portmöglichkeit müsse ausgenutzt werden, jede Anfrage aus dem Ausland verdiene sorgfältige Beachtung; es gehe nicht an, daß die Wirtschaft glaube, einseitig aus dem Aufblühen der Binnenwirt⸗ schaft Nutzen ziehen zu können, ohne gleichzeitig draußen an der Exportfront ihre Pflicht zu tun.
„Deer Leiter der Abteilung Export im Reichswirtschaftsministe⸗ rium, Hellmuth Klein, machte dann grundsätzliche Aus⸗ führungen zur deutschen Exportlage und zur Frage der deutschen Exportförderung. Das Ziel des Vierjahresplanes, die angestrebte Unabhängigkeit Deutschlands in der Erzeugung wichtiger Grund⸗ stoffe sei dem Gedanken des Außenhandels keineswegs entgegen⸗ gesetzt und schließe die Teilnahme Deutschlands am Welthandel
und dem damit verbundenen wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Fortschritt der Völker nicht aus. Es gelte, im kommenden Jahr die Einbußen im Export, die sich aus der konjunkturellen Depression im Welthandel ergeben hätten, wieder aufzuholen. Hierfür sei eine Reihe günstiger Umstände und Symptome vorhanden: Der Rückgang der Welthandelspreise sei offenbar zum Stillstand gekommen, staatspolitisch orientiertes volkswirtschaftliches Denken stehe in zahlreichen Ländern der Welt im Vordergrund und rege die Aufnahme neuer Produktionen an, und gleichzeitig mache die Industriealisierung in der Welt weitere Fortschritte, nicht zuletzt im nsanthenrhang mit wehrwirtschaft⸗ lichen Planungen. Daraus ergäben sich für Deutschland, aber auch für alle anderen Länder vielfältige neue Geschäftsmöglichkeiten. Der Redner befaßte sich hierauf mit den verschiedenen An⸗ schauungen hinsichtlich der Prinzipien der Handelspolitik, um dann auf den neuen Plan einzugehen. In der Markt⸗ und Preis⸗ politik habe Deutschland bewußt davon abgesehen, durch Wäh⸗ rungsexperimente grobe Eingriffe in das internationale Preisgefüge vorzunehmen. Die deutsche Preis⸗ und Exportförde⸗ rungspolitik sei vielmehr geradezu auf eine Schonung des Preis⸗ niveaus auf allen Weltmärkten abgestellt, und der deutsche Wett⸗ bewerb gehe nur an die Preisbasis heran, die durch dritte Wettbewerbsländer geschaffen werde. Dies sei der Sinn der von der deutschen Exportwirtschaft rein privatwirtschaftlich durch⸗ geführten Selbsthilfeaktion zur L“ des deutschen Export⸗ geschäfts an die Preislage im Ausland. Diese Maßnahmen seien genau so zu betrachten, wie die Opfer und Kostenverbilligungen, die von einzelnen Industrien oder Industriegruppen des Aus⸗ landes im Rahmen ihrer Exportpolitik von jeher gebracht oder angewendet worden sind und noch angewendet werden. In der praktischen Exportförderung stehe die Herbeiführung eines ge⸗ sunden Ausgleichs zwischen der Produktion für das Inland und der Erzeugung für den Export, ferner die Notwendigkeit eines entsprechenden zweckmäßigen Einsatzes der vorhandenen Arbeits⸗ kräfte im Vordergrund. Besonders wichtig sei auch das Problem der Erhaltung des fabrikatorischen und technischen Vorsprungs der deutschen Exportindustrie gegenüber dem Ausland. Hierbei müsse den Fragen der Wirtschaftlichkeit in der Fertigung sowie der Normung und Typisierung besondere Aufmerksamkeit ge⸗ wibmer werden. ““ .“
Wirtschaft des Auslandes.
Der Gouverneur der Jugoflawischen Nationalbank über die Lage des Dinar.
Belgrad, 9. Dezember. Nachdem in der letzten Zeit bereits
einige verschärfte Devisen⸗Verordnungen herausgekommen sind, verlautet, daß Anfang des kommenden Jahres noch mit weiteren Devisen⸗Maßnahmen zu rechnen ist, da der Anfall von Devisen in der letzten Zeit immer geringer geworden 88 Der Gouverneur der Jugoslawischen Nationalbank hat der Presse anläßlich des ungewöhnlichen Hochstandes des 2 Pfundes an den jugo⸗ Koßtschen Börsen eine Erklärung abgegeben, die sich mit der Lage es Dinar beschäftigt. Der Gouverneur hob in der Erklärung u. a. hervor, daß an den jugoslawischen Börsen die Kurse der ausländischen Devisen zu steigen begonnen hätten, weil Jugo⸗ slawien gegenwärtig aus Nichtelearingländern mehr einführt. Die Jugoslawische Nationalbank werde aber auch weiterhin für die Finfa r von Rohstoffen — wie Baumwolle, Wolle usw. — englische Pfunde zum Kurse von 238 Dinar zur Verfügung stellen. Für den sonstigen Bedarf würden die Interessenten auf den freien Markt verwiesen werden. Da dort die Nachfrage aber rößer sei als das Angebot, steige der Kurs dieser Devisen. Der ouverneur fügte hinzu, 18 etwa 75 % des jugoslawischen Außenhandels auf die Verrechnungs⸗Staaten entfallen und im Verrechnungswege abgewickelt werden. In den Kursen der Clearing⸗Devisen seien keine Veränderungen zu verzeichnen. Im übrigen werde die Verteuerung der Devisen, so hoffe man, der ugostewlschen Ausfuhr einen neuen Aufschwung geben und die Einfuhr weiter drosseln. Die Nationalbank wolle den Dinar jedoch nicht dem Spiel der Nachfrage und des Angebots überlassen. Deshalb habe sie im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Maßnahmen getrassen, um den Einfuhrhandel mit Devisen zu naese nhen und gleichzeitig ein allzu hohes Ansteigen der Devisen⸗ kurse zu verhindern. Hie Nationalbank werde unbedingt die Stabilität des Dinar sichern, zumal sie über genügend Devisen⸗ reserven verfüge.
Einzelheiten zum neuen französisch⸗bulgarischen S. Handels⸗ und Zahlungsabkommen.
Spöofia, 9. Dezember. Am 6. Dezember 1938 wurde in Sofia ein Handels⸗ und Zahlungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet,
das am 1. Januar 1939 in Kraft treten wird. Der Text des Ab⸗
Devisen.
Danzig, 9. Dezember. (D. N. B.) Londoln 1 Pfund Sterling.. Berlin.. 100 RM (verkehrsfrei). Warschau. 100 Zloty (verkehrsfrei) Paris. 100 Franken.. Zürich .. 100 Franken.. “ Brüssel.. 100 Belgag.. Amsterdam. 100 Gulden.. Stockholm. 100 Kronen.. Kopenhagen 100 Kronen... v 1“ 1 New York (Kabel). 1 USA⸗Dollar.. 5,2970 5,3180 Mailand .. —. 1100 Lire (verkehrsfrei) . . 27,90 28,00 Prag, 9. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,93, Berlin 11,70, Zürich 662,75, Oslo 687,00, Kopenhagen 611,00 nom., London 136,75, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,27 ½, Paris 77,00, Stockholm 705,00, Polnische Noten 535,00 nom., Belgrad 66,10 nom., Danzig 551,75 nom., Warschau 551,75. Budapest, 9. Dezember. (D. N. B.) (Alles in Pengö. Amsterdam 186,35, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 16,01, Mattand —,—, New York 343,10, Paris 9,02, Prag 11,86, Sofia 4,13, Zürich 77,60. London, 10. Dezember. (D. N. B.) New York 467,50, Paris 177,40, Amsterdam 8,59 ½, Brüssel 27,76 ½8, Italien 88,80, Berlin 11,64 ½, Schweiz 20,66 ½, Spanien 100,00 nom,, Lissabon
110,18. Kopenhagen 22,40, Istanbul 575,00 B., Warschau 24,75,
Buenos Aires Import 17,00 B., Rio de Janeiro 3,01 B. Paris, 9. Dezember. (D. N. B.) Schlußkurse, amtlich.] London 177,48, New York 38,03 ½, Berlin 15,25 ½, Italien 200,15,
kommens soll in Kürze im „Bulgarischen Staats⸗Anzeiger“ ver⸗ öffentlicht werden. Die Einzelheiten des Abkommens sind bisher nur in Umrissen bekanntgegeben worden. Es wurde hervor⸗ gehoben, daß in erster Linie der Zahlungsverkehr vwischen den beiden Ländern biegsamer gestaltet werden soll. Frankreich gesteht neue Einfuhrkontingente für bulgarische Erzeugnisse in Höhe von 40 Mill. Frs. zu. Die Bezahlung wird so geregelt, sie bis zu höchstens 30 % in freier Valuta und im übrigen im Wege von Kompensationen erfolgen wird. Private, Kompensationen sollen überhaupt die Basis des Warenaustausches zwischen den beiden Ländern bilden. Nach Aeußerungen, die der Führer der Wirtschaftsabordnung vor der bulgarischen Presse etan hat, wird augenblicklich besonders die Frage einer ver⸗ ftürkten Einfuhr von bulgarischen Seidenkokons geprüft. Weiter⸗ hin wurde betont, daß Frankreich in der Lage sei, jede Menge von bulgarischen Erzen (Kupfer⸗, Blei⸗, Mangan⸗ und andere Erze) zu kaufen. In ganz allgemeiner Form wurde auch die Beteili⸗ gung französischen Kapitals an bulgarischen Bergwerksunter⸗ nehmungen berührt. 1“
Schwere Belastung des Staatshaushaltes der USA. durch zunehmende Arbeitslosigkeit.
Washington, 9. Dezember. Vom Schatzamt wurde bekannt⸗ gegeben, daß das Bundesamt für produktive Arbeitslosenfürsorge seit Beginn des laufenden Rechnungsjahres vom 1. Juli bis zum 6. Dezember nahezu 1003 Millionen Dollar verausgabte gegen⸗ über 557 Millionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. ür das gesamte laufende Rechnungsjahr wurden 2135 Millionen Dollar für Arbeitsbeschaffungszwecke vorgesehen, so daß eine Nachtragsbewilligung eingeholt werden b
Loondon, 9. Dezember. Nach einer Meldung aus Ceylon sind
die Pläne für die Schaffung einer eigenen Währung für Ceylon nach Zustimmung des Währungskomitees in London soweit ge⸗ diehen, daß sie in absehbarer Zeit verwirklicht werden können. Die Umstellungen dürften zu einer Erhöhung der Kaufkraft Ceylons führen.
Belgien 640,25, Schweiz 858,50, Kopenhagen —,—, Holland 2065,25, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag 130,50, Warschau —,—, Belgrad 86,30.
Paris, 9. Dezember. (D. N. B.) Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.] London 177,48, New York 38,06, Berlin —,—, Italien 200,20, Belgien 640,00, Schweiz 858,50, Kopenhagen —,—, Holland 2067,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.
Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 73,80, London 8,59, New York 184 ½⁄1, Paris 484,50, Brüssel 30,99, Schweiz 41,66, Italien —,—, adrid —,—, Oslo 43,17 ⅞, Kopenhagen 38,37 ½, Stockholm 44,27 ½, Prag 628,50.
Zürich, 10. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr., Paris 11,65, London 20,66, New York 442 ⅜, Brüssel 74,45, Mailand 23,25, Madrid —,—, Berlin 177,30, Stockholm 106,45, Oslo 103,85, Kopenhagen 92,25, Istanbul 350,00.
Kvopenhagen, 9. Dezember. (D. N. B.) London 22,40, New York 481,25, Berlin 192,60, Paris 12,75, Antwerpen 81,00, Zürich 108,95, Rom 25,50, Amsterdam 261,35, Stockholm 115,50, slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 16,60, Warschau 91,70.
Stockholm, 8. Dezember. (D. N. B.) London 19,42, Berlin 167,50, Paris 11,05, Brüssel 70,50, Schweiz. Plätze 94,50, Amsterdam 227,00, Kopenhagen 86,80, Oslo 97,65, Washington 416,50, Helsingfors 8,60, Rom 22,10, Prag 14,50, Warschau 79,00.
Oslo, 9. Dezember. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 172,25, Paris 11,40, New York 428,50, Amsterdam 233,00, Zürich 97,50, Helsingfors 8,90, Antwerpen 72,75, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 22,80, Prag 14,90, Warschau 81,50.
Mostau, 6. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 24,81, 100 Reichsmark 212,42.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
Berliner Börse am 10. Dezember.
“ Aktien wieder uneinheitlich, Renten abbröckelnd.
Zum Wochenschluß hat sich an der Gesamttendenz der Börse bei nach wie vor eng begrenzten Umsätzen nichts geändert. Stärkerer Verkaufsdruck war nicht festzustellen; da aber der beruf mäßige Handel die vor der sonntäglichen SZ üblichen Realisationen vornahm und E“ bei der Kundschaft kaum bestand, bröckelten die Kurse eher ab. Nur ganz verein⸗ elt waren bei Zufallskäufen auch kleine Steigerungen festzustellen, so daß das Gesamtbild etwas uneinheitlich war. an rechnet im übrigen damit, daß am Montag die seit langem erwarteten Be⸗ stimmungen über die Verwertung jüdischen Effektenbesitzes für die erste Rate der Sühnezahlung (15. d. M.) herauskommen werden.
Am Montanmarkt ermäßigten sich Harpener um 1ℳ, Rhein⸗ stahl um und Laurahütte um v⅛ %, während Mannesmann ½ und Hoesch ℳ¼ % höher einsetzten. Braunkohlenwerte waren bis auf Bubiag (— ¼.) und Dtsch⸗Erdöl (+ ℳ %) gestrichen.
Bei den Kaliaktien fielen Salzdetfurth mit — 1 %, bei den chemischen Papieren Goldschmidt mit — 2 ¼ % auf. Farben verringerten sogleich einen Anfangsverlust von ½ auf *% % und stellten sich damit auf 148 76. Sehr ruhig lagen Elektrowerte, von denen nur Dtsch. Atlanten mit — 1 % eine auffälligere Ver⸗ änderung aufzuweisen hatten. Von Versorgungswerten gaben Schles. Gas um 1 ¼ und Rheag um 1 % nach. Angeboten waren auch Maschinenbauwerte, so Disch. Waffen (— 1 ¼) und Demag (s— 1 %). Ueber Prozentbruchteile hinaus verändert waren im übrigen nur noch Reichsbank mit + 1 %, Hotelbetrieb mit — 1 %, Hapag mit — 1 ½ % und Conti Gummi mit — 2 ¾¼ %.
Im Börsenverlauf erfolgten Umsätze nur sehr spärlich, wo⸗ bei allerdings leichte Kursbesserungen überwogen. Farben wurden mit 148 % notiert. Hotelbetrieb, Daimler und Rhein⸗ metall⸗Borsig stiegen je um ½¼ %, während Mannesmann im gleichen Ausmaße nachgaben.
Am Börsenschluß traten nur vereinzelt Kursveränderungen ein. Das Geschäft nahm eher weiter an Umfang ab. Vereinigte Stahlwerke gewannen ½¼w und Mannesmann % %. Farben schlossen zu 149. Andererseits stellten sich Gesfürel ¾ % niedriger.
Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien veränderten sich zumeist nur unbedeutend. Lübecker Commerzbk. büßten gegen die Notiz vom 7. 11 = 1 % ein. Bei den Hypothekenbanken gaben Bayerische Hyp. um *, Westdtsch. Boden Credit um ⁴ und Rhein. Westf. Boden⸗Credit um ¾¼ % nach. Von Kolonialwerten stellten sich Schantung um 1 ¼ % niedriger. Von Industrie⸗ papieren kamen Nordsee Deutsche Hochseefischerei und Poppe & Wirth je um 2 ¼ % höher an. Zucker Rastenburg und Günther & Sohn stiegen je um 2 %.
Andererseits büßten Deutsche Babcock 4, Fahlberg List 3, Victoriawerke und Vereinigte Bautzener Papier je 2 ½¼ % ein.
Im variablen Rentenverkehr notierten Reichsaltbesitzanleihe unverändert 128. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich wiederum auf 92,05 %.
Am Kassarentenmarkt setzte sich die bereits am Vortage zu beobachtende Bewegung fort. Zahlreiche Pfandbriefe gaben erneut um ½ % nach. Liquidationspfandbriefe lagen hingegen ver⸗ setedentc etwas freundlicher. Kommunalobligationen konnten ich behaupten. F 8 8
Bei den Stadtanleihen stellten sich 28 er Dresden Gold um ℳ % niedriger. Reichs⸗ und Länderanleihen wurden zumeist auf Vortagsbasis gehandelt. Bei den Industrieobligationen stellten sich Farbenbonds ¼ % höher, während Gelsenberg % X verloren.
Am Geldmarkt waren zuverlässige Blanko⸗Tagesgeldsätze noch nicht zu hören, dah ist anzunehmen, daß angesichts des Steuer⸗ termins eine Erhöhung um ⅛6 bis 4¼ % eintreten wird. Diese später auch vorgenommen, so daß der Satz 2 1% bis 3 % autete.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich das engl. Pfund auf 11,65 (11,64). Der holl. Gulden stieg auf 135,53 (135,49) und der frz. Franc auf 6,57 (6,56). Der Dollar und der Schweizer Franken blieben mit 2,495 bzw. 56,50 unveraändert.
Bewegung der Kapitalgefellschaften im November.
Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts wurden im November 1938 52 Gesellschaften m. b. H. mit einem Stamm⸗ kapital von 9,1 Mill. RM, ferner 1668 Einzelfirmen und Per⸗ sonalgesellschaften und 27 Genossenschaften gegründet (Aktien⸗ gesellschaften wurden im November 1938 nicht gegründet). Die Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften betrugen 11,0 Mil⸗ lionen Reichsmark, die von Gesellschaften m. b H. 79,3 Mill. RM. Die Kapitalherabsetzungen von Aktiengesellschaften beliefen sich auf 0,7 Mill. RM, die von Gesellschaften m. b. H. auf 1,8 Mil⸗ lionen Reichsmark. 29 Aktiengesellschaften mit einem Nominal⸗ kapital von zusammen 9,1 Mill. RM, 244 Gesellschaften m. b. H. mit einem Stammkapital von zusammen 9,2 Mill. RM, 2604 Einzelfirmen und Personalgesellschaften und 74 Genossen⸗ schaften wurden im November 1938 aufgelöst. Darunter befanden sich 7 Aktiengesellschaften und 67 Gesellschaften m. b. H., die
in Einzelfirmen und Personalgesellschaften umgewandelt wurden.
Devisenbewirtschaftung.
Ausdehnung des deutsch⸗englischen Zahlungs⸗ abkommens auf die sudetendeutschen Gebiete.
Der Reichswirtschaftsminister gibt mit Runderlaß 153/38 D. St. 79/38 Ue. St. bekannt, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1939 die Bestimmungen des deutsch⸗englischen Zahlungsabko
mens auch für die sudetendeutschen Gebiete Glten — 2„ —
Warenverkehr zwischen den sudetendeutschen Gebieten und Syrien⸗Libanon.
Im Rahmen der Maßnahmen, die für die deutsches Hoheits⸗ Febten gewordenen heee stsestn Gebiete erforderlich sind, hat er Reichswirtschaftsminister für den Warenverkehr zwischen diesen Gebieten und Syrien⸗Libanon auf Grund einer mit der französischen Regierung getroffenen Vereinbarung durch Rund⸗ erlaß 152/38 D. St. 78/38 Ue. St. vom 8. Dezember 1938 bestimmt, daß die für den Warenverkehr zwischen Deutschland und Syrien⸗ Libanon bereits bestehenden Bestimmungen des Runderlasses 17/37 D. St. 9/37 Ue. St. vom 5. Februar 1937 Anwendung finden.
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