1938 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

RMeichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 299 vom 23. Dezember 1938.

Uebersicht über den

Oberfinanz⸗ bezirke

Laufeize Num mer

ausgeführten Zucker.

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker ¹)

Unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

ausgeführter Zucker ²)

während des Monats Rovember 1938 in den freien Verkehr übergeführten und unverstenert aus dem Geltungsbereich des Gefetzes

Anderer kristallisierter

(Verbrauchs⸗

Zucker

zucker)

Preßverfahren

Ausf.⸗Best.)

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen

und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Im

hergestellte Rübensäfte 9 Abs. 2

von 70 95 vH

von mehr als 95 vH

Erzeugnisse der Spalten

entfallen

Zuckersteuer

Auf die

3 bis 9

an

Anderer Im kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗

zucker)

hergestellte Rübensäfte (5 9 Abs. 2

Preßverfahren

Ausf.⸗Best.)

Rübenzuckerabläufe, nicht im Preßverfahren hergestellte Rübensäfte,

andere Rübenzuckerlösungen

und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Stärke⸗ zucker⸗ sirup

von 70 95 vH

von mehr als 95 vH

Fester Stärke⸗ zucker

dz

RM

4

10

—₰ 80

᷑.

Bahen Berlin.. Brandenburg Dresden.. Düsseldorf . Hamburg Hannover Hessen.. Kassel. Leipzig.. Magdeburg. München. Nordmark Nürnberg Ostpreußen Pommern Schlesien. Thüringen Troppau ³). Weser⸗Ems. Westfalen. Württemberg Würzburg

Oo SGeendo 1- s 1 2 0 2 . 2

% 9 0

„9 22 0% 0% 09 5 8 2

38 959

21 206 1

15 111 81 150

52 00

8 80 8

H

1 127 112 1 774 314 3 538 824

1 509 115 11 951 795

4 231 893 1 272 777

447 397 1 926

397 955 95 322

232 536 1 374

46 329

609 892 22 248 399 208 070 054 664 991

lIIIIIiIHitHHHiimi ii timimtt

ümkammmm

ßässsss66

IIIEII1EI

1I11liiiiHiIIiHlIliIlIlIllilsti

Im November 1938.

Zom 1. Oktober 1938 bis 30. November 1938 .

Dagegen: Im November 1937

Zom 1. Oktober 1937 bis 30. November 1937 ..

2 127 132

3 030

210

2 036 29

3 371 81

1 622 148

2 410 3 407 576 4 407

1 629 217 2 166

3 146 190 12 136

3 754 574

6 244

1 128

4 160 333

6 823 878

45 423

73 075 37 708 1g 62

15 208 17

28 173: 37

38 460

62 032

16 698

18 033 1 26 670 1 14 798

28 377

35 471 475

74 176 014

35 429 892

68 315 020

11 943

1 537

3 024

1) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen i ghewiefen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen

mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein, weil die Fabriken Verbrauchszucker in grof schließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibez⸗

s. Reichszollblatt v. 25. 10. 38, S. 449). Berlin, den 22. Dezember 1938.

ßem Umfange versteuert auf auswärtige La irke gebrachten Mengen. ³⁵) Fngnban

eer abfertigen, der in den

K

ρ

mitenthalten. Die Versteuerungszahlen stimmen

meisten Fällen noch nicht verkauft ist. ²) r die bisher zum Oberfinanzbezirk Schlesien gehörenden Hauptzollamtsbezirke

Statistisches Reichsamt.

Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensastfabriken im Monat November 1938.

Zuckerfabriken.

eebe.

Ein⸗

xe-er I

I. Es sind verarbeitet worden:

II.

Es sind gewonnen worden:

Ver⸗

zucker

brauchs⸗

Verbrauchszucker

Rübenzuckerabläufe

8 hiervon wurden entzuckert mittels

der des Aus⸗ Stron⸗ schei⸗ tianver⸗

Rohzucker aller Art

dung fahrens

granu⸗ lierter Zucker

Platten⸗, Stangen⸗ und Würfel⸗ zucker

Stücken⸗ und Krümel⸗ zucker

ge⸗ mahlene Raffi⸗ nade

ge⸗ mahlener Melis

fensgeg Rafstnade,

vertzucher und sonstiger

Verbrauchszucker

Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade von

S 1

Im Vormonat.. om 1. Okt. 1938 dis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1937 bis 30. Nov. 1937

Im Novbr. 1938 Im Vormonat.. Vom 1. Okt. 1938 dis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1937 bis 30. Nov. 1937

Im Novbr. 1938 Im Vormonat .. Vom 1. Okt. 1938 bis 30. Nov. 1938 Vom 1. Okt. 1937 bis 30. Nov. 1937

16 563 570 dz.

64 437

109 190 25

newne

64 437 94 37 783 935

102 221 879

t09 190 254

Gesamte Feecrag Bei dieser Be⸗

612 458 37 783 9350 425 324

102 221 87911 037 78

913 015 1 232 019 383 431 1 615 450 1 958 01 1 844 477

808 755 2 653 232 2 871 031

52 11

Im November 1938 Im Vormonat...

8 68 32 451

41 133

28 196

15 104 57 620

72 724

23 786 90 071

113 857 80 307

1. Zuckerfabriken mit Rübenverarbeitung.

11 411 9 723

21 134

21 709] 21 709

2. Raffinerien

71 5899° 900] 79 689 343] 295 685 71 358 626 70 732 57] 70 493

142 947 1 526 141 42 400% 306 178 1 906] 330 100

11 411 9 723

21 134

6 167 9 120 047/13 705 671 10 464 84514 055 487

143 080 1 05 2 142 028

83 000 12 311] 70 689]% 6 025 770⁄2 705 188 81 081 10 349 70 732⁄ 3 094 67771 306 6

164 081 22 660 141 421] 9 120 44774 011 849

164 789] 22 761] 142 028110 466 7514 385 587

2097 118 766

886

8

423 987

hen k.

368 085] 16 888

581 3381 17 299

498 285 190 800

689 085 955 325

6 741] 1 994

17 299 4 602

1 94 326 8 658

6 779 102 984

4 602] 102 670

78 446 39 605

118 051

134 566 und Melasseentzuckerungsanstalten.

237 236]1 73 874

i ckerwert berechnet im November 1938: 9 653 575 dz, vom 1. Oktober 1938 bis 30. November 1938: 1-K.. Hres die deune. angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9:10 umgerechnet. 4

244 457] 811 090 157 806 387 123

402 263 1 198 213 366 39611 318 915

1171 181

1 352 2 941 180 255 202 758 101 036 75 970 281 291 278 728

355 947] 336 010

61 113 16 033

77 146 70⁰ 933

3. Zuckerfabriken überhaupt (I. und 2.).

10 147] 94 785]/ 172 772 62 284 48 263 16 214

16 888 6 779 221 035 78 498

424 712/1 013 848 258 842 463 093

683 554 1 476 941 722 343 1 654 925

37 324 28 270

65 594 77 590 5 504 9 438 14 942 8 162

42 828 37 708

80 536 85 752

11 137 3 684

14 821 9 356 2 853 2 514 5 367 5 063

13 990 6 198

20 188

14 42²9

14 435 544 dz, dagegen vom 1. Oktober 1937 bis 30.

87 132

219

89

3 860 363 1 971 602

5 831 965 6 389 248 1 088 477⁄10 334

364 911[10 992 1 453 388] 2 326

1 762 124115 227

4 948 840ʃ110 421 2 336 51311 124 7 285 353 21 545

8 151 372115 316

635 260

895 1 432 697 878 1 575 1 728 1832 1 138 2 470 2 649 723

1 879 247 676 342

2 555 589 2 505 294 63 502 30 632 94 134

99 113

1 942 749 706 974

3 160] 2 604 409 November 1937:

In den Rübensaftfabriken ¹) sind

verarbeitet worden

gewonnen worden

verarbeitet worden

gewonnen worden

Kartoffelstärke

in den Betrieben erzeugte feuchte trockene

angekaufte feuchte trockene

Maisstärke

feuchte

trockene

andere zucker⸗ haltige Stoffe

Stärke⸗ zucker in fester Form

Stärke⸗ zucker⸗ sirup

Zucker⸗

farbe

Stärke⸗ zucker⸗ abläufe

setrocknete uckerrüben⸗ schnitzel und andere Stoffe

rohe

Rübensäfte mit einem heasaras grade von 70 bis 95 vH

dz

Vom 1. Oktober 1938 bis 30. November 1938.

Vom 1. Oktober 1937 bis 30. November 1937.

¹) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind bei den Rübensaftfabriken nachgewiefen.

Berlin, den 22. Dezember 1938.

38 687 38 749 77 436

71 644

32 469 33 391 65 860 36 620

7 434 7 372 14 806 19 132

8 40 823 . 77 868 . 84 950

18 296

2 562 2 856 5 418 4 712

70 70

73 225 76 471 149 696 135 147

15 687 13 647 29 334 30 686

Statistisches Reichs

1 476 1 565 3 041

2 126

3 668 3 502 7 170 5 916

amt.

86 470 49 771 136 241

Berlin, den 22. Dezember 1938.

des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 1

5 in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 21.

1

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im

im Betriebsjahr 1938/39.

Rovember 1938 und mutmaßliche Ergebnifse

Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben verarbeitet

Mutmaßlich bis zum Schluß des Betriebsjahres noch zu verarbeitende Rübenmenge ¹)

Verarbeitete Rübenmenge Im ganzen werden mutmaßlich verarbeitet

vom 1. Oktober bis 30. November 1938

im November 1938

dz

Ostpreußen. ommern.. E 1“ Schlesien und Troppau 1111“3“ Dresden, Leipzig und Thüringen. Düsseldorf und Köln Kassel und Westfalen .. Baden, Nürnberg, Württemberg und Würzburg

1 766 459 6 467 123 3 624 088 21 358 679 4 409 281 16 671 331 29 906 449 1 539 364 7 979 881 1 317 262 2 078 286 3 448 989 5 103 676

873 594 2 174 971 2 212 700 3 665 844

412 550 1 503 584 5 420 682

484 430 2 104 957

330 000

746 367

2 640 053 8 642 094 5 836 788 25 024 523 4 821 831 18 174 915 35 327 131 2 023 794 10 084 838 1 647 262 2 824 653 2 686 516 7 790 192

Zusammen .. 211 ⁵³)

¹) Schätzungen der Fabriken. ²) Angaben für die bisher ²) Davon hatten 60 Fabriken bis Ende November 1938 die Rübenvera

Berlin, den 22. Dezember 1938.

64 437 944 102 221 879

zum Oberfinanzbezirk Schlesien rbeitung beendet.

22 616 195 12⁴4 838 074 gehörenden Hauptzollamtsbezirke

Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachug über die Ausdehnung des Verfahrens zur Erlangung bedarfs⸗ scheinpflichtiger Rohstoffe (NE⸗Metalle) auf das Land Oesterreich.

Das Verfahren mit dem

„Metallanforderungsschein für Wehrmachtaufträge“, er als Beleg für die Inanspruchnahme einer Versorgun mit NE⸗Metallen nach den Vorschriften der stelle für Metalle dient, findet nach Einführung der Bedarfs⸗ scheinpflicht für Metalle im Lande Oesterreich (Anordnung 29 a der Ueberwachungsstelle für Metalle vom 2. Dezember 1938, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 288 vom 10. Dezember 1938) ab 1. Januar 1939 gleichfalls in Oesterreich Anwendung.

Die Metallanforderungsscheine, aus denen auch der Verfahrensgang ersichtlich, werden im Lande Oesterreich von den dortigen Handelskammern ausgegeben.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. J. A.: Thomas. 8

Bekanntmachung.

b Die am 21. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 220 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Reichs⸗ fremdenverkehrsverband. Vom 14. Dezember 1938.

Erste Aenderung der Allgemeinen Dienstordnung (ADO.) für nichtbeamtete Gefolgschaftsmitglieder bei öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben, insbesonderve zur Alllgemeinen Tarif⸗ ordnung für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (ATO.). Vom 19. Dezember 1938.

„Erste Aenderung der Allgemeinen Dienstordnung (ADO.) für nichtbeamtete Gefolgschaftsmitglieder bei öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben, insbesondere zur Tarifo nung A für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO. A). Vom 19. Dezember 19838.

„Errste Aenderung der Allgemeinen für nichtheamtete Gefolgschaftsmitglieder waltungen und Betrieben, Gefolgschaftsmitglieder 19. Dezember 1938. „Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ein⸗ führung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den sudetendeutschen Gebieten.

Achte Bekanntmachung über die Eintragung von verzins⸗ lichen Schatzanweisungen des Dentschen Reichs iin das Reichs⸗ schuldbuch. Vom 17. Dezember 1938.

„Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungs⸗ ,en 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf -. 25 oftscheckkonto Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 22. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubri

Dienstordnung (ADO.) bei öffentlichen Ver⸗ insbesondere zur Tarifordnung B für im öffentlichen Dienst (TO. B). Vom

Berxanntmachung. Die am 22. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 221

v über die Deutsche Reichslotterie. Vom 21. Dezember Verxordnung über die Einführung des Gesetzes über die Ver⸗ einheitlichung des Gesundheitswesens in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten. Vom 21. Dezember 1938.

Vierte Verordnung zur Einführung steuervechtlicher Vor⸗ ezember Dritte Durchführungsverordnung zum Altiengesetz. Vom 21. Dezember 1938.

Verordnung zur Einführun wahrung und Anschaffung von reich. Vom 21. Dezember 1938.

Verordnung über die Einführung der Verordnun geschäftsmäßige Hilfeleistung in Devisensachen im Lande reich. Vom 21. Dezember 1938.

Zweite Verordnung zur Durchführung und Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung. zember 1938.

Verordnung über die Inkraftsetzung der Vervordnung über ie Preisermittlung auf Grund der Selb vesans bei Leistungen 8 öffentliche Auftraggeber für das Lan FPeerreich und die üdetendeutschen Gebiete. Vom 21. Dezember 19838.

„Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendungs⸗ gebühren: 0,04 A für ein 2 bei Voreinsendung auf ”g Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 23. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. J. B.: Alleckna.

des Gesetzes über die Ver⸗ ertpapieren im Lande Oester⸗

über die Oester⸗

Ergänzung des Vom 21. De⸗

Bekanntmachung.

1 Die am 22. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 53 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Verordnung zum Wehrmachttarif für Eisenbahnen. 14. Dezember 1938.

Bekanntmachung über eine deutsch⸗tschechoslowakische Verein⸗ barung über Straffreiheit. Vom 10. Dezember 1938.

Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See Schiffssicherheits⸗ vertvag, London 1929 (Geltungsbereich für die Vereinigten Staaten von Amerika, Burma und Griechenland). Vom 14. De⸗ zember 1938.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938.

Bekanntmachung über den cns von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 15. Dezember 1938.

Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt.

Vom

Vom 17. Dezember 1938.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Vorein auf 8 Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 23. Dezember 1938.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

ostver⸗ endung

Preußen.

Die Fas eisterstelle Neuhof⸗Ost im Landforstmeister⸗ bezirk Kassel⸗Ost ist zum 1. Februar 1939 zu besetzen. Be⸗ werbungsfrist: 10. Januar 1939.

Die Forstmeisterstelle Marjoß im Landforstmeisterbezirk Kassel⸗Ost ist zum 1. Februar 1939 zu besetzen. Bewerbungs⸗ frist: 10. Januar 1939.

Nichtamtliches. Verkehrswefen.

8 Weihnachtsstempel. Anläßlich der Einleitungsfeier der Volksweihnacht 1938 in Berlin im Saalbau Frsevrichshain durch Reichs⸗ minister Dr. Goebbels wird bort am 23. Dezember ein Sonder⸗ postamt eingerichtet. Das Postamt ist von 14 Uhr bis 1 Stunde nach Schluß der Feier geöffnet, es gibt WHW⸗Marken ab und nag auf schriftlichen trag Gefälligkeitsabstempelungen von

HW⸗Marken aus. Der verwendete Sonderstempel hat die In⸗ schrift „Berlin 23. 12. 388 Volksweihnacht Saalbau Friedrichs⸗ hain“ und zeigt einen Tannenzweig mit einer brennenden Weih⸗ 2 jie Anträge sind an das Postamt Berlin NO 18 zu schten.

In Wien wird am 23. Dezember in den Marien⸗ s[älen in der Reindorfgasse von der NSV. ebenfalls eine große Weihnachtsfeier veranstaltet als Erste Volks⸗ weihnacht der Ostmark. Auch dort wird ein Sonder⸗ mit Sonderstempel eingerichtet. Schriftliche Anträge lind an das Postamt Wien I zu richten.

Die Erledigung der Abstempelungsanträge wird in beiden Fällen einige Tage in Anspruch nehmen. 11“

5* vr.

Aufsicht der Landesregierungen über die Landesfremdenverkehrsverbände.

Der Neschahropaganhamäncster. der Reichsminister des Inner 8

und der Reichsfinanzminister haben eine Verordnung zur Durch⸗ füßrung des Gesetzes über den Reichsfremdenverkehrsverband er⸗ assen. Sie bestimmt, daß die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen (Aufsichtsbehörden) darüber zu wachen haben, daß die Landesfremdenverkehrsverbände v den Reichs⸗ Fletzen und ihren Vollzugsbestimmungen und entsprechend der atzung und der Umlageordnung des Reichsfremdenverkehrs⸗ verbandes und der Satzung des Landesfremdenverkehrsverbandes verwaltet werden. Die Aufsicht ist, soweit sie die Zuständigkeit des räsidenten des Keichsfvembenverlehrsverhandes erührt, in allen ragen von grundsätzlicher Bedeutung im Benehmen mit ihm zu ühren. Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, daß die Ent⸗ chlußkvaft und Verantwortungsfreudigkeit der Leitung der andesfremdenverkehrsverbände gefördert und nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere erstreckt sich die Aufsicht auf die Verwaltung des Vermögens und der Schulden des Landesfremdenverkehrs⸗ verbandes. 1 Der Oberbürgermeister der :-1e Berlin über⸗ nimmt für Berlin die Aufgaben des Landesfremdenverkehrsver⸗ bandes. Er kann auf eine nachgeordnete Stelle übertragen. Das Aufsichtsrecht des Stadtpräsidenten der Neichshauptstadt Berlin sowie des Präsidenten des Reichsfremdenverkehrsverbandes wird durch diese Sonderregelung berührt. T

welt und

8 wurde.

Aus der Verwaoltung.

Die Deutsche Reichslotterie kommt.

Die Reichsregierung hat soeben ein Gesetz über die Deutsche Reichslotterie beschlossen, durch das an Stelle der verschiedenen bisher nebeneinander bestehenden Staatslotterien eine einheit⸗ liche Deutsche Reichslotterie errichtet wird. Damit wird auch auf diesem Gebiet der dem Wesen und dem Aufbau des Dritten Reiches entsprechende Zustand geschaffen. Es gibt also in Zu⸗ kunft keine Preußisch⸗Süddentsche, Sächsische oder Hamburgische Staatslotterie mehr, sondern nur noch eine einzige große Klassenlotterie, die Deutsche Reichslotterie.

Die Deutsche Reichslotterie wird etwa im Mai 1939 mit ihren Ausspielungen nach neuem Spiel⸗ und Gewinn⸗ plan beginnen. Die bereits eingeleiteten Staatslotterien wer⸗ den selbstverständlich planmäßig zu Ende geführt. Die Spieler werden besonders darauf hingewiesen, daß keinerlei Anlaß be⸗ steht, etwa das Spielen in den noch laufenden Staatslotterien abzubrechen. Damit würden sie nur ihre durch die Teilnahme an den Vorklassen erworbene Anwartschaft auf Teilnahme an der Haupt⸗ und Schlußklasse und damit die weitaus größten Gewinnaussichten aufgeben.

Die Inkraftsetzung des Gesetzes für das Land Oesterreich ist zwar noch vorbehalten, doch soll die Deutsche Reichslotterie bin⸗ nen kurzer Zeit auch im Lande Oesterreich als alleinige Staatslotterie eingeführt werden. In den sudeten⸗ deutschen Gebieten tritt die Deutsche Reichslotterie ohne weiteres in die Lücke ein, die nach der Beendigung der 39. tschecho⸗ slowakischen Klassenlotterie entstanden war.

Zur Berücksichtigung von Vermögens⸗ veränderungen bei der Zudenvermögensabgabe.

Der Reichsminister der Finanzen teilt mit:

Nach der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 war jeder Jude verp flichtet, sein Vermögen nach dem Stand vom 27. April 1938 bei der höheren Verwaltungsbehörde anzumelden und jede Verände⸗ B seines Vermögens unverzüglich anzuzeigen. Von der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige waren lediglich die Vermögensveränderungen ausgenommen, die im Rahmen einer angemessenen Lebensführung oder des regelmäßigen Geschäfts⸗ verkehrs eintraten.

Bei Erlaß der Vorschriften über die Erhebung der Juden⸗ vermögensabgabe ist davon ausgegangen worden, daß sich das Vermögen jedes einzelnen Juden nach dem Stand vom 12. No⸗ vember 1938 auf Grund seiner Pflicht zur unverzüglichen An zeige von Veränderungen im allgemeinen aus den Anmeldungen und Nachtragsanzeigen an die höhere Verwaltungsbehörde er⸗ geben würde. Nur um auch die durch den laufenden Lebens⸗ unterhalt und den regelmäßigen Geschäftsverkehr eingetretenen Veränderungen des Vermögens und ee⸗ sonstige aus entschuld baren Gründen noch nicht angezeigte Vermögensveränderungen zu berücksichtigen, ist Anfang Dezember darauf hingewiesen worden, daß alle bis zum 12. November 1988 eingetretenen Vermögensveränderungen auch nachträglich bei der höheren Ver⸗ waltungsbehörde angezeigt werden können und bei der Be messung der Judenvermögensabgabe zu berücksichtigen sind.

Die Flut von Veränderungsanzeigen, mit denen die höheren Verwaltungsbehörden und nach ihnen die Finanzämter über⸗ schwemmt worden sind, läßt erkennen, daß die Juden in vielen Fällen ihre Pflicht, Vermögensveränderungen unverzüglich anzuzeigen, außer acht gelassen haben. Die Finanzämter sind nunmehr angewiesen worden, bei der Iudenvermögensabgabe nur noch solche Ver⸗ änderungsanzeigen über Vermögensrückgänge zu berücksichtigen, die bis zum 31. Dezember 1938 bei der höheren Verwaltungsbehörde eingehen.

Kunst und Wissenschaft. Filmschau.

Pour le mérite. Man hat oft dem Film den Vorwurf gemacht, daß er seine Stoffe zu sehr einer konstruierten Schein⸗ zu wenig dem wirklichen Leben entlehne. Zu Karl Ritters neuestem und reifstem Filmwerk „Pour le mérite“, dessen

estrige Uranfführung im Ufa⸗Palast am Zoo der Führer durch Eüner Besuch auszeichnete, hat das Leben, das Schicksal unseres

olkes in den letzten zwei Jahrzehnten das Drehbuch geschrieben. Es ist ein Film, so schlicht und doch so packend gestaltet, so tie vom Frontgeist, vom Geiste des ewigen Deutschlands erfüllt, da man nur wünschen kann, jeder Deutsche müßte ihn sehen. Dieser Film der ganzen Kerle umspannt das Erleben eines Frontfliegers und Führers eines Jagdgeschwaders vom Juli 1918 über die Systemzeit bis zur Auferstehung der neuen Luftwaffe im Dritten Reich, das Leben des einzelnen immer überschattet vom Schicksal der Nation. Die Luftkämpfe, deren Zeugen wir im Filme sind, gehören zum Großartigsten, was bisher auf diesem Gebiet ge⸗ Sonst über Einzelheiten dieses genialen Films zu brechen, hieße seine Geschlossenheit und Harmonie zerpflücken; er 9 weit mehr als ein Kriegsfilm und macht die zwingende Logik des Weges vom Kriegsende zum Dritten Reich deutlich. G

Ritter *8 hier seine Meisterschaft in der Kunst der Menschen⸗ führung aufs Neue unter Beweis gestellt. Eine Fülle ausgezeich⸗ neter darstellerischer Kräfte trug zum Erfolg des Ganzen bei, an ihrer Spitze Paul Hartmann, Herbert A. E. Böhme und Albert Hehn, Paul Otto und Fritz Kampers. Der Ufa⸗Palast am Zoo erlebte einen seiner größten Tage. Rudolf Lantzsch.

Aus den Staatlichen Museen.

Das Verzeichnis der Führungen für die Monate Januar bis März 1939 1” erschienen und wird in den Museen für 10 Pfg. verkauft oder gegen Voreinsendung von 14 Pfg. in Marken an das Außenamt der Museen, Berlin C2, versandt. Es enthält ein zeitlich geordnetes Verzeichnis aller amtlichen Führungen. Ferner werden die Führungen auch nach Gegenständen aufgeführt unter den Stichworten „Das alte Aegypten“, „Das alte Vorderasien“, „Das vor⸗ und frühgeschichtliche Europa“, „Der EE-* Kulturkreis“, „Euro und das Mittelmeergebiet im Mittel⸗ alter“, „Die eeemenichen Länder 8 dem Ausgange des Mittel⸗ alters“, „Die romanischen Länder seit dem Ausgange des Mittel⸗ alters“, „Der islamische Kulturkreis“, „Süd⸗ und Ostasien, Amerika, und Südsee“. In den Museen finder ferner 13 Arbeitsgemeinschaften statt, bei denen Voranmeldung erforder⸗ lich ist; alles Nähere teilt das Führungsverzeichnis mit, in dem auch die Oeffnungszeiten, die Besuchsordnung und die günstigsten Verkehrsverbindungen der Museen angegeben sind.