1938 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Dec 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Rei

s⸗ und Staatsanzetger Nr. 302 vom

2 2 b v 7 2 S58 4. 8 th

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28. Dezember 1938. S. 2

1934) und der Verordnung über die Einführung von Vor⸗ schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 263) wird

it Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Ge⸗ bührenordnung der Ueberwachungsstelle für Mineralöl vom 5. Mai 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 101 vom 5. Mai 1937). § 2

6 Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am Januar 1939 in Kraft.

Berlin, den 28. Dezember 1938.

Der Reichsbeauftragte. J. A.: Budczies.

Nachtrag Nr. 1 zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiet.

Vom 23. Dezember 19388N.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einführung von Vor⸗ schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Im Lande Oesterreich gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 4. Mai 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 101 vom 5. Mai 1937). § 2 Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am Januar 1939 in Kraft. .

Berlin, den 23. Dezember 1938.

Der Reichsbeauftragte. Dr. Wienbeck.

Bekanntmachung.

1 Die am 27. Dezember 1938 ausgegebene Nummer 226 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: G Neunte Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien (Neunte KFVDB.). Vom 20. Dezember 1938.

Verordnung über die Beschäftigung Jugendlicher in der Eisen schaffenden Industrie. Vom 23. Dezember 1938.

VBerordnung über die Einführung der Lohnstatistik in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 24. Dezember 1938. Verordnung über die vorläufige Weitererhebung von Iasr lichen Abgaben, Gebühren und Beiträgen in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 27. Dezember 1938. . Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

8

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 28. Dezember 1938. Reichsverlagsamt. J. V. Alleckna.

Preußen.

Bekanntmachung.

„Auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ ichen Vermögens wird nachstehend bezeichnetes Eigentum des Drehers und Schlossers Otto Käthner in Grünberg i. Schl., Gr. Bergstraße 8 a, zugunsten des Landes Preußen einge⸗

zogen:

1 Schraubstock, 1 Säge,

1 Tragejoch, 1 Hammer,

1 gr. Anzug mit Kappe, 1 Beil,

2 Notenständer, 1 Lautenliederbuch,

1 Hobel, 4 Zementformen. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben. 88 9.

Liegnitz, den 24. Dezember 19388. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. von Balluseck.

88

86 Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 (R gesetzbl. 1 S. 479) über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ lichen Vermögens wird nachstehend bezeichnetes Eigentum des Heilpraktikers Max Junghans in Grünberg i. Schl., Herren⸗ straße 14, zugunsten des Landes Preußen eingezogen:

Ein stehendes schwarzes Kreuz, ein Bild (Das Abendmahl), 3 diverse Sitz⸗ und Stuhlkissen nebst Fußbänken, 1 Beil und Säge, 2 Zementstampfer, diverse „Wolf’s“ Gartengeräte, 1 Kiste mit elektrischen Litzen und Lappen, 1 zerlegbaren Ständer, 8 Düngergabel, Schaufel und Spaten, 8 1 kleinen vierrädrigen Lastenträgerr,“ 8 28 Sitz⸗ und Stuhlkissen, 16 Fußkissen, 5 kl. Stühle, 1 Blumenständer aus Eisen, diverse Bücher und Bibel. „Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist icht gegeben. Liegnitz, den 24. Dezember 1938.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ lichen Vermögens wird nachstehend bezeichnetes Eigentum der ehemaligen Thristlich⸗theosophischen Vereinigung e. V. in Grünberg i. Schl. zugunsten des Landes Preußen eingezogen: 1 Grundstück, bestehend aus Gärtnerei mit Wohnhaus, Stallung, Gewächshaus, Versammlungsraum und Schuppen pp., 4 nebst sämtlichem vorhandenen beweglichen Inventar, Bargeld in Höhe von 52,70 RM, Geschäftsanteil (275,22 RM) und Guthaben (484,40 Reichsmark) bei der Vereinsbank in Grünberg i. Schl., Pachtzinsansprüche, Forderung gegen den Arbeiter Artur Heidenreich in Grünberg i. Schl. in Höhe von 183,03 RM.

Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist

nicht gegeben.

Aus der Berwaltung.

Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umfatzsteuergesetz. Der Reichsminister der Finanzen hat die Durchführungs⸗

bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in neuer Fassung bekannt⸗

gemacht. Die Vorschriften sind überarbeitet. Die Ueberarbeitung dient der Anpassung an Rechtsänderungen, die auf anderen Gebieten eingetreten sind, der Verwaltungsvereinfachung und dem besseren Verständnis der einzelnen Vorschriften.

Die dabei vorgenommenen sachlichen Aenderungen sind 28 nennenswerten Einfluß auf die Steuerbelastung. Hervorzuheben ist das Folgende:

1. Zur weiteren der wesfuhr sind die Vor⸗ erweitert worden, die der Begriff der steuerfreien

usfuhrlieferung umschreiben. Es besteht nunmehr insbe⸗ fenbers die Möglichkeit, die sog. Beipacksendungen als steuer⸗ reie Ausfuhrlieferungen durchzuführen.

2. Die Ausfuhrvergütungen werden nach dem erzielten Entgelt berechnet. Von diesem Entgelt sind die Beförderungskosten abzuziehen. Dadurch ergaben sich bisher Verschiedenheiten, je nach dem, ob der Ausfuhrunternehmer in größerer oder Entfernung von der deutschen Grenze sitzt. Zur

Beseitigung dieser sollen künftighin die

Vergütungen stets von ert „frei Deutsche Zoll⸗ grenze⸗ ewährt werden. usfuhrlieferungen waren bisher nicht nur dann gegeben, wenn der Abnehmer außerhalb des Reichsgebiets ansässig war, sondern auch dann, wenn er seinen Sitz in einem Zollausschluß, z. B. einem Freihafen, hatte, oder wenn er dort einen Industrie⸗ oder Verkehrsbetrieb unterhielt. Diese innerhalb des Reichsgebiets ansässigen Unternehmer gelten künftighin nicht mehr als ausländische Abnehmer. Liefe⸗ rungen an sie 5* daher steuerpflichtig. Zum Ausgleich⸗ 8 * diesen nternehmern ein Vergütungsanspru ewährt. er ermäßigte Steuersatz von 1 v. gilt, wurde bisher auch für feine

dem

., der für Backwaren vonditoreiwaren zuge⸗

Berliner Börse am 28. Dezember.

Aktien bei ruhigem Geschäft schwächer, Renten gehalten.

„Die nach der gestern ziemlich festen Frankfurter Abendbörse für den heutigen Berliner Verkehr erwarteten Kursbesserungen blieben aus, da die Umsätze eine starke Schrumpfung erfuhren und zudem eher etwas Angebot vorlag. Dieses stammte hauptsächlich aus Geldbeschaffungsverkäufen im Zusammenhang mit dem Jahresschlußtermin am Geldmarkt sowie aus genehmigten Ab⸗ gaben jüdischer Wertpapierbesitzer. Nur ganz vereinzelt waren noch kleine Seschaffenaer zu beobachten, die nur bei dem Fehlen der anderen Seite zu Kursbesserungen führten.

Am Montanmarkt ermäßigten sich Buderus und Hoesch um 24 % %; bei den übrigen Werten lagen die Rückgänge unter

Von Braunkohlenaktien waren Leopoldsgrube gegen den letzten Kassakurs um 1 ¼ % erholt, Dtsch. Erdöl und Nieder⸗ lausitzer dagegen je ¼ % schwächer. Auch Kaliaktien standen meist im Angebot. (Wintershall 1 .) Von chemischen Papieren ermäßigten sich Farben zunächst um ½ auf 150 %, zogen sogleich aber wieder auf 150 % an. Ueberwiegend gedrückt eröffneten Elektro⸗ und Feeeh n. so Siemens um 1, AEG. um , EW. Schlesien um 2 ½ und Schlesische Gasum 1 ¼ %, während Schuckert 1 ⁄% und RWE. ¾ % höher ankamen. An den übrigen Marktgebieten fielen mit kräftigeren Kursveränderungen nur noch auf: Allgem. Lokal u. Kraft (+ 2), Holzmann (+ 1 ¼), Hansa⸗ dampf († 1), Zellstoff Waldhof (— 2), Dtsch. Waffen (— 1 +ℳ).

„Im Börsenverlauf bröckelten die Notierungen an den Aktien⸗ märkten zumeist weiter ab. Holzmann, Schering und Verein. Stahlwerke verloren je ½, Dtsch. Erdöl und AEG. je ℳ, ferner Bekula, Demag und RWE. je 1 %. Farben notierten 150 %.

Am geer les ge⸗ konnten nur einige wenige Werte sich leicht erholen, so Bekula und Elektr. Licht u. Kraft je um ¼ . Farben schlossen zu 150 ⅞R. Andererseits verloren Daimler ¼ und Eisenbahnverkehrsmittel 1 ½ .

„Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wiesen kaum rößere Veränderungen auf. Lübecker Commerzbk. verloren jedoch 1 % und Deutsch⸗Asiatische 14 RM. Bei den Hypotheken⸗ banken zeichneten sich Hamburger Hyp. durch eine Steigerung um % % aus. Westdtsch. Bod. Cred. verloren gegen die Notiz v. 23. 12. 1 %. Von Kolonialwerten waren Doag um 1 ½ rückgängig.

Von Elektroaktien büßten Siemens 1‧1% und Gesfürel 1 F%

Am Markt der Industriepapiere stiegen Bayerische Elektrische Werke nach Unterbrechung um 4 ½ %. Ferner gewannen, gleich⸗ falls nach Pause, Fug⸗ Schneider und Atlas⸗Werke je 3 ½ %, wobei in letzteren Zuteilung vorgenommen wurde. Andererseits 8 sich Ponarth⸗Bräu gegen die letzte Notiz um 3 ½ 9%, 598 . enburger Bra i, Deutsche Babcock und Hoch⸗ & Tief AG. e 3 % niedriger. 1 G

8 *

billigt. Es ist nicht gerechtfertigt, diese Gegenstände des öö Verbrauchs steuerlich genau so zu entlasten, wie das Volksnahrungsmittel Brot. Jene Waren werden daher künftighin mit 2 v. H. zu versteuern sein. Die Umsätze der Bauunternehmer u. dgl. für Siedlungs⸗ wecke sind befreit, wenn das Siedlungsunternehmen be⸗ scheinigt, daß der Umsatz zur Durchführung der Siedlung dient. Diese Steuerfreiheit wird künftighin nicht mehr den eS Unternehmern gewährt werden. Dagegen wird den Siedlungsunternehmen die auf den Lieferungen an 2 letendehnsasener vergütet werden. 6. Umsatzsteuerpflichtig ist die Beherbergung in Gaststätten. Eine Gaststätte wird als gegeben angesehen, wenn ein 8 Wohn⸗ oder Schlafräume zur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereit hält. Das Vermieten möblierter Zimmer bleibt wie bisher umsatzsteuerfrei.

„Beförderungssteuerpflichtige Leistungen sind von der Umsatz⸗ steuer befreit. Zur Befeitigung von Zweifeln wird nunmehr bestimmt, daß der Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit

ist, der die Beförderungsleistung wirklich mlaghu⸗ Führt der beförderungssteuerpflichtige Unternehmer die Beförde⸗ rungsleistung nicht selbst aus, 5 kann er von seinem Entgelt den Betrag absetzen, den er an den wirklich befördernden Unternehmer auszuzahlen hat.

Die Befreiungsvorschriften für Künstler, Schriftsteller, Privatgelehrte, Agenten, Handelsmakler und Hausgewerbe⸗ treibende sind 6 Inden nicht anzuwenden.

Die neuen Durchführungsbestimmungen

1. Januar 1939 in Kraft.

treten ab dem

FKumst und Wiszenfchaft.

Aus den Staatlichen Museen. Am 31. Dezember sind die Museen nur von 9—13 Uhr geöffnet.

In der Woche vom 2. bis 7. Januar finden in den Staat⸗ lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt: 89 Montag, 2. Januar.

11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Abt.:

Die Sonderausstellung Japanische Puppen.

Dienstag, 3. Januar.

10,30 11,30 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗-Museum: Die Malerei des .

Trecento in Siena und Florenz. Dr. Isermeyer.

Donnerstag, 5. Januar.

11—12 Uhr im Deutschen Museum: dan van Eyck und Petrus Christus. Dr. Metz. 8 8 8 11 12 Uhr im Völkerkundemuseum, Ostasiat. Abt.: Die Sonder⸗

ausstellung Japanische Puppen. 11,10 12,30 Uhr im Pergamon⸗Museum, Vortragssaal: Alt⸗ Lgcptisch⸗ I. Das Pyramidenfeld bei Gisa. .Anthes.

Freitag, 6. Januar.

Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Führung: Besaitete asteninstrumente (Klaviere) (mit

Dr. Dräger. 68

Sonnabend, 7. Januar

11—12 Uhr im E“ Ostasiat. Abt: Die Sonder⸗ ausstellung Japanische Puppen.

11,30 12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Vor⸗ und Frühzeit (bis 3000 v. Chr.). 6

Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich außer Montag von 11—12 und 12—13 Uhr Rundgänge statt.

Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitz⸗ anleihe 127 gegen 127 à¾. Die eneeekeu scheenee blieb mit 92 % unverändert.

Kassarenten lagen nicht ganz einheitlich. Pfandbriefe konn⸗ big sich zumeist behaupten. Liquidationspfandbriefe lagen freund⸗ icher. Von Kommunalobligationen gaben Mittelboden um ½¼ % au 98 ⁄% nach, Preuß. Centr. u. Pfandbriefbk. Em. 1 verloren 4 5 während Preuß. Bod. Creditaktienbk. Em. 4 um ¼ % anzogen. Stadtanleihen veränderten sich nur unbedeutend. Auch Reichs⸗ und Länderanleihen wiesen keine größere Bewegung auf. Alte Lübecker gewannen ½ %. Bei den Industrieobligationen stellten sich Harpener und Aschinger je ½¼ % niedriger, Farbenbonds ver⸗ loren , und Mark Hagen I gaben um 1 % nach. Andererseits stieger Krupp, poldgrube und Concordia Spinnerei je

2 70-

„Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um % höhere

Sätze von 2 6 2⁄% zu bewilligen. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung ergaben sich

gegenüber dem Vortage keinerlei Veränderungen. .“

Bpvbrsenkennziffern für die Woche vom 19. bis 24. Dezember 1938.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 19. bis 24. Dezember 1938 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 19. 12. vom 12. 12. durchschnitt bis 24. 12. bis 17.12. November

105,49 104,b6 109,40 98,22 97,64 100,76 108,90 108,80 111,82

102,96 102,53 105,95

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr

Gesamkt..

Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken. . Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinden .

Durchschnitt...

Außerdem: 5 %ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe..

8

16“

ngbeispielen).

Reichs⸗ und 8

1“

Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28 Dezember 1938. S.

Weltzinnerzeugung und ⸗verbrauch weiter rücklãusfig.

. Amsterdam, 27. Dezember. Der Dezembernummer der vom Bureau des International Tin Research and Development Council herausgegebenen Monatsschrift zufolge wird die Weltzinn⸗ erzeugung in den ersten zehn Monaten 1938 auf 127 900 gegen 164 200 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres beziffert. Diese Minderung kommt ganz auf Rechnung der der Restriktion an⸗ geschlossenen Länder, die in diesem Zeitraum 104 700 (i. V. 141 100) t erzeugten, während sich die Produktion der nicht an⸗ geschlossenen Länder mit 22 500 (22 100) t etwas erhöhte.

Die Zinnerzeugung im Oktober 1938 betrug 13 600 (16 800) t. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres betrug der sichtbare Zinnverbrauch der Welt 129 400 t gegen 166 500 t im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres. Die drei wichtigsten zinn⸗ verbrauchenden Länder, nämlich die Vereinigten Staaten, Eng⸗ land und Rußland, zeigten eine Verbrauchsabnahme von 25 bis 40 %, der Zinnverbrauch in Deutschland, Italien, Polen, Schweden, Schweiz und Japan zeigte jedoch eine Zunahme von 15 bis 60 %. Der sichtbare Weltzinnverbrauch im Oktober stellte sich auf 14 000 t gegen 18 800 t im Oktober 1937. Im einzelnen

wurden in den wichtigsten Ländern verbraucht (in t von 2240 1bs):

Jan./Okt. 1937

Zu⸗ od. Ab⸗

nahme in % 41,7 26,3 34,2 + 14,7 + 33,8 + 1,0 + 33,0 + 61,3 + 6,7 6,6 + 58,0 + 35,3

Jan. / Okt. 43 430 15 547 13 881 10 965

9 105

7 665

4 001

2 577

2 187

1 996

1 537

1 149

1 058 12 9723

129 400

Vereinigte Staaten Großbritannien UdSSRN . Deutschland L“ Frankreich. Fakeeaen Schweden . . Britisch Indien Kahnhada Polen.. Schweiz.. Niederlande übrige Länder

Insgesamt

Atusweis er Schweizerischen Nationalbank.

Bern, 27. Dezember. Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank am 23. 12. hat sich der Goldbestand mit 2 889 653 Mill. ffr. gegenüber der Vorwoche fast nicht verändert. Dagegen sind die Devisen um 2696 auf 279 622 (282 318) Mill. ffr. zurück⸗ gegangen. Der Wechselbestand erhöhte sich durch vermehrte Be⸗ anspruchung des Bundes um 22 873 auf 116 665 (93 793) Mill. ffr. Wechsel der Darlehnskasse gingen um 1250 auf 3950 (5200) Mil⸗ lionen ffr. zurück, während Lombardvorschüsse um 1106 auf 28 796 (27 689) Mill. ffr. anzogen. Unter den Passiven stieg der Noten⸗ umlauf durch den erhöhten Bedarf des Weihnachtsgeschäfts um 55 115 auf 1 718 087 (1 662 971) Mill. ffr. Er hielt sich jedoch im Rahmen der Bewegung in den entsprechenden Wochen der drei Vorjahre. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gingen um 37 340 auf 1 665 433 (1 702 773) Mill. ffr. zurück. Notenumlauf und Giroguthaben waren am 23. Dezember zu 85,40 (85,85) % durch Gold gedeckt. 3

Dänemarks Außenhandel im November 1938.

Kopenhagen, 28. Dezember. Dänemarks Außenhandel im November 1938 schloß mit einem Einfuhrüberschuß von 25,7 gegen 20,9 Mill. Kr. im Oktober bzw. einem Ausfuhrüberschuß von 5 Mill. Kr. im November 1937. Der Wert der Ausfuhr stellte ich im November auf 125,1 gegen 140,4 Mill. Kr. im gleichen

onat des Vorjahres, der Wert der Einfuhr auf 150,8 (135,4) Mill. Kr. Im Gesamtergebnis zeigen die ersten elf Monate des laufenden Jahres im Vergleich zu der entsprechenden Zeit von 1937 eine Einfuhr von 1509,3 (1539) Mill. Kr. und eine Ausfuhr von 1419 (1427,4) Mill. Kr., also einen Einfuhrüberschuß von 90,3 (111,6) Mill. Kr. bei einem Rückgang der Einfuhr um 29,7 und

8 der Ausfuhr um 8,4 Mill. Kr.

8 88

8

Neue Fassung der Richtlinien für die

Devisenbewirtschaftung.

Durch RE. 162/38 D. St. 85/88 Ue. St. gibt der Reichs⸗ wirtschaftsminister im Anschluß an RE. 155/38 D. St. 81/38. Ue. St. die neue Fassung der Richtlinien für die Devisenbewirt⸗ schaftung sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Richtlinien bekannt. Die Richtlinienverordnung tritt gleichzeitig mit dem Devisengesetz vom 12. 12. 1938 am 1. 1. 1939 im Großdeutschen Reich in Kraft. Die neue Fassung ist gegen⸗ über der bisherigen vereinfacht und den Aenderungen des Devisengesetzes angepaßt.

.

Aus⸗ und Einfuhr von Zahlungsmittein im Grenzverkehr.

Durch RE. 163/38 D. St. ordnet der Reichswirtschafts⸗ minister im Anschluß an die beiden Runderlasse 175/36 D. St. 83/36 Ue. St. und 181/36 D. St. 86/36 Ue. St. an, daß Grenzbewohner die im Grenzverkehr nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen. Daher können die Grenzbewohner inländische Scheidemünzen ohne Genehmigung nur bis zum Be⸗ trage von 3,— RM täglich und ausländische Grenzbewohner nur bis zum Betrage von 10,— RM täglich aus dem Ausland ein⸗ bringen. Der Scheidemünzenbetrag wird für in⸗ und ausländische

11“

Die Welterzeugung an verzinnten Blechen stellte sich in den ersten zehn Monaten 1938 auf 2,40 Mill. t gegen 3,69 Mill. t in der gleichen Periode in 1937. Die sichtbaren Welt⸗Zinnvor⸗ räte verringerten sich im November um mehr als 800 t auf 29 532 (23 327) t Ende November 1937. Diese Vorräte kommen einem Verbrauch von ungefähr 10 (7) Wochen gleich.

eichseinheitliche Lehrlings

Um eine Uebersicht über die Lehrlinge ihres Bezirks zu ge⸗ winnen, ist seit Jahrzehnten bei den Kammern, Innungen, ünften B8 eine Lehrlingsrolle worden, deren Form und nhalt jedoch in den verschiedenen Bezirken außerordentlich starke Abweichungen enthielten. Wenn auch der Inhalt der Lehrlings⸗ rolle bei den Industrie⸗ und Handelskammern eine gewisse Ver⸗ einheitlichung erfahren hat, se war doch die Ordnung der Ein⸗ tragungen nicht endgültig festgelegt. Außerdem entsprach die Lehrlingsrolle noch nicht den Anforderungen, die gle der

schnellen Entwicklung der Berufsausbildung und Berufslenkung

an ein umfassendes und beperläsiges Instrument der Kammern gestellt werden mußten. 8 eit Jahren sah sich die Reichs⸗ wirtschaftskammer zu Vorarbeiten für eine Vereinheitlichung ver⸗ anlaßt, die aber erst durch einen Ersaß des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 3. August 1938 in eine letzte entscheidende Phase eintraten.

Der Reichswirtschaftsminister 5 nunmehr im Zuge der ein⸗ Gestaltung des gesamten erufsausbildungswesens durch

rlaß vom 23. Dezember 1938 III SW 19 93738 eine reichs⸗ Lehrlingsrolle genehmigt, die bei sämtlichen Industrie⸗ und Handelskammern sofort Je ist. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf die österreichischen und stdetendentschen Ge⸗ biete. Eine reichseinheitliche Lehrlingsrolle für die Handwerks⸗ kammern wird in Kürze folgen.

Die Bedeutung der Lehrlingsrolle kann nicht hoch genug ein⸗ eschätzt werden. Sie enthält sämtliche Unterlagen, die für die erteilung der Jugendlichen und qür die Erziehung der Jugend⸗ 2 8 und Erwachsenen erforderlich sind. Die Lehrlingsrolle ver⸗ folgt das Berufsschicksal des einzelnen über drei Jahrzehnte. Gerade im Hinblick auf den Sonderauftrag des eneralfeld⸗ marschalls Hermann Göring vom 14. Dezember 1938 an den Reichswirtschaftsminister, alle Maßnahmen zur Leistungssteige⸗ rung und Leistungsertüchtigung in die Wege zu leiten, wird die reicherincheitgich⸗ Lehrlingsrolle die notwendige Grundlage für die statistischen Erhebungen zur Leistungsertüchtigung bieten.

Mit den beiden wichtigsten Handelspartnern gestaltete sich der im November wie folgt: Die Einfuhr aus

eutschland betrug 38,2 (im Vorjahrsmonat 31,2), die Ausfuhr 25,5 (28,6) Mill. Kr. Die Einfuhr aus England belief 51,2 (47,5), die Ausfuhr auf 65,1 (71,3) Mill. Kr. Für die ersten elf Monate ergaben sich folgende Zahlen: für Deutschland (seit dem 1. Juli einschließlich des Landes Oesterreich) 370,2 (376,2) Mill. Kr. in der Einfuhr und 279,8 (267,9) Mill. Kr. in der Ausfuhr, für England 523,3 (589,6) Mill. Kr. in der Einfuhr und 780,4 (750,1) Mill. Kr. in der Ausfuhr.

111“ 8

Auswertung der italienischen Kohlenförderung Steigende Bedeutung Sardiniens.

Mailand, 27. Dezember. Anläßlich der Einweihung von Carbonia, der neu geschaffenen Kohlenstadt auf Sardinien, ist

von Interesse, festzustellen, daß die Kohlenförderung auf Sardinien.

von 75 000 t im Jahre 1935 auf 500 000 t in diesem Jahre ge⸗ stiegen ist und 1940 sogar 2,5 Mill. t erreichen soll. Bis 1941 soll die gesamte italienische Steinkohlen⸗Förderung auf 4 Mill. t und die Braunkohlenförderung auf 3 Mill. t je Jahr erhöht werden. Die italienischen Kohlenvorkommen werden neuerdings auf 1 Mrd. t geschätzt; 600 000 t seien bereits als sicher festgestellt worden.

Mexito erteilt keine Erdölkonzessionen mehr.

Mexiko, 27. Dezember. Die Kammer nahm den Bericht des Verfassungsausschusses entgegen und stimmte dem Regie⸗ vungsvorschlag zu, nach dem für die Ausbeutung von Erdöllagern überhaupt keine Konzessionen mehr erteilt werden. Die Nation wird die Erdölschätze des Landes für die Zukunft selbst ausbeuten.

Fübfägeüga einheitlich auf 3,— RM täglich festgesetzt. Die ser

Ausfuhr und Einfuhr zugelassenen Scheidemünzenbeträge dürfen 30,— RM monatlich nicht übersteigen. 1“

er Arbeite

Durch RE. 164/388 D. St. bestimmt der Reichswirtschafts⸗ minister, daß Lohnüberweisungen im Verrechnungswege für aus⸗ ländische landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Arbeiter durch die Betriebsführer vorzunehmen sind. Diese erhalten durch die zuständige Devisenstelle Sammelgenehmigungen, die zu den Einzelüberweisungen an die Deutsche Verrechnungskasse berech⸗ tigen. Bei jeder Ueberweisung sind die bei den Devisenstellen erhältlichen Vordrucke in vierfacher Ausfertigung auszufüllen und bei Ueberweisungen durch ein Kreditinstitut oder ein Postscheck⸗ amt zur Weitergabe an die Deutsche Verrechnungskasse beizu⸗

fügen, bei Einzahlungen bei einem Postamt am Tage der Ein⸗

zahlung unmittelbar an die Deutsche Verrechnungskasse, Berlin C 111, einzusenden. b

Die für die Ueberweisungen von Lohnersparnissen polnischer und italienischer landwirtschaftlicher Wander⸗ und Dauerarbeiter getroffenen Sondervorschriften (RE. 31/38 D. St. und 150/38 D. St.) bleiben unberührt.

Hauptversammlungskalender 98 für die Zeit vom 2. bis 7. Januar 1939. 8 Montag, 2. Januar. däenaüe h. rat ei Elbschloß⸗Brauerei, Hamburg⸗Niens T. 8

1 8

. Mittwoch, 4. Januar.

Berlin: Bamag⸗Meguin A.⸗G., Berlin, 12 ½ Uhr. München: A.⸗G. Hackerbräu, München, 10 Uhr.

Donnerstag, 5. Januar.

Berlin: Grundstücksgesellschaft Markgrafenstraße A.⸗G. i. A. (früher Deutsche Grammophon A.⸗G.), Berlin, ao. 12 Uhr.

Berlin: Malzbierbrauerei Groterjan & Co. A.⸗G., Berlin, 13 Uhr.

Berlin: Max Roesler Feinsteingutfabrik A.⸗G., Rodach, ao. 10 Uhr.

Dortmund: Federstahl A.⸗G., Kassel, 12 ¼ Uhr.

Dresden: Radeberger Exportbierbrauerei A.⸗G., Radeberg, 15 ½¼ Uhr.

Rostock: Mahn & Ohlerich Bierbrauerei A.⸗G., Rostock, 12 Uhr.

Freitag, 6. Januar.

Berlin: AWG Allgemeine Werkzeugmaschinen⸗A.⸗G., Berlin⸗ Weißensee, 16 Uhr.

Essen: 1.““ Elektrizitätswerk A.⸗G., Essen,

Sonnabend, 7. Januar.

Berlin: Berliner Kindl Brauerei A.⸗G., Berlin, 11 Uhr Hamburg: Winterhuder Bierbrauerei, Hamburg, 12 Uhr Leipzig: Kirchner & Co. A.⸗G., Leipzig, 11 Uhr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Britetts im Ruhrrevier: Am 27. Dezember 1938: Gestellt 24 682 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für dentche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. 8 an auf 60,00 (am 27. Dezember auf 60,00 ) ür 1 g.

Berlin, 27. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Bohnen, weiße, mittel 40,00 bis 42,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen —,— bis —,— ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 52,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, 48,00 bis 50,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 is 53,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00 ℳ, Grüne Erbsen 53,00 bis 55,00 ℳ, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50 ℳ, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00 ℳ, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50 ℳ, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 42,50 bis 43,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *), 35,00 bis 36,00 †) Gerstengrütze *)„, alle Körnungen 35,00 bis 36,00 †), Hafer⸗ flocken*) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 †), Hafergrütze) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl, Type 812 (Inland) 34,15 bis —,— ℳ, Weizengrieß, Type 450 39,05 bis —,— ℳ, Kartoffel⸗ mehl, hochfein —,— bis —,— ℳ, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,— ℳ, Roggenkaffee, lose 39,10 bis 40,10 †), Gersten⸗ kaffee, lose 41,00 bis 42,00 *). Malzkaffee, lose 45,50 bis 46,50 †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 266,00 bis 284,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 270,00 bis 320,00 ℳ, Rohkaffee, gewaschen, Südamerikaner 310,00 bis 368,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, gewaschen, Zentralamerikaner 326,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 364,00 bis 399,00 ℳ, Röstkaffee,

ew., Südamerikaner 392,00 bis 500,00 ℳ, Röstkaffee, gew., 428,00 bis 570,00 ℳ, Röstkaffee, gering 340,00 bis 76,00 ℳ, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,— ℳ, Tee, chinef. 810,00 bis 900,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ring⸗ äpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,— ℳ. Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,— ℳ, Sultaninen: Type 10 64,00 bis 66,00 ℳ, Type 9 57,00 bis 59,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 64,00 bis 66,00 ℳ, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 183,04 bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger. —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis 294,00 ℳ, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,— ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis 288,00 ℳ, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,— ℳ, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 ℳ, Molkereibutter, gepackt 282,00 bis —,— ℳ, Landbutter in Tonnen 256,00 bis 258,00 ℳ, Land⸗ butter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butterpreise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —, ℳ, Allgäuer Romag- tour 20 % 120,00 bis —,— ℳ, Harzer Käse 68,00 bis 74,00 (Preise in Reichsmark.) 1

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 1) Die zw iten Preise verstehen sich auf Anbruchn

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 27. Dezember. (D. N. B.) Geld London. 1 Pfund Sterling.. 24,68 Berlin.. . 100 RM (verkehrsfrei). 212,12 Warschau .. 100 Zloty (verkehrsfrei) 99,80 axih .. .100 Franken . 13,92 rich.. 100 11 119,51 rüssel. 8 10“*“ 89,17 Amsterdam . . . ASeZ“ 287,52 Stockholm 100 Krondnen 126,98 Kopenhagen 100 Kronen 186,17 NI83 1119516. New York (Kabel). 1 USA⸗Dollar 5,2895 5,3105 Mailand . . . . . 100 Lire (verkehrsfrei) . . 27,90 28,00

Prag, 27. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,87 ½, Berlin 11,70 nom., Zürich 659,00, Oslo 684,00, Kopenhagen 608,00, London 136,25, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,20, Paris 77,00, Stockholm 701,00, Polnische Noten 535,00, Belgrad 65,90 nom., Danzig 552,25 nom., Warschau 552,25.

Brief

24,78 212,96 100,20

14,00 119,99

89,53 288,68 127,52 110,63 124,46