Erste Beilage zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938. S. 4
Hamburg⸗Amerika Pakketf. 65,00, Hamburg⸗Südamerika —,— 170,00, Dynamit 195,00 B., Holsten⸗
Nordd. Lloyd 67,25, Alsen Zement 81,00, Guano 103,50, Harburger Gummi Brauerei 122,25, Neu Guinea —,—, Otavi
Wien, 30. Dezember. (D. N. B.) mark Lds. 1934 100,85, Wien Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, Alpine Montanges. 20,00, Brown⸗Boveri —,—,
6 %
Metall 18,50, Felten⸗Guilleaume Hanf⸗Jute⸗Textil 62,75, Hirtenberger —,—, 99,50, Krupp⸗Berndorf —,—, Lundb. —,—,
Schuckert 142,50, Simmeringer Msch. —,— —,—, Steirische Magnesit Steyr⸗Daimler⸗Puch —,—, Beitscher Magnesit 15,00, Waagner⸗Biro Ziegel —,—.
Amsterdam, 30. Dezember. (D. N. 1937 100 ½16, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, nat.) 22 ,
81,50, Steirische Steyrermühl Papier
4 % England Funding Loan 1
24,25.
Egydyer Eisen u. Stahl 15 Verk.⸗Anst. öst. 68,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, 109,00, Gummi Semperit 81,00, Kabel⸗ u. Drahtind. Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗ Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AG. 48,25, Perlmooser Kalk 321,00, Schrauben⸗Schmiedew. 100,00, Siemens⸗ „Solo“ Zündwaren Wasserkraft 22,00, 42,50 (41,50 K.), —,—, Wienerberger
B.)
6 ½△ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 102,00 G., 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,75, 6 ½ % Steier⸗ 1934 99,50, A. E. G.⸗Union Lit. Brau⸗AG. Oesterreich
Donau⸗
3 % Nederland ohne Kettenerkl., nicht 960 — 1990 76,50,
Nobel
104,50, 9,00, Eisenb. Enzesfelder
4 ½ % Frankreich Staatsk
Petroleum
228,00, nat.) 17,25,
(nat.) 15 ⁄16, 20 ⅞, 7 % Ver. Städt 16,50, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) 26,50,
brbk.,
(nat.) 26,50,
Corp. (Z) 311 ⁄, Shell Union
7 % Conti Gummi⸗Werke A. G.
(nat.) 33 8, 6 ½ %
(nat.) —,—, 7 %
Siemens
asse Obl. 1932 42,50, Algemeene Kunst⸗ Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 214,50 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 140 ⁄6 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 320 ⅞ M., Philips (3). 11 ⁄6 M., Holland Amerika Lijn 112,50, Nederl. Scheepvaart Unie 116,75, Rotterdamsche Lloyd 107,75, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 16,75, 6 % Preußen 1927
7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) tädteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, Pfbr. (nat.) —,— 7 % Preuß. Pfand⸗ 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) 26,50, 5 ¼ % A. R. de 8 E. D. (Aciéries Réunies) 118,00, 7 % (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 52,50, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Rhein⸗Elbe Union 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, m. Gewinnbeteilig.
Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—,
6 % J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, 7 % u. Halske —6 % Siemens u. Halske Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C
7 %
(nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 27,25 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elerhen. F8. Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 32,00, Amsterdamsche Bank 134 ⅜, Rotterdamsche Bank Vereeng. 129,50, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 61 ⅛, Holl. Kunstzijde Unie —, Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—. J. G. Farben (nicht nat.) (Z) 21 ⅞, Algem. Nederl.⸗Ind. El
— —
„ Internat.
triciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 249,25, Montecatini —,—.
(Z) = Zertifikate, (nat.) = nation Nächste Börse am 2. Januar.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 30. Dezember.
alisierte Stücke. 8
schnitt⸗Kreuzzuchtkammzüge, colonial prepared, 17 d
Manchester, 30. Dezember. ( lag stetig, allerdings kamen mit dem In⸗ und Auslande nur wenig Für Garne war die Stimmung lustlos und die 1 Water Twist Bundles stellten sich auf 8 ⅞ d per lb, Printers Cloth wurden mit 23 ³ sh per Stück bewertet.
Abschlüsse zustande. Umsatztätigkeit gering.
Nachweisung der im November 1938 versteuerten und steuerfrei abgelassenen Viermengen.
(Vorläufige Ergebnisse.)
D. N. B.) Der Gewebemarkt
eseenm ne
Nach den Biersteuergegenbüchern sind im November 1938 in den Brauereien steuerfrei abgelassen und versteuert worden
Von der Gesamtbiermenge (Spalte 10)
wurden
7
F 2 III
0. er. (D. N. B.) 50 er Kammzüge 18 d, 64 er Durchschnitt⸗Merinokammzüge 25 d, 50 er Durch⸗
Oberfinanzbezirke
Einfachbier
Schankbier
Vollbier
Starkbier
Brauwirtschaftsgebiete
ins⸗
gesamt
davon untergärig
ins⸗ gesamt
davon untergärig
ins⸗ gesamt
davon untergärig
ins⸗ gesamt
davon untergärig
Bier im ganzen
steuerfrei abgelassen
als Haustrunk
steuerfrei aus⸗ geführt
versteuert
Hektoliter
2
6 7
10
11
13
Baden . „.. München.. Nürnberg. Württemberg. Würzburg⸗Süd ¹)
3 088 41
5
795
160 520 495 623 370 158 211 179
88 165
160 485 482 732 368 422 210 267
9 246 87 923
160 646
505 925 380 731 211 229 103 652
2 184 12 955
6 747
3 595
1 418
158 379 487 623 373 236 207 634 101 714
Brauwirtschaftsgebiet Süd
3 929
18 130 1 325 645 1 309 829
1 362 183
26 899
1 328 586
Düsseldorf Hessen. Kassel. KS Westfalen .. Würzburg⸗West ²)
0 90⁴ 2 0 *
*
3 996
359 2 183 2 697
862
158 761 55 156 77 327
113 417
306 777
139 757
124 448 54 442 76 380
103 270
291 246
138 262
162 783 55 583 79 512
116 154
307 805
139 983
1 370
974 1 073 1 339 2 277 1 554
161 060 54 526 78 439
114 813
302 964
138 038
Brauwirtschaftsgebiet West
10 097
851 195 788 048
861 820
8 587
849 840
Hamburg.. . Hannover .
Nordmark . 8 Weser⸗Ems 2 0 ³
244 9 085 471 369
87 885 122 042 57 613 69 540
85 758 120 101 55 619 65 554
1 384 482 1 835 132
89 523 131 611 59 994 70 118
764 1 174 663 630
82 553 130 437 59 086 60 189
Brauwirtschaftsgebiet Nord
10 169
337 080 327 032
3 987
3 833
351 246
3 231
„ 332 265
Berlin. .. Brandenburg. . Ostpreußen. Pommern. Schlesien. Troppau ²)
Brauwirtschaftsgebiet Ost
14 314 2 842 1 211 1 828
881 224
322 006 45 227 48 405 42 918 91 057 30 724
306 206 42 597 44 867 39 619 82 984 26 620
5 231 560 1 504 860 1 411 118
5 114 560 1 490 860 1 385 114
342 579 48 641 51 132 45 610 93 353 31 066
3 770 734 1 040 817 1 574 539
335 719
47 907 F181nn 50 092 44 778 91 779 30 527
21 300
1
580 337 542 893
9.684
9 523
612 381
8 474
600 802
Dresden.. Tezig... Magdeburg. Thüringen.
.„ 0 2 6 5 6 0 0 2. 42 0 020 02 * 0
3 987 1 912 2 094 1 030
216 191 42 64
—232 3 720
79 243 120 634 157 191
86 100
71 513 117 038 145 835
82 153
924 740 1 383 121
921 740 1 377 121
84 154 123 286 160 700
90 971
1 060 1 366 2 313 1 299
83³
— —
83 087 121 837 158 387
89 672
Brauwirtschaftsgebiet Mitte
9 023
513
3 752
443 168 416 539
3 168
3 159
459 111
6 038
90
452 983
usammen im November 1938 „
54 518
4 336
28 144
3 537 425 3 384 341
26 654
26 317
3 646 741
53 229
29 036
3 564 476
Dagegen im November 1937
¹) Umfaßt die Hauptzollamtsbezirke Aschaffenburg, 8) Angaben für die bisher zum Oberfinanzbezirk Schlesien gehörenden
39 873
Berlin, den 30. Dezember 1938.
3 370
20 401
14 292 2 844 203 2 728 850
19 502
19 134
2 923 979
Statistisches Reichsam
51 962
27 899
2 844 118
löe — „) Umfaßt die Hauptzollamtsbezirke Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Saarbrücken und Saarlvutern auptzollämter.s
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
und Strafsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
e
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. AÄnderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
[56753] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Rechtsanwalt Dr. Norbert Wein⸗ berger, geboren am 15. Mai 1901, und seine Ehefrau Edith geborene Lichtenstern, Füghen 1908, zuletzt wohnhaft in Wien I,
athausstraße 8, zur Zeit in Nizza, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 500 000,— RM, die am 15. Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ . fangenen Mona Der Zuschlag beträgt
steuergesetzes
mindestens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes.
Gemäß §9 Ziffer 2 ff. des Reichsflucht⸗ (Reichssteuerblatt S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen, auf die gemäß § 9 Reichsfluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die
Ziffer 1 des
Steuer⸗ und
das Verbot,
1937
Straf⸗
Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, späte⸗ stens innerhalb eines Monats, dem unter⸗ zeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfüllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abfatz 5. des Reichs uchtfteuergesetes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗
beamten der Staatsanwaltschaft bestellt
ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen und sie gemäß § 11 Abse des Reichsfluchtsteuerge dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem
11. Genossenschaften, 2. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
3. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 4. Bankausweise,
5. Verschiedene Bekanntmachungen.
die Festnahme e vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wiedervereinigung
Oesterreichs mit dem Deutschen Reich. Wien I, 16. Dezember 1938. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost. Reichs⸗
fluchtsteuerstelle für das Land Oesterreich. (Unterschrift.)
[56754] Der
worden
Ernst
(vergl. Reichsministers 23. Juli 1938 in Nr. 145 des Deutschen
Feder,
des
Reichsanzeigers).
Feder is danach auch des Tragens nes chen akademischen Grades un⸗ fre Ihm ist daher der ihm am 25. März 1903 von der Universität Rostock verliehene Grad eines Doktors
eines deut
der Rechte wieder entzogen worden.
8
b geboren am 18. März 1881 in Berlin, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, ist der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt Bekanntmachung Innern
8
atz 2 setzes unverzüglich
des vom
Die Entziehun
wird mit dieser Ver⸗
öffentlichung . Ein Rechtsmittel
ist nicht zugelassen.
Seestadt Rostock, 11. Oktober 1938. Der Rektor der Universität.
[56766]
Ruickoldt.
Bekanntmachung. 8 Auf Grund des § 1 der Verordnung
über den Einsatz des jüdischen Ver⸗
mögens vom 3. Dezember
1938 —
Reichsgesetzbl. I S. 1709 — gebe ich
den abwesenden Inhabern
heodor,
Kurt und Walter Pam hiermit auf, die Mech. Papierhülsen und Spulen⸗
fabrik M. Pam & Co ken Landskron, Habel weistritz bis zum 15. u den von mir vorges ingungen zu veräußern. nstweiligen Foretfig⸗
bestelle ich zur ei Direktor
rung der Betriebe den Dathe, Habelschwerdt, zum
.mit den 3 Wer⸗ chwerdt und Neu⸗ Januar 1939 chriebenen Be⸗
Gleichzeitig
rno Treuhänder
gemäß § 2 der genannten Verordnung.
Der
des Unternehmens nicht befugt. S er
Abs. 2 — II Text.
erfolgt
genannten 14 281/38.
reuhänder ist zur Veräußerung
Diese emäß § 8 erordnung.
Berlin WS, den 27. Dezember Der Reichswirtschaftsminister.
Im Auftrag
Voigt.
Nr. 305
Zweite
—
anzeiger und Preußi
5
eiger
Verlin, Sonnabend, den 31. Dezember 8
—
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[56752] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der frühere Arzt Dr. Eugen Stern,
geb. 25. 11. 1894 in Koblenz, zuletzt wohnhaft in Koblenz, Kastorpfaffen⸗ 3, zur Zeit in Brüssel, schuldet em Deutschen. Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 12 750,— RM, die am 3. No⸗ vember 1938 fällig war, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Peitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, mindestens aber 2 vom Hundert des Rückstandes; am 3. Dezember 1938 waren hierauf erst 2000,— RM gezahlt.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1297) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die
emäß § 9 Ziffer 1 RFlStG. festzu⸗ Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft.
Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden zines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 RFlStG., sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 AO.) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 Reichsfluchtsteuer⸗ gesetz ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn⸗ dungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inlande betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 RFlStG. unverzüglich dem Amts⸗ richter des Bezirkes, in welchem die Fest⸗ erfolgt, vorzuführen. (60/60 —
Koblenz, den 13. Dezember 1938.
Finanzamt Koblenz.
3. Aufgebote [56756] Die Witwe Gertrud Grabower geb.
Wolfsohn in Breslau, Schwerinstr. 62 II,
hat das Aufgebot des 4 ¼ % — früher 8 % — Goldpfandbriefs Nr. 16 587 der Landschaft der Provinz Sachsen über 500 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird vnggeforder⸗ späte⸗ stens in dem auf den 26. Juli 1939, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Adolf⸗Hitler⸗Ring 13, Se 42, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die C ““ der Urkunde erfolgen wird.
Halle (Saale), den 27. Dez. 1938.
Amtsgericht (26).
[56755] Zahlungssperre.
Es ist das Aufgebot der nachstehenden, angeblich abhanden gekommenen Ur⸗ kunde: 4 % % (früher 8 %) Goldpfand⸗ brief Nr. 16 587 der Landschaft der Provinz Sachsen über 500 Goldmark, von der Witwe Gertrud Grabower geb. Wolfsohn in Breslau, Schwerinstr. 62 II, beantragt worden. Gemäß § 1019 ZPO. wird der Ausstellerin, der Landschaft der Provinz Sachsen, verboten, an den In⸗
ber des genannten Papieres eine
eistung zu bewirken, insbesondere neue hns cheine oder einen Erneuerungs⸗ 1 ein auszugeben. Das Verbot findet auf die oben genannte Antragstellerin keine Anwendung. Das Aufgebotsver⸗ fahren ist eingeleitet.
Halle (Saale), den 27. Dez. 19688.
Amtsgericht (6).
[56531] Aufgebot. 1
Die Luise Büren in Frankfurt, Main, Heinrich⸗Rößler⸗Str. 22, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 757 der Sparkasse Berg⸗ neustadt mit einem Gesamtbetrag von 424,89 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Juli 1939, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Gummersbach, den 21. Dezember 1938.
Amtsgericht.
[56758]
Aufgebot. Der Landwirt Karl Erk⸗ mann in Weingarten, Kirchstraße, hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung der Eigentüͤmer des Grund⸗ stücks Gemarkung Weingarten, Grund⸗ buch Band 41 Heft 25 Lgb.⸗Nr. 10 974: 19 a 07 qm, hierher 9 a 54 qm, Acker⸗ land im Gipfelsberg, beantragt. Im Grundbuch ist als Eigentümer einge⸗ tragen: Franz Keller, Gg. Hch. Sohn von Weingarten. Die Eigentümer des genannten Grundstücks werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 2. Mai 1939, vorm. 8 Uhr, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. Amtsgericht Karlsruhe⸗ Durlach. — 2 F 10/38.
[56759] Aufgebot.
Der am 3. Juni 1863 in Meerane (Sachsen) geborene Barbier Hermann Emil Weidhaas ist seit dem 10. Juni 1926 verschollen. Auf Antrag seines Ab⸗ wesenheitspflegers, des Lokalrichters und Privatmanns Oswald Fritzsche in Nerchau bei Grimma wird Weidhaas zum Zwecke der Todeserklärung aufgeboten und aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Diens⸗ tag, den 24. Juli 1939, vorm. 10 ½ Uhr, bestimmten Termine im Amts⸗ gericht Dresden, Lothringer Str. 1, Zim⸗ mer 99a, zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies dem Gericht bis zum Aufgebotstermin mitzuteilen.
Amtsgericht Dresden, Abt. Id, den 23. Dezember 1938.
[56536]
Frau Agnes Lina vhl. Sittner geb. Ehrhardt in Göhren hat beantragt, den verschollenen, am 29. Mai 1890 in Göhren b. Rochlitz geborenen Karl Alfred Ehr⸗ hardt im Wege des Aufgebotsverfahrens ür tot zu erklären. Ehrhardt soll seinen letzten inländischen Wohnsitz in Göhren gehabt haben. Er soll im Jahre 1912 nach Kalifornien ausgewandert und dort am 19. 2. 1918 in Alamogordo, New Mexico, verstorben sein. Der bezeichnete Verschollene wird aufgesordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 10. August 1939, vorm. 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht im Verhandlungssaal anberaumten Aufgebotstermine zu melden. Andernfalls wird die Todeserklärung erfolgen. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. (E 4/38).
Amtsgericht Rochlitz, den 27. Dezember 1938.
[56761]
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 23. Dezember 1938 folgendes Aufgebot erlassen: Der Rechtsbeistand Georg Benker in Nürnberg⸗N., Marloffsteiner Straße 51, hat als Nachlaßpfleger des am 28. September 1937 in Nürnberg verstorbenen Farbikbesitzers Fritz Eier⸗ mann, zuletzt in Nürnberg, Kontumaz⸗ garten 12, wohnhaft, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen gegen den Nachlaß des verstorbenen Eiermann spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 1. März 1939, vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer 459, des Justiz⸗ gebäudes an der Fürther traße Nr. 112 (Westbau) anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei dem Amtsgerichte an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grun⸗ des der Forderung zu enthalten; ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet ihres Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. — F 15/38. 1
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[56763]
Auf Antrag des Kaufmanns Ernst Spathelf in Karlsruhe⸗Durlach hat das Amtsgericht Karlsruhe⸗Durlach am 20. 12. 1938 folgendes Ausschlußurteil verkündet: Die von den Vereinigten Süddeutschen Margarine⸗ und Fett⸗ werken Aktien⸗Gesellschaft in Karls⸗ ruhe⸗Durlach unterm 26. Mai 1934
ausgegebene Stammaktie Lit. B Nr. 313.
über RM 100,— wird für kraftlos er⸗ klärt. Amtsgericht Karlsruhe⸗Dur⸗ lach. — 2. F 2/38.
(56762]
Durch Ausschlußurteil vom 16. Dezember 1938 ist das Sparkassenbuch Nr. 8129 der Kreissparkasse in Belgard (Pomm.) über 319,62 RM, ausgestellt für Kurt von Kleist in Kamissow, für kraftlos erklärt worden.
Belgard, den 21. Dezember 1938.
Amtsgericht.
[56765] Aufgebot.
Durch Ausschlußurteil vom 20. Dezember 1938 ist das auf den Namen des Julius Cahn in Mondorf lautende Sparkassen⸗ buch Nr. 22 der Kreissparkasse in Sieg⸗ burg, Hauptzweigstelle in Rheidt (Sieg⸗ kreis) über etwa 320,— RM, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Siegburg.
56764)
Der von der Rheinischen Automobil⸗ Gesellschaft A. Marbach in Mülheim (Ruhr), Körnerstr. 15, ausgestellte, zum 15. März 1938 fällige und von Hans Janowski in Mülheim⸗Styrum, Schützen⸗ straße 49, akzeptierte Wechsel über 260,— Reichsmark ist durch Ausschlußurteil vom 15. Dezember 1938 für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Mülheim (Ruhr).
[56537] Aufgebot.
Frau Agnes Egidy, geborene Hintze, in Swinemünde, Schönebergstraße 9, hat be⸗ antragt, den verschollenen Seefahrer Wil⸗ helm Hintze aus Swinemünde, geboren am 1. September 1871 in Westswine, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. August 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erkolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Swinemünde, den 22. Dezember 1938.
Das Amtsgericht.
[56760] Oeffentliche Aufforderung.
Der Schriftsteller Karl Müller ist am 28. Oktober 1938 in Frankfurt (Oder), seinem letzten Wohnsitze, ver⸗ storben. Die durch sein Testament vom 19. Februar 1937 eingesetzten Erben Käthe und Gerhard Rodemann haben die Erbschaft ausgeschlagen. Sonstige Erben sind nicht ermittelt worden. Die⸗ jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ laß zustehen, werden hiermit aufgefor⸗ dert, ihre Erbrechte bis zum 1. April 1939 bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, earn- wird fest⸗ gestellt werden, daß ein anderer Erbe als der preußische Fisbus nicht vor⸗ hanben ist. — 5. VI. 317/38.
Frankfurt (Oder), 17. Dez. 1938.
b“ Amtsgericht.
Jrlösungskapital
[5653882 Beschluß.
29. VI. 1038.09. Der Erbschein, der über die Erbfolge nach dem am 22. 5 1909 in Schöneberg verstorbenen, zuletzt in Schöneberg wohnhaft gewesenen Bäcker⸗ meister Johann Karl Robert Krusche am 5. 1. 1910 in den Akten 29 VI. 1038. 09 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.
Berlin, den 22. Dezember 1938.
Amtsgericht Schöneberg. Abteilung 29.
[56534]
Durch Ausschlußurteil vom 23. 12. 1938 ist der verschollene Edmund Hans Georg Charles Niemeyer, geb. am 17. No⸗
vember 1883 in Harburg⸗Elbe, zuletzt⸗
wohnhaft gewesen in Chicago III. 5530. S. Artesian Avenue, für tot erklärt. Hamburg⸗Harburg, 23. 12. 1938. Amtsgericht. IX.
[56757]
Auf Antrag der Landesforstverwal⸗ tung Braunschweig wird zur Aus⸗ zahlung des Ablösungskapitals für das Recht der Erbengemeinschaft nach Dr. phil. Hermann Buchler, vertreten durch den Testamentsvollstrecker Dr. Hermann Buchler in New York, als Eigentümer des Gehöftes Nr. ass. 29 in Oker zum Bezuge einer Brennholzrente aus den Braunschweigischen taatsforsten des ehemaligen Kommunionharzes Termin auf den 17. Februar 1939, 9 ½ Uhr, anberaumt. Unbekannte Beteiligte müssen ihre Ansprüche an das Ab⸗ spätestens im Termin bei Gericht anmelden. Sonst erfolgt Ausschluß der Ansprüche.
Amtsgericht Harzburg.
“ 8 S “
4. Oeffentliche 1 „Zustellungen.
Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In der Streitsache Meisinger, The⸗ rese, Hilfsarbeiterin, Augsburg, Fel⸗ berstr. 9, Klägerin, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Regnier in Augs⸗ burg, gegen Meisinger, Mathias, Hilfsarbeiter, unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagter, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Augsburg auf Montag, den 13. März 1939, vormittags 10 Uhr, Sitzungssaal Nr. 55, I. Stock, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Sie wird be⸗ antragen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Be⸗ klaate hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. — 2 R 195/38.
Angsburg, den 27. Dezember 1938. Der Ürkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[56542] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Lina Baer geb. Krüger in Detmold, Bruchstraße 26, vertreten durch Rechtsanwalt Blanke in Detmold, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Otto Baer, früher in Detmold, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die am 23. Dezember 1918 vor dem Standes⸗ beamten in Bielefeld geschlossene Ehe der Parteien aufzuheben, eptl. die geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der I. Zivilkammer des Landgerichts zu Detmold auf Dienstag, den 8. März 1939, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. — R. 86/38.
Detmold, den 27. Dezember 1938.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.
[56543] Oeffentliche Zustellung.
In dem Rechtsstreit der Frau Anna Schenk geb. Wadsack, Buenos Aires, Passeo Colon 532 III St., Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gümpel in Erfurt gegen den Schneider Adolf Schenk, früher in Buenos Aires. Cuenca 1653, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 17. April 1939, 10 ½ Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer 99, be⸗ stimmt. Die auf die Beweisaufnahme sich beziehenden Verhandlungen sind ein⸗ gegangen. — 3. R. 178/37.
Erfurt, den 19. Dezember 1938.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[56978] Ladung. I“
Die Ehefrau M. M. D. Lucht, geb. Göttsche, klagt gegen ihren Ehemann, den Seemann Hans Hemnrich Lucht aus Kuden⸗ see, Kreis Steinburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, Verhand⸗ lungstermin: 23. Februar 1939, 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 6.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[56544] Oeffentliche Zustellung.
Frau Bertha Lina Grabau geb. Hillner in Hamburg⸗Harburg, Niemannstraße 24 Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. S. Ühle und Rudolf Schütze in Leipzig, klagt gegen den Formstecher Friedrich Reinhold Max Grabau, z. Zt. unbe⸗ kannten Ausenthalts, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für alleinschuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig auf den 6. Februar 1939, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 14 R 435/38.
Leipzig, den 24. Dezember 1938.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgericht.
[56771] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des minderjährigen Wil⸗ Im Meurer, vertreten durch das reisjugendamt Cleve, Prozeßbevoll⸗
mächtigter: Städt. Jugendamt Düssel⸗
vonl. gegen den Schneider Josef Dietz,
früher in Düsseldorf, Rethelstraße 172
bei Koch, z. Zt. unbekannten Aufent⸗
halts, wegen Unterhaltsforderung ist
Termin zur weiteren mündlichen Ver⸗
handlung auf den 20. Februar 1939,
vorm. Uhr, Zimmer 144, vor dem
Amtsgericht Düsseldorf, anberaumt. Zu
diesem Termin wird der Beklagte hier⸗
mit geladen. — 62 C 19/38. Amtsgericht Düsseldorf. Abt. 62.
“
[56772] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Walter Euler, vertreten durch das Städtische Jugend⸗ amt in Wuppertal, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Städtisches Jugendamt in Düsseldorf, klagt gegen den Kaufmann Willy Kirschey, früher Düsseldorf, Gerresheimer Straße 67, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, vorläufig vollstreckbar und kostenpflich⸗ tig 1. festzustellen, daß der Beklagte als Bater des Klägers gilt, 2. den Beklag⸗ ten zu verurteilen, dem Kläger vom 25. Juli 1935 bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres eine im vor⸗ aus zu entrichtende Unterhaltsgeldrente von vierteljährlich 100 RM zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten des Kalendervierteljahres. Termin zur mündlichen Verhandlung: 13. e⸗ bruar 1939, 9 Uhr, Zimmer 144, vor dem Amtsgericht Düsseldorf. — 62 C 1336/38.
Düsseldorf, den 23. Dezember 1938.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[56773] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anni Eggerstedt, geb. 21. April 1924, vertreten durch das Jugendamt Elmshorn, klagt gegen den Schlachter Edwin Kerndt, zuletzt Hamburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, der Klägerin zu Händen ihres jeweiligen Vormundes, vom Tage der Geburt, dem 21. April 1924, bis zum 20. April 1940 eine Geldrente von 300,— RM jährlich, in monatlichen Raten von 25,— RM zu zahlen. Klägerin behauptet, Beklagter sei ihr außerehelicher Vater. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Abteilung 25,-Alt⸗ au, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zim⸗ mer Nr. 101, 81 Donnerstag, den 16. Februar 1939, 10 Uhr, ge⸗ laden. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 28. Dezember 1938. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[56551] Oeffentliche Zustellung.
Herbert Bader in Stuttgart⸗Feuer⸗ bach, geboren am 2. August 1927, ver⸗ treten durch das Jugendamt — Amts⸗ vormundschaft — in Stuttgart, klagt gegen den Maler Franz Moeck, zuletzt wohnhaft in Gutsdorf. Der Kläger beantragt: a) festzustellen, daß der Be⸗ klagte dem Kläger aus rückständigen Unterhaltsrenten für die Zeit vom 1. April 1934 bis 31. Dezember 1938 den Betrag von 1710 RM schuldet; b) die Kosten des Rechtsstreits dem Be⸗ klagten aufzuerlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kal⸗ lies, Zimmer 3, auf den 14. Februar 1939, vormittags 10 Uhr, ge⸗ laden. — C. 120 — 38.
Kallies, den 19. Dezember 193.
Das Amtsgericht.
[56774] Oeffentliche Zustellung.
Müller, Wilhelm, geb. 11. Dezember 1919 zu Weingarten, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Wangen im All⸗ gäu, klagt gegen Saur, Johann, geb am 28. 4. 1895 zu Fessenheim, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unter haltsforderung mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 3131,70 RM und der Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er klären. Der Beklagte wird deshalb zu mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht Kempten Allgäu in die öffentliche Sitzung vom Mittwoch, den 15. Februar 1939 vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 6, ge laden. — C 821/38.
Kempten, den 27. Dezember 1938. Geschäftsstelle d. Amtsgerichts Kempten
[56775] Oefsentliche Zustellung. Schiller, Franziska, geb. 12. 7. 192 u Wurzach, gesetzlich vertreten durch as Jugendamt Wangen, klagt gegen Saur, Johann, geb. am 28. 4. 1895 zu Fessenheim, jetzt unbekannten Aufent⸗ halls, wegen Unterhaltsforderung mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlun von 4050 RM und der Kosten zu ver urteilen und das Urteil für vorläufi vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird deshalb zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Kempten in die öffentliche Sitzung vom Mittwoch, den 15. Fe⸗ bruar 1939, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 6, geladen. — C 822/38Z. Kempten, den 27. Dezember 1938. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[56983! Oeffentliche Zustellung. Martha Marie Steinebrunner, geb. am 1. Juli 1934 in Lörrach klagt gegen den Werner Seifriz, Kaufmann, z. Zt. unbe⸗ kaunten Aufenthalts. früher in Lörrach aus Unterhaltsanspruch mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 1620 RM und den Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird Betlagter vor das