1939 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 1939. S. 4

nach den von der Ueberwachungsstelle für lassenden näheren Vorschriften.

11) Jede Vernichtung gebrauchter Natron⸗ z. B. durch Verbrennen ist verboten. 1 (2) Baustoffhändler haben in ihre Lieferungsbedingungen aufzunehmen, daß ihre Abnehmer die entleerten Natron⸗ Papiersäcke in trockenem Zustand zur Rücknahme gegen Ent⸗ gelt bereit zu halten haben. 8 (3) Wer Hoch⸗ und Tiefbauten ausführt, ohne die in Natron⸗Papiersäcken verpackten Baustoffe von einem Bau⸗ stoffhändler zu beziehen, hat die entleerten Natron⸗Papier⸗ säcke zu sammeln, trocken aufzubewahren und ohne be ondere Aufforderung an einen Altpapierhändler oder an eine zuge⸗ lassene Reinigungsanstalt 1) gegen Entgelt abzugeben.

§ 5. Bestehende Lieferungsabschlüsse sind nur im Rahmen der Vorschriften dieser Anordnung von deren Inkrafttreten an wirksam. § 6.

Die Ueberwachungsstelle für Papier kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen. 8

1“ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr Verordnung vom

8

Papier zu er⸗

Z11““ piersäcke

den vom 4. September 1934 in der Fassung der 28. Juni 1937 bestraft.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung für das Altreich, das Land Oesterreich und mit Ausnahme der §§ 2 und 6 in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten in Kraft. Die Einführung der Vorschriften der §§ 2 und 6 in den sudetendeutschen Gebieten bleibt vorbehalten. Gleichzeitig wird die Anordnung Nr. 8 der Ueberwachungs⸗ stelle für Papier (Verwertung von gebrauchten Natron⸗ Papiersäcken) vom 27. September 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 224 vom 29. September 1937) aufgehoben. 8

lin, den 14. Januar 1939. G““ Der Reichsbeauftragte für Papier. 111“ Anordnung Nr. 4) (Altpapier Nr. 1) .“ 8 der Ueberwachungsstelle für Papier (Papierspäne und Altpapier). 8 Vom 14. Januar 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Er⸗ richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934), der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Waren⸗ verkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 263), der Verordnung über Höchstpreise für Pavierspäne und Altpapier vom 26. Dezember 1936 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1150) und der Verordnung über die Einführung der Verordnung über Höchstpreise für Papierspäne und Alt⸗ pavier im Lande Oesterreich vom 30. Mai 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 617) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung angeordnet:

1 § 1.

11) Für Papierspäne und Altpapier (Nr. 673 a des Statistischen Warenverzeichnisses zum Deutschen Zolltarif) und deren einzelne Sorten werden für unmittelbare Liefe⸗ rungen an Verarbeiter von Altpapier ab Verladestation des Verkäufers folgende Höchstpreise je 100 kg festgesetzt: 1. Gemischte Papier⸗ und Pappenabfälle: 2299.) Unsortierte gemischte Papier⸗ und Pappenabfälle, einschließlich Müll⸗ papier mit nicht mehr als 20 % Unraaa “*“ Grundsätzlich unratfreie gemischte Papier⸗ und Pappenabfälle mit nicht mehr als 5 % Unrat.. . Garantiert unratfreie (kollergang⸗ feertige) gemischte Papier⸗ und Pappenabsille ... 2. Wellpappenabfälle wie gemischte Papier⸗ und Pappenabfälle. .Druckereiabfälle (Schwerdruck und Druck⸗ stampf) . . . . 8 . . . * * 2 8 4. Alte Feitungkaga .‚IFllustrierte Zeitschriften... 1 3. Neue Zuitunum 1* .Helle (bunte) Buchbinderspäne .. Lederpapgengbfälkez 9. Alte Natronpapiersäcke (handentstaubt) .Dunkelhanf (Dunkelbündel': a) Original⸗Dunkelhanf (Dunkel⸗ bündel), auch unsortierte

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Sorten als den in Absatz 1 aufgeführten Sorten ist ohne vor⸗ herige Ausnahmegenehmigung der Ueberwachungsstelle für Papier unzulässig. Sortierungszuschläge irgendwelcher Art, z. B. für kollergangfertige Waren oder garantiert reine Sortie⸗ rungen, dürfen nicht erhoben werden. Es ist verboten, andere Bezeichnungen in den des Absatzes 1.

und deren Vorlieferanten Anfallstellen und nicht zuge⸗

c) Naturfarbige holzhaltige Briefum⸗ chlagspäne (helle Esparto⸗ und auenspäne) . . . . . ...

d) Holzfreie Briefumschlagspäne (holz⸗ frei Tauen, holzfrei weiß/blau un andere holzfreie, nach Farben sortierte Spame) 1...

Kraftpapierabfälle (insbesondere maschi⸗ nengereinigte Natronpapiersäcke)).. . Solrei bruik 66 Weiße Holzpappenabfälle (weiße Chromo⸗ ersatzkartonabfälle) .. Holzhaltige weiße SFäne.. Holzfreie weiße SFäune .Hollerithkarten.. .Geschäftsbücher, deckel⸗ holzfrei 1AAX6“ .Spinnpapierabfälle, nicht reinnatron 8 Schnellhefter, verschiedenfarbig... . Manilakarton * 0 0 0. . —⸗ . b Morsestreifen 11141414“* Fernsprechbücher... Gebrauchte Weberei⸗ und „Buntpapirir Bei der Sorte 1 b ist der festgesetzte Höchst⸗ preis von RM 3,20 zugleich Festpreis. (2) Eine Heraussortierung und ein Handel

Re 10,50 I 8) RM 12,—

RM 11,75 RM 8,—

RM 8,35 RM 9,85 RM 19,75 RM 14,50

RM 11,50 RM 9,50 RM 8,50 RM 7,50 RM RM RM RM RM

und registerfrei,

Spinnereihüls en

in anderen

echnungen anzugeben als die Sorten

(3) Die Preise zwischen den zugelassenen Handelsbetrieben

lassenen Handelsbetrieben (insbesondere Sammtern, Klein⸗ und Mittelhändlern) müssen mit den bisher handelsüblichen Spannen entsprechend niedriger sein. Jedoch muß der Sammler mindestens eine Vergütung von RM 2,— für 100 kg erhalten; ferner dürfen Mitglieder der Fachgruppe Alt⸗ und Abfallstoffe beim Bezug von anderen Mitgliedern dieser Fachgruppe, und ebenso dürfen Verarbeiter von Alt⸗ papier bei unmittelbarem Altpapierankauf von Anfallstellen diesen keine höheren Preise bezahlen, als sich bei Abzug von 10 % von den in Absatz 1 festgesetzten Höchstpreisen ergeben. (4) Preisvorbehalte sowie Abschlüsse ohne Vereinbarung eines zahlenmäßig bestimmten Preises sind verboten.

(5) Die Abgabe von Papierspänen (Altpapier) im Wege der Meistbietung ist verboten. g 1a. (.) Bei Versand von Altpapier durch die Eisenbahn muß eine bahnamtliche Verwiegung stattfinden. Bei Versand von Altpapier durch Autos, Pferdefuhrwerke usw. muß eine Ver⸗ wiegung entweder auf einer öffentlichen Waage oder durch einen von der Industrie⸗ und Handelskammer vereidigten Wäger stattfinden. Die Kosten der Verwiegung tragen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte. Die Wiegekarten sind aufzu⸗ bewahren.

(2) Mengen unter 500 kg, die ein Sammler zur Ab⸗ lieferung bringt, brauchen nicht gemäß Absatz 1 verwogen zu werden.

(3) Bei der Versendung von kombinierten Ladungen muß jede einzelne Sorte besonders verwogen und mit Angabe des Gewichts und der Sortenbezeichnung gemäß § 1 in der Rech⸗ nung aufgeführt werden. 1““

(1) Es ist verboten, bei Abschluß von trägen au Lieferung von Altpapier oder bei Erfüllung dieser Verträge in irgendeiner Form mittelbar oder unmittelbar

1. als Gegenleistung Warenlieferungen, Werk⸗

Dienstleistungen anzubieten oder zu verlangen,

2. dem Abnehmer aufzuerlegen, daß er außerdem Waren anderer Art als Altpapier oder Werk⸗ oder Dienst⸗ leeistungen annimmt. (2) Bei Abschluß von Verträgen auf Lieferung von anderen Waren als Altpapier oder auf Vornahme von Werk⸗ oder Dienstleistungen ist es verboten, in irgendwelcher Form mittelbar oder unmittelbar als Gegenleistung die Gegen⸗ lieferung von Altpapier anzubieten oder zu verlangen. 11) Verarbeiter dürfen Pogiershäge und Altpapier nur

von zugelassenen Handelsbetrieben 3) erwerben. (2) Soweit ein unmittelbarer Bezug von Papierspänen (Altpapier) durch Verarbeiter von Altpapier im Altreich aus örtlichen und betrieblichen Gründen herkömmlicherweise ab 1. Januar 1935 ohne Mitwirkung zugelassener Handels⸗ betriebe besteht und aufrechterhalten werden soll, kann der Verarbeiter für sich eine Ausnahme von der Bestimmung des Absatzes 1 über die Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Erzeugung bei der Ueberwachungsstelle für Papier beantragen.

(3) Soweit Verarbeiter von Altpapier in der Ostmark seit dem 1. Januar 1937 aus örtlichen und betrieblichen Gründen Papierspäne (Altpapier) laufend

oder

dingungen und Auflagen versehen werden. Anträge st die Fachgruppe Alt⸗ und Abfallstoffe der Wirtschafts über Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel an die Ueberwachungnuppe für Papier zu richten. gsstelle (2) Handelsbetriebe, die bei Inkrafttreten dieser ordnung für den Verkauf von Papierspänen (Altpapie Verarbeiter supelassen waren, gelten ohne neuen Zu afen an bescheid der Ueberwachungsstelle für Papier als zugelassesanhe⸗ (3) Die Ueberwachungsstelle für Papier kann Handelsbetrieb die Lieferung von Altpapier jeder Art an V arbeiter untersagen, wenn er die vorgeschriebenen Bedingume⸗ und Auflagen nicht erfüllt. gungen (4) Anfallstellen und nicht zugelassene Handelsheirz (insbesondere Sammler, Klein⸗ und Ulenelh Hande keeee Verarbeiter von Papierspänen (Altpapier) nicht unmittel 8 beliefern, es sein denn, daß eine Ausnahme gemäß § 2 A satz 2 dem Verarbeiter bewilligt ist oder gemäß § 2 Absa vorliegt. 5 . 68

einem

64 .(1) Papierspäne (Altpapier) dürfen im inländischen ge schäftsverkehr von Verarbeitern von Papierspänen (Altpapier nur auf Grund von Einkaufsbewilligungen erworben 1g. die von der Ueberwachungsstelle für Papier jeweils über en bestimmte Menge Papierspäne (Altpapier) für einen 8 stimmten Zeitraum auf Antrag erteilt werden. 1 (2) Die Anträge auf Erteilung von Einkaufsbewilligungen sind an die Ueberwachungsstelle für Papier zu richten. (3) Die Ueberwachungsstelle für Papier kann sowohl für Anfallstellen wie für zugelassene und nicht zugelassene Handels⸗ betriebe den Verkauf und die Lieferung vorhandener Vorrät von Papierspänen (Altpapier) zu den nach § 1 zulässigen Preisen anordnen. (1) Alle Papierspäne (Altpapier) verarbeitenden Betrich haben mit Inkrafttreten dieser Anordnung Lagerbücher anzu⸗ legen und fortlaufend zu führen, aus denen ersichtlich ist 1. der Vorrat am Tage des Inkrafttretens dieser Nn⸗ ordnung; jede Bestandsbewegung durch Zu⸗ und Abgang, und zwar a.) bei Zugängen aus fremden Lägern (Händlern, ooder Betrieben auch der Lieferer und der Preiz unnd bei Abgängen an fremde Läger (Händler oder Betriebe auch der Empfänger und der reis, b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Nummier und Datum der Devisenbescheinigung. (2) Das gleiche gilt sinngemäß für alle mit Papierspänen (Altpapier) handelnden Betriebe. 6“ 1.1.“

haben ihre Erzeugung an Papier und Pappe und ihren Ver⸗ brauch sowie ihre Bestände an in⸗ und ausländischen Papier⸗ spänen (Altpapier) unter Verwendung eines Vordruckes je⸗ weils bis zum 10. des Monats für den vorangegangenen Monat der Ueberwachungsstelle für Papier zu melden. (2) Die Vordrucke sind von der Ueberwachungsstelle für⸗ Papier anzufordern.

(3) Die für den Seeran von Papierspänen (Altpapiel ugelassenen Handelsbetriebe haben unter Verwendung eines ordruckes die in jedem Monat gelieferten Mengen Papier⸗ späne (Altpapier), getrennt nach Abnehmern, sowie die Lor⸗ räte (Lagerbestände) jeweils bis zum 10. des Monats für den vergangenen Monat der Ueberwachungsstelle für Papier zu melden.

(4) Die Vordrucke sind von der zuständigen Beirte⸗ geschäftsstelle der Fachgruppe Alt⸗ und Abfallstoffe anzu⸗ fordern. ““ 1.“

Die Ueberwachungsstelle für Papier kann Ausnahma von den Vorschriften der §§ 2 bis 4 zulassen. 8

. § 8.

Zuwiderhandlungen gegen den § 1 dieser Anordnun) werden nach § 4 der Verordnung über Höchstpreise für Papia⸗ späne und Altpapier vom 26. September 1936 (Reichsgesetbe! S. 1150) bestraft. Zuwiderhandlungen gegen die übrigen . schriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschit der §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverlih vom 4. September 1934 in der Fassung der Verordnung bon 28. Juni 19335. 8 8

Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröff in Kraft. Gleichzeitig werden 1.

die Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für van⸗

vom 5. Februar 1937 (Deutscher Reichsanzeiger F

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 30 vom 6. Febru 1937

die Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für * in der Fassung vom 30. Juli 1937 (Deutscher en anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 174 Un. 31. Juli 1937), lecn der Nachtrag Nr. 2 zur Anordnung Nr. 4 868 lan weachungsstelle für Papier vom 3. Juli 1937 (Daurc Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Re⸗ vom 5. Juli 1937),

8 8 8 ober der Nachtrag Nr. 3 zur Anordnung Nr. 4 rnhg

aufgehoben. 1

13. Vieherzeugnissse

b. (1) Die Papierspäne (Altpapier) verarbeitenden Betriebe

Srste Betkage— Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

“]

Ibe- Ira⁴s wn.g e

(Fortsetzung.)

8 rag Nr. 5 zur Anordnung Nr. 4 der Ueber⸗ der Rachägßzelle für Papier vom 27. Juni 1938 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 147 vom 28. Juni 1938), der Nachtrag Nr. 6 zur Anordnung Nr. 4 der Ueber⸗ wachungsstelle für Papier vom 28. Oktober 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 253 vom 29. Oktober 1938), 8 die Anordnung Nr. 6 der Ueberwachungsstelle für Papier vom 16. März 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937) ü h erdmaeng Nr. 11 der Ueberwachungsstelle für Pa⸗ pier vom 8. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 130 vom 8. Juni 1938)

Nr.

„„ꝙ

Berlin, den 14. Januar 1939. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dorn.

Inderziffer der Großhandelspreise vom 11. ZJanuar 1939.

1913 = 100

1939 4. Jan. 11. Jan.

Die

Ver⸗ änderung in vH

Indergruppen 1

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel. 2. Schlachtviirhl.

116,0 . 90,3 8 1177 . 108,5 8 107,9 1 93,6 e

4. Futtermitttel.. Agrarstoffe zusammen 5. Kolonialwaren.. II. Industrielle Rohstoff⸗ und Halbwaren. S.;. .“ 7. Eisenrohstoffe und Eisen⸗ 8. Metalle (außer Eisen).. 9. Textilien. 20555925 à222422—⸗2 0. Häute und Leder..

115,0 104,4 51,7 78,0 68,3 101,5 56,5 105,2 42,7 105,3 122,0

94,4

SSSS

1. Chemikalien²)

2. Künstliche Düngemittel 3. Kraftöle und Schmierstoffe. 4. Kautschuk 2„ 2 34 72222—890 5. Papierhalbwaren und Papier Fanstosffe— Industrielle Rohstoffe un Halbwaren zusammen . III. Industrielle Fertig⸗

waren

7. Produktionsmitttel .. sster6 Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen . 5 0 125,5 Gesamtinder 106,6

*) Monatsdurchschnitt Dezember 1938. 1

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 1. Januar, wie in der Vorwoche, auf 106,6 (1913 = 100). Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 107,9 unverändert), Kolonialwaren 93,5 (— 0,1 vH), industrielle ohstoffe und Halbwaren 94,4 (unverändert) und industrielle Fertigwaren 125,5 (unverändert).

Im einzelnen waren an den Märkten der Nichteisen⸗ etalle die Preise für Kupfer, Blei und Zink etwas rück⸗ äufig. In der Gruppe Textilien stand einer leichten Ab⸗ chhwächung des Durchschnittspreises für Baumwollgarn eine thöhung des Preises für Rohjute gegenüber.

Bei den industriellen Fertigwaren wirkte sich in der ndexziffer für Produktionsmittel die Ermäßigung der Preise r Schreibmaschinen aus.

Berlin, den 14. Januar 1939. Statistisches Reichsamt.

&80o , 5„

+ SSna SS

112,9 135,1

Bekanntmachung. „Die am 14. Januar 1939 ausgegebene Nummer 6 des eichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 1—

Verordnung zur Sicherung der Düngemittel⸗ und Saatgut⸗ 9, gung in den fudetendeutschen Gebieten. Vom 13. Januar

Verordnung über die Einfü e. G ie Einführung flaggenrechtlicher Vor⸗ öcben 8 Lande Oesterreich und in den 83— eutschen Ge⸗ 888 Vom 14. Januar 1939. - Verordnung über die Einführung der Reichsmark⸗ gin den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. Januar 1939.

Umfang: 8 ngsgebungen;”— Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗

iser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 16

0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

Ausfuhrförderung, Marktbeobachtung und Auslandserfahrungen.

Die Unterrichtung der an der Ausfuhr beteiligten Bezirks⸗ firmen über die Marktverhältnisse im Auslande ist eine wichtige Aufgabe der Außenhandelsstellen, die in einer Zeit erhöhte Be⸗ achtung erfordert, in welcher der Ausfuhrsteigerung im Interesse der deutschen Volkswirtschaft ganz besondere Aufmerksamkeit ge⸗ schenkt werden muß. Als amtliche Einrichtungen bei den deutschen Botschaften und Gesandtschaften im Auslande haben sich die Handelsattachés mit allen Fragen des Absatzes für deutsche Er⸗ zeugnisse und vor allem mit der Beobachtung der Marktverhält⸗ nisse im Auslande zu befassen. Sie sind daher auch besonders berufen, die interessierten Kreise der deutschen Wirtschaft über ihre Erfahrungen zu unterrichten.

Die Außenhandelsstelle für das Rheinland gab in den letzten Tagen ihren Bezirksfirmen Gelegenheit, Vorträge der deutschen Fesserstacs. für Belgien und für den Irak zu hören. Der Handelsattachb bei der deutschen Botschaft in Brüssel, Dr. C. Keim, befaßte sich bei einer solchen Vortragsveranstaltung, die der Vorsitzende des Vorstandes der Außenhandelsstelle und Präsi⸗ dent der Industrie⸗ und Handelskammer, K. Freiherr von Schröder, leitete, eingehend mit verschiedenen Fragen und Problemen des deutsch⸗belgischen Warenverkehrs. Der Vor⸗ tragende wies zunächst darauf hin, daß sich Belgien in der gegen⸗ wärtigen Krise tapfer gehalten habe und daß die belgische Aus⸗ fuhr mengenmäßig nur um 13 , wertmäßig um 17 % in den ersten 8 Monaten des abgelaufenen Jahres zurückgegangen sei. Die Gesamtausfuhr der Industrieländer an Fertigwaren habe jedoch, wie Dr. Keim ausführte, stärker gelitten. Die deutsche Industrie müsse weiter erhebliche Anstrengungen zur Steigerung der lebenswichtigen Fertigwarenausfuhr machen, zumal von bel⸗ gischer Seite auch im letzten Jahr wiederholt zum Teil beträcht⸗ liche Zollerhöhungen vorgenommen worden sind. Auch durch die Ausdehnung des Kontingentierungssystems sind neue Einfuhr⸗ schwierigkeiten aufgetreten. Das deutsch⸗belgische Zahlungs⸗ abkommen hat sich auch im abgelaufenen Jahr im allgemeinen insofern gut bewährt, als es die Möglichkeit gab, wichtige Roh⸗ stoffe aus Belgien, insbesondere aus dem Kongo, wenn auch in etwas vermindertem Maße, zu beziehen. Erschwerend für den Absatz deutscher Qualitätserzeugnisse in Belgien ist die Lage des inneren belgischen Marktes, auf dem sich eine starke in⸗ und aus⸗ ländische Konkurrenz begegnet. Die Steigerung der Lebenshal⸗ tungskosten in Belgien spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle im deutschen Export. Der Handelsattaché der deutschen Gesandt⸗ schaft in Bagdad, Stocks, berichtete in seinem Vortrag über die Entwicklung der Wirtschaft im Irak und die Möglichkeiten der Feecsiligung der deutschen Exportwirtschaft an der Einfuhr im

rak.

Von dem Gedanken ausgehend, daß die exportierenden Be⸗ zirksfirmen ihre Auslandserfahrungen im gegenseitigen Interesse noch stärker als eesseß in den Dienst der allgemeinen Ausfuhr⸗ förderung einsetzen sollten, wird die Außenhandelsstelle für das Rheinland demnächst dazu übergehen, die Herren, die bei den ein⸗ zelnen Firmen das Ausfuhrgeschäft leiten, zu zwanglosen Be⸗ sprechungen über wichtige Fragen des Exports nach den verschiede⸗ nen Ländern und Ländergruppen von Zeit zu Zeit zusammen⸗ zuführen. Gleichzeitig besteht dabei das Bestreben, die wertvollen persönlichen Verbindungen zwischen der Außenhandelsstelle und den exportierenden Firmen ihres Bezirks im Interesse der Be⸗ ratung und gegenseitigen Unterrichtung noch weiter zu stärken.

Kundgebung der Handelsvertreter und Handelsmakler.

Nach fast genau einem Jahr tritt die Fachgruppe Handels⸗ vertreter und Handelsmakler in der Wirtschaftsgruppe Vermittler⸗ gewerbe wieder mit einer Kundgebung an die Oeffentlichkeit, und war im Rahmen der zweiten allgemeinen Mitgliederversammlung er Bezirksuntergruppe Essen. Der Leiter der Bezirksuntergruppe Essen, W. Kattwinkel, konnte neben den zahlreichen Berufs⸗ kameraden eine große Reihe Ehrengäste von Staat, Partei und vielen Wirtschaftszweigen begrüßen und beschäftigte sich an⸗ schließend eingehend mit den von der Fachgruppe den Handels⸗ vertretern und Handelsmaklern gestellten Wenn diese Aufgaben zielbewußt durchgeführt würden, sei auch die Pflicht dem Staate gegenüber erfüllt, und so werde sich auch die grund⸗ sätzliche Anerkennung des Berufsstandes noch mehr als bisher durchsetzen. Die Arbeit des verflossenen Jahres habe sich in dieser Hinsicht erfolgreich ausgewirkt.

Als Redner des Abends hatte man wieder den stellvertreten⸗ den Leiter der Fachgruppe, Dr. Röhrig, Hannover, gewonnen, der über „Wichtige Handelsvertreterfragen der Zeit“ referierte. Seine Ausführungen, die die Wichtigkeit und Existenzberechtigung der Handelsvertreter und Handelsmakler innerhalb der gesamt⸗ deutschen Wirtschaft klar herausstellten, waren für die Angehörigen des Berufsstandes von größter Bedeutung, zumal er auch gesetz⸗ geberische Maßnahmen ankündigte, die in allernächster Zeit im Interesse der Berufskameraden erlassen würden. Grundprinzip sei, die Maßnahmen konsequent zu bejahen, die zum Wohle des Ganzen getroffen wurden und zukünftig noch getroffen werden müßten. Der Handelsvertreter und Handelsmakler dürfe sich beim Einsatz in völkischer und vaterländischer Beziehung von keinem

Die Einzelhandelsumfätze im November. FJahresumsatz 1938 etwa 34 Mrd. RM.

Das Institut für Konjunkturforschung und die Forschungs⸗ stelle für den Handel Rfg.) beim Reichskuratorium für Wiri⸗ schaftlichkeit (RKW.) legen folgenden gemeinsamen Bericht über die 1“ des Einzelhandelsumsatzes im November 1938 vor:

„Seit einer Reihe von Monaten (etwa seit August) is Anstieg der Einzelhandelsumsätze lebhafter BZ b sätze, die im ersten Halbjahr 1938 um rund 8 % über Vorjahrs⸗ höhe lagen, überschritten den Vorjahrsstand im dritten Viertel⸗ jahr um rund 10 % und in den Monaten Oktober und November jeweils um rund 11 %. Die in der letzten Zeit eingetretene Besserung erkennt man besonders deutlich auch daran, daß die Oktober⸗ und November⸗Umsätze um rund 60 % über dem Stand von 1933 lagen, während die vorangegangenen Monate nur mit einer Zunahme von etwas über 50 %% abgeschlossen hatten. Die Einzelhandelsumsätze des Jahres 1938 dürften sich im ganzen auf etwa 34 Mrd. RM belaufen gegenüber knapp 31 Mrd. RM im Jahr 1937 und 21,8 Mrd. RM im Jahr 1933.

Sehr gute Umsätze wurden im Berichtsmonat im Einzel⸗ handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln erzielt: In den Lebens⸗ mittelfachgeschäften (vorwiegend ohne Frischobst und ⸗gemüse) lag der Umsatz um fast 10 % über Vorjahrshöhe, was bei Betrieben dieser Art (weitgehend starrer Bedarf!) als eine besonders starke Zunahme bezeichnet werden muß. Die Umsätze in den Fach⸗ geschäften für Schokoladen⸗ und Süßwaren waren im November um 16,5 *o höher als vor einem Jahr, ebenfalls eine sehr bemer⸗ kenswerte „Steigerung. Auch in den Tabakwarenfachgeschäften wurden günstige Umsätze erzielt; sie lagen um 15 % über Vor⸗ jahrshöhe. Nicht ganz so lebhaft wie bisher haben im November die Umsätze der Textilgeschäfte zugenommen; sie überschritten den Vorjahrsstand um 10,6 % (3. Vierteljahr 1938 + 12,9 %, Oktober + 13,2 14). Doch muß man dabei berücksichtigen, daß der No⸗ vember 1937 besonders günstig gelegen hatte. Die stärkste Steige⸗ rung war im November (im Vergleich zum Vorjahr) bei Herren⸗ hüten (+ 22,1 %), bei Sportartikeln und Sportbekleidung (+ 18,5 %) und bei Herrenausstattungen (+ 17,4 %) zu verzeich⸗ nen. Doch waren auch die Umsätze der Geschäfte für Herren⸗ und Knabenkleidung sowie für Damen⸗ und Mädchenkleidung um 15,3 % bzw. 14 % höher als vor einem Jahr. Im Einzelhandel mit Hausrat und Wohnbedarf ist in den letzten Monaten ein neuer Anstieg zu beobachten: Die Umsätze der Möbelfachgeschäfte hatten in den ersten drei Vierteljahren nur um etwa 11 % zu⸗ genommen, im Oktober betrug die Steigerung wieder 19 %, und im November sogar 20 25 %. In ähnlicher Weise hat sich auch der Umsatz in Eisenwaren, Keramik⸗ und Glaswaren soie in Elektrogerät entwickelt. Bei Funkgerät hat sich die außergewöhn⸗ liche Zunahme im Oktober (+ 65 % gegenüber dem Vorzabr) etwas abgeschwächt; doch wurden auch im November sehr hohe Umsätze erreicht (+ 40 %). Bei den Nähmaschinenhandlungen hat die günstige Umsatzentwicklung weiter angehalten (Nov 8 + rund 25 %). Auch in den übrigen Einzelhandelszweigen zeigt die Umsatzentwicklung ein sehr gutes Bild: In den Drogerien waren die Novemberumsätze um 12 % höher als vor einem Jahr, was nach der bisher nur zögernden Aufwärtsentwicklung beson⸗ ders viel bedeutet. In den Farbenhandlungen wurde der Vor⸗ jahrsstand um 10 %, in den Blumengeschäften um 15 % und in den Uhrengeschäften um 28 % überschritten. Nur gering erscheint die Umsatzzunahme in den Kraftfahrzeughandlungen (+ 5 %); doch muß man den hohen Stand berücksichtigen, den die Umsätze in den letzten Jahren erreicht haben. So erklärt es sich, daß die Umsätze im Berichtsmonat um mehr als das Anderthalbfache über dem Stand von 1933 lagen.

den verpflichtet, mit der Fachgruppe engstens zusammenzuarbeiten, damit die Gewähr vorhanden sei, daß ein jeder richtig beraten werde. In allernächster Zeit werde das Handelsvertreterrecht völlig neu geregelt werden. Es sei zu hoffen, daß in den nächsten Monaten die Beratungen über den eingereichten Entwurf zum endgültigen Abschluß kommen. Mit der Reichsgruppe Industrie sei bereits eine Vereinbarung getroffen. Zum Selnt beschäftigte sich der Redner mit der Nachwuchsfrage. Die Arbeit müsse beim kaufmännischen Lehrling einsetzen, um ihn mit der Arbeitsweise des Handelsvertreters vertraut zu machen.

Keine Ueberlastung im Berufswettkampf. Vier Stunden für praktische Arbeiten. Um die Betriebe hinsichtlich des Ausfalls von Arbeitszeit in dem Anfang Februar beginnenden Berufswettkampf nicht zu überbeanspruchen, hat die Führung des Wettkampfes in ihren Richtlinien die Höchstbeschäftigungszeit für die Verrichtung der praktischen Arbeiten auf allgemein vier Stunden festgelegt. Eine Ausnahme machen dabei verschiedene technische Berufe. Hier wird zum Nachweis einer einwandfreien Bewertung die Zeit für die raktische Arbeit auf das notwendige Maß erweitert. Die Führungsstelle erwartet nunmehr auch von den Betrieben wiederum das bisher gezeigte Entgegenkommen auch in allen anderen Fragen der technischen Durchführung des Leistungswett⸗ streites, damit die Arbeiten in der vorgesehenen Zeit bewältigt werden können. Für die Erledigung der berufspraktischen Ar⸗ beiten der Mädel und Frauen sind im Hinblick auf die zusätz⸗ lichen Aufgaben der Hauswirtschaft drei Stunden vorges en Ausgenommen hiervon sind die Wettkampfgruppen „Handel“ und „Banken und Versicherungen“. Die Arbeitszeit der weiblichen

ohne Mitwirkung von zugelassenen Handelsbetrieben erworben haben und im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser An⸗ ordnung noch erwerben, können diese Bezüge im bisherigen Umfang bis zum 30. Juni 1939 fortgesetzt werden. Sie sind der Ueberwachungsstelle für Papier über die Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zerlstas und Felsstoff egensen u. Zweigstelle für die Ostmark, Wien VI, Fumeh ö th tr. 6 innerhalb zwei Wochen nach Inkrafttreten der Anordnung zu 8 melden unter Angabe der einzelnen Seügst und der in der Zeit vom 1. Januar 1937 bis 31. Dezember 1938 tat⸗ sächlich erworbenen Mengen.

(4) Verkaufsabschlüsse, die einen längeren Zeitraum als den zur Zeit des Abschlusses 1. Monat und den darauf⸗ folgenden Monat betreffen, sind e von den Aus⸗ nahmen des Absatzes 2 und 3 verboten. (U) Die Zulassung der Handelsbetriebe für den Verkauf von Papierspänen (Altpapier) an Verarbeiter erfolgt durch die Ueberwachungsstelle für Papier. Die Zulassung kann mit Be⸗

N wachungsstelle für Papier vom 30. Juli 1937 ( RM Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

RM RM

Pack⸗

pahier“ b) Dunkelhanf und Packpapierabfälle sortiert, auch nach Farben.... Hellhan .Originalakten (einschließlich bunte Akten) 3. Weiße Akten: a) Weiße b) Weiße

Nr. 10 Teilnehmer ist in diesen Wettkampfgruppen der Stundenzahl der

männlichen Teilnehmer angeglichen, da gleiche Ausbildungsvor⸗

schriften vorhanden sind.

IEERErRxRTSANIEmRSMrermPamEne. EIMEIETSNEM:NANEmmm m Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörfenvorstandes vom 16. Januar 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für pr Lieferung und Bezahlung): 88 Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken 5Lg1aa Üeses. 8 Walz⸗ oder Drahtbarren Reinnickel, 98 99 % 1 8 3 8. Antimon⸗Regulus. v“*“

Berlin NW 40, d anderen Berufsstande übertreffen lassen, und so werde es der „den 16. Januar 1939. b 11“*“ ** vom 31. Juli 1937), I Fachgruppe nicht schwer fallen, die in Angriff genommenen Ein

r Uebogg zelaufgaben durchzuführen. Das Ziel sei die grundsätzliche Ge⸗

er Nachtrag Nr. 4 zur he 55 18 (Dec clossenhei auf einer gemeinsamen Plattform. In diesem Zu⸗

8 veeheeesn⸗ für Fapher Prer zischer Staatsanjel nes. 8 ammenhang erwähnte der Redner organisatorische Fragen, die er Reichsanzeiger und Preußi

Mai 1988) wegen ihrer Wichtigkeit das größte Interesse der Versammlung Nr. 119 vom 24. Mai 1 Nichtamtliches.

3 fanden. Mit größter Wahrscheinlichkeit würde in Zukunft die Aus⸗ Fortsetzung in der Ersten Beilage.) sienenc der Gewerbelegitimationskarte durch das Arbeitsamt er⸗ 8 Deutsches Reich. Der Gesandte von Panama Herr Villalaz C. ist

olgen, denn der Staat müsse in dieser Zeit des Arbeitermangels prüfen, ob die vorhandenen Kräfte auch am richtigen Platz stehen. Berlin zurü 8 1 t zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ er übernommen. Fachgruppe

Zum 1. Januar 1940 kündigte Dr. Röhrig die Einführung der Buchführungspflicht für Handelsvertreter und Handelsmakler an, die scharf umrissene Vorschriften vorsehe. Hierbei drehe es sich

ganz besonders um das Prinzip der Leistungssteigerung, die nun

einmal erzielt werden müsse. Auch die Berufskameraden der

der G 8 2 1. in dig⸗ 1 versetzt 88 ree zu

„Der Südafrikanisahe s, eisten. Solche Erkenntnisse könne man nur auf Grund einer ge⸗ rückgekehrt afrikonische Gesandte Herr Gie ist nach Berlin ordneten Buchführung gewinnen. Auch sei es zweckmäßig, sich . hernommen hat die Leitung der Gesandtschaft wieder das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Laufe des Jahres b würde die Fachgruppe Buchtreuhandstellen Handelspertreter bei den Fachuntergruppen einrichten. Diese Treuhandstellen wür⸗

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b daktioncl⸗ ür den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den rei Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

lüchc ck d reußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengese X“ Berlin, Wilhelmstr. 32. 8

Sechs Beilag evgilterbeus

enbeilage und zwei Zentralhandel

*) Betrifft nicht die sudetendeutschen Gebiete. 8 Fortsetzung des