Kenntnis zu geben. 1
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 25 vom 30. Januar
1939. S.
wässers verpflichtet. Die ee auf Grund sorg ältiger Schä enomme “ 8 gdaes 8eühne ewshe eines Anmeldepflichtigen in den Amtsbezirken mehrerer Erhebungsstellen, so aec 8 pflichtige die Fangergebnisse “ Hesande. melden, in deren Bezirk sich seine Betriebsstelle u“ (8 Die Anmeldescheine haben die Fangerge nissen r⸗ Kalenderjahres 1938 zu umfassen; sie sind bis 1““ si 1939 bei den Erhebungsstellen 1“ ESaie. geprüft und gesammelt bis zum 1. April 1939 an 8 Statistische Reichsamt einzusenden.
Abs. 3—5 genannten “ ctliche S ischer ine, die dem lichtigen haben örtliche Sportfischervere “ Hlechagerzam deutscher Sportfischer “ 8 Fang⸗ ergebnisse ihrer Mitglieder, die während des Kalenderj G 1938 erzielt worden sind, nach Muster 8 anzumelden. T
ü
11“
(1) Neben den zu Ziffer V
te
vmmeidzn e sir enn nheschehe s. Se rianen 1e⸗ an- ee“ nach Muster 8. 1ö Fangprgehn sse aege denficht nach be.d” “ 8 Pögcsrah heech nae gisser N Abs 2, 7 und 8 ent⸗
sprechend. ür di „, Küsten⸗ und Die Erhebungsstellen für die Hochsee⸗, Küs b sind befugt, die Anmeldescheine durch Feäuf. tragte ausgeben und sammeln zu lassen. Sie ben hier 8 den Anmeldepflichtigen durch ortsübliche Be⸗ anntmachung
8.
d 8 1) Die Anmeldescheine nach den Mustern 6, 7 un in der Reichsdruckerei hergestellt. Sie 8858 bis auf weiteres durch die Erhebungsstellen kostenlos zu beziehen. 8 (2) Die Erhebungsstellen haben ihren Bedarf an Anmel e⸗ scheinen der Muster 7 und 8 nach Ermittlung der in Frage kommenden Anmeldepflichtigen (Ziffer V und VI) 88 zum 20. Februar 1939 beim Statistischen ruppe Fischereistatistik, Berlin C 2, Neue Königstr. 27— 1. anzu⸗ fordern und sie den Anmeldepflichtigen zu übermitteln.
IX.
* 2* — * d oweit die vorstehenden Bestimmungen das Lan⸗ 1 und die sudetendeutschen Gebiete betreffen, sie mit der Einführung des Gesetzes über die Sö g Fischereifangergebnisse vom 6. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. 8 8. 798) und der Ersten Verordnung zur Durchführung J8 Ergänzung dieses Gesetzes vom 15. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. I.
S. 997) in diesen Teilen des Reiches in Kraft. 8
Berlin, den 27. Januar 1939. 1 Der Präsident des Statistischen Reichsamts. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.
8 Seighatmashe. eb See 3 effend Ergänzung der Finanzabteilung beim Evangelische e b Dbertirchenrat in Karlsruhe. Grund § 1 der Fünfzehnten Verordnung zur Durch⸗ fübrara des ur Sicherung der Deutschen Evangeli⸗ schen Kirche vom 25. Juni 1937 — Reichsgesetzbl. I S. 697 8 ist der Oberfinanzrat Seitz in Mosbach/Baden zum Mitglie der Finanzabteilung beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe ernannt worden. 8 Berlin, den 26. Januar 1939. Der Reichsminister für die kirchlich Kerrl.
2
8 Anordnung Nr. 15 ö“ 8 der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft. Betr.: Vorläufige Regelung des Absatzes forst⸗ und holz⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse aus den sudetendentschen Gebieten
nach dem übrigen Reichsgebiet. Vom 28. Januar 1939.
Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeisters zur
g 8
Preußischer e 1 d Unternehmungen, — 1 nebee ufsen sind, gemäß den Vorschriften der Verordnung
S. 723) auskunftspflichtig.
Satzung der
nung ergehen durch den Marktvereinigung.
Der Vorsitzende der
8 88
I ” daecen. Sach forst helu es 28 ⸗ er “ den sudetendeutschen Gebieten nach dem übrigen
Reichsgebiet.
8 ember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 8 “ Sn “ 1937 LE S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Ueberwachungsstellen vom Reichsanz. und Preuß. tember 1934) wird mit ministers angeordnet:
Nr. 16 der Ueberwachungsstelle für Tabak vom 4. September
wachungsstelle für Tabak vom 16. Mat 1985 Deutscher
r. 102 vom 7. Mai 1937), Be⸗ der Marktvereinigung nicht
ber die Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzbl.
Bei Verstößen gegen diese Anordnung kann der Vor⸗
Or J 8 Abs. 6 der von dem Ordnungsstrafrecht nach § 8 A 5— Marktvereinigung Gebrauch machen. .
86. . zur Durchführung dieser Anord⸗ Kiter der Hauptgeschäftsstelle der
Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1939 in Kraft.
Berlin, den 28. Januar 1939.
Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft.
Parchmann. Anordnung Nr. 15 der Marktvereini⸗ und Holzwirtschaft, betr. vorläufige und holzwirtschaftlicher Er⸗
Nähere Anweisungen
sch genehmige die Forst⸗
Berlin, den 28. Januar 1939.
Der Reichsforstmeister. 89 V. Alpers.
Alnordnung Nr. 2 der Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen. Vom 30. Januar 1939.
dnung über den Warenverkehr vom Auf Grund der Verordnung “
rrichtung von 4. Segg — Staatsanz. Nr. vom 7. Sep⸗ Zustimmung des Reichswirtschafts⸗
§ 1
Die Bestimmungen unter II und III der Anordnung
ichs Pr 05 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 2 vom 8 wadcheer 1937), die die Fristen zur Nachverarbeitung der in einem Monat nicht ausgenutzten Verarbeitungsmengen und Verarbeitungswerte regeln, werden durch nachstehende
Bestimmungen ersetzt: 8
7 der Anordnung Nr. 9 der Ueberwachungsstelle für vabc vom 16. 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 14 vom 17. Januar 1936) wird gestrichen und durch die nachstehende Bestimmung ersetzt: An Stelle der im § 1 der Anordnung Nr. 7 der Ueber⸗
Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 114 vom 17. Mai nesch “ Regelung für Rückgriffe auf in 5b. Monat nicht ausgenutzte Verarbeitungsmengen wird folgen⸗ timmt:
8 besin die nach § 2 der Anordnung Nr. 5 der Ueber⸗ wachungsstelle für Tabak vom 29. März 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 76 vom 30. März 1935) zur Verarbeitung für einen Monat freigegebene Ver⸗ arbeitungsmenge in dem betreffenden Monat nicht ver⸗ arbeitet, so darf die Restmenge in dem laufenden sowie in den zwei darauf folgenden Kalendervierteljahren nachver⸗ rbeitet werden. 1b
3 beigene⸗ spätere Verarbeitung nicht ausgenutzter Ver⸗
arbeitungsmengen ist unzulässig. . Bei Erre nung der Verarbeitungsmengen werden die
iteten Mengen in erster Linie auf die Verarbeitungs⸗ “ Mönate des laufenden Kalendervierteljahres in Anrechnung gebracht. “ § 7 der Anordnung Nr. 10 der Ueberwachungsstelle für Tabak vom 17. August 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 19. August 1936) wird gestrichen und hüee nachstehende Bestimmung ersetzt:
anzeiger und P ’ üeüg 1934) wird mit Zustimmun ministers folgendes angeordnet: 1
81
Ueberwachungsstelle für Mineralöl vom 16. debesians Reichs⸗ und Preußischer Staatsan vom 16. Januar 1939).
§ 2
Berlin, den 30. Januar 1939.
Raab.
16. Januar 1939.
brauchten Mineralölen zugelassen sind: häuser Straße 110, Wien 10, Hausergasse 24 — 26,
Klederinger Mineralöl⸗Raff Bartensteingasse 3.
Berlin, den 30. Januar 1939.
Raab.
Der Reichsbeauftragte für Mine
8 11.“
Bekanntmachung 8c-. eer Ueberwachungsstelle für Mineralöl vom 30. Januar 1ie zur Nr. 20 (Altölbewirtschaftung) vom
vom 19. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1559), sowie bindung mit der Verordnung über die Errichtung vo wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deuts reußischer Staatsanzeiger Nr. 209 g des Reichswirtschafts⸗
in Ver⸗ n Ueber⸗ cher Reichs⸗ vom 7. Sep⸗
8 Im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Ge⸗
bieten gelten die Vorschriften der Anordnung Nr. 20 der
Januar 1939 zeiger Nr. 13
ralöl.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl
Die Indexziffer der Großhandelspreise 8 25. Januar 1939.
8 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündun im Heüdhcen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger n Kraft.
Auf Grund des § 4 Absatz 3 der Anordnung Nr. 2 der nebe annsztelf für Mineralöl (Altölbewirtschaftung) vom 16. Januar 1939 werden nachstehend weitere Unternehmungen veröffentlicht, die zur unbeschränkten Regenerierung von ge⸗
Ol⸗Aufbereitung Gustav Rauch, Leipzig 0 27, Holz⸗
lölindustrie W. Franz, Mittelbach, Bez. Chemnit, Pünn & Fce. Gesellschaft für Olverwertung,
ie Alfred Ebert, Wien !,
1913 = 100
ndergruppen
1939 18. Jan. 25. Jan.
Ver⸗ änderung in vH
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 2. blachteehh17676 3. Vieherzeugnisse 4. Futtermitiel „. . .... Agrarstoffe zusammen.. 5. Kolonialwaren. .. II. Industrielle Rohsto und Halbwaren. E. Ki3b11.“ 7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen). 9. Texrtilien . . .... 10. Häute und Leder 11. Chemikalien*) . 12. Künstliche Düngemittel . 13. Kraftöle und Schmierstoffe ..
14. Kautschk, und Papier.
15. Papierhalbwaren 16“ Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel.. 18. Konsumgüter.. Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen .. Gesamtinderrr..
*) Monatsdurchschnitt Dezember 1938.
116,1
90,3 1177 108,5 108,0
115,0 1095 50,8 78,1 68,3 101,5 56,5 105,2 42,2 105,3. 122,1
94,4
95 8 8 5859 89
112,8 135,1
125,5 106,6
2 „ „ „ 22⸗
E“
Die Inderziffer der Großhandelspreise ste 25. Fanuar, wie in der Vorwoche, auf 106,6 (
116,2
90,2 1177 108,5
108,0
937
115,0 104,4 50,5 78,1 68,2 101,5 56,5 105,2 42,0
1053 122,1
94,4 112,8 135,1
125,5 106,6
4 01 — 9 00 00 00
00 88 — 06
00 — 01
00 00 .
0,0 00 00 00 0,0
0o 00
lt sich füt den 8 100). er Haupt⸗
des Innern) vom 25. Januar 1939 hat folgenden
19. 1. 39, Tarifordn. f. elektr. Enexgie. — RdErl. 19.
Grenzen d. Landkr. u. Untertaunuskreis sowie d. 1 Stadtkr. Wiesbaden. — B.
Wasserschutzpol.). — RdErl. 18. 1.39 Vormerkg. v. SchP.⸗Beapiten
899.
Reich
8⸗
1933), Erich Maemecke in Berlin, Hans Meiß⸗ ner in Bremen gemäß d 8 der Prüfungsordnung vom 7. Oktober 1933), Dr.⸗Ing. Robert Poschen⸗ rieder in Berlin, Dr.⸗Ing. Dr. jur. Hans Schack in Berlin, Benno Tolksdorf in Berlin, Dipl.⸗Ing. Emil V orwerk in Berlin, Dr. Arthur Ullrich in Berlin..
B. In den Ehrengerichtshof:
itzender Senatspräsident Kühnast und als
dhe Rllbenng die Senatspräidenten Carl Müller,
Rudloff und Dr. Schon.
2. Als Beisitzer die Direktoren Bindewald und
Vulff und als ihre Stellvertreter die Direktoren He yn,
Gümbel, Dipl⸗Ing. Dr. Czolbe und den Senatsrat Dr. Elten.
Berlin, den 25. Januar 1939.
D
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Nummer 4 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußischen
Ministeriums des Innern (herausgegeben vom * Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 16. 1. 39, Behördenpreise f. Büro⸗ maschinen. — RdErl. 18. 1. 39 Bezug d. Zeitschr. „Familie, Sippe, Volk“ nebst Beil. —, RdErl. 18. 1. 39, Reedereiflaggen. — Rderl⸗ 19. 1. 39, Amtshilfe in Nachlaßsachen. — RdErl. 19. 1. 39, Berech⸗ nung d. Gesamtbezüge nach § 13 Abs. 6 TO. B. — RdErl. 20. 1. 1939, Kostenerstattg. f. d. sudetendt. Ergänzungswahlen z. Großdt. Reichstag am 4. 12. 38. — Kommunalverbände. Rdorl. 8 8 I. 1. 39, Werk „Dr. Wilhelm Frick und sein Ministerium“ u. seine Bedeutg. f. d. österr. u. sudetendt. Gemeinden. — RdErl. 20. 1. 39, Benenng. v. Gemeindeteilen. — RdErl. 20. 1. 39, Schlüsselzuweisgn. an d. Gemeinden u. GV. f. d. RJ. 1938. — Beschl. 29. 12. 38, Aend. d.
8 chl. 9. 1. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Greifswald u. d. Stadtkr. Greifswald. — Namens⸗ u. Grenzändergn. v. Gemeinden, Gemeindeteilen u. Aemtern. — Vohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RoͤeErl. 19. 1. 39, Aufgaben d. Jugendämter nach d. Jugendschutzges. v. 30. 4. 388. — ET11““ RdErl. 18. 1. 39, Volks⸗ kartei. — RdErl. 18. 1. 39, Verfahren bei Ernenngn. v. Beamten d. SchP. d. Reichs u. d. Gemeinden sowie d. Gend. u. Einholg. v. polit. Beurteilgn. — RdErl. 18. 1. 39, Tag d. Dt. Pol. — RdErl. 2. 1. 39, Internat. Automobil⸗ u. Motorrad⸗Aus tellg. Berlin 17. 2, bis 5. 3. 39. — RdErl. 17. 1. 39, Stellg. do Kommandeurs d. SchP. in d. staatl. Pol,⸗Verw. — RdErl. 18. 1. 39, Vorsch. d. Einsatzes Oesterreich. — AdErl. 20. 1. 39, Verw.⸗Gebührenmarken. — RdErl. 18. 1. 39, Best. üb. Wachtm.⸗Ersatz in d. SchP. (ohne
d. Reichs f. Laufbahnen d. staatl. Pol.⸗Verw.⸗Dienstes. — RdErl. A. 1. 39, Beschäft.⸗Vergütg. f. d. Beamten d. staatl. Pol. — RoErl. 16. 1. 39, Durchschn.⸗Preise f. d. Dienstpferde in d. Gend. — RdErl. 16. 1. 39, Pol.⸗Dienstkleidg. — RdErl. 17. 1. 39, Kennt⸗ lichmachg. d. Dienstgebäude d. Pgl. — RdErl. 17. 1. 39, Ueber⸗ Er v. Grundstücken der alten Wehrmacht auf d. Reichsh zshalt d. staatl. Pol. — RdErl. 18. 1. 39, Aend. d. Vorschr. üb. Reichs⸗ werkdienstwohngn. u. Reichsmietwohngn. — RdErl. 18. 1. 39, Lehrg. an d. Gend.⸗Schulen im RJ. 1939. — RdErl. 18. 1. 39, Fortsetz. d. 12. Offz⸗Anw.⸗Lehrg. — RdErl. 18. 1 39, Ernenng. z. Skilehrern d. Ordn.⸗Pol. RdErl. 18. 1. 39, Beschaffg. einer Broschüre. — RdErl. 19. 1. 39, Lehrg. im Verkehrswesen an d. Techn. Pol.⸗Schule in Berlin f. Offz. d. Kraftfahrdienstes u. Gend⸗Offz. — RdErl. 21. 1. 39, Lehrg. an Pol.⸗Schulen. — an 17. 1. 39, Hoheitsabzeichen f. d. Luftschutzhelm. — RdErl. 1. 39, Einführg. d. LS.⸗Verbandkastens. — Heeresmodell 1938. erkehrswesen. RdErl. 17. 1. 39, Personenbeförderg. auf Fasttraftwagen beim RAD. — RdErl. 20. 1. 39, Benenng. v. Feichswasserstraßen. Personenstandsangele en⸗ Heiten RdErl. 18. 1. 39, Bezug d. Zeitschr. „Familie, ippe, nebst Beil. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗ u.
V zendenpolizei. RdErl. 16.1. 39, Nachw. d. Geburtsortes Geburtstages d. Paßbewerber bei Ausstellg. v. Reisepässen. „Vehrangelegenheiten. RoErl. 19. 1. 39, Erfassg. d. ehepflictigen d. Geburtsjahrg. 1910 im Lande Oester⸗ Gebertos⸗ RdErl. 20. 1. 39, Erfassg. d. Wehrpflichtigen d. gie urtsjahrg. 1906 u. 1907. — RdErl. 20. 1. 1939, Ver⸗ 8 8 c. d. Inanspruchnahme v. Unterkunft auf Grund Kereen. Arbeitsdienst. RdErl. 17. 1. 39, Personen⸗ n h auf Föttra o beim RAD. — Volksgesund⸗ üntin Erl. 16. 1. 39, hestandsdarlehen. — RdErl. 18. 1. 39, pertwirkg. d. GesundhAe. bei Heiratsgenehmig. d. HJ.⸗Führer. —
üErl. 19. 1. 39, Aend. d. Gebietseinteilg. im Bereich der Aerzte⸗
tammern Kurmark
enthält, haben auch die führenden Gebiete 8
ihren Platz erhalten, näm⸗
Gauleiter Henlein. und 26. Männer nämli
ein. Sie sitzen Im übrigen sind in der Bewe
nebeneinander auf den Plätzen 25 n der ersten Reihe weitere führende ung, Reichsleiter und Gauleiter, vertreten, zummernfolge, die Abgeordneten: 8e2 vnger, Len. v. 85 2*. d-evees oburg, 48 t agner⸗Bochum, Fiehler, Bormann, von Führsc., Hierl, Himmler, Buch, Rosenberg, Dr. Ley, Schwarz⸗ München, Ritter von 82 Lutze; Bouhler, Amann, Grimm⸗ g en, Hühnlein, Muts mann, Murr, Röver, Koch⸗Ostpreußen
Zusammen mit seiner Einladung zur Reichsta ssitzu 2 2 * 2 t Ab eordnete die Mitteilung 85 wo 95 f88 denng bat fin 8 och in vser Zeit ist eine weitere Veränderung erfolgt. lir den ausge chiedenen Abgeordneten Kalcher ist der SA.⸗Ober⸗
getreten. r. Suchenwirth⸗München in den Reichstag ein⸗
Als die jüngsten Mitglieder des Hauses repräsentieren si 28 Abgeordnete, die sämtlich weniger als 30 Jahte äse sind. ich b8 8 ihnen wiederum ist der jüngste und damit das jüngste Mit⸗ 6 des Hauses überhaupt der HJ.⸗Führer des Gebiets Sudeten⸗ 8 „Dr. Fran Krautzberger, der am 23. Juli 1913 in Karlsbad Rehe. ist, also im 26. Lebensjahr steht. Der Direktor beim eichstag, E. Kienast, hat in einem Nachtrag zu dem von ihm heransgegebenen, auch geschichtlich sehr aufschlußreichen Handbuch 5 er roßdeut che Reichstag“ (R. v. Decker’s Verlag, G. Schenck, erlin) inzwischen bereits die historischen Dokumente über die Heimkehr des Sudetenlandes und die Lebensbeschreibungen und Bilder der sudetendeutschen Abgeordneten zusammengestellt.
—— eeaae ne
Weinrich.
Verkehrswesfen.
Die Bedeutung der Großschiffahrts⸗Straße Rhein- Main— Donau für die wirtschafeliche Erschließung des europäischen Industrieraumes.
Wien, 28. Januar. Im Rahmen der vom Institut für Wirt⸗ schaftsbeobachtung veranstalteten Vortragsfolge “ Wirtschaft im großdeutschen Raum“ sprach am Samstag in Wien Oberbürgermeister Liebel, Nürnberg, der Leiter des Ver⸗ eins für die Wahrung der Main⸗ und Donau⸗Schiffahrts⸗ interessen, über das Thema „Die Schiffahrtsstraße Rhein — Main — Donau in ihrer Bedeutung für Grobentfchtan und als Mittel zur wirtschaftlichen Erschließung des europäischen Industrie⸗ raumes“. Er ging davon aus, daß durch die historischen Ereig⸗ nisse des Jahres 1938 die Donau als längste schiffbare Wasser⸗ straße Europas in den Vordergrund der roßdeutschen und darüber hinaus der gelamten europäischen Herkehrspottnr ge⸗ rückt worden ist, um ann auf die Bedeutung des am 16. Mai 1938 verkündeten Rhein⸗Main⸗Donau⸗Ges 2 einzugehen, das im wesentlichen bestimmt, daß die Groß⸗ chiffahrtsstraße von Würzburg bis nach Wien innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren, also bis zum Jahre 1945, fertiggestellt sein soll. In⸗ zwischen wurde auch, so führte Oberbürgermeister Liebel u. a. weiter aus, bereits der Ausbau von Weser und Werra im Rah⸗ men des umfassenden deutschen Se wesentlich gefördert und auch ein Vorarbeitenamt zur Aus⸗ arbeitung eines Entwurfes für die nur 135 km lange Werra⸗ Main⸗Verbindung vom Zentrum des thüringischen Kaligebietes bei Merkers nach Bamberg errichtet. Durch diese beiden Ver⸗ bindungen der Donau mit den westdeutschen Strömen und den
„Der Erfolg rechtfertigt die Grundsätze“.
Wirtschafts⸗ und Sozialpolitik — ein
Begriff.
Große wirtschaftspolitische Rede Bürckels in München. W“
Die Tagung der Kommission für Wirtschaftspolitik in München fand, wie die SNK. meldet, Fhren Abschluß mit einer Rede des Gauleiters und Reichskommissars Bürckel, der in ebenso offener wie umfassender Weise großgesehene wirtschafts⸗ politische Thesen entwickelte.
Zu Beginn seiner Ausführungen kennzeichnete Gauleiter Bürck el die zwei unmittelbarsten Auseinandersetzungen des nationalsozialistischen Volkes mit materialistischen Denkmethoden: en Kampf um die Saar und die Ostmark. Das alte ster⸗ reich führte er als Beispiel der deflationistischen Wirtschafts⸗ politik nach den Grundsätzen der „Weltwirtschaft“ an: Man stellte als Ziel heraus, den Staat in Ordnung zu halten. Unter der guten Ordnung des Staates
deutschen Nordseehäfen wird die deutsche Ostmark nicht nur enger mit den deutschen Industriegebieten verbunden werden, sondern auch gleichzeitig in den Einflußbereich der größten Verkehrsstraße des Kontinents, des Rheins, kommen und dadurch ebenso wie die bayerischen Gaue eine sehr bedeutsame Verbesserung ihrer ver⸗ kehrsgeographischen Lage und damit ihrer industriellen Standorts⸗ bedingungen erhalten.
Die Ostmark Großdeutschlands braucht zu ihrem Wieder⸗ aufbau vor allem eine bessere und rationellere Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen Kräfte. Ihre Handelsbeziehungen mit dem Alt⸗ reich konnten sich unter dem verflossenen Regime nicht entwickeln, ihre Rohstoffe konnten wegen der exponierten Lage des kleinen Landes dem Weltmarkt gegenüber nicht entsprechend ausgenutzt werden. Durch die Heimkehr der Ostmark ins Reich erhielt dieses einen sehr erheblichen Zuwachs von nicht oder nur schlecht und unzulänglich ausgenutzten Erzeugungskapazitäten, Rohstofflagern und Energiequellen, wobei neben großen Eisenerzvorkommen, dem großen Magnesitvorkommen und dem Holzreichtum auch Kupfer⸗ erze, Graphit und die Wasserkräfte zu nennen sind. Arm ist Oesterreich dagegen an Kohle. Es hat seinen Bedarf bisher aus der Tschecho⸗Slowakei, aus Polen und aus Deutschland gedeckt. So bringt die Angliederung der Ostmark dem Reich neben einer erheblichen Stärkung des Binnenmarktes und der Förderung des Vierjahresplanes durch Aufschließung großer Produktionsreserven auch eine erhebliche Erweiterung der Absatzgebiete für die deutschen Kohlenreviere.
Außer der Ostmark, die nahezu ganz im künftigen Einfluß⸗ bereich der Donau und ihrer Verbindungen mit Rhein und Weser liegt, haben auch das Sudetenland und das deutsche Schlesien ein erhebliches Interesse an der Donau als Verkehrsstraße nach dem Südosten. Angesichts dessen ist auch hier das Bedürfnis nach ver⸗ bindenden Wasserstraßen stärker hervorgetreten.*Im Vordergrund steht dabei zunächst das Projekt eines Oder⸗Donau⸗Kanals, der insbesondere für die schlesischen und sudetendeutschen Kohlenreviere von größter Bedeutung sein wird. War früher die Donau für uns nur das Tor für den Handel nach dem Südosten, so ist sie heute in erheblichem Maße Verkehrsstraße innerhalb des deutschen Reichsgebietes selbst. Dieser Aufgabenbereich wird durch die Her⸗ stellung der Großschiffahrtsverbindungen mit Rhein und Weser sowie mit Oder und Elbe noch wesentlich vergrößert werden. Der Ausbau der rund 550, km langen deutschen Donaustrecke von Kehlheim bis nach Preßburg bis zum Jahre 1945 ü gesetzlich verankert, und es besteht kein Zweifel, daß die Fertigstellung termingemäß erfolgen wird. Daß auch Ungarn alles tut, um seine rund 440 km lange Donaustrecke in gutem Zustand zu er⸗ halten, dürfen wir als sicher annehmen. Auch die übrigen an der Donauschiffahrt interessierten Länder Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien haben seit dem Erlaß des Rhein⸗Main⸗Donau⸗ Gesetzes eine erhebliche Aktivität in Donaufragen entfaltet. Ein⸗ gehend behandelte der Redner dann die Zusammenarbeit der an der Donauschiffahrt interessierten Staaten. Durch die Schaffung des großdeutschen Reiches und die damit gegebene erheb⸗ liche Stärkung der deutschen Stellung an der Donau ist deren Bedeutung als gro deutsche und mittel⸗ europäische Verkehrsstraße an si schon weit größer geworden; nun gilt es, die uralte deutsche Oststellung mit Wien als Mittelpunkt auszubauen, enger an das Altreich anzu⸗ schließen und darüber hinaus als Bindeglied im mitteleuropäischen Großraum auszugestalten. Dazu dient vor allem auch der groß⸗ zügige Ausbau der Verbindungen mit dem gesamten deutsche Wasserstraßennetz Abschließend behandelte der Redner dann die wirtschaftlichen Beziehungen Großdeutschlands zu den vorzugs⸗ weise agrarisch bewirtschafteten Donauländern, deren erster Han⸗ delspartner das Reich geworden ist.
Oesterreich — bepresflichenvese vor allem in der Sphäre de Handels — bestand, 4 dadurch bereits wirksam bekäm daß alle jüdischen Handelsbetriebe, die für die Wirtschaft nich lebensnotwendig waren, liquidiert wurden. Die besonderen Auf gaben des Vierjahresplanes schreiten rüstig ihrer Lösung zu. Nach diesen, mehr der Praxis gewidmeten Ausführungen entwickelte Gauleiter Bürckel als den Kern seiner wirtschafts⸗ Flütchen Erkenntnisse die folgenden Grundsätze: „Die deutsche Wirtschaftspolitik ist ihrem Wesen nach Sozialpolitik, denn für si sind ja das * Volk und seine Dimensionen der Maßstab allen Handelns. Es gibt in Deutschland nur mehr Arbeitsbeauf⸗ tragte des Volkes, v ist also nur das Volk, aff. anderen sind Glieder des Volkes, sind — so gesehen — Arbeiter an der Gesamtaufgabe. So wird die Arbeit zu jener sittlichen Tätigkeit eines jeden einzelnen, die nur der Erhaltung der ge⸗ samten Nation dient. Das Ziel, das der Nationalsozialismus
„Die meradschaft und die Volkskameradschaft
u erreichen hat heißt. „Nationalisierung aller deutschen Men⸗ chen!“ Betriebska
aben ihr stärkstes Fundament in dem gleichen Recht, das allen gegenüber angewandt wird und angewandt werden muß. So muß die Sozialpolitik von heute und die Wirtschaftspolitik ein
egelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Pegaa häseen vom 10. April 1937 (Deutscher “ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 7) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4, der Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem “ Forst⸗ und Holzwirtschaft im Lande Oesterreich vom 5. Ju 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 804) und § 1 Abs. 3 Nr. 3, der Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Farst⸗ und Holzwirtschaft in den sudeten⸗
ie ebenfalls gleichgebliebenen Indexrziffern der Lane⸗ va.ae Agrakstoffe 108,0, Kolontalwaren. 89h I
strielle Rohstoffe und Halbwaren 94,4 und industrielle d „Bez.⸗Vereinign. im Lande Oesterreich. — RdErl.
waren 125,5. 8 ; iellen
Im einzelnen sind an den Märkten der inducag 1u“ Vereinbargn. mit Rumänien. — RdErl. 18. 1. 39, Rohstoffe und Halbwaren die Preise der Nichteise Grühp SaErl 2. Tierärsten in d. Schlachtvieh⸗ u. Fleischbeschau. — Kupfer, Blei, Zink, Zinn zurückgegangen. In Herin Fot⸗ lerschiedene aSegchrengren⸗ dPürthezsrärai. ienig7h. Textilien wurde eine weitere Erhöhung der Preise 1ang, gnungen. Stellenauss breiban, 8n 9. Ge⸗.
rd verstand man aber lediglich den zahlenmäßigen Ausgleich des staatlichen Haushalts. Die Folge dieser Wirtschaftspolitik in Oesterreich war eine ungeahnte ,12 Erwerbslosigkeit. Man zählte bei der Wiedervereinigung Oester⸗ reichs mit dem Reich im März 1938 650 000 Erwerbslose bei etwa 6,8 Millionen Einwohnern. Gauleiter Bürckel formulierte auf
Wund Pommern. — RdErl. 16. 1. 39, Lehr⸗ Krankh. d. 52. Woche. — Veteri⸗
1. 39, Verzeichn. d. Tierärztekammern
Wird der nach § 2 der Anordnung Nr. 9 der Ueber⸗ wachungsstelle snch 802n vom 16. “ 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 14 vom 17. Januar 1936) für einen Monat freigegebene S für holländische Kolonialtabake in dem betreffenden Monat nicht verarbeitet, so darf der nicht verarbeitete Wert in dem laufenden sowie in den zwei darauffolgenden Kalenderviertel⸗ jahren nachverarbeitet werden, jedoch mit der Einschränkung,
und dieselbe Sache sein, nämlich: Die Pflicht, der Gesamtheit zu dienen und auf der anderen Seite das Recht, das aus dem Dienst an der Gesamtheit herzuleiten ist.“ Gauleiter Bürckel entwarf ein umfassendes Bild der Erziehung aller deutschen Arbeiter zu jener höheren Kameradschaft, ie aus diesen nationalsozialistischen Grund dieser Erkenntnisse in treffender e die grundsätzlichen Wirtschaftsgrundsätzen sich entwickelt und die einer ständigen bsgensäs dieser Art von Wirtschaftspolitik und der national⸗ Pflege und Betreuung unterzogen werden müsse: „Zum Ideal er⸗ ozialistischen Fruffashang von der Volkswirtschaft. „Arbeit ist füühen kann man nie ohne die reale Beweisführung, die das Leben are, Treue ist persönliche Liebhaberei oder auch Schwäche, wenn selbst bietet, d. h. wir können nicht dem Arbeiter das Vaterland
lapotheken — Uehertragb närwesen. RdErl. ü.
88 D
seide und Rohjute durch eine Abschwächung 1 liche
deutschen Gebieten vom 10. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I. S. 1760) ordne ich an: 91
Kaufabschlüsse über folgende forst⸗ und holzwirtschaftli 8, Nadelstammholz, Nadelderbstangen, Nadel⸗ grubenholz, Faserholz, Nadelschnittholz der kontingentierten Sortimente und Nadelholzschwellen, die aus den sudenten⸗
nur insoweit eine Nachverarbeitung erfolgen darf, als 8 1 Be in 48* 3 Monaten des laufenden Kalendervierteljahres freigegebene Gesamtverarbeitungs⸗ menge nicht überschritten wird. Eine spätere Verarbeitung nicht ausgenutzter Verarbeitungswerte ist unzulässig.
Bei Errechnung der Verarbeitungswerte werden diese in erster Linie auf die Verarbeitungswerte der 3 Monate des laufenden Kalendervierteljahres in Anrechnung gebracht.
Berlin, den 28. Januar 1939.
8 ist durch etwos
dshäute verurse
schnittspreises für Baumwollgarn ausg Rückgang der Inderziffer für Häute und niedrigere Preise für ausländische Rin
Statistisches Reichsamt.
ebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Heymanns Verlag, Berlin 8 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich
fir Aus abe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für ee B (einseitig bedruckt).
Großbeutscher Reichstag.
solche Treue dem Gewinn schädlich ist. Nationale Gesinnung ist Marotte. Persönlicher Gewinn ist das Ziel allen wirtschaftlichen andelns. So sieht der Wirtschaftspolitiker alter Prägung die erte der Wirtschaft, weil in seiner Vorstellung alles vor den zeigenen, ewig gültigen’ Gesetzen der Wirtschaft zurücktveten muß. Der Nationalsozialismus erkennt keine Eigengesetzlichkeit der Wirtschaft an! Das Futsche Volk ist nicht wirtschaftlich tätig, etwa um der Weltwirtschaft willen, sondern es arbeitet und leistet den Wirtschaftsaufbau, um seine eigenen Lebensgrundlagen zu
als höchste Verpflichtung darstellen, wenn wir selbst an dem Arbeiter nicht gerecht handeln, nachdem er doch selbst ein Stück von diesem Baterland ist. So wird die Wirtschaft zu ihrem Teil mit zum verantwortlichen Erzieher des deutschen Menschen. Den deutschen Menschen durch Unrecht um seine innere nationale Kraft bringen, ist ein gerbrechen. Durch erfülltes Recht ihm vd.v nationale Kraft geben, ist höchster Dienst an seinem Volk“.
Diese Parolen Bürckels, die den kategorischen Imperativ des
Gebieten nach dem übrigen Reichsgebiet geliefert LAZ dürfen sudetendeutschen ““ fern (Erzeuger, Bearbeiter, Verteiler) und Betrieben um Unternehmungen, die im übrigen Reichsgebiet ihren - haben, nur mit Einwilligung der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft getätigt werden.
§ 2
Abschlüsse über Lieferungen aus den sudetendeutschen veene dem übrigen Reichsgebiet, die vor dem 1. Fe⸗ bruar 1939 zustande gekommen sind, für die aber von 7. ““ für Holz (V) bis zu dem gleichen Zeit⸗
8 Konftituierung des Großdeutschen Reichs⸗ — Ein Subdetendeutscher der jüngste Abgeordnete: Zahrgang 1913.
Die überall in der Welt mit größter vneme g erwartete
nationalsozialistischen Wirtschaftens kennzeichneten und sich auf eine jahrelange erfolgreiche Arbeit gründen, riefen bei den Tagungsteilne mern immer neue Zustimmungskundgebungen her⸗ vor, die sich zu großen Beifallsstüͤrmen steigerten, als Gauleiter Bürckel seine Rede mit folgenden zusammenfassenden Worten schloß: „Das Lebensgesetz unseres Vollkes wendet sich nicht an Menschen, die zu Vasallen von Maschinen, Schornsteinen und Tresors wurden und die die Geschichte verachtet. Nein, dieses Gesetz wird nur verkündet allen deutschen Menschen, von denen jeder das gleiche deutsche Herz und dieses gleiche Gesetz in seiner Brust trägt, das Gesetz: Deutsches Volk.“
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Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 28. Januar 1939: Gestellt 27 932 Wagen. — Am 29. Januar 1939: Gestellt 8492 Wagen.
Die Elektrol tkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elekrrolvckugfernoshe stehlg sich laut Berliner Meldung 88. „D. R. B.* am 30. Januar auf 58,00 RM (am 28. Januar auf 58,25 RM) für 100 kg.
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BHBekaänntmachung. 8 vin . 2 des Pact der §§ 5 Abs. 2 und 1. dem Herm
in die 1939 in Juan⸗
stärken, um seinen eigenen Raum und seinen eigenen Lebens⸗ rahmen weiter zu machen, um allen seinen Volksgliedern und Volksgenossen einen möglichst hohen ebensstandard zu sichern und um seine Geltung in der Welt stark und sicher zu fundieren.“ Der Redner kennzeichnete die Veränderung der Einstellung zur Arbeit, zur Produktion, zum Wirtschaftsgewinn und zum Preis, die sich aus diesen nationalsozialistischen Auffassungen ergibt, und betonte, daß es nicht Spekulationen und Theorien sind, die der Nationalsozialismus vertritt, sondern daß der Erfolg es ist, der die Grundsätze rechtfertigt. Insbesondere zitierte er dabei das Beispiel der Ostmark: Die Arbeitslosigkeit ist binnen zehn Monaten auf ein Sechstel ihres alten Umfanges zurückgegangen. Die Betriebe sind zum großen Teil bereits auf eine gesunde Grundlage gestellt. Gewiß bleibt noch sehr viel zu tun. Soweit aber noch Arbeiten, insbesondere Maßnahmen der Rationalisie⸗ rung durchzuführen sind, sind sie in vollem Gange. Die Ent⸗ judung der Wirtschaft ist zum größten Teil durchgeführt, die noch ausstehenden Maßnahmen werden folgen, und zwar so, daß ein gesundes Unternehmertum an die Stelle des Parasitentums tritt, daß nach Möglichkeit kampfbewährte Nationalsozialisten, die über die notwendige wirtschaftliche vee v verfügen, in die arisierten Betriebe eingesetzt werden. e Ueberbesetzung, die in
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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ Auf Grund lichung im Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anw vom 28. September 1933 anzeiger in Kraft. Reichsminister der Justiz für das Jahr für 1 Der Reichsbeauftragte: “ fungskommission und in den Ehrengerichtshof
Bernhard. anwälte berufen worden:
A. In die Prüfungskommission: Mäller
1. Als Vorsitzender Senatspräsident Carl Jenm. enh und als seine Stellvertreter Senatspräsident Dr. Uitglie Pristhene dee re. ee hne 8 Senatsrat Dr. Elten. 8 chriftfü Ab räsidiums berufen, die Vizepräsidenten un
11 onstituiert, die er auch das Abgeordnetenparkett mußte neu
2. Als Mitglieder niert, die Plätze mußten auf die 855 aeösecte namentlich
este Si 3 2 Tageang des Großdeutschen Reichstages am 30. Januar hat sonsesordnung, die aus zwei Punkten besteht. ährend bei gen seit der Machtübernahme der einzige Tagesordnung immer war: „Entgegennahme der Reichsregierung“, muß bei einer ersten ahl vorher noch die Konstituierung erfolgen. eneralfeldmarschall Göring wird dabei die
Anordnung Nr. 20 A Aüte tm. 1 b der Ueberwachungsstelle für Mineralöl (Altölbewirtschaftung punkt eine nbedentlichteitsbescheinigung Kö. een im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten). v“ Ceesgsen⸗ Exxexestg Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816) in der Fassung der Ver⸗ kc ardnung vom 2e. Jun 1987 hee1.1 . 6 hann Verbindung
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erteilt - werden. Das ist durch die Reichstagsfraktion geschehen,
a) vom Reichspatentamt: 88 ind zwar Direktor Dipl.⸗Ing. Dr. Czolbe, ter, hme d nach dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Fühlung⸗ pl.⸗ Dr. El utsce,der Vertreter der einzelnen Stämme. So sin die vrnan.⸗
die Senatsräte Dr.⸗Ing. Schuster, utschen d . Dr. Busse; Ing ütgljedeügeordneten über den ganzen Sitzungssaal verteilt. Die 8 z. utber Regierume zugleich Reichsminister sind, haben ihre Plätze auf b) giss der Paces cdench a Koch in kt. Den ke. deren Spitze der Führer Adolf Hitler ie Patentan 8 neten stehen 21 Sitzreihen zur Verfügung. In mäß § 8 der er ahdnsronäng vom 7. steh kreihen gür Varfüögung I
1 Die Marktvereinigung kann über den Absatz der im §. 1 h 7 (RS2 “ h 3 Erz e Auf⸗ der Verordnung über die Einführung von Vorschrifte 1b v — 8 X“ Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom
§ 4.
19. März 1938 (RGBl. I S. 263) und in Verbindung mit der Mitglieder der Marktvereinigung sind dieser gemäß § 17
Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem der Satzung vom 4. Mai 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und
Berlin (ge Oktoben
Gebiete des Warenverkehrs in den sudetendeutschen Gebieten . 1 1 1.“ 1“