1939 / 26 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jan 1939 18:00:01 GMT) scan diff

u Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26 vom 31. Januar 1939. S. 4

Der große polnische Marschall und Patriot hat S. Volk damit einen genau so großen Dienst u“ ie nationalsozialistische Staatsführung dem deutschen. Auch 9 den unruhigen Monaten des vergangenen Jahres war die deutsch⸗polnische av; eine der beruhigenden Erschei⸗ nungen des europäischen po itischen Lebens.

Unser Verhältnis zu Ungarn basiert auf einer lang er⸗ benbes. 88 gemeinsamen Interessen, und auf einer traditionellen gegenseitigen Hochschätzung. Deutschland hat es mit Freude unternommen, seinerseits mitzuwirken an der Wiedergutmachung des Ungarn einst zugefügten Unglückes.

Ein Staat, der seit dem großen Kriege zunehmend in das Blickfeld unseres Volkes getreten war, ist Jugoslawien. Die Hochachtung, die einst die deutschen Soldaten vor diesem tapferen Volk empfunden haben, hat sich seitdem vertieft und zu einer aufrichtigen Freundschaft entwickelt.

Unsere wirtschaftlichen Beziehungen sind hier genau so wie zu dem befreundeten Bulgarien, Griechenland, Rumänien und der Türkei in einer steigenden Aufwärtsentwicklung be⸗ griffen. Der wesentlichste Grund hierfür ist in

egebenen Ergänzungsmöglichkeit dieser Länder mit Deutsch⸗ and zu suchen.

Deutschland ist glücklich, heute im Westen, Süden und

Norden befriedete Grenzen besitzen zu dürfen.

Unsere Verhältnisse zu den Staaten des Westens und des Nordens also der Schweiz, Belgien, Holland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und den baltischen Staaten 88 um so erfreulichere, je mehr sich gerade in diesen Ländern

ie Tendenzen einer Abkehr von gewissen kriegsschwangeren Völkerbundsparagraphen zu verstärken scheinen.

Niemand kann es mehr schätzen, an seiner Reichsgrenze wahrhaft befreundete neutrale Staaten zu wissen, als Deutsch⸗ land. Möge es auch der Tschecho⸗Slowakei gelingen, einen Weg zur inneren Ruhe und Ordnung zu finden, der einen Rückfall in die Tendenzen des früheren Staatspräsidenten Dr. Benesch ausschließt.

Der Beitritt von Ungarn und Mandschukuo zum Anti⸗ Komintern⸗Pakt ist ein erfreuliches Symptom der Konsoli⸗ dierung eines Weltwiderstandes gegen die jüdisch⸗international⸗ bolschewistische Völkerbedrohung.

Die Beziehungen des Deutschen Reiches zu den füd⸗ amerikanischen Staaten sind erfreuliche und erfahren eine sich steigernde wirtschaftliche Belebung.

Unser Verhältnis zur Nordamerikanischen Union leidet unter einer Verleumdungskampagne, die unter dem Vor⸗ wand, Deutschland bedrohe die amerikanische Unabhängigkeit oder Freiheit, einen ganzen Kontinent im Dienste durchsich⸗ tiger politischer oder finanzieller Interessen gegen die volks⸗ regierten Staaten in Europa zu verhetzen sucht.

Wir alle aber glauben nicht, daß diese Versuche identisch sind mit dem Willen der Millionen amerikanischer Bürger, die trotz einer gegenteiligen gigantisch⸗zjüdisch⸗kapitalistischen Presse⸗, Rundfunk⸗ und Filmpropaganda nicht daran zweifeln können, daß an all diesen Behauptungen kein wahres Wort ist.

Deutschland wünscht wie mit allen Ländern so auch mit⸗ Amerika Frieden und Freundschaft. Es lehnt eine Einmischung in amerikanische Verhältnisse ab und verbittet sich aber ebenso entschieden jede amerikanische Einmischung in die deutschen.

Ob Deutschland zum Beispiel mit süd⸗ oder zentralameri⸗ kanischen Staaten wirtschaftliche Beziehungen aufrechterhält und Geschäfte betätigt, geht außer diese Staaten und uns niemand etwas an. Deutschland ist jedenfalls ein souveränes und großes Reich und untersteht nicht der Beaufsichtigung amerikanischer Politiker.

Im übrigen glaube ich, daß alle Staaten heute so viele innere Probleme zu lösen haben, daß es ein Glück für die Völker sein würde, wenn sich die verantwortlichen Staats⸗ männer nur um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern wollten.

Was Deutschland betrifft, weiß ich aus eigener Erfah⸗ rung, daß die gestellten Aufgaben so groß sind, daß sie fasr über das Vermögen der Einsicht und der Tatkraft eines einzelnen Mannes hinausragen.

Ich kann daher für mich und für alle meine Mitarbeiter nur versichern, daß wir

unsere Lebensaufgabe ausschließlich in der Pflege und Erhaltung unseres Volkes und Reiches sehen, die beide auf eine tausendjährige, ruhmvolle Geschichte zurückblicken.

8

Meine Abgeordneten! Männer des ersten Reichstages

Großdeutschlands!

Staaten ein Reich wurde. Nun darf dieser Werdegang der deutschen Nation im wesentlichen als beendet gelten. Damit aber umschließt das Großdeutsche Reich den ganzen tausend⸗ jährigen Lebenskampf unseres Volkes.

So wie in ihm alle Ströme des deutschen Blutes münden, so einen sich in ihm alle vergangenen Traditionen, ihre Symbole und Standarten, vor allem aber alle die

roßen Männer, auf die deutsche Menschen einst Grund hatten, stolz zu sein.

Denn in welchem Lager sie auch zu ihren Zeiten standen, die kühnen 1 und großen Könige, die Feldherren und gewaltigen Kaiser und um sie die erleuchteten Geister und Heroen der Vergangenheit, sie alle waren nur die Werkzeuge der Vorsehung im Entstehungsprozeß einer Nation.

Indem wir sie in diesem großen Reich in dankbarer

Ehrfurcht umfangen, erschließt sich uns der herrliche

Reichtum deutscher Geschichte. Danken wir Gott,

dem Allmächtigen, daß er unsere Generation und

uns gesegnet hat, diese Zeit und diese Stunde zu erleben.“

Mit höchster Spannung lauschten Abgeordnete und Tribünen⸗ besucher, ebenso aber auch die Diplomaten den oft E“ Stimme, mit nachdrücklicher Festigkeit, häufig auch mit charfer Ironie vorgebrachten Ausführungen des Führers.

Lebhafter Beifall setzte schon nach den ersten Sätzen ein; er steig debfch bei der sachlichen, aber dennoch dramatischen Gliede⸗ rung der geschichtlichen Ereignisse des letzten Jahres. Die herz⸗ lichen Dankesworte des Führers an Generalfeldmarschall Göring wurden von den Abgeordneten sowohl wie von der Tribüne freudig aufgenommen und mit langanhaltendem Beifall und Heil⸗Rufen begkeitet, ebenso die anerkennenden Worte für den Reichsaußen⸗ minister von Ribbentrop.

Stärkste Zustimmung riefen auch die Worte des Führers her⸗ vor, in denen er sich, zum Teil in scharf ironischer Weise, zum Teil in leidenschaftlichen Worten über die gegenwärtigen Be⸗ 88 verhältnisse der Völker, der Besitzenden und der Habenichtse äußerte, und als er weiter die Verleumdungen gewisser Aus⸗ landskreise und die jüdische Hetzkampagne zurückwies.

Geradezu orkanartig erdröhnte der Beifall, als der Führer die Verbrechen des internationalen Judentums anprangerte und an Stelle der jüdischen Parole von der Vereinigung aller Proletarier die Parole verkündete: „Schaffende, Angehörige aller Nationen, erkennt euren gemeinsamen Feind!“

Besonders tiefen Eindruck machte die Erklärung des Führers über das Verhältnis Deutschlands zu Italien. Lang anhaltendes Händeklatschen und Heil⸗Rufe begleiteten die kraftvollen Worte des Führers von der unbedingten Solidarität dieser beiden Staaten, und gleicher Beifall galt auch den an Japan gerichteten anerkennenden Worten.

Als der Führer seine große Rede mit den stolzen Worten vom Reichtum der deutschen Geschichte beendete, setzte ein wahrer Sturm der Begeisterung und des Jubels ein. Es war wohl die größte, herzlichste und zutiefst empfundene Kundgebung, die jemals im Reichstag dem Führer dargebracht worden ist.

Diesem Dank gab auch 8 5 .1““ Generalfeldmarschall Göring in folgenden herzlichen und tiefempfundenen Worten Aus⸗

3 1

und

druck:

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. . Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. Fünfte Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Ab⸗ grenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern (Abgrenzung zwischen Pommern, Berlin⸗ Brandenburg und Schlesien). Vom 30. Januar 1939. Bekanntmachung des Reichsführers und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung aus⸗ ländischer Druckschriften im Inland. 8 Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Baumwolle. Vom 26. Januar 1939. 8 Bekanntmachung KP 684 der Ueberwachungsstelle für Metalle vom 30. Januar 1939 über Kurspreise für Metalle. Bekanntmachung der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein über die Erhöhung des für die Verarbeitung von Korn geltenden Brennrechts. Bekanntmachung über die Bestellung des Hauptbevollmächtigten ausländischen Versicherungsgesellschaft für das Deutsche Reich.

„Mein Führeerl—

Sie haben in einer Ihrer gewaltigsten vorbeigehen lassen die letzten sechs Jahre n waltige Wunder aufgezeigt, wie endlich Großdeutschlon . worden ist. Das große Geschehen, das gewaltige de 8 das Sie hier wiederum vor den Männern des delhh Reichstages entwickelt haben, gibt uns Kraft für die 3 8 die Sie für Deutschland bestimmten. :nbanf

Aus diesen sechs Jahren ragt, wie Sie selbst sagten Jahr 1938 als gewaltigstes heraus. Es schuf Gresbee land, die Heimkehr der Ostmark, die Heimkehr unserer g detendeutschen. Das wurde erreicht, mein Führer, durch ”; überragenden Willen, durch Ihre Genialität, aber auch * ich sagen, durch die Hingabe der Bewegung, durch die dn der Wehrmacht und vor allem durch den blinden Glau- des deutschen Volkes. b

Jetzt ist es Erfüllung geworden und heute stand zn ersten Male vor Ihnen der neue Reichstag des Cese Volkes und Reiches. Wir sind die Vertreter des Volkes, dun Sie bestimmt und vom Volke gewählt, und als solche, ne Führer, sind wir berufen wie keine, Ihnen Dank zu sagen s all das, was Sie getan haben, aber vor allem auch Dank he Allmächtigen, daß er Sie uns Deutschen gesandt und schenkt hat.

Sie haben uns einst, mein Führer, in dunkler Nacht e Hoffnung gegeben, aus dieser Nacht emporzusteigen zum de 88 Sieg. Dann, mein Führer, gaben

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gaben Sie uns die suf den Sieg zu erringen und in Beharrlichkeit durchzuhalten, ganze Zeit und auch für die Zukunft. Sie haben unsen

olk den Glauben eingebrannt, daß unser Volk ewig sein s

Hier sitzen Ihre getreuen Gefolgsleute, mein Führer U. und die meisten, die sie hier sind, sind durch ein Jahrzehnt! länger in Ihrer Gefolgschaft. Hier sitzen Ihre ersten M arbeiter, mein Fühker, und sie alle eint der eine Wille, Iime Gefolgstreue zu halten, mit Ihnen weiter in die Zukunft, schreiten, durchdrungen zu sein von dem Willen, Ihnen bi zu folgen bis zum Höchsten, bis zum Siege unseres guße deutschen Volkes.

Sie, mein Führer, haben uns zu unvorstellbaren Erfolg geführt. Sie haben uns das Leben wieder groß und leien wert und herrlich gemacht. Sie haben das Großdeutscha geschaffen. Wie schwach sind da alle Worte des Dankes!

Mein Führer, wir können nicht Ihnen diesen Dank m. sprechen und wenn wir Ihnen jetzt, mein Führer, das bG zujubeln, dann liegt in 8g Heil alles, was wir an Vegest rung, an Hingabe, an Liebe und an Treue in uns fühlen.

Kameraden! Unser heißgeliebter Führer, der Schöf Großdeutschlands: Sieg Heil! Sieg Heil! Sieg Heill

Die Sitzung ist geschlossen.“

Munde ertönte das Sieg⸗Heil, mit dem denkwürdigen Sitzung den Schöpfer Gnm deutschlands grüßen. Ergriffen sangen die Abgeordneten und! ihnen die, die Zeugen dieser Stunden waren, das Lied der de chen und das Lied Horst Wessels. Dann verabschiedete sich ührer mit dem Deutschen Gruß von seinen Mitarbeitern verließ durch den Mittelgang des Parketts den Sitzungssaal.

Wie aus einem Teilnehmer dieser

1““

Verleihung von Titeln. Der Führer hat mit Erlaß vom 30. Januar 1989

gende Titel verliehen:

1. den Titel Professor:

dem homöopatischen Arzt Dr. med. Ernst Ba stanier Berlin⸗Wilmersdorf, dem Direktor der Chirurgischen Klinik des Knaphich

krankenhauses Dr. med. Johannes Becker in Beuß

in Oberschlesien b G dem Direktor 25 Tuberkulose⸗Krankenhauses Dr. med.

mann Braeuning in Hohenkrug bei Chetsn dem Hochschullehrer an der Chilenischen Shartöene

Dr. Johannes Brüggen in Santiago de Chile,

dem Leiter der Gynäkologischen Abteilung 89

burger Krankenhauses Sanitätsrat Dr. Brunner in München, zaül Bust dem Direktor der Elinica Alemana Dr. med. Pau Grawitz in Cordoba in Argentinien, dem Direktor der Landesfrauenklinik Landesobermnh Dr. med. habil. Hans⸗Albert Dietrich 1den Heh dem Gruppenleiter der Forschungsabteilung deg ch waffenamts Oberregierungsrat Dr. Wolfran bach in Berlin⸗Wilmersdorf, d bei Nün dem Astronomen Philipp Fauth in Grünwal . dem Direktor und Inhaber des Chemischen 89 8 Dr. Remigius Fresenius in Wiesbaden, d N Direktor i. R. der städtischen Singschu Greiner in Augsburg,

dem

und innere Urologie Tr.n

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a Deutschen Rei

chs

Zweite Beilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

8

8 Berlin, Dienstag, den 31. Januar

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Ha22.

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r. 26

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

ch den Faggünchen,

g. charzt gs Fferztlichen

ld, Kreis Osthavelland,

Sommerfe

rrregierungsrat als 888 Hermann Zeller

Ob 3 amt Dr. med. vet.

felde, 2. den Titel Baurat:

itekten Alois Degano in Gmund am Tegernsee en dccerungsbaumeister a. D. Oscar Habild in Verlin⸗

gehlendorf, 1 . 3. den Titel Justizrat:

dem Rechtsanwalt und Notar Max Bernard in Querfurt, dm Rechtsanwalt und Notar Hermann Buhr in Dort⸗

in Köln, dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Drescher in

em echtsanwalt Dr. Carl Diedri

Stuttgart,

den Rechtsanwalt und Notar Fritz Ehrhardt in Magde⸗

burg,

bem Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Fleiter in

Münster in Westfalen,

dem Rechtsanwalt Dr. Alfred Gaß in Saarbrücken, dem Rechtsanwalt und Notar Eugen Glück in Stuttgart 13, dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Rüdiger Graf von der

Goltz in Berlin⸗Zehlendorf,

hem Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Grashorn in

Oldenburg,

dem Rechtsanwalt Dr. Oscar Greiner in München, dem Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Friedrich Grimm

in Berlin⸗Dahlem,

hem Rechtsanwalt Dr. Friedrich Hadenfeldt in Ham⸗

burg,

dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Heckmann in

Bad Berka bei Weimar,

dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Heltge in

Berlin,

dem Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hercher

Berlin,

dem Rechtsanwalt Dr. Max Hommelsheim in Köln,

dem Rechtsanwalt Hermann Huber in Lei

pzig, dem Rechtsanwalt und Notar Erich Jesche 2 in Liegnitz, Kleybolte in

dem Rechtsanwalt und Notar Heinri Hannover,

dem Rechtsanwalt und Notar Paul Knoth in Dresden⸗

Altstadt,

dem Rechtsganwalt und Notar Dr. Ernst Kranz in Breslau, dem Rechtsanwalt Oskar Kriener in Würzburg, dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Johannes Kühne in

Bad Harzburg, hem Notar Dr. Ludwig Leibrock dem Rechtaanwalt und Notar Dr. Mack in Frankfurt am Main, dem Rechtganwalt und Notar Dr. Dresden⸗Altstadt, .

dem Rechtsanwalt und Notar Focko Meibo rg

dem Rechtsanwalt Dr.

dem Rechtsanwalt Dr. brücken,

sem Rechtsanwalt und Notar Dr. Weimar,

dem Rechtsanwalt Dr.

dem Rechtsanwalt und Berlin,

sem Rechtsanwalt und Notar Berlin,

schwei

9,

m Rechtsanwalt und Notar Dr. Adolf Papentin in

Hamm in Westfalen,

em Rechtsanwalt Dr. Erich Pungs in Düsseldorf,

em Rechtsanwalt und

e·m Rechtsanwalt und

em Notar Dr. bek,

m Rechtsnnwalt und Notar Dr. Reinhold Regler in

Chemnitz, NMos 5 em Rechtsanwalt und

Frankfurt am Main,

seem Rechtsanwalt Hagen,

in

acharzt Geh. Sanitätsrat Dr. med. Karl S c indler Dr. med. Conrad Siebert in Berlin, Direktor des Tuberkulosekrankenhauses der n ne cshauptstadt Berlin Dr. med. Helmut Ulrici in Oberarzt der Bakteriologischen Abteilung des

l & 4 auses Dr. med. Johannes Zeißler in Altona Kunkeng Miglied beim Reichsgesundheits⸗

in Edenkoben, Maximilian Leuchs⸗

Paul Leupolt in Ferdinand Mößmer in München, Karl Mühlhäuser in Zwei⸗

Josef Müller in Nürnberg, Notar Dr. Reinhard Neu

Prof. Dr. Erwin Noack in m Rechtsanwalt und Notar Walter Oschatz in Braun⸗

Notar Werner Ranz in Berlin, 1 Notar Walther Rasch in Gotha, Hermann Rebattu in Altona⸗Klein Flott⸗

Notar Dr. Hugo Reichard in und Notar Dr. Wilhelm Römer in

Berlin⸗Lichter⸗

rlin⸗

in

g.

in Celle,

ert in

.“

Bekanntmachung.

erklärten

Berthold Gumpel,

Gertrud Gumpel geb. Koppel, Felicitas Gumpel, .

Thomas Gumpel und

Kurt Gumpel 8

1“

Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 30. Januar 1939.

(Reichsgesetzbl

8

Bekanntmachung.

8 Das Vermögen des

erklärten Israel Kalischer

Staatsangehörigkeit vom 14. Juli S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt

Berlin, den 30. Januar 1939. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.

1 Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 4. Juni 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 129 vom 7. Juni 1938)

Max Kahn und

Elsa Kahn geb. Posen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933

82

S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 30. Januar 1939. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.

Bekanntmachung. X Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 25. Mai⸗ 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 122 vom 28. Mai 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Hildegard Mattner wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 30. Januar 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.

Fünfte Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschasts⸗ kammern Cesgene zwischen Pommern, Berlin⸗

Brandenburg und Schlesien).

Vom 30. Januar 1939.

In Aenderung der Anordnung des Reichswirtschafts⸗ über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirsschaftskoͤmmern vom 14. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger vom 16. März 1935) wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirt⸗ schaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. I S. 185) im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsminister des Innern angeordnet:

1. Dem Bezirk der Wirtschaftskammer Pommern werden

u“

Die Vermögen der durch Bekanntmachung vom 9. No⸗ vember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 264) vom 11. No⸗ vember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen

Bekanntmachung über das Verbot ausländischer Druckschriften.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der in Wallisellen /S8 chweiz erscheinenden Feiüschrif „Der Neue Tag“ und der in Zürich erscheinenden

eitschrift „Die Friedenswarte“ verboten.

Berlin, den 26. Januar 1939.

Der Reichsführer und Chef der Deutschen Poliz im Reichsministerium des Inner J. A.: Müller.

Gebührenordnung *9)

11““

durch Bekanntmachung vom 1. Sep⸗ tember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 3. Sep⸗ dember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen 1933 (Reichsgesetzbl. I

der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Eheleute

(Reichsgesetzbl. I

8 5 8

der Ueberwachungsstelle für Baumwolle. Vom 26. Januar 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in der Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einfüh⸗ rung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Oesterreich vom 19. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 263) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung die Gebühren⸗ ordnung der Ueberwachungsstelle für Baumwolle in nach⸗ stehender Fassung neu erlassen: b

§ 1

„Die Ueberwachungsstelle für Baumwolle erhebt Ge bühren, um ihre Kosten zu bestreiten.

§ 2 Gebührenpflichtig ist die Erteilung jeder Art von Be⸗ scheinigungen durch die Ueberwachungsstelle, auf Grund deren der Einkauf, der Tausch oder die Abnahme von Waren zerfolgen soll, die der Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Baumwolle unterliegen (Einkaufsgebühr). Die Einkaufsgebühr wird von den Verarbeitern der vor⸗ bezeichneten Waren erhoben.

§ 3 „Die Einkaufsgebühr berechnet sich nach der in der Be⸗ scheinigung angegebenen Gewichtsmenge und beträgt für je 1t

1. bei Baumwolle mit Ausnahme ostindischer Beaumwolle.

9 2

öö11ö““ .“ Abfällen von Spinnstoffen und Reiß⸗ spinnstoffen, die neben baumwollenen auch zellwollene Spinnstoffe enthalten .)

Die Mindestgebühr beträgt 1,— RM. Die genehmigte Menge wird für die Gebührenberechnung auf halbe bzw. ganze Tonnen erhöht.

Scchuldner der Einkaufsgebühr 2) sind diejenigen Ver⸗ . auf deren Namen die Bescheinigungen ausgestellt ind.

Die Einkaufsgebühren 2) sind von dem Gebühren⸗ pflichtigen, soweit sie nicht durch Nachnahme eingezogen wer⸗ den, binnen 10 Tagen nach Empfang der Gebührenrechnung zu zahlen.

Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Ge⸗ bührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckkonto der Ueberwachungsstelle für Baumwolle: Hamburg 500 69 oder auf das Bankkonto der Ueberwachungsstelle für Baumwolle bei der Deutschen Bank, Filiale Bremen.

§ 6

Soweit die Ueberwachungsstelle die ihr gemäß § 3 der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezem ber 1919 (Reichsgesetzbl. S. 2128) in der Fassung der Verord⸗ nung über Ein⸗ und Ausfuhr vom 13. Februar 1924 (Reichs gesetzbl. I S. 72) hinsichtlich der Aus⸗ und Einfuhrbewilligun

dem Facharzt für chirurgische

Wenn ich meine heutigen Erklärungen nunmehr vor 1 Johannes Geoorg Haebler

un s b en übertragenen Befugnisse wahrnimmt, gelten gemäß § 5 Ihnen schließe, dann gleitet man Blick noch einmal zurück 8 8 unr

Urelatlotteten Rechts . 1.“ die zum Regierungsbezirk Grenzmark⸗Posen⸗Westpreußen ge⸗ in Berlin⸗Che chtsanwalt und Notar Dr. Fritz Rudat in Königs⸗ hörenden folgenden Kreise zugeteilt: dieser Verordnung und § 8 der Ausführungsbestimmungen

8

berg in

auf die hinter uns liegenden Jahre des Kampfes und der Erfüllung. Für die meisten bedeuten sie Sinn und Inhalt des ganzen Daseins. Wir wissen, das Größeres unserem Volk und damit unserem eigenen Leben nicht mehr beschieden sein kann.

Ohne Blutopfer ist es uns gelungen, das große Reich des deutschen Volkes endlich aufzurichten.

Dennnoch wollen wir nicht vergessen, daß auch dieser Prozeß für manche mit schmerzlichen Verzichten verbunden war. Viele liebgewordene Traditionen, manche teuren Er⸗ innerungen und Symbole mußten von uns beseitigt werden. Länder wurden ausgelöscht, ihre Fahnen eingezogen, ihre Traditionen haben an Bedeutung verloren, allein es mag für alle die Erkenntnis zur Beruhigung beitragen, daß keiner Generation, die an Deutschland in unserer Geschichte ge⸗ arbeitet hat, ähnlich schmerzliche Empfindungen erspart geblieben sind.

Seit die ersten deutschen Herzöge sich bemühten, aus wilden Stämmen höhere Einheiten zu bilden, mußte dieses ihr Streben über liebgewordene Einrichtung, teure Erinne⸗

ungen, männliche Treueverpflichtungen usw. hinwegschreiten.

Fast 2000 J dauerte dieser Prozeß, bis aus ver⸗

Der

liehen.

) Jahre 8 s streuten Stämmen ein Volk, aus unzähligen Ländern und

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark)

für eine Unze Feingold. in deutsche Währung nach dem

für ein Gramm Feingold demnach .. in deutsche Währung umgerechnetk...

lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569).

Londoner Goldpreis beträgt am 31. Januar 1939

v11111“ aa demn kurs für ein englisches Pfund vom 31. Ja⸗ nnar 1939 mit RM 11,67 umgerechnet RM 86,6498, pence 57,2926, RM 2,78585.

=—

erlin, den 31. Januar 1939.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 30. Januar 1939 dem ordentlichen Professor em. Geheimen Hofrat Dr. Wolfgang Golther in Rostock die Goethe⸗ Medaille

für Kunst und Wissenschaft ver⸗

vrmin Verlin⸗C dem Tropenarzt Dr. med. August Hauer in

lottenburg, höö dem Privatdozenten, Direktor der chirurgischen vannemn hilflichen Abteilung der Städtischen e Dr. med. Hermann Kästner in Hauseh. 1 dem Bibliotheksrat an der Universität Dr⸗ Keydell in Berlin z1 Sinrich K. dem Direktor der Staatsbibliothek Dr. phil. dinrich termeyer in Bremen, s elin 2h dem Oberstarzt Dr. med., Dr. phil. Ernst Kosch Schöneberg, „Naset⸗ dem Direktor der Städtischen Klinik für Hela⸗ Magdet Ohrenkranke Dr. med. Paul Oh nacke tersuchung dem Direktor des städtischen . Un Dr. Walter Petri in Koblenz, he in b dem homöopathischen Arzt Dr. med. Hanns Reic dem Brückenbaureferenten bei der 8. äcchter bahnen Ministerialrat Dr.⸗Ing. Kar Berlin⸗Zehlendorf, dem Brückenbaureferenten bei der e bahnen Geh. Baurat Ministerialrat 8 Schaper in Berlin⸗Lichterfelde,

Reicht

der g. 000

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(Fortsetzung in der Zwe

sm Fechlsnntrenßen, Köln,

in Rechtsanwalt D tal⸗Elberfeld,“

em Notar Helmuth S

mn Rechtsanwalt

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eem Rechtsanw sanwalt und Nota 8 sechtsanwalt und Rotar gechtsanwalt Franz S Ppzi a hectge Franz Schulte in Leipzig Mechtsanwalt in Stettin, n Nechtsanwalt und 4 8 m idt in Bremen ktechtsanwalt und N.

1 sanwalt Dr l 2 Dr. D ugust S 1 8 sanwalt und 14 3

Rechts .

chieck in München,

Notar Dr. Arthur

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Dr. Anton Wer

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dessau, walt und

in Rech

in Köln,

em Notar r Carl Wol pers in Remscheid⸗Lenne

nwalt Dr. Hans Sanders⸗Müller in

r. Wilhelm Sardemann in Wupper⸗

und Notar Dr. Gangolf Schnauß in

Wilhelm Scholz in Berlin, Dr. Ernst Schott in Stuttgart,

Dr. Joachim Schulz in

Notar Dr. Georg Staege in Berlin, 1 l in Bayreuth,

Notar Dr. Gustav Vogel in Hagen, Notar Dr. Georg Währer in Lübeck, Notar Rudolf Wilkendorf in

sechtsan Berlin walt und Notar Dr. Hans Wöstendiek in

Schulze⸗

die zum Regierungsbezirk Liegnitz

Stadtkreis Schneidemühl, Landkreis Deutsch⸗Krone, Flatow, Schlochau, Arnswalde, Friedeberg,

22 8 8 28 111“* 7 Netzekreis. 2. Dem Bezirk der Wirtschafts chlesien werden ehörenden Gemeinden: Bruchdorf, Fleißwiese, Friedendorf, Kreutz, Ostlinde, Ostweide Pfalzdorf Ruden, Schönforst, Schwenten

Der Reichswirtschaftsminister.

vom 8. April 1920 zu dieser Verordnung (Reichsgesetzbl. S. 500) nachstehende Bestimmungen:

(1) Für die Erteilung von Aus⸗ und Einfuhrbewilligun⸗ gen durch die Ueberwachungsstelle wird eine Gebühr von 1 % vom Wert der Waren erhoben. Als Wert der Ware gilt: bei Ausfuhrbewilligungen der Wert der Sendung franko Grenze oder fob deutschen Hafen; bei Waren, die im Lohn⸗ veredlungsverkehr hergestellt sind, gilt als Wert der Vered⸗ lungslohn; bei Einfuhrbewilligungen der Wert der Sendung franko Grenze oder cif deutschen Hafen.

(2) Soweit nicht die Bestimmungen des Absatz 3 An⸗ wendung finden, wird eine feste Gebühr von 1,— RM (Min⸗ destgebühr) ohne Rücksicht auf den Wert der Ware in Fällen erhoben, in denen es sich händelt um die Einfuhr von Waren zur Vornahme von Prüfungen und Versuchen oder zur Be⸗ musterung oder um solche, die glaubwürdig als Geschenk oder Eigentum (Heirats⸗, Erbschafts⸗, Umzugsgut) bezeichnet sind. ) Für jede Bewilligung sind bei Werten bis zu bbei Werten über 20,— RM mindestens. 1,— RM

668 8 zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen

werden, wenn der Wert der Sendung 20,— RM nicht übersteigt

J. V.: Brinkmann.

*) Betrifft nicht di 1 sch b 6 ff cht Gebiete.