und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. S. 2
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. S. 3
lieferungen nach verschiedenen Ländern erteilen, werden i sse⸗ dienst“ verschiedene zwischenstaatliche Handelskammern 8v kunftsstellen über Geschäfte mit bestimmten Ländern vertreten sein. Weiterhin halten sich Auskunftsstellen über deutsche und auslän⸗ dische Devisenbestimmungen, Kontingentsverordnungen sowie deutsche und ausländische Zölle zur Beratung der Aus⸗ steller und Einkäufer bereit. Der Erleichterung des Ausfuhrgeschäftes dient weiterhin die Anwesenheit zahl⸗ reicher Prüfungsstellen. Auch verschiedene Uéberwachungs⸗ stellen sind im „Messedienst“ anwesend, die über alle Fragen 8 Einfuhr beraten, sowie Anträge auf Erteilung von Devisen⸗ bescheinigungen entgegennehmen. Ein Bezugsquellennachweis, der die Interessenten deutscher Waren an geeignete Lieferanten ver⸗ weist, sowie schließlich eine Vermittlungsstelle für Auslandsver⸗ treter werden gleichfalls im „Messedienst“ tätig sein. Alle im zMessedienst vertretenen Stellen können auch fernmündlich in Anspruch genommen werden, was im Drange des Messegeschäftes von vielen Ausstellern sicherlich als Erleichterung empfunden wird. Dem Auslandsgeschäft zur kommenden Frühjahrsmesse dient auch die Ausfuhrförderung Sstelle für das Deutsche Handwerk sowie die vom Hanseatischen Exporthandel eingerichtete Ausfuhrvermitt⸗ lungsstelle. Auf dem Gelände der Großen Technischen Messe und Baumesse steht den Ausstellern und Einkäufern eine technische Aus⸗ kunfts⸗, Beratungs⸗ und zur Verfügung. Mit
Lederindustrie, Freiberg/Sa., oder des
für ir⸗
ule Ue ühn ü für Lederforschung, Dresden⸗A. 24, landstr. 2, bei der Ueberwachungsstelle einzureichen. 3 (3) Der Hersteller eines Austauschgerbstoffes muß diesen mit einem Kennwort bezeichnen, das ihn von anderen Aus⸗ tauschgerbstoffen desselben und anderer Hersteller unter⸗ eidet. . 1 . 8 (4) Ueber die Anträge (Abs. 2) entscheidet die Ueber⸗ wachungsstelle für Lederwirtschaft nach Anhörung der Reichs⸗ stelle für Wirtschaftsausbau. Der Hersteller erhält über die Zulassung einen schriftlichen Bescheid. 1 1 (5) In Kaufbestätigungen und Rechnungen über den Austauschgerbstoff muß das Kennwort enthalten sein. 1) Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung jederzeit vv Der Widerruf wird in derselben Weise bekannt⸗ emacht wie die Zulassung. 1 1 89 Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung befristet und unter Auflagen vornehmen
1) Jeder Hersteller von Austauschgerbstoffen hat auf “ “ für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, Meldungen zu erstatten.
(2) Die für die Erstattung von Meldungen notwendigen zeichnungen sind mindestens zwei Jahre lang aufzube⸗
Notierungen ö der Kommiffion des Berliner Metallbörfenvorstandes 1 vom 22. Februar 1939. 8 (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung)⸗ Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcke ..... ghe 8 Walz⸗ oder Drahtbarren
DC „ „ . „ . „ „ „
Antimon⸗Regulus — Feinsilber 1 . 327,90 — 40,90
1 2) Die Vorschrift des Absatz 1 gilt nicht für Verarbeiter, die echeste an ihrem Gesamtverbrauch an Gerbstoffen — be⸗ rechnet auf Reingerbstoffgehalt — im Halbjahr nicht mehr als 20 v. H. ausländische Gerbstoffe verwenden. 11) Ausländische Gerbstoffe sind 8. ausländischen Ursprungs und aus solchen hergestellte Auszüge.
8 (2) Beim Verkauf von im Inlande gemischten Gerbstoffen
oder Gerbstoffauszügen hat der Verkäufer anzugeben, ob die Mischung ausländische Gerbstoffe enthält. Sind ausländische Gerbstoffe enthalten, so gilt die Gesamtmenge des Gemischs als ausländischer Gerbstoff, soweit die Ueberwachungsstelle nicht
etwas anderes bestimmt.
68 Rinde und Holz von Eichen und Fichten gelten auch dann nicht als ausländischer Gerbstoff im Sinne dieser An⸗ ordnung, wenn sie ausländischen Ursprungs sind; ebenfo die aus ihnen im Inlande hergestellten Auszüge. 8
. § 3 (1) Austauschgerbstoffe im Sinne dieser Anordnung sin nur die von der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft als
solche ausdrücklich zugelassenen Gerbstoffe. 809) Das Zulassungsverfahren ist in § 9 dieser Anord⸗ nung geregelt. 1 u“ “
Erportsö
m deutschen Volke, so kam in der Führerrede vom eindeutig zum Ausdruck, in der augenblicklichen rer Weg, als durch Export seine Lebensbedürf⸗
llen. Ueber die Pflicht, das Exportgeschäft mit allen Mitteln zu pflegen, braucht also nichts Näheres wr zu werden. Zu der am 5. März beginnenden dies⸗
W“ zörderung auf der Leipziger Die „Februar 1939 ausgegebene Numm rde 1 uf pzig Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: er h esse. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über sti Maßnahmen in der Stadt Augsburg. Vom 17. Febn tebenn Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städn 1 Maßnahmen in der Stadt Bayreuth. Vom 17. Fehr teb Erlaß des “ heichsaatlers über sünt Maßnahmen in der Sta reslau. Vom 17. Feb w „Zu der 1 Moha des Führers und Reichskanzlers Poüruan la Leipziger Frühjahrsmesse werden wiederum, dank der Maßnahmen in der Stadt Dresden. Vom 17. Februn febacch eve Werbung des Leipziger Meßamts, viele tausend Ein⸗ Erlaß des Führers und Reichskanzlers über sti 18 mmchng allen Ländern der Welt vertreten sein, um das viel⸗ Maßnahmen in der Stadt Graz. Vom 17. Februar lgadön re deutsche Angebot zu überprüfen und Aufträge zu erteilen. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städt⸗ Fan der immer noch 1n1ü S Umfange bestehenden Handels⸗ Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg. Vom 17. Fehr vccise in Form von Devisenvorschriften, Kontingentsverord⸗ Erlaß des Führers und Reichskanzlers über stänna⸗ 1t n ist die Durchführung vieler Geschäfte mit erhebtichen Maßnahmen in der Stadt Würzburg. Vom 17. Februa 3 igteiten verknüpft. Formale Dinge dürfen aber keines⸗ Geset zur Beseitigung von Mißständen im Ausk 18 d Abschluß und Durchführung von Auslandsaufträgen be⸗ . Vom 1. Februar 1939. nfss 8
133 137
RM rür 100 kg
In Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Im Messegeschäft will deshalb der „Messedienst“ des Vn lusstellern und Einkäufern weitgehende Hilfe
Detektivgewerbe. dern. 18 zger Meßamts 8n 8 8 hüger Meß d Durchführung von Auslandsaufträgen anu⸗
Siebentes Gesetz .2. lae wana für den Diah S rschreibungen der Konversionskasse fü s m If un cwhführung 1 ndsau Sehehne 178 Februar 1939. sse für dentsche Kh 5 125 Im „Messedienste, der seinen Sitz in unmittel⸗
Fünftes Gesetz über Aenderungen in der Unfallderf rJacbarschaft des v -s e.Ir Leiphig 88 kaeag. Vom 17. Februar 1939. 4 sraße 10112, I. Siar it Pebakt 51 amsts⸗] diesem ausgedehnten Auskunftss IiSge vai
rd über den Ausgleich von Rechtsansprüchen mammengefaßt, die mit Beratungen über alle Fragen des nengedehhten Auskunftsstellensystem hofft die Leipziger
hicses⸗ Gebieten. 1. Febrach ahsgrücan aqhnages. ur Verfügung stehen. Neben verschiedenen wichtigen Beitrag zur 9 des Auslandsabsatzes
Neunte Verordnung zur Einführung steuerrechtli 8 ₰ die vor allem Auskünfte über die Bezahlung von Waren⸗ 8 8 8 schriften in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. Febrde Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die vns mxnvan. n it
11“
21. Februar Geld Brief
12,00
22. Februar Geld Brie
SeresWeraadnlen
„ünd Kairo)
Argentinien (Buenos Aires) ...
1 ägvpt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes.
11,97 0,571
12,00 0,575
11,97
B. Beimischung Au
taffelt in zwei Einführungszeitabschnitten; sie muß — keshen auf Reingerbstoffgehalt — späteftens nach Ablauf des zweiten Abschnittes mindestens 25 v. H. des Gesamtverbro an ausländischen Gerbstoffen ausmachen (Verhältnis 1 —: 3).
leder und Riemenleder
§ 4
Die Verwendung von Austauschgerbstoffen erfolgt ge⸗
e=
Gesamtverbrauches
Es gelten 1. bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank⸗ als Einführungszeitabschnitt I die Zeit vom 1. April 1939. bis 30. September 1939,
“ und für Nachprüfungen bereitzuhalten.
schriften diefer Anordnung zulafsen.
88 10, 12 bis 15 der
E. Schluß⸗ und Strafbestimmungen Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Vor⸗ uwiderhandlungen fallen unter die Strasvorschriften der 5 K. erordnung über den Warenverkehr. . 1u. (1) Diese Anordnung tritt am 23. Februar 1939 in Kraft;
nung des Vermessungswesens im Lande Oesterreich sudetendeutschen Gebieten. Vom 15. Februar 1939.
Verordnung über die Landbeschaffung für den Bau na eigener Getreidelagerhallen und Speicher. Vom 18. Febma
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Besetze von Mißständen im Auskunfts⸗ und Detektivgewerz f 20. Februar 1939. 1
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 R. A. Posder dungsgebühren: 0,04 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendug unser Postscheckkonto Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 22. Februar 1939.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
und ush
Lvatsche Einkommensschichtung fozialpolitisch
geprüft. Das Arbeitswissenschaftliche Institut der DAF. hat, gestützt die Angaben über die Einkommensbesteuerung und die istik der Beitragsleistungen zur Invaliden⸗ und Angestellten⸗
cerung einen ersten methodischen Versuch zur Ermittlung Weinkommensstruktur des deutschen Volks unter sozialpolitischen
ütspunkten unternommen. Die bisher übliche „Einkommens⸗ umide“ faßt die Einkommen in den einzelnen Gruppen zu⸗ nen ohne Rücksicht darauf, daß der Kreis der Einkommens⸗ rsehr unterschiedlich gegliedert ist. Auf diese Weise ergibt ine absolnt betrachtet große Zahl von niedrigen Einkommen. der Stenerstatistik von 1934 lagen z. B. damals 63 vH aller
Einkommen der Frauen ist zu berücksichti en, daß von d . amtzahl der erwerbstätigen ee 81 g6 vS — Ee.
ieser Teil des Fraueneinkommens ist also praktisch zusätzliches Familieneinkommen und ist sozialpolitisch damit ebenfalls anders zu werten als ein gleich hohes Einkommen eines Familienvaters.
Etwa 5000 Heilpraktiker. — Ein Beruf ohne Nachwuchs.
3 nstleiter für Volksgesundheit in der Reichs⸗ leitung. der N.. DA „, Reichsärzteführer ner. im „VB. das Wort zu dem bedeutsamen neuen „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“. Die
Der Hauptdie
0,571 41,97
0,146
3,047 52,11 47,00 11,67
68,13 5,145 6,593 2,353
133,36
0,575 42,05
0,148
3,053 52,21 47,10 11,70
68,227 5,155 6,607 2,357
133,62
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Innetneh . . Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London). . Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) ..
100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden
41,89
0,146
3,047 52,11 47,00 11,67
68,13 5,145 6,593 2,353
133,06
11,97
0,148
3,053 52,21 4730 11,70
die Anordnung 28 vom 7. November 1936 (Deutscher gs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 262 vom 9. No⸗ vember 1936) tritt am 31. März 1939 außer Kraft.
ummen unter 1200 Hℳ jährlich und fast 29 vH zwischen J und 3000 ü. Nach diesen Berechnungen hätten nur 8 vH gEinkommensbezieher ein Einkommen von mehr als 3000 R. ℳ
Zahl der Heilpraktiker werde nach Angabe ihres Führers, Pg. Kees,
künftig etwa 5000 betragen. Nachwuchs werde dieser Beruf nicht 1oDee.
100 isl. Kr.
Iran (Teheran)... Island (Reykjavik). Italien (Rom und
14,50 52,21
14,52 52,31
als Einführungszeitabschnitt II die Zeit vom 1. Oktober
1939 bis 31. März 1940; 14,50
52,21
zu verwenden.
Sätze sind Mindestfätze, die am Ende jedes Einführungszeitab⸗ schnittes erreicht sein müssen. 8
2. bei der Herstellung aller sonstigen Leder als Einführungszeitabschnitt I die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. Juli 1939, “ als Einführungszeitabschnitt II die Zeit vom 1. August 1939 bis 31. Dezember 1939. (1) Es sind, berechnet auf Reingerbstoffgehalt, bezogen auf en Gesamtverbrauch “ 1 im Einführungszeitabschnitt I auf 95 Hundertteile aus⸗ im abastah Geepstoffe 8 Hundertteile Austauschgerbstoffe, im Einführungszeitabschnitt II auf 85 Hundertteile aus⸗ 1 1“ Gerbstoffe 15 Hundertteile Austauschgerbstoffe, nach Ablauf des Einführungszeitabschnittes II auf 75 Hundertteile ausländische Gerbstoffe 25 Hundertteile Austauschgerbstoffe
(2) Die für die Einführungszestabschnitte angegebenen
(3) Der Verwendungssatz von 25 v. H. darf bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank⸗ leder und Riemenleder nach dem 31. März 1940, bei der Herstellung aller sonstigen Leder nach dem 31. Dezember 1939 nnerhalb eines Kalenderhalbjahres nicht mehr unterschritten
§ 7 Die Vorschriften der §§ 4 bis 6 finden unabhängig von
und die sudetendentschen Gebiete.
der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 47
(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939) wird im Einvernehmen mit der Ueberwachungsstelle „Chemie“ folgendes bekanntgemacht:
(2) Die Anordnung gilt auch für das Land Oesterreich
Berlin, den 21. Februar 1939. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.
1. Bekanntmachung
(Austauschgerbstoffe) vom 21. Februar 1939. —
Gemäß § 9 der Anordnung 47 vom 21. Februar 1939
Als Austauschgerbstoffe sind zugelessen 1. Tanigan⸗Extra⸗Marken einschließlich 511, Hersteller: J. G. Farbenindustrie, Frankfurt a. M.
2. GM 100, b Hersteller: Schliemann Teer⸗Chemie K. G., Berlin⸗
Johannisthal. Berlin, den 21. Februar 1939.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.
Preußen.
Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einzche kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (N0 S. 293) in Verbindung mit der preußischen Durchfühm
verordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des 687
und der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und sas
feindlichen Vermögens vom 14. Juli und 5. Augnft N.
(RGBl. I S. 479 und 572) verfüge ich hiermit die Einzi der Bermögenswerte aus dem Nachlaß des verstorbenen t beamten Hugo Goldschmidt aus Einbeck, bestehend aus a) Barvermögen (Bank⸗ und Sparkonten), b) Wertpapieren (Aktien und Schatzanweisungen) m. c) goldenen und silbernen Wertgegenständen, zugunsten des Preußischen Staates unter Bestätigumng polizeilichen Beschlagnahme. 8 1b Ein Verzeichnis der eingezogenen Vermögens⸗ un s. werte liegt im Zimmer 44 der Regierung zu Hildeshein Gegen diese Einziehungsverfügung, die mit den n
ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird, se
Rechtsmittel nicht gegeben. Hildesheim, den 18. Februar 1939.
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Bacmeister.
gahr bezogen. Diese Zahlen sind zwar formal richtig; eine *Aufgliederung zeigt aber, daß die große Zahl der niedrigen vömmen sehr erheblich durch die Einkommen Jugendlicher und Frauen bestimmt ist. Von den Einkommen unter 1200 R. ℳ ur 1d 20 vH Einkommen verheirateter Männer, während Rest sich auf die ledigen Männer, auf Jugendliche und auf en verteilt. Es zeigt sich überhaupt, daß die Einkommen der Ptrateten Männer sich wesentlich gleichmäßiger auf die ein⸗ Einkommensstufen verteilen, als dies nach der bisher hen Berechnung anzunehmen war. Es gibt ungefähr ebenso⸗ verheiratete Männer mit einem Einkommen zwischen 3000 5000 ℳ wie solche mit einem Jahreseinkommen zwischen und 1248 FRü, während dagegen die Gesamtzahl der Ein⸗ ensbezieher in der Stufe zwischen 3000 und 5000 R. h um niedriger ist als in der Stufe zwischen 936 und 1248 H. Nü. ausschlaggebende Rolle in den untersten Einkommensstufen eben die Einkommen der Franen und Männer unter ahren sowie der übrigen ledigen Männer. Bei Gegenüber⸗ dieser Gruppen mit den verheirateten Männern ergibt sich, die verheirateten Männer bei den Jahreseinkommen Rü nur 202 je 1000 Erwerbstätige stellen, die übrigen iten Gruppen aber 344. Bei den Einkommen von 1248 bis hℳ beträgt der Anteil der verheirateten Männer 98 je Erwerbstätige, der der übrigen Gruppen 86. Das Ver⸗ s verschiebt sich weiter zugunsten der verheirateten Männer, i den Jahreseinkommen zwischen 1800 und 3000 Rℳ 135 je Erwerbstätige stellen, gegen nur 40 der übrigen. Die ent⸗ enden Zahlen für die Einkommen zwischen 9000 und R ℳlauten 52 bzw. 10. Daß die Einkommen der Jugend⸗ niedrig sind, versteht sich von selbst, weil es sich zu einem Leil um Lehrlingseinkommen handelt. Auch bei den
bis
erhalten, da ihm nur diejenigen angehören könnten, die bisher schon die Heilkunde berufsmäßig vneis haben oder bei kündung des Gesetzes Schüler einer Schule des Heilpraktikerbundes waren. Nach einigen Jahrzehnten werde dieser Beruf also nicht mehr bestehen. Auch in Zukunft werde es Menschen geben, die eine besondere Begabung für die Heiltätigkeit besitzen und durch besondere Leistungen ihre Befähigung nachweisen, ohne eine ge⸗ ordnete Ausbildung erworben zu haben. Zu allen Zeiten hätten solche hervorragenden Talente die Heilkunde zu bereichern ver⸗ mocht. Prießnitz und Kneipp gehörten zu denen, die Bedeutendes geleistet haben, ohne „Fachleute“ zu sein. Genies seien leider selten und auch das Genie sei nichts ohne Fleiß. Vor allem müsse auch das Genie seine Leistungen unter Beweis stellen. Der Gesetzgeber gebe denen, die eine solche Berufung in sich spüren und über glück⸗ liche Veranlagung verfügen, in besonders begründeten Ausnahme⸗ fällen ebenfalls die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, und zwar unter der Bezeichnung „Arzt für Naturheilkunde“. Er sei der Reichsärzteordnung unterstellt. Hier würden allein Begabung und Erfolg entscheiden, die allerdings außerordentlich sein und erwiesen werden müßten, um anerkannt werden zu können. Der Reichsärzteführer erwähnt dann noch die Möglichkeit für solche, die ihre Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde durch besondere Leistungen glaubhaft machen, unter erleichterten Bedingungen zum Medizinstudium zugelassen werden, sofern sie ihre Eignung hier⸗ für nachweisen. Bei diesen besonderen Begabungen werde also auf die höhere Schulbildung und die Reifeprüfung verzichtet. Schulwissen, Besitz und Herkunft sollten keine Schranke gegen die Entfaltung wirklichen Könnens und die Weiterentwicklung einer besonders guten Veranlagung bilden. Um an dieser Begabten⸗ förderung teilzunehmen, beabsichtige die Aerzteschaft, selbst Mittel für das Medizinstudium solcher besonders wertvollen Kräfte bereitzustellen. ““
Mailand) .... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno /Kau⸗ v“ Norwegen (Oslo) .. Polen (Warschau,
Kattowitz, Posen) Portugal (Lissabon). Numänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). Tschecho⸗Slow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 1
100 Lire 1 YVen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Kronen 1 türk. Pfund
13,09 0,681
5,694 2,480 48,75
41,94 58,64
47,00 10,595
13,09 0,681
5,694 2,479 48,75
41,94 58,64
42,00 10,595
13,11 0,683
5,706 2,483 48,85
42,02 58,76
47,10 10,615 60,08 56,66 8,591 1.978
0,899
60,08
56,60 8,591 1,978 0,899
2,491
60,20 56,72 8,609 1,982
0,901
56,78 8,609 1,982
22. Februar Geld Brief 20,38 20,26 16,16 16,22
4,185 4,20
21. Februar Geid Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
Sovereigns.... 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars... Amerikanische:
Nokiz für
[1 Sthch
der Höhe des Anteils ausländischer Gerbstoffe keine Anwen⸗
dung auf Verarbeiter von Fellen und Häuten, deren halbjähr⸗ 2,4653 2,483¹ ß2,463 2,483
2,463 2,483] 2,463 2,483 0,543 0,563] ßy0,543 0,563
1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso
1000 — 5 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinischea...
licher Normalbedarf nicht mehr als 6000 kg Salzgewicht der
Wirtschaft des Auslandes.
Gruppen At bis E zusammen und außerdem nicht mehr als
8
8
suchung und des Gutachtens trägt der Verarbeiter.
8 8
8 8
Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht.
gerbstoffen gegerbte Leder müssen folgenden Mindestanforde⸗ rungen genügen:
arbeiter (§ 5 der Anordnung 34 a. a. O.) durch ein Gutachten
industrie, Freiberg/Sa., den Nachweis erbringen, daß die Vor⸗
vom
000 Stück der Gruppen F und G zusammen beträgt Klein⸗ gerber gemäß § 26 der Anordnung 34 in der Fassung der An⸗ ordnung 46 vom 29. Dezember 1938 — Deutfcher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. De⸗ ember 1938). C. Qualitätsvorschriften
§ 8 1
(1) Pflanzlich mit oder ohne Beimischung von Austausch⸗
Der organische Auswaschverlust darf, umgerechnet auf einen mittleren Wassergehalt von 14 v. H., im Kern 16 v. H., im Hals 18 v. H. und im Bauch 20 v. H. nicht übersteigen, b 8 es dürfen keine stark wirkenden freien Säuren vor⸗ handen sein, d. h. der pH-Wert eines vorschriftsgemäß hergestellten wässerigen Auszuges darf nicht unter 3,5 liegen; soweit er zwischen 3,5 und 4,5 liegt, darf die Differenzzahl der pH-Werte des wässerigen Auszuges und seiner zehnfachen Verdünnung nicht 0,70 oder mehr betragen. Für die Untersuchung zu a und öb find die Analysen⸗ vorschriften des Internationalen Vereins der Lederindustrie⸗ chemiker (J. V. L. J. C.) maßgebend. (2) Die Ueberwachungsstelle kann verlangen, daß Ver⸗
2)
der Deutschen Versuchsanstalt und Fachschule für Leder⸗ aussetzungen des Absatz 1 erfüllt sind. Die Kosten der Unter⸗
(3) Die Ueberwachungsstelle bestimmt, in welchem Umfange Muster für die Untersuchung bereitzustellen sind und welchen Stellen diese entnommen sein müssen. In der Regel soll je ein Muster aus Kern, Hals und Bauch untersucht werden. 8. D. Zulassung für Austauschgerbstoffe § 9
(1) Die Zulassung von Austauschgerbstoffen wird von der Ueberwachungsstelle im Deutschen Reichsanzeiger und
(2) Anträge auf Zulassung von Austauschgerbstoffen sind
Hersteller in doppelter Ausfertigung unter Beifügung eines Gutachtens der Deutschen Versuchsanstalt und Fach⸗
Berliner Börse am 22. Februar.
Weiter sfehr stilles Gefchäft.
Da es auch heute an besonderen Anlässen für eine Wieder⸗ belebung des seit Tagen außergewöhnlich üslte Geschäfts fehlte, erhielt am Aktienmarkt nur etwa die Hälfte aller im Schwan⸗ kungsverkehr gehandelten Werte eine Anfangsnotiz⸗ Wieder waren es nur Prozentbruchteile, über die die Veränderungen nach beiden Seiten nicht hinausgingen. Eine Ausnahme bildeten nur Stöhr, die nach dem gestrigen großen Verlust um 3 % auf 113 erholt waren; offenbar besteht über das Ausmaß der von der Gesellschaft verwirkten Bußezahlun noch keine klare Vorstellung; die Ver⸗ mutungen der Börse 88 2. stark auseinander. 1
Montanwerte bewegten sich etwa auf Vortagsschlußbafis. In Aktien der Vereinigten Stahlwerke waren eher Käufe durchzu⸗ führen, die zunächst zu einer Besserung um ¼ führten.
Braunkohlenaktien kamen, so weit notiert, etwas höher an, wobei Eintracht mit +† ½ % die Führung hatten. Von chemischen Papieren ermäßigten sich Farben, Goldschmidt und Rütgers um je %, während Schering und v. Heyden bzw. ½ % gewannen. Ueberwiegend fester eröffneten Elektrowerte. Dabei fielen Licht Kraft mit + 1 % und Bekula mit + ½ % auf. Sanst sind von Autoaktien nur noch Daimler mit — % (auf ein Angebot von 6000 Rℳ) und von Verkehrsaktien Allgemeine Lokal und Kraft mit — N, andererseits Aschaffenburger⸗Zellstoff mit † 1 4¼ % hervorzuheben. Im geregelten Freiverkehr zogen Neckarsulm um 3 % an. — 3 b
Im Börsenverlauf traten nur geringe Wertschwankungen ein. Das Geschäft erfuhr keine Belebung. Durch einen stärkeren Rück⸗ gang fielen lediglich Farben auf, die um 1¼ % auf 150 4¼
nachgaben. 1 Much Stöhr waren im gleichen Ausmaß auf 114 4¾ a. e⸗ schwächt, da man durch die Bußezahlung eine Beeinflussung der Dividende befürchtet. Ferner verloren Vereinigte Stahlwerke und AEG. je ½ %, während Deutsche Waffen im gleichen Ausmaß ogen. 1 1d 8 gm Börsenschluß konnten sich die Notierungen zumeist be⸗ aupten. EW.⸗Schlesien stiegen um 1 ¼ %. Reichsbank sowie vupen, Licht und Kraft be serten ihren Stand je um ¼ o%. Stöhr schlossen pu “ ten Tageskurs von 111 ¼, Farben it 150 bewertet.
wmit gfngltstursen gehandelten Bankaktien lagen zumeist unverändert. Lübecker⸗Commerzbank gaben gegen den 18. 2. um
um ¼ % niedriger. Am Markt der Kolonialwerte stiens⸗ Guinea um 1 %. Schantung waren im gleichen An⸗ gängig. Bei den Industriepapieren wurden Rie 2 2⁄ % heraufgesetzt. Andererseits 0g29 Bautzener Papier nach Unterbrechung um 4 und Srest Waggon, gleichfalls nach Pause, um 2 ½ . sabsan Am Kassarentenmarkt war gleichfalls eine U b zu verzeichnen. Pfandbriefe und Konnmunalobligatvnne meisten Reichs⸗ und Länderanleihen blieben völlig un Von Liquidationspfandbriefen zogen Wecklbg. Wechselbank um 0,22 ½ % an. Auch Stadt⸗ un sowie Länderaltbesitz wiesen keine erwähnens Bei den ne stiegen 36er deutsche Conti⸗Gas um „½ . “ „l 8 19e Geldmarkt nannte man wie gestern Blankotas 1 von 2 ⅛ — 2 % %.
8
Pro vinn. AECG. um
Börfenkennziffern 1 vom 13. bis 18. Februan 188 1 Statistischen Reichsamt errechneten Ler cg ftelen sch sar die “ s 13. bis 18. Februar 1939 in zur Vorwoche wie folgt: 8
für die Woche
Wochendurchschn vom 6.2.
bis 11.
109,28 100,27 109,72
105,11
vom 13. 2. bis 18. 2.
108,62 100,26 109,68
Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr.. Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere
Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken. Pfandbriete der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinden..
Durchschnitt...
Aufterdem: 50 %ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗
99,15
99,15 98,79
98,32 98,98
100,73
1 nach. — 1 Ve 1— Hypothekenbanken stellten sich Hamburger Hyp.
½ % höher, Meininger und Rheinisch Westfä
p Bodenkredit je
umschuldungsanleihe.. 93,15
beck⸗Morn ermäßigten sich Ianm
Hypothee⸗ werte Beweiah 3
G ondon, 21. Urns angekündigt, vsamt, Hudson, Moskan besuchen werde.
Ler9 Ulischen Oeffentlichkeit großes
vemn Finanzausschee 8 1 Dinanwähschuh der Skupschtina, daß die aee. ein
p venausweis der Niederländischen Bank.
Imsterdam, 21. Februar. Der Answeis der Niederländischen 1 Februar zeigt bei einem unveränderten Goldbestand . hfl. eine unwesentliche Zunahme der Inlands⸗ Se auf 8,47 Mill. hfl. Die Uühslessamgen gingen um 5 2 125 Mill. hfl. zurück; auch der Ban otenumlauf zeigt 3 ngeng um 6,34 auf 966,56 Mill. hfl. Die Giroguthaben Iin verminderten sich um 11,38 auf 162,80 Mill. hfl.,
ie Giroguthaben Privater um 8,02 auf 681,65 Mill. hfl.
Die Wirtschaftsbeziehungen England —
Sowjetrußland.
Februar. Chamberlain hatte am Montag im daß der Staatssekretär im Uebersee⸗ bl erxeegen Interesse gefunden. In 1 ee man darauf hin, daß der 8 guch Hudsons lgen zwisch Gelegenheit zur Besserung der allgemeinen Be⸗ bende Uchen England und Sowjetrußland bieten werde. h Befucen jedoch in der Beurteilung der politischen
1 den Nosk, es sehr zurückhaltend. 1“ 1 ner Besprechungen Hudsons dürften die Wirt⸗ gen zwischen beiden Ländern die Hauptrolle spielen.
s Kohlenlieferanten 1938.
Höhe von 12,03 Mi 8 9 2,03 Mill qjöricmmnteDentschland.
5 n, /62 n Slöwahen Mill.
It erfolgte zu 59 % oder Fes u. a. 2,23 Mill. t bnt aus Polen, 0,55 Mill. t aus der und 0,21 Mill. t aus Beg 97-
9
ae Februar Die Ei &½ ½ ⁷3 28 1 1038 in Hö Die Einfuhr Italiens an Kohle im 8
—qM—
1 “ ecfrechterhaltung der Dinarwährung.
figrad, 21. F. — i Finanzavdernar. Finanzminister Djuritschitsch erklärte
rung eine seiner vornehmsten Aufgaben
9 — 8 8
1
8,34 Mill Pr Die ägyptische Ansfuhr im Jahre 19938 . ent * Fr len 39,76 Mill. Pfund im Jahre en auf die Baumwollausfuhr 21,19 (C9,00)
Die Gründe für Verlängerung der USA.⸗Exportbank.
MNew York, 21. Februar. Das Repräsentantenhaus bewillig 2 nach langem Kampfe die Verlängerung der als finanzielle Stützungsgesellschaft im Jahre 1932 ins Leben gerufenen Refico Reconstruction Finance Corporation) bis Mitte 1941. Gegen eine Verlängerung auch der 1933 gegründeten und durch die Refleo mit längerfristigen Krediten versorgten Export⸗Bank ist zwar eine scharfe republikanische Opposition aufgetreten, d gilt die Ver⸗ abschiedung der Vollmachten für die Export⸗Bank im allgemeinen als sicher. Vor allem wird der China⸗Kredit in Höhe von 25 Mill. Dollar angegriffen, weil er einen versteckten Export von Kriegs⸗ material darstelle, der dem Geist des Neutralitätsgesetzes wider⸗ spreche. Cordell Hull hat in einem Schreiben an den Leiter der Refico der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Export⸗Bank aus folgenden Gründen erhalten bliebe: 1. Sie diene der Behebung der Arbeitslosigkeit und der Unterbringung der Agrarüberschüsse der Ver. Staaten, 2. würden mit ihrer Hilfe die Devisen⸗ und Zahlungsschwierigkeiten für den USA⸗Export im Auslande ver⸗ mindert, 3. sie befriedige den Kapitalbedarf des Auslandes (ins⸗ besondere der ibero⸗amerikanischen Länder), den die Privatbanken unbefriedigt ließen, und 4. könne man durch sie in Kredit⸗ konkurrenz zu anderen Exportländern treten. Hull betonte bei dieser Gelegenheit, daß ihm zahlreiche wirtschaftlich gesunde Kre⸗ ditprojekte für die Export⸗Bank, besonders zur Förderung des Außenhandels mit Ibero⸗Amerika, vorschweben. Die Regierung habe jedenfalls den Wunsch, die Bank zur besonderen Unterstützung des Exports nach Mittel⸗ und Südamerika weiterbestehen zu lassen.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Manchester, 21. Februar. (D. N. B.) Da günstig lautende Berichte der Erzeuger über anhaltende Nachfrage von den ver⸗ schiedensten Seiten vorlagen, war die Umsatztätigkeit am Gewebe⸗
bhafter. Das Garngeschäft blieb d mäßig.
für Kohle, Koks und Briketts im
Wagengestellun dier⸗ 8 4 Gestellt 26 529 Wagen.
Ruhrrebd 2 21. Februar 1939:
Die Elektrol tkupfernotierung der Vereinigung für deutsche enech rsferunhe stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
Polnische...
41,76 41,92 41,84 42,00 dul a¹⁵ aun, 615
51,96 52,16] 51,96 52,16 47,91 47,19] 47,01 47,19 11,645 11,685] 11,645 11,685 11,645 11,685] 11,645 11,685
10 514] 5420 524 655 658 658 6,58 132,82 133,36 133,12 133,86
13,/7 13,13 13,97 13.13 552 5,63 5587 2472] m2,451 2,471
41,86] 41,70 41,86 5872 58,48 58,72 47,19 47,01 4719
Belech.
Brafilianische...
Bulgarische.. Dünsche. .. Danziger Englische: graße... 1 &£ u. darunter Finniste . Französische ... Holländische... Italienische: große. 100 Lire u. darnnt. Jugoslawische... Kanadische. Lettländische.... Liiaufsche. ..... Norwegische..
100 Belga
1 Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden
1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M., 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kauad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 Kronen 100 Zloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
100 Kronen 1 türk. Pfund .100 Pengö
1
41 47
Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei. .. Schwedische.. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Tschecho⸗Slowakische: 20 Kr. u. darunter Pürklsche . .. . . .. Ungarische
59,92 56,45 56,95
8,58
Berlin, 21. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ hamdels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei 46,00 bis 52,00, Linsen, mittel, käferfrei 52,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe — bis —,—, Sppeiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00, Grüne Erbsen 53,00 bis 55,00, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C0/0 bis 5/90 *) 42,50 bis 43,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C0/6 *) 35,00 bis 36,00 †l, Werstengrütze*), alle Kö 35,00 bis 36,00 †),
am 22. Februar auf 57,75 R“ (am 21. Februar auf 57,50 E. ℳ) für 100 kg.
Haferflocken*) [Hafernährmittel] 46,00 8s 47,00 †), Hafergrütze *)
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