Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 25. Februar 1939. S. 4
des Einkommensteuergesetzes). Dem neu
Ziffer 2 jedoch „m Veranla
Haushalt gehören, Kosten des St
überwiegend auf unterhalten und e
derermaßigung gewährt wird: einmal demjeni halt das Kind gehört, und dann demjenigen, Unterhalts und der Erziehung wiegend trägt geschiedenen Ehe gehört zum Haushalt der des Unterhalts und der Erziehung trägt üb Kinderermäßigung steht in dem Fall sowohl
mit ihren
Diese steuerliche Ungerechtigkeit ist nunmehr Stiefkinder, Adoptivkinder ode oder deren Abkömmlinge sein. Dem neuen des Einkommensteuergesetzes gemäß. wird gung auch für „anderem inderjähri
Ein Steuerpfl
erzogen werden. Beispiel: Unterhalt und
wiegend die Kosten für den nunmehr eine Kinderermäßigung Durch das Einkommensteuergesetz vom Kinderermäßigung auch für vollj worden, und zwar für solche,
werden und das fünfundzwanzigste vollendet haben. Auch diese Gruppe von neuen § 32 Absatz 5 auf die „anderern (Neffen und Nichten) ausgedehnt worden. Durch § 2 des Einkommensteuer⸗Aende des Steueranpassungsgesetzes und 4 neu gefaßt worden. Danach Sinn des Steuerrechts auch Personen Verwandtschaft oder Schwägerschaft,
die
Die bezeichneten Erweiterungen des die Kinderermäßigung gewährt wird, gelten steuer⸗Aenderungsgesetzes gemäß erstmals
Die Unverheiratete
fünf Jahren nach der
dann in die Steuergruppe II. Wird einen
des Unterha
kinderloses Ehepaar die Kosten An
für einen anderen minderjährigen nommen, Steuergruppe Es kommt auch vor, daß ein Unverh. adoptiert oder als Pflegekind annimmt oder halts und der Twöegre für einen andere gehörigen übernimmt. der
gruppe IVist stets unbeschrän Steuergruppe II in die Steuergruppe IV dem Ehepaar ein eigenes Kind geboren
übernommen werden, so darf die
8 5 8
8
Erziehung für einen minderjähr
beträgt die Einkommensteuer gruppe II in die Steuergrup 720 nℳ beschränkt. 2240 BRℳ abzüglich 720 RMℳ =
*) Ein Lediger der Steuergruppe Jahreseinkommen 2880 steuer zu entrichten. Er über Unterhalts und der
um 720 H.ℳ auf 2160 H.ℳ.
Unverheiratete Männer, die das Lebensjahr vollendet haben, kommen aus die Steuergruppe III.
Ürberheiraeete Frauen kommen fünfzigsten Lebensjahrs aus der Steuergruppe II und nach Vollendung de sten Lebensjahrs in die Steuergruppe III. Steuergruppe II sind um 22 vom Hundert gruppe III um 44 vom Hundert niedrige der Steuergruppe I.
Altersgrenzen überschritten haben, Kind steht oder auf Antrag gewährt wird, fal gruppe IV.
8. Die Angehörigen der St
kinderlos Verheirateten) fallen:
ersten fünf Jahre ihr
2 gemäß wird in Zukunft Kinderermäßigung für Kinder der bezeichneten Art auch dann gewährt, wenn sie nicht zum
rzogen worden sind“. Es ist in⸗ folgedessen sogar möglich, daß für manches Kind zweimal Kin⸗
Beispiel: Ein minderjähriges Kind
dem Vater zu. Bisher wurde für solche Kinder in den meisten . d) alle kinderlos Verheirateten, wenn die Ehefrau ein Fällen gar keine Kinderermäßigung gewährt, weil die Mutter 8 nichtjüdisches Kind geboren hat, das in⸗ Unterhaltsbezügen nicht einkommensteuerpflichtig ist. zwischen erwachsen ist. Auch hier kommt, solange für
Bisher mußten die minderjährigen Kinder e igene Kinder, § 32 Absatz 5 Ziffer 2
gewährt, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören oder überwiegend auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und
Neffen oder einer Nichte. Dafür steht ihm von Gesetzes wegen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes bedarf es dazu nicht. ährige Kinder eingeführt
die überwiegend auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und für einen Beruf ausgebildet
werden als Angehörige im angesehen, die durch eine
Geburt beruht, mit dem Steuerpflichtigen verbunden sind. Kreises der Kinder, für
für 1939 und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für den lau⸗ fenden Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum ge⸗
3 † „† 0 5 2 92 „ . . . zahlt wird, der nach dem 31. März 192 bei der Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder de
6. Kinderermäßigung für kinderlos Verheiratete und für Unverheiratete.
n gehören grundsätzlich in die Steuer⸗ gruppe I, die kinderlos Verheirateten Verheiratung in die Steuergruppe III,
kinderlos war, ein Kind geboren, so Steuergruppe III oder II in die Steuergruppe IV.
Wird durch ein kinderloses Ehepaar ein Kind adoptie oder als Pflegekind angenommen, oder werden durch ein
so kommt das kinderlose Ehepaar ebenfalls aus der III oder II in die Steuergruppe IV.
ri Ein solcher Unverheirateter kommt aus Steuergruppe I ebenfalls in die Steuergruppe IV.
Der Uebergang aus der E 88 t. Der Uebergang aus der
Erfolgt der Uebergang aus der Steuergruppe II oder I in die Steuergruppe IV, weil ein Kind adoptiert oder als Pflege⸗ kind angenommen wird, oder weil die Kosten des der Erziehung für einen anderen minderjährigen Angehörigen Steuerermäßigung dafür
Ehepaar übernimmt die Kosten des Unterhalts und der
Ehepaar übernimmt die Kosten des Unterhalts und der folgedessen Uebergang in die Steuergruppe Steuerermäßigung beim Uebergang
Demgemäß
hal r Erziehung für einen minderjährigen Angehörigen. Infolgedessen Uebergang in die Steuer⸗ gruppe IV, jedoch höchstens Ermäß
Unverheiratete nach Erreichung einer bestimmten Altersgrenze.
Steuergruppe 1
Wenn Männern und Frauen, die eine der soeben bezeichneten
In die Steuergruppe III (das ist die bisherige Gruppe aller a) alle kinderlos Verheirateten während der
jenigen kinderlos Verheirateten, deren Einkommen im
Veranlagungszeitraum 1800 1 FR.ℳ nicht über schritten hat, auch über das fünfte Ehejahr hinaus; b) alle kinderlos Verheirateten, bei denen einer der Ehe⸗
en § 32 Absatz 5
gungszeitraum gatten das fünfundsechzigste Lebensjahr euerpflichtigen vollendet hat; 3
c) alle kinderlos Verheirateten, wenn aus einer
früheren Ehe eines Ehegatten ein
gen, zu dessen Haus⸗ nichtjüdisches Kind hervorgegangen
ist, das inzwischen erwachsen ist. Solange das Kind noch minderjährig ist oder im Fall der Volljährigkeit das fünfundzwanzigste Lebensjahr nicht vollendet hat und sich auf Kosten des Steuerpflichtigen in Aus⸗ bildung für einen Beruf befindet, kommt Steuer⸗ gruppe IV in Betracht;
die Kosten des Kind über⸗ aus einer Mutter. Die Kosten erwiegend der Vater, der Mutter als auch
der für das
das Kind noch eine Kinderermäßigung zu gewähren ist, Steuergruppe IV in Betracht; verwitwete oder geschiedene Männer und Frauen, aus deren Ehe ein nichtjüdisches Kind hervorgegangen ist, das inzwischen erwachsen ist. Auch hier, solange noch Kinderermäßigung gewährt wird, Steuergruppe IV; unverheiratete Männer und Frauen, die das fünf⸗ undsechzigste Lebensjahr vollendet haben; unverheiratete Frauen, die ein nichtjüdisches Kind geboren haben;
nichtjüdischen gehabt
beseitigt.
r Pflegekinder die Kinderermäßi⸗
ge Angehörige“
ichtiger trägt über⸗ die Erziehung eines
zu. Eines Antrags Personen, die früher wegen eines Stiefkindes Kinderermäßigung haben; Vollwaisen, die das ööö Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Ausbildung für einen Beruf befinden;
alle kinderlos Verheirateten, wenn sie dem neuen § 32 des Einkommensteuergesetzes gemäß in die Steuer⸗ gruppe II fallen, jedoch einer der Ehegatten am Ende des Kalenderjahres 1938 das fünfundfünfzigste Lebens⸗ jahr vollendet hatte und die Ehegatten im Kalender⸗ jahr 1937 nicht mehr als 12 000 Rℳ Einkommen gehabt haben. Es handelt sich hier um eine Ueber⸗ gangsbestimmung, die im § 5 des Einkommensteuer⸗ Aenderungsgesetzes vorgesehen ist.
16. Oktober 1934 ist
Lebensjahr noch nicht Volljährigen ist im n Angehörigen“
rungsgesetzes ist § 10 in seinen Ziffern 3
unehelicher
auf
§ 4 des Einkommen⸗ bei der Veranlagung
9. Erhöhung der Abgabe der Aufsichtsrats⸗ mitglieder.
3 des Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes gemäß wird -Steuersatz von 10
8 8
39 endet.
auf 20 vom Hundert erhöht.
10. Inkrafttreten der Neuerungen.
Die in den Abschnitten 1 bis 8 behandelten Neuerungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 1939 und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals für den laufenden Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. März 1939 endet (§ 4 Absatz 1 des Einkommen⸗ steuer⸗Aenderungsgesetzes). Eine Rückwirkung aller dieser Neuerungen findet demgemäß nicht statt.
Die im Abschnitt 9 behandelte Erhöhung der Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder gilt für Aufsichtsratsvergütungen, die dem Aufsichtsratsmitglied nach dem 31. März 1939 zufließen (§ 4 Ab⸗ satz 2 des Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes).
in den ersten
i Ehepaar, das bisher kommt es aus der
lts und der Erziehung
ngehörigen über⸗
eirateter ein Kind die Kosten des Unter⸗ n minderjährigen An⸗
11. Neufassung des Einkommensteuergesetzes.
Durch § 6 des Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetzes wird der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, das Einkommensteuer⸗
gesetz in der Fassung, die sich aus den Neuerungen ergibt, bekannt⸗ zumachen. 8 .
Steuer⸗
in die
ist unbeschränkt, wenn wird.
Unterhalts und
720 Hℳ nicht übersteigen (neuer § 32 Absatz 5 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes): Beispiele: h a) Ein kinderlos verheiratetes Ehepaar der Steuer⸗ . 8 ; gruppe II hat bei 6000. n Jahreseinkommen Mittelelbe — ein neuer Wirtschafts⸗ 896 F.t, Einkommensteuer zu entrichten. Dieses raum und seine Aufgaben. 1
Staatsfekretär Dr. Syrup auf einer wirtschafts⸗
Erziehung S einen minderjährigen Angehörigen.
Infolgedessen Uebergang in die Steuergruppe IV. j M 8
Hier beträgt die Einkommensteuer nur 492 HMℳ:; b599 Rba etna in agdeburg 1“ b) Ein kinderlos verheiratetes Ehepaar der Steuer⸗ Die NSSD2P. des Gaues Magdeburg / Anhalt führte am Frei⸗
gruppe I1 hat bei 12 000 H.ℳ Jahreseinkommen tag, abend in der Magdeburger Stadthalle, wie wir schon kurz
1 18 „ 8
9240 Hz.M Einkommensteuer zu entrichten. Dieses berichteten, eine wirtschaftspolitische Kundgebung durch. Diese
Kundgebung, die von Vertretern von Partei, Staat und Wehr⸗
macht und von den Wirtschaftsführern des Gaues stark besucht
igen Angehörigen. In⸗ irt
IV. Hier war, hatte den Sinn, e und Aufgaben des neuen nur 1420 N. ü. Die schaftsraums „Mittelelbe“ klar herauszustellen. Nachdem der Gauwirtschaftsberater Dr. Nathusius und der
aus der Steuer⸗ ist jedoch auf Steuerbetrag 1520 R.ℳ; I hat bei 12 000 HRℳ F ℳ Einkommen⸗ nimmt die Kosten des
Sonderbeauftragte des Gauleiters für den Vierjahresplan, Dr. Jander, ein Bild dieses neuen Wirtschaftsraums, in dem mächtige Fabriken, ausgedehnte Werkanlagen und wichtige Verkehrswege gleichsam aus dem Boden gewachsen sind, aufgezeichnet hatten, 1 Staatssekretär Dr. Syrup, Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung, über wichtige Probleme des Arbeits⸗ einsatzes und die Wandlung seiner Aufgaben seit der Macht⸗ übernahme.
Bei der Machtübernahme war es die vordrin b Aufgabe der Reichsregierung, das Riesenheer der Arbeitslosen o bald wie möglich wieder in die Produktion einzureihen. Die Erfolge dieser Maßnahmen sind bekannt genug: In verhältnismäßig kurzer⸗ Zeit war der letzte einsatzfähige Arbeiter untergebracht, und an die Stelle der Arbeitslosigkeit trat das Faktum des Arbeiter⸗ mangels. Der große Bedarf in der Industrie führte zu neuen Problemen und großen Schwierigkeiten. Die Vekämpsung des Arbeitermangels mußte mit allen Kräften vorwärtsgetrieben werden. Es ist bisher unter anderem gelungen, etwa 60 000 ältere Angestellte wieder in den Arbeitsbetrieb einzuordnen. Der Steuergr 1 4 Staatssekretär ist der Meinung, daß auf dem Sektor der männ⸗ 8 In nfundse chzig⸗ lichen Schaffenden im wesentlichen keine neuen Arbeitskräfte mehr
Die Steuerbeträge der 8 zu bekommen sind. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, „diejenigen der Steuer⸗ die vorhandenen Arbeitskräfte so rationell wie möglich anzusetzen r als die Steuerbeträge und jede Fehlleitung an Arbeitskräften zu vermeiden.
Die größte Sorge bereitet die EEö von Arbeits⸗ kräften für die Landwirtschaft. Man kann damit rechnen, daß sie noch 250 bis 300 000 Menschen braucht. Besonders ehlt es an Hauspersonal und an Gesinde. Außerdem muß die auernfrau von ihrer Arbeitsüberlastung befreit werden, damit sie sich wie⸗ der mehr der Familie widmen kann.
Dr. Syrup streifte kurz die Probleme, die sich aus der Ein⸗ stellung von Sudetendeutschen und Oesterreichern im Altreich ergeben haben. Diese Menschen, die im Augenblick in großem Umfang im Altreich tätig sind, werden eines Tages sicher zu einem großen Teil in ihre Gaue zurückkehren, sie werden aber dann viel gelernt haben und sich ein Bild gemacht haben von
pe IV
ung der 2880 Iiℳ
fünfundsechzigste der Steuergruppe I in
nach Vollendung des in die
erermäßigung zu⸗ len sie in die Steuer⸗
euergruppe III.
er Ehe und alle die⸗
12. Kritik.
Es gibt noch immer Einzelgänger, denen ihr eig über alles geht und die sich in ihrer Stellur Neuerungen danach bestimmen lassen, wie die Neuerungna zme; sie selbst auswirken. Nach nation alsozia hen sich; Auffassung ist jede Maßnahme vom Standpunkt 14 Interessen des Volksganzen zu beurteilen. Alle- all die das Einkommeusteuer⸗Aenderungsgesetz vom 17.
geme
bringt, sind durch die allgemeinen Interessen des Vo bedingt. Die Beseitigung der Steuervergün
Beschäftigung von Hauzgehilfin gung für
Nenn ist eine stene
liche Angleichung an diejenigen Ehepaare oder Familien, die s H „die s
die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht leisten können. . ein steuerlicher Vorteil beseitigt, für dessen Gewährung Fsni aussetzung nicht mehr besteht, dessen Aufrechterhaltun e die d Erfordernissen der Ernährungslage unseres Pölede widerlaufen würde. olkes zu
Die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Ki steuer stellt die Beseitigung eines Widerspruchs im Vecen Personensteuern dar. Es wird der Vorzug beseitigt mit ie Kirchensteuer bisher gegenüber den Reichssteuern 1 über den Spenden zum Winterhilfswerk, zur 9 und ähnlichen Spenden und gegenüber den Beitri 8 NSDA P. und ähnlichen Beiträgen ausgestattet war. g
Die Beseitigung der Pauschbeträge für Sonder gaben und Werbungskosten ist ein Gebot der Zwan⸗ käufigkeit. 1¹
Durch die schärfere Erfassung der Unverheirate und derjenigen kinderlos Verheirateten, seit 8 Verheiratung fünf Jahre vergangen sind, wird die Versched
eit in der Inanspruchnahme der steuerlichen Leistungetn eseitigt. Den kinderlos Verheirateten werden fünf ach Zeit gelassen, ihren Hausstand aufzubauen. Ist nach Ablauf ie fünf Jahre aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, so gebietetn Grundsatz der gleichstarken steuerlichen Inanspruchnahme daf
Mehr der Kosten des Unterhalts und der Erziehung für ein g gegenüber dem Betrag der Kinderermäßigung für ein Kind un geglichen wird durch eine entsprechende Erhöhung Einkommensteuer. Diese Maßnahme ist ein Gebat steuerlichen Gerechtigkeit. Die schärfere steuerliche Erfäse tritt nicht ein, wenn das Einkommen des kinderlos verheirme Ehepaares im Veranlagungszeitraum 1800 Hℳ nicht is steigt oder wenn das kinderlos verheiratete Ehepaar ein si adoptiert oder als Pflegekind annimmt oder die Kosten des Um halts und der Erziehung für einen anderen minderjährigen t gehörigen, der nicht zum Haushalt zu gehören braucht, übernim In dem Fall findet in Höhe der Kinderermäßigung soger Steuerermäßigung statt. liche
Das Einkommensteuer⸗Aenderungsgesetz bringt als veee weiterung des Kreis
Verbesserung gegenüber bisher eine k es der Kinder, für Kinderermäßigung gewährt wird.
Bei der Erhöhung der Abgabe der Aufsichtsrat mitglieder handelt es sich ebenfalls um die Beseitigung e Mißverhältnisses in der Inanspruchnahme der steuerlichen! stungskraft.
Die Neuerungen, die in der einen oder anderen Form einem Mehr an Steuern gegenüber bisher führen, stellen M nahmen dar, die durch den vhü der gleichstarken anspruchnahme der steuerlichen Leistungskre und demgemäß der steuerlichen Gleichmäßigkeit boten sind.
Es würde in einer Zeit, in der um des deutschen Ll. willen große nationalpolitische Aufgaben finanziert werden mi und der Finanzbedarf des Reichs außerordentlich groß ist, 1 finanzpolitisch nicht zu verantworten sein, wenn Une heiten in der Inanspruchnahme der steuerlichen Leistunget nicht zugunsten des Reichs und damit zugunsten der Allg meinheit ausgeglichen werden würden.
das ganze Deuf
G 2„ „ 8 3 vns Es sei zwar möglich, Deutsche aus dem ns Dabei sei aber immer zu bedenken, daß ma wir im Ausland
dem Arbeitstempo und dem Arbeitswillen, der
land beseelt. heranzuziehen. solche Menschen hereinholen sollte, die besser untergebracht wüßten. 1 Den Arbeitseinsatz ausländischer Arbeiter bezeichnete Syrup als eine Notmaßnahme, die prinzipiell nicht wünschen sei. Die Arbeiter, die aus dem Ausland eine kurze gei Deutschland hereinkommen, kosten uns Devisen, die wir beses werten können. Es kommt auch in dieser Hinsicht darauf ”. deutschen Arbeiter auf dem Land — die ausländischen werden ja vor allem als Landarbeiter beschäftigt — durne Entlohnung und durch den Bau ordentlicher und ren Heimstätten enger an das Land zu ketten. Hier ergids ü- Aufgabe, die der Betriebsführer auf dem Land stark beachten, Lingehond sprach Dr. Syrup noch über den Arbeitsein Frau. Es dürfe grundsätzlich niemals übersehen werden, Frau in die Familie gehöre und hier ihre wichtigste Fne- und Mutter zu erfüllen habe. Das Pflichtlahr e „ wird in der nächsten Zeit noch weiter ausgedehnt wen 1b bestehenden Beschränkungen sollen fallen. Jedes Srn üültig, ob es einen Beruf ergreifen will oder nicht, wer 1 pflichtjahr absolvieren müssen.
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ein 8 . n Abschließend ging der Leeer au vii 2 nmg
1 1 öbö- g hinn und all die kleinen Sorgen ein, die a f. vwenr letzten zun
roßen Erfolgen zurücktreten müßten. J. 1, ne g ürhun 888 Führer afl das erfüllt, was die besten Deutschen Räng lang vergeblich erhofft hatten. — Die Ausführunge begbeit sekretärs wurden immer wieder mit starkem Beifall be⸗
ten Beile Fortsetzung des Handelsteils in der Zweiten
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für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, für den Verlag:
88n in Präsident Dr. Schlange redaktionellen
ür den Handelsteil und den übrigen Rüd olf Lantzsch in BerlineCharlaenbeneg Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗
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Potsdam;
Berlin, Wilhelmstr. 32. Sieben Beilagen
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eilage 2zum Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger. Berlin, Sonnabend,
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