1939 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

m 7. März 1939. G. 2

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. vhv.. und Staatsanzeiger Nr. 56 vo

derung durch/ Voraussetzungen, von g des Schund vhhahlungebeung die ses ““ Lee eehen. so Seüresh es sich für den Schuldner, den/ Satz 3 die für di 1 er büeey inze 8 it der 3. age 1 1 erliche vorhanden ist,] liegt nicht in allen Fünsn d. in Sen z. * 2. fers anheecg ger empfebhlen, wenn er die gerichtliche 1g eng sein. Hat der Schuldner bei einer Tilgungshypothek 9 rung vor 8 ppothek oder Grundschu Kunden einen Konto⸗ G Die Verordnung Hypo m die Grundschuld dient, zu deren Sicherung

Vertragshilfe vorsorglich zu stellen. Betriebs notwendigen Ausgabe 1 v 8 n. gaben abzuziehen. Z . Kr st herbeiführt. Allerdings bleibt Jahresleistung von 1000 Rℳ in zwei Raten jeweils am Am übrigen kann der Richter dem Antragsteller, wenn er die 2 g zuziehen. Zu den not 1 8 8 8 1 f lichst erbei . 8 el na eine Il 8 7 ichti editbank ihre Faer uind scheidung baldmög che Grundschulden Anwendung finden, Wechseldiskontkredit einräumt u 8 b auf sol he rund 8 8 Eine Forde⸗ orre soll aber auch auf keine Forderungen sichern. die ausnahmsweise ke 8

98 2 wendigen Ausgaben gehören neben d St Fe;

Antragsfrist unverschuldet versäumt hat, deswege E11“ gehorer en den Steuern die Ausgaben

1“ ü 0 d 1. Juli zu entrichten der Gläubige 8 auf deswegen nach für die Instandhaltung, für notwendige Verbesserungen d Fsmaegiez wener aah ge; lwefengrstclt g zwitg; e 8 2. August eines Jahres mit ei InSE“ 2nh ber Betriebsmittel, ferner die für die Verzinsung und

L“ zn 81e en Lenn aaärres 88 Pestcacnaigzenonaaeh Unter die See gewordene Forderung ke neac he tsg eherng hierübe bene 8 ich en Kündigungsre ch t nach § 4 Abs. 2 nichische. Verfaßch wie im Anwendungsbereich des öster⸗

rung aet erden, daß die Grun 7 ch Forde⸗ der Verordnurn 896 derungen, die dem Ge ite der Beteiligten eine geri füber bene— 1

Weise gesichert werden, daß die 142 S. 317). Auch F. dere kurzfristige Forderungen, dere Warenkredite er Die Behandlung von Zins⸗ und Tilgungsrüc⸗ 8

l. RGZ. Bd. 12 . llen unter auch an 8 sehören insbesond tragt hat. Die Be dlung 1

Ende eiai Besc wcgh Legchnehcn g8; bf. 2 nicht dem Kapitalmarkt angehe ischensinanzierung von Neu⸗ tre den bei Hypotheken im Lande Oesterreich u

rungen, die in dieser 2 a der Ausnahmefall des § 2 Absf. nicht Zern Haünen di. n9r 1He. 3a.

die Verordnung, soweit ni⸗

der Schuldner noch sonstiges Einkommen oder Vermö t 3 für 1 Eehulhner⸗ vVe1“ mittelfristen b von Rechts⸗ ist auch dieses in angemessenem Umfang zur Schuldentilgun Lan nd im den machung in gleicher seise, wie sie in 8 Satz or⸗ älltakeitsdarlehen gehören 1 Gebieten ist in § 16 besonders gereg im Alt⸗ bauten dienen. Auch Feheneghesdöge des Varlehnsnehmers ö 2 8 e erwähnt, werden von der tete d. h. Darlehen, die lediglich im I vorübergehenden Geld⸗ Vie se . g 8 V

mitheranzuziehen 12 Abs. 1 Satz 4). Di S 4 18 8 ei 1 2 87 4 2 e u za Zu § 3. 1 ö 8 8 hhg. übis lnnt e gseeexn zu § 3 hervorgehoben, nur gegen⸗ soll der Ri zu zahlen, so 2. 2 . 8 22 21 22 2 8 un 8 u 1 g. ich einschließlich des Saarlandes 8 8 un Awenn ste am gegeben der ““ 1 Kündigung des Gläubigers. ilgung zahlungsbeträge en Schuldner

Forde: aßt, allerdings nur Mäar, 935) durch verlegenheit heraus erfa 8 Z“ 8b Saarland am 1. März 1935) dr 30. Januar 1933 (im

e Erhaltung des Grundstücks oder des Regelfall aus, daß eine persönliche Forde

chter ihm entsprechende Te ilzahlungen au

V sheh dens hersbnlichen ter zu kündigen. Ist der per⸗ erlegen. Ist das Zahlungsvermögen des Schuldnets 5 dnung sollen nur solche Hypotheken delr Gläubiger Nach § 3 Abs. tritt bei allen Forderungen, die der Ver⸗ Wie § 5 Satz 1 klarstellt, wird bei Tilgungshypo⸗ er nicht zugleich

der Verordnu ür den

8 Eigentümer des belasteten Umfang nach geringer, so kann eine Hypothek in eine Ab⸗ Se-s za 87 3. 1 vH Grundstücks so kann es vorko e ¹ 8 1 eit nur auf Grund eij en die Verpflichtung des Schuldners zur Kapitaltilgung 8 orkomme r⸗ und sich für 2. —or unterliegen, die Fälligkei einer theken eine Hypothek oder eine Grundschuld gesichert waren. Jer die dem Kapitalmarkt angehören odens gesicherte ordnung

n, daß der Eigentümer von zahlungs⸗ oder Tilgungshypothek umgewandelt werden. Unter des Auf des Grund und B 5 Kündigung des Gläubigers ein. Ist bei einer Verkehrs⸗ zurch §3 nicht berührt. Das gleiche gilt für Ab der dem persönlichen Schuldner gegenüber ausgesprochenen Abzahlungshypothek ist eine Hypo 1 8 des Auf⸗ 5 8 aftung des C . r. .“ EI“ 8 8. 8 Hypothek auf⸗ als eine durch die Haf nneh wültzpunkt zchü wertungsgesetzes vom 16. J

iner 1— zahlungs⸗ Kündigung zunächst niches en ü 1 bei d ie Verordnung, es Vermögensanlage 8 keih ung beabsichtigt war, kann des belasteten Grundstücks, so muß ger, um de mehr als 5 v. H. Jah hen ( atz 2 und 3). unverschuldeter V ersäumung der Antrags ist Nachst durch einen 1 die Verordnung, 1 tige Bodenbeleihung uf mehrere ee beizuführen, nach § 1141 B68 13 8 L gsfrist Nachsicht zu 1 gewertet worden sind, Januar 1933 v2 tanigfeisg her dienen. Eine Hypothet, 8 alh gfe stig e Fälligkeit der Ser Heches kündigen. Cine Sschennh Zur Erans.. § 5 88 8 büttß 88 gewähren, besondere Bedeutung. E festgelegt wir Zinsleistung, die der Schuldner zu er⸗ 8 ein der Zeit bi it ist der Anwen⸗ Laufzei ist, stellt in der Regel e ich fest⸗ auch dem Eigentüme ist dagegen lediglich wo⸗, nh verordnungsrecht zurückgegangen werden. Nach Art. 7 der . bringen hat, wird von Jahr zu Jahr geringer da sihn zers sei denn, daß sie in rt wurden. Insoweit ist der eb⸗ Jahre fest gegeben ist, ist die Länge der vertraglich fest⸗ thek i. S. des § 1184 BGB. ist dagegen lediglich geger⸗Al durchführungs⸗ und Ergänzungsverordnung über die Fällig⸗ . Zu § 9. Kapital durch die Rück Ff 5 or geringer, da sie erneut dinglich gesiche dnun über der bisher maßg Bodenbeleihung dar. Doch ist bend. Auch solche hypo persönlichen Schuldner zu kündigen (Kommente Turchfuhene thek d Grundschuld 16. D b 1 6 fe ie Rückzahlung vermindert. Der Begriff der Penn⸗ g gegen lligkeiten Bodenbe 6Een lechthin ausschlagge jeder⸗ über dem persönlich B., B 1 zu 1121 keit von Hypotheken un rundschulden vom 16. Dezember A 3 Ri Tilgungshypothek wird in § 12 selbst ü dungsbereich der elung der Aufwertungsfällig li elegten Laufzeit nicht schlechtt it oder unter Vorbehalt jeder⸗ Reichsgerichtsräte zum BGB., Bem. 1 zu § 1141)L Tas 92 (R*eBl. I S. 551) unterlagen auch Abzahlungs⸗ 8 Aufgabe des Richterer. ¶Danach ist eine Lil selbst erläutert. lichen Verordnung zur egengoschränkt. Auch die dinglich gele⸗ die nur für kurze Zeit o 1 ine langfristige der Reichsgeri otheken des österreichischen Rechts de 1932 (RGBl. wissem U 8 li Wie § 9 hervorhebt b 8 nach ist eine 2 ilgungshypothek eine Hypothek, die durch ze 936 eingeschrär ündigungs⸗ Darlehen, die, den sind, sind ein 1 leiche gilt für Hyp 3 Bürgerlich heträge in gewissem Umfang der gesetzlichen 2 vorhebt, soll auch der Richter zunächst darauf gleichbleibende Jahresleistun der W. zi vom 21. Dezember 19 die bisher dem Kündig r. Kündigung ausgege 11 damit zu rechnen ist, . Si erungshypotheken des Bürgerlichen Gesetz⸗ für Hypotheken auf städt G d⸗ hinwirken, da sich die Bet lli 8 8 14 2 Jahreslei gen in der eise verzinst und 9 choerte derungen, die C terlagen, zeitiger K. b enn von vornherein dam 8 insoweit den ich . Stundung f Hypoth sta ischen rund⸗ ren, ie Beteiligten auf gütlichem Wege etilgt wird, daß die bei fortschreitender Kapitaltil 2 nicht gesicherten For vom 8. Dezember 1931 unterl Bodenbeleihung, wenn ach Fristablauf verlängern chs entsprechen. 8 ücen. Mit dem Ablauf des Moratoriums am 1. Juli über die Zahlung des Kapitals endgültig einigen. Gelingt arten Zi der Til kapitaltilgung er verbot der Notverordnung älligkeitsregelung nicht betroffen. Gläubiger das Darlehn nach F⸗ cht nur aus be⸗ buchs entspreche ist nur wirksam, wenn sie nach den stücken. 2 bie. bi. di ; * dies nicht, so soll der Ri e ieng einigen. Gelingt sparten Zinsen der ilgung zuwachsen. Der Tilgungssatz wird gkeitsreg For⸗ daß der B enen Kündigungsrech Die Kündigung ist ist. Eine 18S9 wären die bis zu diesem Zeitpunkt auf 8 „so er Richter die Fälligkeit durch seine Ent⸗ in der Regel auf bis 2 vH. jährlich b 8 werden von der neuen 8n en für ungesicherte Fo⸗ oder von dem vorbehaltenen; wird 3 1938 erklärt worden ist. Eine früher aus⸗ 12 xarnbct Abzahlungsbeträge Kün⸗ scheidung regeln. . 5 bi⸗ H. jährlich bemessen. Er kann aber 3 .eee. 1 2 . 4. Dezember 8 1 ; Slos. Auch d. claufenen gestundeten zahlungsbeträge ohne Kün g auch je nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners. Weitere Flligteitsbeschrärnnhecg nicht angezeigt, zumal die deren Gründen Gebrauch machen wird. . ursprünglich 2 5 ündigung ist wirkungslos. Auch der g. älli word Eb wären bei Abzah⸗ gsfahig Schuldners höher er 4½¼, S⸗ son eren daß ein Kredit, de 22 ; esprochene Kündig 1* Rechtsla bens digung fällig ge vorden. enso aren bei zah Zu 8 10. estgesetzt werden. derungen vorzusehen, er schien zae en Vorschriften des bi Auch kommt es vor, 1 t war, später in 9. derung nach der bisherigen Rechtslage bere shypotheken auf landwirtschaftlichen Grundstück 1 1— praktische Bedeutung 1 i⸗ nicht 8 langfristige Bodenbeleihung E11I wird. wenig . 68 am g1. Dezember 1938 oder spater ohne Kir⸗ beder ech en nr vöschhkancher Sc 8 Allgemeine Voraussetzung für eine Aenderung der Fälligkeit. 8 Die Tilgungshypothek ist als Form der Grundstücks⸗ herigen Rechts er Fälligkeitsregelung, ve gehcer eine langfriftige dadegberechtausdrücigc ö bigung fällig gemandes Hüüntz recsehen wite de bir hänng zur Verordnung des Reichspräsidenten über die 1 Zur Erläuterung des § 10 Satz 1 kann auf die Bemer⸗ vemntung 8 82 Die d in dem gee Die Umwandlung cht ni icht schon dadur 18 Uls er auf Zahlun b inserleichterung für den landwirtschaftlichen Realkredit vom ungen zu § 7 Abs. 1 verwiese 8 Sat 2 8 ve. vertehrenden Tilgungs⸗ undschulden 1 II S. 284) ge⸗ Die 881 redit wird aber nicht sch in digen, falls 3 1 - Inkrafttreten der Verordnm zinserleich g lichen . 9 1 U iesen werden. Nach § 10 Satz 2 leistungen belasten den Schuld d a 8 zer Frankenor vom Jahre 1923 (RGBl. II S. berührt. Ein kurzkfristiger Kre beleihung, daß der Schuldner a besondere auch für die vor Ink En. Föürme Dezember 1932 (RGBl. I S. 562) die bis zum 31. März soll der Richter die Fälligkeit des Kapitals die d SgI ner nicht allzusehr, gewähr⸗ 1 I1““ isti * ver r. - theken im Lande Oesterrit 16. Dezer . 1 1 5 †ꝙFall 8 Kapitals, die der Gläubi⸗ leisten aber andererseits einen planmäßigen Schuld bb zerischen ch die neue Verordnung. nicht 68 ing einer langfristigen Boden b min nicht zahlt und der Gläu vorzeitig fällig gewordenen Hypo 8 die die Verord 1940 aufgelaufenen gestundeten Abzahlungsbeträge an diesem ger durch seine Kündigung herbeiführen will, unter bestimm⸗ Um dem Schuld lanmaäßigen Schuldenabbau. troffen ist, wird dur ll abgesehen, findet die Veror 8. dem vereinbarten Fälligkeitsterm s erste von Zwangsmaß⸗ dein den sudetendeutschen Gebieten, auf 8 A Koron dage ohne Kündigung fällig geworden. Bei der langen Dauer ten Voraussetzungen auch dann eintreten la Z“” Schuldner die erforderliche Sicherheit zu geben, ist Von diesem Sondersa abg 8 der Gläubiger oder der 6 us Entgegenkommen für un Abf. 38 Anwendung findet. Nur bei? ufwertungs g saten u elausenen ibzab⸗ Schulhaer d gegahr treten lassen, wenn der es aber notwendig, daß die Tilgungshypothek grundsätzlich für ; Anwendung, wen r, da bd nach § 2 Abs. .2, 2. Halbsatz bereits aus der gesetzlichen 9. aufgelaufenen Abzah oner die zur Zahlung erforderlichen Mittel nicht besitzt den Gläub k ist; das wird ij 2 8 Eve 8* An g1 änd Ss 1 11“ b 68 vn asena 2 Nr. 2 werden venens G“ hypathcem 8— Se 8 en veshal 18 vanfgäbitalt ausmachen. I. d auch nicht anderweitig beschaffen A üist iger unkündbar ist; das wird in § 12 Abs. 2c 8 Üück i eichsge 8 88. die zunä ean; gesprochene bleiben Vertragsbestin z erschie , das belastete Grundstück im Forderungen nicht erfaßt, othek städtischen oder 3 Abs. 1. Satz 2 blei u“ u““ 8 heken auf Nach § Zu § 2. oder dem Moratorium für Hyp

besonders hervorgehoben. Allerdings soll nur das „ordentliche“ nur geschehen, w ine Hinausschi Ind: 2easeee roing ur das „ordentliche das ie die Kündigung des Gläubige gesetzlich gestundeten Abzahlungsraten von einer Kündigun Fälligteit bei Pefeheeh enn eine Hinausschiebung der Kündigungsrecht für den Gläubiger ausgeschlossen werden. men irtschaftlichen Grundstücken unterlagen, 8 ei⸗ mungen ausgeschlossen 61nl ds Gläubigers nach § 3 abhängig zu machen. Das ist durch läubi 8 88 1 U L ür 1 8 2 8 in denen die Ver⸗ Lehcge eber bereits in einer Entscheidung ür einen be § 2 rege e

1 der Belange des Daß auch bei Tilgungshypotheken der Gläubi das Rech ine’ bigerz und des Schuldners für den Gläubiger haben sol, ds un i;ö“ icht die Fälligkeit f 8 Ist also eine Hypothek z. B. vertraglich in d §5 Satz 4 geschehen. Die b Abzahlungs⸗ Sgge Gr s. Här bedeuten würde. Verlangt ve,eits— 18 erem Anlaß die Zahlung des Kapitals die allgemeinen . der Stillhaltepflich jcht der Be⸗ unberührt. Ist a estgeschrieben, daß dem Gläubiger d beträge werden danach wie Kapital behandelt. er Gläubiger die Zahlung dnung keine Anwendung findet, Fen wenn die stell * vne hat. Diese Vorschrift entspricht über die Weise auf zehn Jahre festg 8 ordnun 1 gegeben sind. endgültig gerege Voraussetzungen des § 1 geg

. i G Fergibt sich § 14. Es ist anzustreben, daß eines größeren Kapital⸗ Jahre nicht zusteht, betrages und ist der Schuldner ni⸗ S o 1 iligten nach den fit⸗ die in § 2 Abs. 1 für Vereinbarunge Kündigungsrecht vor Ablauf der zehn Jahre nich 1n ir . EEE111 so wird der Eintritt der Fälligkeit in der hypotheken vannanbela ngf großem Umfang in Tilgungs⸗ §2 Abs. 1 betrifft den Fall, daß die Beteiligte ee b ktige füüberen Zeitzunt kündigen. Soweit eine vertraglihe dr 0 gündigung des Schuldners bei Aufwertungshypotheken. steigewhin führen, daß das belaft mgsppochek j en oder in Zukunft keine endgülti as Kapital dur . regelt haben oder in Zu Entscheidung ke ö 1 bgbggeeen Dabei ist zwischen enthält, steht sie d . elt hat ist, läuft sie nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 der berzinsen (Ceil I Kap. III 1. Abschn. der Notverordnung vom nur dann in Betracht k chende ojtcls gen d der bisherigen Vorschriften gereg. ¹hlängert worden ist, veitet. äbe. 3 1b in einer Notlage befindet und auf die Auszahlung der Hypo⸗ 1 lung des Kapita⸗ richt auf Grun b Abs. 2, 2. Halbsatz. un 1 98.. läubigers Normalzinssatz für erststellige Hypotheken heute nur noch thek drin n 1 die Zahlung Ge us § 26 Abs ordnung digung des Gläubig 1 Endgültige Berordnung aus, vorläufige ergibt sich sachlich das gleiche a in Uebereinstim⸗ In welcher Weise die Kündigung t aber auch zu berücksichtigen ruht auf der Erwägung, daß eine Auflösung ie Anwendung der Be 8 2 A heae. von Aufwertungshypotheken wie bisher ein gesetzliches Kün⸗ welche Fol gen, 8 2 Abs. 1 Sat 2 des Gläubigers geeinigt haben, ohne Bausparkassen und die sogenannten Haus des Lebensunterhalts aus 12 im Einzelfall möglich ist, liegt es aber im eigenen Berüc kefreien, wenn ihm die zur Zahlu 1 fädigkeit des Schuldners endgültig zu regeln. Dieser] der Verordnung ausgenommen. nart der dort Grundstücks angewiesen ist, kann wiüter Umständen dwohl der Richter sonst eine Anordnung nach Leistungsfähigke b 8 shypothek vor 8 8 ckzahlung einer Darlehn erklärt hat, die Rückz

cht in der Lage diesen Be⸗ 1“ b eehee. w vge⸗. ichtli 19 1 Grund des § 3 in eine Zu § 6. trag aufzubringen, 1b Für private Gläubiger ist di 8 ist. Soweit eine gerichtliche kann der Gläubiger auch nicht auf ete Grundstuͤch b 88 b 1 Für pri äubiger ist die Form die ““ des Kapitals getroffen ist. So Zahlung kan 88 te Grundstück zur Zwangs⸗ er Tilgungshypothek dagegen in der Regel nicht geeignet, 22t nenannten Stichtagen die Zahlung des Kap Zahlung des Kap Regelung der mdeeh Sev. . rist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Drite e Hensteigetung kommt. Daß der Richter eine Aenderung der weil sich ch die Tilgung in kleine Telbeträge in § 1 Vwa 8. vEgs er Anwendung der Beeneeeneelggten das Ernszarcssherse 3 vom 13. Dezember 1935 gesehlic de Aufwertungshypotheken sind mit 6 v. H. zu Fälligkeit auf Grund des § 10 Satz 2 ablehnt, wird deshalb auflöst. van engae ülti zereinbarungen zu unterscheiden. gegen. Für Aufwertungshypotheken, dere Kapitalverkehrsg da- e,. Hezember 1931 § 3 RGBl. 1 S. 699, 703 —). Da der vommen, wenn der Gläubiger selbst sich Der Richter kann die Fälligkeit in der Weise, wie es § 12 vorläufigen und bis längstens zum 31. Dezem 1 gend angewiesen ist. Bei der Interessenabwägung benn Snen sg. 588 Ertnb 8 Vereinbarung as ½ bis 5 ½ v. H. beträgt, erschien es billig, den uldnern die § 10 Satz 2 vorschreibt, i 1 16563 8

schließen d g fine Vereinbarungen sind nach Durch bs. 2 Nr. 3 und der erfolgen hat, regelt § 3 Abs. 2. b b b 8 b Nchreih Grundstücks für den Eigen⸗ des Kapitals in Einzelbeträge nicht gegen den Willen des dagegen nicht. sich die Beteiligten nur auf mung mit dem bisherigen Recht D“ Zu § 4. htcgerech zu geben. Damit wird es dem Schuldner ermög⸗ tümer hat. Dem Eigentümer eines städtischen Grundstüicks, erfolgen soll. Soweit eine Regelung im Sinne ein weiteres Züllhaten Kapitals unter Berücksichtigung der ablösungshypotheken vond der Fünggne tzugunsten 1“ Vorzeitige Fälligkeit. 8 dfätlich n wen hs nass bshichnn See brriterbait en kann und nicht auf Ct deeser Pegemns . e damit die Zahlung des Ka 9e. ist geboten, weil bei der Eige m ie Verordnung will den Gläubiger grun wnnl ar Lerfügung stehen. E11“ ung 1 reffen muß,

jcat z. B. vor, wenn der Gläubiger sich lediglich bereit dr Ses ee esee e die Rückzahlung. an. fe ech 8 8 feguche Vörschri⸗ ene be und Feaden, vun gei anderen als Aufwertungshypotheken sind für das zugemutet I daß er sein Grundstück aufgibt, wenn er ch sich ie Lage für den Gläubiger Fall liegt z. . 2. ee ereke 188 berdie quszmsfteusravürftacgs iepdehe den eeeteeren selcht ben die Zahlung ciem vorzeitig Kündigungsrecht des Schuldners die Bestimmungen maß⸗ einem in Not befindlichen Hypothekengläubiger sein Kapital 3 . immten Zeitpumelagecf oder dur, en Bitte hin das der otverordnung vom 8. Dezemb ami einem bestimmten Zeichevaßlauf oder dir hesign er

v Betrieb zur Zwangsversteigeru g kommt, d 8 dn ae 8 eälbalan 3 1— je Sicherhei 8 thek in sonstigha solche, so gilt für Darlehnshypotheken § 609 BGB. 1 LSen ug kommt, dadurch meist nicht 8 1 8 je die Fällig⸗ 5 ztoste ntragung. nachkommt oder wenn die Sicherheit der Hypo Gat s nur sein Vermögen, sondern sein istenz: J 5 röi longiert). Auch e 111 dn b“ Hhr Nehre. aüchtdesbeschrückung 85 gefährdes 88 ig8,htre n ehewchek der Snan Zu 8 7 nüt sener Fane Fenans 8 8 Rir deepistf h, 1 8 1 Femihan u“ 185 n ghe Prafung it für ein oder mehrere Jahre 8ie - E estellt. Die 1— E5 1 1 wirtschaftlichen Betrieb wegen einer Kapitalfälli „auf keinem der in d 10 bis 1 2 82 süs vorläusige Süülhatsebereindarungen anzuschen, Zah⸗ für 5 Arüubigze ne 1vö der Klarstellung her⸗ 8 Verordnung bereits vorzeitig S gee eieann n Rechtsfolgen der Kündigung des Gläubigers. satch nicht zur Zwangsveksteigerung B ligfet, grn 1. lasf Das Schulgaln dabei die Frage, ob der Schu Lage emn würde, gar nicht v 84 solche Forderungen, deren Fälligkeit auf Grund der durch 8 2 L hierzu). 1 §7 Abs. 1 Satz 1 erinnert den Schuldner daran, daß eler. daß der Beiriebsinhaber ein Verhalten an den Tag zur Zeit außerstande ist, Abzahlungen auf das Kapital zu lung des Kapitals wirklich ist 8 . Gonderdarschriften über die landwirtschaftliche (vgl. o 8 Recht die Zahlung des Kapitals vorzeitig zu aauch die alten Hypotheken Schulden sind, die bezahlt werden Sernn dg . Eht ihn nach gesundem Volksempfinden schutz⸗ leisten, und daß nicht übersehen werden kann, inwieweit er EE“ Pnmengse. einbarung über die Zah⸗ Schuldenregelung und Osthilfe geregelt ist oder wird, d en Dolf der Gläubiger grundsätzlich nur ausüben, n lnissen. Um die Rückzahlung einer vom Gläubiger gekün⸗ 8 Fmge. 8 5 in der Lage sein wird. Der Fall kann auch Eine e 58 egen vor, wenn die Parteien einen der Verordnung nicht unterliegen. . 8 8 ließlich Schuldn er zu zwingen, seinen Verpflichtungen nachzutomm digten Hypothek möglich zu machen, soll der Schuldner seine d 6 Satz 3 regelt den Sonderfall, daß der Betrag, den 1 tegen, F. er Schuldner zwar die Kapitalschuld dem § 12 ence haben, der es dem Schuldner Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 werden im Altreich einschließlich d Gefahren, die der Hypothek drohen, abzuwenden. Enf igenen Mittel nach besten Kräften ein⸗ bel⸗ Gläubiger zurückverlangt, im Vergleich zu dem Wert des b“ I““ nbkragen könnte, daß ZATI efn ttalschuld im Rahmen seiner Lei⸗ des Saarlandes solche Forderungen nicht erfaßt, die vor In⸗ 8 Schuldner seine Pflichten und wendet er die drohemn Unter „Mitteln“ sind nicht nur Barmittel zu ver⸗ elasteten Grundstücks nur gering ist. Soll der Eigentümer Baubiger einer solchen Regelung widerspricht. In solchen ermöglichen soll, die Kapi Das kann insbesondere in der krafttreten der Verordnung aus besonderem Anlaß vor⸗ der b, nachdem der Gläubiger von seinem Rech en, sondern auch andere Vermögenswerte, wie . B. eines wertvollen Grundstücks einen Betrag von einigen Fällen kann der Richter nach § 13 die Kündigung, die der stungsfähigkeit Fälligkeitshypothek ¹) in eine un⸗ A fällig geworden sind. Daß die Fälligkeit auf ev . Kückforderung des Kapitals Gebrauch ge ertpapiere oder Waren, durch deren Veräußerung sich hundert Reichsmark zahlen, so spricht eine tatsächliche Ver⸗ vöehese ausgesprochen hat, für unwirksam erklären und die Weise geschehen, daß 8 ewandelt wird oder daß Teil⸗ Se; einer Kündigung des Gläubigers oder auch ohne eine Sots besteht vielfach Uin hinreichender Grund, 8 ier Schuldner die erforderlichen Barmittel ohne weiteres ver⸗ mutung dafür, daß er sich den Betrag irgendwie beschaffen ordentliche Kündigung für den Gläubiger auf zwei Jahre kündbare Tilgungshypothek u Dabei braucht im Einzelfall e lche vorzeitig eintritt, ist in den Verträgen regelmäßig für hat, so älligkeit noch weiter aufrechtzuerhalten. 2 haffen kann. Es kann im allgemeinen aber nicht verlangt wird, selbst wenn er im Augenblick über die entsprechenden ausschließen. Das bedeutet, daß die endgültige Fällig⸗ zahlungen festgesetzt 8e.es 8 . . den Parteien verein⸗ o 8 all daß der Schuldner seinen Verpflichtun⸗ zeitige 2 bs. 1 Satz 2 dem Schuldner die Möglich terden, daß der Eigentümer das belastete Grundstück ver⸗ Barmittel nicht verfügen sollte. Deshalb soll der Richter in um Jahre vertagt wird und daß einstweilen I . Aerahiungeraten tatsächlich der Lei⸗ 8 vicht nachkommt oder daß die Sicherheit der Seee 8 ö edergutmachung. Dabei werden 6 nazert, um sich die erforderlichen Barmittel zu verschaffen. 8 üme selchen nach § 10 Satz 3 eine Hinausschiebung der a 8 8 barten Tilgungs⸗ be⸗ ld ”. entsprechen. Vielmehr kommt seneiger Weise gefährdet ist. Forderungen, die aus so Nit⸗ ter a und b zwei Möglichkeiten unterschieden. 2 enn dies ist ihm in der Regel billigerweise nicht zuzumuten 9 igkeit ablehnen können, ohne vorher eingehende Ermitt⸗ Die Fr ist für den ndigun gsauss Hähnß stungsfähigkeit des Schu e teien beim Abschluß der Verein⸗ A laß am 24. Dezember 1938 fällig waren, bleiben ““ en Fälligkeit kann einmal deshalb eingetreten sein ugl. §, 10 Abs. 1 Satz 1). Kann der Schuldner einen anderen lungen darüber anstellen zu müssen, wie sich der Eigentümer soll stets zwei Jahre betragen. Einen Kündigungsausschlu es nur darauf an, ob die qne. daß der Schuldner in der b nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 auch weiterhin fällig. bei i evädner eine Leistung nicht rechtzeitig c . bünber finden, der bereit ist, ihm das zur Ablösung der alten die erforderlichen Barmittel verschaffen kann. 8 für kürzere Zeit sieht die Verordnung nicht vor. Dadurch soll in der vereinbarten Weise eine alte Forderung in Zukunft aus besonderem elt. hat die dem Gläubiger geschuldeten Binsen 168 2 decet erforderliche Kapital unter angemessenen Bedin⸗- 8 1““ 1 Vertragshilfe die be.ep. we Defür daß die Parteien diese Vorstellung hatten, zeitig fällig werden kann, ist in § 4 und 8 8e bweil für eine im Rang vorgehende Hypothek oder uf eine Kelge Brschlagerfügung zu stellen, so soll der Schuldner diesen 83u 8 11. 95 b sehr elastet. 8 beges man bei einer längeren spsugt her der Ummandkung einer Hypothek in eine Forderungen, die am ““ weil der Gläu⸗ nicht bezahlt. Hier veh ,. vorzeitige Hautas 9) Ei ve olch 58 su 8 1 Zahlungsfrift. G Faülbae e b Fesh gie 3 1— 5 Tei en e at⸗ 8 Fraali e Heit 8 b 8 ine G gs . 1 8 . . 1 g. G 1 1 wird. hypothek und bei der Festsetzung ein. e⸗ 8 verehce⸗ ordentlichen Kündigungsrecht u 11“ gibt, nicht berufen, 2 1 Schwierigkeiten verknüpft. Denn die Mittel des Kapital In cen Fällen wird der Schuldner das Kapital zwar Andererseits soll die Frist aber, um die Rechte des Gläubigers sächliche Vermutung. Tilgungs⸗ und Abzahlungs⸗ Gebrauch gemacht hatte, werden im gesamten Reichsgebiet 3 Hema die Leistung nachträglich erbracht h 18 vihe äte erden in erster Linie für andere, wichtigere Zwecke 18 8 8 zahlen können, etwa weil er in nicht zu sehr zu beschränken, über zwei Jahre nicht hinaus⸗ Regel zur Leistung bestimmter daß er diese Lei⸗ e dem Fälligkeitsschutz der Verordnung (ogl. §§ 3, 7) er⸗ Aufrechterhaltung der Fälligkeit eine unbillige 23 eüüg. nämlich für den Ausbau der Landesverteidigung⸗ 5. hs i Zet rbgelder ausgezahlt erhält oder weil dann eine gehen. Bei einer richterlichen Anordnung auf Grund des ist es nur, wenn sich omt. Im Altreich bleiben nach § 26 Abs. 2, 2. Halbsatz ledig⸗ 8 unbillige Härte liegt z. B. dann vore a ae nie Durchführung des Vierjahresplans und für die Fmnau⸗ 1 ni ung möglich ist. Für solche Fälle kann der Richter § 13 Abs. 1 Satz l ist darauf zu achten, daß sich die Frist nicht bege fge-. daß das gesamte Kapital 8 8 für gekündigte Aufwertungsbpotheten 16 2n erhihen Schuldner der sonst seine Pflichten erfünt Fn. neass 1 inte fe bahnungsneubaus⸗ 15 böch sbchan Hör Ebbbb ungsfrist bis zur dadurch, daß einer der Beteiligten Beschwerde einlegt, über arteien geeinig 7 z01; erde 8 1,65 ls Aufwertung 8 8 1 icht rechtz nr 88 riste Kredite zu ldungszw rund⸗ 8 8 1 b 1 ge einem ETETTö“ eh, 24. We eahes 1938 von Gründen einmal eine Leistung nich 5 sn ; mschuldungszwecken g ner unter allen Umstünden ticht so abgrsehn werpen besde Auch hierin kann eine end A“ g er n hwung, den 2 iüend 8 er eingetreten . b8- e. ars e hee h scch aa zur Zahlung sein, weil die alten Hypotheken bis dahin dem Kündigungs⸗ Gläubig g ausgegang

8 ß. Der Richter kann die Frist nicht nachträglich Rechtskraft der E tscheid eriiahresfris erst mit der 8 D 1 über⸗ zahlen muß. Der Richter kann die rist nicht nachträgli e raft der Entscheidung zu laufen beginnt. Es empfiehlt I Daß auch Fälle, in denen ein anderes, vom Willen des Schuldners phme erlebt snt, gh 18 EEeE g 8 . bi älligkeitstermi 2 esetzli S terlagen. Da 3 8 Fälligkeitstermin werde be⸗ verbot oder der gesetzlichen Stundung un erforderlichen Betrag bis zum

In⸗ sich, eine Anordnung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 etwa in folgender ee Fäͤlligkeit herbeigefu er Lage, d b Form zu treffen: v. tige Fälligkeit herbeig enaae,er Lage, das zur Rückzahlung alter Hypotheken erforder⸗ Zu § 12. 8 5 8 .

1— 2 llen, hängiges Ereignis die vorzeitig den Rang seiner g. e Kapital aus ei vun 1 Die Kündi die der Gläubi 1. April po liegt, ist aber nur anzu⸗ verk Forderungen unter die Verordnung fa itter macht dem Gläubiger den des bekstalllasta nap. genen Mitteln, insbesondere aus Ge⸗ Tilgung und Abzahlung. „te Kundigung, die der Gläubiger zum 1. Apri WErgen ““ 8 danrdade Pefär sprechen. Im hnag gedelantn entlichen nur für das Land Oesterreich und siritig vber die Zwancgiderttgder Guüges hhean un Fan Der im § 12 8”b 1 Sgcn Grundsatz ist für eewazs ech w 8 vlünrzisam. nehmen, wenn bes re 1 ten Art 8 8 Gebiete Bedeutung. . 8 ür solche Fälle der de e oner tesem Wege nicht das ganze Kapital au Z“ 8 3 1 ung wir für en Glaubiger guf zwei Jahre Apemeinen werh eme Kapibals teine end⸗ die Gebiete enthält § 2 Abs. 3 noch 1“ ein Recht zur 2 2 nal beschaffen, so soll er nach § 7 Abs. 2 dem Gläubiger die Fälligkeitsregelung durch den Richter besonders wichtig. derart ausgeschlossen, daß der Gläubiger erstmalig selbst bei kangfvstiger Festschreibmmg Sh e⸗ ein Schuldner, Für eboperist Hier sollen von dem Fälligkeitsschutz e des Kapitals. Dieses Recht sal vgrhen warschlag machen, wie die Zahlung anderweitig ge⸗ Danach soll das Zahlungsvermögen des Schuldners, auch wieder zum 1. April 1941 kündigen kann.“ gültige Regelung der Zahlung darstellen. gahlung des Kapitals eine Lu 7 der Verordnung auch solche Forderungen erfaßt for 2b Awe fallen, wenn die für den Gläu Fnd Die l gwerden kann. Dabei kommt insbesondere die Leistung wenn es nur beschränkt ist, in jedem Fall für die Schulden⸗ Ist die Forderung, für die die Hypothek oder Grundschuld der bei Abschluß der gaeceneh .; daß 8 88 die 8 dem 24. Dezember 1938 vorzeitig fällig Soh en des 8* etretenen Ereignisses beseitigts ie Kage llpo eeezahlungen und die Umwandlung von Fälligkeits⸗ d nutzbar gema Fö.“ Kann der Schuldner die bestellt ist, durch den Wert des Grundstücks nicht mehr aus⸗ außerstande ist, wird in der Nexn keitstermin wirklich be⸗ vaee sind, allerdings nur, wenn der Schuldner I Wergen etwa Nädastch beseitigt 1 ig machte n 8 undilgungshypotheken in Betracht. Können sich sheh düchr „. so soll 88 8. wenn reichend gesichert, so soll der Richter vor der Anordnung des er das Kapital in dem 8— 1 hoffen, daß der Gläu⸗ F. ndpunkt der Volksgesamtheit aus eines Schutzes würdig Dritten, der den Rang der Hypotheh s es Tritte jahlu Schuldner über eine anderweitige Regelung irgendmöglich, seiner Leistungsfähigkeit entsprechend a ragen. Kündigungsausschlusses nach § 13 Abs. 1 Satz 2 darauf hin⸗ faglen .“ te verlängern oder daß ihm d bedürftig ist, und wenn damit gerechnet werden 8. „hrräftig abgewiesen oder daß das auf Antrag der vusge gen ung nicht einig werden, so kann jeder der Be⸗ Den Umfang der Leistungsfähigkeit des wirken, daß der Schuldner dem Gläubiger, soweit möglich, biger das Darlehen vorher daß der Schuldner in Zukunft seinen Verpflichtungen na 2,8 eleitete Zwangsversteigerungsverfahren e Recht des Vertragshilfe des Richters beantragen. Schuldners hat der Richter im Einzelfall nach den in § 12 eine angemessene zusätzliche Sicherung gibt. Die sonst irgendeine Hilfe zuteil bbefnmmt sich auch die Wirkung 2b wird. Damit trägt die Verordnung der besondere n Westere Voraussetzung dafür, dafalt ist auch ie 1 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gegebenen Richtlinien zu ermitteln. Die zusätzliche Sicherung kann etwa darin bestehen, daß ein

Nach diesen Grundsäten g⸗ ien erst nach Inkrafttreten Notlage Rechnung, in die österreichische und su deten⸗ bigers auf vorzeitige Rückforderung weg den Schuduer 8 hierfür notwendigen Unterlagen Steuerbescheide, Ge⸗ anderes Grundstück mitbelastet wird oder daß ein zahlungs⸗ on Vereinbarungen, die die Parteien dnung auf eine Hypo⸗ otlag Schuldner infolge der allgemeinen politischen und d Aufrechterhaltung der Fälligkeit für b Fe schäftsbücher und ähnliches soll der Schuldner nach § 8 fähiger Dritter die Bürgschaft übernimmt. er Verordnung treffen. Daß die 5 eres; Geen die Beteiligten denflasglichen Verhältnisse vor der Eingliederung vielfach 53 Härte darstellt. über eine vorig der 2 chter iche Vertragshilfe. .“ Abs. 3 nach Möglichkeit bereits beibringen, wenn er den Kündigt der Gläubiger nach Ablauf der Zweijahresfrist thekt keine Anwendung finden so 2 ver einer endgültigen 1nreescgehe geraten sind. Solche Schuldner sollen den Schutz ür den Fall, daß die Beteiligten 8 Abs. 2 den f richterliche Vertragshilfe ist inner⸗ Antrag auf richterliche Vertragshilfe stellt. Ist der Schuldner erneut und kann der Schuldner das Kapital auch dann noch nach § 2 Abs. 1 nur im S6ZZ - hee Terersg ae auch dann erhalten können, wenn sie in der nichts veveinbart haben, gibt 8 lndigungzsa an das voochen, nachdem der Gläubiger gekündigt zugleich der Eigentümer des belasteten Grundstücks, so ist bei nicht zahlen, so können die Beteiligten, wenn sie nicht eini tegelung der Rückzahlung wir 1e Heeae nicht anzu⸗ 8 de enheit ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang e Recht, ohne Einhaltung einer it der Sohun lete Gr. gericht zu richten, in dessen Bezirk das be⸗ der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit von dem Ertrag des werden, erneut die richterliche Vertragshilfe erbitten 1 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 ist die ee5 Rechtsgeschäft be⸗ S. 8 konnten. Wegen des Schutzes jüdischer Sidea iger u kündigen, wenn der Schuldner mit Lerug üals bemes hgt 8 Abs. 1 und 2). Die Antragsfrist Grundstücks auszugehen. Bei einem Hausgrundstück kommt Abs. 2). Es wiederholt sich dann das in den §§ S flg. geregelte wenden auf Forderungen, die auf e den beleihun g weeen auf die Bemerkungen vor § 1 a. E. hinzuweisen. Ent⸗ geb S. 8⸗, Til gungs⸗ oder Zinsbeträgen ring ist, 1n dur güb , ie Beteiligten genügend Zeit haben, um als Ertrag in erster Linie Mietertrag in Frage. Ist das Verfahren. In dem neuen Verfahren wird der Richter aller⸗ uhen, bei dem eine la 85 i stgceise 5 Bodenbeleihung bei den Beteiligten Zweifel darüber, ob im 9 mit dem der Schuldner 8 nach den N. agie ung drch ufcgeschriebenen Verhandlungen vor der belastete Grundstück ein landwirtschaftliches oder gewerbliches dings mit besonderer Sorgfalt zu prüfen haben, ob dem nicht beabsichtigt war. Eine lang g bie angeführten Voraussetzungen für die über das hinausgehen, was neg⸗, Vllgung ahmsweise ni 8 nee diese E“ Betriebsgrundstück, so 8 auf eg. Schuldner nunmehr nicht wenigstens die allmähliche Ab⸗ Fälligkeitshypotheken“ sind solche Sepongenn 8 Verordnung vorliegen, so F Liegen die innerhalb eines halben Jahres b halb der sechs Wochen zum Ab⸗! Betriebes an. Von dem Roher rag sind nach § 12 Abs. tragung der Schuld im Sinne des § 12 zugemutet werden kann. verstehen, bei denen das ganze Kapital durch Rnpionnd, Sber nach § 17 die Entscheidung des Richter 1 öX“ Zeitablauf auf einmal fällig wird.

W e ie die Partei ierüb t ben; fehlen nicht auszahlen kann. Dagegen verliert ein Kfit fek- Zeitrau rlangert (pro⸗ llen anderen Rechten an dem Genböstiick bestellt werden fordern, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen sebend, die die Parteien hierüber getroffen habe ; fehle Darlehen für einen bestimmten Zeitre vor allen

Sehaden j Fristt nach d Anran Aahr be er Es ist dies eine letzte zwei Jahre hinaus verlängert. Deshalb darf die Entscheidung ernstlicher Schaden iich nicht zur Verfü . b Frist, nach deren Ablauf der Schu

der vorzeitigen Fälligkeit abgesehen kaum fällig gewesen aber nachgeholt hat, bevor ein . bs, 1 Satz 2 b: rtschaftsau fügung stellen. Bei dem allgemeinen

er vorzeitig 1