1939 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 56 om 7 März 1

8 8 4 s 88 1““ 1e6“ L111 . it de Oesterreich und in den sudet⸗ IgAeA4 =222 8

. erawillige rrichts it im] suchen. Soweit im Lande gertragshilfe hesahte eter⸗ 3 d

hölt. Hat der Richter der E“ eine deutschen 11“ seft sahtt dms. en en ei ant E er un reu 1

11114“ Einzelfall darüber 11“ nach § 23 gericht das zuständige Gr 1 e Eir⸗ aumn

Vorzeitige Fälligkeit im Fall einer richterlichen Anordnung Forderung anzuwenden ist, b

tragung selbst vornehmen. r 56 1 ällig⸗ i9 E 6 den. 5 24 Abs. 3 ist die Grundbucheintragung d 8 8 1 ereinbarten Fällig⸗ Abs. 1 an die Entscheidung gebund n. ““ Nach § 24 Abs. gung ge, auf Grund der §8§ 10 P v Abs 8 Bedeutung des § 17 Abs. 2 ist bereits oben in u ch

8 h für den Fall, daß die⸗ bührenfrei. Das gilt auch * ie Be⸗ E1“] 8 8 2 lligkeitsregelung außer § 14 Abs. 1 Satz 1 kann der Richter die Ver Bemerkungen zu § 2 Abs. 3 erörtert teiligten eine endgültige Fälligkeitsregelung außergerichtäc * n für den Fall regeln, daß der Schuldner mi

D 2 wobei es nicht darauf ankommt, oh der § 18 getroffen haben,

8 ferlegte en in Verzug kommt. D. B

en ihm auferlegten Leistung

Berlin, Dienstag, den 7. März

11n Der Ankauf aller im Gebiete des Deutschen Reiches beim Erzeuger anfallenden Roßhaare aus der Mähne und dem Schweif, Kuh⸗ und Ochsen⸗

ddeer Deutschen Kongreß⸗Zentvale e. V., Berlin h. . 8 8 2 ₰‿ Fis. r 8 1 ü läubiger zunächst nach 8 de getündigt hatte oder nicht 8 3 dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge V der Ueb 88 Pgaaegh⸗ 6 8 8 Frattig a häufig ein Bedürsnis dafür bestehen, im Zu⸗ 8 (Fortsetzung.) ee. V., Berlin; r Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare 8 18 i vreheeir Lardecgee, 89 18 bimenheme un danenan 8 Darlehn⸗ 1 . 8 2 eines Reiseverkehrsabkommens mit einem 2egweis enheng, den ghnh gen fies 89 en. und dem Richter kann a zon der Schuldner mit einer Teilzahlung, 1u1“ riften über das gericht⸗ derer Hinsicht zu ändern und w. 1 8 8 „Me„ 1s Lande, das nicht an Deutschland angrenzt (z. Zt. Bul⸗ 8 . Schsen⸗Schweife und⸗Schweifhaare sowie üe 12 des hen anba henaihng ezse g. Nichte 18: 19 enehäh mzeer 5 ist ein Verfahren der C“ Auf die Eintragung solche gekanntmachung über den Londoner Goldpreis garien, huechlan bi zu G. 28 88 deren Abfälle) vom 24. Februar 1939 *). ueechcg . R bei einer Fölligteitaregelung,gei ber 88 B 1 Gerichtsbarkeit (Verfahren —5 See Vertragsänderungen, die mit der nVör Fülligkeitsregelum näß §1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur nhclan⸗ sich aus der Eintragung im Reisepaß ergibt, daß „Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom wöaoraeacestaev vierichen htges nicts Ve 8 8 seche Der Richter hat daher die erfordere 98 2 Abs. 2 in Zusammenhang stehen, muß die Vorschrift über die Ge⸗ Lenderung der Wertberechnung von Hypotheken und gleichzeitig die in dem Abkommen vorgesehenen Reise⸗ 4. September 1931 (RGsl. 1 S. 816) in der Fassung der achan) von Amts wegen anzustellen 12 FGG., 8 bührenfreiheit ihrem Sinne nach mitbezogen werden Uünigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarb) zahlungsmittel mitgenommen werden; zerordnung vom 28. Juni 1937 (RGBl. I S. 761) in Ver⸗ über den worden, so gilt § 4 entsprechend Uung8 Se terr Außerstrei G.). son lauten (Reichsgesetzbl. I S. 569). auf Grund eines Genehmigungsbescheides bis zu bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ bestimm so g Nr. 5 Oesterr. v der Londoner Goldpreis beträgt am 7. März 193 Eℳ 50,—. wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ Zu § 15. 1b Zu 109. Aenderung von Tilgungsplänen. Der für äine ag. ü. Mitten. 148 sh 2 ⁄⅞ d, Neben (ifrFällen der Ziff. 2— 4 kann die Reisefrei⸗ 19aser und Fpfuß⸗ ctsgus⸗ Nr. 209 vom 7. September 5 deas 1 1. II ddie von shncseankeintn uscfir ein enctsches Pfund vom 7. Mär grenze (Ziff. 1) in Anspruch genommen werden so⸗ 4, bes Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 vvencrrnargers pargeg; 891 Vnes giß- ae snadneflensehoß oge vchchnsrern ch ne 12 nretsne tederea e ensgejän 1““ genugt wardenastden Kalendekmangt noch nich aus Laehtne17, 1l0i) und bei Gesehes zar gurgführung des ekarisch gesicherte Forderungen, ür. ; r in Ausnahmefällen soll der .reeeet ⸗- li ie Tilgung 8 b 939 A1ö6“ 1t 11“ . genu orden ist. zie resplanes Bestellung eines Rei hskommissars für Freesesir i se eaberiht, er Fercnanachäsn Entsceidung, die kechtlrisig ge. Schulvverschkeibuigen audern. 6 fheit e üldng amgaehmehß. ... = à 3 1214 —.—vp)an natürliche Prtjonen, die debisemechtlic Lucländer ge eecödng,wvogn 29 taver 1996 ichan 12299 in vereinzelten Fällen 88 II“ träglich ande önnen. Die Ae 1 in deutsche Wahrun 1 u“ iiind ird mit Zustimmung des Reichswirt aftsministers und des dace gehervetzandedfganr Lande kommt es worden ist, nach glich ch die tatsächlichen Zu § 26. 1 gerlin, den 7. März 1939. 1 Fesgn⸗ ee v-8 zministe 1 ei Erbauseinandersetzungen auf dem La 1 4 b 19 nur zulässig, wenn sich 1 Berlin, den 7. März I. 8 1“ Hsrxh2; 5; ö für die Preisbildung, sowie im Einver⸗ 29 9e ie biche 8 88 8 deag eh asginc 8 grundlegend 80 Inkrafttreten der Verordnung und Uebergangsbestimmungen Statistische Abteilung der Reichsbank. 1 1. 8 eines Genehmigungsbescheides bis zu nehmen mit dem Reichsminister für E2 ährung und Land or, . * 8 eit solche Forderu ge Ve 6 vorbtor 8 9 ntschei ung fr. 8 V ; 2 ꝶG Nps 1 Dr. i iede 8 6 1 8 1 1 wirtschaft angeordnet: G“ 1“ 3 8 nicht vüneelchen ee ö waren sie nach den die Auspechterhaltung des. Saüle⸗ bedeuten würde. Aus der Die Uebergangsv beh; Dr. Einsiedel. ““ vW“ Feman Hohothetentaes Febr sie. mit 5 oder 4 vH. jährlich zu ver⸗ teiligten 8e8 § 19 ist zu entnehmen, daß nur ganz besondere beruht auf der Erwägung, daß 2 düidnex i lha 8 fiasensc. aiehs der Durchführungs⸗ und Ergänzungend⸗ Fassung di Aenderung der einmal ienöen Ents etdung weitergehenden Fälligkeitsschut, d lich vorgesehene Gelengs 1 beträge (Rückwechslung), soweit entsprechende Um⸗ tung er * Fangteis don H o ene9 Bes u Hat der Richter die Zahlung des Kapi be Vorschriften hatte, für die Ursart, üsolc Soweit § 1 Abf. Bekanntmachung 8 wechslungsvermerke auf der Grenzbescheinigung vor⸗ ees T1“ 1932 RGBl. . so ist eine vehe dauer 85 descheiftean beztehrge ebes vom 13 Dezemder über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln. ( J sind. hulden De; Durchführungs⸗ und Ergänzungs⸗ endg 8e ätzlich nicht erwünscht, wei irgend⸗ Satz 2 des Dritten Kapitalverte 9 ses⸗ Kündign 8 8 Darüber hinaus sind die im deutschen Grenzgebiet ge⸗ 8 Sicehhesr erordnung z L 1 8888 ealkr. 4 die 1 2 9 ; Il. Eher ist es de Gläubigers vertrag ausge 9 S. 102n gevisenbewirtschaftung vom Dezember Gies. E1113“ d drslandische Gethsoren Sh 8 e11“ Beibe⸗ ch, nicht wieder eingreifen so 8⸗ G 9 tens zum 31. Dezember 19. vvisenbewirt⸗ 8 3 8 genehmigungen Herkunft (Nr. 146 und aus 14 d 413 e des S eiä. 18 eeelrg sensgeiegthrsd ezuhe Shi,an ge en henrn, Senda wenl be ember 1938 hinaus bis längstens zum 31. Dezember 149 o⸗ bl. IS. 1733) bestimmen wir folgendes: 89 für Lohnzahlungen an ausländische Grenzgänger in der Wäh⸗ us 145 c un e des Statistischen 16. Dezember 1932 e- RGBl. ig besteht für die Zeit nach ein auf Grund des § werden kann, etwa weil der Zemb t hat, ist die Kündigung auch weiterhin ausgeschlosen gesetzbl. 1S. Firvaceercigtän. ere,84 19. 1 1 jeser gesetzlichen Verzinsung besteht icht aufrechterhalten werdern jst, dieses aber in verlängert hat, ist ür die Hypotheken auf städtische . rung des Wohnsitzlandes zwecks eberbringung ins Ausland durch Sammler 2) und zugel Großhändler 4), die Rüeanherhena e1“ 2 Geld gekommen ist, dieses aber § 26 Abs. 1 Nr. 1). Für die Hypotheken auf I. Devisenbanken im Rahmen ihrer Bestände abzugeben. Die vorgenannten . und zugelassene Groß händler 4), die Ablauf der allgemeinen Hypo k fft wieder ein Kündigungs⸗ Schuldner inzwischen zu tsch aftet und nicht daran denkt, zu⸗ 8 undstücken, die unter die Moratoriumsverordnung von si Reßnenechg beennigenn v e:m Gläubige n. Kum. A 8 lei 1: S 1g bs 1 des Reichsgesetzes über das echselstuben sind ferner berechtigt, ausländischen Grenz⸗ G E“ w. 888 er das Kapital auch leichtsinniger Weise verwir 1aS. hl r ber 1932 fallen, bleibt die gesetzliche Stundung be (1) Kreditinstitute gach §. hsgesetz b 8 b veeag⸗ 1 roßhandelsausweis) erhalten haben. 8 da 2 der Schuldner das 1 Schulden zu bezahlen. 11. November allen, Der Gläubiger kann also e vom 5. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I] bewohnern, die ein freies Reichsmarkkonto bei LeI 3 recht zusteht. Kann jedoch weine allmähliche Abtragung nächst einmal seine Schul 8 8 0. Juni 1939 bestehen. Der übiger lo dünerdttwesen vom 5.“ Dezer 934 8 beeagner Fenan. knuge Rüer rärche 8 zahlen, ist nur eine allme zeres Still⸗ 5 um 30. Jn 1 langen, daß der Schuldner das 1203), denen von uns eine schriftliche Devisenhandels⸗ ut im inländischen Grenzgebiet unterhalten, von diesem 8 er Ank 1 8 b8 891 8,eneidgarsa konn der gic 6“ Zu § 20 solchen Hypotheken nicht verlangen, lt. Um die Hypethesllhlhln, ⸗, ei den ist, sind Devisenbanken im Sinne Konto in bar abgehobene Beträge bis zur zugelassenen Höhe eren Abfälle bei dem Erzeuger ist nur zugelassenen Samm⸗ der Schuld nach § 12 möglich endig, so kann der Richter 1 ““ u“ 11“““; 8 Favital vor dem 1. Juli 1939 zurückzahlt. 1 ie pothe rmächtigung erteilt wor en ist, sin 1 evisen an en im Sinne 11““ 8 enedoie ber gafie hane Lnn.- Ferenn. 1 harteng 16 1“ 164“ 8 Beschwerde. 1 tige B apitne w eitpunk fällig 53 machen ddei anandi 4 eeecselecgecugchanzagsetiehe Fet Chehhe e hn in Zahlungzmitmi ac Wötn nlberbkingung lern ist der Erwerb vom Erzeuger v. 88 1 laeauge säa ee ee en. sen 1 hg 8 1’ 18; 16“ Fsosarho muß. elhe hrns era⸗ 1“ Stundung bereits vor tgenbandelsermächtigung kann jederzeit ent 1 Auf F emessen niedrigen Satz zu verzinsern „chwerde, die innerhalb von zwe vegbaben wecden wach. revenüne F s gngenat anwenden Für das Land Oesterreich und die sudetendeu sche wird man § 15 sinngemäß anwe

ndes umzuwechseln e 1 rwverboten. Das gleiche gilt zogen werden; wenn gleichzeitig eine Bescheinigung des kontoführenden Kre⸗ E“ ist nur der Ankauf von zu- 1 3 den; der Gläubiger kann die tder Entziehung erlischt die Devisenbankeigenschaft. ditinstituts über die Barabhebung vorgelegt wird. In Fällen 9 oßhändlern gestattet. ie reichtsrechtliche 1. Juli 1939 erklärt zu einem früheren Zei it der 8s ng 8. .., dieses Absatzes sind die weiteren Bestimmungen für den Grenz⸗ 82 Beschwerdeverfahren durch § 20 Abs. 8 8 eie.e Beschwerde thek durch Kümdigen ne⸗ Weise läuft die gesetzliche 2n 6) Die Sö“ 8. b h 1ge 1 1 verkehr zu beachten. 86 ““ Re elung angeglichen. Am Verfahren er we lischaft nsn⸗ fällig machen. I 98 n auf landwirtschaftlichen Grundstüte m gleichen Ort mit dem ermãc igten Kre itinstitut befin 3 (5) In den Fällen des Abs. 3 A Ziff. 1— 3 ist den in⸗ Zulassung als Sammler. Zu 8 8. B.ehe eich und in 1a gs sich nach § 20 Abs. 3 die Staatsanwalts 1I vhng für die Fnf h90 weiter. Die Verzinsung üü aafen chaftge hesefiten dchechsfadangensasch rni 1““ ein Devisenmerkblatt für Auslandsreisen (1) Als Sammler können nur diejenigen Personen zuge⸗ 1 ückstände im Lande tur) beteiligen. is zum 1. zirtschaftlichen Grundstücken regelt fühhhpedwechselgeschäfte l. 11u“ 1 ““ ordr. Nr. 7550) auszuhändigen und die Aushändigung lassen werden, die I tendeutschen Gebieten. prokuratu b Hypotheken auf landwirtschaftlich tundung am 1. A. der lediglich im Ein⸗ und Auszahlungsverkehr tätig sind im Reisepaß unter der Eintragung über die abgegeben . 8 8 8 b .Apr er G 8 3 5 4 3 8 9 - 8⸗ . 2 v2 8 88 2 2* 89G 8 1 Sondervorschrift für das Land 1 Zu 88 21, 22. auch nach dem Ablauf der Hgesetlichei tlchon Zinsgese vesagablstellen). Devisenhandelsermächtigungen, die von uns lindifesseh dürnten de zu 11““ II1“ erforderliche Sachkenntnis nachweisen, § 16 enthält eine 8 tendeutschen Gebiete. des Verfahrens; Anwaltsgebühren. 1940 weiterhin nach 88 wchführungsverordnungen zu diesesezuf Grund unserer Bekanntmachung über den Verkehr mit (6) Die Wechselstuben sind verpflichtet, den sich aus den b) der Fachgruppe Alt⸗ und Abfallstoffe der Wirt⸗ Oeste 2 8 E Recht Tilgungsbeträge, Zinsen 8 Kosten 8 u“ 8 die Kostenvorschrif⸗ 31. Juli 1935 und den Durch EE1“ Oktober 1936 erteilt täglichen Ein⸗ und Ausgängen von ausländischen Geldsorten . schaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel an⸗ Sie verleiht dem Rich n, die aus der Zeit vor dem Die §§ 21 un b“ b Die Kosten Gesetz. Hrralaporden sind, behalten ihre Gültigkeit. 8 1 Här 4heSc See nas.— 12 88 gehören. Ere8 ‚die aus 9 8 . emessen. Die . hhypotheken und anderen Hppe ergebenden Ueberschuß an die für sie zuständige Reichsbank⸗ 1““ u 1“ ind jonstige Ne zenle Raggntzg sind, auf Antrag eines Be⸗ ten. Die Gerichts Enhees sich hiedrig be essen tragen; das Zwischen Au EE1“ Unterschied mehr C) Die Devisenhandelsermächtigung berechtigt, auslän⸗ anstalt (unmittelbar oder dur Vermittlung Devisen⸗ (2) Die Überwachungsstelle für Wolle kann die Zu⸗ 24. Ob eine solche Stundungsanordnung des Verfahrens so grundsaanher sein. Von diesem Grund⸗ theken macht die aer Regektn der Aufwertungsfäl iche Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer bank) gegen Zahlung in Reichsmark spätestens drei Tage nach lassung von Auflagen abhängig machen. Sie kann insbeson⸗ 11“ t von der Lage des einzelnen Falls ab. wird in der Regel der weil es zu dem gerichtlichen Sondervorschriften 3 hoben werden. Jedoch bleiben wie kährung kommissionsweise für die Reichsbank zu erwerben dem Erwerb abzuliefern. Sie sind jedoch berechtigt, auf die dere anordnen, daß Ankäufe nur in einem bestimmten Be⸗ 8 von denen § 2 Abs. 3 eine Plsres satz geht die 2 arae Halh kommen wird, weil der konnten deshalb aufge die biahetigen Vorschriften anwenzmebeger zu veräußern. Die Ermächtigung schließt die Annahme noch nicht abgelieferten Ueberschüsse zurückzugreifen, wenn äirk erfolgen dürfen. b die Basc uz trreschische und südesendencse Ulhn 9 Ses 8 di der Nege, g völisgende flicht, das Faptse. früher heroügehae⸗ das Kapital vor dem 24. Dezemder 1In eusländischen Zahlungsmitteln zum Einzug ein. Hilfe ier vorliegen müssen. h. Schuldner die ihm an i ; üllen kann. on wenn Glauhim „78908 11.“ 8 he 2e. der 28 E“ 8— Füheer in Fällen ab⸗ bereits gekündigt hatte 26 Abs. 2) Seismeidne *. . 1 1 .“ z würdi dürftig und es mu dem Grundsatz ko eines Schutzes würdig und be

Die den Wechsel⸗ rechnung seitens der Reichsbank erfolgt zu deren allgemeinen zurückzugeben. Fre 5 ellt si er . 8 Nes; F 9 vi⸗ Geschäftsbedingungen. liegt zs en Vorschriften gestellt sind oder ben auferlegten Pflichten sind insoweit auch von den Devi 1 1 1 f 8 e Gläubiger, der seine auf Grund der bisherigen Bor⸗ den bisherigegbanken zu erfüllen. es Schutzes jüdischer Schuldner ist Grund liegt z. 82 88 vencchlich aicht darann ankam, daß sestelh werden, haben die Gerichte nach anken zu erfüllen auf die Bemerkungen vor § 1 a. E. hinzuweisen. 8gea gh bes apitals geregelt würde, sondern nur darauf,

e Zulassung jederzeit Im Falle eines Widerrufs ist der Ausweis

8 § 3 1 (7) Die Wechselstuben haben Bücher zu führen, aus denen Ein Gläubiger d8 5) Die Depi slän⸗ in Verbindung mit den geordnet aufzubewahrenden Rechh. FPFllichten der Sammler. . erledigen 26 Abs. 3). Ein ung von 1ünl. 6) Die Devisenbanken haben die eingehenden auslän⸗ g. mit dne ziche b ¹ 1s 56ts den sind, hat der Richter w. ür die Verlängerung bisheuigen Regelung 82 Freistelneg . shen Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer E“ 18 Althünen 11““ seüthgt. eas 85 8 0) 7e. b 8 Wie lange die Rückstände zu stunden sir itscheiden. Kann daß der Schuldner ihm eine Provision für die 2 vor Stillhaltepflicht beantragt hat, kann also wi Voraussetzensfllfihrung unverzüglich an die für sie zuständige Reichsbank⸗ Käufers bzw. E“ 8 Sollbestend Bn dijchen auften serhaares Her imt 8 genannten Art sowie deren gleichfalls nach der Lage des Einzelfalls zu en l bezahlen, so 8 Darlehns zahlen sollte (vgl. dazu die Bemerkungen Stillhaltepfli t freigestellt werden, wenn 8 verkehrsgeesfellpselt abzuführen; Devisen⸗Kaufaufträge sind gleichfalls bei (Kurs) er ö 1 ausländ Abfälle nur an zugelassene Großhändler 4) veräußern. Der er Schuldner die Rückstände weise Abzahlung der 81) 1 vorliegen, von denen § 3 81 Zinsgesebes nülhr zustndigen Reichsbankanstalt einzureichen. Die Abrech⸗ bee hchtet. bech gearisstsestehtanen Verkauf an Be⸗ oder Verarbeiter ist ihnen untersagt. 1“ wird es sich oft ““ eine ratenweis 5 e“ Geschäftswert hat der 11131““ und § 2 Abs. 2 C“ Der Ga hhekfelge zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der⸗ ferner die sacntszstfonan vbvischin Age. 8 Verkäufen 86 855 5 3 en. 2 ; G 1 esten 11; 19358 die 7 reiste t dar chsbank. 111A““ gr 2 8 8 8 8 1. 8. g 1 Be nnt. HGung er zeug 2*, S Rückstände 8 1 Satz 3 wird die Zeit der Stundung in zu bestimmen; der Wert 8e ehe 21 Abs. D). Der 31. 8 1“ die sallngsantrag gestellt hat, b 8 ausländischen Geldsorten mit den erforderlichen Angaben Großhandels⸗Höchstpreise für Tierhaare der im § 1 bezeich⸗ 1 Ib Abs 5 8 Lenrkutionsorgaung bestimmte Frist 895 Fhbotheh eeht ist auch für die Anwalts⸗ biger, eh nach § 3 der Verordnung Lenenh 82* II. Wechselstuben 8 Name des Erwerbers, Verwendungszweck, Devisenstelle mit neten Art sowie deren Abfälle unter] (Erzeuger⸗Höchstpreise) Diese Vorschrift darf aus 88 88. E“ Shtz 2) 1 Ie Entscheidung über den 8 6u 0 Kreditinstitute nach § 1 des Reichsgesetzes über das Nummer und Datum der Genehmigung o. ä. zu melden. rüsgeführten Sorten aussortieren, falls di scht bereits 29 evehe sgerissen werden. 8 bühren m 8 1 1“ pdie Hei ch dem lgnI d mäülulteditwesen, wel⸗ ie Devi ächti Ab⸗ r Erze schehen ist. Bangz in damse Kegt; sicht hezanad dit gesnzeien Betge vebüh 23. dne Berich fin nen Fessemmangen berückschagen 8. 0gsel sench chen beshe⸗ vhes auf enachaaneg, e. I. Jnzahlungnahme von Devisen durch vunt den Erzeuger geschehen Zusammenha 290 eb 10 bestimmte Frist von drei Jahren Zu § 23. Regelung 22. Dezember 1938 in Zube 28 zmnmachung vom 31. Oktober 1936 Geldwechselgeschäfte be⸗ Gewerbebetriebe .“ 84 See Ien wie das Kapital haben sollen. Für 11 Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. b sder Verocaeah 18 erhält für die sudetendeutsca⸗ klen haben, oder diesen Geschäftszweig mit unserer Zu⸗ (1) Personen und Firmen e(einschließlich Hotels und 8 Zulassung zum Großhandel. Seön Leistungen, die während der 1 1 bindet die rechtskräftige Entscheidung bi 8, die Vorschriften des bisherigen SeSs Eretsaanmung neu aufnehmen, sind Wechselstuben im Sinne der Reisebüros), deren Gewerbebetrieb es mit sich bringt, daß 8 1u“ G werden und selbst nicht sind, gils 216 d Verwaltungsbehörden; 8 vem Schuldner über die 11“ Higam ha. lagesezgebung. Die Berechtigung, Wechselstubengeschäfte ihnen im Inland 8 Ansen vmnstsnzische können nur diejenigen Betriebe üng 11.““ n bewendet es vielmehr bei ; andere Geri end sind, wie z. B. die 2 schafften. Es sind dies die Ve 7 tweireiben, kann jederzeit entzogen werden; mit der Ent⸗ sowie Reiseschecks für Waren oder Dienstlei tungen in Zah⸗ . 85 nicht. 8 be EI“ Zwangsversteigerungsverfahren die Entscheidungen, die vecstagestchtenie wanes des Kündi⸗ rungen Herschaff bei der Rückzahlung von Forheh hauzung erlischt die Wechselstubeelgenschaft fhan gegeben werden, dürfen auf diese ausländischen Geld⸗ a) über die notwendigen Fachkenntnisse und kauf⸗ 88 Zaschlag bspe ges. Jahr, nachdem die Festsetzung 2* u ffolgt dies ohne weiteres aus Se Arbeitslose, gegen - nh e) Wechselstuben nach Abs. 1 sind berechtigt sorten und Reiseschecks inländische Zahlungsmittel heraus⸗ männischen Erfahrungen verfügen, er 9. Fünndi⸗ gelaufe 1 § 13, 1 ück⸗ „69 isti rderungen. 1 . . . stof für einen bestimmten rückständig Beeenen e. apftal 88 1 en vncher Notwendig erschien die un rßg und von sonstigen langfristigen For 8 . im 881 z) inländische Zahlungsmittel gegen ausländische geben. b) der Fachuntergruppe Faserstoffe, Haare, Borsten, ist, erteilt, so haben den gleichen Rang mi den Leistungen, allgemeinen Gr⸗ doch im Hinblick auf die streitentscheidende Die Rechtslage bei den Hypothe Zweiten. Geldsorten Meünng eh Banknol (2) Die Gewerbebetriebe nach Abs. 1 haben ihre gesamten Flechtmaterialien der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, 1 al die neuen Rückstände an wiederkehrenden Fallig ge⸗ liche Regelung jedoch icht nach § 17 zu erlassen hat. ZII“ Richter auf Grund der o; dorten (Münzgeld, Papiergeld, Banknoten täglichen Eingänge an ausländischen Geldsorten und Reise⸗ Ein⸗ und Ausfuhrhandel angehören, g i Jahren vor dem Zuschlag fällig ge Beschlüsse, die das Gericht nach 8 ; öali ich in land, für die Hypothekenzinsgesetz vom 9 und dergl.), checks die zuständige Reichsbankanstalt, eine Devisenbank is 1 die in. den letten re der alte gestundete Betrag, 23 Abs. 3 will es dem Gläubiger ermöglichen, sich ührungsverordnung zum Hypoth Idner eine Zahlumest b) ausländische Geldsort ie Reiseschecks en Fecc an Fheceföcsa8⸗ A chnitt II h 1A6“ nungen worden sind, daneben aber 8 icht mehr als zwei §,23 Abs. zterlichen Vertragshilfe einen voll⸗ 1936 (RGBl. I S. 537) dem Set willigt hat, it me⸗ inländi e. Geldsorten sowie Reiseschecks geg (Abschnitt I) oder eine Wechselstube (Abschnitt II1) gegen Zah⸗ (2) Die im § 2 Abs. 2 und 3 enthaltenen Bestimmungen wenn er beim Beginn der Stundung nich dem Verfahren der rich itel über das Kapital zu ver⸗ 19 längstens zum 30. Juni 1939 be weeil die ga⸗ ändische Zahlungsmittel lung in Reichsmark spätestens drei Tage nach dem Erwerb gelten auch für die zugelassenen Großhändle Jahre rückständig war. b streckbaren d Gläubiger, der noch keinen bie vrdrung nicht ausdrücklich geregelt, 1936 nur Zug um Zug umzutauschen sowie abzuliefern. Die neg seitens der Reichsbank erfolgt 8 Darüber, ob die Rückstände gestundet b”“ 1“ schaflera Hüde s erspart, deswegen eine besondere 88 2. Juli sorten und Reiseschecks zum Ein⸗ zu deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. NA. ;1. 9 8 1““ ligten und auch im J vollstreckbaren 8 muß im Interesse der Betei

gri gveror vom 2. G x —) ausländische Geld Durchführungsverordnung t. Geht man von V Statt dessen kann ktische Bedeutung erlangt hat. zvorschrift zug anzunehmen. techtss rcch beeinflußt wird, bald⸗ vor dem Prozeßgericht zu erheben. Statt desseat⸗ die praktische daed der Uebergang zfrit, unl 1 8 iet sfrist im Grenzgebiet veitenf deiarzeit nchases onseh eSeirast seh Lons. bercte der, zriches es sreinal gas echen, c9, h der eesraus veraghe ich olgendes⸗ Per dlferaczars; Feh haonenfg von Devisen 8 18 2. 1-e Gesege über die Bebisenbewirt -) h ührungsverordnung eine Aus⸗ ahlungspflicht des Schuldner insen und Neben⸗ 8 . ldner auf Grund der Dr eagftrt z) Ddij b 8 1 f 12. Dezember 1938 bestimmte Frist von drei 1 Feheefche 8. Anes cgc e gtenne wer n kann. Vehnunher verha 1114“ Rigsen den Eigen⸗ Berichi e hat, läuft auch nach 38 Glu e) Die Berechtigung nach Abs. 2a umfaßt nur die Ab⸗ schaftung vom 12. Deze ef Fris 8 leistungen zu zahlen. Kapitals nebst Zinsen und * ( 1 7 tümer verurteilen, wegen des Kapi Zu § 17.

2. 19:2 iter. D von ausländ 5 ; Tagen zur Anbietung der in § 46 dieses Gesetzes näher be⸗ Grundstück Verordnung vom F- Sese n Schuldner das Kaß Uinahme 1dischen Geldsorten für Reisezwecke, und zwar 1 6 b , 2 in das Grun d nicht verlangen, 8 ntscheidu 4 8 zu dulden. G im Einzelfall.

1 Werte, soweit es sich hierbei nicht um Ausfuhr⸗ mm Reiseverkehr, i ür die in Grenzbezirken und dem Ablauf der Zahlungsfrist zurückzahlt; Für sen ne⸗ K an natürliche Personen, die devisenrechtlich Inländer brlüseh he 8 fün zieg n ve lhen 8ng aus⸗ ine Betrag unstreitig ist. Dagege ordnung vom 22. Deze langen, wenn er ? innerhalb der Abschnitt II), hinsichtlich der ausländischen Zahlung el, Steht der Gläubiger auf dem Stenefunat. Se 5 Parteien nges Shs C“ eöngten der Hypothek die Zahlung des Kapitals nur verlangen, PMℳ 10— jedoch nagee 11 d9 Forderungen in ausländischer Währung und Forderungen in 1 V Forderung nicht unter die Verordnung falle, 88 il eine der nicht notwendig, da 10 bis 13 geregelt hat. Der Richter § 3 gekündigt hat. Benusüluh Grenzverkehr: 5 inländischer Währung gegen Ausländer sowie für solche For⸗ der .8 unsortierter Mischware ist verboten. Im Ge⸗ I setzungen des § 1 nicht gegeben seien oder wed unter nach Maßgabe der 88 spflicht des Schuldners auch dann ils in der Ersten auf Grund ei inli ,r.: 88 derungen etwa gegebene Wechsel und Schecks, die auf das schäftsverkehr (Angeboten, Ein⸗ und Verkaufsbestätigungen, des § 2 Platz greife, 8 kang 1“ nach kann er de augrechterliche Vertragshilfe 1.. Fortsetzung des amtlichen Te 5 502 die Befunirg lichkektab⸗scheinigung, ö Ausland gezogen sind, auf acht Tage verlängert. Rechnungen) sind die Sorten ebenso zu devehslr ene . 2—e F. Antrag auf richterliche d ner aussprechen, we ees 8 ründen abgelehnt lichke taggri die 8 zur Ausstellung vo 116“ Umfaiden . dafür ist Vorens e iese CC“ Antrag c Schuldners aus irgendwelchen G 1 Uheisbssceinigungen ist zur Zeit folgenden Stellen v. Aufhebung alter Bestimmungen machungen. 3 g 8 hinerdmver zöglicherweise ne igerni Nhlünsere Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländi⸗ 3) Die Ueberwachungsstelle kann bestimmen, daß und an Lq biger aber möglicherweise nicht aussprechen, Verantwortlich 1. de den Industrie⸗ und Handelskammern, 88 18g 4 8 a1. Oktober 1936 in der Fassung wel⸗ 8 MWeieine 8 1 ern siah 1““ wird der Gläubig 38, 2₰ Kündigung s Teil, den H schen Zahlungsmitteln vom - 3 ch 8 zu ußern sind. wenn nach seiner Luffassungg dee Ip agnüche vhale sieht 8 1838 Grundbucheintragung. „.hür den Amtlichen und Nichtomtlichertag, 4 9 ecenertekammneen. sder Ersten Aenderung vom 30. Juni 1937 sowie die Kund⸗ (c) Die zugelassenen Großhändler haben ihren Ein⸗ und fällig ist oder wird. ür so 5 f Ant eines Beteiligten 8 24 Abs. 1 stellt klar, daß die in der Verordnung ent⸗ äͤsident Dr. Schlange Hlionellen? der Pa entanwaltskanmer li machung der Reichsbankhauptstelle Wien über den Verkehr Verkauf von Tierhaaren der im § 1 bezeichneten Art der vorn eb descheheh * 11““ sen gesebt älligkeitsbedingungen ohne Eintragaeg t und den üͤbrigen verlotentung der Keichs e mit ausländischen Zahlungsmitteln im Lande Oesterreich Ueberwachungsstelle und der Fachuntergruppe Faserstoffe b“ u ng findet oder haltenen gegenüber jedem Dritten wirken. Da⸗ 1 Hangf anng. ch in Berlin⸗Charlaratteng der Neichsfämmmer 8 Bvenden vom 23. Mai 1988 treten außer Kraft. Saare, Borsten, Flechtmaterialien, Berlin W 62, Kleiststr. 2 bestewante, Fochertschespung dieser Frage ist . S 98 16 Fälligkeitsregelung. 288 11““ Druck 8. Vren iiche Druckereti. und. 1e cg⸗ Reichsmusikkamtmareh Berlin Berlin, den 7. März 1939. eines 88 . eee nicht. Achliohsich zuständig. Ist die Frag ie die Beteiligten vereinbart haben, H Berlin, Wilhe Reichsyr 7 in, 1] 8 ansta ermann ockow, Berlin sschließlich zuständig. Ist die Fra⸗ hat oder die die Beteilig ingli erlangen. ichspressekammer, Berlin, Reichsbankdirektorium. . . TT“ Rechtsstreit zu entscheiden, hucheingetragen werden, um dingliche Wirkung zu erlange ünf Beilagen Reichsschrifttumskan erli straße 77, erhältlichen Vordruck (IX OH Sa) zu melden ds ber 8g. 1. e, TW i auszusetzen, buch eingetragen Vereinb ig vermittelt oder die Fällig⸗ Fünf Beilat delsregt d 1 umskammer, Berlin, Walther Funk. Puhl gg s6 Prozeßgericht nicht das Verfahren ausz Vor⸗ Hat das Gericht die Vereinbarung s Amtsgericht ine Zentralhan Reichstheaterkammer Berlin 8 1 2 her Puhl. so braucht das Prozeßgericht Gerichtsbarkeit über die Vor⸗ Ha⸗ ine Entscheidung geregelt, so kann das Amtsge inschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhanden 1 8 um den Richter der 58 ßgericht kann es frei⸗ keit durch seine Entschei chsgericht) um Eintragung er⸗ (einschließli b sche⸗ 4 s Prozeßgericht ka 19. Grundbuchamt (Grundbuchsgerich ftage entscheiden zu assench Lage der Gache für zweckmäßig das Gr wenn es das nach Lage der Sach 1

sportamt, Berlin⸗Charlottenburg,

8 88 Pflichten des Großhandels. Zugelassene Großhändler dürfen die von ihnen er⸗

worbenen Tierhaare der im § 1 bezeichneten Art und deren

Abfälle nur trocken und lediglich an Be⸗ oder Verarbeiter verkaufen.

(2) Der Verkauf und die Inrechnungstellung hat getrennt nach den in der jeweils geltenden Bekanntmachung über Er⸗ zeuger⸗, Sammler⸗ und Großhandels⸗Höchstpreise für Roß⸗ haare aus Mähnen und Schweifen, Kuh⸗ und Ochsen⸗ Schweife und ⸗Schweifhaare sowie deren Abfälle zu erfolgen;

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1“

*) Betrifft nicht die sudetendeutschen Gebiete