Tierhaare und ihrer Abf und den zugelassenen Gro der im §? pflichtungen zur Lief
genannte Ursprungs nur solchen 1. Januar 1936 die aufgenommen haben.
arbeitung auf bestimm verwendung von Ausg den zuständigen vorschreiben.
trags haltenen Mischungsv
zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger
Nr.
56 vom 7. S.
2
§ 2
§ 6
Be⸗ und Verarbeitung.
Verarbeitung der 8 älle ist den zugelassene n ßhändlern untersagt, ö Abs. 2 bzw. § 5 Abs. 1 und 2 vorgesehenen er⸗ zur erung von sortiertem Material. 1“ (2) Im übrigen ist die Be⸗ und Verarbeitung inten Tierhaare und deren Abfälle in⸗ und auslanot den n Betrieben gestattet, die. “ de 8 und Verarbeitung dieses Materials
8
1 bezeichneten
(1) Die Be⸗ und n Sammlern
kann die Be⸗ und Ver⸗ schränken und die Mit⸗ rnehmen mit Wirtschaft
Ueberwachungsstelle te Haarsorten bese leichswerkstoffen im Einve isationen der gewerblichen
(3) Die
Organ
8 szurichterei ige Personen und (4) Handelszurichtereien “ ö Rinh. Unternehmen, die zugerichtete, ges “ 5 sind ver⸗ haare herstellen oder mit diesen ha. EEb1111 pflichtet, beim Verkauf . 8 188 bestätigungen und Rechnunge 1X“ Roh⸗ und Werkstoffe anzugeben sowi Rogältnis des verarbeiteten Materials genau zu
“ Höchstpreise.
8
bezeichnen.
den Verkauf
Gebi !Uenden im Gebiete all
Ochsen⸗
Für 8 I. der Roßhaare aus schweifen und a) durch Erzeuger an zugelasse 2 b) durch zuͤgelassene Sammler an zugela händler, c) zugela arbeiter, II. von Abfällen der Zurichtereien 11““ Pesenheshe e 1“ orb ene 88 Deuts 88 1.“ Preußi 1 taatsanzeiger bekannt⸗ 1“ Fraugiscaser und Käüufern verboten, diese Höchstpreise zu überschreiten § 8 Ausnahmen. Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von
schriften der §§ 1—6 zu lassen.
des Deutschen Reiches anf Mähnen und Schweifen, Kuh⸗ und schweifhaare sowie deren Abfälle
ne Sammler, ssene Groß⸗
ssene Großhändler an Be⸗ oder Ver⸗
den Vor⸗
Zuwiderhandlungen.
(1) eehte h d sgh Legh 8G BG Heiftensf⸗
unter die Strafvorschrifte § 22 stoff⸗
LGPEö“ 8 Lande Oesterreich unter die §§ 4, 5 der Ver ordnung über das
Verbot von Preiserhöhungen im Lande Oesterreich vom 29. März
1938 (RGBl. 1 S. 340). (2) Im übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nach den §§ 10, 12 — 15 de
r Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
4. Januar 1937
(1) Die Anordnung WH 2 vom Nr. 4 vom
eutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Januar 1937) wird aufgehoben. (2) Die bisher an zugelassene Händler 18 verlieren vier Wochen nach Inkrafttreten 9 ihre Gültigkeit und sind dann unaufgefor ert der wachungsstelle unverzüglich zurückzureichen.
“ G“ E
(D 8 ilten Ausweise Anordnung geber⸗
u“ “
Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage sash, he Se lichung im “ “ eußil anzeiger in Kraft; sie gilt auch ““ 88 Ihre Einführung in den sudetendeutschen “ b 8 vorbehalten. 8
Der Reichsbeauftragte für Wolle
Dr. Toepfer.
—
28 Bekanntmachung HP 5 1 der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare.
Vom 24. Februar 1939.
8 72 22 2 etri S . b ⸗ tpreise t: Erzeuger⸗, Sammler⸗ und Großhandels Höchf - e. 88 Mähnen und Schweifen, Kuh⸗ und Ochsen⸗ schweife und Schweifhaare sowie deren Abfälle.
Auf d des § 7 der Anordnung — WH 4 ares vom 4 Bentar 1838, betr. Preise für Roßhaare aus Mähnen und Schweifen, Kuh⸗ und Ochsenschweife und W sowie deren Abfälle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 56 vom März 1939), werden folgende Höchstpreise festgesetzt:
I. Erzeugerhöchstpreise: (Einkaufspreise des Sammlers beim Erzeuger)
Reine weiße Langschweife von lebenden je kg 8 Pferden 1 mindestens 45 cm aufwärts (für die Violinenbogenfabrikation) Schwarze und graue Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm von lebenden Pferden, frei von toten Haaren und Mähnen, gebündelt . . Wirr⸗Schweifhaare ohne Mähnen und Schlachter⸗Schweifhaare ohne Mähnen. Wirrhaare und Schlachterhaare (Schweife uund Mähnen gemischt) . 1“ 6. Mähnen von lebenden und toten Pferden 7. Kuh⸗ und Ochsenschweifhaare, unrein (kotig), ungewaschen.
8. Kuh⸗ und Ochsenschweifha
un⸗
(Einkau Reine weiße Langschweife von le Pferden von mindestens 45 cm au (für die Schwarze lebenden aufwärts .Stutzen von - toten Haaren und Mäh Wirr⸗Schweifhaare Schlachter⸗Schweifhaare ohne — 5. Wirrhaare und Schlachterhaare
ste preise bes
1““
“
Rℳ 4,50
Rℳ 4,10 Rℳ 3,75 RMℳ 2,70
Rℳ 2,— Rℳ 1,50
R.ℳ 0,85
9. Kuh⸗
10. Kuh⸗ uund Fresser (Fresser⸗ 3 halbe Kuh⸗ oder Ochsens II. Sammlerhöchstpreise:
fspréis des zugelassenen Großhändlers beim Sammler)
1.
und
Kuh⸗
gewa
und
(Einkaufspreise der Be⸗
2. Sch
Wi
(ko 8.
stehen sich für u Sorten kann ein
Versand
Staatsa
Oester
are, halbrein,
gewaschen
Kuh⸗ und Ochsen „Kuh⸗ und Ochsenschweife
halbe Kuh⸗ oder Ochsenschwei
Die unter Ziffer 4, 6 und 9 fest hen sich für ungebündelte Wa Sorten kann ein Aufschlag von K⸗ onders in Rechnung geste
für die lebenden P aufwärts
Stutzen von toten Haaren un Wirr⸗Schweifhaare Schlachter⸗
Kuh⸗
sowie der Pinsel⸗ und Be
1. Roßhaarabfälle 2. Kuh⸗ und Ochsenschweifh
Alle Preise gelten
öffentlichung im
kanntmachungen — HP Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. — HP 3 — vom 11. 2. 1938 un Preuß. Staatsanz. Nr. 41 vom 18. 2. 1938) außer Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Wolle
Oesterreich und
4. September 1934 (Reichsgese der Verordnung vom 28. Juni in Verbindung mit de von Vorschriften auf de
richtun
und eecgeee⸗ ge Ochsenschweife ohne B .Sweise we
chweife
Violinenbogenfabrikat und graue
lebenden Pferde
ohne M.
Mähnen gemischt) .
Mähnen von lebenden und to
und
schen . “ 8. ischweifhaare, oh
Fresser (Fresser⸗Schwei
are. 700 llt
56
e
warze
lebenden Pfer d Mähnen, ohne
Schweifhaare ohn rrhaare
und tig), ungewaschen
Kuh⸗ und Ochsenschweifhaare, halbrein, un⸗ gewaschen. 9. Kuh⸗ und O Kuh⸗ und Ochsens — und Fresser (Fresser⸗Schweife we halbe Kuh⸗ oder Ochsenschweif Die unter Ziffer 4, 6 und 9 festgesetzten giffezandelte Ware. Aufschlag von Rℳ 0,15 preise besonders in Rechnung gestellt werden.
chsenschweifhaa
chweife
2 22 22 2 22 2 tereien IV. Höchstpreise für Abfälle bei Verkäufen der Zurich 888 528 senhersteller an die Spinnereien: 11114““
ortes einschließlich
Versandortes ausschließlich Verpackung gegen (netto Kasse). 8 Die Bekanntmachung tritt am Tage na 1. Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Am gleichen Tage treten die Be⸗ 2 — vom 4. 1. 1937 (Deutscher
nzeiger in Kraft.
Dr. Toe
“ AMAnordnung V 23 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art (Verkehr mit Perlmutterschalen und Perlmutterplatten im Lande in den sudetendeutschen Gebieten.)
Vom 6. März 1939.
Gr de Verordnung über den Warenverkehr vom Auf Grund der Ve egl. 1 S. 816) in der Fassun
reich vom 19. März
den sudetendeutschen Gebieten vom gesetzbl. I S. 1560) und mit der Verordnun von Ueberwachungsstellen vom 4.
(Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsan 7. September 1934) wird mit Zustimmung 1 schaftsministers für das Land Oesterreich und die sudeten⸗ deutschen Gebiete angeordnet:
8
Im Lande Oesterreich und in den sudeten Bieten genen die “ der Anordn Ueberwachungsstelle für mit Perlmutte tember 1936 (
ee und Pe
De
,2) das Jahr 1938 gilt.
Langschweife Pferden von mindestens
nen, ge
Mähnen.
Ochsenschweifhac (kotig), ungewaschen . Kuh⸗ und Ochsenschweifhaare
e werden als 88 f gerechnet) 5 ½ Pf. je St.
III. Großhandelshöchstpreise: und Verarbeiter beim zugelassenen Großhändler) 1. Reine weiße Langschweif b Pferden von mindestens 45 cm au. Violinenbogenfabrikation). .
und graue Langschweife von ferden von mindestens 45 cm
Mähnen
und Schlachterhaare (Schweife
d Mähnen gemischt)) Mähnen 8 lebenden und toten Pferden Ochsenschweifhaare,
aare/ Zwick.
für trockene Ware frei Bahnhof des Verpackung oder frei Post des⸗
n Verordnunge 2 Ei m Gebiet des Warenverkehrs im Lande (Reichsgesetzbl. I S. 263) und in
Waren verschiedener
ütscher Reichsanz. und Nr. 214 vom 14. September 1936) mit de Stichjahr für die in diesen Gebieten an
waschen . Rℳ 2,— Stumpen rden als
gerechnet) 5 Pf. je St.
benden je kg fwärts ion) . von
45 cm
ERℳ 4,95
1“
n, frei von bündelt ähnen und Schwei e Rℳ 2,20 Rℳ 1,65
ten Pferden unrein
28 n. ℳ 0,95
Rℳ 1,45 ℳ 2,20
halbrein, un⸗ gewaschen. ne Stumpen
gesetzten Höchstpreise ver⸗ Für das Bündeln dieser ,15 je 1 kg auf werden.
2
je kg Rℳ 5,40
von lebenden fwärts
Rℳ 4,95 Rℳ 4,50 Rℳ 3,20
ERℳ 2,40 Rℳ 1,80
Rℳ 1,05
Rℳ 1,60 ERℳ 2,40
den, frei von 13. gebündelt. und
e Mähnen..
unrein
re, gewaschen. ohne Stumpen rden als e gerechnet) 6 Pf. je St.
Höchstpreise ver⸗ Für das Bündeln dieser
je 1 kg auf die Höchst⸗
wachungsstelle Richtpreise für u Nr. 171 vom 25. geführten Metallkl KP 687 vom
(Deutscher Reichsan
stellun olitischer 2. März 1939. Verordnung zur Durchführun der Strafregisterverordnung in
Vom 4. März 1939.
sendu unser
uftrag
“
4
8.
Februar 1939.
Dritte Verordnun
Erste Durchf des Kräf Bedeutung
Umfang: 3 Bogen.
ebühren:
Verordnung zur Einführun studetenwerk im Lande Oesterrei 8 zur Einführung schriften in den sudetendeutschen Gebieten. 1 ührungsanordnung zur Verordnung zur Sitg tebedarfs für Aufgaben von d
(Dienstpflicht⸗Durchführungsanordm
“
8
te für Ware Heimer.
—
b Bekanntmachung KP 699 “
ungsstelle für Metalle vom 6. Mär “ fene rais für Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der h fücs für unedle Metalle vom 24. Juli 19.3 de
7/
19
Bekanntmachung. Die am 6. März 1939 ausgegebene Nummer 40 1 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschaftsstatistik. de
und Preußischen
SDiese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verösfen lichung im Deutschen Reichsanzeiger . anzeiger in Kraft.
Berlin, den 6. März 1939.
Der Reichsbea
Staatz⸗
n verschiedener Art,
nedle Metalle, (Deutscher Reichsan Juli 1935) werden für die nachste en anstelle der in den Bekanntmachungen ebruar 1 eeer Rei
4 vom 9. Februar 1939) un vom 3. Mär “ 5 zeiger Nr. 54 vom 4. März 1999
gesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetz Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A). . . HN.ℳ 56,50 bis , Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) Bronzelegierungen (Klasse IX C) . . . Zink (Klassengruppe XIX) einzink Klasse (XIX A) . . . . Hℳ 19,25 bis As Feinchmn (Klasse XIX C) 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer ga öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 6. März 1939. Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann. 8
15,25
35, be zei er hend K
chsanzeige 310
) fet
H.ℳ 82,25 bis 8s
7 172
des Gesetzes über das Reith
.Vom 14. Februar 1939. andelsrechtlicher d
om 28. Februar 19.
n besonderer staat
g des Straftilgungsgesetzes n
den
Verkaufspreis: ngs 0,08 Rℳ für ein Stück bei V Lo tscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 7. März 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
sudetendeutschen Gebien
0,45 R ℳ. Nvsb b
reinsendung
Rℳ 1,50
Barzahlung
ihrer Ver⸗
Nr. 4 vom 7. 1. 1937) und (Deutscher Reichsanz. und
pfer.
1937 (Reichsgesetzbl. I S. 761 8 über die Einführung
19. Oktober 1938 (Reichs⸗ über die Er⸗ eptember 1934 .Nr. 209 vom des Reichswirt⸗
1 deutschen Ge⸗ ung V7 der Art (Verkehr rlmutterplatten) vom 12. Sep⸗ Preuß. Staatsanz. r Maßgabe, daß als sässigen Verarbeiter
meisterbe
Die
5
wieder übernommen.
8
wieder übernommen.
Nr. 10 des soeben erschienen Scharnhorststraße 4, z waltungssachen: Dri nahmen im Gebiet der
3. Luftschutz Villach. „Musik wesen: Verordnun keit von Hauptzo ordnung über die
ul⸗
—.—
Der Gesandte von Haiti, Berlin zurückgekehrt und hat
—
eichsministerialblatts v 85 vom Reichsverlagsamt,
u beziehen. tte Anordnung Volkswagenstadt. Exequaturerteilungen und Erlöschen von E
angelegenheiten: 492 9 und
len für Jugend und “ über die Ne ämtern im Oberf Neuregelung der ämtern im Oberfinanzbezirk Kassel.
Luftschutzorte Unterrichtswe Volk“. —
8
Preußen.
orstmeisterstelle in Schleu 2 Eman ist zum 1. Mai werbungsfrist: 25. März 19399.
Der Schweizerische Gesandte Herr Fr Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung
singen im L 1939 zu besetze
“
“ 8 à ölicher it
Inhalt: über
uständigkeit ve
Herr Fouchard, f die Leitung der
dom 4. Mär
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sen: Errichumg, 5. Steuer⸗ — uregelung der örtlichen Zofe inanz
rk Leipzig.
Weiter aufwä
fentlichung in „Wirtsch
b 9 den Transport von
für
wichtigeren Häfen ebenfa ein 1“ erre bei der Binnenschiffa
über dem Krisentief die im letzten ver
und die Seeschiffahrt
Jahres 1929.
Verkehrsmitteln erneut ges beläuft sich bei der Reichsb.
t si und bei der Seeschiffahr 18 8b
icht, der b rt um 84 % un kehrsgünstigen 88 zum Teil
um
fördert worden sind, wurden Reichsbahnverkehr liegt um
des Güterverkehrs im
Der Güterverkehr ist im Jahre 1938,
88
und
assengütern tiegen. Die ahn Fute Fhun d die Ein⸗ 8 4 % ge ei der
id res 1932 Jahr
Statisti
in
bei lieg
vor d
%, die “ über
22 %
Verrehrswesen.
cklung erichtete Entwi rtsgerich Jahre 1888.
wie aus t
; hervorgeht, da⸗ t” her 5 b
Betra
stiegen. 2
t. Selbst die a
r Krise
Monatsausweis ber die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Januar des Rechnungsjahres 1938 (Beträge in Millionen R ℳ) 6 A. Ordentlicher Haushalt.
u Beginn des Rechnungsjahres 1938 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1937 zurückgestellten Restbeträge verfügbar a) nach dem ordentlichen Haushalt . b) nach dem außerordentlichen Haushalt...
zusammen.
338,8 370,0
8
Ist⸗Einnahme
Jahressoll oder Ist⸗Ausgabe
soll
der Vorjahrsreste
2 S L
April/ De⸗
zember
zu⸗
im sammen
Januar
Darunter Rechnungs
I. Einnahmen.
1, Steuern..
Davon s 8 inanzzuweisungen 1. emm Pr. Fin.⸗ Ausgleichsges. v 10. 11. 38 ies es.⸗S. 6.108 — und Ueber⸗ weisungen an⸗ Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw..
Verbleiben. g leberschüsse der Be
“
Davon ab: guschüsse an Betriebe
Verbleiben.
8 Sonstige Einnahmen: 3) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen Verkehrswesen.. — Schulwesen, Wissen⸗ schaett und Kunst.
d) Uebrige Landesver⸗ waltungen
Einnahmen insgesamt
sabzliglich der Finanzzu⸗ weisungen und der Steuer⸗ überweisungen an Ge⸗ meinden usw. und der Zu⸗ schüse an Betriebe)
II. Ausgaben. Verwaltung d. Innern ohne Ziffer 2) Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen Schulwesen, Wissen⸗ scaft und Kunst.. Verkehrswesen... Wohnungswesen.. Schuldendienst ... Versorgungsgebühr⸗ nise (Ruhegehälter ELELE11u6“ Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt üihin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
B. Außerordentlicher Haushalt.
n Deckung des Fehlbetrages am Schlusse des Rechnungsjahres 1937 sind erforderlich 444,64. 8
48,5
1 565,7 1“
1407,7
389,3 987,0
436,7 1 129,0
128,8 178,5 175,8
0,6 128,2
1,2 177,3
1,2 174,⁶
19,7 11,2
76,4
112,1 1755/3
51,6 8,6
62,0
91,3 1377,8
65,8 9,0
69,4
103,5 1551,3
8
271,3 51,9
765,3 20,0 5,7 127,1
206,0 67,0
546,6 16,9 3,6 83,4
102,1 489,3
1832,7
85,3 371,0
1 379,8 2,0
—
8,8 43,5 160,7
12,8
Einnahmen.
II. Ausgaben.
Landeskultur⸗ und lungs⸗
sind. Sie ö.
Perkehrswesen . . . Sonftige Ausgaben d. soheitzverwaltungen Zuschüsse für Betriebe Vomänen u. Forsten) Ausgaben insgesamt
ütbin: Mehrausgabe. ehreinnahme
Ordentlicher Haushalt.
m Rechnungsjahr 1937 .... 338,8 aus den Monaten April 1938 bis 10 u“ 0,
349,6
A.
Bestand aus de eehreinnahme Januar 1939
dnr B. Außerordentlicher Haushalt. Uiar chuß aus dem Rechnungsjahr 1937 (444,6 — 31,2)
sehrausgabe S ung Fagauns Fn. Mons eg April 1938 bis
413,4
3,4
— 4168 Mithin Vorschuhß.. 67,2
Schulden Ende Januar 1939: ““ . 8955,1 Bei den Einnahmen ist als Jahres⸗ ne Vorjahrsreste angegeben. Unter A Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen tattung ist untensgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ en die unter 1 ber Betrieben nachgewiesen, abgeseben von den Autgaben die 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen 2. Bis En neunter 1, 3 und II, 8 erscheinen. dalzanteil Januar 1939 betragen die Reichssteuerüberweisungen dattanteil) 393,6 die preußischen Steuern und Abgaben finägesamt 1496,5 S ür die preußische Staatskasse sind also bis n die Finanzz”,Steuern vereinnahmt. Diesen Steuereinnahmen 675 gegenauweisungen an die Gemeinden (G. V.) in Höhe mniberwaltun 1 Die sonstigen Einnahmen der allgemeinen 6 nd 84 Betriebe haben einen Ueberschuß von e. Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen nde Januar 1939 insgesamt eine
CEETE61666Cqbb15655
ktand der schwebenden Schtzanweisungen 8
emerkungen
das Haushalt zu A: 1. 8 Einnahmen 1e oh ahmen und
daß bis E verbleibt.
Die Neuerungen im Einkommensteuer⸗
recht.
Heiratsbeihilfe. — Die euer. Der Steu Gratifikationen.
Das jetzt veröffentlichte Einkommensteuerge etz bringt noch i verschiedener Hinsicht Neuerungen 1ehe eegilgte zen gi echen die im einzelnen von Oberregierungsrat Rogge und Regierungs⸗ rat Dr. Oefteri ng vom Reichsfinanzministerium in der „Deutschen Steuer⸗Zeitung“ behandelt werden. Zu welcher Ein⸗ kunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmte sich bisher in Zweifelsfällen nach der Verkehrsanschauung. Da alle Tatbestände nach nationalsozialistischer Weltanschauung unter Be⸗ rücksichtigung der Volksanschauung zu beurteilen sind, ist diese Bestimmung gefallen. Die Bestimmungen über steuerfreie Ein⸗ künfte sind dem neuen Wehrmachtfürsorge⸗ und dem Reichsarbeits⸗ dienst Versorgungsgesetz angepaßt worden. Eine wesentliche Neue⸗ rung wird für die Gewährung von Heiratsbeihilfen eingeführt. Die Steuerfreiheit einer Heiratsbeihilfe bis zum Höchstbetrag von 600 Hlℳ. an eine Arbeitnehmerin war bisher von ihrem Aus⸗ scheiden aus dem Dienstverhältnis abhängig. Angesichts des Mangels an Arbeitskräften besteht heute kein Bedürfnis mehr, die heiratende Arbeitnehmerin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu veranlassen. Die Steuerfreiheit einer Heiratsbeihilfe hängt eshalb nicht mehr von dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ab. Darüber hinaus sind künftig auch Heiratsbeihilfen an männ⸗ liche G steuerlich begünstigt. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit werden noch in den Durchführungsbestimmungen geklärt werden. — In Anpassung an die Erweiterung der Kinder⸗ ermäßigungen sind künftig als Sonderausgaben bis zum vorge⸗ He wenen. Höchstbetrag nicht nur Versicherungsprämien und
ausparkassenbeiträge abzugsfähig, die für den Steuerpflichtigen, seine Ehefrau und seine Kinder entrichtet sind, sondern auch solche, die seh nichtjüdische andere Angehörige entrichtet sind, wenn diese Personen mit dem Steuerpflichtigen Btte eteh veranlagt werden. Eine Neuregelung haben weiterhin die Bestimmungen über die Lohnsteuerhaftun erfahren. Nach der bisherigen Fassung konnte der Arbeitnehmer für die Lohnsteuer nur in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt war, oder wenn der Arbeitnehmer wußte, daß der Arbeit⸗ eber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßi abgeführt at und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitibilte In der Praxis haben sich aber auch Fälle ergeben, in denen Arbeitnehmer nach Wegfall der Hausgehilfin ihre Steuerkarte nicht berichtigen ließen, oder in denen Ehefrauen trotz Erwerbstätigkeit des Ehe⸗ mannes keinen entsprechenden Zusatz auf der Steuerkarte eintragen ließen. Beiden Fällen ist gemeinsam, daß ein Arbeitnehmer eine ihm ausdrückli auferlegte Verpflichtung, seine Steuerkarte berichtigen zn lassen, nicht erfüllt hat. Auch in diesem Falle kann er künftig für die zu wenig einbehaltene VFteee in Anspruch genommen werden.
Infolge der Einführung der neuen Steuergruppe II und der Erhöhung der Steuersätze für die Ledigen ergab sich weiter die Notwendigkeit, die festen Steuersätze zu ändern, die auf sonstige, “ einmalige Bezüge anzuwenden waren, wie Tantiemen und Bratifikationen. Bei solchen Sonderbezügen beträgt künftig die Lohnsteuer in der Steuergruppe I 18 Prozent, in der Steuer⸗ ruppe II 14 Prozent, in der Steuergruppe III 10 Prozent, in der Steuergruppe IV bei Kinderermäßigung für eine Person 8 Prozent, für zwei Personen 6 Prozent, für drei Personen 3 Prozent und für mehr als drei Personen 1 Prozent.
Die steuerfreie
für die Lohnst Haftung
erabzug bei
Zufriedenstellendes Geschäft auf der Leipziger Messe.
„Auch der zweite Messetag ze allerdings nicht mehr so
igte einen lebhaften Verkehr, der — groß war, wie am Eröffnungssonntag. Die Stimmung der Ausstellerschaft ist auf Grund der bisherigen Entwicklung des Messegeschäfts recht zuversichtlich. Auf der Textil⸗ und Bekleidungsmesse melden sich verhältnismäßig viele Ein⸗ käufer aus europäischen Ländern, darunter auch Vertreter großer Konzerne. Gut abgeschnitten haben bis jetzt Strickwaren und Handarbeiten, Leinen, Teppiche, Decken, Kissen und Besatzartikel. Auch die Aussteller von Damen⸗ und Herren⸗Oberkleidung sind zufrieden. Dasselbe gilt für Herren⸗ und Damenwäsche und Strümpfe. Es ist erfreulich, daß das zweite Haus der Textil⸗ messe guten Zuspruch findet. Die Spielwarenmesse setzte am Montag gut ein. Begehrt sind Neuheiten in Blechspielwaren. Von Haus⸗ und Tischgeräten erklären sich die Hersteller von neuartigen Küchenmaschinen und Waagen recht befriedigt. Sehr gut gefragt werden Artikel aus nicht metallischen Eferöstoffens Auf der Papier⸗ und Schreibwarenmesse kam das Geschäft noch nicht richtig in Fluß, doch wurden vereinzelt Weihnachtsaufträge erteilt. Einen unterschiedlichen geschäftlichen Verlauf fanden Eisen⸗ und Stahlwaren. Die Erwartungen der Aussteller von Galanteriewaren sind an beiden Messetagen erfüllt worden. Künstliche Blumen, Besatzartikel und Stickereien wurden viel verlangt. Guten Zuspruch fanden auch neue Muster an Be⸗ leuchtungskörpern, für die sich In⸗ und Ausland interessieren. Auf der Sportartikelmesse erbrachten Trainingsapparate befriedi⸗ gende Umsätze, ferner Sportschuhe und Sportbekleidung. Auf⸗ träge hierin gaben u. a. Holland, Rumänien, Frankreich und Jugoslawien. Auf der Automatenmesse wurden Spielautomaten und Warenautomaten hauptsächlich gekauft. Die 2 edarfsdeckung in modernen Serienmöbeln niedriger Preislage sowie in Küchen⸗ und Kleinmöbeln war sehr gut. Auf der Messe für Lederwaren und Reiseartikel gingen die Auftragseingänge wiederholt über die Vorjahrsziffer hinaus. Edelmetalle, Uhren und Schmuckwaren eitigten ein befriedigendes Inlandsgeschäft. Das Ausland be⸗ chränkte sich noch auf Orientierungen. Gute Messeumsätze kamen in kunstgewerblichen Textilien und Glaswaren zustande.
Auf der Technischen Messe herrschte am Montag wieder leb⸗ hafter Betrieb. Flott gekauft wurden Werkzeugmaschinen, Büro⸗ maschinen, Holzbearbeitungsmaschinen und ähnliches. Die Aus⸗ steller für Werkstatt und Industriebedarf haben mehr Abschlüsse hereinnehmen können als an den beid rsten Tagen der vo jährigen Frühjahrsmesse. 2 8
5
Krunst und Wiffenschaft.
Aus den Staatlichen Museen.
Führungen und Vorträge.
In der Woche vom 12. bis 18. März finden in den Staat lichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, den 12. März. 10 — 11,15 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: in der Kunst der Amarnazeit. Dr. Zippert. 10,30 — 11,30 Uhr im Deutschen Museum: Cranach. Dr. Thöne. 10 — 11 Uhr im Vorderasiatischen Museum, Islamische Abt.: Rund⸗ gang. Rühmann. 11,30 — 12,30 Uhr im Deutsche 11So“
Dr. Metz. Montag, den 13. März. 11 — 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiatische Abt.: Rund⸗ 8 gang durch die Ostasiatische Abteilung. 12—13 Uhr in der Nationalgalerie: Feuerbach. 1 Dienstag, den 14. März.
10,30 — 11,30 r im Kaiser⸗Friedrich-Museum: Die Malerei
enedig: II. Crivelli, Carpaccio, Cima.
Das Königtum
n Museum: Deutsche Bildwerke des
8 Jahrhunderts (Arbeitsgemeinschaft).
Dr. Isermeyer.
der Renaissance in V Dr. Thölden. Mittwoch, den 15. März.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Rembrandts Radierungen. Dr. Heinrichs.
11— 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Vortragssaal: Das Problem Rasse und Kultur bei den Naturvölkern. (Arbeits⸗ gemeinschaft). Dr. Böhme.
11 — 12,30 Uhr im Museum in der Prinz⸗Albrecht⸗Straße: Alter⸗ tümer der Lausitzer Kultur. Dr. Waetzoldt.
12 — 13 Uhr im Deutschen Museum: Profane Darstellungen in der deutschen Plastik des 15. und 16. Jahrhunderts. Dr. Thölden.
20 — 21,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Musikinstrumente des Museums erzählen von ihren merkwürdigen Schicksalen. Ein Blick in einen Zweig der Forschungsarbeit im Museum (mit Lichtbildern, Klangbeispielen und Vorführungen an den Instrumenten). Dr. Ganse.
20—21 Uhr im Zeughaus: Geschichte des Geschützwesens vom Mittelalter bis zum Weltkrieg. Dr. Hahlweg.
12 — 13 Uhr in der Nationalgalerie: Führung durch die Joseph⸗ Anton⸗Koch⸗Gedächtnisausstellung. Dr. Leonhardt.
Donnerstag, den 16. März. 11—12. Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Jacob van Ruisdael.
Dr. Lauts. 21,30 Uhr im Pergamon⸗Museum, Vortragssaal: Alte on Pilgram. Dir. Demmler.
Meister in Oesterreich: II. Ant Freitag, den 17. März.
11 — 12,30 Uhr im Musikinstrumentenmuseum: Außerdeutsche euro⸗ päische Volksinstrumente (mit Klangbeispielen). Dr. Dietel.
Sonnabend, den 18. März.
11 — 12,30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indische Abt.: Die mittelalterliche Kunst Ost⸗Turkistans und ihre Entwicklung.
Dr. Rau.
11,30 — 12,30 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abt.: Rund⸗ gang durch die Aegyptische Abteilung.
Außerdem finden im Pergamon⸗Museum täglich — außer
Montag —, von 11 bis 12 und von 12 bis 13 Uhr Rundgänge statt.
Baustoffe, Holzhandel, Kohlen, Gas und Ke Schreib⸗ und Papierwaren, Textil und Beklei
In allen Zweigen tritt der Großhandel Kreditgeber hervor. Die praktische Auswertung dieser Aufgaben lassen viele Darstellungen erkennen. Man sieht u. a. in der Gruppe Holzhandel, daß neue Stoffe auch neue Anstrich⸗ und Klebemittel erfordern. Der Baustoffhandel ist Brücke zwischen Erzeugung und Verbrauch in der Bauwirtschaft und trägt zur Zwischenfinanzierung der Bauvorhaben jährlich rund 250 Mil⸗ lionen FlaR bei. Beachtenswert ist die Anregung, die für den Kistenversand gegeben wird. Aus Ersparnisgründen sollten statt Kisten Leichtbehälter benutzt werden. Sie halten den Transport viel besser durch und benötigen nur ein Dreißigstel bis ein Zwanzigstel des Holzes, wie ihn der Versand in den so⸗ genannten „Verbrauchskisten“ erfordert, die in der Regel kaum zurückgeschickt, oftmals aber verfeuert werden. Deshalb tritt der Großhandel dafür ein, die Kisten der Kundschaft hoch in Rech⸗ nung zu stellen, damit sie wieder zurückgegeben werden. Durch den Rücktransport werden die allgemeinen Transportmittel er⸗ heblich belastet. Der Großhandel regt daher an, durch organi⸗ satorische Maßnahmen von sämtlichen Spediteuren eine Gemein⸗ schaft zu bilden, die Kisten und Leichtbehälter vermietet, so daß die Rücksendung an die Warenlieferanten unterbleiben kann.
Es sind dies nur wenige Beispiele der Sonderschau. Wer sich die Zeit nimmt, die Ausstellung eingehend zu studieren, wird von der Fülle der Anregungen und des gebotenen Tatsachen⸗ materials in jeder Weise befriedigt sein.
ramik, Bürobedarf,
dung usw.
als Faerhalte⸗ und e
Gütezeichen für vorbildliche Betriebs⸗ einrichtungen. — Eine neue Sozialtat des Amtes „Schönheit der Arbeit“.
Das Amt „Schönheit der Arbeit“ der DAF. hat für vor⸗ bildliche Betriebseinrichtungen ein Gütezeichen geschaffen, dessen Richtlinien soeben bekanntgegeben werden. Mit der Schaffung und Verleihung dieses Gütezeichens wird das 2v Wollen von „Schönheit der Arbeit“ auf einem wesentlichen Abschnitt des Arbeitslebens gefördert. Technisch und betriebshygienisch erschließt es für die Umgestaltung des Arbeitslebens überhaupt neue Möglichkeiten. Es ist ebenso der Ausdruck vovbildlicher Sozialpolitik, wie es Schrittmacher 1 wird für die Leistungs⸗ steigerung, also auch für eine gute Wirtschaftspolitik.
Das neue Gütezeichen fordert von vorbildlichen Betriebsein⸗ richtungen, daß sie eine zwechmäßige Arbeitsplatzbeleuchtung, die Entstaubungs⸗ und Lärmminderungs⸗Einrichtungen als organische
LE auf der Leipziger esse.
Die Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfu im Meßhaus „Drei Könige“ eine Sonderschau aufgezogen ie an Hand von Bildnissen und graphischen Darstellungen sowie Waren⸗ und Werkstoffproben in sehr instruktiver Weise die viel⸗ seitigen Funktionen des Großhandels widerspiegelt. Die Aus⸗ stellung steht unter dem Motto „Dienst am Merstof — Dienst am Kunden“. Zwanzig Branchen zeigen charakteristische Beispiele des Werkstoffdienstes und der Kundenbetreuung, darunter Metall⸗
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halbfabrikate, Eisen⸗ und Metallwaren, maschinelle Verpackung, 8 8 - 81“
Fall vom
Bestandteile enthalten. Es können Maschinen sein, Werkbänke Arbeitstische, Werkzeugfchränke und sonstige Werkstatt und Büro⸗ einrichtungen wie Arbeitsstühle, Umkleideschränke, Wasch⸗ und Badeeinrichtungen, die diese Forderungen nach vorbildlicher Ge⸗ staltung e. Selbstverständlich wird nicht nur auf einen wirksamen esundheitsschutz gesehen, wichtig ist ebenso die technische und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit, die sich ausdrückt in s 8e Werkstoffverwendung, in der Anwendung von heimischen Stoffen und in der Beachtung der DIN⸗Normen.
In Richtlinien hat das Amt „Schönheit der Arbeit“, das das Gütezeichen verleiht, einige Grundsätze hierzu niedergelegt. Der Antrag beim Amt „Schönheit der Arbeit“ muß in jedem Hersteller gestellt werden.
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