1939 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs. März 1939. S. 2

b —xxKeichs. und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 31. Mäez 1939. C. 3

die voͤn ihr ausgegebenen 8eeeenc; für IK deragde a n Absigen ½ sasdung und t etung der Stadtschaft eigene oder fremde Rechnung zu kaufen und zu ver⸗ 88 znhia bei . ie Beschlüsse erwaltungsrats eingehalten sind.. Organ ng. Stadtschaf kaufen, ferner solche Schuldverschreibungen zu ver- 8 I Zuständigkeit 58 Verwaltungsrats. .“ (3) Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche (Berliner Stadtschafft) 4 Ferftngs Nandürie Ame⸗ satzungsmäßig gebundenen Massen beider Kreditanstalten 1 Ausschüf wahren, zu verwalten und zu beleihen; Demt Verwaltungsrat liegen ob Unterschriftsverzeichnisse bekanntgemacht. dieses Erlasses. zgabe des Artikels III oder ein etwaiger entsprechend errechneter Fehlbetrag 6* b im Rahmen ihres Auf ahenkkeises die mit der 1. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmit⸗ ö.“ u“ G 3) Für die Zuständigkeit der 8 1 wird nach dem jeweiligen Pfandbriefumlauf zwischen den b bestimmungen. Durchführung der Geschäfte verbundenen Verpflich⸗ gliedern sowie die Regelung ihrer Anstellungsbedin-8 § 15 Vorschriften der Satzung des Berliner ꝛgane, gelten die beiden Anstalten verteilt. 8 Petstenilichancha. tungen, insbesondere auch wechselrechtlicher Art, zu gungen oder ihres Vertragsverhältnisses zur Pfand⸗ Kundmachungen. sinngemãß. 8 r Pfandbrief⸗Amtes (2) Die vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses auf⸗ v ., ass übernehmen und Sicherheiten zu stellen: briefstelle; Kundmachungen der Pfandbriefstell A gelaufenen oder rückständig gebliebenen Beträge an 5 E en 5. mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Unter⸗- 2. die Bestellung, Entlassung und Zurruhesetzung von herar ennhen ber 88 der Satzung erhält folgenden W Fnsen, Verwaltungskostenbeiträgen, Verzugszinsen, Ge⸗ 2 46 Inkrasttreten der Satzungsneusassun bringung ihres Geschäftsbetriebes Liegenschaften zu * Beamten und Angestellten sowie die Festsetzung ihres „Wiener Zettung 96 16 Die Stadtschaft steht unt ortlaut: 8 bühren und Auslagen aller Art verbleiben der Stadtschaft 8 .““ 8 erwerben. 4 8 Dienstverhältnisses und ihre Besoldung; b . einzelnen gelten hierfür di Ve⸗ staatlicher Aufsicht. Im 1 8 8 Das Berliner Pfandbrief Amt (Berliner Stadtschaft) er⸗ (3) Die Geschäfte der Pfandbriefstelle sind unter Beach.— 3. die Bestimmung 8 Haushaltsplan und Jahresabschluß. 8 1n Berliner Pf ab estimmungen des § 43 der § 5 . weitert mit Inkrafttreten dieser Satzung seine Tätigkeit durch he deen edn e zeehe. enss eh hesanc a) des Textes der auszugebenden Schuldverschrei⸗ (1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. vexhigezin Soweit die Kreditverbundenen der Stadtschaft nach Übernahme der bisher von dem Berliner Hypothekenbank⸗ schen Grundsätzen zu füͤhren. .“ bungen und der sonstigen Bedingungen ihrer (2) Spätestens sechs Wochen vor Pegnn eines jeden 8 S § 4 1“ den bisherigen Vorschriften der Satzung der Stadtschaft verein (Stadtschaft) gepflegten Aufgabe der Förderung des h .“ Ausgabe; 8 Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Verwaltungsrat einen 86 der Satzung erhält folgende neue Absätze: Krediterneuerung oder Nachbeleihung verlangen können, nachstelligen Grundkredits. Mit Rücksicht hierauf erhält die Verhältais zu den Mitgliedanstalten. 9 b) der Voraussetzungen für die Verwendung einer den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan (2) Die Mitglieder der Stadtschaft sind de 8 be d das Berliner Pfandbrief⸗Amt. Der Vor⸗ Satzung des Berliner Pfandbrief⸗Amtes folgende Neufassung: (1) Die nach § 5 Abs. 1 beschafften Mittel werden den Hypothek als Pfandbriefdeckung, nebesbabere und eine Berechnung für die in dem kommenden Rechnungs⸗ b mungen dieser Satzung und allen späteren Erac estim⸗ ““ Berliner Pfandbrief⸗Amtes kann eine solche Mitgliedanstalten unter Abzug der Geldbeschaffungskosten der Anforderungen an ihre Sicherheit (Belei⸗ jahr zu erhebende Umlage vor. Nach der Beratung durch und Anderungen unterworfen. ganzungen e erzng ablehnen oder die Bewilligung des Darlehns G 8 I. Allgemeines. darlehnsweise zur Verfügung gestellt. Die Mittel bürsen 8 hungsgrundsätze); den Verwaltungsrat reicht der Vorstand den Haushaltsplan (3) Jedes Mitglied, das das 65. Lebensjahr noch nich 8 einen Teil des beantragten Betrages beschränken, § 1 den Mitgliedanstalten nur in solchen Hypotheken und Kom⸗-⸗ c) des Vertragsinhalts für die zur Deckung von und die Umlageberechnung mit den Bemerkungen des Ver⸗ erreicht hat und ein öffentliches Amt nicht bekleid schaffe nach seinem pflichtmäßigen Ermessen die Be⸗ Rechts 89 munaldarlehen angelegt werden, die den gemäß § 11 Ziff. 3 Schuldverschreibungen geeigneten Hypotheken waltungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein. verpflichtet, die Bestellung zum Mitgliede des 2% 9 hasten heit He⸗ zu belastenden Hausgrundstücke oder die . echtsform und Sitz. 1 Buchst. b und c erlassenen EEEEöö“ Dar⸗ 88 und Kommunaldarlehen (Darlehnsbedingungen); (8) Nach Abschluß des Geschäftsjahres stellt der Vor⸗ waltungsrats des Berliner Pfandbrief⸗Amtes 8 zeit für 88 erleghteneFpüs nicht die genn. ende Sicher⸗ (¹) Das Sr. Königlichen Erlaß vom 8. Mai 1868 1eesmgen enesprechen und * gesetzlichen Vor⸗- 4. die Beschlußfassung über die Verwendung der durch stand unverzüglich einen Jahresabschluß und einen Geschäfts⸗ 8 G 6 Jahre anzunehmen sowie einzelne Aufträge wenn aus sonstigen Gründen Beeer page hes Gerubisch⸗ vebeilenang 8. F8 S h 1 8 chriften zur Deckung der von der Pfandbriefstelle aus⸗ die Pfandbriefstelle zu beschaffenden Kapitalbeträge. bericht auf und läßt sie durch einen Wirtschaftsprüfer oder 2 ge . oder des Verwaltungsrates, namentlich gefährdet erscheint Mitiel ee es Darlehns ““ Iag- S,,e öu““ rief⸗ gegebenen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen Soweit im Verwaltungsrat hierüber keine Einigung eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Das Nähere Ermittlungen und gutachtliche Außerungen über Gehäude gewährung nicht vorhanden snnede. lich 8 6. b. oder der von ihr gemäß § 5 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen erzielt wird, entscheidet endgültig die Aufsichts⸗ regelt die Aufsichtsbehörde. Der Prüfungsbericht ist dem ö auszuführen. Für das Erlöschen der Mit⸗ b handen sind. 1““ gt ie durch Vereinigung von Eigentümern ode i 8 Mitali 1 ben dafür zu sorgen, daß behörde; Verwaltungsrat vor der Beschlußfassung nach § 11 Ziffer 10 Piedschaft gilt 8. 38 r 4 der Satzung des Berliner Artikel 1II öh11“*“ vr webenanegh befnd in 89e * ihnag veeghaner Flehe 18 dal de geseh- 9 Festsetzung 892 Serets e zu e mitgagzi. Genehmigung des Jahresabschlusses und des. 1 8 8 8 „Dieser Erlaß tritt mit dem auf die Veröffentlichung keit durch staatliche Verleilhung. g lichen Vorschriften entsprechende Deckung der von der Pfand⸗ 1 ns Feetden. T.senarnäeft Aerei Hemi te Geschäftsberichts und nach Erteilung der Entlastung durch (I) Eine Krediterneuerung und Ruchbeleiban, (g 18 vescer Feichsanzeigen und Preußischen Staats⸗ .(2) Das Berliner Pfandbrief⸗Amt führt ein Siegel ode briefstelle ausgegebenen Schuldverschreibungen oder der von die 8Ne. —ens . der Geschäftsführung a eine Mit⸗ den Verwaltungsrat ist der Jahresabschluß und der Beschluß Abs. 2— 4 der Satzung) findet nicht statt g (& 15 als 8 1t Sage en di88 in Kraft, mit der Maßgabe, daß einen Stempel mit dem Wappen der Reichshauptstadt Berli gung 88g 18 des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde vorzulegen. —12) Eine Ablösungsgebühr 29 Abf. 2 der Satzung) der 1““ Beadeschat crift ö“ K 8 7 4 Stad .

ihr gemäß § 5 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen vor⸗ Lve.,2 , G 8 1 gliedanstalt, die Regelung der sich hieraus ergeben⸗ E1“ 1 . ö“ den F ie Aufkündi 87 8 (5) Der genehmigte Jahresabschluß ist zu veröffentlichen. ist nicht zu entrichten, wenn die Rückzahl b 86 8 en Fragen und die Aufkündigung eines solchen Ver In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jah⸗ menhange mit einer Beleihung E“ 8 (3) Der 8 des Berliner Pfandbrief⸗Amtes ist di 8 8 3 8 8 8 Reichshauptstadt erlin. 1

handen ist. W S (3) Die Mitgliedanstalten haben 88 See. der See Pfandbriefstelle die Auskünfte zu geben und die 4 dis Sr 1 4 NVerz resabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Pfandbrief⸗Amt erfolgt. 1 ri . ahrl unverzugli. de . iz 5 8 3 ; F G 8 vW1 8* .“ 8 8 8 8 8 Baht sebührus Feaeee rehn 9. 182 d. ⸗aaar ihrer 5* den E1“ 11116“ b 9 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt: Staatsaufsicht. . :2 . 4 35 3 - 6 8 8 ; 8 gs 1 8 21 9 2 noh „1 8 8 8 8 2 4 1 ½85 . Seere reeeene ver 11““ 1“ und die Vornahme der hierzu erforderlichen Prü⸗ Ein verbleibender Jahresüberschuß ist auf neue Rech⸗ Wenn am Jahresschluß d. 98 8 1 †9 Lene. Fassugg. A.: 8 z sicht (ogl. § 43). eendeaen Fesllen enc Aagerung des Berwattungermis der- Mfungen, wobet erheblichey, nicht alsbald zu besestt-) nung vorzutragen, falls sicht der Berwaltungsrut eine Rie. o.d. es Stadtihaftsbrtchamauses dherheig 6“ 88 Pfandbriefstelle deren Aufsichtsbehörde. gende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüg⸗ erstattung erhobener Umlagen beschließt. 3 ..““ b Rücklagen die Verpflichtungen der Stadt⸗ 8 8S e Minister 8 Zweck, Beleihungsgebiet. . 0 lich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind; 88 2 schaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die Innevn. (1) Das Berliner Pfandbrief⸗Amt hat die Aufgabe, durch § 7 9. die Festsetzung der Umlagen, welche von den Mit⸗ 8 1 sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus GTN : Lchalten roh. 8 die Ausgabe von Pfandbriefen Kredit für b. Betriebsmittel. 8 gliedsanstalten eingefordert werden sollen; G Deeckung eines Verlustes. dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder nach Der Preußische Finanzminist baute oder in der Bebauung befindliche br garfehae dfä nigr 1 Die Mitgliedanstalten haben der Pfandbriefstelle die die Stellungnahme zu dem Haushaltsplan, Ge⸗ über die Beteiligung an etwaigen Verlusten können mit 88 85 Fazung erstattet werden. 8 ““ “”“] ausschließlich oder vorwiegend landwirtschaftlichen, forstwirt⸗ (1) Die Mitgliedanstalten habe Pf fstel nehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗ Körvers d dbriefstelle b (3) § 28 Abs. 1 Buchstabe dh) fällt w J. V.: Landfried. 3 isch 3 erforderliche Betriebsmasse bis zur Höhe von 5 vH. der ihnen berichtes sowie 8* Entlastung des Vorstandes; Körperschaften, die gemäß §. 8 er Pfan 8Sg. 28 eige 1 fällt weg. oder gärtnerischen Zwecken dienen. Es gewährt Verfügung zu stellen. She. Müurrs 2 Verlust ;. 1 § 28 Abs. 3 6 8 minister. den hnungsneubau. ie Geschäfte 8 Dis Pfandbriefstelle erhebt zur Deckung der durch .7n. 14„X. . s.Pdd .N. 882 Me legen. Die Aufsichtsbehörde für die 11ee. b Fassun s Satz 1 der Satzung erhält folgende g. A.: Gottschik. sind 88 Beachtung allgemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte eigene Einnahmen nicht gedeckten Unkosten von den Mit⸗ ee h s den Seses 8 u Fenes⸗ Beteiligung der Mitgliedanstalten an der Verlusttragung Haben die Guthaben 21 der Satzung) ein Drittel S 8 nach Grundsätzen zu führen. Die Erzielung gliedanstalten für jedes Geschäftsjahr eine Umlage. Zu der 8. e. Körperschaften dir sich nen Ges eine von § 7 Abs. 2 abweichende Berechnung anordnen. des grundbuchlich eingetragenen Darlahns erreicht ober von 888 Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Umlage sind die Mitgliedanstalten entsprechend den Dar⸗ 1 8 üe ee. 8 überschritten, so kann d 8 8 e . 1787. 2) Das Beleihungsgebiet des Berliner Pfandbrief⸗Amtes lehnsverpflichtungen heranzuziehen, die sie an dem dem b vin age rteiligen .2eht 8 Shr 3); b. 1 § 19 1ss 1 8 sch Wete Sve Gucnbeegenstümer V b IV 4 Nr. 2 (En.). umfaßt das Gebiet der Reichshauptstadt Berlin; es 1 mit Rechnungsjahr vorangehenden 1. Oktober gegenüber der .Aazrafend .1sg döre bell d Aassch atzung, uflösung der Pfandbriefstelle. durch ersparten Tilgungsbeiträge find 88 e. Wi 3852/19. 1. 1 Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen’ Wirtschafts⸗ Pfandbriefstelle haben. Die Mitgliedanstalten können 9S des 8 . Fonserlöses See Fes grns⸗ Nach Auflösung der ö hat der Vorstand Tilgung zu verwenden. 5 Berlin, den 27. März 1939. 8 ministers anderweitig abgegrenzt werden. Grundstücke, die abweichende Berechnung vereinbaren. . eerböses. 8129198 Z118., S.,3131 die Geschäfte nach näherer Bestimmung des Verwaltungsratzs 8 8 ö I. 8 -ö“ Beleihungsgebietes liegen, können beliehen 1 uüemeea Sal Seen Gens 12 ersz2K . nst.. abzuwickeln. Das nach Beendigung der Liguidation verble 81. Se 8b 1111“ Der Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin. werden, wenn sie mit Grundstücken im Beleihungsgebiet im eeee eemmSeh V Bö5»- 8 8 . bende Vermögen föllt den Meiteliesdülstorten zu, soweit nicht 288 8* erhält folgende Fassuntg: 81 4 b. . 4/388 ¹ ggeemwisschaftlichen Zusammenhang stehen oder mit ihnen zu⸗ 1 8 Organe. 8 1 Ausschüsse. einer mit einer Stammeinlage beteiligten öffentlich⸗rechtlichen Bankerietns ETE des Berliner Hypotheken⸗ sammen für dasselbe Stadtschaftsdarlehn haften sollen. Orgaue der Pfandbriefstelle siideded]/: Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse Körperschaft eine Beteiligung an dem Restvermögen ein⸗ eebvee T b X a) der Verwaltungsrat, 1 bestellen und sachverständige Personen zur Mitarbeit heran⸗ geräumt worden ist. 8— Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin. zeig 8 JI. Mitgliedschaft.

b) der Vorstand. ziehen ““ 19 B 89 1 81 . 88 1 v . ““ (1) Im Falle der Auflösung der Stadtschaft fällt ihr V EFrwerb der Mitgliedschaft. Zusammensetzung des Verwaltung ch Der Borstand vex F hitie der Pfanbbete⸗ 1“ unterliegt der Aufsicht des Berliner icgndsrief ünns.⸗ sit b darl Jegen eTe“ Stadtschafts⸗

Der V , steht aus dem Vorsi und der Vorstand führt die Geschäfte der Pfandbrief⸗ 8 sministers. 1 (62) Im übrigen gilt § 44 der Satzung des Berliner 8 erhalt, wir itglied des Berliner Pfandbrief⸗

der 8 ga-] Winmaeber stelle. Er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. (2) Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschäfts⸗ Pfandbrief⸗Amtes sinngemäß. 1 1 Amtes. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Eintkagung 3 (2) Mitglieder kraft ihres Amtes sind die leitenden (2) Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden betrieb der Pfandbriefstelle und dauert auch nach ihrer Auf [DVNüX68 1“ I b Hypothek für das Stadtschaftsdarlehn ins Grundbuch. Direktoren der Mitgliedanstalten; sie werden durch ihre Ver⸗ Direktor und mindestens einem weiteren Mitglied. lösung bis zur Beendigung der Liquidation fort. NKArtikel 111 1 . (C) Erwirbt ein Dritter das von dem Berliner Pfand⸗ treter im Hauptamt vertreten. Die Namen des leitenden (3) Der geschäftsführende Direktor leitet den inneren (3) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen ö 3 § 1 81 Rechtsform und Sitz. brief⸗Amt beliehene Grundstück durch Rechtsgeschäft oder im Direktors und feines ersten und zweiten Stellvertreters sind Geschäftsbetrieb und übt die Dienstaufsicht über die Beamten zu treffen, die erforderlich sind, um den SSevegee (1¹) Der Vorstand des Berliner Pfandbrief⸗Amtes § 2 Staatsaufsicht. 88 Wege der Zwangsversteigerung, so wird er Mitglied, sobald der Pfandbriefstelle bekanntzugeben. Falls eine öffentlich⸗ und Angestellten aus. der Pfandbriefstelle mit den Gesetzen, der Satzung, und bedient sich, soweit er die Stadtschaft vertritt, in seinen Zweck, Beleihungsgebiet. 8 die übernahme der persönlichen Verbindlichkeit aus dem Stadt⸗ rechtliche Körperschaft mit einer Stammeinlage betelligt ist (4) Die Mitglieder des Vorstandes sind der Pfandbrief⸗ sonstigen in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen Verfügungen und Ausfertigungen der Bezeichnung: liedschaft sschaftsdarlehn für das Berliner Pfandbrief⸗Amt wirksam ge⸗ ¹), kann dieser die Entsendung von Mitgliedern und Stell⸗ stelle für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der in Einklang zu halten. Soweit es hierfür erforderlich st, YVRxw. „Der Vorstand des Berliner Pfandbrief⸗Amtes Berliner Erwerb der Mitgliedschaft vorden ist; das Berliner Pfandbrief⸗Amt kann von ihm die vertretern in den Verwaltungsrat zugestanden werden. Ist. Satzung und der vom Verwaltungsrat auf Grund der Satzung kann die Aufsichtsbehörde die Ausführung von Beschlüsse Stadtschaft) als Vorstand des Berliner Hybothelen⸗ 1“ Bedeutung der Mitgliedschaft. Bestätigung der Übernahme der satzungsmäßigen Pflichten einer der leitenden Direktoren der Mitgliedanstalt Mitglied gefaßten Beschlüsse verantwortlich. 8 des dhrmaeltnag rei umn⸗ S. Se-.” untersagen. 1 8 Uanverinn Erlöschen der Mitgledschaft, 1 . 8 verrd has . Verbindlichkeit aus dem Stadtschafts⸗ göIII efagnasf oder eizzelner diese Bcgnast dei der ven . nahm Der Lorstand des Berliner Pfandbrisseumtes st . III. Pfandbriefdorlehem Urtkunde verlongen. Uhecde dus Gelondsenn bor donsrarer tungsrat zu entsenden EEEE d Zei eaaxr. briefstelle einen Staatskommissar sowie für den Staats⸗ befugt, als Organ des Berliner Pfandbrief⸗Amtes mit Beleihungsgegenstand. 1 in anderer Weise, insbesondere durch Erbfolge ean.. so 189 ver Vorsitzer des Verwaltungsrats wird nach An⸗ I111““ Zeichnungsbefugnis 86 kommissar einen Stellvertreter bestellen. Der Staatskommisser sich als Organ des Berliner Hypothekenbankvereins Ver-r Beleihungsgrenze. wird der Dritte Mitglied mit dem Erwerb * Grundstälcks, hörung der Mitglieder behc die Aufsichtsbehörde bestellt; er (1) Erklärungen im Namen der Pfandbriefstelle werden bzw. sein Stellvertreter ist zu allen Sitzungen des Verwal⸗ 8 unter Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen uG“ Beleihungswert. 8 8b die Bestimmungen des vorhergehenden Satzes finden ba kann dem Organ einer Mitgliedanstalt eNenbee Er betraut unter der Zeichnung „Pfandbriefstelle Ostmärkischer Landes⸗ tungsrats und zu wichtigen Sitzungen des Vorstandes und Wirtschaftsministers abzuschließen. 10 ööö2 ¹ 8 sprechende Anwendung. eines der kraft ihres Amtes berufenen Mitglieder mit seiner Hypothekenanstalten“ abgegeben und bedürfen der Unterschrift etwaiger Ausschüsse unter Mitteilung der Tagesordnung ein⸗ 8 (3) Der Verwaltungsrat des Berliner Pfandbrief . E1 Ferhe e des Darlehns. 6 (3) Dem Eigentum an einem Grundstück steht das Erh Vertretung. Bis zur Bestellung des Vorsitzers übt das älteste zweier Vorstandsmitglieder. Der Vorstand kann für lau⸗ zuladen. Auf sein Verlangen ist ihm in den Sitzungen jeder⸗ Amtes bedient sich, soweit er die Stadtschaft vertritt, i ee gen. deess baurecht gleich ich staßt dog. Mitglied dessen Befugnisse nns fende Angelegenheiten die Vertretung der Pfandbriefstelle zeit das Wort zu erteilen. seinen Beschlüssen und Verfügungen der Bezeichnung: 1161a1 9 5 15e. * ;tol sso regeln, daß ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit (5) Die Pfandbriefstelle ist verpflichtet, für die Tätig⸗ „Der Verwaltungsrat des Berliner Pfandbrief⸗Amtes 8 v N 8 öeb; (An⸗ keit des Eioagstomrmislre und senass Hegnürndieas en Hertiner Stadtschaft) als Bertwaltungsden des Herrüäer, 1““ 8 88 Hypothekenbankvereins.“ 1 EET1“ . C1“ 1b verliner Pfandbrief⸗Amtes sind ea.aagsnhös⸗ veg er i N Barks Sh⸗ 8 8 V g des Tilgungsguthabens zur Voll⸗ den Bestimmungen dieser Satzun 8 (4) Im übrigen regeln sich die Rechte und Pflichten rückzahlung. Ergänzungen und nderungen nnerporsen. allen späteren

waltungsrats können jederzeit abberufen und durch andere verrvexr vwxe- 2 Personen ersetzt werden. 8 geestellte) gemeinsam zeichnen. . von der Aufsichtsbehörde festzusetzende Vergütung zu ent⸗ § 10 öX“ fi 2) nranhe Feene een he fghaten dushre snge sand .2 sowie die Aufwendungen zu erstatten, die der Auf⸗ .“ f 8 ür die Pfandbriefstelle rechtsverbindlich ohne Rücksicht sichtsbehörde durch die Ausübung der Aufsicht erwachsen. er Organe des Berliner Pfandbrief⸗Amtes nach den Verwend Ti zur Teil⸗ 2 3 Mitali 1b Bestimmungen der Satzung des Berliner Pfandbrief⸗ I1“ des Tilgungsguthabens zur Teil⸗ 8 G“ e haneg de egfa fesbdesem.

Beschlußfassung des Verwaltungsratcs. 1 Der Vo er s ll den Verwaltun srat minde tens ————————V Amtes. 8 8 Kredi v 1 (1) rsitzer so g s 8 82 §. öee 8 Feingetragenen Stadtschaftsdarlehns in seiner ursprünglichen, nkündbarkeit. gegebenenfalls durch Erteilung löschungsfähiger Quittungen

alle drei Monate zusammenberufen. Die Aufsichtsbehörde, 8 1 Berliner⸗Pfandbrief⸗Amtes 1b Das Berliner Pfandbrief⸗Amt übernimmt die beim 21 Zusatzdarlehen. geminderten Höhe. Die Haftung wird nur geltend gemacht,

einnahmen unter Zurechnung der Jahreserträge der 8 Lusnzigteit des Verwaltungsrats.

888 1 8

. 84.

zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Vorstand können jederzeit die alsbaldige Beratung über einen be⸗ Inkrafttreten dieses Erlasses vorhandenen Beamten und Zwischenkredite. ssoweit die zur Verfügung stehenden Sicherheiten und das Ver

stimmten Verhandlungsgegenstand verlangen. . Angestellten der Stadtschaft und tritt in die mit ihnen § 23 Kost I1E’o- g schaft) bestehenden Vertragsverhältnisse, insbesondere auch hin⸗ IV. Pfandbriefe. .“ Verbindlichkeiten ö der al das imnige ener

(2) Die Einladung muß 8* Tagesordnung enthalten und ätestens eine Woche vor der Sitzung abgesandt werden. . 1 8 sichtli ,&ꝙ F gonsprü ein. Es über⸗ ““ 8 u““ 3 8 1 9 55 Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn er ord⸗ Zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung des]/ (alten) vom 24. Juli /25. September 1928, wird gemiäß 1 . ee 16161I Fe von Pfandbriefen. hüs⸗ 8e-. ude Haftungsbetrag wird durch Beschluß des Ver⸗ nungsgemäß geladen ist und der Vorsitzer oder sein Stellver⸗ durch Allerhöchsten Erlaß vom 8. Mai 1868 (Gesetzsamml. 450) der Anlage neu gefaßt. bei der Stadtschaft im Ubernahmezeitpunkt vorhandene S ö bi dlichofün ch mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ver⸗ treter sowie mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Stell⸗ * 1er 8ee. Stadtschaft) 18 Artikel II V Ruhegehaltsrücklage geht auf das Berliner Pfandbrief⸗ . b g. und Umlauff. Fehebchrfür E— festgesett. Die vertrete send sind. n es dur rlaß des Preuß. aatsministeriums vom 3 8 , 12 Ser Werihe er über ene . en. 8 3 8 e Mitglieder na⸗ em 8 hr Siengseraalfe werden mit einfacher Stimmenmehr⸗ 14. September 1923 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. „, Die Satzung des Berliner ypothekenbankverern 1 den9,8. A Feins 8 efreien Ent⸗ 8 2 Frich eaeh.. 8 8 scangsfähkere Bgettagenen, gegebenenfals ve8. Eebecnng heit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme Staatsanz. Nr. 240 vom 16. Oktober 1923) errichteten (Stadtschaft), im folgenden „Stadtschaft“ genannt, wir sahhx 88 Uageste 8 8 des Berliner Pfandbrief⸗ VI. Sonstige Bestimmungen. .“ öschungsfähiger Quittungen geminderten Stadtschaftsdarlehen ves auch sonst mitstimmenden Vorsitzers. Beschlüsse nach Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) wird ange⸗ wie folgt geändert: 9. - ne⸗ A. bes HVorthandes des 16“ § 28 Sonstige Geschäfte. 6 Ieleh UAoftangabetrage, deretwegen bei einem Mitglied § 11 Ziffer 11 und 12 bedürfen der Zustimmung von zwei ,e.⸗ br un 23 8e-nac 1.epenc 1 b 8 1 3 b 8 3 29 Sicherheitsfonds. 1 1 teilt ü.nn⸗ die Uhitgtieber ih werden auf -. übrigen ver⸗ Dritteln aller Verwaltungsratsmitglieder. Beschlüsse na ieses Erlasses die bisher vom Berliner Hypothekenbankverein- Die weit wãʒ Realkredit sowie die Berli WAN enmm 8 ie 30 Allgemeine Rücklage. eno. - te 8 1 schon voll in Anspru 111. Ziffer 1, 3 und 12 bchürsen der Gemehwilch ilr af „Jererrsgätrn vns wae gesu e. gachh dween veftevehe⸗ von henag eeen sSanbehnslennesns.ͤ, versen ege ess Zdansen ghaarr nre ersstcheangen 8u Haushaltsplan und Fahresabschluß. giebentsfstnsg des Stähstunsberbigcheung des Mütgliedes 8 tsbehörde. redits übernimmt und der Berliner Hypothekenbankverein ird ei Die 8 Ei ögens wird h e e here8 ne-v 15 bh deveJ d*d 32 Verwendung des Reingewinns. . ehns im Sinne des § 1115 sich Ie boge Mitglieder des Vorstandes nehmen an den weiteren Grundkredit nicht mehr gewährt. nnrs bingestent Seispenee ee den dder Haftungen für die bis zum raen 33 Bestimmungen über dn Haftung. Fehstschskele g Gesetzbuches. Für Rückerstattung etwaiger gee Des ae ü Ie. ebn Z1“ Eeögag, 9 N tschaftsbriefe Pfandbriefe des rlasses begründeten Verbindlichkeiten der Stadtschaft. VvII. Verwal bung 8 8 85 2. . (6) Der Vorsitzer kann in geeigneten Fällen einen Be⸗ ics ksolg 11“ Berliner Pfandbrief⸗Amtes ausgegeben werden dürfer, 88 ge § 4 34 Organe des Berliner Pfandbrief⸗Amtes. erreicht hat und hb; 6. 65. Lebensjahr noch nicht Artikel I bestimmt der Reichswirtschaftsminister. 161I) Das gesamte Auftkommen der Verwaltungs⸗ 35 Vorstand und Gefolgschaft. pflichtet, die Bestellung . Sneean3e veSs einnahmen beider Kreditanstalten wird zusammengelegt. 36 Zeichnungsbefugnis. auf längstens 6 Jahre anzunehmten sowie ingeine wacsesgae 9

schluß des Verwaltungsrates auch im Wege der schriftlichen

Umfrage 8 sind gültig, wenn . Schuns 82 S Pfandbrief⸗Amtes (Ber⸗ 52 37 Urkund des S

alle Mitglieder des Verwaltungsrats oder im Falle einer liner Stadtschaft) nebst ihren Nachträgen, mit Ausnahme . Die tasächlichen Verwaltungskosten werden hieraus 37 Urkundsbefugnis des Syndikus. A. 8 des Vorst

Verhinderung ihre Stellvertreter der Vorlage ausdrücklich der Sonderbestimmungen über die Pesteraun der Neuen 11) Die 88§ 33 bis 48 und 50 der Satzung werden 2 bessrinten. Der bei Abschluß des Geschäfts⸗ 38 Zusammensetzung des Verwaltungsrats lungen und guecheneche Arpe enngsrats, 1“ das 39 Sitzungen des Verwaltungsrats. amtlich auszuführen. erungen über Gebäude, ehren⸗

zustimmen. Berliner Pfandbriefe und der Berliner Pfandbriefe ¹¼ aufgehoben. lahres sich ergebende Uberschuß der Verwaltungs⸗

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