1939 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

8 939. S. 4 ““ 111A14“ b 8Z811111X“X“ den dazugehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheinen

Erlöschen der Mitgliedschaft. Darlehnsbedingungen. 8 . und Erneuerungsscheinen einzureichen; sie werden

(1) Die Mitgliedschaft erlöscht 11) Die Grundsätze der Bedingungen für die hypothe⸗ nach ihrem Nennwert angerechnet.

a) mit der Tilgung § 17 Abs. 1) oder sonstigen voll⸗ karischen Darlehen (Darlehnsbedingungen) werden vom Ver⸗ (2) Bare Zuzahlungen sind in Pfandbriefen derselben ständigen Rückzahlung des eingetragenen Stadt⸗ waltungsrat festgesetzt; sie bedürfen der Genehmigung des Art zu. belegen, in denen das Darlehn gewahrt ist. Den er⸗ schaftsdarlehns, Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. forderlichen Pfandbriefbetrag hat der Vorstand auf Kosten des

b) mit dem Ubergang der Mitgliedschaft auf einen (2) Die Bedingungen haben alle wesentlichen, das Schuld⸗ Darlehnsschuldners nach seiner Wahl entweder aufzukündigen

Grundstückserwerber nach § 4 Abs. 2 verhältnis und seine Sicherung betreffenden Bestimmungen oder anderweit zu beschaffen. Ein nach Beschaffung er E1e“ zu enthalten. Insbesondere ist in den Bedingungen zu Pfandbriefe verbleibender Üüberschuß ist an den Darlehns⸗

schuldner zurückzuzahlen. 91

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Die Haftung nach § 5 Abs.2 erlischt jedoch erst mit dem bestimmen, welche besonderen Verpflichtungen der Darlehns⸗ Ende des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres. beseiganns hat, we1s Ueesgrene derdchtunger bei nicht 88 8 bts ( Dm Fall⸗ des Füenumemechse haftet das . zeitiger Zahlung treffen, sowie in welchen Fällen das Berliner Verwendung des Tilgungsguthabens zur Vollrückzahlung. Mitgli rhetw R 2 en und Beiträgen, Pf 2 2 zeitige Rückz 16 Zuschußdarkehen 9. S.er Reben⸗ de dhe rr b k11“ (1) Hat das Tilgungsguthaben den Nennbetrag des Dar⸗ leistungen mit Ausnahme der Haftung nach § 5 Abs. 2 weiter 8 18 1 8 lehns erreicht, so kann der Darlehnsschuldner zum Schluß des ohne Rücksicht darauf, ob die persönliche Schuld von dem Er⸗ 8 § 18 1 Salbjahres, das für die Verzinsung 81 1 Sn ge⸗ Erscheint an jedem Wochentag an werber übernommen ist. 8 Darlehnsleistungen. währten Pfandbriefart Lohr, ilgungs⸗ monatlich 2,30 N7.ℳ einschließtich Bezugspreis durch die Post r0 11) Der Darlehnsschuldner hat das Darlehen zum Nenn⸗ guthaben zur vollen Rückzahlung des Darlehns verwenden Bestellgeld; für S gließlich 0,48 2,ℳ Zeitungsgebühr, ab . Anzeigenpreis für den Naum einer sf 8 en 3 2 und Erteilr ner löschungsfähigen Quittung verlan geld; für Selbstabholer bei der Anzeigen⸗ ör, aber ohne ,e . aum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten werte vom Beginn des Halbjahres an zu verzinsen, das für rtetiung einer soichungsfahig g igen. Alle Postanstalt F r Anzeigenstelle 1,90 S.ℳ; b SPetit⸗Zeile 1,10 ℛ.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breit tit⸗ die Verzinsung der als Darlehen gewährten Pfandbriefe im Hat das Tilgungsguthaben den Nennbetrag des Darlehns die Anzeigentellewehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabtzeier ““ Zeile 1,85 22ℳ. Anzeigen nimmt an die Anteigenstene Fernh. § 7 Zeitpunkt der Darlehnsgewährung läuft. Der Vorstand kann durch eine außerordentliche Zuzahlung zum Tilgungsfonds Ausgabe kosten 50 9 ilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser —— 68. Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig erreicht, so steht dem Darlehnsschuldner das Recht gemäß gegen Barzahlung Fes ge newis Beilagen 10 p. Si 1b 1 2n 28 —; druckreif einzusenden, insbesondere 8 8 1 8 ; 18 st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

8. Beleihungsgegenstand. bestimmen, daß das Darlehn nur in Pfandbriefen mit Zins⸗ . 1 -Begi d in rherige Eins b cheinen vom folgenden Halbjahr an gewährt wird; in diesem Satz 1 zu, wenn er das Verlangen vor Beginn des Zins⸗ 1 Fernspiendng des Betrages einschließlich.8 8 8 1 . sch folg lah gewäh s halbjahres schriftlich anzeigt. 4 8 Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr. 19 32 c eblich v.S.. v5 Eee besonderer eet a .. ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März

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(1) Stadtschaftsdarlehen mittels Ausgabe von Pfand⸗ se 1 8 briefen (Pfandbriefdarlehen) können die Eigentümer oder Erb⸗ Falle beginnt auch die Verzinsung des Darlehns erst mit dem 2„ Dig 2 N 3t eiträge find h .“ 3. 8 6 1. bauseehesaran hen) Benaitn nss gelhe. belegenen und Beginn des folgenden Halbjahres. Vom gleichen Zeitpunkt an 8 Con Sn sind bis 8 ö“ 3 Zvor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. beleihungsfähigen Grundstücks erhalten. 8 siind Tilgungs⸗ und Verwaltungskostenbeiträge zu entrichten. zu 11““ 8 2) Nicht beliel en werden sollen: 8 V1 (2) Die jährliche Tilgung des Darlehns soll bei Belei⸗ § 18. Reichsbankgirokonto Nr. 19 8 toc e. li hungen bis 60 v. H. des Beleihungswertes mindestens ½ v. H., Verwendung des Tilgungsguthabens zur Teilrückzahlun bei der Reichsbank j . 13³ . b a) Grundstücke, die durch feuergefähr iche Betriebe bei Beleihungen über 60 v. H. mindestens 1 v. H. 3 9. ank in Berlin 82 b gefährdet sind; des Pfandbriefdarlehns betragen. Bei der Beleihung von (1) Sobald fünf Jahre seit dem 1. Januar des Jahres g 1 Postscheckkonto: Berlin 41821 1939 b) Warenhäuser, Theater und Gebäude, die aus⸗ Erbbaurechten ist die Tilgung so zu bemessen, daß bei ununter⸗ verstrichen sind, in welchem die Beleihung des Grundstücks =— eesthc oder doch hauptsächlich P-. 88 oder brochener Tilgung zwischen ihrer Beendigung und der des die leste legte gr- b) ihren Wohnsitz oder dauernden A fenthalt 3 g Konzertsäle oder zu ähnlichen Zwecken dienen; Erbbaurechtes eine angemessene Frist liegt. Der Beginn kann änderung des Tilgungsguthabens zur Teilrückzahlung des 1 8 9 aternhen Aatiffatpalt zur Zeit Zu F 4. Auf bie 8 2esese. 9 4 ) Grundftück, deren Wert, ausschlaggebend auf im Falle des § 21 ür,einen drei Jahre nicht übersteigenden Durlehns vorgenommen dst, wird das Tilgungsguthaben zan C“*“ v-beeebbh- h Aäträgstelung im Teutschen Reich haben, ö0 mittel, dich ussadene ute ung des Begrifses „Lebens⸗ gewerblicher oder industrieller Nutzung beruht, es Zeitraum hinausgeschoben werden. Schlusse des Zinshalbjahres in Höhe eines auf volle Hundert See über den Londoner Goldpreis. 1.“ am 14. April 1938 bhfsfichtin Wertepesre bereits konnte verzichtet werden, da bereits durch das Gesetz über den sei denn, daß es sich um Wohngrundstücke mit (3) Der Darlehnsschuldner ist verpflichtet, für Darlehns⸗ nach unten abgerundeten Betrages zur teilweisen Rückzahlung nahmte aVung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ c¹] die eingetauschten Reichssent Füden td Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebens kleineren gewerblichen Betrieben handelt. hekaüge. die 8 60 F lgihu no8 eftes des 8 8 verwandt und insoweit löschungsfähige Belanneme Uenee S hlag⸗ Antragstellung e im Zeitpunkte veitte geset) vom 5. Juli 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 134) i 39 9 WT“ d. gvwirearüs tücks hinausgehen, außer den in Absatz 1 bezeichneten Leistun- Quittung erteiilt. 8 G er einen Härteausglei 5 Ein Särteauaales 8 88, h e. 1 er Fassung vom 17. Januar 1936 (Reichsges S. 17 (3) In der Regel werden nur bebaute und ertragsfähige gen einen Beitrag zu der nach § 30 zu bildenden Allgemeinen (2) In diesem Falle sind vom Beginn des nächsten Zins⸗ Personen bei Umstellung ehemals dsterih für nafürliche II vein⸗ hrgegeec wird gewährt, wenn der Gesamt⸗ eine Klarstellung erfolg ist. r 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 17 Jahresleistungen und gegebenenfalls der schuldenverschreibungen. Staats⸗ Wertpapieken ben e. sn 822 härteausgleichsfähi en 3 1 8 5 Einige Lebensmittel für deren gewe blich H etrag von 50 000 Schilling oder stellung nach den bisherigen Vorschriften ge e

Grundstücke beliehen und auch nur dann, wenn die Belei⸗ 18 r ET“ - 1 1 2000 Rℳ Das Berliner Pfandbrief⸗ Rücklage zu zahlen, sofern nicht eine inländische Körperschaft halbjahres an die 8 49 2 989 Begründung zur Veror 1 Amt kann ein Pfandbriefdarlehn, das für ein zu bebauendes des öffentlichen Rechts die volle Gewährleistung übernommen Beitrag zur Allgemeinen Rücklage nach § 13 Abs. 3 nach dem Begründ 8 zun Perordnung über den Verkehr mit Süßstoff deren Gegenwert nicht übersteigt. Der? ist; Gr ück hewilliat s ““ es Neu⸗ hat oder selbst Darlehnsnehmerin ist. verbleibenden Restbetrage des Darlehns zu zahlen. Das Begrundung zum Zollgesetz. Weise 3 versteigt. Der Betrag ist in der von Sußstoff ; sse si f rrer?. Grundstück bewilligt ist, schon vor der Fertigstellung des Neu (0) Zinsen und Beiträge (Jahresleist ind bis Berliner Pfandbrief⸗Amt kann eine Erhöhung des Tilgungs Bekanntmachung uͤber das Verb eise zu errechnen, daß der Umtauschwert des be⸗ für de ßstoff zugelassen war, sind auf Grund der inzwischen Zinsen eiträge (Jahresleistungen) sind bis zur »Amt ka ung des Tilgungs⸗ ländischen Druckschriften 78 veen der Verbreitung von aus⸗ treffenden Wertpapieres gemäß dem Entschädigungs⸗ für diese Lebensmittel eerlassenen Normativbestimmungen in Inland. gaäangebot der Reichsregierung vom 24. Oktober 1938 zu⸗ Fortfall gekommen. Dies trifft zunächst für die Brauselimo

4 naden mit Geschmackstoffen (Eens Lenle lüen zu (Normativ⸗

bestimmungen vom 8. September 1938, Verkündungsblatt des

baues nach Maßgabe des Baufortschritts hergeben, wenn die b 5

1 ach Maßgabe des Baufortschr 2 11’ völligen Rückzahlung des Darlehns nach seinem ursprüng⸗ beitrages verlangen. Bekanntmachung denveftehem Inland. g der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und ggrunde gelegt wird. Die auf diese Weise in Reichsmark

Reichsnährstandes S. 449). Ausscheiden müssen hiernach

Vollendung der Bebauung innerhalb einer bestimmten Zeit lichen N ““ 4 8 nas 3 gesichert ist. Die Gesamtsumme dieser Beleihungen von Neu⸗ lacench Fmtöchten. 1 Cöö“ 1 9 868 19 h Fette als Ueberwachungsstelle rüaen baut ef den zeh Tei s Ge s 2s Pfand⸗ 1 . 1. 1. Juni, 1. ; 1 L e zur Durchführ II ermittelte Sun . Se beit e nahfnen 1“ 8 ch gfcber. 1. Dezember für das laufende Kalendervierteljahr an die Kasse 1.““ Geerxeie gehbu⸗ ö““ Fehn 8 der Reichsstelle für Milcherzeugnifse Der 8 8”5 8 Schillinge veüö vem 1 8. buf schreiten. des Berliner Pfandbrief⸗Amtes zu zahlen. (1) Mit Genehmigung des Vorstandes des Berliner N. als eberwachungsstelle vom 28. März 1939 für den über 50 000 Schilling kann nach Prüfung d 8 EE. 89 auch die Fruchtsaftlimonaden so daß der Süßstoffzusatz ledig⸗ 88 (5) Die Festsetzung der Beiträge zu den Verwaltungs⸗ Pfandbrief⸗Amtes kann dem Darlehnsschuldner durch völlige An xnw. April 1939. Vom 30. März 1939. fäalles eine gestaffelt geringere Zusatzentschädig inzel⸗ lich bei der gewerblichen Herstellung von eee n88 8 kcboosten und zur Allgemeinen Rücklage geschieht nach den vom oder teilweise Ausschüttung seines Tilgungsguthabens eine 8 nung 40 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl währt werden. schadigung ge⸗ deren Grundstoffen sowie der zu ihrer Bereitung durch d

Beleihungsgrenze 2 altungsrat gegebenen Richtlinien. RKeediterneuerung gewährt werden. Der Vorstand kann die (Beschränkung der Verwendung von Eisen und St bl Personen, die nach d 1““ 1 Verbraucher dienenden Brauselimon d - 88 ble 8 1) Die Belei sich innerhalb von 60 v. H. des 8 Krediterneuerung davon abhängig machen, daß durch eine Herstellung von Mastfü ETET3 2 „5 8: en vorstehenden Richtlinien eine zulässi stli va ar-Aeg=vepewis

(1) Die Beleihung hat sich innerhalb von H. 9 hängig hen, daß 5 4 stfüßen und Mastfundierun V Zusatzentschädigung beant zulässig bleibt. Unter Kunstlimonaden sind h lche L Beleihungswertes des Grundstücks 9) zu halten; sie kann § 14 sLKgLarxnachprüfung festgestellt wird, daß das Darlehn sich inner⸗ Beeae-e 198. 1 1“ trag in der Zeit g5 1. Is. kgceh, düsen 8 899 naden zu verstehen, die entweder wee eeiche sr

; . 5 ässi Bolgij . S . s v: 8

Nebenleistungen. halb der nach den Beleihungsgrundsätzen zulässigen Belei⸗ vimgchung über die Ausgabe des Reichsgesetzbatte, 1939 zu stellen. Der Antrag ist an tis gleiche Kredin⸗ , solchen natürlicher Herkunft auch künstliche enthalten. 8 ine besondere Erwähnung der in der bisherigen Verordnung

bis auf 80 v. H. des Beleihungswertes erstreckt werden, wenn 8 28 g. ür den 60 v. H. übersteigenden Teil eine inländische Körper⸗ Die dem Darlehnsschuldner nach §. 13 obliegenden hungsgrenze hält. Er soll die Krediterneuerung ablehnen, Teil L. Nr. 5u9. 8 institut zu richten, bei dem die betreffenden österreichi laufgeführten alkoholfreien Kalt⸗ und Heißgetränke und ihrer

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schaft des öffentlichen Rechts die volle Gewährleistung über⸗ Leistungen sowie die onstigen neben der Jahresleistung zu wenn nach seinem pflichtmäßigen Ermessen die Beschaffenheit ““ h“ 3 schen Schuldverschrei en 3 ; 9bb nimmt oder wenn eine solche Körperschaft selbst Darlehns⸗ erfüllenden Gate ne eltgegß te sind UeDecceseiftung im der belasteten Grundstücke einschließlich der Gebäude und des E 1 Preußen. vnieihe angexeh. Fnehes fünn 87 2 Grundstoffe erscheint entbehrlich, da diese Getränke nach ihrer nehmerin ist oder wenn die höhere Beleihung in sonstiger Sinne des § 1115 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zubehörs oder die Person des Darlehnsschuldners nicht die rnennungen und sonstige Personalveränderuggenrnn. (onderen Formblatt, das bei den Kreditinstituten g mn Wesensart zu den Kunstlimonaden zu rechnen sind. Ebenso Weise nach den vom Reichs⸗ und Preußischen Wirtschafts⸗ 8 ““ sggenügende Sicherheit für das erneuerte Darlehn bieten oder 1 1 Erstattung der Selbstkosten erhältlich ist. Das eegin sind die Worte „mit und ohne Kohlensäure“ als üüberflüfst minister gegebenen Richtlinien als ausveichend gesichert anzu⸗ 816 § 15 11“ vsaag Eb wenn aus fonstigen Gründen die Sicherheit des erneuerten Handelsteil in der Zweiten Beiluge. 1 institnt aüSes hlalteltena Ueberprüfung der dacin weggefalln. In Fortfall kam, entsprechend den Sassenn sehen ist. Der über 60 v. H. des Beleihungswertes hinaus⸗ Tilgungsfonds, Tilgungsguthaben. Darlehns nicht gewährleistet erscheint. . 8 gemachten Angaben an die Fachprüfungsstelle 1 des bestimmitgen fur Speisesenf vom 8. September 19398 (Ver⸗ gehende Anteil einer Beleihung darf in der Regel den Betrag 1(1) Die aus den Jahresleistungen zu entnehmenden (2) Eine Krediterneuerung kann nach Ermessen des Vor⸗ 1 3 8 österreichischen Finanzministeriums leiten. kündungsblatt des Reichsnährstandes S. 449), auch die Ver⸗ von 200 000 Eℳ nicht überschreiten. Tilgungsbeiträge sind einem besonderen Fonds (Tilgungs⸗ stands in andersartigen oder anders verzinslichen Pfand⸗ ö.“ Die in diesem Formblatt gestellten Fragen müssen wendung von Süßstoff und von Essig mit Süßstoffzusatz zur (2) Die Beleihung ist in der Regel nur zulässig, wenn fonds) zuzuführen, der dazu dient, den Darlehnsschuldnern die briefen erfolgen vXA1XX“ 8 ““ wahrheitsgemäß beantwortet, die geforderten Beweis⸗ Fewerhlichen Herstellung von Mostrich (Senf). Ferner durfen für Kapital und Nebenleistungen eine Hypothek zur ersten Rückzahlung des Darlehns zu erleichtern. Dem Tilgungsfonds § 20 u“ 1 urkunden müssen dem Kreditinstitut, bei dem der An⸗ * vtn Normativbestimmungen für Obstkonserven vom Stelle bestellt wird. Im Anschluß an ein von anderer Seite sind auch die aus seiner Anlegung aufkommenden Zin en und 8 8 Unkündbarkeiit. 8 8 Deut sches R i e wird, vorgewiesen werden. Wissentlich oder Sf vF n dr 1938 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes gegebenes Darlehn ist eine Beleihung nur nach den vom die von den Darlehnsschuldnern geleisteten außerordentlichen .“ G eich. sabs aͤssig unrichtige Beantwortung zieht nicht nur den teil 9) und für Gemüsekonserven vom 3. Juli 1935 (Mit⸗ Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister gegebenen Richt: Zahlungen 16) zuzuführen. Die Pfandbriefdarlehen sind seitens des Berliner Pfand⸗ Beka im 1 1“ Verlust des Härteausgleichs, sondern auch strafrechtliche keilungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt⸗ linien und nur dann zulässig, wenn die vorgehende Hypothek (2) Der Tilgungsfonds ist unbeschadet der Vorschriften brief⸗Amtes außer in besonderen Fällen, die in den Darlehns⸗ nn achung über den Londoner Goldpreis Verfolgung nach sich. Im übrigen ist bei den Kredit⸗ caft für Verwertungsindustrie Nr. 25 und 26, 1935) diese unkündbar ist, planmäßig mit dem allgemein vorgeschriebenen des § 29 über den Sicherheitsfonds getrennt von dem sonstigen bedingungen aufgeführt sind 12), grundsätzlich unkündbar. gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 ur 2⸗* nes bene dt essshber blesörg ise Le verneh beß Leh shh t. Ahelien. Dag gen Tilgungssatz (8 13, Abs. 2) getilgt wird und ihre Löschung Vermögen des Berliner Pfandbrief⸗Amtes, und zwar ge⸗ § 21 2 Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken 8 Die Höhe des Allgemeinsatzes für die Zusatzentschädi⸗ Herstellum ““ n Süßstoff bei der gewerblichen gemäß 8. 1179 Bürgerliches Gesetzbuch zugunsten des Berliner sondert nach den einzelnen Pfandbriefarten, zu verwalten. Zusatzdarlehen. sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark)) Hamg Eüven⸗ durch den Reichsminister der Finanzen be⸗ dünnen 2 Essi ssig zugelassen. Da Essig auch durch Ver⸗ Pfandbrief⸗Amtes gesichert ist. Die eingegangenen Barbeträge sind halbjährlich nachträglich . 8 lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). anntgegeben. Vor dieser Bekanntgabe werden Zusatz⸗ dung von Süßst hergestellt wird, mußte die Verwen⸗ (3) Der Gesamtbetrag der gemäß Abs. 2 gegebenen nach dem Bestand am Beginn jedes Kalendervierteljahres in (1) Dem Darlehnsnehmer kann bis bae age des Kurs⸗ Der Londoner Goldpreis beträgt am 30. März 1939 b entschädigungen nicht ausgefolgt. slassen werhen feosf vasnch zur Sußung von Essigsäure zuge⸗ Anschlußhypotheken und der über 60 v. H. hinausgehenden Pfandbriefen der Art zu belegen, die für das in Betracht kom⸗ verlustes und der Geldbeschaffungskosten ein Zusatzdarlehn für eine Unze Feingold . .... b 1 = 148 sh 6 d I. Ueber die Anträge entscheidet endgültig die Fach⸗ vom 8. Se temb 11 die Normativbestimmungen Anteile aller übrigen Ausleihungen darf einen vom Ver⸗ mende Darlehn ausgegeben sind. gewährt werden, das 5 v. H. des Pegnd ait astehns nicht in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ vprüfungsstelle I des österreichischen Finanz⸗ sterilisi⸗ 1. 8 G 1 öö die gewerbliche Herstellung von (3) Für jedes beliehene Grundstück ist eine besondere uͤübersteigen darf, in geeigneter Form sicherzustellen und nach kurs für ein englisches Pfund vom 30. März mministeriums. 27 . stoff 8 en Gurken die Verwendung von künstlichem Süß⸗

1889 mit 8. 11,67 umgerechnet . 4 86,6741. .“ F11““ und von Essig mit künstlichem Süßstoffzusatz nicht mehr

2 . 3 .

waltungsrat mit Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen 1- 1/ 1 b Wirtschaftsministers festzusetzenden Anteil am Gesamtbestand Tilgungsrechnung zu führen, in der dem Darlehnsschuldner Festsetzung durch den Vorstand zu verzinsen und zu tilgen ist für ein G . 8 zugelassen ist, kommt die Ver t Süßsinet der Pfandbriefhypotheken nicht überschreiten. der Anteil am Gesamtbestande des Tilgungsfonds gutzu⸗ (2) Zur Erreichung eines höheren Abrechnungskurses in Feingold demnach .. . = pence 57,3087, ö1“ füßtem Essig (Essi ut die Verwendung von mit Süßstoff ge⸗ 8 F ist 88 sich aus den von ihm zum Tilgungsfonds kann auch vereinbart werden, daß der Schuldner die 88 5 utsche Währung umgerechnet. . . . = K.ℳ 2,78663. 3 Der Reichsminister der Finanzen. 8 Kerglichen HeEnh . dh 8 bes Ea. der ge⸗

8 s on 1 8 1 8 8 1 1 1 n er * 8 5 8 veFss es de 8 1 ] 8 be gnn8 1 1 ischmarinade Mo i

§ 9 ö eisteten Beiträgen und außerordentlichen Hahlungen nebst Beleihung verbundenen Unkosten ganz oder teilweise in Rate 8 in, den 30. März 1939. 8 8 Graf Schwerin von Krosigk. 8 und Fleischsalaten in Betracht. Bei Derstetung daißen

A4“*“ den aufgekommenen Zinsen und der Belegung der Barbestände abträgt, und zwar unter gleichzeitiger Aussetzung der Tilgung. b Statist; 8 1 1““ 12 1) Bei der Feststell Belei ind (Abs. 2) ergibt (Tilgungsguthaben). Werden die als ordent⸗ Wird das Pfandbriefdarlehn zur vorzeitigen Rückzahlung Statistische Abteilung der Reichsbank. 1 eFöessk; eIs acerfe wird Süßstoff deshalb zugelassen werden müssen, () Bei der Feststellung des Beleihungswertes sind nur liche Tilgungsbeiträge eingegangenen Barbeträge in Pfand⸗ fällig, so wird der vom Schuldner zu erstattende Betrag der ö11“ 8 Sissse6 Rwegen der 8 Eigzschasten des Grundstücks und der Ertrag zu briefen zu einem Kurse belegt, der unter dem Nennwert liegt Unkosten soweit er noch nicht entrichtet ist, sofort fällig. Die . Begründung 1 Essigs nicht beliebt, die Süßung mit Zucker aber wegen der berücsichigen den das 5. 8 bs so ist das Berliner Pfandbrief⸗Amt befugt, den sich daraus Erstattung der Unkosten ist Nebenleistung im Sinne des ¹1l 1 zur Verordnung über den Verk 82 b Gesahr⸗des Verderbens ausgeschlossen ist. lausswert is engemessen 8 berücksichtigen ann; auch der Ver⸗ solange von der Gutschrift aus⸗ § 1115 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bekanntmachung. vom 27 .ne 9. In dsschern⸗ 8— E 1r 1— vhezenhen Fweetswiun afetgen deer. . 115 1 des b Die mi 19 gr. 27 ˙e 6 27. .I S. 336ê). chen eingefügt, um klarzustell . (2) Der Beleihungswert wird nach einer Anweisung Pfandbriefdarlehen hat, age H. der gewährten § 22 6 Neichsarzetger Ffer ei achung vom hnll 1937 (Deutscher Die bisher geltende Verordnung üb 8 8 1 Les.nsnühnliche, gelegentlich auch beeesen (Schätzungsordnung) ermittelt, die vom Verwaltungsrat zu (4) Der Darlehnsschuldner kann nach Maßgabe der Vor⸗ Zwischenkredite. Vermögen der ehemali tf 818 5 beschlagnahniten Süßstoff vom 4. August 1926 (Reichs eee br. 8. 467 ee ere. sühnderne edigüic, un dis beschließen und vom Reichs⸗ und Preußischen Wirtschafts⸗ schriften der §§ 17, 18, 19 verlangen, daß ein seinem Til⸗ (1) Auf die von dem Berliner Pfandbrief⸗Amt zugesagten 1 G e v1A11““ Fassung vom 6. Juli 1928 Reichigefe bl. I een 5 ergeneerelareenamatehas t.,, eer190. minister zu genehmigen ist. böüungsguthaben entsprechender Teil des Bestandes des Til⸗ oder int Aussicht gestellten Beleihungen von noch üith estellen⸗ 8 8 E““ in und vom 30. September 1928 (Reichsgesegofer S. 377) 88 Ungeziefervertilgungsmittel sind ebenso wie in der bis⸗ § 10 gungsfonds zur Rückzahlung des Darlehns oder zur Kredit⸗ den Wohnungsneubauten können Zwischenkredite gegeben verden gemäß 2 Ab 1“ bewährt, so daß nur einige Aenderun⸗ f lien. 111A6“ ““ Beleihungshöhe. erneuerung zur Verfügung gestellt wird. werden. Diese sind durch Bestellung einer erststelligen Dar. Einbürgerun 118 98n 8 f-8 vS setzes über den Widerruf von gen und Neuerungen notwendig sind, die sich aus den nament. . Büm der Versh ʒ 88 8 889 6 . (5) Die Rechte des Darlehnsschuldners am Tilgungsfonds lehns⸗ oder Sicherungshypothek oder einer Grundschuld auf angehörigkei gen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ lich im Verkehr mit Arzneimitteln gemachten Erfahrungen, aus Be rfreimittel gerecht . 89 e““ (Abs. 3) sind Bestandteile des Grundstücks und gehen, ohne daß dem für die Beleihung vorgesehenen Grundstücke oder dadurch als dem 11.. 812 Reichsgesetzbl. 1 Seite 480) den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen und 8 den ee EEEEb e2 1 b 3 4 1 als 1 8 1“ 8 2 . K b 8 8 3 e ma 1 or 8 8 . . * gebenden Bestimmungen (§§ 7— 9) und unter Berücksichtigung es einer besonderen übertragung bedarf, auf den jeweiligen sicherzustellen, daß eine inländische Körperschaft des öffent⸗ e“ dexhans b inzwischen zum Zwecke der Marktregelung ergangenen Nor⸗ von den Heseedmneter eeseben 1 ] 8 Grundstückseigentümer über. Sie können, soweit die Satzung lichen Rechts die volle Ger leistung üb t. Inwieweit in, den 28. März 1939. mativbestimmungen des Reichsnährstandes ergeb b fzutei S a8d bie läshen wiche bescntenn beheea0 aller die Bewertung des Grundstücks betreffenden Verhältnisse nicht etwas anderes bestimmt, ohne das Grundstück weder 8 echts die volle Gewährleistung übernimmt. Inwie 1 828 1“ 3 Die Verordnung muß gleichzeitig mit d 1 Su Tbor⸗ haben. aufzuteilen. So wird die disher nicht besonders behandelt insbesondere auch seiner Lage, Art und Verwendungsfähigkeit abgetreten noch verpfändet noch von einem Dritten im Wege stattdessen eine anderweitige Sicherstellung, insbesondere - Der Reichsminister des Innern. Kraft treten, und zwar auch in I ich und musrofigesez,in Süßstoffes zu 8 . und unter Beachtung der vom Reichs⸗ und Preußischen Wirt⸗ der Zwangsvollstreck d stvollzi ge zusätzliche Pfandrechte zuzulassen ist, unterliegt im Einzelfalle b gS§. A. Hering. deutschen Gebieten erreich und in den sudeten⸗ Apotheken nunmehr ausdrücklich von . tspflicht schaftsminister gegebenen Richtlinien. Der Vorstand darf ö ung oder Arrestvollziehung in Anspruch der Entscheidung des Vorstandes des Berliner Pfandbries 1VYVhe gen v““ (Nr. 10) ausgenommen. Ebenso wie deme Errschenvzisffüche einem Darlehnsantrage nur stattgeben, wenn die Mittel zur 8 (6) Das Berliner Pfandbrief⸗Amt ist befugt, das Til⸗ uu“ 11 nun 3 à 88§ 2 sichd 5 vüe Vorschriften über die Kennzeich⸗ Verschreibungsrechts des Arztes auf diesem Gebtete nuae be. Darlehnsgewährung vorhanden sind oder in sicherer Aus⸗ sguthaben jederzeit 12 o. 2) Zwischenkredite werden bei der Hergabe des Pfand⸗ B k 88 en sich an die entsprechenden Vorschriften der absichtigt ist, muß auch der Apotheker di it Sür tnemüne sicht stehen Gatzung 80 de Schuldurfund aller d. rng der briefdarlehns abgerechnet. L.. b e anntmachung 8 8 Feschsaesesbier ssc ng pereednung vom 8. Mai 1935 verschriebenen Arzneimittel unbehindert anse Cheefafzufas 8 1 , 8 8 L-nn Schuldurkunde, aus der Hergabe von8 1 lber ein . 6 Vr 8 (Reichsgesetzbl. 1 S. 590) in der Fassung vom 16. April 19. hestin 1b § 11 Zwangsverwaltungsvorschüssen oder aus einem sonstigen (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 8 stellung 8.,e . Se. nm. (Keichsgesezbl. 1 S. 436) und voms 20. Dezemher 8888 Best 8 8 wenchaltendas dich erdehe dsan l. vnbereger Hergabe des Darlehns. Rechtsgrunde gegen den Darlehnsschuldner zustehenden 1 2 eichischer Staatsschuldverschreibungen. (Reichsgesetzbl. I S. 1391) an. nbnig g. getent werden düsfenn ee hn⸗ Iües ech g. Das Berliner Pfandbrief⸗Amt gewährt Pfandbrief⸗ fälligen Forderungen in Anspruch zu nehmen. österreichischer Schuldverschreibungen, die aus Neu eze die Aufschrift der Fabrikpackungen die Be⸗ ven die 5 vannin an nt. Hifc hondelt es sic lc darlehen durch Hergabe von Pfandbriefen nach ihrem Nenn⸗ 8 3 § 16 .“ 1 fremde Währung oder auf Schillinge mit Goldklausel zeichnung „Süßstoff“ mit Angabe der Art des Süßstoffes Vorschrift des Beutschesicnen, für wvelche auch die amtliche Verantwortlich: 8 1b (Schuldverschreibungen der österreichischen Teilausgabe (Benzoesauresulfinid oder Saccharin bzw Dulcin) enthalte Süßstofff voestede tschen Arzneibuchs schon einen Zusatz vo . zw. halten Süßstoff vorsieht, sowie um die aromatisierten ne8 29—

wert und Zinssatz. Hierbei kommen für den Darlehnsnehmer 8 11X“ vA. e- 1 Zinssatz. § f h H Zuzahlungen zum Tilgungsfonds. für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil umd 8 Internationalen Bundesanleihe 1930) lauten, muß. Das Fehlen dieser Angaben hat es bisher den Her⸗ arzneilichen Zusa nen im Falle der Annahme des Entschädigungs⸗ stellern der im § 7 Abs. 2 aufgeführten Erzeugnisse, bei denen bereitungen Nast Fim e Bei diesen Zu⸗

einmalig die Kosten der Ausgabe und Kurshaltung der Pfand⸗ s 8 briefe in Ansatz. Das Berliner Pfandbrief⸗Amt kann ver⸗ (1) Der Darlehnsschuldner ist befugt, die ordentliche äsi recrsa2n d G vec 3 Tilgung frühestens nach 5 Jahren seit dem 1. FJanuar des Präsident Dr. Schlange in Potsdam; ngebots der Reichsregierung vom 24. Oktober 1938 die Art des Süßstoffes angegeben werden muß, erschwert ihre häufig ni on Jucher durch Süßstof 1 usatzentschädigungen zum Ausgleich von Härten bei der Erzeugnisse vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Da Benzoe⸗ sabengn icht umgehen, um eine bessere Daltbarkeit und Lager⸗ D zove⸗ fähigkeit zu erzielen oder um übe ig;

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langen, daß die P fandbriefe ihm ode 3 4 8 0 5 in welchem die Beleihu g des Gru⸗ dstü cks als d e ür den Hande ste und den uübr gen redaktionellen 4 8 t Il rha 3 tz D gen a 0 n L L - 8 8 8 L h ufig uch 1 8 ebertrans durchführen 1t ine Sußung des

Stelle zum Verkauf für Rechnung des Darlehnsnehmers über⸗ vtzte E bes vv gg. ist, d 8 e Erneuerung des Darlehns vorgenommen ist, durch Zu⸗ 1 8. g j ch 3 Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. werden nur reichsdeutschen, natürlichen Personen nicht⸗ Form von Sathan. z. B. als Benzoesäuresulfinidnatrium in lich ist rin nicht lös⸗

eben werden. Bei der Abrechnung des dem Darlehnsnehmer 8. um Nilgungssoönde zur verstarten 5 - arnas Eies S zerlö z ngen zum Tilgungsfonds zu verstärken. Die Zuzahlungen 3 . 1 4 8 .

in deutscher Reichswährung auszuzahlenden Verkaufserlöses 3 3 gung 3 e zahlung Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft lüdischer Abstammung gewährt, die den Verkehr gebracht wird, kann an Stelle von Benzoesäure⸗ In Nr. 10 (bish.

83 8 8 8 N Nr. 18 er

1 ind di it der Ausgal d d zum Tilgungsfonds können erfolgen: S. icht n oder Übernahmewertes sind die mit der Ausgabe und dem 3 folg Berlin. Wilhelmstr. 32 a) am 14. April 1938 ihren Wohnsitz oder sulfinid auch das jeweils vorliegende Salz dieser Verbindung wurden die Begriff riffe

Vertrieb der Pfandbriefe verbundenen Kosten zu berückae 20) in barem Gelde, 8 r Ten vall Pf 3 2 Sieben Beilagen Aufenthalt im Lande Oesterreich hatten, angegeben werden.

sichtigen. Für diese Kosten kann ein Pauschalbetrag in Ansatz „) in Pfandbriefen derselben Art, in denen das 8 8 * 4 2 2 ¹ 8 1 8 2 8 8 . 1. 91 1 8 88 gebracht werden. lSDarlehn gewährt ist. Die Pfandbriefe sind mit / (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeil

üen 9 und ebenso in § 7 Abs. 2 Sn N. „Starkungsmittel“ jätetische 19ne. She Nährmittel“ entsprechend dem Fprachgehrann

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