Erste Beilage
zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 3. April 1939. S. 4
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 1. April. (D. N. B.) E ö“ 1 Pfund Sterling. Berlin 100 RM (verkehrsfrei) .. Warschau 6 100 Zlotv (verkehrsfrei) 111Iööä16“ 105 Pruantent . . . .. Iich . 100 Fraulen. .. EbE AAC1114161“ Amsterdam 100 Gulden .
Brief 24,90 212,96 100,20 14,09 119,14 89,43 282,48 128,47 111,23 125,26 5,3130 27,95
89,07 281,32 127,93 110,77 124,74
5,2920
Stockholm 100 Kronen Kopenhagen 100 Kronen 116“ New York (Kabel) 1 u.“ Mailand 100 Lire (verkehrsfrei). 27,85 G
Prag, 1. April. (D. N. B.) Amsterdam 15,51 ½, Berlin —,—, Zürich —,—, Oslo 687,50, Kopenhagen 611,00. London 136,87 ⅛, Madrid —,—, Mailand 152,30, New York 29,22 ½, Paris 77,40, Stockholm 705,00, Polnische Noten 545,00 nom. Belgrad 65,55, Danzig —,—, Warschau 551,50. 8
Budapest, 1. April. (D. N. B.) ([Alles m Pengö.] Amsterdam 182,40, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 16,08 ⅛, Mailand 17,7732, New York 343,60, Paris 9,10, Prag 11,86, Sofia 4,13, Zürich 77,05.
London 3. April. (D. N. B.) New York 468,28, Paris 176,78, Amsterdam 8,81 ⅞, später 8,81 ½, Brüssel 27,82 ½, Italien 89,05, Berlin 11,67, Schweiz 20,84, Spanien 42,25 B., Lissabon 110,18, Kopenhagen 22,40, Istanbul 583,00 B., Warschau 24,81 B., Buenos Aires Import 17,00 B., Rio de Janeiro 3,00 B.
Paris, 1. April: Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 1. April. (D. N. B.) [12,00 Uhr: holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,60, London 8,82, New York 1887/⁄18, Paris 499,00, Brüssel 31,70, Schweiz 42,30 Italien —,—, —,—, Oslo 44,32 ½, Kopenhagen 39,40. Stockholm 45,47 , ¹ rag —,—.
Zürich, 3. April. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 11,79,
London 20,84, New York 445,00, Brüssel 74,92 ½, Mailand 23 41, Madrid Berlin 178,50, Stockholm 107,40, Oslo 104,70, Kopenhagen 93,05, Istanbul 360,00. Kopenhagen, 1. April. (D. N. B.) London 22,40, New York 479,75, Berlin 192,20, Paris 12,80, Antwerpen 80,65, Zürich 107,75, Rom 25,40, Amsterdam 254,60, Stockholm 115,60, Dslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag —,—, Madrid 54,00, Warschau 90,85. Stockholm, 1. April. (D. N. B.) London 19,41, Berlin 67,00, Paris 11,05, Brüssel 70,25, Schweiz. Plätze 93,35, Amsterdam 220,75, Kopenhagen 86,80, Oslo 97,65, Wasbhington 15,00, Helsingfors 8,60, Rom 22,00, Warschau 78,75. 1 Oslo, 1. April. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 172,00, Paris 11,45, New York 427,00, Amsterdam 227,00, Zürich 96,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen 72,75, Stockholm 102,85, Kopenhagen 90,00, Rom 22,60, Warschau 81,25.
Moskau, 27./28. März. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 24,82, 100 Reichsmark 212,64. 1““
“ . London, 1. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20,00, Silber fein prompt 21 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 9,75, Silber auf Lieferung fein 215⁄16, Gold 148/6.
Wertpapiere.
„ Frankfurt a. M., 1. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 130,70, Aschaffenburger Buntpapier 78,50, Buderus Eisen 106,00, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 203,00, Deutsche Linoleum 156 , Eßlinger Maschinen 110,50, Felten u. Guill. 135,00, Pb. Holzmann 151 ⅜ Gebr. Junghans 96,25, Lahmeyer 114,75, Laurahütte 12,75, Mainkraftwerke 89,50, Rütgerswerke 140,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
118,00.
Hamburg, 1. April. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 111,00, Vereinsbank 119,50. Hamburger Hochbahn 98,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 59,00, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 59 ⅞, Allsen Zement 193,00, Dynamit Nobel 80,00, Guano —,—, Harburger Gummi —,— Holsten⸗ Brauerei 128,00, Neu Guinea 203,00, Otavi 22,25.
Wien, 1. April. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,90, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,80, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 101,25, 6 % Wien 1934 100,25, Donau⸗Dampfsch.⸗
Kronen. USA⸗Dollar
eea Fehns
———
8 “
Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich 126,00 (125,00 K.) †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 165,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit —,— †, HSanf⸗Jute⸗Textil 59,00, Hirtenberger —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AG. Perl⸗ mooser Kalk 326,00 (324,00 K.) †, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zünd⸗ waren —,—, Steirische Magnesit 89,00 †, Sterrische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch —,—, Steyrermühl Papier 33,00. Veitscher Magnesit 15,40 K., Waagner⸗Biro 164,00 †, Wienerberger Ziegel 105,75. — † = Variable Kurse. Amsterdam, 1. April. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 94,25, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 4 % England Funding Loan 1960 — 1990 76 %⅝, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 3311⁄16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 191,50, Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 1261 ⁄1 M., Koninkl. Nederl Mif. tot Exploit. v Petroleumbronnen 296 ⅞ M., Philips Petroleum Corp. (Z) 26,50, Shell Union (Z) 9,00, Holland Amerika Lijn 99,00 G., Nederl. Scheepvaart Unie 102 ⅜, Rotter⸗ damsche Lloyd 100,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 190 ⅞ M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 13 ⅞, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) —,—, 6 % Preußen 1927 (nat. 14,00, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.)
—NDennmnmnmbbbdbhe
ön Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
2 9
1. April Geld Brief
11,985 0,576 41,99
0,148
3,053 52,15 47,10 11,685
68,27 5,15 6,607 2,357
132,48 14,51 52,24
13,11 0,682
5,706 2,485 48,85
42,02 58,69
47,10 10,60
3. April Geld Brie
11,965 0,573 42,06
0,146
3,047 52,09 47,00 11,665
68,13 5,145 6,603 2,353
132,41 14,50 52,19
13,09 0,680
5,694 2,482 48,75
41,94 58,62
47,00 10,59
1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden l engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen
Aegypten(Alexandrien und Kairo) Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de e) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London). Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 9. Norwegen (Oslo).. Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
11,955 0,572 41,91
0,146
3,047 52,05 47,00 11,655
68,13 5,14 6,593 2,353
132,22 14,49 52,14
13,09 0,680
5,694 2,481 48,75
41,94 58,57
47,00 10,58
11,995
0,577 42,14
0,148
3,053 52,19 47,10 11,695
68,27 5,155 6,617 2,357
132,67 14,52 52,29
13,11 0,682
6,706 2,486 48,85
42,02 58,74
47,10 10,61
100 Kronen
100 Franken 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
60,12 60,24
56,01 56,13 1,978 1,982
0899 0,901
60,05
55,85 1,978
0,899
60,17
55,97 1,982
0,901
Amerika (New York) 1 Dollar 2,491 2,495] ß2,491 2,495
Sovereigns...
—,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 12 ⅛, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bant Bln. Pfdbr. (nat.) —,—. 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ½ % A. R. de B. E. D. (Acié6ries Réunies) 117,00, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 38,00, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —X,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 26,50, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —X,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 23,00, Amsterdamsche Bank 120,25, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 34,50, Holl. Kunstziide Unie —,—, Internat. Viscose Comp. 21,50, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electrictteits Mij. (Holding⸗Ges.) 222,50, Montecatini —,—. (Z) — Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.
——UVUVUVUVMNM2!UN2MéUNgNéuuẽℛ2ℛéNℛl!!ngnrUVUVUęNéęR——»„„—õnpn
Ausländische Geldsorten und Bank oten.
3. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,463 2,483 2,463 2483 0,545 0,565 41,92 42,08 111
51,91 52,14 47,01 47,19 11,64 11,68 11,64 11,68
5,10 5,14 6,57 6,59 132,18 132,70
13,07 13713 5,63 5,67 2,454 2,474
— — 7 .
— —
1. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,463 2,483 2463 2,483 0,544 0,564 41,76 41,92 0,11 0,13
51,90 52,10 47,01 47,19 11,63 11,67 11,63 11,67
5,10 5,14 6,568 6,58 131,99 132,51
1307 13,13 5,63 5,67 2,453 2473
1ö6“ Notiz
für
Stück
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso
100 Belga
1 Milreis
100 Leva
100 Kronen
100 Gulden
1 engl. Pfund
1 engl. Pfund 00 estn. Kr.
100 finnl. M.
100 Frs.
100. Gulden
100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kanad. Doll.
100 Lats
100 Litas
100 Kronen
1100 Zloty
100 Lei 100 Lei
100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
1 türk. Pfund . 100 Pengö
20 Francs⸗Stücke .. Gold⸗Dollars .... Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar. Argentinische.. Peigtiechh Brasilianische.. Bulgarische .. Dänische. DPanziagek6 Englische: große... 1 £ u. darunter ranzösische Holländische Italienische: große . 100 Lire u. darunt. Jugoslawische... Kanadische Lettländische. Litauische.. Norwegische. DPolnisehh. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei .. Schwedische b Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunk. Türkische Ungarische
% —8
58,41 47,19
58,70 47,01
58,46 47,01 4719
60,13 55,92 55,92
1,91
59,89 55,70 55770
1,89
60,20 56,08 56,08
1,ͦ91
59,96 55,86 1,89
deaAn
Oie rrendes, t mRNollerungen—
der Kommifsion des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 3. April 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcen . . . . .. 133 NM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren “ Antimon⸗Regulus .. — Feinsilber 36,60 — 39,90
-
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust⸗ und Fundachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
Offentlicher Anzeiger.
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
8
chlagnahmt.
Es ergeht und juristischen land einen Wohnsitz
Steuersteckbriie Verbot, Zahlungen
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Kurt Israel Laske, am 14. 7. 1901 zu Berlin, und eine Ehefrau Lilli Sara, geborene Westheimer, geboren am 14. 6. 1908 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Dahlmannstraße 4, zur Zeit im Ausland, näherer Aufenthalt unbekannt, schulden dem Reich einen Reichsfluchtsteuerrest von 4911,— Hℳ, Leistung bewirkt der am 15. April 1938 fällig gewesen des ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom dem Reich Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, mindestens jedoch 2 vom Hun⸗ dert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1937 S. 1385; 1938 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strasverfahren ent⸗
wirken; sie werden
Monats, dem Anzeige über
Ansprüche zu machen. Wer nach der
füllung an die
Leistung keine schlagnahme gehabt hat auch kein Verschulden kenntnis trifft. gleich.
Wer seine vnpeigebf
oder fahrlässig nicht er § 10 Absatz 8
Steuerhinterziehung
“]
und entstehenden Kosten be⸗
hiermit an alle natürlichen Personen, die im In⸗ Steuerfahndungsdienstes und des — ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre 8 leitung oder Grundbesitz haben,
— oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ ; sie den hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines unterzeichneten Finanzamt 1 die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen
b Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗
Steuerpflichtigen eine ben ist nach § 10 Absatz 1 Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Kenntnis von der Be⸗ 2 98 der igenem Verschulden steht das Verschulden eines 1-eee
licht vorsätzlich üllt, wird nach 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ wveee 2. ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ jeden a
abgabenordnung) bestraft. g 2
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des und Sicherheitsdienstes, des
oll⸗ Lahndungsdienstes sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der sam der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
„Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, 19g. festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtstegerge setzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen. — 29/1759.
Berlin W 15, 17. März 1939.
Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord.
(Unterschrift.))
Gemäß
S. 599; 1932 S.
as
Reichs die ge⸗
steuergesetzes
ren
und land
Un⸗ [520] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Fräulein Ruth Brück, geboren am 13. November 1913 zu Berlin uletzt wohnhaft in Berlin⸗Wilmersdorf, rau⸗ tenaustraße 11, zur Zeit in Rio de Janeiro, Rua Joanne Angelice Nr. 5, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 15 942,— H. ü, die am 1. Juni 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für den Zeitpunkt der Fälligkeit schl. angefangenen Monat,
füllung
agnahme auch kein
olgenden
§ 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 Reichsgesetzbl. I1 1931 S. 699; „S. 571; 1934 S. S. 850; 1937 S. 1385) wird hiermit das “ Steuerpflich⸗ igen zur Sicherung der Ansprüche auf ofer sinccstener nebst Zuschlägen Esetzes, soter mäß § 9 8 1
und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗ entstandenen Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle juristischen Personen, einen Wohnsitz Aufenthalt, ihren leitung oder Grundbesitz haben, Verbot, Zahlungen stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Vesschgepübes die der zustehenden Forderungen oder sonsti Ansprüche zu machen. “
8 öffentlichung di und Bekann mnechen “ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗
l an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist neer des Reichsfluchtsteuergesetzes hier⸗ dem Reich gegenüber nur wenn er bewei Leistung keine ehabt hat erschulden
kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine vapptsepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗
nicht der Tatbestand der teuerhinterz.
3 ng oder der Steuer⸗ gefährdung (§§. 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt
392, 941; 1935
auf iffer 1 des Reichsflucht⸗ estzusetzende Geldstrafe ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. zuführen.
Es ergeht hiermit die Kufforderung die obengenannte Steuerpfli tige, falls 8 im Inland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie gemäß § 11 Ab⸗
und entstehenden
natürlichen — die im In⸗ ihren gewöhnlichen Sitz, ihre Geschäfts as
oder sonstige Lei⸗
Steuerpflichtigen
Zwecke der Er⸗ verzüglich dem
n Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er olgt, vor⸗ uführen. — 0 2011 B 28 1/38 St 7r. 14/1968. ö Berlin W 15, 9. März 1939
Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord
(Unterschrift.)
§ 10 1619. 1
urch dann befreit, st, daß er zur Zeit der Kennknis von der Be⸗ und daß ihn an der Un⸗
— 2
0 2011 B 2888/38 St.
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un Deutschen Reichs
Nr. 79 —
“
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
Änderungen rebaktioneller
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage.
Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“
liegt können nicht verwendet
werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen,
deren Druckvorlagen nicht völlig
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
521] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Bankier Berthold Baumgarten, geboren am 19. 2. 1872 zu Frankfurt a. O., zuletzt wohnhaft in Berlin W 35, von⸗der⸗Heydtstr. 16, zur Zeit in Holland, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 2316,— RM., die
am 1. Okt. 1938 fällig gewesen ist,
nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den 2 der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1937 S. 1385; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Keichsfluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz aben, das Verbot, Zahlungen oder onstige Leistungen an den Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden iermit aufgefordert, unverzüglich, pätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zu⸗ stehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann be⸗ freit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine An eigebflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand
r Steuerhinterziehung oder der Steuegefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. 0. 2011 Str. L. 117/38. b
Berlin⸗Charlottenburg, 11. 3.1939.
Finanzamt Tiergarten (Unterschrift.)
[522] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Die Rentnerin Wwe. Adolf Mann, geb. Julie Sara Altstädter, geboren am 5. 3. 1867 zu Weinheim, zuletzt wohn⸗ haft in Köln⸗Bayenthal, Hermann⸗ Löns⸗Str. 2, zur Zeit im Auslande, 888 dem Reich eine Reichsflucht⸗ teuer von 8592,83 R.ℳ nebst einem Zuschlag von 1 v. Hundert für jeden auf den als Auswanderungstag sest⸗ gesetzten 18. November 1988 folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag ist bis zum 31. 3. 1939 von 13 954 R.ℳ zu berechnen.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften, Reichssteuerblatt 1934 Seite 599, Reichsgesetzblatt 1935, I Seite 844, Reichsgesetzblatt 1931, Seite 699, Reichsgesetzblatt 1936, Seite 961, Reichsgesetzblatt 1932, Seite 571, Reichsgesetzblatt 1937, Seite 1385, Reichsgesetzblatt 1934,
druckreif eingereicht werden.
Seite 392, Reichsgesetzblatt 1939, 1 Seite 125, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ 18 nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. I1 a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. „Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. I der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden fece das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht ea wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 11 Abs. I der Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ Bnditeg die sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls se im Inland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. (St.⸗Nr. 253/582.)
Köln, den 24. März 1939.
Finanzamt Köln⸗Süd. In Vertretung: Hesse.
[523] Bekanntmachung. 8
Betreff: Entziehung des Doktorgrade
des Ernst Morgenxoth, geboren in Paris. .
Auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 ist der Ernst Morgenroth, ge⸗ boren am 21. 4. 1910 zu Paxis, der deutschen Staatsangehörigkeit für ver⸗ lustig erklärt worden. .
Dem Genannten ist daher der ihm von der Philosophischen Fakultät, I. Ab⸗ teilung der Universität Gießen ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 15. März 1939 entzogen worden.
Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.
Gießen, den 28. März 1939.
Der Rektor der Ludwigs⸗Universität.
Seiser.
3. Aufgebote.
[530] Aufgebot. 5 Die Gewerkschaft „Neue Hoffnung⸗ Landeskrone“ in Wilnsdorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Grubenvor⸗ standes, hat in Vollmacht des Josef Rosenbaum das Aufgebot der Kux⸗ scheine Nr. 22, 101 und 102 der Ge⸗ werkschaft „Neue Hoffnung⸗Landes⸗ krone“ in Wilnsdorf (Kreis Siegen), eingetragen im Gewerkenbuch auf den Namen des Josef Rosenbaum in Köln, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 31. Oktober 1939, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 77, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Siegen, den 29. März 19390. Amtsgericht.
anzeiger und Preußi
Berlin, Montag, den 3. April
1“
nzeiger —
[529] Aufgebot.
Die Gewerkschaft „Neue Hoffnung⸗ Landeskrone“ in Wilnsdorf (Kreis Siegen), vertreten durch den Vor⸗ sitzenden des Grubenvorstandes, hat das Aufgebot des Kuxscheines Nr. 969 der Gewerkschaft „Neue Hoffnung⸗Landes⸗ krone“ in Wilnsdorf, im Gewerkenbuch eingetragen auf den Namen des Ema⸗ nuel a. Kans in Bochum, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 31. Oktober 1939, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 77, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Siegen, den 29. März 19839.
Amtsgericht.
[527 8 Aufgebot.
Die Städtische Sparkasse in Bremer⸗ haven hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung des an⸗ geblich verlorengegangenen, von ihr ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 29 000 (Inhaber S. Goldner, Weser⸗ münde⸗G., Ludwigstraße 4) beantragt und den Verlust dieses Buches glaub⸗ haft gemacht. Der Besitzer dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Oktober 1939, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Bremerhaven, Am Hafen 9, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird.
Bremerhaven, den 28. März 1939.
Das Amtsgericht.
[528] Aufgebot.
Die Firma Westdeutsche Werkzeug⸗ maschinen Alktiengesellschaft, früher Soag Werkzeugmaschinen A. G. in Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Straße 91 a, hat das Aufgebot das angeblich ver⸗ lorengegangenen, am 8. Juni 1938 aus⸗ gestellten, auf die Firma Schmidt, Kranz & Co., Novdhäuser Maschinen⸗ fabrik A. G., Nordhausen, gezogenen, am 3. September 1938 fälligen Akzeptes über 5267,— RM, zahlbar bei der Reichsbankstelle Nordhausen zu Lasten des Girokontos von Schmidt, Kranz & Co., beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. November 1939, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ Pricht, Sedanstraße 10, Zimmer 55, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Nordhausen, den 27. März 1939.
Das Amtsgericht.
[525] Aufgebot.
Der Notar Baetcke, Ahrensburg, hat als Bevollmächtigter des Behördenan⸗ gestellten Alfred Meier, Hamburg, Bürgerstraße 44 IV., dieser mit Gene⸗ ralvollmacht für die Gläubigerin, die Witwe — Henriette Georgia Viehoff (genannt Vilmar) geb. Kracke, Ham⸗ burg, Washingtonallee 6, handelnd, das Aufgebot der verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefe über die im Grundbuch von Ahrensburg Blatt 431 in Abt. III unter Nr. 5 eingetragene Briefhypothek von Hℳ 5000,— und unter Nr. 6 einge⸗ tragene Briefhypothek von R.ℳ 7000,—, beide eingetragen für die vorstehend be⸗ zeichnete Witwe Vilmar, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 17. Oktober 1939, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Ahrensburg, Zimmer Nr. 15, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.
Ahrensburg, den 30. März 1939.
Das Amtsgericht.
1524] Bekanntmachung. Die Bauersehefrau Margarete Roth in Theuern, Hs. Nr. 13, hat als Gläu⸗ bigerin das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefs über die im Grundbuch für Theuern Band 3 Blatt 151 Seite 494 Abt. III Nr. 8/V für die Metzgerseheleute Josef und Margareta Ehbauer von Theuern auf dem Anwesen Hs. Nr. 34 in Theuern am 6. 5. 1929 eingetragene Grundschuld zu 6000 H. ℳ mit Zinsen zu jährlich 8 v. H. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 18. Juli 1939, vorm. 9 Uhr, Zimmer 34 des Amtsgerichtsgebäudes, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amberg, den 28. März 1939. Amtsgericht Amberg. (Unterschrift.)
[526] Aufgebot.
Auf den Antrag der Heinrike Man⸗ gold geb. Staudenmayer. Wagners⸗ ehefrau in Blaubeuren, wird das Auf⸗ gebot erlassen zum Zweck der Todes⸗ erklärung des am 10. April 1889 zu
Blaubeuren geborenen, im Inland zu⸗ letzt in Blaubeuren wohnhaften, seit dem Jahr 1913 verschollenen Johannes Staudenmayer. Aufgebotstermin wird bestimmt Montag, den 16. Oktober 1939, nachm. 2 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Blau⸗ beuren. Johannes Staudenmayer wird aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Johannes Staudenmayer zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin b Amtsgericht Blaubeuren Anzeige zu machen.
Blaubeuren, 29. März 1939. Amtsgericht. AGRat Klumpp.
[531] Aufgebot.
Frau Frida Schurr geb. Hauser in Derendingen hat die ihres Ehemanns Paul Schurr, geb. am 17. März 1899 in Winnenden, zuletzt wohnhaft in Winnipeg (Kanada), 206 Alexander Ave, beantragt. Der Verschollene hat sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 11. 10. 1939, 10 Uhr, hier zu melden, sonst wird die Todeserklärung ausgesprochen. Alle, welche Auskunft über Leber oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht (Württ.).
[532] 5 Die Katharina Rau geb. Fischer, Landwirtsehefrau in Steinsfurt, Nichte des Verschollenen, hat beantragt, den verschollenen Johann Karl Fischer, geboren am 27. Sept. 1852 in Steins⸗ furt, zuletzt wohnhaft in Steinsfurt, im Jahre 1868/69 nach Amerika aus⸗ ewandert, für tot zu erklären. Der Genannte wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am Donnerstag, den 19. Oktober 1939, nachmittags 15 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 1. Stock, Zimmer Nr. 3, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen ben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht anzuzeigen.
Sinsheim (Elsenz), 25. März 1939.
Amtsgericht.
Beschluß.
auf
Schorndorf
[533]
nach dem am 17. April 1916 verstor⸗ benen Schlächtermeister Hermann Cohn am 21. Oktober 1916 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.
Berlin, den 29. März 1939. Amtsgericht Berlin. Abteilung 463.
[534] Beschluß. 1 Dem Invaliden Johann Gisbertz in Glehn ist am 17. November 1936 ein Erbschein nach seiner am 5. Juni 1935 in Glehn verstorbenen Ehefrau Gertrud b. Drossart auf Grund gesetzlicher rbfolge dahin erteilt worden, daß die Verstorbene von ihrem Ehemann zu ¼ Anteil und ihren fünf Kindern zu je ½% Anteil beerbt worden sei. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird n für kraftlos erklärt. Neuß, den 29. März 1939. Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[535] Ladung. “
Gretchen Müller gebd. Gaeth in Malchow klagt gegen ihren Ehemann Franz Müller, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung (§§ 47, 49 des Ehegesetzes). Verhandlungstermin: 6. Juni 1939, 9 ½⅛ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 8. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[536] Ladung.
Die Ehefrau Margarete Gertrud Johanna Matterne geb. Dullat klagt gegen ihren Ehemann Gerhard Walther
atterne, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung (§ 55 des Ehegesetzes). Verhandlungstermin: 23. Mai 1939, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 8.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[538] ꝑOeffentliche Zustellung.
Die Frau Irma Bremer geb. Rose in Düsseldorf, Höhenstraße 38, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den kaufmännischen Angestellten Paul Bremer, früher in Bunzlau, z. Z. unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Liegnitz auf den 6. Juni 1939,
9 Uhr, mit der Aufforderung, sich
[539]
Der Erbschein, der über die Erbfolge⸗
-—
durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen t bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Rechtsanwalt als Prozeß⸗ Liegnitz, den 20. März 1939. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. B Frau Berta Schober geb. Pacht in
Oberlind bei Sonneberg, Streitvertreter: der Rechtsanwalt Möller in Sonneberg, klagt gegen ihren Mann, den Vertreter Rudolf Schober, früher in Schmal⸗ kalden, wegen Entziehung der Unter⸗ haltspflicht und weil er lich dem Trunke Sch
Scheidung aus
habe, auf Sie ladet den
uld des Verklagten.
Verklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor den Einzelrichter
der 3. Zivilkammer des Landgerichts zu
Meiningen auf Freitag, den 9. Juni 1939, 9 1% Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Meiningen, den 30. März 1999.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[541] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Georg Fleckenstein, gesetzlich vertreten durch das Bezirksjugendamt in Berchtesgaden, er⸗ hebt gegen den Unterlagerführer Hein⸗ rich Schmitt, früher in Oberau bei Berchtesgaden, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Klage und beantragt, zu er⸗ kennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte als Vater des von der Ka⸗ tharina Kraus am 1. Februar 1938 un⸗ ehelich geborenen Kindes Friedrich Georg Fleckenstein gilt. 2. Der eklagte wird verurteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, d. i. vom 1. Februar 1938, bis zu dessen 16. Lebensjahr eine vierteljährlich vor⸗ auszahlbare Unterhaltsrente von monat⸗ lich 40 H ℳ zu entrichten. 3. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berchtesgaden, Zimmer 5, auf den 10. Mai 1939, 10 Uhr, geladen. — C 68/38.
Berchtesgaden, den 30. März 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
[251] Oeffentliche Zustellung. Die unbekannten Erben der am 14. November 1937 verstorbenen Witwe Alice Lasse, geb. Krews, aus Berlin, vertreten durch den b er Rechtsanwalt Rudolf Möller in Berlin W 50, Augsburger Straße 21, klagen xegen Frau Else Webelhorst, geb. Heidtmann, früher in Berlin W, Kur⸗ fürstenstraße 151 bei Schoppe, wegen Miete. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht Schöneberg auf den 17. Mai 1939, 9 ½ Uhr, Zimmer 36, geladen.
Berlin⸗Schöneberg, Grunewald⸗ straße 66,67, den 17. März 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[542] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Wirtschaftsprüfer Georg Wunder⸗ lich, Berlin⸗Tempelhof, Manfred⸗von⸗ Richthofen⸗Straße 6, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Weidler, Berlin, Kurfürstendamm 179, klagt gegen:
1. Erich Kahn, 2. n hn, früher in Berlin⸗Schöneberg, Grune⸗ waldstr. 56, auf Zahlung von 310 H. ℳ Mietrückstände. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Schöne⸗ berg; Zimmer 46, auf den 25. Mai 1939, 9 Uhr, geladen. Berlin⸗Schöneberg, 28. März 19689. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
543] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Reiner Gerhards, wohn⸗ haft in Uebach, Rimburger Str. 14, klagt gegen die Eheleute Fäga Szyja, früher Uebach, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Räumung und Miet⸗ forderung mit dem Antrage auf kosten fällige Verurteilung zur Räumung un Zahlung. Der Kläger lädt die Beklag ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Geilenkirchen, -1- 225, Zim⸗ mer 32, auf den 24. ai 1939, vorm. 9 Uhr. 6“
Geilenkirchen, den 27. März 1939 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[544] Oeffentliche Zustellung.
Der praktische Arzt Dr. med. Fri Breitenborn in Schmalnau klagt gegen die Witwe Pauline Kupfer geborene Nordheim, früher wohnhaft in Brückenau, mit dem Antrag, die Be⸗ klagte zu verurteilen, die im Grund⸗ buch von Schmalnau Band VI Ar⸗ tikel 189 eingetragenen Grundstücks⸗ parzellen Nr. 1554/38, 1555/38 und 1556/38 frei von Rechten und An⸗ sprüchen Dritter an den Kläger aufzu⸗ lassen. Die Beklagte wird zur Güte⸗ verhandlung, gegebenenfalls zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits —
in der öffentlichen Sitzung des Amts⸗