Reich
B 1 1“
aatsanzeiger Nr 82 vom 6 April 1939. S.
Vom 21. März 1939. 1“ (Veröffentlicht im Reichsgesetzbl. Teil I S. 631 vom 30. 3. 39))
Auf Grund der §§ 22 und 32 des gesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1499) in dder Fassung der Ersten Verordnung zur Aenderung des Maß⸗ und Gewichtsgeseßes vom 18. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. 1.
S. 452) wird die Eichordnung vom 8. November 1911 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1930 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 39) mit den Aenderungen durch die Verord⸗ nungen vom 27. April 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 143), vom 10. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. 247), vom 14. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1123), vom 28. Juni 1935 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 855), vom 27. Januar 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 42), vom 9. März 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 317), vom 18. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 745) und vom 12. Sep⸗ ember 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1021) wie folgt geändert:
Artikel V Eichung der Hydrostatischen Waagen
Hinter dem Abschnitt XB (Meßwerkzeuge für chemische und physikalische Gasbestimmungen) wird eingefügt:
C. Hydrostatische Waagen
⸗ zur Bestinunung der Dichte Dezimalstellemn
8 § 151 ““ Gattungen Zulässig ind 1 Waagen, mit denen die Dichte einer Flüssigkeit durch Aus leich des Auftriebes eines Senkkörpers durch Reitergewichte Hefinme wird. Die Reiter⸗ gewichte greifen an verschiedeuen Hebellängen des Last⸗ armes an. 8 2. (1) Das Meßgerät besteljt aus der Waage, der Senk⸗ EI“ und Gewichten zur Ausgleichung des Auf⸗ riebes. .(2) Der Senkkörpervorrichtung muß nach Maßgabe der Eichanweisung die zugehörige Vorschrift zur Berechnung der Dichte beigegeben sein. ö § 151 a
Einheiten und Justierungen
1. Dichte ist das Verhältnis. Püese= Die Dichte des reinen Wassers bei 40 unter dem Druck einer Atmosphäre ist 1 un Gramm Dichteeinheit —
2. Der Senkkörper muß auf die Dichte 0,9982 (Dichte des Wassers von 205) justiert sein (§ 151 d Nr. 4 Abs. 1).
§ 151 b 1 Aℳ der Waagen und Gewichte gelten die f chriften über die Präzisionswaagen und Prazistons⸗ 8b IBenntzrpet uns Thermometer müssen aus einem in der Eichanweisugig angegebenen Glas von geringer thermischer Nachwirkung bestehen. Für den zugehörigen Aufhängedraht ist nur Platin zuhissig. .
§ 151 e
Gestalt and Einrichtung der Waagen und Gewichte
1. Der Balkenarm, der die Senkkörpervorrichtung trägt, muß durch hezifferte Kerben oder Stahlschneiden, die zur Auf⸗ nahme der Reitergewichte dienen, in zehn gleiche Teile geteilt sein. Das (Gewicht der Senkkörpervorrichtung muß am anderen
Arm durch ein festes Gegengewicht oder ein an einer Schneide “ Gewicht (z. B. in Form einer Schale) ausgeglichen ein.
M2. Kerben, Schneiden und Gewichte müssen so beschaffen sein, daß die Hebelarme, an denen die Gewichte angreifen, ein⸗ deutig bestimmt sind.
3. Die Waage muß Schwangungen haben. 6 4. Die mit dem Senkkörper in Luft belastete Waage muß bei Aufstellung auf waagerechter Unterlage in die Einspiel⸗ lage (z. B. durch Fußschrauben) einstellbar sein.
b 5. Im übrigen gelten die Vorschriften für Präzisions⸗ waagen; jedoch findet § 88 Nr. 13 keine Anwendung.
6. Die Gewichte müssen, entsprechend dem Volumen des Senkkörpers (8 Nr. 4 Abs. 1), die Maße haben
1 0,1 0,01 Gramm.
Maß⸗ und Gewichts⸗
ostatische . auf
16 1. ür den Werkstoff
Anschläge zur Verhinderung großer
Gestalt und Einrichtung der Senkkörpervorrichtung 1. (1) Der Senkkörper muß mit einer Oese aus Glas versehen sein. In der Oese des Senkkörpers muß ein Platin⸗ draht befestigt sein, dessen anderes Ende in einer Oese eines zur Massenberichtigung der Senkkörpervorrichtung (Nr. 3) be⸗ stimmten Metallstückes befestigt ist. Das Metallstück muß mit einem Haken zum Aufhängen am Waggebalken versehen sein.
(2) An der Stelle des Platindrahtes, wo er zur Befesti⸗ gung in der Metallöse zusammengedreht ist, muß eine kreis⸗ runde Stempelstelle von ungefähr 5 Millimeter Durchmesser hergerichtet sein.
2. (1) Die Dicke des Millimeter betragen. .
(2) Bei der gebrauchsfertigen Vorrichtung darf der Ab⸗ stand der Oese des Senkkörpers von der O 1 des Metall⸗ stückes (freie Länge des Platindrahtes) nicht kleiner als 97 und ö g5 108 Millimeter sein.
3. Die Masse der ganzen Senkkörpervorrichtun mu 30 Gramm -S-h Pag. 9 e en 1
4. (1) Dem Auftrieb des Senkkörpers und der halben
Länge des Platindrahtes in reinem Wasser von 200 muß durch Gewichtsstücke von der Masse 9,982 Gramm in Luft mittlerer Dichte das Gleichgewicht gehalten werden.
(2) Alsdann hat eine Flüssigkeit bei 200° bis auf eine
Korrektion die Dichte een Darin bezeichnet m die auf die
Endschneide bezogene Masse der Gewichte in Gramm, die in Luft dem Auftrieb des Senkkörpers in der Flüssigkeit das Sleichgewicht halten. Die Korrektion ist wegen des Luftauf⸗ triebes und wegen des am Draht sich ausbildenden Flüssig⸗ keitswulstes nach Maßgabe der Eichanweisung vorzunehmen.
5. (1) Der Senkkörpervorrichtung muß ein Thermometer beigegeben fein. Der Senkkörper darf nicht als Thermometer
Platindrahtes darf höchstens 0,2
k t
se
se
m
ausgebildet sein. 2
des kleinsten Teilabschnittes.
Präzisionsmeßgeräte.
wichten, auf (& 151 d. Nr. 1 Abs. 2), auf der Grundfläche
Teil der Waage erfolgen, der als Träger des Hebelwerks dient. Bei den Gewichten von weniger als 10 Gramm darf von der Stempelung abgesehen
Neueichung auf der Waage bei der an geeigneter Stelle angebrachten Plombe beizufügen.
2. Hydrostatische digge h zur Bestimmung der Dichte auf
Dichte
eines Senkkörpers durch Gewichte bestimmt wird, die an der Endschneide
Eichanweisung die zugehörige Vor Dichte beigegeben sein.
stellen wie an
Schneiden und außer Tariervorrichtungen auch andere Vor⸗ richtungen zur Einstellung des Nr. 13 findet keine
gewichte abweichen und abschraubbare
draht befestigt, sein, dessen anderes Ende in einer Oese eines ur Massenberichtigung estimmten Metallstückes befestigt ist. mit einem Haken zum
egtigung in der
0,2 Millimeter betragen.
8 8 *
(2) Das Thermometer darf nicht gröber als in halbe Grade geteilt sein. Der Abstand benachbarter Teilstriche muß bei Einteilung in halbe Grade mindestens 1 Millimeter, bei feinerer Teilung mindestens 0,7 Millimeter betragen.
6. Der Senkkörpervorrichtun muß ein passendes schlierenfreies Standglas zur Aufnahme der Flüssigkeit bei⸗
gegeben sein. 1““ § 151 e
ASBezeichnungen 186
1. Der Waagebalken muß die Fabrikmarke des Herstellers und eine Fabriknummer tragen. 2. Die Reitergewichte brauchen keine Bezeichnung zu ragen.
3. Auf dem zur Massenberichtigung bestimmten Metall⸗ stück muß die Masse der Senkkörpervorrichtung (§ 151 d Nr. 3) angegeben sein. Die gleiche Kennzeichnung muß das das Gewicht der Senkkörpervorrichtung ausgleichende Gewicht tragen, wenn es an einer Schneide hängt (§ 151 c Nr. 1).
§ 151 ü Fehlergrenzen
Die Empfindlichkeit der Waage muß so groß sein, da eine Gewichtszulage 1 Senkkörper von 3 Milligramm no einen deutlichen bleibenden Ausschlag bewirkt, wenn sich der Senkkörper in Luft befindet. 2. Die Teilung des einen Balkenarmes durch Kerben oder Stahlschneiden muß so ausgeführt sein, daß die Fehler der Teilung keinen größeren Gewichtsfehler als 3 Milligramm hervorrufen.
3. (1) Das Volumen des Senkkörpers einschließlich der halben Länge des Platindrahtes (§ 151 d Nr. 2 Abs. 2) muß so abgeglichen sein, daß der Volumenfehler bei der Be⸗ stimmung der Dichte des Wassers höchstens einen Fehler von 0,0005 der Dichte hervorruft. ,02) Die Fehlergrenze für die Masse der Senkkörpervor⸗ richtung (§ 151 d Nr. 3) beträgt 3 Milligramm. 4. Die Fehlergrenzen betragen für die Gewichte von
8 Gramm
0,1 0,01 DC116“ „
5. Die Fehlergrenze des Thermometers beträgt die Hälfte
8 8 8— 8
8
§ 151 g Stempelung
1. Die Stempelung erfolgt mit dem Stempelzeichen für
2. (1) Das Stempelzeichen ist auf der Waage, den Ge⸗ der Stempelstelle der Senkkörpervorrichtung
und auf dem Thermometer aufzubringen. 1— (2) Die Stempelung darf statt auf dem Balken auf einem
Stem werden. 3. Das Jahreszeichen ist dem Stempelzeichen bei der Nacheichung auf ein
Dezimalstellen § 151 ‚h Gattungen
sind hydrostatische Waagen, mit denen die lüssigkeit durch Ausgleichen des Auftriebes
1. Zulässi einer
angreifen. 2. (1) Das Meßgerät besteht aus der Waage, der Senk⸗ I11 und Gewichten zur Ausgleichung des Auf⸗ riebes. (2) Der Senkkörpervorrichtun muß nach Maßgabe der schrift zur Berechnung der
8
§ 1511 Eihnnheiten und Justierungen
1. Die Vorschriften des § 151 a Nr. 1 finden Anwendung.
2. Der Senkkörper muß auf die Dichte 0,99823 (Dichte
Wassers bei 20 ⁵) justiert sein (§ 151 m Nr. 4 Abs. 1).
J] 1 Werkstoff § 151 b finden Anwendung.
§ 1511 Gestalt und Einrichtung der Waagen und Gewichte 1. An die Waagen sind die gleichen Anforderungen zu Präzisionswaagen. Jedoch sind justierbare
.“
Nullpunktes zulässig. § 88 . Anwendung. g 1 ssig. § 2. Die Gewichte dürfen von der Form der Präzisions⸗ Knöpfe haben.
§ 151 m Gestalt und Einrichtung der Senkkörpervorrichtung
1. (1) Der Senkkörper muß mit eine Oese aus Glas ver⸗ hen sein. In der Oese des Senkkörpers muß ein Platin⸗
der Senkkörpervorrichtung (Nr. 3) Das Metallstück muß in Aufhängen am Waggebalken ver⸗ hen sein.
2) An der Stelle des Platindrahtes, wo er zur Be⸗ Metallöse zusammengedreht ist, muß eine Millimeter Durch⸗
des Platindrahtes darf höchstens
eisrunde Stempelstelle von ungefähr 5 esser hergerichtet sein. 2. (1) Die Dicke
des Senkkörpers
—
8 Bei der gebrauchsfertigen Vorrichtung darf der Ah⸗ stand der Oese des Senkkörpers von der Oese des Metall⸗ stückes (freie Länge des Platindrahtes) nicht kleiner als 97 und nicht größer als 103 Millimeter sein.
3. Zulässig sind zwei Senkkörpergrößen. Die Masse 88 ganzen Senkkörpervorrichtung muß 150 oder 300 Gramm etragen.
4. (1) Dem Auftrieb des Senkkörpers und der halben Länge des Platindrahtes in reinem Wasser von 200 muß durch Gewichtsstücke von der Masse
49,9115 Gramm bei dem kleineren Senkkörper, 99,8230 Gramm bei dem größeren Senkkörper in Luft mittlerer Dichte das Gleichgewicht gehalten werden. (2) Alsdann hat eine Flüssigkeit bei 200 bis auf eine
Korrektion die Dichte 50 bei dem kleineren und 100 bei dem
größeren Senkkörper. Darin bezeichnet m die Masse der Ge⸗ wichte in Gramm, die in Lust dem Auftrieb des Senk⸗ körpers in der Flüssigkeit das Gleichgewicht halten. Die Korrektion ist wegen des Luftauftriebes und wegen des am Draht sich ausbildenden Flüssigkeitswulstes nach Maßgabe der Eichanweisung vorzunehmen. .
5. (1) Der Senkkörpervorrichtung muß ein Thermometer beigegeben sein. 1
(2) Das Thermometer muß in zehntel Grade geteilt sein. Der Abstand benachbarter Teilstriche muß mindestens 0,7 Millimeter betragen.
6. Der Senkkörpervorrichtung muß schlierenfreies Standglas zur Aufnahme der gegeben sein. b .
8
Bezeichnungen „Die Vorschriften über Präzisionswaagen und Prä⸗ zisionsgewichte finden Anwendung. Bei den Gewichten, die nach Gestalt und Einrichtung von den Präzisionsgewichten abweichen (§ 151 1 Nr. 2), darf die Bezeichnung der Einheit
fehlen. zur Massenberichtigung bestimmten Metall⸗
.2. Auf dem stück muß die Masse der Senkkörpervorrichtung angegeben § 151 0
sein (8 151 m Nr. 3). Fehlergrenzen
1. Die Empfindlichkeit der Waage eine Gewichtszulage
ein passendes Flüssigkeit bei⸗
muß so groß sein, daß
von 2 Milligramm zu dem kleineren Senkkörper, von 3 Milligramm zu dem größeren Senkkörper noch einen deutlichen bleibenden Ausschlag bewirkt, wenn sich der Senkkörper in Luft befindet. 8 2. (1) Das Volumen des Senkkörpers einschließlich der halben 8 des Platindrahtes (§ 151 m Nr. 2 Abs. 2) muß so abgeglichen sein, daß der Volumenfehler bei der Be⸗ G der Dichte des Wassers höchstens einen Fehler her⸗ orru von 0,000 1 der Dichte bei dem kleineren Senkkörper, von 0,000 05 der Dichte bei dem größeren Senkkörper. (2) Die Fehlergrenze für die Masse der Senkkörpervor⸗ richtung (§ 151 m Nr. 2) beträgt. 3 Milligramm.
von weniger als 10 bis 1 mm 0,25 Milligramm von weniger als 1 bis 0,1 Gramm 0,1. Milligramm von weniger als 0,1 bis 0,01 Gramm. 0,05 Milligramm 4. Die Fehlergrenze des Thermometer beträgt 0,050. 1. Die Stempelung 8 mit dem Stempelzeichen für Präzisionsmeßgeräte. Dem Stempelzeichen auf der Waage und dem Senkkörper ist das Hoheitszeichen beizufügen.
2. (1) Das Stempelzeichen ist auf der Waage, den Ge⸗ wichten, auf der Stempelstelle der Senkkörpervorrichtung (§ 151 m Nr. 1 Abs. 2), auf der Grundfläche des Senk⸗ körpers und auf dem Thermometer aufzubringen.
(2) Die Stempelung
3. Die dchee esseasen Gewichte ra
8 — darf anstatt auf dem Balken auf einem Teile der Waage erfolgen, der als Träger des Hebel⸗ werkes dient. An Stelle der Gewichte darf der Umschluß⸗ kasten gestempelt werden.
3. Das Jahreszeichen ist dem Stempelzeichen auf der
beizufügen. 3 8 .“ Artikel 1 8 Sschlußbestimmung Diese Verordnung tritt am 1. April 1939 in Kraft (vgl. § 35 Abs. 4 der Ausführungsverordnung zum Fraf⸗ und Gewichtsgesetz vom 20. Mai 1936 — 7 S. 459 — in der Fassung des § 3 der Verordnung über die Eichung von Butyrometern und Mohrschen Waagen vom 29. Juni 1938 — Reichsgesetzbl. I S. 785 —). Berlin⸗Charlottenburg, den 21. März 1939.
8 „Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt .“ v“
“
Bekanntmachung.
„ Die am 5. April 1939 ausgegebene Nummer 65 8 8 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Se 1
Verordnung des Führers und Reichskanzlers zur Ergänzung der Verordnung über die Stiftung von Dienstauszei
Vom 10. März 19399. b Begeeefichereas Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Aus⸗ bildung und Prüfung für den . eren vermessungstechnischen Ver⸗ Herenscebien in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 29. März
Siebente Verordnung zur Durchführung des Lichtspi vom Lrh 13s g 3 chführung des Lichtspielgesetzes. Fünfte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschä igungen 2 ziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 3. April 1939. ges Eenttn Sesurbernag ügor Angelegenheiten der Rechtsanwälte, 8 anwaltsanwärter und Verteidiger in St im Lande 8eer eee2 3. April 1939. b 1“ ierte Bekanntmachung über die Ge enseitigkeit bei der An⸗ wendung des Ges t zulsssigleir der Sicherungs⸗
beschlagnahme von nfe e Vom 28. Mär G deneasfahe. v. Cee 9. . Postversen⸗ 1 ren: 0, ℳ für ein Stück bei Vorei f unser Postschegronie⸗ Berlin 96 200. b 1
*⁴) Ein Deckblatt wird vorbereitet.
Berlin NW 40, den 6. April 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
8695 947 948 2392
Preußen.
vrspr. 5) %0ige LUbocklsche Staatsanlelhe von 1928.
Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Oktober 1939 zum Nennwert einzulösenden Schuld- verschreibungen der auf den Preußischen Staat überge- gangenen 4 ½ (vorm. 6, urspr. 8) % igen Lübeckischen Staais- anleihe von 1928 sind gezogen worden:
Buchst. A zu 10 000 RM. Nr. 15 57 80 92 145 209 263.
Buchst, B zu 5000 RM. Nr. 32 86 105 179 311 328 338 400.
Buchst. C zu 1000 RM. Nr. 20 40 43 62 86 114 128 134 148 159 195 213 217 264 269 295 315 333 358 372 383 403 493 508 560 609 647 652 660 685 712 732 766 769 785 859 906 943 968 985 1011 020 118 135 189 220 242 255 285 293 335 411 426 449 466 492 495 508 537 545 610 642 671 690 725 735 748 755 811 844 882 907 914 933 2013 045 091 209 336 341 429 460 504 536 568 588 614 719 738 747 758 867 889 915 925 959 3007 065 085 123 161 186 211 215 245 259 271 288 295 322 336 466 460 478 515 545 611 636 705 709 740 821 831
n (vorm. 8,
Buchst. D zu 500 RM. Nr. 9 16 39 65 95 100 105 128
145 167 181 252 264 293 313 326 340 358 390 392 399 434
539 592 635 638 713 762 767 795 830 840 854 919 989 1028
034 039 056 129 137 196 210 239 291 310 412 440 487 508
543 550 567 614 640 718 741 757 766 780 840 857 866 876 904 918 946 947 964 995 2007.
Buchst. E zu 100 RM. Nr. 7 36 44 68 71 81 118 145 157 169 182 183 203 214 242 258 290 319 339 364 397 411 427 463 496 534 547 607 631 714 725 820 865 881 906 945 1019 033 044 065 107 153 178 207 216 259 265 292 296 317 333 385 412 448 457 546 612 663 665 681 765 779 859 871 885 899 906 943 984 995 2011 189 206 243 259 296 307 333 397 413 424 482 499 507 546 609 615 650 653 677 689 703 735 752 772. 1
1 Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden auf- getordert, die am 1. Oktober 1989 fälligen Einlösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuldverschreibungen und der noch nicht fülligen Zinsscheine Reihe II Nr. 28 bis 40 nebst Erneuerungsschein bei den nachstehend aufgeführten Zahl- stellen zu erheben:
in Berlin: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Berliner Handels-Gesellschaft, Commerz- und Privat-Hank A.-G., Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank, Dresdner Bank, Hardy & Co. G. m. b. H.;
in Hamburg: Commerz- und Privat-Bank A.-G., Hamburg,
Deutsche Bank, Filiale Hamburg, Norddeutsche Kredit-
bank A.-G., Filiale Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, MI. M. Warburg & Co. Kommanqditgesellschaft;
in Lübeck: Commerz-Bank in Lübeck, Commerz- und Privat- Bank A.-G., Filiale Lübeck, Girozentrale Lübeck.
Bei der Einlösung der Schuldverschreibungen wird für ede geschuldete Reichsmark eine Reichsmark in gesetz- ichen Zahlungsmitteln gezahlt, wenn der Londoner Preis ür 1 Kilogramm Feingold, umgerechnet nach dem Mittel-
kurs der an der Berliner Börse vorgenommenen amtlichen Notierung für Auszahlung London, am 15. September 1939 icht mehr als 2800 und nicht ve als 2780 RM. beträgt. alls der Preis für 1 Kilogramm Feingold an diesem Tage
g ußerhalb der angegebenen Beträge liegt, wird der Ein-
ösungskurs moehobe anntgegeben, eotmunroznoh p nagmirredr.
Mit dem Ablauf des 30. September 1939 hört die Ver- insung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der etrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapital- trag abgezogen.
Aus der Auslosung zum 1. Oktober 1988 sind noch nicht r Einlösung vorgelegt worden die Schuldverschreibungen
Buchst. C zu 1000 RM. Nr. 91 200 201 1436 489 541 926 929 3419 485. 8
Buchst. D zu 500 RM. Nr. 496 513 1065 957 984.
Buchst. E zu 100 RM. Nr. 179 197 489 541 861 988 100 151 442 817 912 2044 198 488 690 „.
8 Berlin, den 3. April 1939. 1 Preußische Staatsschuldenverwaltung. 5705 B 2 — 14.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
er Königlich Italienische Botschafter Dr. Bernard Attolico ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Lei⸗ tung der Botschaft wieder übernommen.
„ Nummer 14 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 5. April 1939 hat folgenden nhalt: Allgemeine Verwaltung. Rdrl. 27. 3. 39, .JS. v. E““ anderer öffentl. Dienststellen. — RdErl. 27. 3. 39, Sonderurl. z. Teilnahme am Reichskriegertag 1939. — RdErl. 29. 3. 39, Vorbereitgs.⸗Dienst d. Reg.⸗Referendare. — RdErl. 30. 3. 39, Bauwirtsch. d. Fe Bew. — RdErl. 30. 3. 39, Aenderg. d. Bezeichng. d. Reg.⸗Bez. „Schwaben und Neu⸗ burg“ in „Schwaben“. — RdErl. 30. 3. 39, Dienstreisen im Ver⸗ kehr mit d. Protektorat Böhmen u. Mähren. — RdErl. 30. 3. 39, Umzüge im Verkehr mit d. Protektorat Böhmen u. Mähren. — Kommunalverbände. RdErl. 15. 3. 39, Mitwirkg. d. Ge⸗ meinden (GV.) an d. Ausgestaltg. d. Feiern d. 1. Mai (Nationaler Feiertag d. Dt. Volkes) u. d. Erntedanktages. — RdErl. 23. 3. 39, Vorarbeiten f. d. Grundsteuerstatistik 1939. — RdErl. 26. 3. 39, Kraftfahrz.⸗Steuerverteilgn. — RdErl. 27. 3. 39, Niederschr. üb. . Beratg. d. Beauftr. d. NSDAP. mit d. Gemeinderäten nach 41 DGO. — RdErl. 29. 3. 39, Schlüsselzuweisgn. an d. Landkr. d. RJ. 1938. — RdErl. 30. 3. 39, Erhebg. Gewerbesteuer, d. Grundsteuer u. d. Bürgersteuer f. gemeindefreie Grundstücke. — RdErl. 30. 3. 39, Lohngestaltg. — RdErl. 30. 3. 39, Alters⸗ u. Hinterbliebenenversorg. f. nichtbeamtet. Gefolgschaftsmitgl. im hu Dienst. — RdErl. 31. 3. 39, Arbeitszeit d. Beamten u. ngestellten bei Spar⸗ u. Girokassen. — RdErl. 31. 3. 39, Schlüssel⸗ uweisgn. an d. Gemeinden f. d. R. 1939. — Beschl. 20. 3. 39, enderg. d. Grenzen d. Landkr. Unna u. d. Stadtkr. Hamm Westf.). — Beschl. 28. 3. 39, Aend. d. Grenzen zwischen d. Landkr. königsberg (Pr) u. Fischhausen u. d. Stadtkr. Königsberg (Pr) sowie üb. d. Zusammenleg. d. Landkr. Fiscfheusen u. Königsberg (Pr) z. „Landkr. Samland“. — Wohlfahrtspflege u. ugendwohlfahrt. RdErl. 27. 3. 39, Vollzug d. Lotterie⸗ 88. v. 6. 3. 37. — RdErl. 27. 3. 39, Reichsstatistit üb. d. Für⸗ orgeerziehg. — 3. RdErl. 30. 3. 39, Ausf. d. VO. üb. d. Einführg. v tl. Vorschr. in d. sudetendt. Gebieten. — Polizei⸗ verwaltung. RdErl. 31. 3. 39, Verwendg. d. Ausgabereste (staatl. Pol., Unterkunft) d. RJ. 1938 im RJ. 1939. — RdErl.
Bernardo
SchP. Berlin. — RdErl. 31. 3. 39, Offz⸗Ersatz d. SchP. (außer Wasserschutzpol.). Zu besetzende Gend.⸗Oberm.⸗Stellen. RdErl. 27. 3. 39, Allgemeinbild. Unterricht bei d. Ordn Pol. — RdErl. 27. 3. 39, Fernsprechanschl. in d. Wohn. d. Gend., die auf einer Gend.⸗Station Dienst versehen. — RdErl. 28. 3. 39, 8. Offz.⸗ — RdErl. 29. 3. 39, f. d. Pol. — RdErl. 29. 3. 39, Sommer⸗(Regen⸗) Mäntel d. Pol. — RdErl. 29. 3. 39, Spaten u. Kreuzhacken J. d. SStkw. 3 d. mot. Gend. — RdErl. 30. 3. 39, Lehrg. an d. Techn. Pol.⸗Schule in Berlin, Abt. Kraft⸗ 2811 — RdErl. 31. 3. 39, Instandhaltg. d. Waffen d. Pol. (ohne Geh. Staatspol.). — Verkehrswesen. RdErl. 28. 3. 39, Kosten d. Signalschau. — Staatsangehörigkeit, Paß⸗ u. Ausländerpolizei. RdErl. 29. 3. 39, Dt. Volkszuge⸗ hörigkeit. — RdErl. 31. 3. 39, Dt. Volkszugehörigkeit. — Ver⸗ me 28. xu. Grenzsachen. Eintragn. in die dist d. Oeffentl. bestellten Vermessgs.⸗Ing. — Volksgesundheit. Verzeichn. d. Aussch. f. d. ärztl. u. zahnärztl. Vorprüfg. sowie f. d. pharmazeut. Prüfg. f. d. Prüfgs.⸗Jahr Oktober 1 38/39. — RdErl. 30. 3. 39, Entschädig. nichtvollbeschäft. Hilfsärzte staatl. Gesund⸗Ae. f. Benutzg. eigener Kraftwagen bei Dienstreisen. — Uebertragb. Krankh. d. 10. Woche. Veterinärverwaltun g. RdErl. 28. 3. 39, Feemeichng. tuberkulös. Rinder durch Ohrmarken. — RdErl. 30. 3. 39, Dreimalige Erkrankg. an Maul⸗ u. Klauen⸗ seuche. — RdErl. 30. 3. 39, Dasselbekämp g. — RdErl. 31. 3. 39, Begleiterscheingn. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. — Ver sc. iedenes. Reichsindexziffer f. März 1939. — Handschriftl. erichtig. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,85 Eℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 E ℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
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Verkehrswesen.
Die Deutsche Reichsbahn im Februar 1939.
Nach dem Monatsbericht der Deutschen Reichsbahn erreichte der Personenverkehr im Februar nicht den Umfang des Januarver⸗ kehrs, weil der Wintersportverkehr kaum Bedeutung erlangte und
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enwartsziele der Ingenieursarbeit iinn deutschen Betrieben.
Auf der Hauptversammlung des Berliner Sestretzegeihe Deutscher Ingenieure im NSBTT sprach der Leiter des Reichs⸗ ausschusses für Leistungssteigerung (RfL), Dipl.⸗Ing. Gg. See⸗ bauer, über Gegenwartsziele der Ingenieursarbeit in Betrieben. Bedeutung und Tätigkeit des Ingenieurs können nicht mehr lediglich aus dem Konstruktionsbüro und vom Reiß⸗ brett her begrisen werden. Ingenieure sind für uns nicht nur Konstrukteure, Maschinengestalter usw., sondern vor allem auch Menschenführer und Sachwalter der volkswirtschaftlichen Leistung in den Betrieben. Daher geht der vom Führer in seiner Reichs⸗ tagsrede pom 30. Januar d. J. erteilte Auftrag auf Leistungs⸗ steigerung in erster Linie auch den deutschen Ingenieur an. Die wirtschaftlich⸗technische Entwicklung hat uns von der Massen⸗ arbeitslosigkeit zur Arbeiterknappheit Pführt Damit hat die echte Rationalisierung erft die ihr gemäßen Voraussetzungen er⸗ eve im Ingenieur, dessen Kunst und Tätigkeit man die Arbeits⸗ osigkeit nur allzugern in die Schuhe hat, sehen wir heute zwangsläufig denjenigen Mann, dessen Einsatz gegen die Arbeiterverknappung mit in erster Linie die notwendige Leistungs⸗ steigerung sichern muß.
Generalfeldmarschall Göring hat als Beauftragter für den Vierjahresplan den Reichswirtschaftsminister Funk mit der ein⸗ heitlichen Lenkung aller auf Leistungssteigerung gerichteten Maß⸗ nahmen betraut. Er hat bei dieser Betrauung zum Ausdruck ge⸗ bracht, daß er eine Steigerung der deutschen Wirtschaftskraft vor allem durch Maßnahmen auf e Gebieten erwartet: Ver⸗ I der Betriebsanlagen, der Produktionsmittel, der Pro⸗ duktionsmethoden und Steigerung des Feltrgesberansses der in der deutschen Wirtschaft Tätigen. Bei allen diesen Aufgaben muß in hohem Maße Ingenieurarbeit anfallen. Am 12. nuar hat nun der Neichacirishaftsmänitsr den Reichsausschuß für Lei⸗ stungssteigerung als beratendes Organ geschaffen. In ihm finden alle Stellen aus Wirtschaft, Staat und Partei, die sich mit Fragen der Leistungssteigerung und Rationalisierung beschäftigen, die organisatorische Grundlage für ihre Gemeinschaftsarbeit. Die für die Leistungssteigerung notwendigen Maßnahmen müssen natürlich im einzelnen von den Betriebsführern und ihren Mitarbeitern in den Betrieben selbst durchgeführt werden. Hier erwarten heute den Ingenieur und seine kau e ja die ge⸗ samten Gefolgschaften, besonders große Aufgaben.
Die Zusammenarbeit zwischen Wirts⸗ aftsführung und Be⸗ trieb in dem neuen „Instanzenzuge der Leistungssteigerung“ zeigte der Redner am Beispiel der Normung. Wir haben in Deutschland über 6000 Normen geschaffen, die durch usammenwirken von Betriebspraxis und Peutschem Normenausschuß als Rationali⸗ ierungsstelle unter starker Mitarbeit des Ingenieurs entstanden ind. Der Reichsausschuß für Leistungssteigerung ging von der Notwendigkeit aus, dieses Normenwerk viel stärker als bisher in der Praxis durchzusetzen, um die Normung schlagkräftig in den Dienst der Leistungssteigerung zu stellen. Auf seinen Vorschlag hat der Reichswirtschaftsminister in einem Erlaß an die Reichs⸗ wirtschaftskammer veranlaßt, daß diese in enegeeeee mit dem Deutschen Normenausschuß diejenigen Normen zusammen⸗ stellt, die nunmehr verbindlich eingeführt werden können. Der Betriebsführer wird nunmehr für die Einhaltung der für verbind⸗ lich erklärten Normen verantwortlich sein. Auf diese Weise wird es nun wieder zur Aufgabe der Betriebspraktiker, für die An⸗ wendung bestehender Normen zu sorgen. Darüber hinaus bleibt natürlich die Aufgabe, neue Normen zu schaffen. Aehnlich liegen die Dinge bei den anderen Hilfsmitteln der Rationalisierung. Soweit möglich, werden auch hier ähnliche Wege beschritten werden. Immer wird selbstverständlich der Tatsache Rechnung getragen, daß Gebiete, Wege, Methoden und Hilfsmittel der Leistungssteigerung so mannigfaltig und z. T. betriebsbedingt sind, daß sie sich wohl dem Ziele und der Richtung nach, aber niemals im einzelnen anordnen lassen.
Die notwendige Vermehrung unserer Produktionsmittel hat eine wichtige Frage der Wirtschaftsplanung aufgeworfen. Auch in der Probulkicnsmefttelindustree selbst wiederholt sich die Not⸗ wendigkeit einer Rangordnung der Aufträge, wie sie für die⸗ jenigen Wirtschaftszweige gegeben ist, welche die Maschinen, Apparate usw. zur Lei⸗ tungssteigerung bezie en. Um die An⸗ forderungen mit den jeweiligen Möglichkeiten in Einklang zu halten, wird der Maschineneinsatz auch für den Ingenieur unter das Gebot einer Prüfung der volkswirtschaftlichen Dringlichkeit
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27. 3. 39, Wachtm.⸗Ersatz f. d. Trompeterkorps d. Reitstaffel d.
gestellt.
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sich der Ausfall weiterer 92vö-=z Reisezüge auswirkte. Der Omnibusverkehr bieg bei den durchweg günstigen, d. h. schnee⸗ und eisfreien Straßenverhältnissen wieder an. — Der Güterverkehr stieg unter dem Einfluß der anhaltend günstigen Wirtschaftslage und des Rückganges der Schwierigkeiten im Eisen⸗ bahnbetrieb, auf den arbeitstäglichen — umgerechnet, egen den Vormonat um 4,53 %. Der Mehrverkehr auf der Esenbahn erstreckte sich vor allem auf Baustoffe aller Art, Dienst⸗ güter, Erze, Schrott, Heu, Stroh, Düngemittel und Holz. Die im arbeitstäglichen Durchschnitt abbeforderten Kohlenmengen hielten sich auf der Höhe des Vormonats. Im arbeitstäglichen Durchschnitt wurden im Februar 160 414 (im Vormonat dagegen 153 457) Wagen gestellt. Der Güterverkehr konnte im allgemeinen latt abgewickelt werden. — Die in den Monaten Januar und 1939 erzielten Betriebserträge der Deutschen Reichsbahn betrugen 839,9 Mill. H ℳ. Die Aufwendungen für die Betriebs⸗ rechnung beliefen sich in der entsprechenden Zeit auf 829,6 Mil⸗ lionen 4ℳ. Der verbliebene Teil der Betrie waeh; diente zur Deckung der sonstigen Lasten und Verpflichtungen der Gesamt⸗ rechnung.
Die Reichsautobahnen Ende Februar 1939.
Nach dem Monatsbericht des Unternehmens Reichsautobahnen sind im Februar 77 (Januar 215) km neu in Bau genommen worden, wodurch sich die Länge der in Bau —4— Strecken für den Monatsschluß auf 1675 km erhöhte. Die Länge der be⸗ reits betriebenen Strecken ist mit 3065 km weiter unverändert. Bei den Unternehmern waren im Februar 100 296 (Januar 84 550) Köpfe beschäftigt. Geleistet wurden bei den Unternehmern 2,03 Mill. — ewerke, seit Baubeginn somit insgesamt 121,63 Mill. Tagewerke. Die Ausgaben für den Bau der Reichsautobahnen betrugen im Februar für Unternehmerarbeiten 51,0, für Grund⸗ erwerb 1,7, für Frachten 1,5 und für Verwaltungskosten 5,7 Mill. H. ℳ. Vertraglich vergeben, aber noch nicht ausgeführt waren Ende Februar Leistungen und Lieferungen im Gesamt⸗ wert von 557 Mill. R.. Der Personalstand bei den Geschäfts⸗ stellen betrug 12 589 (Vormonat 12 434) Köpfe, so daß unmittel⸗ bar 112 885 (96 984) Köpfe bei den Reichsautobahnen beschäftigt
Die Verbesserung unserer Produktionsmittel ruht eigentlich niemals, wenn auch der Fortschritt mitunter ruckweise und an wechselnden Stellen erfolgt. Notwendig bleibt es, mit allen Kräften hier die Entwicklungsarbeit zu fördern. Es geht nicht an, daß wir alle konstruktiven Energien „am laufenden Geschäft verbrauchen. Das müßte auf die Dauer zu schweren wirtschaft⸗ lich⸗technischen 4625 führen. Es ist daher vielleicht eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins deu 9 Ingenieure, immer wieder die Arbeit seiner Mitglieder auf diese Weiter⸗ entwicklung zu lenken. b
Auf diesem Gebiete der Produktionsmethoden wird die kommende Zeit im Zeichen einer systematischen Verlustquellen⸗ bekämpfung stehen.
Ueberall in den Betrieben werden die Betriebsführer mit Tat⸗ bestandsaufnahmen in den Betrieben beginnen, um diejenigen Pünkte des Betriebsablaufs — mögen sie nun auf dem Gebiete des Einkaufs, der Fertigung, der Verwaltung, des Rechnungs⸗ wesens, des Vertriebs, der Betriebsführung oder unter Umständen “ des Betriebes liegen — rauszufinden, welche die Lei⸗ stungsfähigkeit des Betriebes hemmen und schwächen. Nach der Tatbestandsaufnahme wird eine ebenso systematische Beseitigung der Verlustquellen einsetzen. Soweit der vver ve diese Maß⸗ nahmen nicht selbst durchführt, wird er geeignete itarbeiter mit der Durchführung betrauen. Daß wir bei der Bekämpfung der technisch⸗organisatorischen Verlustquellen auf den . zählen müssen zählen können, liegt auf der Hand. luch das Vor⸗ schlagswesen in den Betrieben wird im Rahmen dieser Arbeiten eine erhöhte Bedeutung erhalten.
Ein Hauptgebiet der auf Leistungssteigerung gerichteten Maß⸗ nahmen — und zugleich auch weitgehend eine Ingenieursaufgabe — ist der richtige Einsatz des schaffenden Menschen bei seiner Arbeit. dee Wirtschaftspolitik des Führers hat den großen volkswirtschaft⸗ lichen Leerlauf v. der in der Ziffer von 7 Millionen Arbeits⸗ losen seinen Ausdruck fand. Jetzt müssen wir dem Leerlauf der einzelnen Arbeitskraft zu Leibe gehen. Wir — den richtigen Mann an die richtige Stelle bringen: ein jeder trieb muß also ein „Arbeitsamt“ in sich selbst sein. Wir müssen weiterhin mit allen Mitteln neuzeitlicher Arbeitsführung da ür Sorge tragen, daß der Arbeitende seine Arbeit mit dem besten Wirkungsgrade er⸗ ledigt, gerade weil wir einer dauernden oder schematischen Ver längerung der Arbeitszeit und einer arbeitshygienisch nicht ver⸗ tretbaven Steigerung der Arbeitsintensität auf Kosten der Ge sundheit des Arbeiters ablehnend gegenüberstehen. s möglich und damit auch notwendig ist, werden wir durch die entsprechende Förderung der Arbeitsstudien feststellen und in die Tat umsetzen. Der bloße „Zeitnehmer“ wird sich so zum wirklichen Arbeits⸗ studien⸗Ingenieur entwickeln.
Größte Aufmerksamkeit werden wir der beruflichen Ausbil⸗ dung des Nachwuchses und der erforderlichen betrieblichen Nach⸗ schulung der erwachsenen Gefolgschaftsmitglieder zuwenden. Denn erst derjenige, der als Könner seine Kenntnisse und seine Kräfte richtig einsetzen kann, ist imstande, die Aufgaben der Leistungs⸗ steigerung voll zu erfüllen. Einer vorzeitigen Ermüdung und Er⸗ schöpfung der Arbeitskräfte werden wir durch Förderung aller Raznahmen der Gesundheitsführung und der betrieblichen Hygiene (6. B. richtige Beleuchtung, Belüftung, Beheizung, Pausengestal⸗ tung) entgegenarbeiten. rade auf diesen Gebieten hilft uns die Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsfront, die immer wieder bemüht ist, den Gefolgschaften die Notwendigkeit der Lei⸗ tungssteigerung verständlich zu machen, die schaffenden Menschen ür diese zum 2 des mten Volkes getroffenen bFe
gewinnen und sie mit Arbeitsfreude für das große Ziel der ben sschen Freiheit zu erfüllen. Keinem anderen Ziele als diesem dient aber auch heute und künftig die Ingenieursarbeit in den Betrieben.
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 6. April 1939.
Die Prei stehen sich ab 8 in Deutschland für prompte G “ 2 X) LöI, 9
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken. 133 RM für 100 ka. beset. in Walz⸗ oder Drahtbarren inn
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Antimon⸗Regulus. 959 . „ — Feinsilber ß . „ 36,50 — 39,80