1939 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Apr 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzetger Nr 97 vom 28 April 1939. S. 4

und die Ausfuhr dem Hersteller durch eine Bescheinigung nach⸗ weist 24 Absatz 4 DVO.). Diese Einbeziehung der mittelbaren Ausfuhr wird verhindern, daß Hersteller zwecks Erlangung der erweiterten Bewextungsfreiheit zur unmittelbaren Ausfuhr über⸗ gehen und dadurch den Ausfuhrhandel ausschalten.

Es ist auch unschädlich, wenn bei der mittelbaren Ausfuhr zwischen Abnehmer und Hersteller ein Lieferungssyndikat ein⸗ geschaltet ist 24 Absatz 5 DVO.).

Bei der Feststellung der Höhe des Ausfuhrumsatzes wird durch die Finanzämter großzugig verfahren werden.

4. Zur Mehreinkommensteuer.

Die Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan sieht eine Erhöhung des Freibetrags, eine Ermäßigung des Steuer⸗ satzes und weitere Milderungen vor, die ich bereits bei der Be⸗ kanntgabe des Neuen Finanzplans angekündigt habe.

Für die Jahre 1939 und 1940 sind die folgenden Milderungen vorgesehen:

1. Für die Berechnung der Mehreinkommensteuer ist als

Einkommen des Erstjahres in jedem Fall mindestens

ein Betrag von 6000 Reichsmark zugrunde zu legen ) 44 DVO.). Dahinzu kommt ein Freibetrag von 1200 Reichsmark 45 DVO.). Demgemäß scheiden alle Personen, deren Jahreseinkommen im Zweitjahr nicht mehr als 7200 Reichsmark beträgt, von vorn⸗ herein für die Mehreinkommensteuer aus.

Der Freibetrag erhöht sich um je 900 Reichsmark für das dritte und jedes weitere Kind, für das dem Steuer⸗ pflichtigen bei der Veranlagung für das Zweitjahr Kinderermäßigung zusteht. Sind vier Kinder vor⸗ handen, für die bei der Einkommensteuer Kinderermäßi⸗ gung gewährt wird, so kommt demgemäß eine Mehr⸗ einkommensteuersnicht in Betracht, wenn das Jahres⸗ einkommen 9000 Reichsmark nicht übersteigt. Bei gs. Kindern erhöht sich diese Jahreseinkommensgrenze au 9900 Reichsmark, bei sechs Kindern auf 10 800 Reichs⸗ mark usw.

„Werden die unter Ziffern 1 und 2 bezeichneten Frei⸗ grenzen überschritten, so ist die Mehreinkommensteuer zu entrichten.

Beispiel: Eine Person hat in 1937 15 000 Reichsmark, in 1938 20 000 Reichsmark Einkommen gehabt. Das Mehreinkommen beträgt 5000 Reichsmark. Es handelt sich um einen Familienvater mit fünf enderermäßigungsfähigen Kindern. Das Mehr⸗ einkommen ermäßigt sich um 1200 + 2700 = 3900 Reichsmark. Der Mehreinkommensteuer unterliegen nur 1100 Reichsmark. . Im Gesetz ist für die Mehreinkommensteuer ein Steuer⸗ satz von 30 vom Hundert vorgesehen mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommensteuer bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig ist. In der Durchführungsverordnung wird der Steuersatz auf 15 vom Hundert ermäßigt mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommensteuer bei der Ermittlung des Ein⸗ kommens nicht abzugsfähig ist (§§ 47 und 48 DVO.). Das ist ein wesentlich einfacheres und ein durchaus he⸗ rechtes Verfahren. Dieses Verfahren wird insbesondere von den Angehörigen des gewerblichen Mittelstandes, der freien Berufe und der leitenden Angestellten be⸗ grüßt werden; denn alle diejenigen, bei denen die Ge⸗ samtbelastung des Einkommens durch die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 50 vom Hundert nicht er⸗ reicht, gegenüber dem Gesetz eine wesentliche Erleichterung.

Beispiel: Ein mittlerer Gewerbetreibender hat im Jahr 1937 9000 Reichsmark, im Jahr 1938 12 000 Reichs⸗ mark Einkommen gehabt. Das Mehreinkommen beträgt 3000 Reichsmark. Dieses vermindert sich Gum 1200 Reichsmark allgemeinen Freibetrag und um 2 900 Reichsmark für sein drittes und viertes kinderermäßigungsfähiges Kind. Der Ge⸗ werbetreibende bleibt demgemäß mehreinkommen⸗ steuerfrei. Würden in seinem Fall kinderermäßi⸗ gungsfähige Kinder nicht zu berücksichtigen sein, würde die Mehreinkommensteuer 15 vom Hun⸗ dert von 1800 Reichsmark = 270 Reichsmark be⸗ tragen. Diese Mehreinkommensteuer wird bei einem Mehreinkommen von 3000 Reichsmark und einem Gesamteinkommen von 12 000 Reichsmark in der Zeit außergewöhnlichen Finanzbedarfs des 1 Reichs als erträglich bezeichnet werden können.

Von sehr großer Bedeutung sind die §§ 31 und 32 der Durchführungsverordnung. Danach dürfen bei der Berechnung des Mehreinkommens außergewöhnliche Verhältnisse berücksichtigt werden. Im § 32 Absatz 1 sind einige Beispiele angeführt, in denen der Begriff der außergewöhnlichen Verhältnisse ohne weiteres gegeben ist und der Steuerpflichtige demgemäß einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung dieser außergewöhnlichen Verhältnisse hat. Darüber hinaus ist im § 32 Absatz 2 eine allge⸗ meine Härtebestimmung enthalten, deren Anwendung im pflicht⸗ gemäßen Ermessen des Finanzamts steht. Diese allgemeine ärtebestimmung lautet: 1

„Außergewöhnliche Verhältnisse, die eine besondere

Berechnung des Mehreinkommens rechtfertigen, kann das

Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen auch dann

anerkennen, wenn wegen der Art des Berufs oder aus

anderen Gründen in der Zugrundelegung des vollen Mehr⸗ einkommens eine unbillige Härte gegeben sein würde.“

Der Begriff der unbilligen Härte setzt voraus, daß es sich bei den Verhältnissen um eine erhebliche Abweichung von der handelt. Hier ist zum Beispiel an die folgenden Fälle gedacht:

1. Ein Angestellter, Gewerbetreibender oder Angehöriger eines freien Berufes hat Jahre hindurch fast nichts verdient und vielleicht sogar Schulden gemacht. Er hat im Jahr 1938 erstmals wieder ein annehmbares Ein⸗ kommen erzielt, das er zum Teil zur Bezahlung von Schulden, zur Neuanschaffung von Kleidern, zur Ein⸗ richtung seiner Wohnung oder zur Erneuerung seiner Betriebsanlagen verwendet hat. Auch in diesem Fall wird ein Teil des Mehreinkommens mehreinkommen⸗ steuerfrei gelassen werden müssen;

In verschiedenen Grenzgebieten hat der allgemeine Wirtschaftsaufschwung später eingesetzt als im anderen Reichsgebiet. Es sind Fälle denkbar, in denen es un⸗ billig sein würde, das in 1938 erzielte Mehreinkommen eines im Grenzgebiet gelegenen Unternehmens restlos zur Mehreinkommensteuer heranzuziehen. Im Land Oesterreich und im Sudetenland gilt die Mehrein⸗ kommenstener noch nicht. Es kommen demgemäß ins⸗ besondere Betriebe in Betracht, die in den Grenz⸗ gebieten im Osten und im Westen gelegen sind.

Mit diesen wenigen allgemeinen Beispielen ist die Zahl der außergewöhnlichen Verhältnisse selbstverständlich nicht erschöpft. Die Finanzämter werden stets das erforderliche Verständnis auf⸗ bringen, wenn die allgemeinen Interessen des Volksganzen ein Entgegenkommen bei der Berechnung des Mehreinkommens ge⸗ boten erscheinen lassen. b 11166“

Aktiva.

517 849 (Zun. 3810),

Es haben Steuerpflichtige mitgeteilt, daß ihr Einkommen aus⸗ gerechnet im Jahr 1937 sehr niedrig gewesen sei, und daß nun dieses niedrige Einkommen bei der Feststellung des Mehrein⸗ kommens des Erstjahrs zu gelten habe. Das sei unbillig. In den Jahren 1936 und 1935 sei ihr Einkommen höher gewesen. Diese Unbilligkeit wird durch den § 33 der Durchführungsverord⸗ nung beseitigt. Diese Bestimmung lautet:

„Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist für die Berech⸗ nung des Mehreinkommens an Stelle des Kalenderjahres

1937 als Erstjahr das Kalenderjahr 1936 oder das Kalender⸗

jahr 1935 zugrunde zu legen.“

Ist das Einkommen des Erstjahres bei der Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer durch einen Verlust⸗ abzug gemindert worden, so gilt als Einkommen des Erstjahres selbstverständlich nur das Einkommenz vor Abzug des Verlusts. Das ist durch 3 34 DVO ausdrücklich klargestellt.

Die Einkünfte aus Land⸗ und Forstwirtschaft sind schon durch § 7 Ziffer 1 des Gesetzes von der Mehreinkommensteuer ganz aus⸗ genommen. § 39 DVO bringt für die Land⸗ und Forstwirtschaft eine weitere Vergünstigung. Diese besteht darin, daß bei den⸗ jenigen Steuerpflichtigen, die verschiedenartige Einkünfte und solche aus Land⸗ und Forstwirtschaft haben, das Mehreinkommen sich vermindert um ein etwa vorhandenes Weniger an land⸗ und forstwirtschaftlichen Einkünften im Zweitjahr gegenüber dem Erst⸗ jahr. Durch diese Vergünstigung wird in aller Eindeutigkeit aus⸗ eedrückt, welche Bedeutung die Reichsregierung der Land⸗ und Forstwirtschaft beimißt.

Die gewerblichen Unternehmer haben insbesondere den sehr großen Vorteil, daß die Teile des Mehreinkommens, die sie im Fwöltjahr für notwendige Erweiterungen des abnutzbaren betrieb⸗ lichen Anlagevermögens aufgewendet haben, nicht der Mehrein⸗ kommensteuer unterliegen. 7 Ziffer 4 NF.) § 42 Absatz 1 der Durchführungsverordnung bestimmt dazu das Folgende:

„Ob notwendige Erweiterungen vorliegen, it nicht vom Standpunkt des einzelnen Steuerpflichtigen, sondern vom Standpunkt der deutschen Volkswirtschaft unter Berücksichti⸗ gung der Belange der Wehrmacht und der Aufgaben des Vier⸗

jahresplans zu entscheiden. Ein notwendige Erwej abnutzbaren betrieblichen Linkagebernesgens liegtütermn wenn dadurch unmittelbar eine Erhöhung der Erzeugun 1 Gütern oder eine Erhöhung der Leistungskraft eines Bang ¹ bezweckt wird.“ etriet Für die Mehreinkommensteuer gelten auch die allgemg Anordnungen über die Stundung. Wenn ein Steuerpfemdei nachweist, daß er nicht in der Lage ist, die Mehreinkommen egena⸗ zu entrichten, kann das Finanzamt die Mehreinkonfte teuer stunden. Anträge auf Stundung, die in 1939 gestellt umn werden die Finanzämter besonders wohlwollend bearbeiten 4 Die Mehreinkommensteuer 1939 ist in drei gleichen beträgen am 10. September 1939, am 10. Dezember 1939 20 10. März 1940 zu entrichten. Ab 1940 wird die Mehreinkom b steuer in vier gleichen Teilbeträgen am 10. Juni, 10. Septem 10. Dzertber 1940 und 10. März 1941 zu entrichten sein 1

DV Alle Land⸗ und Forstwirte, fast alle Arbeiter

meisten Angestellten, die Anfänger in den freien Beru und die meisten Angehörigen des Handwerks gewerblichen Mittelstandes werden durch die Mehreinke mensteuer nicht erfaßt. Die Land⸗ und Forstwirte deshe nicht, weil Mehreinkünfte aus Land⸗ und Forstwirtsc ohne Begrenzung mehreinkommensteuerfrei sind, die g beiter, die meisten Angestellten, die Aufänger in den fre Berufen und die meisten Angehörigen des Handwerkzs 1. des gewerblichen Mittelstandes deshalb, weil bei ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 7200 H.ℳ die M einkommensteuer nicht Anwendung findet, und sich d Einkommensgrenze um je 900 Nℳ für das dritte und jah weitere kinderermäßigungsfähige Kind erhöht.

An alle anderen Volksgenossen richte ich den Appe sich stets ihrer Verantwortung gegenüber der Volksgemei schaft und damit gegenüber dem Staat bewußt zu sein stets zu bedenken, daß ihr Wohl und ihre Entwicklung möglichkeit sich nach den Leistungen des Nationalsozialistish

Staates bestimmen.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

Paris, 27. April. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 20. April 1939 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Goldbestand 92 266 (Zun. 5000), Auslandsguthaben 13 (Abn. 3), Wechsel und Schatzscheine 9144 (Zun. 266), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 5255, diskontierte ausl. Handels⸗ wechsel 17, zusammen 5272 (Zun. 261), in Frantreich gekaufte börsenfähige Wechsel 3146, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 726, zusammen 3872 (Zun. 5), Lombarddarlehen 3369 (Abn. 67), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5470 (unverändert), Vor⸗ schüsse an den Staat 20 577 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 123 064 (Zun. 964), täglich fällige Verbindlichkeiten 21 719 (Zun. 3854), davon: Tresorguthaben 1629 (Abn. 88), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 2138 (Zun. 134), Privatguthaben Verschiedene 103 (Abn. 2), Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 63,73 % (62,35 %).

London, 26. April. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 26. April 1939 (in Klammern

u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: Im Umlauf befindliche Noten 489 080 (Zun. 4080), hinterlegte Noten 37 080 (Abn. 4080), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 287 470 (Zun. 10), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 680 (Abn. 30), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 840 (Zun. 30), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 226 160 (unverändert), Depositen der Regierung 26 960 (Zun. 4830), andere Depositen: Banken 91 420 (Abn. 5050), Private 37 590 (Abn. 1240), Regierungssicherheiten 107 155 (Zun. 5180), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 6170 (Abn. 570), Wertpapiere 22 340 Göbn. 1890), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 930 Abn. 90). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 24,36 gegen 26,78 %. Clearinghouseumsatz 649 Millionen, gegen di ent⸗ sprechende Woche des Vorjahrs 32 Millionen weniger.

Ausdehnung des französisch⸗polnischen Güter austausches.

Paris, 27. April. hat in letzter Zeit eine merkliche Ausdehnung erfahren. Die Ein⸗ fuhr aus Polen stieg im ersten Vierteljahr 1939 im Vergleich zur entsprechenden Zeit des Vorjahres von 119 auf 172 Mill. Franken und die französische Ausfuhr nach Polen von 50 Mill. auf 108 Millionen Franken. An einem weiteren Ausbau der Beziehungen wird gearbeitet. So werden am 1. 5. 1939 in Paris französisch⸗ polnische Verhandlungen aufgenommen, die als Fortsetzung der Besprechungen anzusehen sind, die der französische Minister für öffentliche Arbeiten vor einigen Tagen anlazelch seines Besuches in Warschau gehabt hat. Polen dürfte vor allem auf eine erhöhte Lieferung von Kohlen nach Frankreich Wert legen. Frankreich soll dagegen bei der Elektrifizierung des Landes stärker herangezogen werden. Nach einer Warschauer Meldung der „Agence Econo⸗ mique et Financçière“ soll ferner eine Sofort⸗Lieferung von 2000 Renault⸗Lastwagen in Erwägung gezogen werden. Man vechnet ossenbar auch, nach der gleichen Meldung, mit einer Betei⸗ ligung von französischem Kapital an Arbeiten, die für die polnische

Landesverteidigung wichtig sind. Auch soll sich französisches Kapi⸗

tal, das sich bekanntlich bereits stark an dem Bahnbau Ostober⸗ schlesien -Gdingen beteiligt hat, an dem Bau der Bahn Schlesien Wolhynien interessieren. Wichtig ist auch die in Warschau bereits angeschnittene Frage der Organisation der neuen polnischen Ge⸗ sellschaft, die die nach der Gebietsänderung in Zentraleuropa an Polen gesallenen Werke von Trzyniec übernehmen soll. Diese Werke gehörlen bekanntlich bisher zu der der Union Européenne (Schneider⸗Konzern) nahestehenden „Mines des Forges“. Die auch in Paris zu besprechende Neuregelung feehs offenbar vor, daß von französischer Seite der neuen G.esench t Kredite für die normale Weiterarbeit zur Verfügung gestellt werden. Man wird wohl nicht fehlgehen in der Annahme, in den Anstrengungen, die zur Zeit hinsichtlich der engeren Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet gemacht werden, auch politische Hinter⸗ gründe zu suchen. 114“

v 8

Belgische Anleihepläne.

Milliardenbedarf für den außerordentlichen Haushalt.

Brüssel, 27. April. „Dernière Heure“ meldet, daß die belgische Regierung wohl schon in nächster Zeit eine kurzfristige Anleihe in Höhe von 600 bis 700 Mill. Fr. auflegen werde, um den Anforderungen des außerordentlichen Haushalts gerecht zu werden, der u. a. eine Summe von 600 Mill. Fr. für den Aus⸗ bau der Luftabwehr vorsieht. Eine größere Anleihe, an deren Zeichnung sich die Belgische Nationalbank beteiligen könne, werde möglicherweise später folgen. Insgesamt müßten für den außer⸗ ordentlichen Haushalt 2 ½¼ Mrd. Fr. aufgebracht werden.

Der französisch⸗polnische Güteraustausch

Zapans Handel mit den Ländern des 8 Ben⸗Blocks. Die Handelsbeziehungen zwischen den Ländern des R Blocks Japan, Korea, Formosa, Mandschukuo und China sind seit dem Beginn des Konflikts nicht nur enger geworde sie zeigen gerade in dieser Zeit eine so schnelle Entwicklung, n

sie kaum jemals in der Wirtschaftsgeschichte erlebt wurde. 2

Ausfuhr Japans und seiner Kolonien nach Mandschukuo he spielsweise hat sich im Jahre 1938 im Vergleich mit 1936 be doppelt, die nach Nordchina sogar verdreifacht, und die Ausfi⸗ nach dem Kwantung⸗Pachtgebiet ist um 50 % gestiegen. An die Einfuhr aus Nordchina und Kwantung weist eine Verdopt lung auf, die Einfuhr aus Mandschukuo eine Steigerung 1 65 %. Im ganzen stieg die japanische Ausfuhr nach den A dern des Yen⸗Blocks von 1936 bis 1938 um 493 Mill., d. h. 1 88,3 %, die Einfuhr von dort um 225 Mill., d. h. um 73 %. Anteil des Yen⸗Blocks an dem gesamten japanischen Außenhand ist damit bei der Ausfuhr von 20,7 auf 30,9 %, bei der Einf von 11,2 auf 20 % angewachsen.

Im eeinzelnen dürften die in nachfolgendem zusammeng stellten Ziffern von Interesse sein: Die japanische Ausfuhr me Mandschukuo wuchs in den drei Jahren von 150,9 auf 216 b) 316,3 Mill., die Einfuhr von 205,6 auf 249,1 bzw. 339,1 Mill. das Kwantung⸗Pachtgebiet betrugen die entsprechenden Zahle Ausfuhr: 347,2 bzw. 395,9 bzw. 536,3 Mill.; Einfuhr: 33,8 bg 45,2 bzw. 60,3 Mill. Für Nordchina ergaben sich die folgend Zahlen: Einfuhr: 69,6 bzw. 74,5 bzw. 133,1 Mill.; Ausfuhr il bzw. 81,8 bzw. 198,6 Mill. Nach Mittel⸗ und Südchina füln Japan in den drei Jahren für 99,6 bzw. 97,4 bzw. 114,6 M. aus; die Einfuhr von dort wies freilich begreifklicherweise eime starken Rückgang auf: sie fiel von 85,2 auf 68,1 bzw. 31,5 M. lionen. B

Mandschukuos Außenhandel rollt überhaupt zum weitm größten Teil mit Japan ab. Schon im Jahre 1936 gingen 394 der mandschurischen Gesamtausfuhr nach Japan; im folgende Jahre stieg dieser Anteil auf 42,94 %, im Jahre 1938 1 49,49 %. Nach Korea gingen von der mandschurischen Ausfah in diesen drei Jahren 8,03 bzw. 6,88 bzw. 6,19 %, nach Chin 21,33 bzw. 17,63 bzw. 16,95 %. An der Einfuhr nach M dschukuo war Japan mit 73,33 bzw. 70,68 bzw. 72,43 % beteili

Besonders bezeichnend sind aber die Zahlen für Nordchn Die chinesische Gesamtausfuhr war im Jahre 1937 von rnj 800 Mill. im Vorjahre auf 738 Mill. zurückgegangen, und Jahre 1938 erfolgte ein weiterer Rückgang auf 580 Mill. V Anteil Japans dagegen stieg von rund 154 auf rund 200 Mid der der übrigen Block⸗Länder von 18 auf 50 Mill. Bei der chin sischen Einfuhr steigerte sich der Anteil Japans von 17, f 24,8 %, der der übrigen Block⸗Länder von 5,8 auf 9,5 %. 1

Aus den einzelnen wirtschaftlich verbündeten Ländern bezie Japan nach wie vor Rohstoffe, während es selbst die Buh Länder im wesentlichen mit Aufbaukapital, Maschinen usw. dh sorgt. Mengen⸗ wie wertmäßig besonders gestiegen ist die jahe nische Einfuhr an Bohnen und Getreide aus Mandschukuo, iit minder beachtlich gewachsen sind die japanischen Verschiffungen” Material für die Schwerindustrie in Mandschukuo, Korea UI dem Kwantung⸗Pachtgebiet.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil 1 1 für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen LTeil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags⸗Aktiengeselliche Berlin, Wilhelmstr. 32

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilaht

TZudapest, 27. April.

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Deutschen Reichsa

tr. 97

1sErhecie eäea üc

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 28. April

nzeiger und Preußisch

nzeige 3 1939

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ngestellung für Kohle, Koks und Briketts im wagengeftemn 27. April 1939: Gestellt 26 871 Wagen.

je Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für eutsche Phdpfermas stellte sich laut Berliner Meldung des i In B.“ 96. April auf 58,00 Rℳ (am 27. April auf 57,75 Rℳ) für

g.

8 8

in, 27. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ gerl cerkaufspreife des Lebensmittelgroß⸗ dels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in hömark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, je handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei ’bis 52,00, Linsen, mittel, käferfrei 52,00 bis 58,00, Linsen, ie käferfrei 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe Zbis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, seerbsen. Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00, Geschl. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen III. bis 59,00, Grüne Erbsen 53,00 bis 55,00, Reis: ggoon*) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00, sjener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/0 50 *) 42,50 bis 43,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 41,50 4950 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *), 35,00 bis gt, Gerstengrütze*), alle Körnungen 35,00 bis 36,00 †), fflocken*) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 †), Hafergrütze *) fernährmittels 46,00 bis 47,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 2,50, Weizenmehl, Type 812 (Inland) 34,55 bis —,—, gengries; Type 450 39,45 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein bis —,—, Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, genkaffee, lose 39,10 bis 40,10 †), Gerstenkaffee, lose 41,00 bis dcth, Malzkaffee, lose 45,50 bis 46,50 †), Pohkaffee, Robusta bestafrikaner 266,00 bis 284,00, Rohkaffee, Brasil Superior Extra Prime 270,00 bis 320,00, Rohkaffee, gewaschen, Süd⸗ ikaner —,— bis —,—, Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ rianer 336,00 bis 440,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis a Prime 364,00 bis 399,00, Röstkaffee, gew., Südamerikaner bis —,—, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 444,00 bis 00, Röstkaffee, gering 340,00 bis 376,00, Kakao, stark entölt 00 bis —,—, Tee, chinej. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis „Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: e 10 64,00 bis 66,00, Type 9 57,00 bis 59,00, Korinthen e Amalias 58,00 bis 62,00, Mandeln, süße, handgewählte, gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, sewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 9 bis 71,00, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten⸗ alz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,— ——, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., —,— bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, kenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in nen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ er, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,0 ,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ se verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R.ℳ geld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, er Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, säuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 74,00.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

—,—

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Geld 24,79 212,12 99,80 14,01 118,86 89,32 282,12 127,73 110,67 124,56 5,2945 27,90

Brief 24,89 212,96 100,20 14,09 119,34 89,68 282,28 128,27 111,13 125,06 5,3155 28,00

Ddanzig, 27. April. (D. N. V.)

1 Pfund Sterling.. 100 RM (verkehrsfrei). 100 Zloty (verkehrsfrei) 100 Franken. 100 Franken. 100 Belgag . 100 Gulden cholm. . 100 Kronen

hagen 100 Kroneln 100 Kronen.. dDork (Kabe). 1 USA⸗Dollak... llnnd . 100 Lire (verkehrsfrei)..

Am 28. April bleibt die Börse geschlossen.

Prag, 27. April. (D. N. B.) Amsterdam 15,61, Berlin „Zürich 657,00 nom., Oslo 687,50, Kopenhagen 611,25, don 136,90, Madrid —,—, Mailand 152,30, New York 3. Paris 77,50, Stockholm 705,25, Polnische Noten 545,00, grad 65,70 nom., Danzig 551,00, Warschau 550,50 nom.

(D. N. B.) [Alles in Pengö.] erdam 182,80, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 16,08, land 17,7732, New York 343,50, Paris 9,10, Prag 11,86, na 4,13, Zürich 77,15.

Paris, 27. April. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] don 176,72, New York 37,75 ½, Berlin 15,15, Italien 198,65, gien 638,75, Schweiz 847,50, Kopenhagen 788,75., Holland

225, Oslo 887,00, Stockholm 910,75, Prag —,—, Helsingfors Warschau —,—, Belgrad —,—.

Larts, 27. April. (D. N. 8* [Anfangsnotierungen Frei⸗ br.] London 176,72, New York 37,75 ½, Berlin —,—, Italien Bel ien 638 ⅛6 Schweiz —,—, Kopenhagen 788,75, Holland 2,25, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau Belgrad —,—.

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dich 55 ssel.. sterdam .

Amsterdam, 27. April. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,35, London 8,78 ½, New York 187¹1½1, Paris 497,25, Brüssel 31,74, Schweiz 42,12 ½, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 44,12 ½, Kopenhagen 39,20, Stockholm 45,25, Prag —,—.

Kopenhagen, 27. April. (D. N. B.) London 22,40, New York 479,75, Berlin 192,20, Paris 12,85, Antwerpen 81,00, ürich 107,75, Rom 25,40, Amsterdam 255,90, Stockholm 115,55, Slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag —,—, Madrid 54,00 nom., Warschau 90,60.

Stockholm, 27. April. (D. N. B.) London 19,42 8, Berlin 167,00, Paris 11,05, Brüssel 70,50, Schweiz. Plätze 93,50, Amsterdam 221,50, Kopenhagen 86,80, Oslo 97,70, Washington 415,50, Helsingfors 8,60, Rom 22,00, Warschau 78,50.

Oslo, 27. April. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 171,75, Paris 11,45, New York 427,00, Amsterdam 227,75, Zürich 96,50, Helsingfors 8,60, Antwerpen 72,50, Stockholm 102,80, Kopenhagen 90,00, Rom 22,60, Warschau 81,25.

London, 27. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20 ⁄¾16, Silber fein prompt 2119⁄1, Silber auf Lieferung Barren 20,00, Silber auf Lieferung fein 21 ¾⁄6, Gold 148/6. 3

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 27. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 131,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 107,00, Cement Heidelberg 153,50, Deutsche Gold u. Silber 201,50, Deutsche Linoleum 157,50, Eßlinger Maschinen 112,00, Felten u. Guill. 134,00, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 96,75, Lahmeyer 111,00, Laurahütte 12,75, Mainkraftwerke 89,60, Rütgerswerke 142,50, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 122,75.

Hamburg, 27. April. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 105,50, Vereinsbank 20,75, Hamburger Hochbahn 97,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 55,25, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 59,00, Alsen Zement 189,00, Dynamit Nobel 81,50, Guano 109,00, Harburger Gummi 182,00, Holsten⸗ Brauerei 128,00, Neu Guinea —,—, Otavi 22,00.

Wien, 27. April. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,40, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,60, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,35, 6 % Wien 1934 99,85, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich 135,50 †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 176,00, „Elin⸗” AG. f. el. Ind. 13,50, Enzes⸗ felder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 117,75 †, Gummi Semperit —,— †, Hanf⸗Jute⸗Textil 64,00, Hirtenberger —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 63,00, Leipnik⸗Lundb. 1 Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AG. 47,75, Perl⸗ mooser Kalk 330,00 †, Schrauben⸗Schmiedew. 106,00, Siemens⸗ Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —, „Solo“ Zünd⸗ waren —,—, Steirische Magnesit 87,00 †, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch 116,25, Steyrermühl Papier 30,00, Veitscher Magnesit 16,60, Waagner⸗Biro 166,25 †, Wienerberger Ziegel —,—. =— Variable Kurse.

Amsterdam, 27. April. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 91,75, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 17,50, 4 % England Funding Loan 1960—1990 74,25, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 3415⁄16¶ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges. 190,75 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 128,25 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 290 1 M., Philips Petroleum Corp. 88) 26,00, Shell Union (Z) 8 116 M., Holland

52

Amerika Lijn 100,00, Nederl. Scheepvaart Unie 104 1 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 100,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 185,00 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 13,00, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 12,75, 6 % Preußen 1927 (nat.) 13,00, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 17,00 G., 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 12 ⅜, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 16,75, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) 119,50, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) ,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 38,50, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 43,00, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 18,50 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 118 ⅞, Rotterdamsche Bank Vereeng. 107,50, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 34,00, Holl. Kunstzijde Unie 42,00 G., Internat. Viscose mp. 20,50, Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 218,50, Montecatini —,—.

8) = Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.

7 7

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 27. April. (D. N. B.) Am Wollkammzugmarkt zogen die 1g an, da die Regierung Nachfrage für Khakistoffe be⸗ kundete. erinos lagen allerdings kaum stetig. 64 er Kette stellte

sich auf 15,1. 56 er Kette auf 19 d, 46er Kette (kardiert) auf

14 ½ d und 40er Kette (prepared) auf 15 ¼ d.

Notierungen

der Kommifsion des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 28. April 1939.

Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte (Ss F Lieferung und Bezahlung):

iginalhüttenaluminium, 8 Origcgaghüzenglummiunm.,V 133 Hrm sür 100 k.

. in Walz⸗ oder Drahtbarren .

Z 11öö1“; 137 Reinnickel, 98 99 % . Antimon⸗Regulus Feinsilbkert

Ueber 10 Millionen Versicherte in der privaten Krankenversicherung.

Die Fachgruppe „Private Krankenversicherung“ in der Reichsgruppe „Versicherungen“ umfaßte am 31. 12. 1938 im Altreich 790 Mitgliedsunternehmungen mit einem Bestand von 8 059 153 versicherten Personen gegenüber 683 Mitgliedsunter⸗ nehmungen mit 7 400 465 versicherten Personen am 31. 12. 1937. Der Zugang des Jahres 1938 beläuft sich mithin auf 658 688 Personen.

Zu diesen Unternehmungen und Versicherten des Altreichs müssen noch 4 private Krankenversicherungsunternehmungen der Ostmark, von denen inzwischen 2 mit Krankenversicherungs⸗ unternehmungen des Altreichs verschmolzen sind, mit 133 000 Versicherten zugezählt werden. Damit schließen die Mitglieds⸗ unternehmungen der Fachgruppe „Private Krankenversicherung“ das Jahr 1938 mit 8 192 153 versicherten Volksgenossen ab.

Bei den öffentlich⸗rechtlichen Versicherungsunternehmungen sind weiterhin noch gegen 2 Millionen Volksgenossen versichert, so daß im ganzen die außerhalb der Sozialversicherung stehende private Krankenversicherung ohne die sudetendeutschen Ge⸗ biete Ende 1938 den ungewöhnlich hohen Bestand von mehr als 10,2 Millionen versicherten Personen aufweisen kann.

In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsforten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

28. April Geld Brief

11,955 11,985 0,574 0,578 42,15 42,23

0138 9140 3,047 3,053 52,05 52,15 47,00 47,10 11,655 11,685

68,13 68,27 5,14 5715 6,593 6,607 2,353 2,357

133,01 133,27 14,49 14,5 43,18 43,26

13,09 0,680

5,694 2480 48,75

41,94 58,57

47,00 10,58

27. April Geld Brief

11,955 0,574 42,04

0,140

3,047 52,05 47,00 11,655

68,13 5,14 6,593 2,353

132,57 14,49 43,18

13,09 2 0/,680

5,694 2,480 48,75

41,94 58,57

47,00 10,58

““ Aegypten(Alexandrien und Kairo) Argentinien (Buenos Niree) 8 Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) . England (London). . Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Nerrppt⸗ Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand)). Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno/ Kau⸗ nas) . . .... Norwegen (Oslo).. Polen (Warschau, Kattowitz, falen) 1 Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden

l engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen

100 Zlotv 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

60,03

55,91 1,978 1,

0,899 0,901 2,491 2.495

60,03

55,94 56,06 1,978 1,982

0899 0,901 2,491 2,495

Sovereigs.. 20 Franecs⸗Stücke. 3 Gold⸗Dollars.. 1 Stück Amerikanische: 1000 5 Dollar. 1 Dollar 2 und 1 Dollar.. 1 Dollar Argentinische. 1 527 Belgischhe. 100 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische 1100 Leva Dänische 100 Kronen Danziger.. 100 Gulden Englische: große 1 engl. Pfund 1 £ u. darunter 1cac. 8 Estnischhe. estn. Kr. ferna 9v 12900zb E.

1

2 2„27292 2292 29 22*

2. 108— 4-—

ranzösische .100 Frs. Holländische 100 bulden Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische 100 Dinar Kanadische kanad. Doll. Lettländische 100 Lats Litauische .1100 Litas Norwegische 100 Kronen Polnisch. .1100 Zloty Rumänische: 1000 Lei 8 und neue 500 Lei 100 Lei -öee; 800 8 5 wedische .. Kronen eJh große 8 883 2 rs. u. darunt. Frs. 8 1 türk. Pfund 1,89

TX“ 100 Pengö

22 H

—209

2

509., 02—

—1090 8 12 8* 52

12

S

892 11 S*.

——

59,87 55,79

2 ZA

-888

08088— —,—

S88

Ungarische