1939 / 98 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Apr 1939 18:00:01 GMT) scan diff

angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 28. April 1939. 8 Der Reichsminister des Innern. 11ö11414““]

††

MWekanntmachung. z. Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187 vom 13. August 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Edith Rosalie Heilbronner, geb. Grünfeld, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. ües Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Innern. S. N. Krins.

Bekanntmachung. Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 19. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. De⸗ zember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustäg

erklärten Rudolf Cerf und 16“ Herta Cerf, geb. Nelson, gesch. Frank wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 28. April 1939.

Bekanntmachung. 8 Die mit Bekanntmachung vom 25. Januar 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1939) beschlag⸗ nahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staats⸗ angehörigen Martin Bamberger, Rosa Bamberger, geb. Schweizer, Abraham Albert Bamberger und Felix Bamberger werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28, April 1939. —Der Reichsminister des Innern. b J. A.: Hering.

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 186 vom 12. August 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig

erklärten Erica Elisabeth Friedländer

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 27

Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.

Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichha. Die neunzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs findet Montag, den 5. Juni 1939, von 9 Uhr vormittags an öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, staititt.

S. 480) als dem

8

85 8* Anorbdnung

Holzwirtschaft. Vom 28. April 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 1936 (RGBl. I S. 909) in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaft vom 7. Juli 1938 (RGBl. I S. 849) in Verbindung mit § 2 der Satzung der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 4. Mai 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 102 vom 7. Mai 1937) ordne ich an:

§ 1.

Das Memelland wird in den Marktordnungsbezirk 1 der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft, Sitz Königsberg, ein⸗ gegliedert.

§ 2.

11) Die Betriebe und Unternehmungen der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland sind verpflichtet, sich als Mit⸗ glieder der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaft anzumelden. Dieser Anmeldepflicht unterliegen alle Betriebe und Unternehmungen der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland, auf die die Vorschriften des § 2 der Verord⸗ nung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft sowie der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deut⸗ schen Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19 vom 21. Mai 1937) zutreffen.

(2) Die Anmeldung hat durch Ausfüllung und Abgabe der von der Marktvereinigung herauszugebenden Meldevordrucke

ver emr te.

8

zu erfolgen, die von den meldepflichtigen Betrieben und Unter⸗ nehmungen bei den für den Sitz des Betriebes zuständigen Bürgermeistern bzw. Vorstehern der Ortsgemeinden in drei⸗ facher Ausfertigung anzufordern sind.

(3) Die Vordrucke sind sorgfältig auszufüllen, von dem zur rechtsverbindlichen Vertretung des Betriebes oder Unter⸗ nehmens Befugten zu unterzeichnen und bis zum 15. Mai 1939 in doppelter Ausfertigung an die Geschäftsstelle des Marktordnungsbezirks 1 der deutschen Forst und Holzwirt⸗ schaft, Sitz Königsberg, in Königsberg ( 9), Straße der SA. 65— 67, einzusenden. Der dritte Vordruck verbleibt dem Betrieb.

§ 3.

Ergänzende oder erläuternde Weisungen kann erforder⸗ lichenfalls der Vorsitzende der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft erlassen.

§ 4. Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1939 in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabec.

Aunordnung Nr. 18 8 der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft. Betr.: Einführung der Anordnungen Nr. 10, 11, 12 und 16 im Memelland.

Vom 28. April 1939.

Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Geeh. der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937), die nach § 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 1939 (RGBl. I S. 559) am 1. Mai 1939 im Memelland in Kraft tritt, ordne ich an: 81

Im Memelland gelten folgende Anordnungen der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft: A. Nr. 10 Betr. Regelung des Absatzes von Rohholz und Schnittholz vom 27. September 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anwei⸗ sung hierzu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der

Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938) mit der Maßgabe, daß a) § 1 Abs. 2 der Anordnung nachstehende Fassung erhält: M „Bei Kansesschicsten über Nadelstammholz und Nadelderbstangen, die vor dem 1. Mai 1939 zu⸗ stande gekommen sind, gelten die Vorschriften des

Berlin, den 27. April 1939.

Bekanntmachung

über die marktordnende Gesetzgebung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft im Memelland.

Vom 28. April 1939.

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 152 (RGBl. I S. 559) treten am 1. Mai 1939 im Memel⸗ an

das Gesetz über die Marktordnung auf dem Gebiete der Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1239),

die Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 1936 (RGBl. I S. 909) in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verord⸗ nung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 7. Juli 1938 (RGBl. I S. 849) in Verbindung mit der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deutschen

Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19 vom 21. Mai 1937) sowie

die auf dieser Rechtsgrundlage ergangenen Satzungen und Anordnungen in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabee.

4 8

Absatz 1 auch für die am 1. Mai 1939 noch nicht lübberwiesenen Mengen.“ b) § 2 der Anordnung nur auf solche Kauf⸗ abschlüsse Anwendung findet, die zwischen memel⸗ ländischen Verkäufern und im übrigen Reichs⸗ gebiet ansässigen Abnehmern getätigt werden.

B. Nr. 11 betr. Regelung des Absatzes von forst⸗ und holz⸗ wirtschaftlichen Erzeugnissen ausländischer Her⸗ kunft innerhalb des Reichsgebietes vom 27. Sep⸗ tember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anweisung hierzu vom 1. Oktober

1938 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938) mit folgenden Abänderungen: a) In den §8§ 2 und 3 der Anordnung und in der Einleitung sowie den Nrn. 3 und 6 der Näheren Anweisung werden gestrichen die Worte „weichem“ bzw. „weiches“ vor Laubrundholz und ‚Eichen⸗ gerbrinden, Fichtengerbrinden“. b) In der Einleitung der Näheren Anweisung ent⸗ ffällt bei „Laubrundholz“ die Aufzählung; die Nummern der Statistischen Warenverzeichnisse verden ergänzt durch die Nummern 74 b, c bzw.

ec) An Stelle der im § 3 der Anordnung und in der NNr. 3 der Näheren Anweisung bezeichneten Stich⸗ tage treten entsprechend der 1. und 15. Mai 1939.

C. Nr. 12 betr. Regelung des Absatzes von forst⸗ und holz⸗ wirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Ausland

8 Eingliederung und Anmeldung der forst⸗ und holzwirt⸗ schaftlichen Betriebe und Unternehmungen des Memellandes in die bzw. zur Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und

vom 27. September 1938 (Deutscher Reichs⸗

anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anweisung hier⸗ zu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forstder⸗ waltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938) mit der Maßgabe, daß an Stelle der im § 2 der Anord. nung und in Nr. 9 der Näheren Anweisung bezeichneten Stichtage entsprechend der 1. und 15. Mai 1939 treten und in Nr. 1 der Näheren Anweisung die Worte „Fi⸗ ten⸗ gerbrinde ... aus 92 b“ bzw. „aus 270 b“ entfallen. D. Nr. 16 betr. Regelung des Absatzes von inländischen SGerbrinden vom 10. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 42 vom 18. 2. 1939) und die Nähere Anweisung hierzu vom 10. Februar 1999 (RMin Bl. der Forstverwaltung Nr. 9 vomn 27. 2. 1939) mit der Maßgabe, daß die Ausgabe von Einkaufsheften nur auf Antrag erfolgt.

§ 2

Nähere Anweisungen zur Durchführung dieser Anond⸗

nung kann erforderlichenfalls der Leiter der Hauptgeschäfts⸗ stelle der Marktvereinigung erlassen.

3 Diese Anordnung tritt 8 1. Mai 1939 in Kraft. Berlin, den 28. April 1939. 8 Der Vorsitzende der Marktvereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaf. J. V.: Walbrecht.

Ich genehmige vorstehende Anordnung Nr. 18 der Mart⸗ vereinigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft, betr⸗ Einführung der Anordnungen Nr. 10, 11, 12 und 16 in Memelland.

Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforstmeister. F. A.: Wrabec.

Bekanntmachung. Der Verkaufspreis für Kraftspiritus beträgt vom 1. Mai 1939 ab 45,90 Rℳ für 1 hl W. Dcer Einlösungsbetrag 4 Abs. 3 der Verordnung vom 12. April 1939, RGBl. I S. 802) beträgt weiterhin (dgl. meine Bekanntmachung vom 9. Dezember 1936 V 7153 B 8— 2793 II a, RZBl. S. 432) 27,50 Rℳ für 1 hl W.

Berlin, den 27. April 1939.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Wolf.

Bekanntmachung KP 721

der überwachungsstelle für Metalle vom 28. April 1939 betr. Kurspreise für Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, bet Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 716 vom 21. April 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 92 vom 22. April 1939) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Blei (Klassengruppe III) Blei, nicht legiert (Klasse III A). REMℳ 16,50 bis 1850 Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B) . 19,— 2 2. Diese tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

L11““

8

Bekanntmachung.

Die am 28. April 1939 ausgegebene Nummer 81 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über das I von Rechtsvorschriften e

aus dem Geschäftsbereich eichsministers der Justiz im Memelland. Vom 28. April 1939. Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungs Eüftene 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung alf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 29. April 1939.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

BUBekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Do⸗ ember 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts u das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) zum Ausbau der Reichsstraße Nr. 61 in der Gemarkung Hamm dur das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 51 S. 18, ausgegeben am 24. Dezember 1938; 8 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. R⸗ bruar 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts a das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) für den Ban einer Zubringer⸗ und Umgehungsstraße in Münster i. 1. durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr.! S. 39, ausgegeben am 18. März 1939; . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13 bruar 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts ¹ den Kreis Steinfurt zur Erbreiterung von drei Straßen

kurven in Haddorf (Gemarkung Wettringen) durch das

Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 11 S. 39, aus

gegeben am 18. März 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums von 13. Februar 1939 über die d 9, des Enteignungsrecht⸗ an die Gemeinde Hörsten zur Anlage eines Sport⸗ und Spielplatzes durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 12 S. 34, ausgegeben am 25. März 19939359,

Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeilger Nr. 98 vom 29. April 1939. S. 3

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Februar 1939 über die Aenderung der Satzungen des Berliner vE“ (Berliner Stadtschaft) und des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) nebst Neu⸗ fassung der Sastang des Berliner Pfandbrief⸗Amts als Anlage durch das Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 14 S. 261, ausgegeben am 2. April 1939; der Erlaß des Fetlchem Staatsministeriums vom 22. Februar 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Mühle Löhmann, Inhaber A. und O. Koch in Behnsdorf, zum Bau eines Getreidesilos durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Magdeburg Nr. 12 S. 44, ausge⸗ eben am 25. März 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. üsaeen. 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an Gemeinde Vietzen zum Ausbau der Dorfstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 10 S. 36, aus⸗ egeben am 11. März 1939; der Eraß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Land Preußen (Wasserbauverwaltung) für Zwecke des Hafenausbaues in Swinemünde, und zwar für die An⸗ lage einer Zubringerstraße zum neuen Bollwerk und für die Errichtung einer durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Stettin Nr. 11 S. 65, ausgegeben am 18. März 1939;. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. März 1939 über die Verleihung des Eignungsrechts an die Stadt Tilsit zum Bau einer Zufahrtstraße zur Adolf⸗Hitler⸗ Schule durch das Amtsblatt der Kegierung in Gumbinnen r. 11 S. 36, ausgegeben am 18. März 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. März 1939 über die Verleihung des ensg e t gs e ht an den Gesamtschulverband Branden zum Neubau einer Schule in der Gemeinde Branden durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Gumbinnen Nr. 11 S. 36, ausgegeben am 18. März 1939;

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Feen —) für mili⸗ tärische Anlagen in der Gemarkung Großauheim durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 12 S. 67, aus⸗ gegeben am 25. März 1939;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. März 1999 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) zur An⸗ lage einer Umochungsstraße im Zuge der Reichsstraße Nr. 83 in der Gemarkung Rotenburg a. d. Fulda durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 12 S. 67, aus⸗ Segenn am 25. März 1939; er Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. 88 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ruhrstahl⸗Aktiengesellschaft Witten zur Erweiterung ihrer Werksabteilung Annener Gußstahlwerk Witten⸗Annen durch das Sonder⸗Amtsblatt der Regierung in Arnsberg, ausgegeben am 15. März 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Vereinigte Milchwerke Aktiengesellschaft in Berlin⸗ Grunewald zur Erweiterung ihrer Fabrikationsanlagen für den Molkereibetrieb in Friedland durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr) Nr. 18 S. 47, ausgegeben am 1. April 1939.

1

—-9õ

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 6 der Preußischen Gesetz⸗ sammlung enthält unter ““ .“

„Nr. 14 476. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Dienst⸗ I Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer⸗Besoldungsgesetz VBG —) vom 1. Mai 1928 (Gesetzsamml. S. 125), des Gesetzes über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaatlichen mitt⸗ leren Schulen (Mittelschullehrer⸗Besoldungsgeset MBG —) vom 30. April 1928 (Gesetzsamml. S. 149) und des Gesetzes über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufsschulen (Gewerbe⸗ und öC11“ GBG —) vom 16. April

1928 (Gesetzsan 9). Vom 26. April 1939. 8

Handelsteil.

EET1A1A“

orsee

üms ie Wochenschlußbörse eröffnete in nicht ganz einheitlicher Haltung. Im Hinblick auf die zweitägige Unterbrechung des

Effektenverkehrs wurden vom berufsmäßigen Handel einige Glatt⸗

stellungen vorgenommen, zumal die Bankenkundschaft nur in be⸗ scheidenem Umfange Aufträge erteilt hatte, so daß sich sowohl leichte Kursbesserungen als auch Rückgänge ergaben. Zu berücksichtigen ist außerdem der Monatsschlußtermin am Geldmarkt, der hier und da Geldbeschaffungsverkäufe zur Finanzierung des Ultimo erforderlich machte. Die Grundtendenz war nach der großen Rede des Führers, in deren Bann auch heute noch alle Börsenbesucher standen, freundlich und zuversichtlich.

Von Montanwerten eröffneten Klöckner 36, Buderus ¼ *ℳ höher, während Mannesmann und Vereinigte Stahlwerke je ³%, Hoesch und Rheinstahl je 14 %ℳ hergaben.

Von Braunkohlenaktien fielen Eintracht mit 1 und Rheine⸗ braun mit 1 ¾¼ % auf, wobei aber nur Mindestschlüsse zustande kamen. Von Kaliaktien sind Kali⸗Chemie mit 1 ½8 und Salz⸗ detfurth mit 1, von chemischen Werten Farben mit 35, dem⸗ gegenüber Goldschmidt mit % und von Gummi⸗ und Linoleum⸗ aktien Deutsche Linoleum mit + 2 ¾ % zu erwähnen. In der Gruppe der Maschinenbauwerte stiegen Deutsche Waffen um 2 ¼⁄, während Orenstein 1 % verloren. Sonst sind noch EW⸗Schlesien mit +† 1 ⁄%, Hapag mit + 1 und Junghans mit + 1„⅛, andererseits Dortmunder⸗Union mit 2 und Accumulatoren mit 1 hervorzuheben.

Im Börsenverlauf bröckelten die Kurse bei weiteren Glatt⸗ tellungen des Berufshandels erneut leicht ab.

So ermäßigten sich Farben um ½ auf 148 ³R, waren aber zu diesem Kurse Geld, auch Gesfürel, Buderus und Ver. Stahlwerke gaben je ½, Hapag ¼% und AE G % gegen den ersten Kurs her.

perlmuscheln (MMargaritana margaritifera). Vom 20. . 1939.

Nr. 14 477. Polizeiverordnung über den Fang von Fluß⸗

Nr. 14 478. Erlaß des Preußischen Finanzministers über die baupolizeiliche Zuständigkeit bei Befreiungen von Vorschriften der Reichsgaragenordnung. Vom 28. März 1969.

Nr. 14 479. Poizeiverordnung über die Anlage und Ein⸗ richtung von Lichtspieltheatern und über Sicherheitsvorschriften bei Fectsp elcoefü Fim gen Vom 4. April 1939.

Nr. 14 480. Fünfundzwanzigste Verordnung über Wohnsied⸗ lungsgebiete. Vom 6. April 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 Rℳ, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 Rpf.

Zu beziehen durch: R. v. Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 29. April 1939. Geesschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Kunst unbd Wissenschaft.

8

Staatsoper.

Sonntag, den 30. April. IV. Morgenfeier. Musikal. Lei⸗ tung: Elmendorff. Beginn: 12 Uhr. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai. Der fliegende Holländer. Musi⸗ kal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 20 Uhr. 1 Dienstag, den 2. Mai. Madame Butterfly. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. 1 Donnerstag, den 4. Mai. Daphne/ Friedenstag. Musi⸗ kal, Leitung: Clemens Krauß a. Beginn: 19 ¼ Uhr. Freitag, den 5. Mai. In der Neuinszenierung: Palestrina. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 19 % Uhr. Sonnabend, den 6. Mai. Die Macht desSchicksals. Musi⸗ kal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 7. Mai. In der Neuinszenierung: Aid a. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 19 ½¼ Uhr. 8 Montag, den 8. Mai. Boheme. Mustkal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. 2 Schauspielhaus.

Sonntag, den 30. April. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai.

Die Königin Isabella. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 2. Mai. Maria Magdalena. h 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. Die Königin Isabella. Beginn:

20 Uhr.

Donnerstag, den 4. Mai. Geschlossen. b

Freitag, den 5. Mai. Neu einstudiert: König Richard der Zweite. Beginn: 19 ½ Uhr.

6. Mai. Die Königin Isabella. Beginn: 0 Uhr.

Sonntag, den 7. Mai. König Richard der Zweite. Be⸗

ginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 8. Mai. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Kleines Haus. 8*

Sonntag, den 30. April. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr. Ausverkauft. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 1. Mai. Die kluge Närrin. Dienstag, den 2. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 the

Ausverkauft. Mittwoch, den 3. Mai. Die kluge Närrin. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 5. Mai. Der Bridgekönig. b 20 Uhr. Sonnabend, den 6. Mai. Die kluge Närrin. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 7. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 8. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr.

11“ s 8

Gegen Börsenschluß kamen vielfach leichte Besserungen zum Durchbruch, nachdem das Glattstellungsmaterial aufgenommen worden war und von der Bankenkundschaft noch einige Käufe zur Abwicklung kamen. Farben zogen um ⅜l auf 149 1, Salz⸗ detfurth und Bemberg um je ½, Heehgg

* 8

an. 6 1 1 8 8

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien Deutsch⸗Asiatische mit einem Gewinn von 10 RH. %, Vereinsbank Hamburg mit ½ F und von Hypothekenbanken Deutsche Hyp. sowie Meininger Hyp. mit je ¼ zu erwähnen. Kolonialwerte lagen etwas fester. Bei den Industriepapieren stiegen Dortmunder Aktienbrauerei gegen letzte Notiz um 5, Pommersche Zucker um 3, während Nordsee⸗Deutsche Hochseefischerei sowie Steatit⸗Magnesia je 4 ¾ und Deutsche Spiegelglas 3 % einbüßten.

Von variablen Renten zogen Reichsaltbesitz um auf 182 an, gaben später aber wieder auf 131 % nach. Die Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe stellte sich auf 93 ⁄½ (93,40).

Am Markt der festverzinslichen Werte lagen Kommunal⸗ obligationen und Hypotheken⸗Schuldverschreibungen nahezu um⸗ satzlos. Von Länderanleihen wurden 27er Bayern, 28/29er Braun⸗ schweig ca. 6 % höher, 27er Baden dagegen 15 Pfg. niedriger bewertet. Auslosbare Reichsschuldbuchfarderungen wurden auf gestriger Basis gehandelt. 40er Postschätze büßten 10 Pfg. ein. Am Markt der Industrieobligationen wurden Concordia⸗Berg höher, Castellengo 2 %, Hoesch⸗Köln Neuessen sowie Krupp Treibstoff je 0,40 und Klöckner ½ % niedriger notiert. Von Stadtanleihen gaben 26er Essen ½ und Kasseler ½ % her.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung errechneten sich der Gulden mit 138,37 (133,14), der Belga mit 42,39 (42,19). Unverändert blieben dagegen das engl. Pfund mit 11,67, der Dollar mit 2,493, der Franc mit 6,60 und der Schweizer mit 56,00. 1“ 8

Stahlwerke um

1

18 Zweite Außenhandelswoche der Deutschen Arbeitsfront.

Im Rahmen der zweiten Außenhandelswoche der Deutschen Arbeitsfront, Gauwaltung Berlin, sprach zu den Tagungsteil⸗

nehmern Direktor Hübbe⸗Berlin, Vorstandsmitglied der Deutsch⸗

Südamerikanischen Bank A.⸗G. über „Mittel⸗ und Südamerika die bedeutendsten und entwicklungsreichsten Absatzgebiete deut⸗

scher Erzeugnisse“. Der Redner ging im besonderen auf die Ver⸗

haltnisse der mittel⸗ und südamerikanischen Staaten im Handels⸗

Die sehr 1--r Aussprache, t

verkehr mit Deutschland ein. 3 die sich an dieses Referat anschloß, vermittelte den Tagungsteil⸗ nehmern ein anschauliches Bild von den handelspolitischen Be⸗ ziehungen des Deutschen Reiches mit den mittel⸗ und südamerika⸗ nischen Staaten. Anschließend sprach der Wirtschaftsreferent des Wehrwirtschaftsstabes im Oberkommando der Wehrmacht, Dr. Tomberg⸗Berlin, über „Wehrwirtschaft und Außenhandel“. Zu

dem Thema „Die Ostseeländer“ sprach der stellvertretende Leiter 1b

der Deutschen Handelskammer in Schweden, Dr. Heinrich. Am Freitag sprachen der Abteilungsleiter im Verband für den Fernen Osten und Dozent an der Hochschule für Politik, Diplomvolkswirt Dr. Rocholl, und Dr. Richter⸗Hamburg vom Ostasiatischen Verein Hamburg⸗Bremen E. V. über das Thema „Der Ferne Osten“. Die Redner betonten besonders die Möglichkeiten der deutschen Kulturarbeit in Ostasien und zeigten klar die Wege der Ausfuhr⸗ förderung im Fernen Osten auf.

Von ganz besonderem Interesse für die Tagungsteilnehmer war das Referat des Präsidenten der Deutschen Handelskammer in England, Dr. Karl Markau⸗London, über „Das britische Welt⸗ reich, inbesondere Indien“. Er führte u. a. aus: Das britische Empire ist eine nicht nur politisch, sondern noch viel mehr wirt⸗ schaftlich ganz eigenartige Struktur. Das britische Empire, von dem geographisch winzigen Mutterlande Großbritannien aus⸗ gehend, erstreckt sich über die ganze Welt und ist von jedem Glied⸗ staat durch die Weltmeere getrennt. Alle Einzelmitglieder des britischen Empire wurden in ihrer gae. in den ersten Jahrhunderten von dem Mutterland lediglich als Ausbeutungs⸗ objekte angesehen, das heißt, es wurden die je nach den Zeit⸗ läuften als wertvoll angesehenen Rohstoffe ngland be⸗ fördert, um entweder dort konsumiert oder von England aus in andere, fremde Länder in mehr oder weniger verarbeitetem Zu⸗ stand weiterverkauft zu werden. England mit seinen Häfen wurde der große Stapel⸗ und Umschlagplatz der Güter seines Empires. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer großen Handelsflotte. Ferner ergab sich die Notwendigkeit einer starken Schutzzollpolitik und vieler anderer dieser E entsprechender Maßnahmen. Es wurde also ein wirtschaftliches Raumgebiet geschaffen, in dem alle Waren znengemshi konzentriert über E Entfer⸗ nungen in das Mutterland geschafft wurden. Dies geschilderte Ausnutzungsverfahren, wie es das Mutterland betrieb, war keine Kolonisation, wenigstens nicht in dem Sinne, wie wir es heute verstehen. Aus diesen Vorgängen heraus wurde aus dem vordem im höchsten Maße db. icen Großbritannien das Land des Freihandels. Die umwälzenden politischen Ereignisse von 1866 bis 1871 mit dem unerhört schnellen politischen und industriellen Aufstieg Deutschlands änderten jedoch das Wirtschaftsbild zu⸗ sehends. Der Großwirtschaftsraum der Erde ist in künstlicher Weise von Großbritannien durch den Ottawa⸗Vertrag geschaffen worden. Die Produktionsmenge an Rohstoffen und Lebensmitteln der britischen Kolonien und der Dominien ist der⸗ artig groß geworden, daß Großbritannien nicht alles aufnehmen kann, selbst wenn es den Willen dazu hätte. Die wirtschaftliche und finanzielle Verknüpfung Großbritanniens mit anderen frem⸗ den Ländern ist aber außerordentlich vielseitig und kompliziert und macht es daher erforderlich, Rohstoffe und Lebensmittel auch von Ländern wie Argentinien, Dänemark, USA usw. zu He⸗ ziehen. Der gewaltige⸗Umfang, den der Handel des britis Empire darstellt, geht aus seinem Anteil am Gesamtweltha hervor. Er betrug im Jahre 1937 in der Einf 31,4 % des Welthandels, in 288 Ausfuhr 28,1 % des Welthandels. Alle übrigen Staaten folgen erst in weitem Abstand.

Der Redner wandte sich dann der wichtigsten Kronkolonie Großbritanniens, Britisch⸗Indien, zu. Britisch⸗Indien ist von allen britischen Dominien und Kolonien die wichtigste für den deutschen Handel in Einfuhr sowohl wie in Ausfuhr. Indien hat als erstes Land des britischen Empire vor drei Jahren den Ottawa⸗Vertrag gekündigt, statt dessen aber einen Handelsver⸗ trag mit Japan geschlossen, der die wirtschaftlichen Wünsche Indiens und Japans betreffend Anbietung von indischer Roh⸗ ware und Abnahme von Fertigwaren aus Japan in großzügiger Weise regelt. Welche Schritte nunmehr die britische Zentral⸗ regierung in Indien ergreifen wird, bleibt abzuwarten.

Der Vortragende gab dann einen längeren Ueberblick über statistische Angaben, die sich mit der Gesamt⸗Ein⸗ und ⸗Ausfuhr Indiens befaßten. Der Bericht schilderte, daß der Zeitraum 1936/37 eine ununterbrochene Aufwärtsentwicklung der wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse Indiens brachte. Besonders ging der Redmer ein auf die Lage der Industrie in Indien, der Baumwollinduftrie und der Jute⸗Industrie sowie auf den Gebieten Tee, Kohle, Eisen und Stahl, Papier, Maschinen usw. Zum Schluß seiner Aus⸗ führungen gab Dr. Markau noch einen Ueberblick über die Aus⸗ sichten für die Ausfuhr nach Indien und betonte, daß die Auf⸗ nahmefähigkeit Indiens für fremde Güter in erster Linie abhängig sei von der Ernte und der Preislage der Landwirtschaftsprod d. h. also von der Höhe des abfallenden Nutzens. Interessant war von den Ausführungen noch, daß Deutschland in der indi⸗ schen Einfuhr auf allen Märkten an 1. oder 2. Stelle zu finden ist.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 28. April. (D. N. B.) 50 er Lammzüge 18 d, 64 er Durchschnitt⸗Merinstkammzüge 24 d, 50 er Durchschnitt⸗ Kreuzzuchtkammzüge, colonial prepared, 17 ½ d.

Manchester, 28. April. (D. N. B.) Der Gewebemarkt nahm am Freitag einen ruhigen Verlauf, da mit dem In⸗ und Aus⸗ lande nur kleine Abschlüsse getätigt wurden. Man rechnete allerdings mit weiteren Negierungsaufträgen. Garne lagen lustlos. Water Dwist Bundles stellten sich auf 8 ¾ d per Ib, Printers Cloth wurden mit 22 ¾ sh per Stück bewertet. 88

vom 29. April 19389.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für pPrompte Lieferung und Bezahlung) O ütt 99 % in Blöcken „822s8ö2 he. Walz- oder Drahrberren

9 bo 8dbͤ

2 R. 98 99 b ]— 9 8 e1

Ueiüicher .

8 8 1““

der Kommiffion des Berliner Retaldörzenvorttandes