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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1939. S. 2 8 “ Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5 Mai 1939. S. 3
r. 1u1.““ Vorschriften des Gesetzes anwendbar bleiben, d 8 ücksi schri 1— 8 2 2 . 2123.22 2 E11 ; eiben, deren Anwen⸗ 1 § 11. Mit Rücksicht auf die Lockerung des Mieter⸗ RdErl. 26.4.39, Vorschriftensammlg. f. d. Dt. Pol. S. 988 d. — Abschluß. Amtliche Begründung zum Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden. ersoriten des Gest der Vermieter Jude üst. Dies u wten . 1) enthält dis Vorschrift eine Uebergangsbestimmeing. Kecr, 27,4 19, eisörebesene Plcnr de—. 8 888,S ue⸗ o,.“ nnaamentlich, soweit die freie Kündigung des Mietverhältnises sch anhängige Mietaufhebungsklagen. d. unif. Ordn Pol. — RdoErl, 24. 4. 39 Ergänzg. d. Lehrplans f. 8 1 Ordentlicher Haushalt. 11.“ Vom 30. April 1939 (RGBl. I S. 864ͤͤb. vdAddAdurch den jüdischen Vermieter ausgeschlossen ist (§ 1 Abs 9 für Zu § 12. Die Ermächtigung soll den Gemeinden erteilt d. Po ⸗Ausbildungshundertsch. — RdErl. 24. r.39, Bekleidungs⸗ Bestand aus dem Rechnungsjahr 1932757 . 338,8 bͤs.*“] Permister gegenüber vorzeit⸗ werden, um ihnen die Dur ssbras ihrer Aufgaben zu er⸗ 16 7snng b5 eninh. dSe.-h2 29 „ 39, v2 a ,zwer aus den Monaten April 1938 bis 18 5 „ „ „ . 2 2 2 8 11“ E11“] 1“ 6u6“ “ e1u1u“.“] 64 4 8 C Fi Sro⸗ 4 / . 2 . . . 2 8 8 0. Sol.⸗ eister .in Frankfu .0. — 8 8 2 2 1 PEEEoeoee111121“ dbHb 2, Der für die nationalsozialistische Weltanschauung tragende V Erfüllung dieser Aufgabe und ihre planmäßige Vor⸗ I“ Creae hehe. tkkung mu leichtern, da sich “ Hilfe der vorgesehenen An⸗ 849 4.39, Ernenng. zu Srilehreren d. Drdnoh e RdErl. 24. 4. 39, . FPLL11 Gedanke der Volksgemeinschaft führte dazu, daß für das Ver⸗ bereitung und Durchführung zu erleichtern, und um anderer⸗ a1 ben Erlaubnis des Vermieters ulässig ist an einen ordnungen ein Ueberblick über den Umfang dieser Aufgaben Wohnungsfürsorge f. Pol.⸗Beamte. — RdErl. 25. 4. 39, Melde⸗ 8 — hältnis des Vermieters eines Wohnhauses zu seinen Mietern seits die Unzuträglichkeiten zu vermeiden, die sich aus In die 288 e. Henen h* ric⸗ 3 d sigs 83 Satz 9), und über den zur Unterbringung von Juden verfügbaren schluß f. d. Pel Meistersch in Frankfurt a. d. O. — RdErl. HI. Außzerordentlicher Haushalt. und das der Mieter untereinander die Herbeiführung und Er⸗ einer generellen Auftebung des Mieterschutzes für Juden als die Kündigung eines auf Verlangen der Gemeindebehörde Raum gewinnen lassen wird. b 1 26. 4. 39, Pol.⸗Fünfkampfmeistersch. in Königsberg Eyj — Porschuß aus dem Rechnungsiahr 1937 (444,6 — 31,2) 413,4 haltung einer vertrauensvollen Hausgemeins ft zum Haupt⸗ ergeben können, ist der Wegfall des Mieterschutzes, den ein abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Zwangsmietvertrags u § 13. Die Gemeinden haben bei der Durchführung RoͤErl. 27.4.39, De bl. PBklV. II. Teil (PTV. 1). — RdErl. Mehrausgabe aus den Monaten April 1938 bis inhalt der enseiti Rechtsbezis d 1 füdt . 3 8 8 3 „ Ie der Genehmigung bedarf (§ 4 Abs. 3) und als neue Mietver⸗ ihnen in diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben dringende 28. 4. 39, Handschuhe f. asserschutzpvol. — RdErl. 28. 4. 39, Uni⸗ bCöö1ö1ö1148* 10,2 kommt bereicg in dem dah noch der Uiecheübe nüehene nate. dühsche. det der behmene det de gicfaicumab dochängig crage nur mit Genehmigung der Gemeindebehörde heschosn — ienliche Interessen wahrzunehmen. Es is deshalb gerecht. sermisrin d. fantt Herh. Hancsen d. Hednpat, uaxr. —236 gitmj J,Abg. . 1, 2,1. 8 28 7 b ürfe . In allen diesen Fäll F ie Geltendmach der Er ü di An⸗ 24,4. 39, Normen f. d. Feuerlöschwesen. — RdErl. 27. 4. 39, Ver⸗ 8 bar 2 3 Mitwirkung des Reichsjustizministeriums zwischen den Bescheinigung der Gemeindebehörde nachweist, daß für die werden dürfen (§ 5 Satz 1). In alle en sollen fertigt, die Gelte schung der Ersatzansprüche, die aus An leihung v. Luftschutz⸗Ehrenzeiche n eh L Mithin Vorschirsß 69,3 Spitzenverbänden der Vermieter und Mieter vereinbarten Zeit nach der Beendigung des Mietverhältnisses die ander⸗ die Vorschriften des Gesetzes so angewandt werden, als b ordnungen der Gemeinden hergeleitet werden sollen, auszu⸗ A fishut⸗ eera e. eeh. — 2 * e-E- vS. ½ — 2 . . gkeit. Paß⸗ u. Ausländerpoli⸗ . . deutschen Einheitsmietvertrag zum Ausdruck und war seitdem weitige Unterbringung des jüdischen Mieters sichergestellt ist. dem Eigentümer die Verwaltungsbefugnis nicht entzogen wäre, schließen. W d dsätzli Verschiedenheiten di e i. dErl. 124 4. 39, Rrsfänderpah — Ener.e gen⸗ henh ber eswvhebse, nhnebntüne. erhsaf reii⸗ vegu. 3 für die ö he. 1. Reiches be⸗ S einer solchen Bescheinigung hängt es also Zu § 7. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung de Bu g 14. ichegerg egrunsät chetcsger 8* “ E1.“ 2 8 99. 8 ..;a; ꝑ.“ immend. Diesen Bestrebungen widerspricht es, wenn im ab, ob der Vermieter einen Mietvertrag, den er mit einem Gesetzes im Einzelfall weitgehend davon abhängt, da au 8. 6 — 1 b 1allsSgesundheit. Uebertragb. Kranth. d. 13. u. : i den Ei ist als 2 gleichen Hause Juden und deutsche Volksgenossen zusammen⸗ Juden über einen dem Mieterschutz unterliegenden Raum S oder 8- ehr Jude ist, ist eine besondere 8 s ö1ö1311“ E11“ 89 5 Wirtschefteveen EE1“ 1269. 1,8,2 8- ,e soll heez easbens C11“4“* 2* wohnen, da zwischen ihnen eine Hausgemeinschaft nicht be⸗ abgeschlossen hat, frei, d. h. unabhängig von den Voraus⸗ lung für die Fälle angezeigt, in denen der Mieter oder Ver⸗ Al⸗ ande seits bestehen, ist die Einführung der diesem Gesetz ent⸗ barungen im dt.⸗poln. Wietschaftsverkra — RdErl. 27. 4. 39, den Einnahmen und Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen stehen kann. Deshalb ist es unerläßlich, einer fortschreitenden setzungen des Mieterschutzgesetzes, kündigen kann. Eine solche mieter in einer Mischehe lebt. Eine einheitliche Behandlung “ Bestimmungen in Oesterreich und im Sudeten⸗ Verwertg. tuberkulös. Rinder. — RdErl. 97. 1 99 Betrieb d. Huf- Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ Ausscheidung der Juden aus deutschen Wohnstätten, soweit freie Kündigung soll jedoch dann ausgeschlossen sein, wenn aller dieser Fälle kann wegen ihrer Unterschiedlichkeit nich spre S. nderen Verordnungen vorbehalten. beschlaggewerbes. — RdErl. 27. 4. 39, Ausgaben bei Kap. 117 verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgeseben von den ssie sich nicht freiwillig vollzieht, die Wege zu ebnen und gleich⸗ auch der Vermieter Jude ist, da es nicht gerechtfertigt er⸗ Platz greifen. Vielmehr ist, ohne Rücksicht darauf, welcher lond 8 38 ; JA4“ Tit. 51 d. Haushalts d. Verw. d. Innern f. 1938. — RdErl. Steuern, die unter I, 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen zeitig den deutschen Volksgenossen, die noch jetzt in jüdischen Iaeng, ihn von den Kündigungsbeschränkungen des Mieter⸗ Ehegatte den Mietvertrag abgeschlossen hat, eine verschieden⸗ B Veröffentlicht vom Reichsjustizministerium.) 27. 4. 39, Mitteilgn. üb. d. mit Maul⸗ u. Klauenseuche stärker ver⸗ und Ausgaben, die unter I, 3· und II, 8 erscheinen. Häusern wohnen müssen, Aussichten auf einen Wohnungs⸗ schutzgesetzes zu befreien, zumal er sogar die zwangsweise artige Behandlung notwendig, je nachdem ob der Ehemam L seuchten Reichsteile. — Neuerscheinungen. — Stellen⸗ 2. Bis Ende März d. J. betragen die Reichssteuerüberweisungen wechsel zu eröffnen. Unterbringung von Juden in seinem Hause dulden muß. oder die Ehefrau Jude ist und ob Abkömmlinge aus der Mi Bekanntmachung. zusschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu be⸗ (Landesanteile) 1359,3, die preußischen Steuern und Abgaben Die E J 38 8 6 ⸗ isc⸗ 1.n ; jehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin (Landesanteile) 471,9. Für die preußische Staatskasse sind also bis r. ewche des Nüdatn aus dem deutschen Wohn⸗ Zu § 2. Der unter den Voraussetzungen des § 1 ein⸗ ehe vorhanden sind oder nicht. Demgemäͤß ist bestimmt, daß Zum stellvertretenden Vorstandsmitglied der Reichsstelle W. Mauerstraße 44. Vierteljährlich 1,85 ℳ für Ausgabe A jetzt insgesamt 1841,2 Steuern vereinnahmt. Diesen Steuereinnahmen raum ist ferner mit Rücksicht auf die Auswirkungen geboten, tretende Wegfall des Mieterschutzes allein würde die als⸗ die Vorschriften des Gesetzes, soweit ihre vrnegudung davon für Milcherzeugnisse, Oele und Fette ist Herr Diplomkaufmann (zweiseitig bedruckt) “ Kℳ. für Ausgabe B. eeinseitig stehen die Finanzzuweifungen an die Gemeinden (G. V.) in Höbe
die sich aus der derzeitigen Lage des Wohnungsmarktes für baldi ältni bhängt, daß der Vermieter oder der Mieter Jude i . bedruckt ü b 1 — 4 da4 8 1 ge Beendigung eines Mietverhältnisses dann nicht er⸗ abhängt, daß der ermieter oder der Mieter Jude ist, dann Dr. Faver Dullinger bestellt worden. edruckt). 1 1 e“ von 449,2 gegenüber. Die sonstigen Einnahmen der allgemeinen zahlreiche Volksgenossen ergeben. Während die Faden sowohl möglichen, wenn . langfristiger Mietvertrag besteht oder nicht ö“ sind, wenn bei einer Mischehe die Fru Berlin W 8, den 29. April 1939 6 5 Fmman vemmassün und die Betriebe haben einen Ueberschuß von 8 “ 6 — 180,0 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen
in zahlreichen Einzelfällen wie allgemein im erhältnis zu wenn eine besonders lange Kündigungsfrist vereinbart ist. Jüdin ist. Dies soll gelten ohne Rücksicht darauf, ob bei 88 8
ihrer Bevölkerungszahl übermäßig viel Wohnraum inne⸗ Es ist deshalb bestimmt, daß solche Verträge zwischen Juden einer solchen Mischehe Abkömmlinge vorhanden sind oder nicht Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. — Zuschuß von 1556,5, so daß bis Ende März 1939 insgesamt eine
haben, können viele deutsche Volksgenossen überhaupt nicht und Nichtjuden von dem nichtjüdischen Vertragsteil unter Die Anwendung des Gesetzes ss ferner allgemein ausge⸗ J. V.: Willikens. v1“X“ “ 8 8 Mehreinnahme von 15,5 verbleibt. v“
oder nur unzureichend untergebracht werden. Diese bevor⸗ Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit gekün⸗ schlossen, wenn aus der Mischehe des Vermieters oder des UA 1 “ 1 1
zugte Beteiligung der Juden am deutschen Wohnraum ist digt werden können. Dieses vorzeitige Kündigungsrecht ist Mieters Abkömmlinge vorhanden sind, unter dieser Voraus⸗ UU “ Monatsausweis
nicht zu rechtfertigen und muß daher beseitigt werden. insbesondere für den deutschen Volksgenossen von Bedeutung, setzung also auch dann, wenn der Ehemann der Jude it UU Bekanntmachugg. Üꝑber die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen Die Verwirklichung dieser Ziele begegnet Schwierigkeiten, der als Mieter in einem jüdischen Hause wohnt. Es gilt im Das Vorhandensein von Abkömmlingen aus der Mischehe Betr. Verbote ausländischer Druckschriften. im Monat März des Rechnungsjahres 1938. .
solange die gesetzlichen Bestimmungen unverändert fort⸗ übrigen auch für Mietverhältnisse über Räume, die bisher schließt darüber hinaus die Anwendung des süssehes soger Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks (Beträge in Millionen Rℳ) Honbdelsteil.
bestehen, die jedem Mieter den gleichen Schutz vor einer Kün⸗ keinen Mieterschutz genossen haben. für den Fall aus, daß die Mischehe, in der der jüdische Mieter aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der “ A. Ordentlicher Haushalt. 8
digung des Vermieters ohne Rucksicht darauf gewähren, ob er Würde ein Vermieter von einem vorzeitigen Kündi⸗ oder Vermieter in letzter Ehe gelebt hat, nicht mehr besteht Lerordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk ö1A.“;
zur deutschen Volksgemeinschaft gehört oder Jude ist. Eine gungsrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können, so Es kommen jedoch stets nur solche Abkömmlinge in Betracht und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Borjaͤhr “ 88
Aenderung dieser Bestimmungen zuungunsten der Juden ist würden dadurch u. U. die Absichten der Gemeinde bei der die nicht gemäß 8 5 Abs. 2 d. Ersten ABO. z. NWürg-. von 8 lande die Verbreitung folgender Druckschriflen verboten: 1937 zurückgestellten Restbeträge verfügbar Berliner Börse am 5. Mai.
freilich nur moglich, wenn dabei auf die Folgen Bedacht ge⸗ planmäßigen Durchführung der ihr im Zusammenhang mit 14. 11. 1935 (HcGBl. 1 S. 1338) als Juden elten. — lüs. Sämtliche Schriften des Emigranten a) nach dem ordentlichen Haushalt .. 338,8
nommen wird, die sich aus der ö des Kündigungs⸗ der Ausscheidung der Juden aus deutschen Wohnstätten ob⸗ rend die Anwendung des Gesetzes bei einer Mischehe ausg⸗ Juüno,. Joachim Joesten bbblibaee) nach dem außerordentlichen Haushalt. . . . 312 Aktien fester, Renten freundlich.
schutzes für Juden ergeben müssen, ins esondere auf die liegenden Aufgabe gestört werden. Die Wirksamkeit einer schlossen ist, wenn die Frau Jüdin ist, bleibt es 8 „‚Die Ssterreichische Post“ (Zeitung) Paris, ö“ I11“ Zu Beginn der heutigen Börse war eher Kaufneigung zu
Schwierigkeiten, die infolge der großen Zahl der in Deutsch⸗ solchen vorzeitigen Kündigung des Vermieters soll deshalb uneingeschränkt anwendbar, wenn der Mann Jude ist und „lich“ (Zeitschrift) Philadelphia/USl 6“ .“ 9 . zusammen 370, beobachten, die sich allerdings zumeist auf den Berufshandel be⸗
8.2 jetzt no 7e. naac, hesgege ö“ “ nach dem Vorbild der Regelung in § 1 davon abhängen, 1“ GG mit Fä 8 b 1 .“ „Europa⸗Korrespondenz“ Genf 1 Ist. Einnahme Lesiegs “ die ersnsenbscaft nur geling5. “
bringung auftreten können. Hierfür kann nämli rundsätz⸗ daß bei der Kündi ie Si n t iti und zwar ist es hier au ann anzuwenden, wenn nur die 0- 1“ 8 Seöei-s as 1““ “ 88 f Ei nehmungslust zeigte. Info edessen kamen zur ersten Notiz nur
1 ch weder die Erri chtung neukn 8 eg. 8 8 dueh G 8 11““ Ge⸗ nichtjüdische Ehefrau den Mietvertrag geschlossen hat. Der 8 Erales 87 “ I Bhetns, z 9h 2 Jahres soll oder Ist⸗Ausgabs kiwo⸗ 88 ber im 6* ““ Flangehem Athen af
ommen, noch in größerem Umfang auf dem Wege des meindebehörde nachgewiesen wird. Umstand, daß die in einer kinderlosen Mischehe mit einem 8 und London, b . 85 der Geschäftsvricht doen geeh nöEö Umfatz⸗
Wohnungstausches Abhilfe geschaffen werden. Die notwendige Zu § 3. Die Aufnahme eines Untermieters bringt eine “ deeeche Fäesr arche C“ „ Die Atempause“ von Pfarrer Walter Lüthi, April/ “ 88 Feeee die Z.“ bei 82 Pfisce. dd G andere, trugen zu einer Tendenzfestigung bei. i ntere
essetzgeberische Lösung kann deshalb nur in der Richtung besonders enge Berührung zwischen Mieter und Untermieter isch
seegen daß der den Juden in jüdischen Häusern — zum Teil 8 sich. Eine “ wie sie sich aus dem Unter⸗ Gesetzes nicht aus, Sollten sich hieraus im Einzelfall beson⸗ ggc den Fangesischen Puchhanblung. Hasel. Februar März sammen sieht man der Rede des polnischen Außenministers entgegen.
besonders reichlich — zur Verfügung stehende Raum durch mietverhältnis regelmäßig ergibt, kann zwischen Juden und dere Unbilligkeiten ergeben, so kann dem bei der Prüfung der Berlin, den 3. Mai 1939. Bon Montamverten gaben Buderus zunächst um 1537f und
Aufnahme weiterer jüdischer Familien ausgenutzt wird. In deutschen Volksgenossen nicht bestehen. Das Gesetz versagt Frage, ob die zur Kündigung. erforderliche Bescheinigung r Reichsführer 11 und Chef der Deutschen Polizei ee. K⸗ “ e. v- diiz nochmals 83 0„% her während
diesen begrenzten Raumvorrat müssen sich die bisherigen In⸗ daher einem solchen Untermietverhältnis jeden Schutz und (8§ 1, 2) erteilt werden soll oder nicht, von der Gemeinde⸗ im Reichsministerium des Innern — . . . die übrigen Werte des Marktes Besserungen bis zu ½ % er⸗
vaber übith den Juden i; ur Zet 55 in verlangt, daß künftig Juden Untermietverträge nur mit behörde Rechnung getragen werden. J. A.: Müller 6 I. Einn ahmen. zielten. Braunkohlenwerte blieben zumeist, Kaliaktien völlig ge⸗
“ ..e S. müffen e⸗ 8 88. 1 28 Juden abschließen. Darüber hinaus wird zur Erleichterung Zu § 8. Es ist zu erwarten, daß zahlreiche Grundstück, 8 111 1 7243,2 1923,0] ttrichen. 5
nungssuchender deutscher Volks 2 Ftei ienalchen der Unterhringung von Juden die Aufnahme jüdischer Unter⸗ die zur Zeit noch Juden gehören, im Laufe der Zeit ver⸗ E6“ B 8 Kp. Dapon ab: 1 “ 1 1“ bevgeres⸗ 8 8 g b . icg. mieter dadurch gefördert, daß Juden untexeinander Unter⸗ äußert werden. Mit dem Nebergang des Eigentums in nicht⸗ vi sch; 22 ekanntmachung 72²24 Finanzzupeisungen 1I “ 4 r. c 9 er 2 Umn Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord⸗ mietverträge ohne Erlaubnis des Vermisters abschließen jüdische Hände würden die Voraussetzungen wegfallen, don der überwachungsstelle für Metalle pom 4. Mai 1999, nach dem Pr. Fin.⸗ 15018. 3L b. ucht waren Goldschmidt, die ca. ½ ge⸗
nung zu vermeiden, muß die Ausscheidung der Juden können, wenn dieser auch Jude ist. enen die Möglichkeit einer IJnanspruchnahme der Räume zum h. betr. Kurspreife für Metalle. U Ausgleichsges. v 199 X[g.. .“ anmehte E“ ge be2 “ “
aus deutschen Wohnstätten und ihre anderweitige Unter⸗ Zu § 4. Es ist damit zu rechnen, daß Juden, die ihre Zwecke der Unterbringung von Juden abhängt. Es würden 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der über⸗ “ 1 8 —— An⸗ den agrizen Mörkter baheer dch sür Verkehr bringung Fen durchgeführt werden. Es ist deshalb bisherigen Wohnungen räumen müssen, nicht immer frei⸗ ferner gerade die Voraussetzungen eintreten, unter denen wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. E“ I1.“ 22. “ 1 ⁄, Allgemeine Lokal und Kraft 1 und im geregelten Freiver⸗ eine behördliche Mitwirkung bei allen hierzu erforderlichen willig von ihren Rassegenossen als Mieter oder Untermieter einem jüdischen Mieter unabhängig von den Kündigungs⸗ Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger. meinden (Gemeinde. 1 kehr Burbach 1 ¼ c ein. Sonst ergaben sich keine über Prozent⸗
“ sicherzustellen, die Gewähr dafür bietet, daß aufgenommen werden und selbst sich auch nicht freiwillig beschränkungen des Mieterschutzgesetzes gekündigt werden Nr. 171 vom 25. Juli 1935) “ für die nachstehend aaf.] vervande) it. .. bruchteile hinausgehenden Abweichungen gegenüber dem Vor⸗
überall da, aber auch nur da, vorgegangen wird, wo dies zur Eingehung von derartigen Miet⸗ oder Untermietverträgen kann. Hierdurch würden in gleichem Maße, in dem die Ent⸗ seführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung Verbleiben .. 17077 tagsschluß.
. Interesse der Volksgemeinschaft geboten erscheint. So entschließen. Der Gemeindebehörde ist deshalb die Se judung des Grundbesitzes fortschreitet, die Kündigungsmög⸗ KP 723 vom 2. Mai 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 100 1“ 1 Im Börsenverlauf ergaben sich bei weiterer Kauflust erneut so insbesondere von einer generellen Aufhebung des Mieter⸗ eingeräumt, die Aufnahme jüdischer Mieter oder jüdischer lichkeiten gegenüber jüdischen Mietern vergrößert, aber die vom 3. Mai 1939) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs⸗ 2. Ueberschüsse der Be⸗ Kursbesserungen. So frergn Daimler, AEG, Dessauer * und schutzes für abgesehen, der Wegfall dieses Schutzes Untermieter bei anderen Juden zu verlangen und im Wei⸗ Unterbringungsmöglichkeiten für räumungspflichtige Juden preise festgesetzt: Nrtriebe 128,8 Dortmunder Union um je 1 %, Aschaffenburger Zellstoff und
vielmehr im Einzelfall Havon abhängig gemacht werden, daß erungsfalle Zwangsmietverträge festzusetzen. Für die Unter⸗ verringert. Um an diesen wachsenden Unterbringungsschwie⸗ Kupfer (Klass Fichhehh Davon ab: Elektrische Lieferungen um je % %. Goldschmidt und Feldmühle
der Nachweis einer anderweitigen Unterbringungsmöglichkeit b von Juden können die Gemeinden die Räume in rigkeiten die Durchführung der Maßnahmen zur Ausscheidung upfer, nicht legi 3 assengruppe ) “ Zuschüsse an Betriebe 0,6 wurden je ¾¼ heraufgesetzt.
durch eine amtliche Bescheinigung erbracht ist. Den Ge⸗ Anspruch nehmen, die in jüdischen Häusern von Juden be⸗ der Juden aus deutschen Wohnstätten nicht scheitern zu lassen, pser, nicht legiert (Klasse VIII A) . . . R ℳ 56,75 bis 59,25 . Verbleiben. . 128,2 Rheinmetall⸗Borsig sowie Ilse Genuß kamen je 1 % höher
meinden soll andererseits die Befugnis zum zwangsweisen wohnt sind. Die Durchführung der erforderlichen Maß⸗ muß daher in Kauf genommen werden, daß diejenigen Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) ’ ö8 1 782 “ an. Laurahütte gewannen in Erwartung einer höheren Liquida⸗ Abschluß von Mietverträgen und Untermietverträgen zwischen nahmen im einzelnen ist der Gemeindebehörde überlassen. Räume, die von Anfang an zur Unterbringung von Juden Rotgußlegierungen (Klasse IX B) . . Eℳ 57,75 bis 60,25 8 Fegstig hütnahamen⸗ “ 8 „tionsrate 1 ¾ , während Holzmann auf Grund von Dividenden⸗ hüce verliehen werden. Damit die Gemeinden über einen Bei der Festsetzung von Mietverträgen und Untermietverträ⸗ bestimmt sind, dieser zunächst weiter erhalten Bronzelegierungen (Klasse IX C) . . . . 8 83,75 „ 86,75 2 Sehehen. 5428 8 hoffnungen um 3 % anzogen. Farben stellten sich auf 150. hestinmten, menn auch begrenzten Raumvorrat zur Unter⸗ gen hat sie die zuständige Preisbehörde zu beteiligen. Zur bleiben, wenn das Grundstück in; das Eigentum eines Nicht⸗ 2, Diese Bekanntmachung tritt Ta 1 Ver⸗ b) Verkehrswesen.. 112 1— Am Börsenschluß war der Grundton weiterhin freundlich,
te gäuf von Juden dauernd verfügen können, müssen ferner teilweisen Deckung der erforderlichen Verwaltungskosten ist juden übergeht. Es ist deshalb bestimmt, daß auch, wenn das zffentlichung im Deutsch 9 ritt am Tage nach ihrer Ver⸗ 0) Schulwesen, Wissen⸗ wobei Hoesch 1, Glöckner *½, Deutsche Erdöl und AEG. je 95 . die Häuser, die z. Zt. noch Juden gehören, auch nach ihrer die Erhebung von Gebühren für die Festsetzung von Ver⸗ Verfügungsrecht eines Juden über ein Grundstück nach dem 1d Zung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. schaft und Kunst. 76/4 gewannen. Farben schlossen zu 150 ¾.
Veräußerung an einen nichtjüdischen Erwerber noch so lange trägen Geee 1 Inkraßttreten des Gesetzes auf einen deutschen Volksgenossen Berlin, den 4. Mai 1939. d) Nebrige Landesver⸗ Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen über⸗ für die Unterbringung der Juden in Anspruch genommen Die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen könnte übergeht, das Gesetz auf dieses Grundstück weiter anwendbar Der Reichsbea ftra e für Metall waltungen 112,1 — wiegend unverändert, Deutsch⸗Asiatische stiegen jedoch um 12 FR.ℳ. werden können, bis die künftig zu erwartende Vermehrung leicht vereitelt werden, wenn ein Jude, in dessen Wohnung bleiben soll. Eine Ausnahme ist lediglich für die Vorschrit ESebeeu Einnahmen insgesamt 1 755,3 Bei den Oop. Banken büßzen Meininger Hyp. 36 ein. Am des Wohnraums oder die Verminderung der Zahl der Juden auf Verlangen der Gemeindebebörbe als Mieter oder des § 2 vorgesehen, da es nicht gerechtfertigt erscheint, einem 88 Zimmermann. “ . Markt der Kolonialwerte gaben Schantung im selben Ausmaß
Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste
Von chemischen Papieren Eee Farben anfangs um ½ auf 149 ¾, galten aber schon nach A Rufsger ersten halben Stunde
(abzüglich der F anzzu⸗ 18 “] nach.
jüdischen Haushaltungen infolge von Auswanderungen die 1 2 ½ . ; ichtjüdi ie iti ündi recht, von 8 Steuer⸗ 8 ““ Gemeinden in den Stand setzt, von solcher Inansgruchnahme Untermieter untergebracht 16 das Vertragsverhältnis nach “ “ 1“ an nach x 1 Uoshwalfungen veretee⸗ CC““ Von Industriepapieren wurden Sachsenwerk und Seidel abzusehen. Durch eine elastische Ausgestaltung der Ueber⸗ Belieben kündigen könnte. Die Zulässigkeit einer solchen Kün⸗ EEö— I W 1 meinden usw. und der Zu⸗ 8 81 wwvc S.
3 8 1 g g er⸗ digung soll deshalb stets von der hmi der Ge⸗ dem Uebergang des Grundstücks in nichtzüdischen Besitz einz M Ni li “ schüsse an Betriebe): & Naumann um je 3 %, Triumphwerke um 4 und Berliner wachungsbefugnisse der Gemeinden, die durch Vorschriften digr 5 örde abha 8 1e6“ räumen. Andererseits hat der Entwurf berücksichtigt, daß es 1“ chtamt ches. . 1 ““ Kindl⸗Stammprioriäten um 4 %¾ % heraufgesetzt. Andererseits über gewisse Genehmigungspflichten, über die Gewährung meinde chörde abhängen. . geboten sein kann, aus den von deutschen Volksgenossen er⸗ I““ 18. “ II. Ausgaben. 1G 1“ aben Allgemeine Baugesellschaft Lenz um 2 und Kraftwerk von Räumungsfristen und über bestimmte Anmeldepflichten Zu § 5. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß worbenen Häusern jüdische Mieter alsbald zu entfernen. Des⸗ Deutsches Reich. “ 1. Verwaltung d. Innern heinfelden um 2 ½% % nach. ergänzt werden, soll die geordnete Abwicklung der Maß⸗ bc nenterbringung räumeamnßapflichtiger Juden ein heftiurmiter halb ist es der Gemeindebehörde freigestellt, auf die weitere Der Peruanische Gesandte Enrique Gildemeister ist lehne Ziffer 2) .. 271,3 274,5] Die NF.⸗Steuergutscheine II wurden heute bei kleinem Umsatz nahmen zur Entfernung jüdischer Mieter aus deutschen Wohnungsvorrat zur Verfügung stehen muß, dessen Zu⸗ Inanspruchnahme zur Unterbringung von Juden zu ver⸗ — nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ Ie 51,9. 85,7 94,7 mit 9876 notiert. Die übrigen Steuergutscheine blieben unver⸗ Wohnstätten allgemein sichergestellt werden⸗ beageneegaps edenso finer eherwachung vurgh . Be. icten. Geschieht dies, so it dir aüentsehnn nöübes ene n Föet wieder ite ücaxa. .. 1. Pöcniehen hesen. er, 8 “
Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes ist folgen⸗ gw Rcedaef E“ die sür die Umterbringung jüdischen Mieter und die LW freiwerdender Woh⸗ 8 ö1“ sschaft und Kunst.. 765,3 671,9 734,6 Variable Renten lagen ruhig. Gemeindeumschuldung des zu bemerken: von Juden in Frage kommen, soll deshalb nur mit Genehmi⸗ nungen nicht mehr von einer Genehmigung der Gemeinde⸗ Nin eummer 18 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußischen 3 Verkehrswesen. 899 8 2. 3 en vgsterren vngträndert 131,90 bzw. 93 ½ . Reichsaltbesitz zogen
12 § 1. Das Mieterschutzgesetz kennt keine Ausnahme⸗ gung der Gemeindebehörde zulässig sein. Diese Genehmigungs⸗ behörde abhängig. 2 8 Fen999 Pct Femen dn 6. Göbölangteesen. 1277, 98,3 ö101,0 Fecn iecesva übli ige Bi vorschriften zuungunsten jüdischer Mieter. Bei dem weit pflicht erstreckt sich auch ie Neuvermietung solcher Räume, Zu § 9. Die Vorschrift soll die ordnungsmäßige Abwich⸗ 1 Teilnahme am 2. Dt. Beamtentag. — Rdrl. 45 4. 359 Porto⸗.⸗7. Ve Aargenabhebühr⸗ - . 88 88* 1“ bot de-. 8. nudige re ausgedehnten Geltungsbereich dieses Süches würde seine die bisher von deutschen Volksgenossen bewohnt waren. Hier⸗ lung aller zur Unterbringung räumungspflichtiger Juden er⸗ vsten in Wehrmachtangelegenh. — KoErl 26. 4. 39, Sondexurlaub nisse (Ruhegehälter.. “ wurden im alf gemeinen Bne emncsdefe notiert ü neateshge unveränderte Anwendbarkeit auf. Mietverhältnisse mit Juden durch und durch die dem deutschen Mieter in § 2 gegebene . Maßnahmen gewährleisten. Sie geht davon aus, zLelnahme am „Tag des Deutschen Rechts“. — RdErl. 27. 4. 39, usw..)) . .192,1. 103,0 111,7 pfandbriefe teilweise etwas eee Stadt⸗ und Pro die Verwirklichung der gekennzeichneten Ziele erheblich ver⸗ Möglichkeit vorzeitiger Kündigung soll einerseits die Abwande⸗ 8 einem jüdischen Mieter nach Beendigung des Mietverhält⸗ frderbeft d. I. „Unser Führer“ — RöErl. 27.4.39, Holze 8. Sonstige Ausgaben 489³ + 4548. R4222 vinzanleihen veränderten sich kaum. Zu erwähnen sind noch l. de⸗ zögern oder gar verhindern. Andererseits müßte eine völlige rung deutscher Volksgenossen aus jüdischen Häusern, anderer⸗ nisses grundsätzlich keine Räumungsfrist zu bewilligen ist, da nittfolge „Kampf der SA.“. — RdErl. 28. 4. 39, Weitere Milde⸗ Ausgaben insgesamt 1 832/7— 1 690,5 153,6 1 844,1 kesama mit + 0,15 %. i den Industrieobligationen, die viel⸗
glose plötzli ietert . its di Juden in jüdis 3 ie Si zung d. Einbehaltungsbest. — RdErl 39 d. Wahl⸗ fach hö und voraussetzungslose plötzliche Aufhebung des Mieterschutzes seits die Zusammenfassung von Juden in jüdischen Häusern die Sicherstellung einer anderweitigen Unterbringung berei hsten Einbehaltungsbest. — RdErl. 28. 4. 39, Ersatz d. Wah 1 fach höher bewertet wurden, stiegen Gelsenberg um 0,45, Farben g 2 8 ch s g g g östen bei d. sudetendt. rgänzungswahlen z. Großdt. Reichstag I Mehrausgabe⸗ 8 101 ; 5 bonds um 9 und Lüdenscheid um 1 C.
für Juden (der die Aufstellung einer Generalklausel für den erleichtert werden, um das Ziel, die Ausscheidung der Juden bei der Kündigung auf Grund der dabei vorzulegenden Be⸗ am 1 1 berchi des Mieterschutzes gleichkäme) zu Maftontiad ürnden aus deutschen Wohnstätten, beschleunigt zu verwirklichen. scheinigung der Gemeindebehörde nachgewwis ser ist, und daß de.12 98, ganbsio 1r. Srdm 18n; 86 E en. cn9, “ Meszeeisztegse Am Geldmarkt trat eine weitere Ermäßigung der Blanko⸗ gegenüber jüdischen Mietern führen, ohne daß auch nur die Bei Häusern, die 88 die Unterbringung von Juden vor⸗ demgemäß in aller Regel eine Unterkunft für ihn voch es berhältnisse d. in d. Hoch⸗ u. Piesbauverwaltg. keinschl. d. Sied⸗ 29 B. Außerordentlicher Haushalt. — tagesgeldsätze auf 24¼ bis 2 6 ein. Aussicht bestünde, für die davon betroffenen Juden recht⸗ ee geeignet erscheinen, ist danach die Gemeindebehörde handen sein wird. Eine Eö“ soll deshalb nur net⸗ welgswesens) sowie im Straßenwesen (einschl. d. Kanalisations⸗ Zur Deckung des Fehlbetrages am Schlusse des Rechnungsjahres 1937 Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich der eitig anderweit Unterkunft zu beschaffen. Den hieraus für in der Lage, eine Genehmigung zur Neuvermietung mit der bewilligt werden, wenn sich der in Aus icht genommenen an 3 G ens) u. im Vermessungswesen beschäft. techn. Dienstkräfte d. . sind erforderlich 444,64. Schweizer Franken auf 55,94 gegen 55,97 und der lga auf 42,41
ie öffentliche Sicherheit und Ordnung sich ergebenden Auflage zu erteilen, daß an⸗ Juden vermietet wird. Wird in weitigen Unterbringung nachträglich Hindernisse entgegen⸗ Venleinden, GV. u. gemeindl. Zweckverbände. — RdErl. 28. 4.39, —=— E ; gegen 42,44. Die übrigen Devisen blieben unverändert. 88 Gefahren hätte nur durch weitgehende Bewilligung von Süöe Fällen die Vermietung an Juden verweigert, so müssen stellen und dies durch eine Bescheinigung der Gemeinde Hestängerg. einer in d. DGO. d. RuxrMdJ. 3. 29., B . d. Land. I. Einnahmen ... 485 34,5 b Räumungsfristen vorgebeugt werden können. Einer generellen für das Zustandekommen und die Beendigung von Mietver⸗ behörde nachgewiesen wird, sowie dann, wenn die sofortige en Frist. — RdErl. 29. 4. 89, Besondere II. Ausgaben Aufhebung des Mieterschutzes für Fuden ist deshalb eine hältnissen die gleichen Berschristen gelten wis in den Fällen, Beunmang Fhne ern tche Schähigieng der Gesundheit 1e. 0 Bengen e. behaee hüe eeeheh öö“ Regelung vorzuziehen, die den Verlust des Mieterschutzes im in denen es sich um die Unter ringung von Juden in bereits Betroffenen nicht durchführbar ist. Unter den gleichen 8— ahrtspflege u. Fupen dwo zrfahrt. RdErl. 25 4 39, landw. Siedlungs⸗ Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Einzelfall davon abhängig macht, daß bereits bei der Kündi⸗ bewohnten Räumen handelt. zussetzungen soll das Gericht eine solche Näumungsfrist er, 7 1, Geddlotterte d. Reichsbundes Di. Sergellg — Polizeiver⸗ wesen. . .. Ruhrrevier: Am 4. Mai 1939: Gestellt 26 401 Wagen. gung des Mietverhältnisses die anderweitige Unterbringung un § 6. Ist dem jüdischen Eigentümer eines Grundstücks längern können. Im übrigen regelt die Vorschrift das Räu mältung. RdErl. 24. 4. 39, Aufstellg, v. Spielen mit Gewinn⸗ 2. Verkehrswesen.. . 18,1 † . ee
es davon betroffenen jüdischen Mieters gesichert erscheint. die Verwaltun seines Eigentums entzogen, so kann dieser fahren für die Fälle, in denen die Bewilligung einer Riei⸗g d. Kichkeit bei Volksbelustign. — RdErl. 26. 4. 39, Auslandsreisen 3. Sonstige Ausgabend.
G mungsfrist in Betracht kommt, wenn ein Räumungsure —. hale⸗Beamten. — NdErl. 24.4.39, Abbrennen v. Brandsätzen.] „ Hobeitsverwaltungen 1 Die Elektrolhtkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
tigen Mieters, der eine andere Unterkunft nicht selbst zu nicht beeinträchtigen. Vor allem müssen Räume in solchen n 2 r weng I, n ösonnr 1 eeeh 2 Betriebsmittel “ 9 . H Hensess In 5. Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.* erlangen vermag, nur in der Hand der Gemeinde liegen kann, Grundstücken, die der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eine Räumungsfrist in ihm aber nicht bewilligt ist. Emgeite Anwendar n arschüe hn hhespen, umugeivienrsch “ 5 ök1111A1XAX*X“ mußte auch die Aufgabe, die aus deutschen Wohnstätten aus⸗ b innehat oder die er an einen Juden vermietet hat, zur u § 10. Die Vorschrift bestimmt den vza- des Juden 1 „Pol-⸗Vollzugsbeamten u. d. Hercbeteungsbecentcn d. Sicher⸗ Ausgaben insgesamt 8. 2 1090 h..* zuscheidenden Juden anderweitig unterzubringen, den Ge⸗ nterbringung von Juden auf Grund der Bestimmung des und 88 8. die Anwendung des Gesetzes auf jüdische Unter⸗ ücpaigfei. — RdErl. 25. 4. 39, Einstellg. v. Militäranw. in d. Mithin: Mehrausgabe. u“ . 8¾ . 88 meinden übertragen werden. Um den Gemeinden die 84 nach wie vor verfügbar bleiben. Ferner müssen diejenigen nehmen, 1u“ 8 ““ Gend. Einzeldienst) u. in d. Schäp. d. Reichs⸗ u. d. Gemeinden. — Mehreinnahme . 1— IE baevse ver 81 *. V““] “ 88“ 3 “ 5 8 8
J Da die anderweitige Unterbringung eines S.SS Umstand die Eigenschaft des Grundstücks als eines jüdischen nicht vorliegt oder wenn ein folches Urteil zwar ergangen, —. R