Reichs⸗
(2) Auf Antrag kann die zuständige Preisbildungsstelle diese Kosten in Reichsmarkbeträgen für den Antragsteller
allgemein festsetzen. 683) Zuschläge zur
erlassenen Vorschriften erhoben werden.
89 8
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b11““ 1““ “ Die bei der Reifung von Bananen entstehenden Kosten und Verluste einschließlich Schwund und Verderb dürfen von dem Händler, der die Reifung durchführt, in ihrer tatsäch⸗ lichen und nachweisbaren Höhe dem Verkaufspreis angehängt werden. Zur Abgeltung der Lagerungskosten und verluste kann zeitweilig ein über die tatsächlich entstandenen Unkosten
hinausgehender Betrag in Anrechnung gebracht werden. Jedoch darf dieser Unkostenbetrag 7,50 Rℳ je 100 kg des Verkaufsgewichts nicht übersteigen; außerdem dürfen die im Laufe von 12 Monaten für Unkosten insgesamt in Ansatz gebrachten Beträge die im gleichen Zeitraum tatsächlich ent⸗ standenen und nachweisbaren Reifungskosten und ⸗verluste nicht überschreiten. Für Bananen, die gereift, aber büschel⸗ weise mit Stamm verkauft werden, ermäßigt sich der Höchst⸗ betrag für 100 kg auf 4,— ERℳ.
§ 11
Händler, die die Reifung von Bananen durchführen, dürfen die in dieser Anordnung zugelassene Erhöhung der
Bruttoverdienstspanne zur Abgeltung des bei der Beförderung
auftretenden Schwundes und Verderbs für Bananen nicht in Anspruch nehmen. 1 8
Die durch das Umpacken in Verderb liegender Frisch⸗ waren euntstehenden Unkosten dürfen von der Handelsstufe, die das Umpacken vornimmt, in tatsächlicher Höhe, jedoch nicht über den Betrag von 1,20 Rℳ je 100 kg hinaus dem unter Beachtung der Vorschrift des § 3 für die Verkaufseinheit errechneten Verkaufspreis angehängt werden. Die Not⸗ wendigkeit des Umpackens ist durch Gutachten eines amtlichen Sachverständigen nachzuweisen. 8
(1) Einfuhrhändler und Einfuhrversandhändler sind ver⸗ pflichtet, die einzelnen Warensendungen laufend zu nume⸗ rieren. Jede Warensendung ist in einem Abrechnungsbogen zu erfassen, aus dem hervorgeht: Nummer der Waren⸗ sendung, Menge, Art, Güte, Herkunft, Lieferant, Abgangs⸗ und Eingangstag, Transportmittel, Transportweg und Er⸗ rechnung des gesamten Einstandspreises.
(2) Ferner muß der Abrechnungsbogen die Berechnung des ees wagchsen⸗ für die gesamte Warensendung unter Angabe der in Anspruch E Verdienstspanne und der etwa anzuhängenden Kosten sowie den für die Waren⸗
sendung ermittelten Verderbhundertsatz enthalten.
(3) Weiterhin sind in den Abrechnungsbogen sämtliche Einzelverkäufe an den Handel einschließlich der Abgabe an eigene Einzelhandelsverkaufsstellen so aufzuzeichnen, daß der Tag des Verkaufs, der Käufer, die Menge, der erzielte Preis für die Verkaufseinheit und für die insgesamt verkaufte Menge zu ersehen 8 ’
(4) Soweit in Verderb liegende Ware umgepackt worden ist, muß das nach § 12 erforderliche Gutachten eines amtlichen Sachverständigen dem Abrechnungsbogen beigefügt werden.
CEEEI1
(1) Einfuhrhändler und Einfuhrversandhändler haben bei der Abgabe von Frischwaren an den Handel in jedem Fon einen Beleg auszustellen. Eine Durchschrift des Belegs
at der Verkäufer zurückzubehalten.
(2) Aus dem Beleg muß hervorgehen: die gedruckte An⸗ schrift des Verkäufers, Verkaufstag, Menge, Art und Güte eer Ware, Herkunftsland oder Herkunftsgebiet, Preis für die Verkaufseinheit und für die verkaufte Gesamtmenge, Be⸗ lieferungskosten bei Frankolieferung und die Nummer der Warensendung des Verkäufers.
(3) Die Belege und die Durchschriften sind vom Ver⸗ käufer mindestens drei Jahre in geordnetem Zustande auf⸗ zubewahren, soweit nicht andere Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen.
§ 15 8 Der Verkauf von Frischwaren nach Stückzahl oder in Packungen 6. B. Kisten, Steigen) an den Kleinhandel ist nur mit Angabe des zur Zeit des Verkaufs tatsächlich vor⸗ handenen Bruttogewichts zulässig. Ausgenommen sind und solches Gemüse, das handelsüblich stück⸗ oder undweise verkauft wird. 8
Preisregelung für den Einfuhrhandel. § 16
101) Der Einstandspreis darf sich nur aus folgenden tat⸗ sächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten zusammen⸗ setzen: Einkaufs⸗(Frakturen⸗)Preis der Ware, Fracht außer Rollgeld, Seeversicherung, Grenzumschlags⸗ und Speditions⸗ kosten, Versorgung mit Kälte⸗ oder Wärmeschutz und sonstigen zur sachgemäßen Beförderung erforderlichen Sondervor⸗ richtungen, Waggonmiete, Landungs⸗ und Hafengebühren, amtliche Pflanzenschutzuntersuchung, für das betreffende Ge⸗ schäft notwendige Bankspesen (Akkreditive, Rembours⸗ eröffnung), statistische Gebühr, Zoll und Ausgleichssteuer, amtliches Wiegegeld.
(2) Die dem Einfuhrhändler etwa entstehenden Kosten des Abtransportes (Rollgeld) sind durch die Bruttoverdienst⸗ spanne abgegolten. Sie dürfen daher weder dem Einstands⸗ preis hinzugerechnet, noch dem Verkaufspreis angehängt
werden. 1 § 17
1) Die Bruttoverdienstspanne des Einfuhrhändlers darf im gewogenen Durchschnitt sämtlicher Verkäufe aus einer Warensendung folgende Höchstsätze nicht überschreiten:
1. bei Abgabe in Teilwarensendungen 12 v. H. des Ein⸗ standspreises,
2. bei Abgabe in preises.
(2) Wird ein Einfuhrversandhändler eingeschaltet, so darf ie Bruttoverdienstspanne des Einfuhrhändlers 8 v. H. des Einstandspreises nicht überschreiten. Dies gilt auch für die
Abgabe von Teilwarensendungen.
“ 1
größeren Mengen 9 v. H. des Einstands⸗
Abgeltung von Schwund und Verderb bei der Lagerung dürfen nur entsprechend den jeweils von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung
amtlichen Fracht⸗ und Speditionskosten dem Abgabepreis an⸗
(3) Im Handel mit Bananen erhöhen sich die in Ab⸗ satz 1 und 2 genannten Bruttoverdienstspannen um 3 v. H. des Einstandspreises. 1 (1) Zum Ausgleich des bei der Beförderung etwa auf⸗ getretenen Schwunds und Verderbs können die in § 17 ge⸗ nannten Bruttoverdienstspannen . bei Ware in loser Schüttung um 4 v. H., bei verpackter Ware um 2 v. H. 8 Einstandspreises erhöht werden.
. (2) Durch die Erhöhung der Bruttoverdienstspannen sind
Schwund und Verderb bis zu 15 v. H. abgegolten. Ein über 15 v. H. hinausgehender Schwund und Verderb kann mit Genehmigung der zuständigen Preisbildungsstelle durch eine entsprechende Erhöhung der Bruttoverdienstspannen bis zu weiteren 5 v. H. des Einstandspreises abgegolten werden, wenn und soweit der Einfuhrhändler das Schwund⸗ und Verderbrisiko nachweislich zu tragen hat. Der entstandene Schwund und Verderb ist durch Vorlage des Gutachtens eines amtlichen Sachverständigen nachzuweisen.
§ 19
. (61) Die erhöhte Bruttoverdienstspanne nach § 18 darf nur
in Anspruch genommen werden, wenn die Ware mit dem beim Verkauf festgestellten Gewicht zu dem unter Beachtung der Vorschrift des § 3 für die Verkaufseinheit ermittelten Verkaufspreis verkauft und der an der Ware etwa entstandene Verderb dem Käufer vergütet wird. Die Höhe der Vergütung ist auf der Rechnung zu vermerken.
(2) Wird die Ware im Originalgewicht oder in Original⸗ packung ohne Neuverwiegen verkauft, so darf die erhöhte Bruttoverdienstspanne nach § 18 nicht berechnet werden. Bei derartigen Verkäufen hat der Verkäufer dem Käufer den Verderb in der bei Ankunft der Ware beim Käufer fest⸗ gestellten Höhe zu ersetzen.
8 “
§ 20
Gibt ein Einfuhrhändler Frischwaren unmittelbar an Kleinhändler ab, so darf er nur die Bruttoverdienstspanne des Einfuhrhändlers berechnen. —
§ 21 1 1
(1) Verkauft ein Zweigstellenbetrieb Frischwaren, die er durch die Zentralstelle oder eine Einfuhrstelle eingeführt hat, an den Kleinhandel des Umschlagplatzes oder an den Groß⸗ handel, so darf lediglich die Einfuhrhandelsspanne berechnet werden. Erxfolgt die Abgabe über eine Zweigniederlassung außerhalb des Umschlagplatzes an den Kleinhandel, so darf außer der Einfuhrhandelsspanne eine zusätzliche Spanne bis 8 6 v. H. des Einstandspreises der Zentralstelle oder der Einfuhrstelle berechnet werden. Die zusätzliche Spanne darf jedoch nur von solchen Zweigstellenbetrieben berechnet. wer⸗ den, die hierzu die allgemeine Genehmigung der für den Sitz der Zentrale zuständigen Preisbildungsstelle erhalten haben. „ () Die tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für die Beförderung der Ware von der Zentral⸗ oder Einfuhr⸗ stelle zur Zweigniederlassung dürfen bis zur Höhe der bahn⸗
gehängt werden. § 22
Betreibt ein Einfuhrhändler Kleinhandel, so darf er bei
Abgabe von selbst eingeführten Frischwaren außer der Klein⸗
handelsspanne nur die Hälfte der in § 17 Abs. 1 Ziffer 2
zugelassenen Bruttoverdienstspanne unbeschadet der nach § 18
möglichen Erhöhung der Spanne berechnen. 38 8
„Unterschiedsbeträge der Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse können dem Verkaufspreis angehängt werden. 11“
§ 24 .
Wenn im Einzelfall Kosten, die nach dieser Anordnung hn Einstandspreis zu rechnen sind, im Zeitpunkt der Kal⸗ ulation noch nicht bekannt sind, können die nachweisbaren Erfahrungssätze der Kalkulation zugrunde gelegt werden.
Preisregelung für den Einfuhrversandhandel. § 25 Der Einstandspreis des Einfuhrversandhändlers en spricht dem Einkaufs⸗(Frakturen⸗)Preis der Ware. Soweit die in § 16 Abs. 1 aufgeführten Kosten dem Einfuhrversand⸗ händler entstanden sind, können sie in ihrer nachweisbaren Höhe in den Einstandspreis einbezogen werden.
§ 26
Die “ des Einfuhrversandhändlers
darf beim Verkauf sowohl ganzer Warensendungen als auch
Teilwarensendungen 9 v. H., im Handel mit Bananen
12 v. H. des Ein tandspreiste nicht überschreiten. b “ Ausnahmen.
§ 27 8
Ausnahmen von dieser vas. Aunnen nur der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm be⸗ auftragten Stellen zulassen. Inkrafttreten der Anordnung. Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 26. Juli 1939.
Der Reichsbeauftragte Luber.
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Allgemeine Vertriebsgenehmigung
für Hinweisschilder im Luftschutz. Auf Grund des § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 in Verbindung mit den §88 3, 5 und 6 der Vierten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgeset vom 31. Januar 1938 wird hierdurch für Hinweisschilder im Luft⸗ schutz, die DIN 4063 entsprechen, die Allgemeine Genehmigung zum Vertriebe innerhalb des Deutschen Reiches unter der einheitlichen Kenn⸗ Nummer RL 3 — 39/1 a widerruflich erteilt. Für den Vertrieb solcher Hinweisschilder im Luftschutz
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im Auslande bedarf
besonderen von der Reichsanstalt der 9 zu erteilenden encens alt der Luftwaffe f Die allgemeine Vertriebsgenehmigun im Luftschutz wird an die Einhaltung 9 geführten, abänderbaren Bedin Reichsanstalt der Luftwaffe
ür Lufish
für Hinweissche 91 18 n 88 der nachsteengi Jedes dieser Hinweisschilder darf nur vertbse nachdem es unten links mit der Kenn⸗Nummer jeben werden Fhiastt de. gent. Bacseaf cgeetnsemegen roßen Buchstabe in jgte i gekennzeichnet ist. staben von mindesteng 1 1 Es wird die peinlich genaue Uebereinstimmung
Vorschriften der DIN 4063 (zu beziehen bei G. m. b. H., Berlin SW 68, Dresdener Se rtrse festgelegten oder von der . affe für Luftschutz in Zukunft herausgeneha bezeichnungen für die Beschriftung . Schilder d herischt F bee Art sind an Vsc erige Zustimmung der Reichsanstal sne v gestattet. 8 icsanstalt der Luftwefe nn In Werbeschriften, Anzeigen oder deral, s Kenn⸗Nummer und der Zukasßungsvermerr nn nüess R
Auf Anfordern haben Hersteller oder Wiederverkän von ihnen vertriebenen Hinweisschilder im Luftsännsr Neiceans der Laftaase für Luftschutz oder dea heh veauftragten Stelle zur Nachprüfung auf ihre Kostan ⸗nhl üänaagan stellen prüfung auf ihre Kosten zur Ne
Jederzeitiger Widerruf dieser allgemei Veres genehmigung sowie der Widerruf der Genehmagun etig triebes einzelner Hinweisschilder im Luftschutz oder ns h weisschilder eines bestimmten Herstellers bleibt ausdräüi vorbehalten. Mit Widerruf ist insbesondere zu rechnen 8 Geräte vertrieben werden, die nicht genau den gen Vorschriften über die Herstellung von Hinweisschldem Luftschutz entsprechen, oder wenn der Vertrieb mit unsen den “ verbunden wird. sec
Diese allgemeine Vertriebsgenehmigung entbindet n. von der Einhaltung sonstiger gesetzlicher oder Lena bestimmungen und ersetzt nicht die etwa nach sonstigen 1 schriften erforderlichen Genehmigungen anderer Stellen 2 wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. .
Wiederverkäufern ist eine Abschrift dies Vertriebsgenehmigung zu erteilen.
Verstöße gegen die Vorschriften des §8 des Luftsche gesetzes und die Vorschriften der Vierten Durchführungete ordnung zum kuftschußgesetz sowie die daraufhin ergangene Anordnungen sind gemäß §8§ 9 und 10 des Luftschutzgesets strafbar. 18 u“
Berlin, den 25. Juli 1939. 8
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Saal, Oberstleutnant.
2 4½ Beuth Verbe
Reichsanstalt der Liie
er allgemeine
8 Deutsches Reich.
Der Geschäftsträger der Königl. Irakischen Gestde⸗ schaft in Berlin, Herr Ata Amin, ist nach Verlin zurie gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder ühe nommen.
161l Nummer 30 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preag schen Ministeriums des Innern vom 26. Juli 1939. 8 folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 17. 7. 39, Teilnahne v. Beamten an Lehrg. d. Reichslagers d. NSDAP. in Bad vüh.⸗ RdErl. 17. 7. 39, Annahme v. Bewerbern f. d. Beamtenlaufbahe — RdErl. 18. 7. 39, Tätigkeit v. Bamten, Angestellten u. Arbeiten in der NSDAP., ihren Gliedergn., angeschloss. Verb., in d. Ae usw. — RdErl. 21. 7. 39, Erntehilfe 1939. — Kommunalverbänte RdErl. 15. 7. 39, Ausf.⸗Anw. z. VO. über d. Benennun Straßen, Plätzen u. Brücken. — RdErl. 17. 7. 39, Aend. d Vrs Ausf.⸗Anw. z. DGO. — RdErl. 17. 7. 39, Anw. d. Stdsz. n
Ausf.⸗Best. (2. AB.) z. Abschn. VIII d. DBG. — RdErl. 17. 7,% Entschädig. d. gemeindl. Vollz.⸗Beamten f. Wahrnehmg. v. Lah streckungsmaßn. — RdErl. 19. 7. 39, Vergnügungssteuer. — 1en 19. 7. 39, Wertzuwachssteuer. — Entsch. 7. 7. 39, Aend. d. Grenhh
Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 7. 39, Adolf⸗Hitler⸗Spende d. Wirtsch. — RdErl. 20. 7. 39, Bewerbg. Minderjähr. in Fürsont⸗ erziehg. um Zulassg. als Längerdienende d. RAD. — Polizetbe waltung. RdErl. 20. 6. 39, Verbot d. Bündischen Jugend.⸗ RdErl. 17. 7. 39, Gestellg. v. Ehrenhundertschaften. — 978 17. 7. 39, Volkskartei. RdErl. 19. 7. 39, Alloholmißbrauch g. Baustellen. — RdErl. 19. 7. 39, Vernichtg. v. Fundmuniton RdErl. 20. 7. 39, Ehrg. anläßl. einer Amtshandlg. gefällee Angeh. d. Pol. — RdErl. 20. 7. 39, Kassenbestände d. staat⸗ da⸗ Kassen. — RdErl. 18. 7. 39, Beschäftigungsvergütg. usw. r Beamten d. staatl. Pol. — RdErl. 20. 7. 39, Uebernahme 1 d. sudetendt. Geb. eingestellten Hilfspolizisten in d. Beang verhältn. — RdErl. 17. 7. 39, Unterbringgs.⸗Haushaltsanmenmgs d. staatl. Pol. — RdErl. 17. 7. 39, Gebühren f. d. v. d. I. post überlass. Leitgn. — RdErl. 17. 7. 39, Versendg. v. Füna Bildvorführgeräten. — RdErl. 17. 7. 39, deutschunterricht ficg Ordn Pol.; Lesestoffe, schriftl. Arbeiten, Stärkemeldgn. — matt
Wachtm. d. Kraftfahrdienstes. — RdErl. 21. 7. 39, 2. 1 SchP.⸗Anw.⸗Lehrg. — RdErl. 21. 7. 39, Umstellg. d. Fras 2 auf Oktanzahl 74. — RdErl. 21. 7. 39, Preuß. Fenerlöschtne RdErl. 15. 7. 39, Frostschutz⸗ u. Rostschutzmittel f. lufiacg 8 Kraftfahrz. in Luftschutzorten I. O. — RdErl. 17. 7. 9.. a schäden an reichseig. Feuerlöschfahrz. — RdErl. 17. 7. 39, 19 bildner f. luftwaffeneig. Feuerlöschfahrz. in Luftschutzorten kaügg RdErl. 17. 7. 39, Großalarmanlagen. — Verkehrswesen. fncha ohne Beiwagen. — Wehrangelegenheiten. RdErl. 18. 2 gütungssätze f. d. persönl. Aufwendgn. f. Notdienstpflichtge 8 “ crf 20. 88 8 . Mindecg Fürsorgeerziehg. um Zulassg. als Längerdienende d. NKefa t Volksgesundheit. RdErl. 18. 7. 39, Erbbiolog. Bestandeäsg 8 d. Heil⸗ u. Pflegeanst. — RdErl. 18. 7. 39, Reichslehrg. assistentinnen u. Sonderlehrg. f. Krankengymnastinnen. ff offen 18. 7. 39, Gebührenordng. f. d. staatl. Prüfg. v. Impfstostg Heilsera. — RdErl. 18. 7. 39, Werbg. f. Trinkbranntwer Fh nisse. — RdErl. 21. 7. 39, Kremfüllgn. f. Backwaren. — Ft 19. 7. 39, Apothekenbetriebsordng. — RdErl. 19. 7. 39, Ad mnag
Kreuz. — RdErl. 18. 7. 39, Niederlassungserlaubnis d. Henalte
— Uebertragb. Krankh. d. 26. Woche. Veterinärveen A
RdErl. 15. 7. 39, BA. über d. Bekämpfg. d. Veschüfh
kalbens (Banginfektion d. Rindes). — RdErl. 18. 7. 39, lendg.
v. Fleischbeschauern u. Trichinenschauern nach Vollenan a
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es eines besonderen Antrages und einer 1“ “
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65. Lebensjahres. RdErl. 20. 7. 39, Tierkörperbeseitig
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Ausweitung der
ber Handel in erheblichem Umfang Pordnung des Reichskommissars
Beauftr. d. NSDAP. in d. Gemeinde. — RdErl. 17. 7. 39, Cc. h
d. Landkr. Tilsit⸗Ragnit u. Schloßberg. — Wohlfahrtspflege
in der Angelegenheit des Feantreich bes los lönne, da General Franco inzwischen als Sieger aus dem spanischen Bürgerkrieg hervorgegangen sei und es demnach nur noch eine einzige Bank von sich bei diesem abei der Bank etwa 1 ½ im B verhandlung sollte lediglich die „juristische Regelung“ dieser An⸗ ggelegenheit treffen. “ “
minister bekanntlich eini ich ei unterzeichnet, hac.g
8 Gescaftz dd ieh. he Versicherungsgesellschaften in der Slowakei, ein
modus vivendi, der einen Umsätz von 50 Ml, Lire vorsieht.
19. 7. 39, Verbot d. Mitführens v. Anhaltestäben 9 grog g 8 easen hat das Abkommen im
Linie Antim b 5 Gerste n 9 Fucker, Papierzellulose, gesägtes Kitsuh Ln veüc
Fugoslawien sichert die Verwe
fuhr Luxusste Herendung
pnannten
Reichs⸗ und Staatsanzeliger Nr 171 vom 27.
natl. Tierseuchennachw. f. d. Ostmark Erl. 21. 7. 39, Halbmeschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Sudetengau. Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — 88 le Postanstalten. Carl Heymanns Verlag,
zu bezie 44. Vierteljährlich 1,85 E.ℳ für Aus⸗ hve seitig druckt) und 2,40 Hℳ für Ausgabe B (ein⸗ druckt).
82
eitig be
wostwesen. 8
ehrundfunk wird Gemeingut Her Fernsohreutschen Volkes.
Reichspost gibt den Fernsehrund⸗ vr. für die Deffentlichteit frei.
sber je Deutsche Reichspost den Fernsehrundfunk ver⸗ Bisher Sat e nur 88 beschränktem Umfange der nch welschteit zugänglich gemacht. Die Vorarbeiten sind seht geffent 6 eschlossen, baß die Deutsche Reichspost den Fernse soweit aehür die Oeffentlichkeit freigeben kann. Jeder Rundfunk⸗ undfu⸗ a dann, vorerst ohne Erhöhung der Gebühren, die hns den des Fernsehsenders Berlin⸗Witzleben im eigenen Heim Fendungen Allerdings wird diese Maßnahme anfangs nur den empfange zugute kommen, denn die Ultrakurzwellen, die das
en und den dazugehörigen Ton übertragen, haben im
eich zu den Wellen des allgemeinen Rundfunks nur einen * Ausbreitungsbereich, nämlich 50 bis 100 Kilometer. Wenn
der Verbraucherpreise für lose Nund⸗ funkröhren um 28 bis 33 %.
Mit dem Tage des Beginns der Rundfunkausstellung, dem 98 Juli 1939, werden die Verbraucherpreise für lose Rundfunk⸗ rühren (Ersatzröhren) um 28 bis 33 ℳ% gesenkt. Tadurch wird die Ersatzbeschaffung von Röhren *“ Eingehende Untersuchungen des Reichskommissars für die Preisbildung in der E haben gezeigt, daß die starke Röhrenfabrikation in den letzten Jahren zu einer wefentlicen Senkung der Selbstkosten geführt hat. Die über⸗ raschend starke Preissenkung ist dadurch erreicht worden, daß diesmal auf eine stärkere Senkung der Preise der für die Neu⸗ bestückung benötigten Röhren verzichtet wurde und die Kosten⸗ erpparnisse fast ganz auf die Ersatzröhren umgelegt wurden. So konnten die Industriepreise für Ersatzröhren um 21 bis 25 % gesenkt werden. b 8 In Zukunft schließt der Apparatepreis die Bestückungsröhren
Senkung
hnit ein. Damit ist vermieden, daß der Verbraucherpreis für Er⸗ Matztöhren durch
die höheren Vertriebskosten der Geräte belastet wird. Der früher vielfach durchgeführte Vergleich des Preises eeines Gerätes ohne Röhren mit dem Preis eines gleichartigen Gerätes ohne Röhren derselben Firma aus dem vergangenen Jahre ist bei der diesjährigen Eefsheerggagelh wegen dieser Kaltulationsumstellung nicht möglich, da der Ersatzröhrenpreis weit stäcker als der Bestückungsröhrenpreis gesenkt ist.
zu der jetzt eingetretenen Verbraucherpreissenkung hat auch beigetragen. Durch eine An⸗ ür die Preisbildung sind die Handelsspannen um durchschnittlich 5 % gesenkt worden.
Die kürzlich bekanntgewordene Uebernahme der Rundfunk⸗ röhrenfabrik der Firma Osram durch die Firma Telefunken steht in kinem Zusammenhang mit der vorstehend geschilderten Preis⸗
sentung. 8 Einschränkung der Tagungen innerhal der Wirtschaftsorganisation. Angesichts der erheblichen Anforderungen, die durch die Voll⸗
Pöbeschäftigung der deutschen Wirtschaft an die Leistungskraft des
Betriebsführers und seine Gefolgschaft gestellt werden, wird die
die Fernsehsendungen allgemeine für das ganze Reichs⸗ gebiet gewinnen sollen, werden die Fernsehsender wesentlich dichter esetzt werden müssen als die Rundfunksender. Deshalb stehen ereits zwei Fernsehsender, einer auf dem Brocken und einer auf dem Feldberg im Taunus, vor der Vollendung, und weitere Fernsehsender werden in den übrigen größeren Städten des Reiches errichtet werden. Daneben hat die Deutsche Reichspost bereits den Ausbau eines vmeeseghret ger ehtaschnhee begonnen, auf dem die Ereignisse von der Berliner Fernsehbühne oder von
anderen Aufnahmeorten zu den Sendern geleitet werden.
Die Lösung der großen Aufgabe, den Fernsehrundfunk im Reich allgemein Rsssahhne ist nur möglich, wenn sie in um⸗ fassender Weise angepackt wird. Damit das Fernsehen Gemeingut des deutschen Volkes werde, hat die Henlsche Reichspost unter der Leitung ihres Ministers Dr.⸗Ing. e. h. Ohnesorge in großzügigster Weise alles daran gesetzt, um von der Fernsehbühne bis zum Fernsehempfänger chasseh und organisatorisch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und zu verbessern.
Es wäre verfehlt zu glauben, der Fernsehrundfunk werde in absehbarer Zeit den allgemeinen Rundfunk zurückdrängen. Das eigt sich schon in der ganz verschiedenen khae chenge die 8* den Fernsehrundfunk ebenfalls der Reichsrund unkgesellschaft übertragen ist.
Beim Fernsehrundfunk liegt die Bedeutung noch mehr als beim allgemeinen Rundfunk in seiner aktuellen Gestaltung. Weil er die Vorgänge durch das Ohr und durch das Auge gleichzeitig vermittelt, bringt er dem “ die Ceschehiss der Gegen⸗ wart sinnlich wahrnehmbarer heran und läßt sie ihn eindrucks⸗ voller miterleben.
große Anzahl der Tagungen und Veranstaltungen der verschie⸗ denen Organisationen in steigendem Maße als eine schwer tragbare Belastung empfunden. Der Leiter der Reichswirtschafts⸗ kammer hat daher Veranlassung genommen, alle Gliederungen der Organisation der Wirtschaft einschließlich der Kartelle und marktregelnden Verbände anzuweisen, Tagungen nur in dem Umfange anzusetzen, der durch gesegliche Vorsgriften und das Bedürfnis der fachlichen Betreuung geboten ist. Bei der Aus⸗ estaltung der Tagungen soll darauf geachtet werden, daß ihr Zweck nämlich die Aussprache über die wichtigen es-ven Fragen und die gegenseitige Fühlungnahme der Teilnehmer, in vollem Umfange erreicht wird. ö Veranstaltungen, Festvorstellungen, Orisbesichtigungen und ähnliches sind nach Möglichkeit zu beschränken. Auch von . owie von zu häufiger Wiederholung nicht gesetzlich vorge⸗
riebener zentraler Veranstaltun en dieser Art soll in Zukunft abgesehen werden. Grundsätzli soll bezirklichen fachlichen Zu⸗ sammenkünften der Vorzug gegeben werden, da in einem kleineren Kreise die Aussprache über die aktuellen fachlichen Probleme wirk⸗ samer gestaltet werden kann.
Die deutsche Erdölgewinnung im Mai und Juni
Die deutsche Erdölgewinnung betrug in den Monaten Mai und Juni 1939 nach den vorläufigen Ergebnissen der amtlichen Statistik: Ies
“ ai
67 871
28 034 3 536 1 339
Juni 1939
t 64 701
25 651 3 586 1 424 . 9 666 11 289 . 25 296 22 751
Erdölgewinnung im
Deutsch Hiervon: Hänigsen⸗Obershagen⸗Nienhagen Wietze⸗Steinförde.. . 8 ee“ he114“*“ übrige Erdölreviere . . . . . . .. Der Monatsdurchschnitt der deutschen Jahre 1938 hatte 50 728 betragen. Die Zahl der Arbeiter und Angestellten in den produktiven Bezirken und bei Aufschlußarbeiten außerhalb der produktiven Bezirke betrug am Ende des Monats Mai 1939 = 6608, am Ende
des Monats Juni 1939 = 6660.
*
Wirtschaft des Auslandes.
Rückzahlung des spanischen Goldes durch die Bank von Frankreich. — Entscheidung des Pariser Gerichts. Paris, 26. Juli. Das Pariser Zivilgericht hat am Mittwoch spanischen Goldes in der Bank von
lossen, daß zwischen der Bank von Spanien in urgos und derjenigen von Valencia kein Prozeß mehr bestehen
8
panien geben könne. Es handelt
it von Frankreich deponierte Gold im Werte von Mrd. frs. Die Rückzahlung dieses Goldes ist bereits erard⸗Jordana⸗Abkommen vorgefehen. Die jetzige Gerichts⸗
Die Vereinigung der französischen Inhaber spanischer Bank⸗
noten beabsichtigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, da
iese Banknoten, die aus der Zeit des republikanischen Spanien
. tkammen, inzwischen für ungültig erklärt worden sind 21. 7. 39, Verpfleg, bei Absperrgn. — RodErl. 21. 7. 39. dch 1t
Die italienisch⸗slowakischen Wirtschaftsverträge.
— — „
Mailand, 25. Juli. Am 21. Han hat der italienische Außen⸗
und zwar einen Vertrag über die Weiterführung
Clearingabtommen und einen handelspolitischen
amen der italienisch⸗albanischen
Italien wird von der Slowakei in lehen
olz, Solslo le,
2 obst, Käse, Reis, Wein, Oel sowie von Industrieprodukten ausführen
dung von Zell⸗
2. in der jugoslawischen Textilindustrie. 8g isherige Steuerbelaftungen beseitigt. vograd, 26. Jult. Die jugoslawische Regierung hat die Ein⸗ n Zellwolle von der Zahlung der Pensehalaeeesate und er befreit und damit die Plattform für die ausgiebige „dieses Rohstoffes in der jugoslawischen Textil⸗ geschaffen. Die bisherige Belastung durch die vor⸗ Steuerarten betrug rd. 44 % des Wertes der Zellwolle, eine Einfuhr praktisch nicht zu denken wa
nnion abgeschlo ssen.
84
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iddustrie
aß an
8
Prozeß um das von den Valencia⸗Bolschewisten
aftsverträge mit der Slowakei
Nachdem
die Nationalbank den Textilfabriken dem Vorjahre gegenüber nur noch 70 % der erforderlichen Devisen für den Bezug von Baum⸗ wolle zur Verfügung stellt, war die Tcecrhesee gezwungen, sich auf den teilweisen Bezug von 1“ en aus den Ver⸗ rechnungsländern de. ⸗ len. Dieser Weg ist nunmehr durch die Aufhebung der Steuer geebnet. D“ 8
ausführen
Ungarn wird 10 —12 Mill. dz Weizen können. — Hoffnungen auf Erweiterung des Abfatzes in Italien, Deutschland und der Schweiz.
Budapest, 26. Juli. Auf Grund der letzten amtlichen Schätzungen der bisherigen ungarischen Weizenernte in Höhe von 29,5 Mill. dz wird der für Ausfuhrzwecke zur Verfügung stehende Ueberschuß auf 8 — 10 Mill. dz geschätzt. Aus der vorjährigen Ernte dürften noch etwa 3—4 Mill. dz vorhanden sein. Nach Schätzungen der Wirtschaftspresse könnten daher in der laufenden Kampagne 10—12 Mill. ag ausgeführt werden. Der Absatz des
rößten Teils dieser Ueberschüsse ist durch die Vereinbarungen mit
eutschland und Italien bereits gesichert. Das am 17. 7.1939 in⸗ Rom unterzeichnete Protokoll sicht ungarische “ en nach Italien in einer Gesamtmenge von etwa 4 Mill. dz vor. Die ersten Lieferungen in einem Umfange von etwa 0,25 Mill. dz werden voraussichtlich bereits in der ersten Augusthälfte erfolgen. In den Kommentaren der Wirtschaftspresse wird betont, daß die
für die Weizenausfuhr in dem neuen Abkommen mit Italien er⸗
ielten Preisbedingungen günstiger sind als im vergangenen Jahr.
uf Grund der Vereinbarungen mit Deutschland wird mit deut⸗ schen Weizenbezügen aus Ungarn in einer Menge von 2,5 Mill. d2 erechnet. Die kürzlich mit der Schweiz abgeschlossenen Verein⸗ sehen ungarische I in einem Gesamt⸗ rahmen von 1 Mill. dz vor. Die Lieferungen nach Deutschland und der Schweiz dürften ebenfalls in allernächster Zeit in Gang kommen. . .
Auf Grund der bisherigen Schätzungen dürften demnach aus der diesjährigen Ernte noch etwa 2 Mill. dz für Ausfuhrzwecke zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der aus der vor⸗ jährigen Ernte vorhandenen Vorräte ist diese Menge noch wesent⸗ lich höher zu schätzen. Kleinere Mengen können voraussichtlich bei einer Normalisierung der handelspolitischen Beziehungen mit der Slowakei dort abgesetzt werden. Hierbei kann es sich jedoch nur um einen Bruchteil des noch nicht untergebrachten Ueberschusses handeln, so daß sich die ungarischen T“ bei der gegen⸗ wärtigen Lage des Weltweizenmarktes in erster Linie auf eine Erweiterung des Absatzes in den drei Hauptabnehmerländern, Italien, Deutschland und der Schweiz, richten.
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Berliner Börse am 27. Zuli.
Aktien eher nachgebend, Renten behauptet.
Entgegen den vorbörslichen Erwartungen hat das Geschäft an den Aktienmärkten eher wieder an Umfang abgenommen. Die Kursgestaltung ließ eine einheitliche Linie vermissen, da der berufsmäßige ea, veeer. nach den Kurssteigerungen in den letzten Tagen verschiedentlich Neigung zu Gewinnmitnahmen be⸗- kundete. Von der Bankenkundschaft lagen zwar einige Kauf⸗
aufträge vor, deren Umfang aber nicht immer genügte, um den
Kursen einen weiteren Auftrieb zu geben. 11“ Bei kleinen Umsätzen waren Montanwerte zumeist im Kurse rückgängig. Eine Ausnahme bildeten Buderus, die um ½ % an⸗ iehen konnten. Verein. Stahlwerke und Hoesch büßten anderer⸗ seits je ⅛, Klöckner ¼, Rheinstahl ⅛ und Harpener ¾ „% ein. Freundliche Haltung wiesen indessen Braunkohlenwerte auf, von denen Bubiag , Eintracht 1 und Ilse Bergbau gegen die Kassa⸗ notiz v. 25. 7. 3¼ % gewannen. Chemiewerte lagen ausgesprochen ruhig. Farben waren um % rückgängig auf 144 ⁄. Schering setzten im gleichen Ausmaß niedriger ein und gaben alsbald erneut um ⅛ * nach. Gold⸗ chmidt wurden um ¼ % heraufgesetzt. In Elektro⸗ und Ver⸗ kam es zu zahlreichen Strichnotizen. Accumula⸗ stellten sich in Reaktion auf die starke Befestigung in der letzten Zeit um 3 ½ % niedriger. Gesfürel verloren und Siemens ½¼ %. AEG. konnten ihren Stand hingegen um ¼ bessern. Bei den Autowerten wurden BMW. um 1 *% herauf⸗, Daimler hingegen um % % herabgesetzt. Maschinenbauaktien lagen gut behauptet, wobei Orenstein ¼ und Rheinmetall⸗Borsig ½ % gewannen. Bei den Metallwerten stiegen Deutscher Eisen handel um ³¼, bei den Bauwerten Holzmann um ½ und Berger um 1 %. Auch Schiffahrtsaktien lagen freundlicher, so Hapag um %¼ und Nordlloyd um ⁄ %. Rückgängig waren von Zellstoffaktien Feldmühle um %l und Aschaffenburger um 1 %. — Im Verlaufe wichen die Aktienkurse meist nur geringfügig vom ng. ab. Durch eine Steigerung von 1 ¼ fielen Lichtkraft auf. Farben waren um ½ 9% auf 144 ⁄ gebessert, Son gingen die Veränderungen nach beiden Seiten meist nicht übe % % hinaus. Deutscher Eisenhandel waren allerdings um 1 % ermäßigt. . Gegen Ende des Verkehrs, war die Umsatztätigkeit recht still. Die Kursgestaltung erwies sich gegenüber dem Verlaufsstande bei allerdings geringfügigen Abweichungen weiter als etwas unein heitlich. Im großen und ganzen war die Stimmung jedoch be hauptet. Farben schlossen u. a. mit 144 % und Verein. Stahl mi 99 ¼. Schuckert waren andererseits auf 167 ¾½ ermäßigt. 1 Am Kassamarkt sind von den meist behaupteten Banken Deutsch⸗Asiaten mit einem Rückgang um 6 Rℳ und Ueberseeban mit einer Steigerung um ½ % zu erwähnen. 8 Hyp.⸗Banken lagen bis um ½ P fester. Bei den Koloniak⸗ papieren bröckelten Otavi um ¼ Hℳ ab, andererseits stiegen Doag um 4 ¾¼, Schantung um 3 und Neuguineg um 2 %. F per Kasse gehandelten Industrieaktien war der Grundton eher freundlicher. Soweit Abweichungen zu beobachten waren, ergaben sich durchweg Kursbesserungen, die durchschnittlich 2 bis 4 % be⸗ trugen. Deutsche Spiegelglas gewannen gegen letzte Notiz 4 ¾ und Reinecker 5 . — 1 1 1 Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 132 ⁄¼ gegen 132,30. Die Gemeindeumschuldung gab um 7 ½¼ Pfg. auf 93 % nach. Am Kassarentenmarkt war die Stimmung bei ruhigem Ge⸗ äft im großen und ganzen behauptet. Nennenswerte Kurs⸗ waänkungen traten so gut wie nicht ein. Eine stärkere Einbuß erlitten jedoch 35er Ruhrverband, die nach Pause 1 ½ % ein — büßten. Industrieobligationen verkehrten in ruhiger und nicht ganz einheitlicher Haltung. 2 8 . NF⸗Steuergutscheine II blieben mit 95,40, 95,35 und 95 4¾ gegenüber dem Vortage für Juni, Juli und August unverändert. Steuergutscheine I galten im Telephonverkehr der Banke 15 nach 99,20. 8 4 Ee. Privatdiskont wurde bei 2 24 % belassen. 1“ Am Geldmarkte stiegen die Sätze für Blanko⸗Tagesgel Hinblick auf den Ultimo wiederum um .%⅜ auf 2 — 2 % N. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten für Pfund, Dollar, Gulden, Frz. Franc und Schweizer Franken keine Veränderungen ein.
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toren
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Berlin, 26. Juli Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgrohß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58.00. Linsen, große, käferfrei —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen. Viect. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 61,00 bis 62,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen III 58,00 bis 59,00, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50. Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fem, 0/0
dis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50
bis 41,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *), 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze*) ([Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812 (Inland) 34,85 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,85 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 ), Rohkaffee, Robust u. Westafrikaner 266,00 bis 284,00, Rohkaffee, Brafil Superior bis Extra Prime 270,00 bis 320,00, Rohkaffee, gewaschen, Süd⸗ amerikaner —,— bis —,—, Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ amerikaner 336,00 bis 440,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 364,00 bis 399,00, Röstkaffee, gew., Südamerikaner — bis —,—, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 444,00 bis 570,00, Röstkaffee, gering 340,00 bis 376,00, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, chines. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: Type 10 64,00 bis 66,00, Type 9 57,00 bis 59,00, Korinthen choice Amalias 58,00 bis 62,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,— bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., h —,— bis —,—, Markenbuttet in Tonnen 292,00 bis —,—,
arkenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 is —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R. ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —.—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. 3
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
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