1939 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jul 1939 18:00:01 GMT) scan diff

pate⸗

&ns⸗

Reichs⸗, und

109, Rath, Julie, geb. Katz, geb. am 16. 12. 1884 in Rödlingen (Krs. Jülich),

Simon, Ulrich, geb. am 21. 9. 1913 in Berlin⸗

Grunewald,

ß, Bruno, geb. am 26. 8. 1876 in Hennersbach’ Sa.,

Süß, Alice, geb. Klimpel, geb. am 2. 5. 1891 in

Kosten / Posen, 3

Süßmann, Max, geb. am 3. 2. 1892 in Koschmin/ osen,

8 ßmann, Grete, geb. Fruchthändler, geb. am

16. 2. 1902 in Oderfurt /Ostrau,

Schott, Richard, geb. am 17. 1. 1889 in Köln,

Schwarzschild, Ludwig, geb. am 11. 10. 1895 in

Massenheim (Bez. Wiesbaden),

Schwarzschi 1 d, Johanna, geb. Fuld, geb. am

15. 4. 1897 in Frankfurt/ Main,

Schwarzschild, Edith, geb. am 17. 4. 1922 in

Frankfurt Me.

Stern, Erich, geb. am 1. 10. 1878 in Geseke (Krs.

Lippstadt),

Sternberg, Hans, geb. am 15. 8. 1903 in Bad

Harzburg,

Torge, Alfred, geb. am 9. 5. 1905 in Cottbus,

von Unruh, Fritz, geb. am 10. 5. 1884 in Koblenz,

Valentin, Werner, geb. am 3. 1. 1904 in George⸗ witz (Krs. Löbau), 142. Wais, Julius Wilhelm, geb. am 5. 11.1907 in Frei⸗ burg / Br. 143. Wei, Heinrich Gustav, geb. am 23. 3. 1905 in Donaueschingen,. ..88 vn I 144. Wohlgemuth, Viktor, geb. am 26. 9. 1906 in Roßberg,

145. Wohlge muth, Margot, geb. From, geb. am 7. 9. 1912 in Breslau, 8

146. Wolff, Albert, geb. am 10. 1. 1891 in Hamburg,

147. Wolff, Hertha, geb. Rosenberg, geb. am 13. 6. 1893. in Altona,

148.

149.

150

110. Rosenberg, Jakob, geb. am 21. 11. 1896 in Leere

Ostfriesland, 8

111. Rosenblatt, Heinrich, geb. am 23. 9. 1898 in Nürnberg,

112. Rosenblatt, Grete, geb. Marx, geb. am 4. 4. 1907 in el W

113. Rosenblatt, Hella, geb. am 24. 12. 1930 in Nürn⸗ berg,

114. S 8 s, Hans Josef, geb. am 11. 8. 1881 in Breslau,

115. Sachs, Felizia, geb. Meyersberg, geb. am 5. 12. 1903 in Berlin⸗Charlottenburg,

116. Sachs, Guido, geb. am 5. 11. 1937 in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, 1

117. Safir, Horia, geb. am 22. 6. 1904 in Berlin,

118. Salomon, Hermann, geb. am 4. 9. 1888 in Gotha,

119. Salomon, Therese, geb. Feust, geb. am 30. 9. 1894 in München,

120. Salomon, Walter, geb. am 7. 11. 1919 in Lucken⸗ walde,

121. S omon, Johanna, geb. am 10. 1. 1925 in Lucken⸗ walde,

122. Seelig, Paul, geb. am 12. 1. 1894 in

123. Seelig, Edith, geb. Fraenkel, geb. am 20. 3. 191.

in Moschin (Krs. Schrimm),

124. Silber, Julius, geb. am 24. 1. 1879 in Breslau,

125. Simon, James Martin, geb. am 29. 9. 1880 in Berlin, .

126. Simon, Anna, geb. Levy, geb. am 17. 2. 1885 in Berlin,

127. Simon, Jörn, geb. am 14. 9. 1910 in Berlin,

128.

129.

130.

131.

132.

133. 134

135. 136. 187. 138.

139. 140. 141.

Wolff, Mathilde, geb. am 22. 8. 1922 in Hamburg, Wolff, Gerhard Victor, geb. am 24. 10. 1910 in Berlin, 1 Wolfsohn, Heinz Adolf Israel, geb. am 22. 3. 1920 in Breslau. 8 5 8 Berlin, den 25. Juli 1939. 8 Der Reichsminister des Innern.

J. B.: Pfundtner.

1“

b Bekanntmachung.

Die mit Bekanntmachung vom 25. 1. 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 244 vom 28. Januar 1939) beschlag⸗ vesmter Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsange⸗

örigen u“ Friedrich Feuchtwanger und ax Levi . 8 werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 24. Juli 1989. 8

Verordnung über Branntweinausfuhr

vom 28. Juli 1939 *).

Dis Verordnung über Branntweinausfuhr vom 25. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 27. Juni 1934) erhält mit Wirkung vom 1. August 1939 ab die folgende Fassung:

„Auf Grund des § 132 der Branntweinverwertungs⸗ ordnung in der Fassung der Verordnung über Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Branntweinmonopolgese vom 2. Mai 1938 (Reichsministerialblatt Seite 334) setze üch den Branntweinausfuhrpreis auf 20 Reichsmark für 100 Liter geen 8-- in unver⸗ arbeitetem Zustand in ein Freihafengebiet erhöht sich dieser Preis um die Umsatzsteuer.“ 8

Berlin, den 28. Juli 1939 Der Reichsminister der Finanzen.

darf nur Pfand genommen werden.

Staatsanzeiger Nr. 174 vom 31. Juli 1939. S. 2

Verordnung

über die Ausübung des Wandergewerbes und des Stadthausiergewerbes.

Vom 25. Juli 1939. Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des

S. 887) bestimme ich folgendes:

Wandergewerbescheine oder Stadthausierscheine dürfen nur mit des Arbeitsamtes erteilt werden, das für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist.

Auf Antrag des Arbeitsamtes sind bereits erteilte Wandergewerbescheine oder Stadthausierscheine zu entziehen.

§ 2

Die mit meiner Zustimmung erlassenen Anordnungen der Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz vom 14. Dezember 1937 (Reichsanzeiger 1937 Nr. 269) und vom 29. Januar 1938 (Reichsanzeiger 1938 Nr. 25) über in der Ausübung des Wandergewerbes und Stadthausiergewerbes werden aufgehoben.

Die auf Grund dieser Anordnungen seit dem 15. De⸗ zember 1937 getroffenen Maßnahmen werden bestätigt.

§ 3 Der Reichsarbeitsminister wi ordnung durchzuführen.

Berlin, den 25. Juli 1939. Der Beauftragte für den Vierjahrespla

mächtigt, diese Ver⸗

Vom 26. Juli 1939.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführun es Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommifsar⸗ für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: S

§ 1 Heilwässer im Sinne dieser Anordnung sind alle natür⸗ lichen Versandwässer, soweit sie von der Abteilung Heil⸗ brunnen des Reichsfremdenverkehrsverbandes erfaßt werden.

§ 2 (1) Für den Verkauf von Heilwässern werden folgende Festpreise festgesetzt: Preisgruppen (Preise in Reichspfennig je Flasche)

1 1u I1V

Brunnenbetriebe an 3 II Wiederverkäufer 8 817 Seeen ic e cng füge⸗ a) Lieferung in aggon⸗ s s ladungen 90 39 b) Lieferung in Kisten von

25 Flas en aufwärts Großhändler an Wiederverkäufer

a) 1— 24 Flaschen b) von 25 Flaschen aufwärts .Lieferung an Verbraucher a) 1—9 Flaschen 59 b) 10 24 Flaschen 57 63 68 83 c) von 25 Flaschen aufwärts 50 56 61 64 75 (2) Bei Lieferung in Kisten von 50 Flaschen aufwärts kann ein Preisnachlaß auf die Preise unter I b, II b und

IIIc gewährt werden.

(3) Die Festpreise gelten für Flaschen mit einem Raum⸗ inhalt von 750 ccm. Werden Flaschen mit anderem Raum⸗ inhalt verwendet, so ist hinsichtlich der Preisstellung nach folgendem Maßstab zu verfahren: 1000

66 115 % (4) Die Preise

42

46 44

2

1. 2*

65

750 100 2%

500 80 %

350 ccm

70 % gelten für die Füllung. Für Flaschen

(5) Es ist zulässig, auf die festgesetzten Preise Skonti einzuräumen. Soweit bisher schon Skonti eingeräumt wor⸗ den sind, müssen sie weiterhin in gleicher Höhe gewährt werden.

§ 3

Träger der Sozialversicherung, Bezirks⸗ und Landes⸗ Fescihgeiessnh. sowie die Nationalsozialistische Volkswohl⸗ fahrt niedrigere als die im § 2

önnen mit den Lieferanten festgesetzten Preise vereinbaren. 8 4

(1) Die Einstufung in eine der Preisgruppen II bis V erfolgt auf Antrag der Brunnenbetriebe durch den Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung. Die Anträge sind beim Reichsfremdenverkehrsverband, Abteilung Heilbrunnen, ein⸗ zureichen.

(2) Alle Heilwässer, die nicht in eine der Preisgruppen II. bis V eingestuft werden, gehören zur Preisgruppe I. So⸗ das Preise für blch⸗ Hee⸗ am 17. Oktober 1936 niedriger waren, als sie in der Preisgruppe I festgesetzt sind, dürfen sie nicht erhöht werden. . fes 66 8 8

. 8 5 8—

Die Flaschen müssen mit einem Etikett versehen sein, auf dem die Bezeichnung „Heilwasser“ sowie die in § 2 fest⸗ gesetzten, im Falle des § 4 Absatz 2 Satz 2 die etwaigen niedrigeren Verbraucherpreise deutlich sichtbar anzugeben sind.

§ 6 (1) Alle Lieferungen mit der Eisenbahn erfolgen fracht⸗ frei Empfangsstation; die Belieferung mit Kraftwagen oder Fuhrwerk erfolgt frei Haus des Empfängers.

*) Gilt nicht für die Ostmar

k und den Reichsgau Sudetenland.

88

Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I.

(2) Die Rücksendung des Leergutes geht Lieferanten. Nur bei Stückgutlieferungen betriebe an Wiederverkäufer geht sie zu stellers.

der Brenan⸗ Lasten des ge

Die Vorschriften des § 1 Ziffer 1 und des § 3 der d. ordnung über die Preisbildung für den Uinczckadf, de kauf im Kleinhandel vom 9. Februar 1932 Reichsgesetzte S. 65) finden auf Heilwässer keine Anwendung.

u

Der Reichskommissar für die ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftli gründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten A 1 nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen he anordnen. 8

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt hi zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erir derlichen Rechts⸗ oder Verwaltungsvorschriften.

§ 10

Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1939 in Kraft; se gilt auch für Verträge, die von beiden oder einer der gar⸗ teien nach dem 1. Oktober 1939 zu erfüllen sind.

Berlin, den 26. Juli 1939.

xziffer der Großhandelspreise vom 26. Juli 1939. 1913 100

1939 19. Juli]· 26. Juli

Indergruppen

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel. 2. Schlachtywhiheel 3. Vieherzeugnise 4 A““ Agrarstoffe zusammen.. 5. Kolonialware.. II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 1“ 7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen). 114A“; 10. Häute und Leder.. 11. Chemikalien⸗)).. 12. Künstliche Düngemittel 13. Kraftöle und Schmierstoffe Eö“ 15. Papierhalbwaren und Papier 16*“ Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusfammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmitteel .. 18. Konsumguter . .. .... Industrielle Fertigwaren zu⸗ Gesamtinder .

*) Monatsdurchschnitt Juni.

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 26. Juli auf 107,2 (1913 = 100); sie ist gegenüber der Vor⸗ woche (107,1) kaum verändert. Die Indexziffern der Haup⸗ gruppen lauten: Agrarstoffe 109,1 (+ 0,2 vH.), Koloniab⸗ waren 91,9 (unverändert), industrielle Rohstoffe und Hald⸗ 5 94,6 (unverändert) und industrielle Fertigwaren 1260 + 0,1 vSH). In der Inderziffer für pflanzliche Nahrungsmitze wirkte sich die stärkere Berücksichtigung der Preise für neue Speisekartoffeln aus. 1 In der Gruppe Textilien stand einer leichten Erhöhung des Durchschnittspreises für Baumwollgarn ein Rückgang der Preise für Rohjute gegenüber. b Unter den industriellen Fertigwaren haben sich die Press⸗ für Textilerzeugnisse vereinzelt etwas erhöht.

Berlin, den 29. Juli 1939. Statistisches Reichsamt.

117,8 93,9 115,5 107,1 108,9 91,9

118,7 93,8 115,5 107,1 109,1 91,9

112,5 103,7 51,6 82,6 69,3 101,5 52,2 106,9 43,3 106,9 122,6

x94,6

8

112,8 135,8

125,9 107,1

112,5 103,7 51/6 82,6 69,3 101,5 52,2 106,9 43,3 106,9 122,6

94,8

112,8 136,0

126,0 1072

Bekanntmachung. „Die am 29. Juli 1939 ausgegebene Nummer 31 d Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: 1 Verordnung über die vorläufige Anwendung einer fünften

deutsch⸗chilenischen Vereinbarung über die Verlängerung der g9 tungsdauer des Handelsvertrags und des Abkommens über der

Zahlungsverkehr. Vom 24. Juli 1939.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen ebea kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vo⸗ 13. Juli 1939. bbereich

ekanntmachung über die Ausdehnung des Geltungsbereich

des deutsch⸗britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf

Kolonie Aden. Vom 17. Juli 1939.

Bekanntmachung zum Weltpostvertrag und zu ö (Beitritt des Slowakischen Staates). Bekanntmachung über die Abänderung der Anlage I 1 Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrach nen kehr im wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenban I den Eisenbahnen verschiedener Staaten. 21. 8 uli . ochi⸗

Bekanntmachung über die Ratifikation einer deutsc geuf⸗ 8 Vereinbarung über die Aenderung des Handels⸗ und ahrtsvertrags. Vom 25. Juli 1939.

n⸗ Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R,. Postversen⸗ bun Faelteüten. 0,03 R.ℳ für ein Stück bei Voreinsendung aij unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Juli 1939. Reichsverlagsamt.

seinen Rebe Vom 20. Jut

g oder die von

a samnñl.

an den E der Provinz

7

Preußen.

Bekanntmachung.

rift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ . Ser hech bekanntgemacht:

rlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4 8 8 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Firma Kühlhaus Erfurt, G. m. b. H. in Erfurt, zur Errichtung einer Kühlhausanlage in Erfurt durch das Amtsblatt der Regierung in Erfurt Nr. 2 S. 9, ausgegeben am 14. Januar 1939;

der Erläaß des Preußischen Staatsministeriums vom

7. Februar 1939 über des ungs⸗

rechts an die Firma Karl Teich, Werksteinbetriebe O. H. G.

in Berlin, zum Bau eines Gemeinschaftshauses in Langen⸗

salza und für die Errichtung der vengeene;e Anlagen r

ie dc. Sea

durch das Amtsblatt der Regierung in urt Nr. 7 S. 19, ausgegeben am 18. Februar 1939;

der Erlaß des 22833 Staatsministeriums vom 113. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Erfurt für die Herstellung eines Gleis⸗ anschlusses zur Kühlhausanlage in Erfurt durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Erfurt Nr. 12 S. 31, ausgegeben

am 25. März 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Salzwedel zur Anlage von unterirdischen Versorgungsleitungen in der Gemarkung Perver durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 27 S. 108, ausgegeben am 8. Juli 1939;

z der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Lauenstein & Co., 6. m. b. H., Maschinen⸗ fabrik in Wernigerode, zur Erweiterung ihres Betriebs in Wernigerode durch das Amtsblatt der Regierung in Nagdeburg Nr. 27 S. 108, ausgegeben am 8. Puli 1989;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Verwaltg. d. Reichsstraßen) zum Bau

der Umgehungsstvaße Dannenberg durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 27 S. 83, ausgegeben am 8. Juli 1939;

7 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

19. Juni 1939 über die Verleihung des IH

tfalen in

Münster für die Begradigung der Landstvaßen I. Ordnung

Nr. 772 und Nr. 778 in der Gemeinde Exter durch das Amts⸗

blatt der Regierung in Minden Nr. 26 S. 111, ausgegeben am 1. Juli 1939;

s der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für die An⸗ lage eines Uebungsplatzes in der Gemarkung Bielow durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 26 S. 105, ausgegeben am 1. Juli 1939;,

9 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Juli 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) zur Errichtung eines Land⸗ und Viehwirtschaftsbetriebs beim Wehrmacht⸗

gefängnis in Anklam durch das Amtsblatt der Regierung

in Stettin Nr. 28 S. 152, ausgegeben am 15. Juli 1939.

WEE

der Estnische Gesandte in Berlin, Herr Karl Tofer,

it nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schft wieder übernommen.

auus ber Verwaltung.

DieFinanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung

Reich Die Finanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Keich für 1936/37 (erschienen als Band 528, 1 der Statistik des

Leutschen Reichs) aufschlußreiches Material veröffentlicht. den Personalstand und die Rücklagenbestände beschränkt sich das

Uehersihten über den Personalsta

im Deutschen Reich für 1936/37.

Ueber die finanzwirtschaftliche Entwicklung im Deutschen wird in dem neuesten Quellenwerk der Reichsfinanzstatistik

Für

sondern gibt neben den

nicht auf das angegebene Jahr⸗ 48 9 der Gemeinden und Ge⸗

meindeverbände für den 31. 3. 1937 auch die Ergebnisse für den

als 2000 Der die Ausgaben und Einnahmen der Länder, Ge⸗

me in

hauperiode Sanierung

9. 1937 und die Rücklagenbestände der Gemeinden mit mehr Einwohnern und der Gemeindeverbände am 31. 3.1938.

inden und Gemeindeverbände für das Rechnungsjahr 1936/37 weitgehender Ausgliederung.

Mit dem Rechnungsjahr 1936/97 schließt die erste Wiederauf⸗ der öffentlichen Finanzwirtschaft, insbesondere die der Gemeindefinanzen ab. Die Veröffentlichung der

Erpönise für 1936/37 ermöglicht einen Rückblick auf die günstige

ickung der Finanzen in den ersten vier Jahren nach der

Mackergreifung. Die Gegenüberstellung einiger wichtiger Er⸗ sebnisse läßt den grundlegenden Wandel erkennen, der in den Vinanzen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gegen⸗

iber 1932/33 eingetreten ist. Die Steuereinnahmen von 1936/37

vweisen gegenüber 1932 ⁄1 eine Zunahme um vd. 1,4 Mrd. Rℳ

eu Gleich zungen rnteilge 8.

dh Mil. R eingetreten. waren die Gebietskörperschaften, geschlossen füglechen,

ürlstem Ma sj Aus ürr. risen alxmaäphhsh gedrosselten Ausgaben den Verwaltungsbedürf

ieder Rücklagen bilden. In diesem

eb

die

Auswirk

In

d1 Ende d Uänen Rechnungsjahr und die Verteilung des am 31. 3. 1938 rd.

deh auf teil

bönise der Rücklagenstatistik der

hzeitig ist infolge des Rückganges der sozialen Unter⸗ Löhne für Fürsorgearbeiter und des Gemeinde⸗ an der Krisenfürsorge eine Entlastung um rd.

der

die bis ahr zu Jahr mit steigenden Fehlbeträgen ab⸗ hatten, nicht nur in der Lage, ihren Haushalt aus⸗ sondern konnten die im Rechnungsjahr 1932/33 in

33 von

anpassen, die Schuldentilgung beschleunigen und usammenhang sind die Er⸗ emeinden mit mehr als Krinwohnern und der Gemeindeverbände, die sich eng an ücklagenverordnung vom 5. Mai 1936 anschließt und die teresängen dieser Verordnung erkennen läßt, von besonderem esse. Die Rücklagenstatistik zeigt den Stand der Rücklagen es Rechnungsjahres 1936/37, die Entwicklung im fol⸗

ender Gil⸗ betragenden Bestandes an Rücklagen in weit⸗ die Gliederung nach Rücklagenarten und Form der Anlage Gemeindegrößenklassen der einzelnen

114“ 8

1

8

nder und Landes⸗

chäftigung der Induftrie

Die industrielle Arbeit wurde im Juni von der alljährlichen Sommerflaute und der Urlaubszeit beeinflußt. Nach der Indu⸗ strieberichterstattung des Statistischen Reichsamts ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter zwar etwas gestiegen, nämlich von 122,0 (1936 = 100) im Mai auf 122,5 im Juni, doch nahm die Summe der geleisteten Arbeiterstunden in stärkerem Maße, von 128,2 (1936 = 100) auf 126,2 ab. Die durchschnittliche wöchent⸗ liche Arbeitsleistung eines Industriearbeiters in Stunden ist ent⸗ sprechend von 47,9 Stunden im Mai auf 47,0 Stunden im Juni gesunken.

Nach vorläufigen Berechnungen vergrößerte sich die industrielle Arbeitergefolgschaft im alten Reichsgebiet um 28 000 auf 7,837 Mill. Arbeitskräfte. Damit war die Pahl der beschäftigten Indu⸗ striearbeiter um 458 000 oder 6,2 % größer als im Vorjahre. Die Summe der geleisteten Arbeiterstunden hat im Juni um 22 Mill. Stunden abgenommen; das industrielle Arbeitsvolumen bewegte sich um 120 Mill. Stunden oder um 8,9 %, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitsleistung um 1,1 Stunden oder 2,5 % über Vorjahrshöhe.

„Die Sommerflaute wirkte sich besonders in den Verbrauchs⸗ güterindustrien aus; ihr Arbeitsvolumen ist um 2,6 % auf 448 Mill. Stunden zurückgegangen, während die Summe der ge⸗ leisteten Arbeiterstunden in den Produktionsgüterindustrien kaum (um 1 %) abnahm. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter vermin⸗

derte sich in den Verbrauchsgüterindustrien um 5000; er⸗.

höhten die Produktionsgüterindustrien ihre Arbeitsgefolg weitere 33 000 Arbeitskräfte.

„Unter den Verbrauchsgüterindustrien prägte sich der jahres⸗ zeitliche Arbeitsrückgang besonders in der Bekleidungs⸗ und Tex⸗ tilindustrie aus. Die Nahrungs⸗ und Genußmittelindustrien haben sich in auf dem Vormonatsstand gehalten. In den 8. und Brennereien, den Zuckerraffinerien und in der Stärkeindustrie nahm die Beschäftigung erheblich ab, die Obst⸗ und Gemüseverwertungsindustrie, die Mineralwasser⸗ und Eis⸗ ve; 1 ihre Tätigkeit der Jahreszeit entsprechend weiter ausgedehnt.

Die sommerliche Flaute erfaßte auch die meisten Zweige der Hausratindustrien. In der e führten die Vor⸗ bereitungen für die Rundfunkausstellung zu einer erhöhten Be⸗ schäftigung.

chaft um

Bei den Produktionsgüterindustrien war im allgemeinen eine Entspannung zu verzeichnen. Nur in der Bauindustrie und im Maschinenbau nahm die Beschäftigung weiter zu, wenn auch nicht so stark wie in den Vormonaten. Die mit der Bauwirtschaft ver⸗ flochtene Industrie der Steine und Erden schränkte ihre Tätigkeit nach einem ständigen Auftrieb etwas ein. In den meisten ist das Arbeitsvolumen mit einsetzen⸗ der Urlaubszeit gesunken, so vor allem in den Leicht⸗ und Schwer⸗ metallgießereien. In der Großeisenindustrie, in den Nicht⸗Eisen⸗ Metallhütten und der Nicht⸗Eisen⸗Metallhalbzeugindustrie hatten sich die Ferien bereits im Mai bemerkbar gemacht; die Beschäfti⸗ gung ist in diesen Investitionsgüterindustrien im Berichtsmonat weiter zurückgegangen. v“

Beschäftigung der Industrie. 1 (Ergebnisse der Industrieberichterstattung.) Durchschnitt⸗ Zahl der be⸗ Fahl der ge⸗ liche wöchentl. schäftigten eisteten Ar⸗ Arbeitsleistung Arbeiter beiterstunden in Stunden

je Arbeiter 1936 = 100

Juni Mai 122,5 128,2

Industriezweige

Mai Juni 47,94 47,04

Mai . 122,0

Juni 126,2

130,2 120,8

Produktionsgüter⸗ industrien 124,7 Verbrauchsgüter⸗ industrien 115,9 Eisen⸗ und Metallge⸗ winnuung 127,7 Maschinenbanu 143,7 Bauindustrie 119,5 Stahl⸗ und Eisenbau 146,9 Fahrzeugbau 133,5 Textilindustrie 107,0 Metallwarenindustrie einschl. Musikinstru- menten⸗ und Spiell warenindustrie 119,4 Holzverarbeitende Inhustrie 119,2 Nahrungs⸗ und Ge⸗ nußmittelindustrie 103,5

125,6 131,4 49,07 4,32

115,7 124,0 46,51 5,41 131,8 149,4 122,9 150,3 136,9

127,8 150,2 126,3 148,6 133,8 111,8

49,23 50,79 50,55 48,91 47,07 45,47

47,46 50,26 51,24

. 47,78 45,81 4,44

128,1 146,0 121,2 148,7 133,9 106,1

1

119,2 124,6 122,5 118,8 123,9

47,11 486,33

120,9 48,24 47,27

105,2 107,8 107,9 46,26 45,64

ͤͤ△ͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤq1111141414141ö1ö1&·⅛

.

Rundfunkgroßhandel hilft Rundfunt⸗ versorgung sichern.

Präfident Kriegler auf der Rundfunt⸗Tagung bei Kroll.

„Auf der Tagung des deutschen ö“ die anläßlich der „l16. Großen Deutschen Rundfunk⸗ und Fernseh⸗ rundfunk⸗Ausstellung“ im Reichstagssaal der Krolloper in Berlin stattfand, beschäftigte sich nach Begrüßungsworten des Fach⸗ gruppenleiters ünthner der Präsident der Reichsrundfunk⸗ kammer, Hans Kriegler, mit den Leistungen des Rundfunk⸗ großhandels vom Blickpunkt der Rundfunkführung.

Präsident Kriggler ging von dem ⸗Gedanken aus, daß

im vergangenen Rekordjahr der Rundfunkentwickkung auch die Rundfunkwirtschaft gesteigerte Aufgaben sn

erfüllen hatte, um den Massenbedarf an Rundfunkgeräten zu befriedigen. An diesem ““ Leistungseinsatz sei auch der Rundfunkgroßhandel eteiligt, der im letzten Rundfunkjahr 77,7 % (gegen 72,8 % i. V.) vom gesamten Geräteumsatz dem Verbrauch 852 habe. Die daß der Rundfunkgroßhandel zu einem so überwiegenden Teil die Absatzwege der Rundfunkgeräte betreut, sei Beweis für die Unentbehrlichkeit seiner Leistungen.

Präsident Kriegler kam dann auf die L der Be⸗ völkerung in den ländlichen Gebieten mit Rundfunkapparaten zu prechen. Ohne die Tätigkeit des Großhandels wäre die Ver⸗ orgung der Bevölkerung in den entlegenen und verkehrs⸗ ungünstigen Teilen unseres Großdeutschen Reiches mit Rund⸗ funkgeräten nahezu unmöglich. Wenn gerade die letzten statistischen Erhebungen einen erfreulichen Anstieg der Hörerdichte in den ländlichen Bezirken gezeigt hätten, so hätte neben dem erfolgreichen Einsatz der Rundfunkpropaganda auch der Rundfunkgroßhandel daran seinen Anteil. Denn für das Gelingen der Propaganda sei die zuverlässige Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Rund⸗ funkgeräten mit entscheidend. Und zwar käme es darauf an, daß der Käufer auf dem Lande alle Rundfunkapparate, die auf dem Markt seien, auch tatsächlich kaufen könne. Das gelte ins⸗

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besondere für die Volksgeräte, aber auch für die Marken⸗ empfänger. Hier habe der Rundfunkgroßhandel bisher seine Auf⸗ gaben richtig erkannt und mit dazu beigetragen, daß hinsichtlich der Einkaufs⸗ und Versorgungsmöglichkeiten die Grenzen von Stadt und Land überbrückt würden und daß auch in den dünn besiedelten ländlichen Bezirken Rundfunkgeräte aller Preis⸗ und Leistungsklassen gekauft werden könnten. Dieses Betätigungsfeld des Rundfunkgroßhandels könne in diesen Ausmaßen keine andere Absatzorganisation ausfüllen, da die Sortimente des Großhandels die im Interesse der Verbreitung des Rundfunks liegende Ver⸗ sorgungssicherheit schafften. 1

In diesem Zusammenhang kam Präsident Kriegler zu dem Ergebnis, daß, wenn Zweifel über die Notwendigkeit des Ein⸗ „satzes des Rundfunkgroßhandels in schwey zu versorgenden Ge⸗ bieten nicht bestehen könnten, man zu der Ueberzeugung gelangen müsse, daß dem Großhandel im Wettbewerb mit anderen Organi⸗ sationsformen unserer Absatzwirtschaft auch in denjenigen Be⸗ irken sein Lebensraum zugebilligt werden müsse, wo die Ver⸗ sorgungslage nicht so schwierig wie auf dem flachen Lande sei. Selbstverständlich werde auch hier die Frage nach der Bedeutung oder Berechtigung des Rundfunkgroßhandels von den Leistungen der einzelnen Unternehmungen abhängen müssen.

Abschliezend sprach der Leiter der Fachgruppe Rundfunk⸗ industrie, Dr.⸗Ing. Paul Goerz, über die Aufgaben der Rationalisierung in der Rundfunkindustrie, die jetzt besonders im Vordergrund der öffentlichen Erörterungen stehen. Als Ver⸗ treter des ergriff Postrat Dr.⸗Ing. Wer⸗ ner Scholz das Wort zu grundsätzlichen Ausführungen über Fragen des Fernsehrundfunks und des Vertriebs des Fernseh⸗ Einheitsempfängers. Der Geschäftsführer der Fachgruppe Rund⸗ funkgroßhandel, Dr. Otte, gab Beispiele aus der Fachgruppen⸗ arbeit des letzten Jahres. r wies daranf hin, daß die Be⸗ treuungsarbeiten der Fachgruppe gegenüber ihren Mitgliedern sich nicht nur auf die verbeserungen der betrieblichen Leistungen der Unternehmungen des undfunkgroßhandels erstreckten, sondern in gleichem Maße auch auf die Mitarbeit an der Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes des Großhandels⸗ kaufmannes. -

Berliner Börse am 31. Juli.

Atien uneinheitlich, Renten freundlich. 8

Im letzten Berliner Effektenverkehr dieses Monats war die Kursgestaltung an den Aktienmärkten uneinheitlich, jedoch herrschte weiterhin ein freundlicher Grundton vor. Die Umsätze bewegten sich in ruhigen Bahnen. Bei der Enge des Marktes genügten verschiedentlich aber bereits kleinste Aufträge, um Kurs⸗ ausschläge von 1 bis 2 % auszulösen. 8

Am Montanmarkt zeigte sich für Laurahütte († ⅛6) und Stolberger Zink (+ 1 ½¼2) % Interesse, während Vereinigte Stahl⸗ werke % und Buderus 1 ½ % einbüßten. Auch Hoesch und Klöckner konnten sich nicht voll behaupten. Braunkohlenwerte lagen freundlich, wobei Bubiag und Ilse Genuß je %, ferner Niederlausitzer Kohle ¼ % gewannen. Deutsche Erdöl stellten sich hingegen ½ % niedriger. Auch Kaliwerte lagen gebessert, so Salzdetfurth um und Wintershall um ¼ %. In der chemischen S büßten Farben und Rütgers ¼ % ein.

uffallend ruhig lagen Elektro⸗ und Versorgungswerte. Ges füne. und Siemens kamen je 1, Schuckert 1 ¾ % niedriger zur Notiz, während Rheag 1 % gewannen. Sonst erfolgten auf diesem Markt zahlreiche Strichnotizen. Für Maschinenbauaktien waren ½ %, andererseits gewannen Rheinmetall % %. Im gleichen Aus⸗ die Meinungen geteilt. Demag und Deutsche Waffen verloren je maße fester lagen von Metallwerten Deutscher Eisenhandel, außer⸗ dem Hotelbetrieb. Zu erwähnen sind noch Papier⸗ und Zellstoff⸗ werte, von denen Waldhof um ‧¼ und Aschaffenburger um 1 24 % anzogen. Größere Veränderungen erfuhren ferner Bemberg mit + 1 ⅛, Daimler mit + *, Vogeldraht mit 1 und Junghans mit 2 %. Nordlloyd kamen ¾ % höher, Bank für Brauindustrie ℳ¼ %e niedriger zur Notiz.

Letztere holten damit den Anfangsverlust völlig wieder auf. Farben stellten sich mit 144 e um % höher. Deutsche Waffen ermäßigten sich andererseits um ⅛1 . 8

gen Ende des Verkehrs blieb die Grundstimmung freund⸗

lich. Die Schlußkurse waren überwiegend gut behauptet, zu min⸗

destens aber gehalten, Farben schlosgen mit 144 erneut ¼ %

höher. Rheinmetall beendeten den örsentag mit 116 ½

feftren somit gegenüber dem letzten Verlaufsstand um ¼ % be⸗ estigt. 1

Am Kassamarkt blieb

en Banken mit Ausnahme von Deutsch⸗ eg 8 88

1 8

und

Asiaten (— 7 Rℳ) und Ueberseebank (— ½ %) unverändert. Von

Hyp.⸗Banken stiegen Meininger Hyp. und Westdeutsche Boden gegen letzte Notiz um je 1 %, während Deutsche Hyp. um ½ N abgeschwächt waren. Bei den per Kasse gehandelten Industrie⸗ aktien überwogen, soweit Veränderungen eintraten, Kursgewinne um 2 ⁄% bis 5 ½ %. Grün & Bilfinger stiegen bei Repartierung gegen letzten Kurs um 8 %.

Andererseits waren Vereinigte Tricot und Adlerhütte Glas um je 3 % schwächer. Von Kolonialpapieren sind Schantung mit einer Abschwächung um 1 % zu nennen.

Am Kassarentenmarkte sah man größtenteils letzte Kurse. In Hyp.⸗Pfandbriefen und Kommunalobligationen kam z. T. etwas Ware heraus, ohne daß die Kurse Veränderungen erfuhren. Li⸗ quidationspfandbriefe hatten etwas uneinheitliche Kursentwick⸗ lung. Stadtanleihen waren meist gestrichen bzw. unverändert. 29er Kassel erhöhten ihren Stand bei kleinem Umsatz um 0,40 %. Provinz⸗, Länder⸗ und Reichsanleihen wichen nur selten vom letzten Stande ab und hatten behaupteten Grundton.

Am Markt der Industrieobligationen gestaltete sich das Kurs⸗ bild unregelmäßig. Die Umsatztätigkeit nahm hier ebenfalls keinen größeren Umfang an. Stärkere Veränderungen waren hier jedoch auch nicht zu erkennen.

Von Steuergutscheinen II notierte man Juni mit 95,95 um 4 % Juli mit 95 ¾ um 15 Pfg. und August mit 95,60 um 5 Pfg. höher. Steuergutscheine I galten im Telephonverkehr der Banken unverändert 99,10.

Der Privatdiskont war mit 2 ¼ % unverändert.

Steuergutscheine II ab 1. August amtlich notiert.

„Vom 1. August 1939 ab können die auf Grund des Gesetzes über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reichs (Neuer Finanzplan) vom 20. März 1939 und der Durchführungs⸗ verordnungen zum Neuen Finanzplan vom 26. April 1939 und vom 1. Juli 1939 zugelassenen Steuergutscheine II an der Ber⸗ liner Börse amtlich gehandelt und notiert werden. Die Steuer⸗ gutscheine erhalten ser. jeden Fälligkeitsmonat eine besondere Notiz. Bis jetzt sind ausgegeben: Steuergutscheine II einlösbar ab Juni 1942, ab Juli 1942, ab August 1942 und ab September 1942. Die Maklergebühr für die Vermittlung von Geschaäften in diesen Steuergutscheinen beträgt 0,25 pro Mille vom Nennwert,