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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 22 August 1939. S. 4
tens zwei vom Hundert des Rück⸗ tandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I. 1938
.389; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche 11 Reichssluchtsteuer nebst Zuschlägen, au die gemäß § 9 Wr 1 des Rei Fsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende 8.ch und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗ ren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ and einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen
ufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens inner et— eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung S Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden vorläufig festzunehmen und sie gemä § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wieder⸗ vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich.
Wien I, Riemergasse 2, den 7. Juli 1939.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost. [28892] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme. 8
Der Dr. Otto Kallir, geboren am
1. April 1894 zu Wien, zuletzt wohn⸗
haft in Wien, I., Mahlerstr. 3 (Meister⸗ ingerstr. 3), zur Zeit in Schweiz, chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 50 000 H.ℳ, die am 30. Juni 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; R.⸗G.⸗Bl. I 1938 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer neost Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, Ft tets inner⸗ halb eines Monates dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗
ungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗
üllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist 1 § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen
“
Steuerordnungswidrigkeit, (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und WEE1“ des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ahndungsdienstes sowie jeder andere
eamte der Reichsfinanzverwaltung, der 6 Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im In⸗ land betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wieder⸗ vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich. 8
Juli 1939.
— Wien, I., 6.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost Reichsfluchtsteuerstelle für das Land Oesterreich. (Unterschrift.)
[28893] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme.
Der Kaufmann Alfred Hugo Israel Winter, geboren am 6. Oktober 1881 zu Wien, zuletzt wohnhaft in Wien, I., Schubertring 6, zur Zeit in Agram, schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 158 850 RM, die am 25. Mai 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Zifser 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; R.⸗G.⸗Bl. I 1938 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §. 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ luch steaer9eets festzusetzende Geld⸗ trafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren 18 lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monates dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen e Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im In⸗ land betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wieder⸗ vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich.
Wien, I., 27. Juli 1939.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost Reichsfluchtsteuerstelle für das Land 88SDSeaee. C
(Unterschrift.)
[28890]
Der am 3. Oktober 1876 in Lausa bei
Dresden geborene Gemeindeavbeiter i. R.
Max Ernf Kaiser in Dresden, Johann⸗
Meyer⸗Straße 2, wird wegen Trunk⸗
sucht entmündigt. Dresden, den 15. August 1939. Das Amtsgericht. Abt. II a.
Neuberger⸗Stiftung
Bremen,
[28891 Bekanntmachung.
Nachstehende Personen sind auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig erklärt wor⸗ den. Sie sind daher auch des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig.
8 Juristische Fakultät.
Alfons Jacubowicz, geb. am 19. Juli 1900 in Breslau, promoviert am 2. Ja⸗ nuar 1930.
Medizinische Fakultät. 1. Siegmund Kleiner, geb. am 22. Ja⸗ nuar 1898 in Wien, promoviert am 2. Februar 1925, 2. Leopold Gaßmann, geb. am 30. Juli 1887 in Myslowitz, promoviert am 10. August 1921.
Den Genannten ist daher der ihnen von den zuständigen Fakultäten der Universität Breslau verliehene Doktor⸗ grad e worden. Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlichung wirk⸗ sam. Ein Rechtsmittel ist nicht zu⸗ gelassen. 1 “
Breslau, den 11. Juli 19399.
Der Rektor v der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität: Staemmler.
3. Aufgebote.
[28896]
Aufgebot. Heinrich Laux in Wies⸗ baden, Oranienstraße 54, hat das Auf⸗ gebot folgender Urkunden beantragt: Mäntel zu 4 ½¼½ % Goldpfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank, Mann⸗ heim, und zwar Reihe 24 Buchstabe C Nr. 418 1/200 er, Reihe 24 Buchstabe C Nr. 419 1/200 er und Reihe 24 Buch⸗ stabe B Nr. 307 1/100 er. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 21. März 1940, vormittags 9 % Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, II. Stock, Zimmer Nr. 264, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, andernfalls werden die Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 19. Juni 1939. Amts⸗ gericht. B.⸗G. 3.
[28902] Ausschlußurteil. Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Sparbücher der Städtischen Sparkasse in Neustadt / Orla: 1. Nr. 16 821, ausgestellt auf den Namen Heinrich Bader, Steueranwärter in Neustadt /Orla, Einlagebestand am 16. September 1936 703,26 Rℳ; 2. Nr. 2540, ausgestellt auf den Namen Hermann Schubert in Börthen bei Neustadt / Orla, Einlagebestand am 20. Januar 1939 395,86 ℳ, für kraftlos erklärt worden. Neustadt / Orla, den 16. August 1939. Das Amtsgericht. Reiniger.
[28895]
Die Firma Tungsram G. m. b. H. in Berlin 80 16, Rungestraße 25 — 27, hat das Aufgebot des am 30. August 1939 fälligen, über 326,37 Eℳ lautenden Wechselblankett, als dessen Bezogener und Akzeptant die Firma W. Meier & Co. Nachf. in Köln, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Ring 24, angegeben war, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ we ven 1I’gg in dem auf den
März 1940, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Justizgebäude Reichenspergerplatz, Zimmer 268, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Köln, den 16. August 1939.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
[28898] Aufgebot.
Die Vereinsbank A. G. in Cottbus, vertreten durch Rechtsanwalt Reine⸗ sarth in Cottbus, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Blanko⸗ wechsels vom 18. Dezember 1938, lautend auf 54,— Hℳ, beantragt. Als Aussteller ist die Schneidergenossenschaft Cottbus bezeichnet, als Bezogener der Schneidermeister Paul Heine in Sänitz, O. L. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfaͤlls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 2. F. 4/39.
Amtsgericht Rothenburg, O. L.,
den 18. August 1939.
[28894] Aufgebot.
Auf Antrag der Heinrich⸗ und Lene⸗ in Bremen, ver⸗ treten durch die Vorstandsmitglieder: a) Händler Felern Israel Platzer, Kohlhökerstraße 6, b) Ge⸗ chäftsführer Elias Schragenheim, remen, Sielwall 10, c) Händler Her⸗
mann Israel Herzberg, Bremen, Beet⸗
hovenstr. 20, wird der unbekannte In⸗ haber des Hsotge erfees über 5000 ispobvmaen mindestens Reichsmark, eingetragen im Grundbuch von Bre⸗ men, Bezirk Altstadt V, Blatt 202, auf dem Grundstück Gartenstr. 7, in Ab⸗
teilung III unter Nr. 2 für die Hein⸗ 1n9. und Lene⸗Neuberger⸗Stiftung hiermit aufgefordert,
Hypothekenbrief unter Anmeldung seiner Rechte auf denselben spätestens in dem hiermit auf Dienstag, den 14. November 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Ge⸗ richtshause hierselbst, Zimmer Nr. 42, anberaumten Aufgebotstermine dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls der⸗ lelbe für kraftlos erklärt werden soll. Die Aufgebotsfrist wird auf sechs Wochen abgekürzt.
Bremen, den 17. August 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[28897] Aufgebot.
Der Glehner Spar⸗ und Darlehens⸗ kassenverein e. Gen. m. u. H., Glehn bei Neuß, hat das Aufgebot des Grund⸗ schuldbriefes über die im Grundbuch von Glehn Band 14 Blatt 651 zu⸗ gunsten des Glehner Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenvereins e. Gen. m. u. H. eingetragene Grundschuld im Betrage von 2500 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 15. Dezember 1939, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Neuß, Breite Straße 46, Saal 117, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 1 F 9/39. 8
Neuß, den 14. August 1939.
Amtsgericht. Abt. 1.
[28899] Aufgebot. 8
Die Ehefrau Karoline Wulf geborene Albes in Wendthagen Nr. 53, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ genen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Wendthagen Band III Blatt 59 in Abt. 3 Nr. 14 für den Vor⸗ schußverein zu Stadthagen e. G. m. b. H. eingetragenen Aufwertungshypothek von 249,42 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 28. Februar 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Gde ha umh der Urkunde erfolgen wird.
Stadthagen, den 17. August 1939. Das Amtsgericht. III.
[28900] Aufgebot.
Die Witwe des Kahnbauers Ferdi⸗ nand Pohlmann Wilhelmine geb. Marx in Grambin, Kreis Ueckermünde, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks im Grund⸗ buch von Grambin Band Nr. I Blatt Nr⸗ 26, Wiese in der Poleywiese, Kbl. 1 Parz. 48 und 55 zur 88 von 0,7280 ha, und Acker an dem Mühlen⸗ kamp, Kbl. 2 Parz. 12 und 30 zur Größe von 0,2700 ha gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Der Büdner Jo⸗ hann Christoph Marx, der im Grund⸗ buch als Eigentümer eingetragen ist, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1939, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung er⸗ folgen wird.
Ueckermünde, den 18. August 1939.
Das Amtsgericht.
[28901] Aufgebot.
Die Frau Berta Winter geb. Brom⸗ bacher in Badenweiler hat beantragt, den verschollenen Karl Brombacher, zuletzt wohnhaft in Badenweiler, für tot zu erklären. Der Genannte wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 27. September 1939, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hier, II. Stock, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht anzuzeigen.
Müllheim /Baden, 11. August 1939.
Badisches Amtsgericht. Scholl.
[28903] “ Der Teilhypothekenbrief über die im Grundbuche von Strausberg Band 39. Blatt 338 in Abt. III Nr. 59 für den Bankbeamten Kuno Torge in Straus⸗ berg eingetragene Darlehns⸗Teilhypo⸗ thek von 3200,— 6G ℳ, zu 6 % ab 1. No⸗ vember 1932 verzinslich und mit dem Range vor dem Restbetrage, wird für kraftlos erklärt. — F 4/38. 8 Amtsgericht Strausberg.
Zustellungen p
[28912 Frau Sbers heg b. Eisfeld,
Sor xeb. Hanft in treitvertreter: der echtsanwalt Trier in Eisfeld, klagt gegen ihren Mann, den Händler Eriche Sorg, früher in Biberschlag, v Chescheidung mit dem Antrag: 8
Agate
ie zwischen den Parteien am 13. 11.
1920 vor dem Standesbeamten Biberschlag — schlossene Ehe wird Verklagte trägt die Scheidung. 2. Der Verklagte hat die
Pgh pen.
den bezeichneten
Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
8 —
1. festzustellen, Beklagter
in Kreis Hildburghausen) . er
chuld an der 1
Die Klägerin ladet den mündlichen Verhandlung. eoklagte streits vor den Einzelrichter der kammer des Landgerichts in Mei auf Freitag, den 22. Okiober i vorm. 10 Ühr, mit der Aufforder sich zu diesem Termin durch einen ung hiesigen Gericht zu elassenen R 4† anwalt vertreten zu lassen. 8 Meiningen, den 14. August 199 Der Urkundsbeamte der Geschäfts des Landgerichts. sel
[28913] Oeffentliche Z 2891 Deffen e Zustellu Die Ehefrau Wendel Ecker⸗ Luj geb. Moslehner, Stickerin in Medn Saar, Kreuzbergstraße 5 Praih bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kreh⸗ Merzig/Saar, klagt gegen den Veni Eckert, Kaufmann, früher j 8 brücken, Kleine Schulstraße, bekannten Aufenthalts, dung aus §§ 49, 55 B. G.⸗B. Schuldigerklärung des Beklagten mäß §1574 Abs. 1,B. G⸗B. De rin ladet den Beklagten zur mündlihe Verhandlung des Rechtsstreits vor di 2. Zivilkammer des Landgerichts ing Saarbrücken auf den 9. Oktober 1939 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung sc durch einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen Saarbrücken, den 18. August 1099 Die Geschäftsstelle des Landgerichts
[28914] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Lina Radtke a
Negraszus in Gründann, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Schmitz in Tilsit, klagt gegen den Arbeiter Fran Radtke, zuletzt wohnhaft in Gründann Kr. Elchniederung, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49, 55 des Ehescheidungsgesetzes vor 6. Juli 1938 und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Abs. 1 a. g. Die Klägerin ladet den Beklagten zu mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die 2. Zivilkammer de Landgerichts in Tilsit auf den 17. Ok tober 1939, 10 Uhr, mit der Auf forderung, sich durch einen bei diesen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt al Prozeßbevollmächtigten vertreten ze lassen.
Tilsit, den 18. August 1939.
Die Geschäftsstelle des Landgerichtz.
[28915) Bekanntmachung.
In der Sache Schwind, Verne Georg, geb. 3. Mai 1932, unehelich de Anna Schwind, in Heidelberg, Kläge gegen Zimmermann, Ludwig, Kauf mann, zuletzt wohnhaft in Nürnberg dann in Strafhaft im Strafgefängnit Bayreuth, nun unbekannten haltes, Beklagter, wegen Unterhalt
ist Termin zur Fortsetzung der münde
bestimmt au
lichen Verhandlung 27. Septembe
Mittwoch, den
1939, vormittags 8 Uhr, vor dens
Amtsgerichte Bayreuth, Sitzungssaa Nr. 58/0. Der Beklagte Zimmerman wird zu diesem Termine hiermit ge⸗ laden. 8
Bayreuth, den 19. August 1939.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth. [28919]
Der minderjährige Wolfgang Rubet geb. 11. 3. 1936 in Bad Freienwalde Oder, Kreiskinderheim, vertreten durcg das Kreisjugendamt des Kreises Ober⸗ barnim in Bad Freienwalde, Odet dieses vertreten durch seinen mund Dr. jur. Karl Hintze, klagt gegen den Melker
ebend Fran
Schreier, geb. 2. 2. 1908 in Wilhelns
burg, früher in Grubnitz wohnhaft jetzt unbekannten Aufenthalts, wege Unterhaltsforderung mit dem Antragg gilt gemäß
§ 1708 B. G.⸗B. als Erzeuger des Kindes; 2. den Beklagten kostenpflic tig zu verurteilen, dem Kläger 8 Tage der Geburt, nämlich dem 1 8 1936, ab bis zur Vollendung de 16. Lebensjahres eine im voraus . entrichtende vierteljährliche ve h von 75 (fünfundsiebzig) Hℳ zu zahre⸗ 3. das Urteil für vorläufig vo zu erklären. Er ladet den ur mündlichen Verhandlung, vn echtsstreits in die öffentliche e2üach der Zivilabteilung des Ansts nc Oschatz, Sa., am 29. Sep R1 dh 1939, vormittags 8 Uhr, nich 1 Aufforderung, entweder persönsich erscheinen oder sich im Lermg 9 einen Rechtsanwalt bzw. dn sonstige volljährige Person veri ⸗ lassen. Der Vertreter hat Volnuth im Termin eine schriftliche Vonal vorzulegen. Dieser Antrag Uchen g2 wird zum Zwecke der öffentlichen d⸗ stellung bekanntgemacht. G Oschatz, den 18. August 192 Lrichts
Die Geschäftsstelle des Amtsg
Zoberbier, J⸗Ang.
di
11 ür den Amtlichen und „ei. 1 vre den redaktionellen Tell, iag zeigenteil und für den Ve verin J. V.: Rudolf Lantzschin Bern Charlottenburg. Druck der Preußischen 2 vuckerei
Berlin. Wilhelmstr. 32.
einschließlich Börsenbeilage ) 88 vgchtiehtich velsregiter⸗Beülne
8
Aufenti
Amtsvorzuh
(lstreckbat⸗ Beklagteite
Nichtamtliche
Verlags⸗Atktiengesellschaft
1.““
8 8
CLEC11“
1“
fes Reichskommiffars für das Kreditwesen vom 17. M
institute vom 31. Juli 1939
und Genossenschaften)
dsgesamt (Spalten üdis 17)
—
Gesamt⸗
beleihen
“
In der
summe (Sp. 18) ent⸗ halten: Wert⸗ papiere, die die Reichs⸗ bank
darf
7.
Kon⸗ sortial⸗ be⸗ teili⸗ gungen
Aktiv
8. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute
9. Forde⸗
ärz
10. Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren
rungen aus Report⸗ und Lom⸗ bard⸗
ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
Rem⸗ bours⸗ kredite
b)
sonstige kurzfristige Kredite gegen Ver⸗ pfändung bestimmter markt⸗ gängiger Waren
1
1937 Art. 1 § 3 eingereichte
Beträge in Tausend RMNR
1.
Schuldner
Kredit⸗ institute
b)
sonstige
Schuldner
In der summe
Gesamt⸗ (Sp. 29)
enthalten:
Hypo⸗
aa)
gedeckt durch börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
insgesamt (Spalten 27 u. 28)
bb)
gedeckt durch sonstige Sicher⸗ heiten
theken, Grund⸗ und Renten⸗ schulden
Erste Beilage
Reichs⸗ und
vom
13. Lang⸗ fristige Aus⸗
lei⸗
hungen gegen Kom⸗
munal⸗
deckung
Durch⸗ laufende Kredite
(nur Treu⸗ hand⸗ geschäfte)
15.
Beteili⸗ gungen (§ 131 Abs. 1 AII Nr. 6 des Aktien⸗ gesetzes)
22.
zum
Nr. 193
8 Grund⸗ stücke und Gebäude
8
— ₰ .
Ausstehende Einlagen auf das Grund⸗ oder Stammkapital
Bilanz⸗
wert
18. Eigene Aktien oder Geschäfts⸗ anteile und Aktien oder Geschäfts⸗ anteile einer herrschenden Gesellschaft
—
ießlich
Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung
Nenn⸗ betrag der eigenen Aktien oder Ge⸗ schäfts⸗ anteile
Sonstige Aktiva einschl
Preußischen Staatsanzeiger August 1939
25
30
33
35
38
39
—₰½
Großbanken
16) 350 1401 809154 63618 9777
259 475 124 547 79 400 29 539 28 022
28 347 41 007 15 861 1 329 3 583
50 642 30 612 15 054 13 444 18 576
49 096 30 389 13 114 11 444 18 085
1 732 1 668 980
66 158 32 009 29 478 10 291 14 028
50 489 16 678 12 194
9 064
116 647 48 687 41 672 19 355 14 028
50 180 67 051 10 410 19 518 13 124
1 431 788 1 060 889 675 795 166 186 68 034
1 481 968] 203 641 1 127 940] 145 541. 686 205] 83 598 185 704 14 001 81 158] 27 633
713 071 570 786 377 286 82 279 21 287
10 383 20 690 10 407
223
51 069] ß81.161
41 867 7 207 3 813 4 659
56 696 51 525 3 000 6 508
4 027 832 2 914 203 1 632 538 598 826 314 452
⸗ 895 300
520 983
90 127
128 328] 122 128
11 311
Branchebanken
8751 184 5 90
10 9,946 oöls 12953 1ö9
162 283
608 67 171 28 788 3 933
99
295
1 179
54 19 266
187 11 708 10 073
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1 781
77
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1 — 6 511
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5 082
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“ 490 54 87 99
30
151 964
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165
3 063
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1 524
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2 777
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122²
87
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2 462
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1 524 209 3 332 8 150 888 1 224 9 972 141 5 777 16 7 896 288 24 866 52 8 —
72 147 4 360 76 553 45 306 140 022 161 734
48
122² 327
1 890 405 12 066 12 656 4 344 7 142
35
2 447
1764709
10
2 462
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2 832
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1 315
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4 262
7 342
6 435
4
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1 024
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45
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