Reichs, und Staatsanzeiger Nr.
198 vom 28 Anaust 1939. 2
63. Hanover, Ruth Fanny Sara, geb. am 13. 8. 1923 in Würzburg,
64. Heilbrunn, Heinz, geb. am 15. 9. 1901 in Ham⸗
65. He 2 brunn, Hilda Margaretha, geb. Claußnitzer,
eb. am 15. 5. 1907 in Döhlen i. Sa., 1
66. Heine mann, Fritz, geb. am 5. 2. 1894 in Düssel⸗ dorf,
67. dor⸗ emann, Gertrud, geb. Stern, geb. am 27. 7. 1906 in Düsseldorf,
68. Heinemann, Eva Marianne, geb. am 23. 1. 1928 in Düsseldorf, 18
69. Heinemann, Klaus, geb. am 6. 8.1932 in Düssel⸗ dorf, 1 — b
70. 8 o by, Benno, geb. am 2. 10. 1880 in Prenzlau / Ückermark, 8
71. Königsberger, Gerson, geb. am 2. 6. 1875 in Woischnik Lublinitz), 3
72. Königsberger, Betty, geb. Löwenberg, geb. am 5. 4. 1886 in Breslau,
73. Korn, Abraham, geb. am 6. 8. 1873 in Romsthal 8g Schlüchtern), —
74. Korn, Babette, geb. Alt, geb. am 3. 3. 1863 in Lichenroth (Krs. Gelnhausen),
75. Korn, Else, geb. am 7. 11. 1896 in Lichenroth (Krs. Gelnhausen),
76. Korn, Berta, geb, Betty, geb. am 30. 4. 1900 in
Lichenroth (Krs. Gelnhausen), 1“ Korn, Rosa, geb. am 3. 8. 1901 in Lichenroth (Krs.
Gelnhausen), 1“ Korn, Leo, geb. am 3. 8. 1904 in Lichenroth (Krs. Gelnhausen), “ Kromwell, Alfred Heinrich, geb. am 16. 5. 1899 in Nürnberg, . Kromwell, Paula, geb. Loewi, geb. am 8. 1.1902 in Bamberg, Kromwell, David Erich, geb. am 30. 3. 1936 in London, 82. Lämmle, Siegfried, gen. Siegmund, geb. am 1. 7.
1866 in Laupheim, 83. Lämmle, Alice, geb. Schwab, geb. am 7. 1. 1882 in
Fsnat 84. Lämmle, Max Herbert, geb. am 4. 5. 1906 in Laupheim, 85. Lämmle, Kurt Martin, geb. am 14. 4. 1909 in Laupheim, “ 86. Landmann, Siegfried, geb. am 6. 6. 1877 in Fürth i. B.,
87. Landmann, Elisabeth, geb. Dorenberg, geb. am 24. 4. 1885 in Irkusk / Rußland,
88. Levison, Friedrich Karl, geb. am 19. 11. 1898 in
Düsseldorf, 1 89. Levison, Lotte, geb. Sostheim, geb. am 5. 9. 1906 in
Düsseldorf, 1 Friedrich Heinrich, geb. am 16. 8. 1932 in
Levison, eb. am 29. 10. 1889 in Eschwege, 8 9 g8 in
Düsseldorf, Levy, ‚Philipp, Hans, geb. am 9. 9.
Liebermann, Beuthen, OHeS., 18 * , Liebermann, Lotte, geb. Orgler, geb. am 8. 3. 1907 in Oppeln,
94. Liebermann, Franz, geb. am 19. 1. 1929
Gleiwitz, 1 geb. am 27. 5. 1896 in Sachsen⸗
95. Liebmann, Max, hausen, Liebmann, Erna, geb. Bluhm, geb. am 20. 8. 1902 in Nienburg, Löwenste in, Siegfried Israel, geb. am 26. 1. 1893 in Diemerode (Krs. Kassel), Mendel, Hedwig Henriette, 27. 11.1909 in Simmern unter Dhaun, Mendel, Lore Hermine, geb. am 22. 1. 1933 in Bad
Kreuznach, 3 geb. am 15. 1. 1897 in Nürnberg,
Meyer, Julie,
Oesterreicher, Kurt Siegfried, geb. am 14. 6. 1906 in Berlin⸗Charlottenburg,
Oesterreicher, Toni, geb. Weinhaus, geb. am 27. 8. 1912 in Berlin,
Oesterreicher, Mirjam Anneliese, geb. am 20. 6. 1935 in Berlin,
Ortweiler, Alfred Israel, geb. am 15. 5. 1901 in Stein⸗Schönau, Ortweiler, Ilse,
in
xeb. Mann, geb. am
100. 101.
102.
103. 104.
105. geb. Bergmann, geb. am 6. 8.
1906 in Erfurt, 106. Os mund (früher Goldschmidt), Otto, geb. am 5. 2. 107. Osmund, Lucia, geb. Unter, Jassy/Rumänien, 108. Os'mund, Anita, geb. am 19. 10. 1916 in Berlin⸗ Charlottenburg, geb. Schönbeck, geb. am .12. 1875 in Nieheim (Krs. Paderborn), 110. Rogger, Gustav Israel, geb. am 22. 3. 1882 in Rogger, Auguste Sün am 22. 5. 1888 in Weißenfels (RB. Merseburg), 113. Samson, Albert, geb. am 238. 9. 1879 in Neustadt i. d. Pfalz, 1890 in Merzig, 115. Samulon, Julius, geb. am 16. 11. 1897 in Oste⸗ 116. Samulon, Else, geb. Philipp, geb. am 14. 12. 1891. in Bärwalde E le e. Ph cg Leipzig, 118. S Sr. Siegfried, geb. am 15. 4. 1863 in Rees a. Rh. Oerlinghausen (Krs. Lemgo), 120. Schimmer, Flant Siegfried, geb. am 24. 9. 1897 1 121. Schimmer, Erna, geb. Meinberg, geb. am 14. 3. 1895 in Gütersloh, 1899 in Cottbus, 123. Schirokauer, Tnfsehe, geb. Selo, geb. am 5. 1.
1873 in Berlin, geb. am 7. 7. 1891 in 109. 7 ilipp, Paula Sara, 111. heec. Elsa Sara, geb. Rosenfelder, geb. Rosenthal, Kurt, geb. am 23. 1. 1916 in Soest, 114. Samson, Maria Anna, geb. Cahn, geb. am 3. 2. rode / Ostpr. 117. Seckbach, Heinrich Willy, geb. am 28. 5. 1886 in 119. Spi er „Anna, geb. Paradies, geb. am 26. 8. 1870 in in Grajewo (Rußland), 122. Schirokauer, Arnold Fritz Kurt, geb. am 20. 7. 1906 in Schaerbeck⸗Brülseoyg,
Schirokauer, Max Conrad, geb. am 29. 4. 1929
.Schirokauer, Annette,
„Schwed, Heinrich, geb. am 2. 9. 1880 in Reich⸗ Schwed, Helene, geb. Bacharach, geb. am 22. 3. 1891 Schwed, Hanna Susanna, geb. am 4. 8. 1922 in
Stein, Jonas, geb. am 22. sachsen (Krs. Eschwege),
in Reichen
Stein Steinberg, Walter, geb. am 4. 6. 1925 in Nürn⸗
Steinberg,
Weinstein, Else Sophie, geb. Cossen, geb. am
Würzweiker, Beitte Bertha Sara, geb. am
Das Vermögen vorstehender Personen nahmt.
Berlin, den 24. August 1939.
ISGekanntmachung.
emã
eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 97 vom 28. April 1938) die Vermö Arbeitsfront eingewiesen ist, ist der in der Abschnitt II Buchst. E Nr. 2 aufgeführte
Seeschifferverein Vegesack und Umgebung
zu streichen. Berkin, den 26. August 1939.
Das Vermögen des durch Bekanntmachung vom 26. Ja⸗
nuar 1939)
wird gemäß § 2 Abs. 1 Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 26. August 1939.
Das Vermögen des
1939
der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten
wird
Einbürgerungen n angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (R Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 26. August 1939.
1
in Leipzig,
geb. am 24. 6. 1938 in Florenz (Italien),
Schwarz, Herbert Israel, geb. am 24. 6. 1902 in
Liegnitz, mannsdorf (LK. Bamberg), in München,
München 85 2. 1862 in Reichen⸗
Stein, sahfane⸗ geb. Stein, ge8 am 18. 12. 1869
achsen (Krs. Eschwege), — Steinberg, Martin Kurt, geb. am 31. 5. 1896 in
berg, geb. Klau, geb. am 31. 5. 1900 in München,
berg, Elinor, geb. am 19. 2. 1927 in Nürn⸗ berg,
Stern, Siegmund Emil, geb. am EEEVn
Frankfurt a. M., - Stern, Alice, geb. Nathan, geb. am 15. 2. 1883 in
rankfurt / M.,
tern, Elsbeth, geb. am 4. 7. 1910 in Frankfurt / M., Strauß, Meier, geb. am 27. 2. 1880 in Nieder⸗ rodenbach (Krs. Hanau), Strauß, Karolina (Lina), geb. Merkle, geb. am 21. 12. 1898 in Kellmünz (BA. Füerttfgenh, Strauß, Hannelore, geb. am 8. 4. 1921 in Frank⸗ furt / M., 8 Strauß, Ilse, geb. am 29. 1. 1927 in Frankfurt / M., Waldbaum, Josef Israel, geb. am 30. 3. 1895 in Wohnbach (Krs. Friedberg), 1 Weinstein, Louis, geb. am 20. 6. 1895 in Jever/ Oldenburg,
19. 8. 1900 in Hamburg, Weinstein, Fuße⸗ geb. am 7. 5. 1921 in Hamburg, Weinstein, ph Hanns, geb. am 19. 4. 1922 in Hamburg,
Wiener, Alfred, geb. am 16. 3. 1885 in Potsdam, Wiener, Margarethe Minna, geb. Saulmann, geb. am 26. 3. 1895 in Hamburg, Wiener, Ruth, geb. am 4. 8. 1927 in Berlin⸗Char⸗
lottenburg, Wiener, Eva, geb. am 13. 9. 1930 in Berlin⸗Char⸗
lottenburg,
Wiener, Mirjam, geb. am 10. 6.1933 in Berlin⸗ Charlottenburg, Würzweiler, Josef Neidenstein (BA. Mosbach),
Würzweiler, Martha Sara, geb. Weil, geb. am 6.5, 1895 in Graben bei Karlsruhe,
feeae geb. am 4. 9.1882 in
12.6. 1923 in Hamburg, du
Würzweiler, Curt Weuer Israel, geb. am 22. 11.
1926 in Hamburg, olv.
Zirker, Theodor, geb. G2at 3. 6.1890 in Tirschtiegel
(Krs. Meseritz). wird beschlag⸗
8.
Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.
8 “ n der Liste der Vermögensträger, in deren Vermögen
Bekanntmachung vom 25. April 1938 (Deutscher eensverwaltung der Deutschen
rsten Beilage in
in Vegesack
ve. gers sar. asenn
11“ Der Reichsminister des Innern. S§. A.: Turneck.
Sekanntmachung.
EEE11u“
1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar
der deutschen Cach er gtet verlustig erklärten Bendix Martin Günther Plaut
des Gesetzes über den Widerruf von
S. 480)
a 8
8
dem 8 “
1933 (RöBl.
er Reichsminister des Innern.
s Bekanntmachung.
durch vasa. vom 21. März
(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 72 vom 5. März 1939)
Lambert Raymund Ullmann
gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ Bl. S. 480) als dem
Verlin, den 26. August 1989.
Das Vermö 1939 (Deutscher
wird gemäß § 2 Abs. Einbürgerungen und die ntgehör geei vom 14. Juli Reiche verfallen erklärt.
1“ 8
Reichsminister für
ordnet: “ 86 8. 1
merkungen anzufügen:
a) im Abs. 1:
Anmerkung zu Abs. 1. wenn sie durch eine vom
b) im Abs. 2:
Zollsicherung, wenn
c) im Abs. 3:
in der
Quitten, die lose ge eingehen, sind als unverpackt wenn die Fahrzeuge — mit
sind. Die
oder bedeckt sein.
Abs. 4 (anderes Ob anzufügen:
einer Stelle abgenommen Reichsminister für wirtschaft bestimmt,
richtung gesägt usw.) Abs. buche usw.) 1
5. In der Uebers Ueberschrift zu werkzeuge, nicht 8, genannt) (hinter Tarifnr. 945) sind die Worte
„Musikinstrumenten“.
6. Die Tarifnr. folgende Fassung:
7. In der Tarifnr.
Abs. 8 Bestimmung zu ersetzen:
das Wort „Tonstücken“ zu er
Kinderspielzeug aller Art: aus Holz „ 4 aus Kautschuk:
Kautschuk: unlackiert, ohne änsameste
eingepreßten mit
ponnen, waren, der spinste bestehen:
aus Hartkautschuk .. aus Zellhorn aus anderen Stoffen. Teile von Kinderspielzeug aun*rW1 aus anderen Stoffen . [Christbaumschmuck „„. .
§ 2
aus 906 D Abs. 1 (hinter dem einzufügen: 1 1 Maschinen für die
8 3
Berlin, 26. August 1939.
19
Der Reichsminister des Innern.
—
Unterabschnitt 19 C, in un Tonwerkzeuge“ oder
werkzeugen“ jeweils zu ersetzen durch „Musikinstrumente“ ddet
.
Anmerkung zu Abs. 3. Kartof Herstellung von Stärke unter Zollsicherung Zeit vom 1. April bis 31. Mai..
2. In der Tarifnr. 47 (Anderes Obst, frisch) Abs. 1 (Aepfe usw.) erhält die Anmerkung folgende Fassung: .
Anmerkung. Frische Aepfel, Birnen und chüttet in Fahrzeugen u behandeln, usnahme der Schiffe — nicht mit Abteilungen ver Bodenflächen und die Seiten⸗ wände der Fahrzeuge sowie die obere Fläche der Obstsendungen dürfen mit Stroh belegt
n der PPiggr. 49 (Anderes Obst, t) in den Anmerkungen
4. Plaumenheärge in Fässern, wenn sie
1 wird, die Ernährung und Land⸗ bis 31. Dezember 1939
rift zum neunzehnten der Tarif
941] Streich⸗ und Zupfinstrumente . 942 (Blastonwerkzeuge) ist ¹ Blasinstrumente⸗.
„Blastonwerkzeuge“ jeweils zu ersetzen dur 1eera zn Mes pielwerke) ist in
8. In der Tarifnr. 943 “
Die Tarifnr. 946 einschließlich Anmerkung ist durch
ungefärbt
SGekanntmachung. 8— een der durch Bekanntmachung vom 11. Mai
eichsanzeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1939 der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Elisabeth Gertrude Meffert 1 des Gesetzes über den Widerruf von Aberkennung der deutschen Staatz⸗ 1933 (RGBl „
Werordnung über Zolländerungen. Vom 26. August 1939. Auf Grund der §8 49 Absatz 2, 50 Absatz 2 und 55 Absatz 2 des Zallgesetes wird im Einvernehmen mit dem
Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsforstmeister ver⸗
38
Kaxtoffeln, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu bestim⸗ mende Stelle eingeführt werden, vom 1. September bis 30. November 1939.
in der
Anmerkung zu Abs. 1 und 2. Kar⸗
toffeln zur Herstellung von Stärke unter sie mit Genehmigung einer vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu bestimmenden Stelle eingeführt werden, in der Zeit vom 1. Ok⸗ tober bis 31. März „„ „
4. In der Tarifnr. 76 (Bau⸗ und Nutzholz, 1 (hart) Unterabs. 1 (H Hain ist hinter dem Wort „FEsche,“ einzufügen „Rüster’ Abschnitt, in der nr. 944 B (cor⸗ d in der Anmerkung 2
9
(Kinderspielzeug aller Art und Teile davon:
aus weichem (auch vulkanisiertem)
unbedruckt,
uster⸗
lackiert, gefärbt, bedruck
ogen oder mit Gespin wenn die Ge Filz oder die
In der Ausfuhrzoll⸗Liste ist in d (hinter dem Wort „Klaviermechaniken“) Wort Stick
Diese Verordnung tritt am 1. Septemb
ganz oder teilweise aus Seide aus anderen Spinnstoffen.
„ ½
7Se⸗ J“ 8
aller Art:
er Feretnet 8 und in der Tah. mas chinen“) jeweib
Schriftgießereiindustrie ’
480)
Zeit
feln zur
sehen
t oder mit Mustern versehen. espinstwaren oder Filz über⸗ sten um⸗ Gespinst⸗ Ge⸗
1939 in
9
als dem
Der Zolltarif und der Obertarif sind wie folgt zu ändern. 1. In der Tarifnr. 23 (Kartoffeln, frisch) sind folgende An⸗
* frei 1
frei
gemahlen usw.) ist in folgende Anmerkiung
1 er
frei
in der Längs⸗ olz von 8
n⸗
941 (Streich⸗ und Zupftonwerkzeuge) ersät th
.I 180]20 das Wort
ikstücken „Musi olxene
300
1500 30-
0” C
904 Als. Tarifnt.
“ Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.
und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28 August 1939. S.
Die Indexrziffer der Großhandelspreise vom 23. August 1939.
waffen und den Gegenständen der Ziff. 8 und 9 für den Erwerb einzelner Stücke bis zur Höchstzahl von 5 Stück
———-—
ohne weiteres als erteilt. 4
1913 — 100
1939 16. August 23. August
Ver⸗ änderung
in vH
Indergruppen
Berlin, den 26. August 1939. v
Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. Dr. Landwehr.
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 2. Schlachtviihl. z. Vieherzeugnise.. 4. Futtermitttlleel.. Agrarstoffe zusammen.. 5. Kolonialwarrea . .. II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Koble6 7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen). 9. Tertilien . 10, Häute und Leder.. ll. Chemikalien) . 12. Künstliche Düngemittel 13. Kraftöle und Schmierstoffe 14. Kautschuk “ 15. Papierhalbwaren und Papier 16. Baustof . . .... ... Industrielle Rohstoffe und Helhanten zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel.. 18. Konsumgüttetr... Induftrielle Fertigwaren zu⸗ “ Gesamtinder .
*) Monatsdurchschnitt Juli.
Die adefäffer der Großhandelspreise stellt sich für den 23. auf 107,2 (1913 = 100); sie ist gegenüber der Vorwoche (107,3) kaum verändert. Die Inderziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 109,0 (— 0,2 v. H.), Lolonialwaren 92,0 (unverändert), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 94,9 (unverändert) und industrielle Fertig⸗ waren 126,1 (— 0,1 v. H.).
In der Indexziffer für Agrarstoffe sind die Preise für Speisekartoffeln zurückgegangen; unter den Futtermitteln haben sich die Heupreise vereinzelt leicht erhöht.
An den Märkten der Nichteisenmetalle haben die Preise für Kupfer und die zugehörigen Halbfabrikate angezogen. In der Gruppe Textilien lagen die Durchschnittspreise für Baum⸗ wollgarn etwas niedriger als in der Vorwoche; die Preise
für Rohjute haben sich leicht erhöht. ertig⸗ Fern.
119,1 94,1 115,5 105,9 109,2 92,0
118,5 94,1 115,5 106,0 109,0 92,0
—
—
988SSSS 8
—
112,8 103,8 52,7 82,8 69,1 101,5 53,1 106,9 43,6 106,9 122,7
94,9
112,8 103,8 52,9 82,6 69,1 101,5 53,1 106,9 43,8 106,9 122,7
94,9
S8SSSS do SS
DO SSSSS 8S“
—
112,8 136,2
126,1 107,2
— —
Die Abschwächung der ndexziffer für industrielle waren ist durch vereinzelte Preisrückgänge für erzeugnisse (Baumwollgewebe) verursacht.
Berlin, den 26. August 1939.
Steatistisches Reichsamt. 8 Iasröbe⸗ EEE1“]
8 Asstee v BGekanntmachung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung
betreffend Liste der Kriegsgeräte.
Die Liste der Kriegsgeräte, die nach § 1 und 2 des besetzs über Aus⸗ und Einfuhr von Kriegsgerät vom 6. No⸗ bember 1935 (Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 126, S. 1337) nur mit meiner Erlaubnis zur Aus⸗ und Einfuhr zugelassen sind, erhält folgende Fassung: 1. Waffen und Munition jeder Art und ihre Bestandteile. 8 v11“ Ausgenommen sint: a) die Waffen nach §§ 20 und 22 zur Durchführun 19. März 1938, blanke Sportwaffen. agdwaffen gemäß 8 32 der Verordnung zur urchführung des ä vom 19. März 1938, Reichsgesetzbl. I, S. 270. ce) Scheibenbüchsen und Kleinkalibergewehre. d) Pistolen, soweit sie nicht Maschinenpistolen sind, unter 8 mm Kaliber. e) Munition für die Waffen unter a) bis d). „Einrichtungen, die ausschließlich zum Einsatz und Gebrauch von Kriegswaffen bestimmt sind, z. B. Meß⸗, Ziel⸗, Kommandogeräte, U⸗Boot⸗Sehrohre, Ausstoß⸗ rohre, Abwurfvorrichtungen. 3. Panzerplatten. „Gepanzerte oder mit fest eingebauten Waffen ausge⸗ rüstete Fahrzeuge. Heriesschifte und die ihnen eigentümlichen Bestand⸗ ile. Luftfahrzeuge und ihre Bestandteile. „Chemische Kampfstoffe. Militärisches Nachrichten⸗ und Pioniergerät. 9. Militärische Ausrüstungsstücke. 9 g Die Gegenstände unter 8 und 9 sollen gekennzeichnet b durch ihre besondere Eignung für die Ausübung Dienstes. Es ist nicht nötig, daß sie aus⸗ 8 fabli 8 für Zwecke bestimmt oder brauch⸗ nicht bee ge des allgemein Mekäcicher. Fedarke sind e B. gelten als Kriegsgerät: v1“ — Uniformen der Wehrmacht, Stahlhelme, Gasmasken, erngläser, Tornisterfunkgerät, Feldfernsprecher, euchtpistolen, Scheinwerfer, Pontons;
dagegen sind nicht Kriegsgerät:
fertigen der Ver
des Waffengesetzes vom eichsgesetzbl. I1, S. 270, und
b)
Leibwäsche, Nahrungsmittel, Brillengläser, Schall⸗
gerät.
Die Genehmigun z g des Oberkommandos der Wehrmacht gemäß § 22 des Wafsengesetzes vom 18. März 1938 (Reichs⸗
platten, gewöhnliche Fernsprecher, allgemeines Bau⸗
—.
6 Bekanntmachung Nr. 5 “ zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 28. August 1939.
Auf Grund des 8§ 2 Abs. 5 der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 14. April 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 86 vom 14. April 1939) wird bestimmt:
88
Die Verbrauchsgenehmigung für Leimleder (Nr. 1538 des statistischen veenverzeichnissel), die gemäß § 2 Abs. 4 der Anordnung Nr. 13 bis auf weiteres als erteilt gilt, wird hiermit widerrufen. Wer Leimleder verbraucht, bedarf der vorherigen schrift⸗ lichen Genehmigung der Reichsstelle „Chemie“. Die Genehmi⸗ gung ist schriftlich bei der Reichsstelle „Chemie“ zu beantragen.
1
Ww.eiae⸗ venaa- Haeaeataoe eeecesT2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen 5 Besglaercfemn der §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1431). FSle. 8 III.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1939 in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
Berlin, den 28. August 19909.
Der Reichsbeauftragte für „Chemie“. D;Dr. Elaus Ungewviee
—.—
FSWGWekanntmachug
„ddeer Reichsstelle für Baumwollgarne und ⸗gewebe
über das Inkrafttreten des § 11 Abs. 2 der Anordnung BG 17 im Reichsgau Sudetenland.
Der § 11 Abs. 2 meiner Anordnung BG 17 tritt am
Berlin, den 26. August 1939.
Der Reichsbeauftragte für Baumwollgarne 2. Rinke.
25 der Reichsstelle für Mineralöl
(Regelung der Abgabe von Kraftstoffen). Vom 28. August 1939.
8 b Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430), in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ig Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer
Anordnung Nr.
mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1 8 (1) Die Abgabe von Vergaser⸗ und Dieselkraftstoffen zum Verbrauch im Zollinland ist von den im de 1.g. Ter⸗ minen ab nur noch an Inhaber von Tankausweiskarten und dg e gsch⸗ nen des Reichsbeauftragten für Mineralöl zulässig.
(0) Die Erteilung von Tankausweiskarten und Mineral⸗ ölbezugscheinen ist vom 30. August 1939 ab bei den unteren E11ö16“”“ (Oberbürgermeistern und Landräten) oder den von diesen eingerichteten Ausgabestellen zu bean⸗ tragen; hierbei’ ist die
2 Notwendigkeit begründen. G
Die Bestimmungen des § 1 gelte: 1. Für die Abgabe zum Verbrauch in Personen⸗ kraftwagen mit Ausnahme von Omnibussen und von Personenkraftwagen mit Lieferanhän⸗ gern — und in Krafträdern mit Wirkung vom Feptfbaber 1939, 2. für alle übrigen Verbraucher mit Wirkung v -83. September 1939.
8 Ana⸗ b E 8 8 (1) Die Bestimmungen des § 1 gelten nicht für Kraft⸗ fahrzeuge der Wehrmacht, die laut ETö oder 85 Grund eines anderen Ausweises einer Wehrmachtsdienststelle im Auftrage der Wehrmacht fahren.
(2) Die Bestimmungen des § 1 gelten ferner nicht für die unmittelbare Belieferung der Binnenschiffahrt mit zoll⸗ begünstigtem Dieselkraftstoff.
.68) Die Reichsstelle für Mineralöl kann im Bedarfsfalle weitere Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen.
Die auf Grund von Einzelanordnungen der Ueber⸗ wachungsstelle für Minexalöl in Tanklagern und Zapfstellen zn haltenden Bestände an Vergaser⸗ und Dieselkraftstoffen ürfen auch bei Vorlage von Tankausweiskarten und Mineralölbezugscheinen nicht angegriffen werden.
8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden ge⸗ mäß §§ 12.—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft.
Diese Anordnung gilt auch in der Reichsgau Sudetenland. Berlin, den 28. August 1939.
Der Reichsbeauftragte für
des Bedarfs zu
11“
8 8 “ 88
E113“
Sisstis
“
östmark ux
fsegblatt I, S. 265 ff.) gilt bei Pistolen, blanken Seiten⸗
1. Oktober 1939 auch im Reichsgau Sudetenland in Kraft.
Staatsanz. Nr. 192 vom 21. neas 1939) wird mit Zustim⸗
Anordnung 52
Ausbesserung von Schuhwerk). Vom 28. August 1939. 8 Grund der Verordnung über
Au der 7 af eichsgesetzbl. I S. 1430) in über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. Sep tember 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Verbindung mit de Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 193 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vo 21. August 1939) wird mit Zustimmung des eichswirtschafts ministers angeordnet: —
§ 1
49) Leder darf an Schuhmacher und
die uhe ausbessern, monatlich nur in
angegebenen Mengen geliefert werden: a) Unterleder in Höhe von 50 v. H., b) anderes Leder in Höhe von 100 v. H.
der sich nach § 2 ergebenden Grundmenge.
(2) Die Lieferung größerer Mengen ist nur mit schrift⸗ licher Genehmigung der Reichistele für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, zulässig.
§ 2 (1) Als Grundmenge im Sinne des § 1 Absatz 1 gilt je ein Zwölftel der im Jahre 1938 gelieferten Mengen. (2) Die Ermittlung der Grundmengen gemäß Absatz 1 hat für Unterleder und anderes Leder getrennt zu erfolgen.
Die nach § 1 lieferbaren Monatsmengen können, soweit sie in einem Monat nicht geliefert werden, in dem unmittelbar darauf folgenden Monat noch nachgeliefert werden. 8 4 “
4 (1) Das verfügbare Leder soll von den Schuhmachern und anderen Werkstätten, die Schuhe ausbessern, bevorzugt zur
Ausbesserung von orthopädischem Schuhwerk verwendet werden.
(2) Schuhmacher und andere Werkstätten, die Schuhe ausbessern, dürfen nur solche Sohlen erneuern, die in der Lauffläche durchgelaufen sind; andere sind lediglich ausz bessern.
§ 5 1 Diese Anordnung gilt nicht für Austauschwerkstoffe
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
§ 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
§ 7 Diese Anordnung tritt am 29. August 1939 in Kraft. Sie gilt auch in der Ostmark ugd im Reichsgau Sudetenland.
Berlin, den 28. August 1939. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 1 “ “ von der Decken.
den straft.
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Anordnung Nr. 53
Reichsstelle für Lederwirtschaft (eeder für technische Zwecke.
Vom 28. August 1939.
„Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 1430) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: “
81 (1) Büffelhäute und daraus hergestelltes Leder dürfen nur zu technischem Leder einschließlich Rohhautartikeln (nicht Treibriemenleder) verarbeitet werden. „(2) Soweit die Herstellung von technischem Leder ein⸗ schließlich Rohhautartikeln nach der Beschaffenheit der Haut unmöglich ist, darf auch Treibriemenleder hergestellt werden.
§ 2
(1) Lammfelle (Nr. 1531 des stat. Warenverzeichnisses und Lammblößen (aus Nr. 153 n des stat. 88 nisses), die aus Griechenland oder Spanien stammen, sowie Leder der Nr. 544 2/b, 549, 550 des stat. Warenverzeichnisses, das aus Großbritannien, Britisch⸗Indien und Britisch⸗ Malaya stammt (sog. gewaschene Englandware und Londoner Auktionsware), dürfen nur auf Grund besonderer Genehmi⸗ gung der Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, zu anderem Leder als Leder für Druck⸗ regler⸗ und Gasmessermembranen verarbeitet werden.
(2) Die Vorschrift des Absatz 1 findet keine Anwendun auf Leder, dgs bei Inkrafttreten dieser Anordnu its endgültig für andere e dücerichen ist. e“ (3) Die auf Grund des § 5 Absatz 2 der Anordnung 51. der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft vom 27. Mai 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121
vom 30. Mai 1939) erteilten besond 1 werden insoweit aufgehoben. sonderen Genehmigungen
Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser 8;8e. zulassen.
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werd den §§ 12— 15 der Verordnung über den nge ne he. dc
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straft.
der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung von Leder zur
den Warenverkehr in sung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 Verbindung mit der Verordnung
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