1939 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 202 vom 1. September 1939. S. 2

Amtliche Spielbedingungen.

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Deutschen Reichslotterie sind der Gewinnplan und die nachstehenden Spielbedin⸗ gungen maßgebend. Die Lose werden durch die Staatlichen Lotterie⸗ Einnehmer verkauft. Vereinbarungen zwischen Spielern und St. L.⸗ Einnehmern, die von den amtlichen Spielbedingungen abweichen, ver⸗ pflichten die Deutsche Reichslotterie nicht. Die Deutsche Reichslotterie kann gegenüber dem Spieler alle Rechte geltend machen, die dem St. L.⸗Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. Von Gemeinschaftsspielen nimmt die Deutsche Reichslotterie keine Kenntnis.

Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den St. L.⸗ Einnehmern verboten.

Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur I. Klasse einer Lotterie besteht nicht. Beschwerden sind ausschließlich an den Präsidenten der Deutschen Reichslotterie zu richten. „Der Verkauf von Losen der Deutschen Reichslotterie an Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes ist verboten; Gewinne werden an diese nicht ausgezahlt.

§ 1. Lose

I. Die Lose lauten auf den Inhaber. Es werden 1,2 Millio⸗ nen Lose in drei Abteilungen von je 400 000 Nummern ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung 1, II oder III und eine der Nummern von 1 bis 400 000. Die Lose sind in ganze, Viertel⸗ und Achtellose eingeteilt; die Viertellose sind neben der Losnummer mit den Buchstaben A, B, C, D, die Achtellose mit a, b, c, d, e, f, g, h bezeichnet.

II. Jedes Los trägt die gedruckte Namensunterschrift des Präsi⸗ denten der Deutschen Reichslotterie und den gestempelten oder gedruck⸗ ten Namenszug des zuständigen St. L.⸗Einnehmers. Erst durch diese Unterschrift des St. L.⸗Einnehmers erhält das Los seine Gültigkeit.

„III. Die St. L.⸗Einnehmer der Freien Stadt Danzig sind er⸗ mächtigt, an Stelle der zu ihren Vertrieben gehörenden Lose, die bei der Deutschen Reichslotterie hinterlegt sind, Kaufscheine auszugeben. Jeder Kaufschein muß den gestempelten oder gedruckten Namenszug des Danziger St. L.⸗Ei

82. Ziehung

I. Es werden zwei Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung 1. Klaässe werden für die ganze Lotterie die Röllchen mit den aufgedruckten Nummern 1 bis 400 000 in das Nummernrad geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinnröllchen mit dem Aufdruck der plan⸗ mäßigen Gewinne dieser Klasse in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen finden öffentlich im Ziehungssaal der Deutschen Reichslotterie in Berlin unter amtlicher Aussicht statt. Auf jede aus dem Nummernrad gezogene Nummer entfällt je in den Abteilungen I, II und III der⸗ jenige Gewinn, der dem gleichzeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern gezogen, wie Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet sind. Damit fallen in jeder Klasse auf drei Losabteilungen so viele Gewinne, wie im Plan für diese Klasse vorgesehen sind. Die am Schluß der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten.

II. Ueber die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges der Präsident der Deutschen Reichslottexie und auf Helchenbe gegen seinen Entscheid endgültig der Reichsminister der

inanzen.

III. Die Prämie wird dem höchsten Gewinn des letzten Ziehungs⸗ tages der Schlußklasse zugeschlagen, von mehreren höchsten Gewinnen gleichen Betrages dem zuerst gezogenen.

IV. Nach der Ziehung gibt die Deutsche Reichslotterie eine Amtliche Gewinnliste heraus, die bei den St. L.⸗Einnehmern un⸗ entgeltlich eingesehen oder zum amtlich festgesetzten Preise gekauft werden kann. Andere Gewinnlisten, Ziehungsmeldungen und sonstige Nachrichten begründen keinen Anspruch auf Gewinnzahlung.

V. Ein im Laufe der Lotterie gezogenes Los nimmt am Spiel dieser Lotterie nicht mehr teil. Will der Spieler eines solchen Loses sich weiterhin am Spiel derselben Lotterie beteiligen, so hat er ein Ersatzlos (Kauflos) zu erwerben. Bei Kauflosen, die ein Spieler nach der 1. Klasse erwirbt, ist der Lospreis der früheren Klassen nachzube ahlen. G“

§ 3. Erneuerung der Klassenlosse—

I. Jedes Klassenlos gewährt den Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Der Spieler, der ein nichtgezogenes Los in der folgenden Klasse weiter⸗ spielen will, hat Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der folgenden Klasse (Erneuerungslos) gegen Zahlung des Klassenpreises.

II. Die Erneuerung der Klassenlose hat spätestens am 7. Tage vor Beginn der Ziehung der nächsten Klasse bis 18 Uhr unter Vorlegung des Vorklassenloses und Bezahlung des neuen Einsatzes zu erfolgen. Ver⸗ säumt der Spieler diese Frist, so verliert er den Anspruch auf das Er⸗ neuerungslos.

III. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als in der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Losnummer wieder zugeteilt, sobald der Umtausch möglich ist, spätestens zur nächsten Klasse. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Losnummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den St. L.⸗Einnehmer zurückzureichen. Ist eine der verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis.

§ 4. Vorauszahlung und Verwahrung

I. Dem Spieler ist eine Vorauszahlung der Einsätze für eine oder mehrere Klassen gestattet. Der St. L.⸗Einnehmer hat ihm eine Quittung auf rotem Papier oder eine Abrechnung über die Voraus⸗ zahlung auszufolgen. Von der Beachtung der planmäßigen Vor⸗ schriften über Loserneuerung, Gewinneinlösung oder Verlustanzeige entbindet die Vorauszahlung nicht.

II. Um der Verpflichtung zur Vorlegung des Vorklassenloses enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen Gewahrsamschein auf weißem Papier im Gewahrsam des St. L.⸗Einnehmers lassen. Der St. L.⸗Einnehmer wird dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Ein⸗ ziehung der Gewinne, im Gewinnfall 1. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufloses für die neue Klasse ermächtigt. Eine Verzinsung von Gewinnen findet nicht statt.

III. Werden für Gewahrsamlose Einsätze für mehrere Klassen vorausgezahlt, so werden Quittung und Gewahrsamschein auf rotem Papier ausgefertigt.

IV. Rückgabe des Gewahrsamscheines kann der Spieler jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.

1939 —) angeordnet:

für Unterleder wird von 50 auf 80 v. H. heraufgesetzt.

BI

Sie gilt auch in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.

§ 5. Gewinne

I. Nur der rechtmäßige Besitz des vor Ziehung bezahlten Loses 8 den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinnloses kann erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der Ziehung der Klasse, auf die das Los lautet, den Anspruch auf die Gewinnzahlung erheben. Vermag der St. L.⸗Einnehmer nach Ablauf von 2 Wochen einen Gewinn von 1000 Rℳ und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der Inhaber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die Deutsche Reichslotterie zur unmittelbaren Auszahlung einreichen. Die Prämien von 500 000 FE mit den dazugehörenden Gewinnen und die Haupt⸗ gewinne von 500 000 ℛℳ werden durch die Reichslotteriekasse unmit⸗ telbar ausgezahlt.

II. Die Deutsche Reichslotterie ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Zahlung verpflichtet. Das Gewinnlos ist dem zuständigen St. L.⸗Einnehmer zur Einlösung zu übergeben. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die Deutsche Reichslotterie nicht vergflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung vorläufig auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken bestehen, ob der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist.

III. Die im Gewinnplan verzeichneten Gewinne werden unter Abzug von 20 % ausgezahlt.

IV. Der Gewinnanspruch erlischt mit Ablauf von 4 Monaten he. Bem letzten Ziehungstage der Klasse, in der das Los gezogen worden ist.

V. Wenn ein Los abhanden gekommen ist, so hat der Spieler den Verlust dem zuständigen St. L.⸗Einnehmer unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich anzuzeigen. Der Gewinn auf ein abhanden gekommenes Los kann nach den für diesen Fall dem St. L.⸗Einnehmer gegebenen Dienstvorschriften bis 5 Monate nach Ablauf der Klasse, in der das Los gezogen wurde, ausgezahlt werden. 11““

§ 6. Postgebühren

I. Der Spieler hat im Geschäftsverkehr mit dem St. L.⸗Ein nehmer alle Postgebühren zu tragen.

II. Besondere Postgebühren, wie Einschreib⸗ und Nachnahme⸗ kosten, die durch den Spieler veranlaßt werden, hat dieser zusätzlich zu tragen.

III. Wünscht der Spieler die Zusendung der Lose und Gewinn⸗ listen durch die Post, so hat er für jede Klasse einen Pauschbetrag von 0,23 Rℳ im Ortsverkehr und von 0,28 ℛℳ im Fernverkehr zu ent⸗ richten. Dadurch sind die Kosten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, auch wenn mehrere Lose oder Losabschnitte von einer Staatlichen Lotterie⸗Einnahme bezogen werden, abgegolten. Der Betrag wird zu jeder Klasse angefordert, kann aber auch für alle Klassen im voraus bezahlt werden.

Berlin W 35, Viktoriastraße 29,01. August 1939.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie.

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: v. Dazur.

Anordnung

der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Ergänzung der An⸗ ordnung 52).

Vom 1. September 1939.

1 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 bbeglat⸗ I S. 1430) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers in Abänderung und Ergänzung der Anordnung 52 (Lieferung von Leder zur Ausbesserung von Schuhwerk Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28. August

Artikel I. Der in § 1 der Anordnung 52 genannte Vomhundertsatz

Artikel II 8 v4“*“ (1) Wer Leder zur Besohlung von Schuhen verkauft, darf Unterleder an nichtgewerbliche Verbraucher insgesamt nur in Höhe von 80 v. H. derjenigen Menge monatlich abgeben, die er im Monatsdurchschnitt des Jahres 1938 an solche Ver⸗ braucher abgegeben hat.

(2) Die Ledermengen sollen auf die einzelnen Verbraucher echee im Verhältnis ihrer Bezüge im Jahre 1938 verteilt werden.

(3) Die Bezugsscheinpflicht für Leder zur Besohlung von Schuhen bleibt unberührt. 1“

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach n 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ raft. Artikel III

Diese Anordnung tritt am 1. September 1939 in Kraft.

Berlin, den 1. September 1939. 8

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken. 8

8. 1

Bekanntmachung. Die am 26. August 1939 ausgegebene Nummer 147 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über das scderserefe t im Kriege und bei

besonderem Einsatz (Kriegssonderstrafrechtsverordnung). V. 17. August 18

Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz (Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO.). Vom 17. August 1938.

Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über

bei besonderem Einsatz. Vom 26. September 1938.

Dritte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung über das militärische Strafpverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz. Vom 11. August 1939.

Verordnun über das Inkrafttreten der Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz und der Verordnung über das militärische Strafverfahren im riege und bei besonderem Einsatz. Vom 26. August 1939.

Umfang: 3 ⁄% Bogen. Verkaufspreis 0,60 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,08 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

. Bekanntmach ung. Die am 31. August 1939 ausgegebene Nummer 154 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

„Erlaß des Führers über die Bildung eines Ministerrats für die Reichsverteidigung. Vom 30. August 1939.

Zweite Verordnung zur Ausführung des Personenstands⸗ gesetzes. Vom 30. August 1939.

„Fünfte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur vor⸗ läufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes. Vom 31. August 1939.

Bekanntmachung von Bedarfsstellen außerhalb der Wehrmacht, die zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Wehrleistungs⸗ gesetz berechtigt sind. Vom 30. August 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 1. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Bekanntmachung. 8 Auf Grund des Erlasses des Reichsführers z und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern in Berlin vom 30. Oktober 1938 S PP (II B)

ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 wird das gesamte Vermögen der Sekte Möttlinger⸗Bewegung (auch Möttlinger⸗ Gemeinschaft, Möttlinger⸗Bund u. ä. genannt) nebst dem Ver⸗ mögen der Rettungsarche G. m. b. H. im Regierungsbezirk Wiesbaden hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen.

Ses wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗ gemacht.

Wiesbaden, den 28. August 1939.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Schilling.

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,8 91.2 .

Nichtamtliches.

Der Türkische Geschäftsträger in Berlin, Herr Rifki Refik Pasin, hat Berlin aus Anlaß seiner Ernennung zum Generalkonsul in Beirut am 26. August d. J. verlassen. Bis zur Ankunft des neuen Botschafters oder Botschaftsrats führt der I. Botschaftssekretär Herr Galib Evcen die Geschäfte der Botschaft.

ehnngen,

Der Königlich Norwegische Gesandte in Berlin, Herr A. Scheel, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

—— H

Nummer 35 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 30. August 1939 hat fol⸗ genden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 21. 8. 39, Beurlaubg. v. Beamten, Behördenangest. u. ⸗arbeitern z. Durchf. d. WHW. RdErl. 24. 8. 39, Bezeichng. d. Stellen in d. Stellen⸗ u. Haushaltsplänen f. d. Jahr 1940. RdErl. 24. 8. 1993, Sonderurlaub z. Teilnahme an d. Großdt. Führertag. d. RLB. RdErl. 25. 8. 39, Gewährg. v. Notstandsbeih. Kom⸗ munalverbände. RdErl. 21.*8. 39, Kommunalpolit. Schulg. RdErl. 22. 8. 39, Steuerfreiheit f. d. mit d. Neuordng. 38 Dampfkesselüberwachungswesens zusammenhängenden Rechtsvor⸗ änge. RdErl. 22. 8. 39, Steuerfordergn. gegen Ausländer. dErl. 23. 8.39, Kraftfahrz.⸗Steuerverteilgn. Polizeiver⸗ waltung. RdErl. 21. 8. 39, Polizeil. Behandlg. d. auf Reichs⸗ autobahnen gefundenen Sachen. RdErl. 21. 8. 39, Eheschei⸗ dungsangelegenh. v. P⸗Angeh. in d. Pol. RdErl. 24. 8. 39, Gebührenerhebg. bei Ausstellg. v. polizeil. Bescheinign. z. Zwecke d. Umtauschs v. Reichsbankanteilen. RdErl. 23. 8. 39, Kosten aus Anlaß d. Gestellg. v. Trauerparaden. RdErl. 21. 8. 39, G Ausbildg. d. Personals d. Zulassungsstellen f. Kraftfahrz. RdErl. 22. 8. 39, Munition f. d. Ordn.⸗ u. Krim.⸗ Pol. RdErl. 24. 8. 39, 5⸗Pol.⸗Degen f. d. Ordn Pol. RdErl. 25. 8. 39, Handgranatenwerfen d. Ordn Pol. RdErl. 24. 8. 39 Hinweisschilder im Luftschutz; Nr. 78 d. Schutzraumbest. (Normbl. DIN 4063). Verkehrswesen. RdErl. 22. 8. 39, Personenbeförderg. auf Lastkraftwagen beim NSFK. Wehr⸗ angelegenheiten. RdErl. 23. 8. 39, Bearbeitg. d. Zurück⸗ Ffngraatee auf Grund d. s 5 d. Uebungs⸗VO. durch d. xeispol.⸗Behörden. Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Vermessungs⸗Ing. Volksgesundheit. RdErl. 23. 8. 39, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. RdErl. 23. 8. 39, Verrechng. v. Beschäftigungsvergütg. Uebertragb. Krankh. d. 31. Woche. Veterinärver⸗ waltung. RdErl. 21. 8. 39, Maul⸗ u. Klauenseuche⸗Rekon⸗ valeszentenserum. RdErl. 22. 8. 39, Einfuhr v. unbearbeiteten Fee aus d. Ost⸗ und Südoststaaten. Verschiedenes. Handschriftl. Ferictiß. Neuerscheinungen. Zu be⸗ ziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,85 Rℳ für Ausgabe A Fweiseitis bedruckt) und 2,40 Rℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

1 4 9.

das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz. Vom 19. September 1938. p 1

Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und

Nr. 7282/38 und auf Grund des Gesetzes über die Ein⸗

Die Sicherung unserer

Ernährung.

Was kann unsere Landwirrtschaft leisten?

„So wie der Führer nur Deutschland sieht“, so erklärte der Reichsbauernführer auf dem 6. Reichs sonerntug in Goslar vor den deutschen Bauern, „wollen auch wir nur Deutschland sehen und deshalb zum fünften Male zur Erzeugungsschlacht antreten. Ich weiß, daß dieser Angriffsbefehl an alle Frontsoldaten der Er⸗ zeugungsschlacht ergeht, die sich keinerlei Illuüsionen hingeben über die Schwierigkeiten, die ihnen entgegentreten werden.“ Damit stellte er nicht nur dem deutschen Bauern das Zeugnis der politischen Reife aus, sondern schnitt gleichzeitig die brennendsten Grundfragen des Aufbaus und der Zukunft des Reiches an.

Die bitteren Erfahrungen der Nachkriegszeit haben das deutsche Volk gelehrt, daß niemand ihm hilft, wenn es sich nicht selbst zu helfen weiß; nichts anderes als eine zwingende Folgerung hieraus ist es, wenn mit der durch den Sieg der nationalsozialistischen Revolution wachsenden Selbstbesinnung des deutschen Volkes auf seine ureigenen Kräfte eine nationalsozialistische Bauernpolitik die Grundpfeiler für den Neubau des Reiches errichtete. Durch sie wurde die deutsche Nahrungsfreiheit gesichert, eine unerläßliche Voraussetzung für die politische Freiheit Deutschlands.

Die Erfolge der deutschen Landwirtschaft nach Beginn der Erzeugungsschlacht sind unbestritten. Ihre Leistungen sind um so bedeutsamer, als sie aus einem völligen Zusammenbruch entstanden sind. Die Tatsache, daß Deutschland sich gegenwärtig noch weit mehr als in der Vorkriegszeit mit Nahrungsmitteln selbst zu ver⸗ sorgen vermag (1937/38 zu 82 %), stellt eine nicht genügend beachtete Leistung der deutschen Landwirtschaft dar, so daß die Arbeit des Landvolkes einen noch viel höheren politischen Sinn erhält, als er ihr ohnehin zukommt. Man bedenke, daß Deutsch⸗ land auf Grund des Versailler Diktats 14 % der landwirtschaft⸗ lichen Nutzfläche, 17 % der Kartoffelanbaufläche, 18 % der Roggenanbaufläche verloren hatte; der Viehbestand war erheblich usammengeschrumpft, Milchmenge, Schlachtgewicht, also die zeistumgen des Viehstapels, gesunken, und die Hektarerträge lagen im Durchschnitt der Jahre 1920 24 teilweise 20 30 % unter dem Stand der Jahre 1909 13. Neu⸗ und Ersatzinvestitionen in Maschinen und Gebäuden konnten bis weit in die Nachkriegszeit überhaupt nicht vorgenommen werden. Dazu kommt, daß wir, bezogen auf das Altreich, 5 Millionen Vollverbraucher mehr ge⸗ worden. Und trotzdem schlug der Führer schon auf dem letzten Parteitag der Welt die Waffe der Nahrungsmittelblockade aus der Hand, uns alle hellhörig machend für die Fragen der Ernährungs⸗ sicherung mit ihren Hauptstützen der Marktordnung, der nationalen Vorratswirtschaft und, nicht zuletzt, dem Potential der Erzeugung.

Das Erzeugungspotential ist das letzten Endes entscheidende Kriterium für den nachhaltigen Wirkungsgrad der deutschen Land⸗ wirtschaft, der seinerseits die Stärke der Ernährungssicherung zum Ausdruck bringt. Für die Beurteilung kommt hierbei nicht dieses oder jenes Erntejahr in Frage, denn die Witterung kann einen Strich durch alle Rechnungen machen; wohl aber zeigt das Mittel einer Reihe von Jahren das Erzeugungspotential, dessen Bedeutung in der Nachhaltigkeit und Dauer seines Wirkens besteht. Das findet seinen sinnvollsten Ausdruck durch die Beziehung des Produktionsvolumens auf die Flächeneinheit. Während die Gesamterzeugung der deutschen Landwirtschaft von 1880 auf 1937/38 um 87 % gestiegen ist, konnte die Produktion je Flächen⸗ einheit im gleichen Zeitabschnitte um 132 % erhöht werden. Auch in der kurzfristigen Entwicklung zeigt sich, daß das Ernährungs⸗ potential gesund ist und steigt; das erkennt man am umfassendsten

am Mengeninden der landwirtschaftlichen Produktion, der aus

nachfolgenden Tabelle für die Jahre von 1933 bis 1938 zu er⸗

sehen ist:

Mengenindex der landwirtsch.

V Produktion 192728 bis 1928/29

= 100 ohne Abzug nach Abzug

Wirtschaftsjahre der auf eingeführte Futtermittel 38 entfallenden Antele

1932/33 . 108

1933/34 .I 16

1934/35 1 .

1935/36

1936/37

1937/38 127

Die landwirtschaftliche Produktion liegt demnach mengenmäßig um 17 v. H. über dem Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1927/28 und 1928/29, nach Abzug der eingeführten Futter⸗ mittel sogar um 27 v. H. Diese Zahl dokumentiert, den erforder⸗ lichen Arbeitseinsatz vorausgesetzt, die Hauptstärke unserer ernährungs⸗ wirtschaftlichen Sicherung. Heute erzeugt ein Mensch auf 2,1 ha soviel wie 2,7 Menschen in der Landwirtschaft auf 4,9 ha im Jahre 18801 Die volkswärtschaftliche Bedeutung dieser Ent⸗ wicklung besteht darin, daß es trotz Verminderung der landwirtschaft⸗ lichen Nutzfläche, trotz Verdoppelung der Zahl der städtischen Ver⸗ braucher und trotz Abnahme der landwirtschaftlichen Berufszugehöri⸗ gen gelungen ist, die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln zu erhöhen: Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs⸗ mitteln in v. H.

1924/25 1926/27 1932/33 1937/38 75 66 75 82 SDie unerhörte Erfolgsbilanz wurde im letzten Wirtschaftsjahr noch weiter aktiviert. 25,5 Mill. t Brotgetreide brachte die letztjährige Ernte! Auch die Hachfruchternten zeitigten große Ergebnisse: in Mill. t wurden geerntet: Kartoffeln Zuckerrüben Futterrüben Kohlrüben 1928/32 41,2 11,2 28,3 1“ 1933/34 41,4 8,6 30,7 9,1 1936/37 46, 5 1937/38 . 55,3 15, 7 400,5 8 Die steigenden Hackfruchternten wirkten sich in zunehmendem Maße günstig auf die wirtschaftseigene Futtergrundlage aus, die noch wesent⸗ lich gesteigert wurde durch die ergiebige Heuernte, welche von 26,4 Mill. t im Jahre 1934/35. auf 37,6 Mill. t im Jahre 1937/38 gestiegen ist. Mit der Verbesserung der Futtargrundlage ist der Weg zu steigender Leistung in den Viehbeständen geebnet, was sich auch in einer um 10 bis 12 v. H. erhöhten Fleischerzeugung ausdrückt: Fleischerzeugung in 1000 t Schweinefleisch Rindfleisch 1928,3232 2 023 885 11““ 2 263 W“ Aehnliche Erfolge konnten auf milchwirtschaftlichem Gebiet erzielt werden. Die entsprechende Steigerung betrug 4,2 Mrd. l Milchanfall, so daß 1937/38 insgesamt 26,2 Mrd. 1 anfielen. Selbstverständlich wirkte diese Zunahme ihrerseits auf die Butter⸗ erzeugung, die von 420 000 t im Jahre 1932/33 auf 521 000 t im Jahre 1937/38 stieg.

Besser als viele Worte sprechen gerade die letzten Zahlen von dem verantwortungsbewußten Einsatz aller Kräfte des deutschen Bauerntums zur inneren und äußeren Festigung seines Lebens⸗ raums. „Wir kapitulieren nicht. Jeder Deutsche soll satt werden, kein Deutscher soll hungern.“

8

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Vorläufige Regelung des Zoll⸗ und Neife⸗ verkehrs in Danzig.

Danzig, 1. September. Mit Wirkung vom 1. September 1939 ist über die vorläufige Regelung des Zoll⸗ und Reiseverkehrs auf dem Danziger Staatsgebiet eine Verordnung erlassen, auf Grund der die bisherigen Vorschriften über Zölle, Ein⸗ und Ausfuhr⸗ verbote und Beschränkungen vorläufig weiter Anwendung finden. Die Ausfuhr von Waren aus dem Danziger Staatsgebiet ist ver⸗ boten.

Der Reiseverkehr zwischen dem Danziger Staatsgebiet und dem Zollauslande wird für alle Personen gesperrt. Ausnahmen sind nur für Personen der Militärbehörden und für Heeresgut und NSV.⸗Transporte zulässig. Für die Mitnahme von Ge⸗ brauchsgegenständen durch ausländische Touristen, die aus Danzig abreisen, sind strenge Vorschriften erlassen. Es dürfen nicht mehr Gebrauchsgegenstände ausgeführt werden als solche, die im Ein⸗ zelwert nicht mehr als zwei Gulden betragen. Strenge Strafen sind bei Uebertretung angedroht. Die Wareneinfuhr aus Polen und die Warenausfuhr nach Polen bedarf der besonderen Bewilli⸗ gung der Abteilung Wirtschaft des Senats.

Messe⸗Ausklang.

Am Donnerstag wurde die Leipziger Herbstmesse, wie im Programm vorgesehen, geschlossen. Als Leistungsschau der groß⸗ deutschen Verbrauchsgüterindustrie hat sie nach dem Bericht des Messeamtes ihre Aufgabe voll erfüllt, aber auch als Spiegel der ausländischen Produktion durch die Beteiligung fremdländischer Lieferwerke und die Kollektivausstellungen verschiedener Länder. Den Hauptanteil der Einkäuferschaft stellte der Binnenmarkt. Infolge der gegenwärtigen internationalen Lage mußte der Be⸗ such aus dem Ausland hinter der vorjährigen Vergleichszahl zurückbleiben, doch darf festgestellt werden, daß Einkäufer aus den Nordstaaten, Holland, der Schweiz, dem Balkan und zu einem kleinen Teil auch aus überseeischen Gebieten auf der Messe er⸗ schienen waren. Vom Inland stellte die mitteldeutsche Wirtschaft den stärksten Anteil der Besucher. Obwohl nur vereinzelt die vor⸗ jährigen Umsatzziffern erreicht sein dürften, ist die gesamte Aus⸗ stellerschaft mit der Herbstmesse zufrieden. Die Stimmung war bis zum Schluß gut und zuversichtlich. Es hat sich gezeigt, daß der Erfahrungsaustausch auf der Messe wie überhaupt Verkaufs⸗ gespräche und Durchsicht der Kollektionen, weil die Besucherzahl nicht so groß war wie früher, viel besser gepflegt werden konnten als bei einem Messeandrang. Andererseits bot das Musterbild der Messe in allen seinen Zweigen eine lückenlose Uebersicht über die totale Leistung unserer Wirtschaft. Als Vermittlungsstätte für die kommende Bedarfsbefriedigung gewährte die Herbstmesse eine Vielheit von Neuheiten, die sehr interessierte und auch ihren

Niederschlag in den Aufträgen der nächsten Monate finden dürfte.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 30. August. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 30. August 1939 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling; Im Umlauf befindliche Noten 529 500 (Zun. 21 440), hinterlegte Noten 33 510 (Abn. 4840), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 284 800 (Zun. 580), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3470 (Abn. 580), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 710 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 263 010 (Zun. 16 590), Depositen der Regierung 31 070 (Zun. 8700), andere Depositen: Banken 90 140 (Abn. 1990), rivate 38 980 (Zun. 2750), Regierungssicherheiten 113 126 (Zun. 13 456), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 6390 (Zun. 680), Wertpapiere 24 630 Zun. 300), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 740 Abn. 110). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 21,38 gegen 26,00 %. 8 88

16

Starke Steigerung des englischen Notenumlaufs. Im Hintergrund der Pfundsturz. bLondon, 31. August. Obwohl das englische Pfund sich Mitte

dieser Woche gegenüber dem bisher erreichten Tiefstand am Diens⸗ tag leicht erholen konnte, hält die Unsicherheit über die künftige Entwicklung unvermindert an, was am Donnerstag erneut darin zum Ausdruck kam, daß der Kurs wieder rückläufig wurde. Ein

besonderes Schlaglicht wirft darüber hinaus auch der soeben ver⸗ öffentlichte letzte Auaweis der Bank von England auf die Finanz⸗ lage, da sich nach ihm der Banknotenumlauf in Großbritannien auf einen in der englischen e; noch nie dagewesenen Rekord⸗ stand erhöhte. Allein in der letzten Woche stieg der Notenumlauf von 508,1 auf 529,5 Mill. Pfund und weist somit eine Zunahme von 21,4 Mill. Pfund auf. Andererseits sind die Bankdepositen in der letzten Woche von 91,1 auf 90,1 Mill. Pfund zurückgegangen. In beiden Fällen sbisdelt sich somit der von allen Seiten trotz der in der Vorwoche erfolgten Verdoppelung des Diskontsatzes der Bank von England von 2 auf 4 % einsetzende verstärkte Geldbedarf deutlich wider. Zwar hat auch der Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der geerc ionsabteilung der Bank von England um 16,6 auf 263,0 Mi Pfund zugenommen, doch steht diese Steigerung nur auf dem Papier, da die Goldbestände bekanntlich seit Anfang dieses Jahres nicht mehr nach der alten Parität, sondern nach dem jeweiligen Stande des Goldpreises bewertet werden. Da dieser in der laufen⸗ den Woche eine bisher noch nicht zu verzeichnende Höhe erreicht 88. ist die erhöht ausgewiesene Goldmenge nur eine buchmäßige eubewertung. Sie ändert auch nichts an der Tatsache, daß das Verhältnis der Reserven der Bank von England zu den Passiven binnen einer Woche von 26,0 auf 21,4 % zurückging und somit die Verbindlichkeiten nur noch zu etwa ein Fünftel gedeckt werden.

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Berliner Börse am 1. September.

Aktien freundlich. Renten behauptet.

Die Aktienmärkte standen naturgemäß unter dem Eindruck der Rede des Führers vor dem Deutschen üet t Mit Zuversicht und Vertrauen sieht man den weiteren Entwick⸗ lungen entgegen. Diese Haltung kam auch deutlich an den Aktienmärkten zum Ausdruck, die bei freundlicher Grund⸗ stimmung ruhig einsetzten. Die Kursveränderungen gingen hierbei kaum über das Ausmaß der Vortage hinaus. Weitere Kaufaufträge der Bankenkundschaft hatten zumeist Kurssteige⸗ rungen zur Folge, andererseits wurden, wie üblich zum Monats⸗ beginn, verschiedentlich einige Abgaben vorgenommen, so daß auch leichte Abschläge zu beobachten waren.

Montane lagen zumeist gebessert, so Buderus um ¾, Hoesch um ½⅞, Laurahütte um 1 und Harpener um 2 ½¼ %. Vereinigte Stahlwerke blieben mit 99 ¾4 (+ ⁴) fast unverändert. Klöckner waren um ¼ % rhcgenaih. .“

In Braunkohlenaktien verlief das Geschäft ruhig. Soweit die Notierungen gegen den Vortag Veründerungen aufwiesen, lagen sie fester, so Deutsche Erdöl um 1, Bubiag und Rheinebraun um je 2 9%. Am Kaliaktienmarkt kamen Wintershall 2 und Salzdet⸗ furth 4 ½ % höher an, während Kali 1¼. % einbüßten. Für Chemiepapiere zeigte sich Kaufinteresse, wobei Schering ℳ, Rütgers 2 % und Farben 3 ¾¼ gewannen. Gummi⸗ und Lino⸗ leumwerte blieben ebenso wie Kabel⸗ und Draht⸗ sowie Automobil⸗ anteile vernachlässigt. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten war die Kursgestaltung nicht einheitlich RWE. und Gesfürel stiegen um je 1 und Siemens um 1 ½ P, demgegenüber bröckelten HEW. um ½, EW. Schlesien und Schlesische Gas um je 1 % ab. Von Maschinenbauaktien verloren Orenstein 1 ¾ %, von Metall⸗ werten Metallgesellschaft 1 %. Sonst 19 noch zu erwähnen von Bauwerten erger und von Textilaktien Dierig mit je +† 1, ferner Bremer Wolle mit 1 %. Zellstoff Waldhof wurden 1 % niedriger, Dortmunder Union in gleichem Ausmaße höher bewertet. Schiffahrtspapiere lagen ruhig und kaum verändert.

Wenn auch die Kursentwicklung im Verlaufe keine ganz ein⸗ heitliche Linie erkennen ließ, war die Grundstimmung an den Aktienmärkten doch weiterhin als freundlich anzusprechen. Soweit infolge von Gewinnmitnahmen Rückgänge eintraten, waren diese zumeist begrenzt und stellten vielfach nur eine natürliche Gegen⸗ bewegung auf die kurz zuvor erzielten größeren Gewinne dar Durch eine Erhöhung von 3 % fielen Dortmunder Union auf. Wintershall verdoppelten den 2 Pigen Anfangsgewinn, Farben

aben zeitweise 1 % der zuvor erzielten Besserung her. 2 % shwacher lagen Hapag sowie Lichtkraft. Sonst hielten sich die Veränderungen im Rahmen von 1 %6. 1

Am Börsenschluß wurden verschiedene Werte erneut höher notiert. So stiegen Rheinstahl, Mannesmann und Verein. Stahl⸗ werke um je ½ 9%, Schuckert um ྠund Conti Gummi um 1 Farben schlossen zu 160. Niedriger lagen Berger mit 1 %.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien verän⸗ derten sich bei den Hypothekenbanken lediglich Meininger Hyp. und Westdtsch. Boden Credit mit je ¾ nennenswert. Am Markt der Kolonialwerte gaben Doag um 1 ¼ % und Otavi Minen um 1 ℳN nach. Bei den Industriepapieren gaben Adler⸗ hütte Glas um 2 ¾¼ und W. Jacobsen um % nach. Anderer⸗ seits kamen Aschaffenburger Bräu 2 % % höher zur Notiz.

Im variablen Rentenverkehr blieb die Reichsaltbesitzanleihe mit 132 unverändert. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 93,05 unverändert. 1“

Am Kassarentenmarkte herrschte bei mäßig belebtem Geschäft ein gut stetiger Grundton. Gelegentlich kam etwas Angebot heraus, das aber die Kurse kaum beeinflußte, zumal andererseits genügend Aufnahmeneigung bestand. Hyp.⸗Pfandbriefe und Kommunal⸗ obligationen waren behauptet, Liquidationspfandbriefe unterlagen geringen Schwankungen nach beiden Seiten. Von den meist ge⸗ strichenen Stadtanleihen stiegen 28er Koblenz um 1 %. Bei den Provinzanleihen waren 26er Brandenburg u. a. um ¼ % erhöht. Länderanleihen wiesen bei gut behauptetem Grundton nur wenig Abweichungen auf. Reichsanleihen bewegten sich auf letztem Stand.

Steuergutscheine I sowie die Abschnitte der Serie II waren 1b unverändert. Die Notiz für Oktober 42 wurde gus⸗ gesetzt.

Der Privatdiskontsatz lag bei unverändert 2 ¾l %.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blankotagesgeld mit 2 % 3 % unverändert.

Berlin, 31. August. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei —2,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. las. gelbe Erbsen II (zollverb.) 61,90 bis 62,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen III (zollverb.) 55,00 bis 56,00, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl.*) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *‧) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *), 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812 (Inland) 34,75 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 258,00 bis 266,00, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 265,00 bis 275,00, Rohkaffee, gewaschen, Süd⸗ amerikaner —,— bis —,—, Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ amerikaner 352,00 bis 440,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, gew., Südamerikaner —,— bis —,—, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 458,00 bis 582,00, Röstkaffee, gering 338,00 bis 346,00, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, chinef. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: Type 10 63,00 bis 65,00, Type 9 56,00 bis 58,00, Korinthen choice Amalias 56,00 bis 58,00, Mandeln, süße, handgewählte, ousgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,— bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., ger. —,— bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.