und Staatsanzeiger Nr. 2022 vom 1. September 1939. S. 4
8 8u1
des Auslkandes.
(Fortsetzung.)
Schließung des Londoner Weizen⸗ und Mais⸗ terminmarktes im Kriegsfall. — Die Effekten⸗ börse soll dagegen geöffnet bleiben. London, 31. August. Blättermeldungen zufolge ist beschlossen wokden, den Londoner Weizen⸗ und Maisterminmarkt im Kriegs⸗ fall unverzüglich zu schließen. Laufende Verträge sollen unter Zu⸗ grundelegung der offiziell festgesetzten Preise abgewickelt werden. Dem Vernehmen nach wird die Effektenbörse im Kriegsfalle geöffnet bleiben. Falls das Börsengebäude geschlossen werden müßte, sollen die Geschäfte auf die Büros der Mitglieder verteilt werden. Falls auch dies nicht möglich sein sollte, will man die Börse nach Durham verlegen. Im Zusammenhang mit dem Per⸗ sonalmangel erwägt der Börsenvorstand die Einrichtung einer offi⸗ ziellen Stelle, die Teil der Büroarbeite der Mitglieder
übernehmen soll. b
Außenhandelsbeschränkungen in Belgien.
Brüssel, 31. vc Nach einem Beschluß der belgischen Re⸗ gierung sind mit Wirkung vom 31. August 1939 die Ein⸗, Aus⸗ und Durchfahrt folgender Waren von einer besonderen Genehmi⸗ gung abhängig gemacht worden: Eisenerze, Grubenholz, alle Arten von Flachs, Baumwoll⸗, Woll⸗ und Sisalgarne.
Wirtschaft
Auch Schweden erläßt Ein⸗ und Ausfuhrverbote.
Stockholm, 31. August. Im Zuge gewisser vorsorglicher Maß⸗ nahmen hat die schwedische Regierung mit Wirkung vom 28. August 1939 ein Verbot der Ein⸗ und Ausfuhr bestimmter Waren ohne besondere Genehmigung erlassen. Die Genehmigung wird für einen Teil von Erzeugnissen vom staatlichen Landwirtschaftsaus⸗
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 31. August 1939. Gestellt 19 175 Wagen.
crrM-nvxven,
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche EAllektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. September auf 61,50 Eℳ (am 31. August auf 61,50 Rℳ) für 100 kg.
““
“
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.
Danzig, 31. August. (D. N. B.) Geld Brief Londboen 1 Pfund Sterling. EE131“ 100 RM (verkehrsfrei). Warschau . 100 Zloty (verkehrsfrei) Paris . 100 Franken.. 11““ 100 Franken.. EE11“ 1909 Amsterdam .. 100 Gulden .
Stockholm 100 Kronen Kopenhagen 100 Kronen “ 100 Kronen.. New York (Kabel). 1 USA⸗Dollar Mailand 100 Lire (verkehrsfrei
Prag, 31. August. (D. N. B.) Amsterdam 15,63, Berlin —,—, Zürich 661,00, Oslo 665,00 nom., Kopenhagen 601,50, London 126,30, Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,23 ½, Paris 72,25, Stockholm —,—, Polnische Noten 545,00 nom., Belgrad 66,00, Danzig 550,50 nom., Warschau 549,00.
Budapest, 31. August. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 193,00, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 16,00, Mailand 17,775, New York 364,50, Paris 9,10, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 81,50, Slowakei 9,65.
London, 1. September. (D. N. B.) New York 425,00 nom., Paris 125,25 nom., Berlin —,—, Spanien —,—, Amsterdam 7,90 nom., Brüssel 24,87 ⅞ nom., Italien —,—, Schweiz 18,62 ½ nom., Kopenhagen —,—.
Paris, 31. August. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 175,28, New York 40,35, Berlin —,—, Italien 212,00, Belgien 682,00, Schweiz 905,00, Kopenhagen —,—, Holland “ 88 900,00, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.
Paris, 31. August. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.] London 175,20, New York 40,15, Verlin en- Se —,—, Belgien 682,00, Schweiz —,—, Kopenhagen —,—, Holland 21,60, Oslo —,—, Stockholm 979,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.
Amsterdam, 31. August. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 74,00, London 8,17, New York 187 ⅛1, Paris 468,00, Brüssel 31,95, Schweiz 42,40, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,70, Kopenhagen 44,90, Stockholm —,—, Prag —,—.
Zürich, 1. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 10,70 nom., London 18,75 nom., New York 445,00 nom. Übrige Kurse nicht notiert.
Kopenhagen, 31. August. (D. N. B.) London 22,10, New York 479,50, Berlin 192,15, Paris 12,80, Antwerpen 81,15, Zürich 108,15, Rom 25,40, Amsterdam 258,25, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag —,—, Madrid 54,00, Warschau 89,00.
Stockholm, 31. August. (D. N. B.) London 18,45, Berlin 168,50, Paris 10,55, Brüssel 72,00, Schweiz. Plätze 96,00, Amsterdam 227,00, Kopenhagen —,—, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau 79,00.
Oslo, 31. August. (D. N. B.) London 19,35, Berlin 175,00,
Paris 11,25, New York 440,00, Amsterdam 2238,00, Zürich 101,00, Helsingfors 9,25, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen —,—, Rom 23,75, Prag 15,10, Warschau 84,00.
Moskau, 27. August. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 23,61, 100 Reichsmark 207,34. 1““
schuß erteilt; für andere Erzeugmisse ist ein sogenannter staatlicher Handelslizenzausschuß eingesetzt worden. Das Einfuhrverbot er⸗ streckt sich auf Kaffee und Kaffeesurrogate, Tee, ungemahlenen Pfeffer, Kakaobohnen und Kakagopulver. Das Ausfuhrverbot be⸗ trifft eine große Menge von Waren, die im Zolltarif in nicht weniger als 17 der insgesamt 20 Gruppen enthalten sind. Aus⸗ genommen sind Holzwaren, Zellulose sowie Waffen und Munition. Die wichtigsten Gruppen, auf dae sich das Ausfuhrverbot erstreckt,
sind lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, vegetabilische Stoffe,
Fette und Oele, Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie und Ge⸗ tränke, Minerale und fossile Stoffe, chemische Produkte und Apothekerwaren, Häute und Felle, Kautschuk, Textilrohstoffe, Metalle, wie Roheisen, Schrott von nicht schmiedbarem Eisen usw., Motorräder und Motorradteile und schließlich gewisse Instrumente. Der Handelslizenzausschuß hat seine Tätigkeit mit sofortiger Wirkung aufgenommen. 111“
———
Danische Musfuhrverbote.
Kopenhagen, 31. August. Das dänische Ministerium für Handel, Industrie und Schiffahrt hat in Ergänzung früherer Maß⸗ nahmen eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr folgender Waren erlassen: Garn und Zwirn aller Art, Lacke und Firnis, Farben und Farbstoffe, Gerbstoffe, vexarbeiteter Draht aus Eisen und anderen unedlen Metallen, Leitungen und Kabel, Tran und Fischöl, tierische Fettstoffe und Talg für technischen Gebrauch, pflanzliche Oele und Fettstoffe, Kaffee, Tee, Gewürz, Rei getrocknete Früchte sowie Makkaroni. 8
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Vorläufig keine Lösung des Ven vom Pfund.
Tokio, 31. August. Vertreter des Finanzministeriums, der Bank von Japan und der Yokohama Specie Vank haben in Ab⸗ änderung eines Beschlusses der japanischen Devisenbanken am 30. 8. in gemeinschaftlicher Sitzung nun doch beschlossen, den Yen auf einer Basis von 1 sh 2 d an den Pfundkurs gekoppelt zu lassen. Lage und Entwicklung des Pfundes werden jedoch auf⸗ merksam verfolgt. Eine ung an den Dollar kommt vor⸗ läufig nicht in Frage. . 8
London, 31. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 18 7⁄16, Silber fein prompt 19 ⅞, Silber auf Lieferung Barren 185/18, Silber auf Lieferung fein 19,75, Gold 159/—.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 31. August. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 131,75, Aschaffenburger Buntpapier 67,50, Buderus Eisen 97,00, Cement Heidelberg 149,00, Deutsche Gold u. Silber 213,00, Deutsche Linoleum 153,50, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. 141,00, Ph. Holzmann 157,25, Gebr. Junghans 92,50, Lahmeyer —,—, Laurahütte 18,75, Mainkraftwerke 84,50, E.“ 144,75, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
25.
Hamburg, 31. August. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 106,00, Vereinsbank 115,00, Hamburger Hochbahn 93,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 50,50, Hamburg⸗Südamerika 116,00, Nordd. Lloyd 55,00, Alseen Zement 207,00, Dynamit Nobel 81,50, Guand 100,00, Harburger Gummi 173,00, Holsten⸗ Brauerei 129,00, Neu Guinea —,—, Otavi 22,00.
Wien, 31. August. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,20, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 98,50, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 99,45, 6 % Wien 1934 98,25, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 15,30, Enzes⸗ felder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit 78,25 †, Hanf⸗Jute⸗Textil 67,75, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 60,00, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AͤG. —,—, Perlmooser Kalk 342,00 †. Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert 187,00, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 26,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 118,00, Steyrermühl Papier 34,50, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 141,00 †, Wienerberger Ziegel —2,—. — † = Variable Kurse.
Amsterdam, 31. August. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 88,75, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 14,25, 4 % England Funding Loan 1960 — 1990 28 ⅛, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 36,00, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 32 ⅛ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 186 ⅞☛ M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 121,75 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 290,25 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 26,00, Shell Union (Z) 8 ¼ M., Holland Amerika Lijn —,—, Nederl. Scheepvaart Unie 110,00, Rotter⸗ damsche Lloyd —,—, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 175,00 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 12,00, 6 % Preußen 1927 (nat.) 12,75, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 13,00, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 18,50, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) —,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 23,00, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C⸗ (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 16 7⁄16, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 128,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 106,50, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 34,50, Hall. Kunstzijde Unie 29,00, Internat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3Z) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 234,50, Montecatini —,—.
(8) — Zertifikate, (nat.) — nationalisierte Stücke.
8
““ 8 8 “ Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 31. August. (D. N. B.) Am Wolltammzug⸗ markt zogen sich die Produzenten vielfach vom Geschäft zurück, da sie die Herstellung zurzeit zu beschleunigen haben.
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 1. September 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompvte
Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99,0/1.1—. . 116““ 137 Reinnickel, 98 — 99 % 1 — Antimon⸗Regulus. . 8 — Feintilber..8 . 31,60 — 37,30
Rℳ für 100 kg
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
1. September 31. August — Geld Brie Geld Brief
Aegypten(Alexandrien . und Kairo) 1 ägypt. Pfd. 11,03 11,06] 11,03 11,06 Argentinien (Buenos Aire))) 1 Pav.⸗Pes. 0,570 0,574 0,570. 0,574 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. 8,606 8,624 y8,606 8,624 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 42,36 42,44 42,26 42,34
Brasilien (Rio de 1 Milreis 0,130 0,1321 y0,130 0,132
Janeirb) .. Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien 80,27 80,43 80,27 80,43 Bulgarien (Sofia) 100 Leva 3,047 3,053¹1 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 51,23 51,33 51,23 51,38 Ceüland (London).. l engl. Pfund1/ 10,755 10,785] 10,755 10,785 Estland (Reval / Talinn) . . 100 estn. Kr. 68,13 68,27 68,13 68,27 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,045 5,055 ß5,045 5,055 Frankreich (Paris).. 100 Fres. 6,144 6,156 6,144 6,156 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2,357
Holland (Amsterdam
und Rotterdam). 100 Gulden [132,47 132,73 [133,17 133,43 Iran (Teheran). . . 100 Rials 13,49 13,51 13,59 13,61 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 39,86 39,94 39,86 39,94
Italien (Rom und
Mailand)) 100 Lire 13,090 13,11 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,639 0,641 0,639 0,641 Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,7066 y5,694 5,706 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. 2,488 2,492 2,488 2,492 Lettland (Niga) 100 Lats 48,750 48,85 48,75 48,85 Litauen (Kowno / Kau⸗
69000 Lit 41,94 42,02 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem⸗
1690000 lur. Fr. 10,59 10,61] 10,565 10,585 Neuseeland (Welling⸗
ton) J neuseel. Pf. 8,651 8,669 8,651 8,669 Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,59 56,71 ⁰56,59 56,71 Polen (Warschau,
Kattowitz, Posen) . 100 Zloty 47,00 47,10 47,00 47,10 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,79 9,81 9,81 9,83 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm
und Göteborg). . 100 Kronen 59,29 59,41 59,29 59,41 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 100 Franken 56,09 56,21 56,29 56,41 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,521 8,539]/ y8,521 8,539 Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. 10,659 10,681] 10,659 10,681 Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund’-— 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,899 0,9011 0,899 0,901 Verein. Staaten von 8
Amerika (New York) 1 Dollar 2,491 2,495 2,491 2,495
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
8 1. September 31. August Geld Brief Geld Brief 20,38 20,46 20,38 20,46 16,16 16,22 16,16 16,22 i 4,185 4,205 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 10,97 11,01 10,97 11,01
1 Dollar 2,485 2,505] 2,485 2,505 1 Dollar 2,485 2,505] 2,485 2,505 Argentinische. 1 Pap.⸗Peso 0,542 0,562 0,542 0,562 Australische l austr. Pfd. 8,47 8,51 8,⸗47 8,51 Belgische 100 Belga 42,32 42,48 42,20 42,36
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke Gold⸗Dollars. Aegyptische.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar..
9. 2 . 2. 2.
Brasilianische 1 Milreis 0,115 0,135¹ y0,115 0,135 Brit.⸗Indische. 100 Rupien 78,69 79,01 ] 78,69 79,01. Bulgarische 1100 Leva — — — — Dänische 100 Kronen 51,18 51,38 51,18 51,38 Englische: große...1 engl. Pfund 10,76 10,80 10,76 10,80 1 £ u. darunter . 1 engl. Pfund] 10,76 10,80 10,76 10,80 Finnische 100 finnl. M. 5,00 5,04 Französische 1100 Frs. 6,145 6,165 Holländische 1100 Gulden [132,33 132,87 Italienische: große . 100 Lire — — 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13,07 13,13 Jugoflawische 100 Dinar 5,63 5,67 Kanadische . 1 kanad. Doll.] 2,48 2,50 Lettländische 100 Lats — — Litauische: große.. . 100 Litas — hen 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,86 Luxemburgische. 100 lux. Fr. 10,58 10,62 Norwegische 100 Kronen 56,49 56,71 Polnische: große 100 Zloty — de 100 Zlotyu. darunt. 100 Zloty 47,01 47,19 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei — — Schwedische 100 Kronen 59,18 59,42 Schweizer: große. 100 Frs. 56,04 56,26 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 56,04 56,26 Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 10,55 10,59 Türkische ltürk. Pfund 1,89 1,91 Ungarisce 100 Pengö — —
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
i. V.: Rudolf Lantzzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage),
des Reichsfluchtsteuergesetzes dem Reich gegenüber nur dann befreit,
Beamte der
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aum Deutschen Reichsa
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nzeiger und Preußischen
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Berlin, Freitag, den 1. September
Offentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktie 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
14. Bankausweise,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aune Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
Die Aktiengesellschaften, Komman⸗
ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem
Handelsgesetzbuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt⸗ machungen im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗
gewiesen.
1. Untersuchungs⸗
und Strafsachen.
30280] Steuersteckbrief . und Vermögeusbeschlagnahme. Die Klimm, Alma, verehelichte For⸗
rester, geboren am 10. September 1891.
u Wien, zuletzt wohnhaft in Wien,
VII., Schottenfeldgasse 24, zur Zeit
wohnhaft in Bromby Kent (England),
chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗
steuer von 45 445 F.ℳ, die am 30. März
1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit
folgenden angefangenen Monat. Der
Zuschlag beträgt mindestens zwei vom
Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗
fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt
1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938
S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf
Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf
die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren zentstandenen und entstehenden Kosten
„beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen nd juristischen Personen, die im In⸗ and einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen
Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗
leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗
stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗
wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines
Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗
amt Anzeige über die der Steuerpflich⸗ igen zustehenden Forderungen oder onstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ üllung an die Steuerpflichtige eine
Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 hierdurch
wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn
uch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach
§ 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der
Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ abenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗
ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ aobgabenordnung) bestraft.
„Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ 1 teuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere er Reichsfinanzverwaltung, der fum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die
Steuerpflichtige, wenn sie im Inland
betroffen wird, vorläufig festzunehmen. „Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Ab⸗ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wieder⸗ vereinigung Oesterreichs mit dem Deut⸗ schen Reich. Wien, J., Riemergasse 2, 19. 8. 1939. 8 (Unterschrift.) Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
1 “
[30281] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann (Wirkwarenerzeuger) Max Rosler, geboren am 5. Dezember 1907 zu Wien, und seine Ehefrau Char⸗ lotte, geborene Fröhlich, geboren am 21. September 1917 zu Wien, zuletzt wohnhaft in Wien, II., Böckkinstraße Nr. 114/8, zur Zeit in USA., nähere Anschrift unbekannt, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 13 211,— RMℳ, die am 8. Dezember 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den
Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗
gefangenen Monat. Der Zuschlag be⸗ trägt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938. S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit auͤfgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten
inanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird § 10 Absatz 5 des Feicsnge gesetzes, sofern nicht der Tatbestand ver Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11. Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig. festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.
Inland im Sinn dieser Verfügung ist das Reichsgebiet nach der Wiederver⸗ einigung Oesterreichs mit dem Deut⸗ schen Reich.
Wien, I., Riemergasse 2, 2. August 1939.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost. (Unterschrift.)
3. Aufgebote. [302838 Zahlungssperre. Betveffs der Schuldverschreibung der
Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 104 700 über
50 Eℳ sowie des Auslosungsscheins
8—
Gr. 28 Nr. 5200 über 50 fℳ dieser Anleiheschuld ist die Zahlungssperre ge⸗ mäß § 1019 Z.⸗P.⸗O. erlassen. — 455 F. 132. 39. Berlin, den 30. August 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[30282] Aufgebot und Zahlungssperre. Das Aufgebot der Aktie des Aktien⸗
Vereins des Zoologischen Gartens zu
Berlin, Fol. DH 125 Nr. 3749 über
1000 Mark, umgestellt auf 1000 Hℳ,
eingetragen in das Aktienbuch des vor⸗
benannten Vereins auf den Kaufmann
Hans Bahr und mit dem Vermerk ver⸗
sehen, daß gemäß Generalversamm⸗
lungsbeschktuß vom 21. Juli 1910 zwecks
Erlangung freien Eintritts in das
Aquarium auf diese Aktie 100 Mark ein⸗
gezahlt sind, ist beantragt. Der Inhaber
der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗
stens in dem auf den 27. März 1940
um 11 Uhr vor dem unterzeichneten
Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrich⸗
straße 4, I. Stockwerk, Zimmer 118, an⸗
beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgen wird. Zugleich wird
dem Attien⸗Verein des Zoologischen
Gartens zu Berlin betreffs der .
nannten Aktie verboten, an den Inhaber
dieses Papiers eine Leistung zu bewir⸗
ken. — 455 F. 201. 39.
Berlin, den 29. August 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[30285 Ausschlußurteil.
In der Aufgebotssache der Kreis⸗ und Stadtsparkasse — Zweckverbandsspar⸗ kasse — Leer werden folgende verloren⸗ gegangene Sparbücher: a) Nr. 570, Uke Seten’sches Legat, b) Nr. 649, W. ten Have’sches Vermächtnis, der ehemaligen Spar⸗ und Leihkasse Bunde für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Leer, den 22. August 1939.
[30284] Durch Aus 5 vom 25. Augus
1939 ist der Hausdiener Heinrich Trede,
zuletzt wohnhaft gewesen in Schwarzen⸗
bek, für tot erklärt worden. Als Todes⸗
tag ist der 6. Juni 1915 festgestellt. Schwarzenbek, den 25. August 1939.
Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[30286] Oeffentliche Zustellung.
Frau Antonie Bertram, geb. Würz⸗ ner, in München, Leopoldstraße 44, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stoll in Bartenstein, Ostpr., klagt gegen den kaufmännischen Angestellten Wolf⸗ gang Bertram, früher in Pr. Eylau, Markt 13, jetzt unbekannten Aufenthalts in England — 1. 0H. 59/39 —, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Lerhand. lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Barten⸗ stein, Ostpr., Zimmer Nr. 13, auf den 8. Dezember 1939, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bartenstein, Ostpr., 24. August 1939.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[30291] Ladung. 8
Völckner, Elisabeth, Landwirtsehe⸗ frau in Bad Godesberg, klagt gegen ihren Ehemann Völckner, Theodor, Landwirt, zuletzt in Burghausen, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung nach §§ 49, 55 E egcjetzes mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile aus dem Verschulden des Beklagten kostenfällig zu scheiden. Verhandlungs⸗ termin: Tonnerstag, den 2. Novem⸗ ber 1939, vorm. 9 Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Traun⸗ stein, Sitzungssaal 38/I, wozu Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen.
Traunstein, den 28. August 1939.
Geschäftsstelle des Lansgerichts.
[30292] Oeffentliche Zustellung.
Der Baumeister Hermann Benedickt in Breslau, Lehmgrubenstraße 95, S ol8hG Rechtsanwalt Dr. Walter, Breslau, Herdainstr. 32,
Breslau, Hohenzollernstr. 18/20, wegen Forderung mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 75,28 Hℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 4, I. Stock, Zimmer 276, auf den 19. Ok⸗ tober 1939, vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden.
Breslau, den 9. August 1939
“ Amtsgericht. [30293] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Garagenbesitzer Hans Grabginski, Düsseldorf, Bankstr. 49, klagt gegen den Kaufmann Alfred Karaus, zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Lützowstr. 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Mietforderung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 245,— Hℳ (i. B. zweihundertfünfundvierzig Reichs⸗ mark) kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Düsseldorf, Mühlenstr. 34, auf den 31. Oktober 1939, vorm. 9 Uhr, Saal 234, geladen.
Düsseldorf, den 21. August 1939.
Die CE 8 Amtsgerichts.
[30294] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Credo in Essen, Roland⸗ straße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Ruhr in Essen, klagt gegen den Schneidermeister Arnold Fuks, früher in Essen, Postallee 4, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forde⸗ rung mit dem Antrage: 1. den Beklag⸗ ten zu verurteilen, an die Klägerin 168,— Rℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Oktober 1938 zu zahlen, 2. im Falle der Abweisung der Klage der Klägerin nachzulassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden. 5 mündlichen Verhandlung des
echtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Essen, Zweigertstr. 52, Zimmer 143, auf den 30. Oktober 1939, 9 ½% Uhr, geladen.
Essen, den 24. August 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[30295] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Josef Grüter, Mechanische Leinenweberei in Borken i. W., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Loescher in Osterode (Harz), klagt gegen die Fa. J. Moritz, Inhaber Isidor Moritz, jetzt unbekannten Aufenthaltes, früher in Meschede (Westf.), Mühlenweg 3, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin aus käuflicher Lieferung vom Mai 1938 den Rechnungsbetrag von 146,51 Rℳ schulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 146,51 Rℳ nebst 6 % Zinsen ab 15. 7. 1938 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht hier auf den 18. Oktober 1939, vormittags 9 Uhr, geladen.
Meschede, den 25. August 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
8
[30287] . Die Frau Karoline Feigenbutz in Heidelberg⸗Rohrbach, Lindenweg 16, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Frhr. v. Campenhausen, Leonhard und Dr. Schlatter in Heidelberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Dreher Georg Feigenbutz, letzter Wohnort in Heidel⸗ berg, zur Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten, die Auflassung des Grundstücks in Heidelberg⸗Rohrbach Bd. 15 Heft 20 Lgb.⸗Nr. 1572 d Gewann Linden, 2 a 42 qm Hofraite mit Gebäuden an die Klägerin zu erklären und die Eintragung der vorgenannten Rechtsänderung in das Grundbuch Heidelberg zu bewilligen und u beantragen. Die Klägerin ladet den feklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts zu Heidelberg auf Mittmoch, den 15. November 1939, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Heidelberg, den 26. August 1989.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[30288] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Knapp & Bruder zu Jügesheim b. Seligenstadt a. M., Klä⸗
klagt 15 en den L. Israel Priester, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in
— 1“
gerin, vertreten durch Rechtsanwalt
Tr. J. Albinger zu Offenbach a. M., klagt gegen den J. Ferber, früher in Berlin 8W 68, Ritterstr. 62, später Andrychow, Polen, via Kattowitz, nun⸗ mehr unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Forderung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und ohne oder gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin Kℳ 5169,10 — in Wor⸗ ten: fünftausendeinhundertneunundsech⸗ zig 10⁄100 Reichsmark — nebst 6 % Zin⸗ sen seit 1. 1. 1939 zu zahlen. Die Klä⸗ erin, vertreten durch ihren Anwalt, hadet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts in. Darmstadt mit dem Sitz in Offenbach a. M. bu dem durch öffentlich verkündeten beschluß auf Mittwoch, den 11. Oktober 1939, vormittags 9 Uhr, Zimmer 88, be⸗ stimmten Termin mit der Auf⸗ sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Offenbach a. Main, 29. 8. 1939. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Darmstadt mit dem Sitz
in Offenbach a. M.
[30289] Oeffentliche Zustellung. Frau Alice Schreiber geb. Köhne in Rehfelde (Mark), Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Casimir in Angermünde, klagt gegen: 1. Arzt Dr. med. Georg Israel Kempe, 2. dessen Ehefrau Maria geb. Konstantin, früher in Oderberg, Mark, wegen An⸗ spruchs 88 Kaufvertrag mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 2000 ℛℳ nebst 4 %̃ Zinsen seit 8. August 1938. Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 26, auf den 20. November 1939, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Prenzlau, den 22. August 1939. Die Geschäftsstelle des Landgericht
[30290] Ladung.
Kind, Konrad und Elisabeth, Pro⸗ fessorseheleute in München, klagen gegen Außenberg, Hilde, Gutsbesitzerin, früher in Hammer ber Oberteisendorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus dem Mietvertrag vom 28. Mai 1932 und Vertrag vom 16. Ok⸗ tober 1937 mit dem Antrag, die Be⸗ klagte kostenfällig und vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von 1300 Rℳ nebst 4 % Zinsen seit 16. Oktober 1937 an Kläger zu verurteilen. Verhand⸗ lungstermin: Donnerstag, den 2. No⸗ vember 1939, vorm. 9 Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Traun⸗ stein, Sitzungssaal 38/1I, zu welchem Kläger die Beklagte mit der Auffor⸗ derung laden, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt mit ihre Vertretung zu bestellen.
Traunstein, den 28. August 1939.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verluft⸗ und Fundfachen.
[30403
Wertpapiere verloren:
Gℳ 1000,— 4 ½ 7 % Beayerische Vereinsbank Goldpfandbriefe 1/1000er Ser. 10 Lit. B Nr. 10 727.
Nürnberg, den 30. August 1939.
Bayerische Vereinsbank.
¼ 2
[30297 Gerling⸗Konzern
Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.
Die Hinterlegungsscheine vom 21. 1934 zu den Versicherungen L 270 623 und L 2 909 187, Wilhelm Kaiser, Auerbach, sind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, wenn nicht Feheens zweier Monate Einspruch erfolgt. “
Köln, den 1. September 1939.
Der Vorstand.
öcgor gaöwe schen für Kraftzehrtees Der Führerschein für Kraftfahrzeuge der Klasse 1 für den Tierarzt Dr. . vet. Horst Georg Curt Keller, geb. am 15. 11. 1893 in Bautzen, ausgestellt am