1939 / 206 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage 3

um Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 206 vom

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Zur Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September.

„Wenn der Soldat an der Front kämpft, soll niemand am Kriege verdienen; wenn der Soldat an der Front fällt, soll sich niemand in der Heimat seiner Pflicht entziehen“ diesen Appell an den Opfersinn und die Gemeinschaftsleistung des deutschen . Volkes richtete der Führer in diesen Tagen an die Nation. Diesen Abppell muß man sich ebenfalls vor Augen halten, um die soeben vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassene Kriegswirt⸗ schaftsverordnung vom 4. September 1939 würdigen und begreifen zu lernen. Dieses umfassende Gesetzwerk trägt dem Ernst der Lage Rechnung und ist mit Rücksicht auf den gewaltigen Abwehr⸗ kampf erlassen worden, in den Deutschland sich durch die Kriegs⸗ erklarungen Englands und Frankreichs versetzt sieht. Die Ver⸗ ordnung bezieht sich nicht nur auf rein wirtschaftliche Dinge, sondern greift tief in das Leben eines jeden deutschen Volks⸗ shneslen ein. Sie ist notwendig erstens, um die deutsche Wirt⸗ chaft und das deutsche Finanzwesen total in den Dienst der Kriegsführung zu stellen, und zweitens, um dem Soldaten, der auf dem Schlachtfeld sein Leben einsetzt, das Bewußtsein zu geben, daß auch die Heimat entsprechende Opfer bringt. Deshalb ist der Grundgedanke der Verordnung, daß im Kriege in der Heimat niemand soviel verdienen und überhaupt so leben daͤrf wie es in Friedenszeiten der Fall ist. Von der gesamten Bevölkerung wird ein Opfer verlangt, das dem Opfer des Soldaten würdig und angemessen sein soll. Dieses Opfer besteht vor allem in dem un⸗ bedingten auf nicht lebensnotwendige Ansprüche in der Ernährung und der gesamten Lebenshaltung; es stellt ferner einen sichtbaren und spürbaren Beitrag zur Bestreitung des wirtschaft⸗ ichen und finanziellen Kriegsbedarss dar.

Der Ahschnitt I behandelt das kriegsschädliche Verhalten und setzt Freiheitsstrafen, in schweren Fällen auch die Todesstrafe, für solche Personen fest, die lebenswichtige Rohstoffe und Erzeugnisse vernichten, beiseite schaffen oder zurückhalten und durch solche bös⸗ willige Gefährdung der Bedarfsdeckung eine pflichtvergessene und

hrlose Gesinnung an den Tag legen. Das gleiche gilt für die Zurückhaltung von Geldzeichen ohne gerechtfertigten Grund, also as Hamstern von Banknoten, die dadurch dem allgemeinen Kreis⸗ auf der Wirtschaft entzogen werden. Der Abschnitt über kriegs⸗ chädliches Verhalten ist notwendig, obwohl bisher nur in Aus⸗

nahmefällen gegen solche selbstverständlichen Voörschriften und

Pflichten verstoßen wurde. Im großen und ganzen haben bereits bei der Einführung der Bezugsscheinpflicht Verbraucher und Ge⸗ schäftsleute eine Disziplin bewahrt und ein Verhalten gezeigt, das durchaus anerkennenswert ist. Immerhin ist jetzt durch den Um⸗ 8 ang des uns aufgezwungenen Krieges die Lage anders geworden, und da es immer wieder asoziale und unbelehrbare Elemente gibt,

var es erforderlich, an die Spitze der Verordnung den erwähnten

bschnitt zu setzen. Von allen Kreisen und Schichten der Heimat erden jetzt schon deshalb erhebliche Opfer verlangt, weil die

Kriegsführung große Mittel erfordert und daneben auch die Um⸗

tellungsmaßnahmen im Zuge der Mobilisievung aller Kräfte dazu führen werden, daß in weitem Umfange Betriebe stillgelegt

erden müssen. Durch die Umstellung des Lebensbedarfs und der

Lebenshaltung, wie sie durch die Rationierung von lebensnot⸗

endigen Verbrauchsgütern eingeleitet worden ist, werden natur⸗ emäß in zahlreichen Wirtschaftszweigen erhebliche Geld⸗ und Kreditanspannungen hervortreten.

Die folgenden Abschnitte des Gesetzwerkes II (Kriegssteuern), III (Krieslöhne) und Iy (Kriegspreise) stellen ein zusammen⸗ hängendes Ganzes dar und sind unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, daß in dieser schweren Zeit, wie schon erwähnt, nie⸗

nand soviel verdienen und verzehren soll und sein Leben so estalten darf wie in normalen Zeiten. Ein zweiter maß⸗ ebender Gesichtspunkt ist, daß im Zusammenhang mit der Ratio⸗ tierung die entstehenden Ueberschuffe an Konsumkraft restlos abgeschöpft und der Kriegsfinanzierung zugängig gemacht werden müssen. Die zutage getretenen Ueberspannungen auf dem Lohn⸗ sübiet werden beseitigt. Es wird ein neuer fester Grundlohn estgelegt; alle bisherigen Zuschläge für Mehrarbeit⸗, Sonntags⸗, eiertags⸗ und Nachtarbeit fallen fort. Das soll nun nicht eißen, daß eine echte Mehrleistung nicht durch ein Mehrlohn bgegolten werden könnte; für größere Leistungen kann im egenteil eine höhere Entlohnung bewilligt werden. So werden . B. die Leistungszuschläge für Bergarbeiter von der vor⸗

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Geschäftsstille in London. Stockende Unter⸗ 3 nehmungslusft.

Loondon, 4. September. Im Londoner Geschäftsviertel herrschte

am Montag auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet ausge⸗ sprochene Verkehrsstille, da die Finanz⸗ und Handelswelt der City keinerlei Unternehmungslust bekundete. Die Banken und nahezu sämtliche wichtigen Warenmärkte waren ebenso wie die Börse ge⸗ schlossen, um Notstandsvorkehrungen zu treffen.

Verhältnismäßig lebhaft ging es in England am Montag nur am Liverpooler Baumwollmarkt zu, wo von allen Seiten umfang⸗ reiche Kaufaufträge eingingen, während Angebot praktisch kaum herauskam. Die Preise kletterten daher sowohl für nordamerika⸗ nische als auch für ägyptische Lieferungen in ganz außerordent⸗ lichem Ausmaße in die Höhe. Amerikanische Baumwolle zur Oktoberlieferung, die am Mittwoch voriger Woche noch mit 4,58 d per Ib notiert wurde und bereits am Sonnabend auf der Basis von 5,22 d schloß, wurde am Montagmittag bereits um 68 Punkte höher zu einem Kurse von 5,90 d per lb festgesetzt. Schlußnotie⸗ rungen liegen damit aber noch nicht vor.

Dänische Währungsmaßnahmen. Wert der Krone um 8 % gesenkt.

Kopenhagen, 4. September. Wie die dänische Nationalbank bekanntgibt, haben die dänischen Valutabehörden beschlossen, den Wert der dänischen Krone im Verhältnis zum Pfund Sterling zum Kurs von 22,40 festzusetzen. Die übrigen fremden Valuten werden im Verhältnis zu dem am 31. 8. 1939 in New York festgesetzten Sterlingkurs von 4,32 Dollar berechnet. Um unter den gegen⸗ wärtigen unsicheren Verhältnissen einer für Dänemark schädlichen Preisentwicklung vorzubeugen, wird die Krone einem etwaigen fortgesetzten außergewöhnlichen Fall des englischen Pfundes nicht folgen. Mit dieser Verordnung ist der Wert der Krone um 8 % gesenkt worden. Fällt das Pfund Sterling weiter womit man rechnet —, so wird Dänemark den Sterlingkurs herabsetzen und einen Dollarkurs beibehalten, der einem Pfund⸗Dollar⸗Verhältnis von 4,32 entspricht 9

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Schweizerische Maßnahmen gegen Preis⸗ erhöhungen.

Bern, 2. September. Zum Schutze einer geregelten Markt⸗

versorgung und zur Erhaltung eines tragbaren Preisniveaus hat

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genannten Bestimmung nicht berührt. Die Kriegszuschläge auf Bier und Tabakwaren, auf Branntweinerzeugnisse und auf Schaumwein tragen dem Grundsatz Rechnung, den entbehrlichen, also nicht lebenswichtigen Verbrauch steuerlich stärker zu erfassen. Anderer Wein ist im Hinblick auf die Notlage des deutschen Winzers von der Kriegssteuer ausgenommen worden. Die ge⸗ samten öffentlichen Ausgaben müssen auf das schärfste gesenkt werden. Ausgaben, die nicht unmittelbar oder mittelbar not⸗ wendig erscheinen, sind auf die Hälfte zurückzuschrauben. Hier⸗ durch werden die Länder und Gemeinden und sonstigen Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts in der Lage sein, zu den finan⸗ ziellen Bedürfnissen zu ihrem Teil beizutragen. Es ist klar, daß die Länder und Gemeinden in ihrer Ausgabenpolitik größte Sparsamkeit und Beschränkungen walten lassen müssen. Man kann damit rechnen, daß durch diese Einsparungen erhebliche Milliardenbeträge frei werden, die dem Reich zur Verfügung stehen; ebenso kann das Mehrsteueraufkommen auf Grund des Kriegszuschlages zur Einkommensteuer und der Kriegszuschläge auf entbehrliche Verbrauchsgüter auf mehrere Milliarden Reichs⸗ mark veranschlagt werden.

Unter dem Druck der öffentlichen Aufträge war in der letzten Zeit auf dem Lohngebiet leider ein Zustand eingetreten, der nicht mehr zu verantworten war, so daß von einer Lohn⸗Norm kaum noch die Rede sein konnte. Das Lohngefüge war stark auseinander⸗ geraten. Das wird durch die vorliegende Kriegswirtschaftsverord⸗ nung wieder gut gemacht. Oberster Grundsatz der Wirtschafts⸗ politik muß es sein, zu verhindern, daß der Wirtschaftskreislauf etwa durch steigende Preise und Löhne aus dem Gleichgewicht gebracht wird und daß durch sogenannte Locklöhne Verwirrung angerichtet wird. Die überschüssige Kaufkraft darf sich keinesfalls störend für Währung und Wirtschaft bemerkbar machen. Die Bestimmungen über Kriegspreise sind insofern von außerordent⸗ licher Wichtigkeit, als sie die Senkung von Preisen und Entgelten für Güter und Leistungen jeder Art vorsehen, soweit ö an Lohnkosten eintreten. Das bedeutet, daß jeder, der Aufträge erteilt oder empfängt, die Preise so festsetzen muß, daß sie den gesunkenen Lohnkosten entsprechen. Hierdurch wird eine Ersparnis auch für die Reichsfinanzen von mehreren Milliarden Reichsmark eintreten, indem insbesondere die Preise für kriegswichtige Dinge (Rüstungen) auf diese Weise Herabsetzungen erfahren müssen. Die Preissenkungstendenz ist vor allem deshalb wichtig, weil sie das Hamstern und die Zurückhaltung von Warenvorräten verhindern wird. Auch die Kartellpreise werden übrigens von den Vorschriften über Preissenkungen erfaßt. 3

Wenn schon zu Beginn dieses ohne Deutschlands Schuld aus⸗ gebrochenen Krieges ein so tief einschneidendes Gesetzwerk erlassen wird, so soll sich jeder Volksgenosse über den Ernst der Lage klar sein. Die verlangten Opfer, die von jedem Deutschen getragen werden und jeden Deutschen gleichmäßig treffen sollen, werden insgesamt einen Beitrag ergeben, der so hoch einzuschätzen ist, daß die Beträge, die für die Kriegsführung und Wirtschafts⸗ umstellung aufgebracht werden müssen, dadurch zwar nicht voll beschafft werden, aber doch eine derartige Höhe erreichen, daß die danach auf dem Kreditwege zu beschaffenden Mittel keinesfalls irgendwie die Währung tangieren können. Es ist selbstverständlich klar, daß die weitere Kriegsfinanzierung nicht ohne eine Inan⸗ spruchnahme des Kredit⸗ und Kapitalmarktes auskommen wird. Es ist aber nicht an eine Beschreitung des Anleiheweges gedacht, vielmehr soll die kurzfristige Finanzierung gewählt werden, weil die Regierung es in der Hand hat, durch Lenkung der Aufträge, durch eine feste Gestaltung der Löhne und Preise und durch die Organisation der gesamten Wirtschaft und ihre immer stärkere Abstellung auf eine reine Kriegswirtschaft immer wieder die Beträge zusätzlich zu erhalten, die durch die Kreditschöpfung von vornherein dem Reich zur Deckung der Kriegserfordernisse zur Verfügung gestellt sind. Das Geldproblem ist im übrigen bei weitem nicht das Hauptproblem. Bei richtiger Organisation, ver⸗ nünftiger Wirtschaftsführung und weiter hoher Arbeitsleistung des gesamten Volkes ist das Finanzproblem durchaus nur von sekundärer Art und daher als technisches Problem verhältnismäßig leicht zu lösen. In Widerlegung von Gerüchten muß übrigens darauf hingewiesen werden, daß nicht daran gedacht ist, eine Vermögensabgabe zu erheben.

Wirtschaft des Auslandes.

der Bundesrat angeordnet: Vom 4. September an ist es unter⸗ sagt, die Groß⸗ und Kleinhandelspreise von Waren sowie Miet⸗ und Pachtzinsen, die Tarife für Gas und Elektrizität, für Honorar und Werktarife sowie irgendwelche anderen Tarife (mit Ausnahme der konzessionierten Transportanstalten) über den effektiven Stand vom 31. August 1939 ohne Genehmigung der eid⸗ genössischen Preiskontrollstelle oder ihrer autorisierten Unter⸗ organe zu erhöhen. Das Hamster⸗, Wucher⸗, Schieber⸗ und Kettengeschäft wird unter Strafe gestellt. y 8

Estnische Ausfuhrschwierigkeiten.

1 Reval, 4. September. Durch das Verschwinden der englischen Fandelsschttl⸗ aus der Ostsee sind Schwierigkeiten für die estnische usfuhr entstanden, wovon namentlich der Transport landwirt⸗

Ausfuhrbutter ist liegengeblieben und mußte im Kühlhaus ein⸗ Pageet werden, dessen Fassungsvermögen recht beschränkt ist. Die Versuche, Tonnage aus Finnland zu erhalten, sind gescheitert, da dort ebenfalls Mangel an Transportmöglichkeiten herrscht. Infolgedessen sind die Butterlieferungen nach Deutschland verstärkt worden, von wo die Liniendampfer bisher re elmabig eingetroffen sind. Zwischen den Reedereien und den Ausfuhrfirmen finden gegenwärtig Verhandlungen über die Möglichkeit des Einbaus von Kühlvorrichtungen in estnische Schiffe statt. Die führende estnische Tageszeitung „Päevaleht“ nimmt Stellung zu den Transportschwierigkeiten und weist darauf hin, daß Estland sich schon längst mit eigenen Kühlschiffen hätte versorgen sollen, anstatt sich auf eine einzige englische Reederei zu verlassen.

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Estland vorläufig noch an das englische Pfund gebunden.

Reval, 4. September. Die Eesti Bank hat sich nach längeren Beratungen im Einvernehmen mit der Regierung dazu ent⸗ schlossen, dem Beispiel Finnlands und Schwedens nicht zu folgen und die Bindung an das englische Pfund bis auf weiteres aufrecht⸗ zuerhalten. Dieser Beschluß ist aus der Erwägung heraus gefaßt worden, daß Estland nicht imstande ist, eine vollkommen selbstän⸗ dige Währungspolitik zu führen.

schaftlicher Erzeugnisse betroffen wird. Eine größere Partie

Berliner Börse am 5. September.

An den Aktienmärkten vermochte sich zu Beginn der heutigen Börse keine klare Tendenz zu entwicheln. Das ist einmal darouf zurückzuführen, daß nach den anhaltenden Käufen der letzten Zeit eine gewisse Sättigung des Anlagebedarfs eingetreten ist und Kursbesserungen auf Grund von Anschaffungen infolgedessen nur vereinzelt auftraten, andererseits meist vom Berufshandel, einige Glattstellungen erfolgten, die mit Einbußen verbunden waren.

Am Montanmarkt zogen Laurahütte bei mes eg Umsatz um 1 % und Harpener um ½ % an. Vereinigte Stahlwerke gaben um % % nach, wobei zum ersten Kurs etwa 100 000 Rℳ den Pühe. wechselten. Rheinstahl waren um N, Buderus um ½¼ % gedrückt. 8

In der Gruppe der Braunkohlenaktien fielen Ilse Genuß⸗ scheine mit einer gegen die letzte Notiz vom 2. 9. erzielten Steige⸗ rung von 4 ¼ auf, auch Niederlausitzer gewannen nach Pause 4 %. Dagegen ermäßigten sich Eintracht um 1 ¼ %. Von chemi⸗ schen Papieren gaben Farben um auf 159 ½, Rütgers um ¼ % nach. Ueberwiegend schwächer eröffneten Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte, doch hatten nur Akkumulatoren mit —2 und Bekula mit 1 ½ % größere Abschläge aufzuweisen. Demgegen⸗ über befestigten sich Schuckert um 1 und Dessauer Gas um ½ h. Nach der ersten Notiz wurden Rheag um 1 % Frass lett. Im übrigen sind noch Demag sowie Schubert und Salzer mit je 2 ¼, Berger mit 2 ¼ und Zellstoff Waldhof mit —2 % als stärker rückgängig hervorzuheben.

Im Börsenverlauf bröckelten die Notierungen bei ruhigem Geschäft verschiedentlich leicht ab. Andererseits waren aber auch erneut Gewinne zu verzeichnen. So stiegen Farben um ¼ % auf 159 ¾. Berger gewannen 1 und Stöhr 2 %. Demgegen⸗ über verloren Rheinstahl, Berliner Maschinen, Waldhof und Wintershall je 1, Rheinmetall Borsig 1 ¼ und Feldmühle 1 ½¼ %o.

Am Börsenschluß herrschte ein freundlicherer Grundton vor. Vereinigte Stahlwerke stiegen um /à⅛6 und EW⸗Schlesien um 1 %h. Farben schlossen zu 159 ⅛. Siemens gaben % her.

Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien stiegen Deutsche Uebersee um ¼ %. Bei den Hyp.⸗Banken kamen West⸗ deutsche Bodenkredit ½ „% höher, Deutsche Zentralboden ½ 6 niedriger zur Notiz. Kolonialwerte blieben gestrichen. 1

Von Industriepapieren stiegen Miag Mühlen und Prig⸗ nitzer Eisenbahn um je 3 %, während R. Stock & Co. sowie Gebr. Goedhart je 3, ferner Breitenburger Portland Zement, letztere nach Pause, 4 % einbüßten.

Der Kassarentenmarkt bot ein unverändert ruhiges Bild. Kommunalobligationen, Pfandbriefe sowie Reichs⸗ und Länder⸗ anleihen veränderten sich kaum. Liquidationspfandbriefe stellten sich überwiegend etwas niedriger. Von Altbesitz verloren Rhein⸗ provinz und Westfalen je sowie Ostpreußen ¼ %. Bei den Industrieobligationen wurden Farbenbonds um ¼ und 37er Daimler⸗Benz um ½ % heraufgesetzt. 37er Harpener stellten sich hingegen %, Gutehoffnung sowie Chemische Werke Essen Stein⸗ kohle je ½ % niedriger.

Steuergutscheine I und II blieben durchweg unverändert. 1

Am Geldmarkt ermäßigten sich die Sätze für Blankotagesgeld weiter um e⅛ auf 2 ¼ bis 2 24 *%.

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 11. bis 16. September 1939.

Dienstag, 12. September. Dresden: dh lehc 1h. Webstuhl⸗ und Maschi‚ Großenhain, 11 ½ Uhr.

Donnerstag, 14. September. Heidenau: Rockstroh⸗Werke A.⸗G., Heidenau, 12 Uhr Leipzig: Otto Stumpf A.⸗G., Leipzig, 16 Uhr.

Freitag, 15. September. 5 Berlin: Bank für Realbesitz A.⸗G., Berlin, 11 ½ Uhr. Mannheim: Großkraftwerk Mannheim A.⸗G., Mannheim, 11 Uhr. Wien: Solo Zündwaren⸗ und Chemische Fabriken A.⸗G., 11 Uhr.

Sonnabend, 16. September. Berlin: Th. Flöther, Maschinenbau A.⸗G. i. A., Gassen, 11 Uhr. Wien: Nestle⸗Gesellschaft A.⸗G., Wien, ao., 11 Uhr.

Maßnahmen zur Durchführung der notwendigen Transporte im Straßen⸗ verkehr. 8

„Bevollmächtigte für den Nahverkehr“ eingesetzt.

Das Reichsverkehrsministerium gibt amtlich bekannt: Durch die Einberufungen zur Wehrmacht sind eine große An⸗ zahl von Straßenverkehrsmitteln (Kraftfahrzeuge, Pferde u. a. m.) dem Stvaßenverkehr entzogen worden. In letzter Zeit sind an die verschiedensten Behörden und Wirtschaftsstellen Anfragen wegen Freistellung von Kraftfahrzeugen und Pferden für die zivilen Be⸗ dürfnisse gerichtet worden. Hierzu ist auf folgende Maßnahmen hinzuweisen: 1 Der Reichsverkehrsminister hat mit dem Ausgleich der für den zivilen verbliebenen Verkehrsmittel in jedem Wehrkreisbezirk bei den Mittelbehörden der inneren Verwaltung (d. s. die Landesregierungen, Oberpräsidenten usw.) einen „Be⸗ vollmächtigten für den Nahverkehr“ beauftragt. Bei den Ober⸗ e und Landräten sind hierfür „7 1. leiter“ eingesetzt worden. In Berlin sind die Fahrbereitschafts⸗- leiter den Bezirksbürgermeistern angegliedert. Diese Behörden haben die v die ö der notwendigen Personen und Gütertransporte im Straßenverkehr sicherzustellen. Sie können hierzu alle Straßenverkehrsmittel auf Grund ihrer gesetzlichen Be⸗ fugnisse in Anspruch nehmen und arbeiten eng mit den Dienst⸗ stellen der Deutschen Reichsbahn, Wehrmacht und Wirtschaft zu⸗

sammen. Die Anschriften der Fahrbereitschaftsleiter werden in 8

den Zeitungen veröffentlicht. Es wird gebeten, sich künftig bei Transportschwierigkeiten im Straßenverkehr an die Fahrbereit⸗ chaftsleiter zu wenden. Im übrigen ist es zwecklos, wegen der Freistellung und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen, Pferden und anderen Etraßenverkehrsmitteln Anträge unmittelbar bei den Wehrersatzinspektionen zu stellen. Derartige Anträge sind, soweit sie überhaupt Aussicht auf Erfolg haben sollen, seitens der Wirt⸗ schaft den zuständigen Wirtschaftsstellen (Industrie⸗ und Handels⸗ kammern, Ernährungsamt, Holz⸗ und Forstwirtschaftsamt), im übrigen den Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihren Fahr⸗ bereitschaftsleitern zuzuleiten.

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 5. September 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 9 h Blöcken desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren J“ meeees Reinnickel, 98 99 %ço„, . Antimon⸗Reguliusgs.. . Feinsilber. .. . 63338,680 39,30

New York

mark Lds. 1934 99,45, 6 % Wien 1934 98,15,

Erste Beilgae zum

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Reschs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5 September 1939. S. 3

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 4. September 1939: Gestellt 19 490 Wagen.

e“ 8

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 4. September. (D. N. B.) Geld Brief Londbon 1 Pfund Sterling.. —,— Berlin 100 RM (verkehrsfrei). Warschau 1I1uI“ Fean (verkehrsfrei)

2

—.— 2

2

Paris.. 8 1900 Pranen6. —,— 8.1118.s1“ 100 Franken . 1 119,11 Brüssel. 758 90,58 Amsterdam.. 100 Gulden . 280,55 StockholmF 100 Kronen . 1 125,90 Kopenhagen.. 100 Kronen . 1 102,04 8 11“ 120,17 3 (Kabel. 1 USA⸗Dollar. 5,289 5,299 Mailand . . 100 Lire (verkehrsfrei). 27,79 27,85 Prag, 4. September. (D. N. B.) Amsterdam 15,55, Berlin —,—, Zürich 660,00, Oslo 664,00, Kopenhagen 564,00, London 117,25 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,23, Paris 66,80 *), Stockholm 694,50, Polnische Noten 545,00 nom., Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—. *) Interner Rechnungskurs. B London, 5. September. (D. N. B.) Devisen ausgeblieben. Paris, 4. September. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.]

London 175,60, New York 41,85, Berlin —,—, Italien 218,50,

Belgien 712,00, Schweiz 942,00, Kopenhagen —,—, Holland 2225,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.

Amsterdam, 4. September. (D. N. B.) [Amtlich.) Berlin 65,00, London 7,58, New York 188,00, Paris 435,00, Brüssel 32,30, Schweiz 42,50, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,80, Kopenhagen 36,35, Stockholm 44,85, Prag —,—.

Zürich, 5. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 10,20 nom., London 18,12 nom., New York 445,50 nom., Brüssel 75,75 nom., Mailand —,—, Madrid —,—, Berlin —,—. Übrige Kurse nicht erhältlich.

Stockholm, 4. September. (D. N. B.) London 17,75 nom., Berlin 168,50 nom., Paris 10,25 nom., Brüssel 72,50, Schweiz. Plätze 96,00 nom., Amsterdam 227,00 nom., Kopenhagen 81,50, Oslo 96,00 nom., Washington 420,00 nom., Helsingfors 8,59 nom., Rom 22,20 nom., Prag 14,60 nom., Warschau 79,00 nom.

Oslo, 4. September. (D. N. B.) London 18,90, Berlin 175,00, Paris 11,25, New Yor 440,00, Amsterdam 238,00, Zürich 101,00, Helsingfors 9,25, Antwerpen 76,00, Stockholm 105,25, Kopenhagen 86,00, Rom 23,75, Prag 15,10, Warschau 84,00

Wertpapiere. . 1

11“] 8 *

Frankfurt a. M., 4. September. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 131,80, Aschaffenburger Buntpapier 67,00, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 146,50, Deutsche Gold u. Silber 217,75, Deutsche Linoleum 153,00, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 155 50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 116,50, Laurahütte 20,00, Mainkraftwerke —,—, E11““ 148,25, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof

700.

Hamburg, 4. September. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 106,00, Vereinsbank 115,00, Hamburger Hochbahn 94,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 46,00 B., Hamburg⸗Südamerika 112,00, Nordd. Lloyd 50,00 B., Alsen Zement 207,00, Dynamit Nobel 84,00, Guano 99,00, Harburger Gummi 173,00, Holsten⸗ Brauerei 129,00, Neu Guinea —,—, Otavi 20,00.

Wien, 4. September. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,20, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 98,40, 6 ½ % St

onau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich 154,00 †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 188,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 15,90, Enzes⸗ felder Metall 14,50, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit —,— †, Hanf⸗Jute⸗Textil 68,00, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 59,25, Leipnik⸗Lundb. 540,00 G., Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 71,50, Perlmooser Kalk —,— †. Schrauben⸗Schmiedew. 115,00 G., Siemens⸗Schuckert 187,50, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier 35,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—. = Variable Kurse. 1

Amsterdam, 4. September: Geschlossen. (D. N. B.)

Berlin, 4. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) ([Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei —,— bis —,—, Speiseerbsen, Viect. Konsum, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbösen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II (zollverb.) 61,90 bis 62,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen III (zollverb.) 55,00 bis 56,00, Gürüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl.*) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fem, 0/0. bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *), 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze *), alle Körnungen 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55

˙˙˙˙,˙ee.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

5. September 4. September .“ 11 Geld Brief Geld Brief Aegypten(Alexandrien

und Kairo) 1 ägypt. Pfd. 10,24 10,26 10,24 10,26 Argentinien (Buenos

Aires) 1 Pap.⸗Pes. 0,570 0,574 y0,570 0,574 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. ¹*7,992 *8,008 *7,992 *8,008 Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) c100 Belga 42,76 42,84 42,66 42,74 Brasilien (Rio de

Janeiro) .ä1 Milreis 0,130 0,132] 0,130 0,132 Brit. Indien (Bom

bay⸗Calcutta). 100 Rupien 74,54 74,68] 74,54 74,68 Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3,047 3,053] 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen [ 48,05 48,15]s48,05 48,15 Cfcläns (London). . 1 engl. Pfund *9,99 *10,01 *9,99 *10,01 Estland -

(Reval / Talinn) 100 estn. Kr. 68,13 68,27 68,13 68,27 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. B5,045 5,055] ꝙ5,045 5,055 Frankreich (Paris). . 100 Fres. *5,694 *5,706 *5,694 *5,706 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357] y2,353 2,357 Holland (Amsterdam 8

und Rotterdam). . 100 Gulden [132,12 132,38 [132,12 132,38 Iran (Teheran) 100 Rials 13,49 13,51 13,49 13,51 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 37,06 37,14 37,06 37,14 Italien (Rom und

Mailand) 1100 Lire 159,09 13,11 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 10,599 0,601] 0,629 0,631 Juͤgoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 5,694 5,706 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. 2,488 2,492 2,488 2,492 Lettland (Niga) 100 Lats 48,75 48,85 48,75 48,85

Litauen (Kowno / Kau⸗ b 100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,02

Luxemburg (Luxem⸗

burg 100 lux. Fr. 10,69 10,71]⁰ 10,665 10,685 Neuseeland (Welling⸗

ton)) 11 neuseel. Pf. *8,032 *8,048] ‧8,032 ‧8,048 Norwegen (Oslo) 100 Kronen s 56,59 56,71 56,59 56,71 Polen (Warschau,

Kattowitz, Posen) 100 Zlotv ‧47,00 ‧47,10 [‧47,00 *47,10 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,77 9,79 9,77 9,79 Rumänien (Bukarest) 100 Lei

Schweden (Stockholm

und Geesborg . . 100 Kronen j1 59,29 59,41 59,29 59,41 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken 55,99 56,11 56,09 56,21 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,521 8,539 8,521 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 füdafr. Pf. 9,89 9,91 9,89 Türkei (Fstanbul) .. 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,899 0,901] 0,899 Verein. Staaten von

Amerika (New York) 1 Dollar 2,491 2,495 2,491

*) Diese Kurse gelten nur für den innerdeutschen Verkehr.

ffentlicher Anzeiger.

bis 25,50, Weizenmehl, Type 812 (Inland) 34,75 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hbochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee lose 45,00 bis 46,00 †), Rohkaffee, Robusta u. Westafrikaner 258,00 bis 266,00, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 265,00 bis 275,00, Rohkaffee, gewaschen, Süd⸗ amerikaner —,— bis —,—, Rohkaffee, gewaschen, Zentral⸗ amerikaner 352,00 bis 440,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstraffee, gew. Südamerikaner —,— bis —,—, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 458,00 bis 582,00, Röstkaffee, gering 338,00 bis 346,00, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, chinej. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: Type 10 63,00 bis 65,00, Type 9 56,00 bis 58,00, Korinthen choice Amalias 56,00 bis 58,00, Mandeln, süße, handgewählte, ousgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —.,—, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,— bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., ger. —,— bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 FNℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Ü1111141412 Ausländische Geldsorten und Banknoten.

5. September 4. September Geld Brief Geld Brief Sovereigns ¹Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars.... 1 Stück 4.185 4,205% 4,185 4.,205 Aegyptische ..... l ägypt. Pfd. 10,18 10,22] 10,18 10,22

Amerikanische: 8 1000 5 Dollar. . 1 Dollar 2,485 2,505] 2,485 2,505 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2,485 2,505] 2,485 2,505

Argentinische.. 1 Pap.⸗Peso 0,542 0,542 0,562

Australische.. 1 austr. Pfd. 7,83 7,98 8,02

Belgische.. 100 Belga 42,71 42,59 42,77

Brasilianische .. 1 Milreis 0,115 0,115 0,135

Brit.⸗Indische.. 100 Rupien 72,95 72,95 73,25

Bulgarische.. 100 Leva

Dänische.. 100 Kronen 48,00 48,00 48,20

Englische: große. 1 engl. Pfund] 9,98 9,98 10,02 1 £ u. darunter 1 engl. Pfund] 9,98 9,98 10,02

Estnische 100 estn. Kr.

Finnische 13““ 5,00 5,04

Französische 1100 Frs. 5,69 5,69 5,71

Holländische.. 198 181,99 13 131,99 132,51

Italienische: große Lire

8 1“ 1131b

5,63 5,67 2,48 2,50

S.S.50 SSo vwdoS

8 SI

.— SSCc SE

/

8* GUSU ½2S2

100 Lire u. darunt. 100 Lire 13,07 Jugoslawische 100 Dinar 5,63 Kanadischee l kanad. Doll. 2,48 Lettländische. .100 Lats Litauische: große. 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Polnische: große . 100 Zloty

100 Zloty u. darunt. 100 Zloty Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .100 Kronen 59,42 Schweizer: große. 100 Frs. 55,94 56,16

100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 55,94 56,16 Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 9,78 9,82 Türkische lItürk. Pfund] —1,89 1,91 Ungarische 100 Pengö

41,70 41,86 10,65 10,69 56,49 56,71

47,01

2Z . S.— —, bS

I“

2₰

.Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 1 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften, 1 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Alle Hruckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. AÄnderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher

Verbot, Zahlungen oder

bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ Steuerp

Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗] fahndungsdienstes sowie jeder andere straße 108, als Erben nach dem am leitung oder Grundbesitz haben, das Beamte der

Reichsfinanzverwaltung, 28. 8. 1988 verstorbenen Handels⸗

Ve 1 sonstige der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ vertreter Rudolf Marschell aus Bres⸗ Leistungen an die Steuerpflichtige zu verschaff bestellt ist, verpflichtet, die lau, 3. der Spar⸗ und Darlehenskasse in

‚werden hie erpflichtige, wenn sie im Inland Ober Thomaswaldau, Kreis Bunzlau, dert, unverzüglich spätestens innerhalb betroffen wird, vorläufig festzunehmen. vertreten durch ihren Vorstand, 4. der

gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

[30772] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme. Die Ehefrau Maria⸗Luise Maier eb. Moser, bisher Mitinhaberin einer Fischräucherei, geboren am 29. Oktober 1908 in Hamburg⸗Altona, zuletzt wohn⸗ haft in Hamburg⸗Altona, Eimsbütteler Straße 81, zur Zeit in Riga, schuldet

dem Reich eine 7 eichsfluchtsteuer von 1ℳ 16 719,—, die am 25. J

Juni 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat. .

Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften vom 8. 12. 1931 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 699) unter

sung der Abänderungen auf Grund der vom 23. 12. 1932 (R.⸗G.⸗ Bl. I S. 571, 572), des Gesetzes vom 18. 5. 1934 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 392), des StAnpG. vom 16. 10. 1934 § 43 Abs. 1 und 2 (RGBl. 1 S. 925, 941), des Ge⸗ sohes vom 28. 6. 1935 Art. 9 Abs. 6 b (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 844, 850), des Gesetzes vom 1. 12. 1936 § 28 Ziff. 70 b (R.⸗G.⸗ Bl. 1 S. 961, 975), des Gesetzes vom

wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. tgsetende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ üapbenen und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

und juristischen Personen, die im In⸗

Pland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

19. 12. 1937 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 1385)

eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstige Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung e Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ üllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehun oder der Steuergefährdung (8§ 996, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, we⸗ gen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und ö des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗

Wer seine ess vorsätzlich

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und sie gemäß § 11. Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vorschrif⸗ ten unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.

Hamburg⸗Altona, 22. August 1939.

Gesch.⸗Zeichen: 17/65.

Finanzamt Hamburg⸗Altona.

3. Aufgebote.

[30610) Sammelaufgebot.

Auf Antrag: 1. des Direktors Wal⸗ ther Becht in Tiefenfurt, Kreis Bunz⸗ lau, als Liquidator der offenen vern delsgesellschaft K. Steinmann, ebendort, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Schwidtal und C. A. Brüll in Görlitz, 2. des minderjährigen Wolfgang Mar⸗ schell in Breslau, Kürassierstraße 108, vertreten durch den Vormund, Steuer⸗ inspektor Willy Rieger in Breslau, Hochwaldstraße 42, und der Frau Theo⸗

dora Marschell in Breslau, Kürassier⸗

Gemeinde Heiligensee, Kreis Bunzlaäu, vertreten durch den Bürgermeister, 5. der Witwe Ida Fritsch geb. Knoppick in Bunzlau, Gnadenberger Straße 45, werden folgende Urkunden, Sparkassen⸗ bücher, Grundschuld⸗ und Hypotheken⸗ briefe aufgeboten: a) der Hypotheken⸗ brief der im Grundbuch von Tiefenfurt Bl. 82 in Abteilung III Nr. 5 für die jeßt in Liquidation befindliche im Han⸗ delsregister des Amtsgerichts Bunzlau eingetragene offene Handelsgesellschaft K. Steinmann in Tiefenfurt eingetragenen Hypothek von ursprünglich 3000 60 ℳ, jetzt noch 1800 6 Restbetrag; b) das auf den Namen der verehelichten Kauf⸗ mann Johanna Gerstmann lautende Sparkassenbuch Nr. 25 557 bei der Stadt⸗ und Kreissparkasse Bunzlau über 116,88 Rℳ; c) der Grundschuld⸗ brief der über die auf Ober Thomas⸗ waldau Bd. I Bl. 14 in Abt. III Nr. 16 für die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Ober Thomaswaldau, Kreis Bunzlau, eingetragenen Grundschuld von 12 000 6ℳ; d) das auf den Namen der Gemeinde Heiligensee, früher Kreis Sagan, jetzt Kreis Bunzlau, lautende Aufwertungsbuch Nr. 1003 der von

der Stadt⸗ und Kreissparkasse in Bunz⸗