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214 vom 14. September 1939. S. 6
8 24 * 2enarne,
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enossenschafts⸗ register.
Alfeld, Leine. [31874]
Am 7. September 1939 ist im Ge⸗ nossenschaftsregister Nr. 75 bei— der Elektrizitätsgenossenschaft Hörsum e. G. m. b. H. in Hörsum folgendes einge⸗ tragen worden:
Die Genossenschaft ist auf Grund des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 914) ohne Liquidation erloschen.
Amtsgericht Alfeld, Leine. Bautzen. (31876] Genossenschaftsregister Amtsgericht Bautzen, 10. August 1939.
In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden, daß der Uhna⸗Bolbritzer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Bolbritz — Blatt 62 des Genossen⸗ schaftsregisters — mit dem Kornhaus Bautzen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bautzen — Blatt 55 des Genossenschafts⸗ registers — zufolge der Generalver⸗ ö“ vom 28. November 1937 und 24. ovember 1937 ver⸗ schmolzen worden und daß die ver⸗ schmolzene Genossenschaft erloschen ist.
Bernkastel-Kues. [31877]
Im Gen.⸗Reg. 16, Noviander Spar⸗ u. Darlehnskassenverein e. Gen. m. u. H. gelten durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 6. 1. 1939 die neuen Einheitssatzungen.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma im Wochenblatt der Landes⸗ bauernschaft „Rheinland“.
Amtsgericht Bernkastel⸗Kues.
Brüx. [31878]
Amtsgericht Brüx.
Abt. 7. Brüx, den 16. August 1939. Aenderungen:
Gen.⸗R. III — 23—79 Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Langugest, Preschen und Briesen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Langugest bei Bilin. Ge⸗ löscht die Vorstandsmitglieder Gustav Gamlich und Johann Plachta. Einge⸗ tragen als Vorstandsmitglieder: Franz Hecker, Pensionist in Langugest, und
Max Sieber, Oekonom in Preschen.
Brüx. [31879]
Amtsgericht Brüx.
Abt. 7. Brüx, den 30. August 1939. Aenderungen:
Gen.⸗R. VII — 180 — 58 „GEDEKA“ Großeinkaufsgenossenschaft deut⸗ scher Kaufleute von Saaz und Um⸗ gebung, reg. Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Saaz. In der Hauptversammlung vom 21. Mai 1939 wurde die Abänderung des § 13 (Geschäftsanteile) der Satzung be⸗ schlossen. Der Geschäftsanteil beträgt 100,— Ht und muß sofort beim Ein⸗ tritt erlegt werden.
Gelöscht: die Vorstandsmitglieder Karl Hauptmann und Wenzel Nowak sowie die Prokura des Karl Ludwig. Einge⸗ tragen: Karl Ludwig, Direktor in Saaz, als geschäftsführendes Vorstandsmit⸗ glied, und Franz Eibert, Saaz, als Vorstandsmitglied.
Brüx [31880] Amtsgericht Brüx. Abt. 7. Brüx, den 30. August 1939. Aenderungen:
Gen.⸗R. XI = 72 „Geflei“ Genossen⸗ schaftliche Verwertung tierischer Nebenprodukte des Fleischergewer⸗ bes in Böhmen, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Tschernitz bei Görkau.
In der am 31. Juli 1939 stattgefun⸗ denen Generalversammlung wurde die Abänderung der § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 und 3, § 5 Abs. 1 der Statuten beschlossen: Die Firma lautet: „Gefltei“ Genossenschaftliche Ver⸗ wertung tierischer Nebenprodukte des Fleischergewerbes im Sudeten⸗ land, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Der Geschäfts⸗ anteil beträgt nunmehr Hℳ 24,—. Uebrige Abänderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.
Dresden. [31881]
Auf Blatt 312 des Genossenschafts⸗ registers, betr. Edeme Einkaufs⸗ und Lieferungs⸗Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Dresden, ist am 2. September 1939 folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lungen vom 6. Februar und 14. August 1939 ist die Satzung in den Bestimmun⸗ gen über die Firma (§ 1) und die Be⸗ rufung der Hauptversammlung (§ 26 Abs. 2) geändert worden. Abschriften der Beschlüsse befinden sich Blatt 60, 75 der Registerakten. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lamtet künftig: Edeme Großhandel, Einkaufs⸗ und Liefe⸗ rungs⸗Genossenschaft der Mecha⸗ niker, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Dresden, 8. Septbr. 1939.
Eger. Genossenschaftsregister Amtsgericht Eger. Abt. 8. Eger, den 15. August 1939. Gn.⸗R.
Veränderungen:
II 1. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein
Ffür Kirchsprengel Brand bei Tachau
registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung“ folgende Aende⸗ rung eingetragen:
Aus dem Vorstande ausgeschieden: Johann Weidl. In den Vorstand ge⸗ wählt: Josef Stich, Drechsler Kleinlandwirt in Brand 59. Das bis⸗
herige Vorstandsmitglied Josef Zwerenz
wurde zum Obmann gewählt.
Engen, Baden. [31883] Genossenschaftsregistereintrag zur Firma Bäuerliche Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft Zimmerholz e. G. m. b. H. in Zimmerholz: Die Firma ist in Landw. Ein⸗ u. Verkaufsgenossenschaft Zimmerholz bei Engen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, geändert. Neues Statut vom 2. April 1939. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes: 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Engen, den 29. August 193899. Amtsgericht. 1“
Guttstadt. [31885]
In unser Genossenschaftsregister wurde folgendes eingetragen:
Am 31. Juli 1939:
Gen.⸗Reg. 3 Volksbank Guttstadt e. G. m. u. H. in Guttstadt. Die Firma ist geändert in „Raiffeisenbank Guttstadt, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gutt⸗ stadt“.
Gen.⸗Reg. 5 Glottauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Glottau. Die Firma ist geändert in „Raiffeisenkasse Glottau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Glottau“.
Am 8. August 1939:
Gen.⸗Reg. 7 Heiligenthaler Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Heiligenthal. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Heiligen⸗ thal, eingetragene Genossenschaft mit ““ Haftpflicht in Heiligen⸗ thal.
Am 25. August 1939:
Gen.⸗Reg. 2 Arnsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Arnsdorf. Die Firma ist geändert in: „Raiffeisenkasse Arnsdorf, Ermland, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Arnsdorf“.
Gen.⸗Reg. 27 Kalksteiner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Kalkstein. Die Firma ist geändert in: „Raiffeisenkasse Kalkstein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Kalkstein“.
Amtsgericht Guttstadt, den 25. Auqgust 1939. Heilbronn, Neckar [31886] Amtsgericht Heilbronn a. N. Genossenschaftsregistereintrag vom 15. August 1939. 8
Gemeinnützige Siedelungsgenossen⸗ schaft Heilbronn eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Heilbronn. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 18. 6.1939 wurden die §§ 2 und 3 der Satzung (Gegen⸗ stand des Unternehmens und Mitglied⸗ schaft) geändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäfts⸗ betrieb innerhalb der Kreise Heilbronn⸗ Stadt und Heilbronn⸗Land beschränkt.
Kappeln, Schlei. [31887]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 19 ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Schwackendorf, eingetragen worden, daß der Gegenstand des Unternehmens ferner ist: Der Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse sowie die gemeinsame Maschinenbenutzung.
Kappeln, den 6. September 1939.
Das Amtsgericht.
Leitmeritz. Amtsgericht Leitmeritz, am 16. August 1939. Firmalöschung:
8 Dr VII 239. Gelöscht wurde im Genossenschaftsregister von Amts wegen nach §§ 2 u. 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesell⸗ schaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 die Genossenschaft Nordböhmische Spar⸗ und Eigen⸗ heim ⸗ Baugenossenschaft „Heim⸗ kultur“ registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Bodenbach, Bezirk Tetschen.
[31888]
Nürnberg. [31889] Genofsenschaftsregister.
Gn.⸗Rg. II. 20. Nkt. — 4. 9. 1939 — Dreschgenossenschaft Rengersricht e. G. m. b. H. in Rengersricht.
Die Genossenschaft ist gem. § 54 a Gen.⸗Ges. durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 24, Juli 1939 aufgelöst.
Nürnberg, den 8. September 1999.
Amtsgericht Registergericht.
831882]! Regensburg.
und
8⸗ und Staatsanzeiger Nr.
1“ [31890] In das Genossenschaftsregister wurde eute bei der Firma: „Spar⸗ und arlehenskasse Siegenburg eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Siegenburg eingetra⸗ gen: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 16. April 1939 wurde § 2 Abs. 1 des Statuts dahin abge⸗ ändert, baß Gegenstand des Untexneh⸗ mens der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse auch zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung ist. Regensburg, den 8. September 1939. Imtsgericht — Registergericht.
Salzw edel. [31891] Genossenschaftsregister Amtsgericht Salzwedel, 4. September 1939.
liche Spar⸗ und Darlehnskasse See⸗ benau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Seebenau. Durch Ge⸗ neralversammlungsbeschluß vom 16. 4. 1939 ist die Firmenbezeichnung ge⸗ ändert worden.
Singen. [31892] Genossenschaftsregister.
Genossenschaftsregistereintrag Band II. O.⸗Z. 8 bei der „Hausgemeinschaft ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Liquidation in Sin⸗ gen G. ..
Die Vertretungsbefugnis der Liqui⸗ datoren ist noch nicht erloschen, da das Genossenschaftsvermögen noch nicht voll⸗ ständig verteilt ist, wie sich nachträglich herausgestellt hat.
Singen a. H., den 7. September 19839.
Amtsgericht. II.
Wehlau, [31875]
Zweigstelle Allenburg.
Bekanntmachung. 8
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 3, Gr. Engelauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Gr. Engelau, folgendes ein⸗ getragen:
Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Gr. Engelau, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Gr. Engelau. Amtsgericht Wehlau, Zweigstelle Allen⸗
burg, den 6. September 1939.
Znaim. [31893 Genossenschaftsregister Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7, den 6. September 1939. Aenderung bei einer Genossenschaft:
Dr I 237. Im Genossenschaftsregister wurde bei der Genossenschaft Raiff⸗ eisenové zälozna v Mor. Krumlovs, reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Mähr. Kroman folgende Aenderung eingetragen: Zum kommissa⸗ rischen Verwalter der Genossenschaft wurde Wenzel Holonbek, Mähr. Kromau II/11, bestellt.
5. Musterregister.
[31894] ist ein⸗
Döbeln.
Im hiesigen Musterregister getragen worden:
Die Firma Rob. Tümmler, Döbeln, hat folgende Muster angemeldet: Nr. 655: 2 Möbelgriffe, Geschäfts⸗Nr. 916/917, 2 Möbelknöpfe, Geschäfts⸗Nr. 918/919, 2 Möbelschilder, Geschäfts⸗Nr. 920/921, 1 Glasknopf, Geschäfts⸗Nr. 922, pla⸗ stische Erzeugnisse, verschlossen, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 30. August 1939, vormittags 10 Uhr. Amtsgericht Döbeln, 8. September 1939.
Dresden. [31895]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 11 236. Firma Näser & Höhne, Militäreffektenfabrik in Dresden, ein Päckchen, offen, enthaltend drei Modelle von Miniaturschießschnur⸗Uhranhänger, Muster für plastische Erzeugnisse, Ge⸗ schäftsnummer 117, 118, 119, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 12. August 1939, vormittags 10 Uhr.
Nr. 11 237. Firma Aktiengesell⸗ schaft vorm. Seidel & Naumann in Dresden, ein Umschlag, offen, enthal⸗ tend ein Lichtbild, das einen Näh⸗ maschinenschrank in Gestalt eines Bauernmöbels zeigt, Muster für pla⸗ stische Erzeugnisse, Fabriknummer M. 365, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 17. August 1939, vormittags 11 Uhr.
Nr. 11 238. Kunstmaler Sergius Winkelmann in Dresden, ein Umschlag, versiegelt, angeblich enthaltend zwei Muster einer neuartigen Gestaltung von Kleidern bzw. Kleiderstoffen, Muster für Flächenerzeugnisse, Geschäftsnum⸗ mern 1 und 2, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 19. August 1939, vor⸗ mittags 9 Uhr. 1
Nr. 11 239. Grawepa Prägplakat⸗ und Kalenderfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dresden, ein Umschlag, offen, enthaltend einen Bier⸗ untersetzer, Muster für Flächenerzeug⸗ nisse, Geschäftsnummer 5, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. luguft 1939, nachmittags 13 Uhr. 1b
Nr. 11 240. Direktor Heinrich Kell⸗ ner in Dresden, ein Umschlag, offen,
5
Veränderungen: Gn.⸗R. 14 a Länd⸗
is ieder⸗ “]
gabe einer Sonnenuhr, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 4629/Ha, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 24. August 1939, vormittags
11 Uhr. 10 952. Firma Aktiengesell⸗
Nr. schaft vorm. Seidel & Naumann, auf zehn
Dresden: Verlängert bis Jahre.
Nr. 10 964. Fa. wie vorstehend: Ver⸗ längert bis auf zehn Jahre.
Nr. 10 970. Firma Haus Bergmann
Zigarettenfabrik Aktiengesellschaft in!
Dresden: Verlängert bis auf fünfzehn Jahre. Amtsgericht Dresden. Abt. II i.
Lörrach. [31702] Musterregistereintrag. M.⸗R. III/1272. Robt. Schwarzen⸗ bach u. Co., Weil am Rhein, 4 ver⸗ siegelte Pakete, Nrn. 43, 44, 45, 46, mit 175 Mustern für Seiden⸗, Kunst⸗ seiden⸗ und Baumwollstoffe, Paket 43, enthaltend die Druckdessins 11415, 11416, 11417, 11418, 11419, 11420, 11421, 11422, 11423, 11424, 11425, 11426, 11427, 11428, 11429, 11430 11431, 11432, 11435, 11436, 11437, 11439, 11440, 11442, 11443, 11444, 11445, 11446, 11447, 11450, 11451, 11452, 11453, 11454, 11455, 11456, 11458, 11460, 11461, 11462, 11463, 11464, 11465, 11467, 11468, 11469, 11470, 11471, 11472, 11473, Paket Nr. 44, enthaltend die Stickereidessins 7271, 7300, 7306, 7307, 7308, 7309, 7310, 7311, 7312, 7313, 73 7315, 7316, 7317, 7318, 7319, 7321, 7322, 7323, 7324, 7325, 7327, 7328, —7329, 7380, 7331, 7332, 7333, 7334, 7335, 7336, 7337, 7338, 7339, 7340, 7341, 7342, 7343, 73 7345, 7346, 7347, 7348, 350, 7351, 7352, 7353, Paket Nr. 45, enthaltend
11475, 11497,
7352, die Druckdessins 11434, 11523, 11538, 11553, 11557, 11560, 11561, 11572, 11580, 11582, 11593, 11594, 11595, 11599, 11600, 11601, 11614, 11623, 11626, 11633, 11635, 11638, 11639, 11643, 11651, 11653, 11657, 11663, 11664, 11665, 11668, 11672, 11674, 11676, 11684, 11686, 11691, 11692, 11696, 11702, 11703, 11704, 11707, 11712, 11722, 11726, 11727, 11729, Paket Nr. 46, enthaltend die Stickereidessins 7354, 7356, 7357, 7359, 7360, 7361, 7362, 72 7364, 7365, 7366, 7367, 7368, 7370, 7371, 7872, 7373, 2374, 7375, 7376, 7377, 7378, 7379, 7380, Flächenmuster, Schutzfrist 1 Jahr, angemeldet am 30. August 1939, 9,30 Uhr. Lörrach, den 7. September 1939. Amtsgericht. I.
2
7320, 7326,
2
2 —
4 .
12212 v 828 — — SS8
S. 9⸗0 .“
1 1
7. Konkurse und Vergleichsfachen.
Grifenhainichen. [32055] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Firma K. und W. Leppelmeier in Burgkemnitz ist am 11. September 1939, 10 ½ Uhr, Kon⸗ kurs eröffnet. Anmeldefrist: 7. Okto⸗ ber 1939. Termin zur Beschlußfassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die in §§ 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände am 6. Oktober 1939, 10 Uhr. Prüfungstermin: 20. Oktober 1939, 10 Uhr. Wer eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache besitzt oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an den Schuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung ver⸗ langt, dem Verwalter bis zum 7. Oktober 1939 anzeigen. Vor⸗ läufiger Konkursverwalter: Rechts⸗ anwalt Schoof, Gräfenhainichen. Amtsgericht Gräfenhainichen.
8685
Königsbe (Pr). [32056]
Ueber des deelaer der Königs⸗ berger Textilwarengesellschaft Ka⸗ tege G. m. b. H. in Königsberg (Pr), Kantstr. 9, ist am 8. September 1939, 10 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Justiz⸗ inspektor a. D. Hugo Lemke, Königs⸗ berg (Pr), Schrötterstr. 7. Anmelde⸗ frist bis 8. Oktober 1939. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am Mittwoch, den 11. Oktober 1939, 10 ½ Uhr, Zim⸗ mer 288. Allgemeiner Prüfungstermin am Mittwoch, den 18. Oktober 1939. 10 Uhr, Zimmer 288. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 8. Oktober 1939.
Amtsgericht Königsberg (Pr).
Berlin. „132057] Das Konkursbverfahren über das Vermögen des Wilhelm Hendrich in Berlin 0 112, Lenbachstr. 20, Inhabers einer Werkstatt für Elektrizitäts⸗ und Bahnbedarf in Berlin NO0 55, Prenz⸗ lauer Allee 34, ist infolge Schlußvertei⸗ lung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. . Berlin, den 6. September 1939. Amtsgericht Berlin, Abt. 352.
Breslau. 8 Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Willy Gulawsty in Breslau, Rosenthaler Straße 26, wird gemäß § 204 Konkurs⸗ ordnung eingestellt, da bei einem Be⸗ stande von 65,40 Rℳ und dem Fehlen sonstiger pfändbarer Vermögenswerte eine den Kosten des Verfahrens ent sprechende Konkursmasse nicht vor handen ist. (41 N. 15/38.) 8. Breslau, den 8. September 1939. Amtsgericht.
Halle, Saale. (32059]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Heimstättenbaubund, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Halle, S., in Liquidation wird auf Antrag des Konkursverwalters der auf den 21. Septemberx 1939 bestimmte allge⸗ meine Prüfungstermin auf den 30. November 1939, 9 Uhr, Zim⸗ mer 123, des unterzeichneten Gerichts, Adolf⸗Hitler⸗Ring 13, verlegt.
Halle, S., den 11. September 1939.
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Herrenberg. [32060] Amtsgericht Herrenberg.
In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Karl Wöllhaf, Maurer⸗
meisters, zuletzt in Herrenberg wohn⸗
haft, ist infolge eines von dem Gemein⸗
schuldner gemachten
Vorschlags zu einem
t Zwangsvergleich Vergleichs termin auf Freitag, den 22. Sep⸗ tember 1939, 15 Uhr, vor dem Amtsgericht anberaumt. Der Vergleichs⸗ vorschlag ist auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt.
Den 7. September 1939.
Landeshut, Schles. [32061] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Emil Elstuer in Landeshut i. Schles. wird wegen Be⸗ dürftigkeit eingestellt.
Landeshut i. Schles., 7. 9. 1939. Amtsgericht. Marienwerder, Westpr. [32062] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Wiens in Marienwerder wird auf
gehoben.
Marienwerder, den 5. September 1939.
Amtsgericht.
Neusalza-spremberg. ([32063] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Margarete von Schlie ben geb. Rauscher in, Taubenheim, Spree, Rittergut, ist neuer Wahl⸗ und Prüfungstermin auf den 27. 9. 1939, vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. N 9/39. “ Neusalza⸗Spremberg, 11. Sept. 1939. Amtsgericht.
Röbel. [32064] Beschluß. „Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Adolf Thiemann in Röbel, Inhaberin Josephine Thie⸗ mann in Röbel, wird auf deren Antrag eingestellt, nachdem sämtliche beteiligte Gläubiger ihre Zustimmung dazu erteilt haben. Röbel, den 8. September 1939. Amtsgericht.
Stettin. [32065] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhfabrikanten Paul Badeke, Alleininhaber der Firma Paul Badeke, Schuhfabrik, in Stettin, Barnimstr. 30, ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Stettin, den 9. September 1939.
Amtsgericht. Abt. 6.
Leipzig. 112 VN 5/39. Der Tischlermeister Albert Lösch in Leipzig 8 3, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 82 (all. Inh. einer im Handelsreg. nicht eingetr. Bau⸗, Möbel⸗ und Ladentischlerei, ebenda), hat durch einen am heutigen Tage eingegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens zur Abwendung des Kon⸗ kurses über sein Vermögen beantragt. Gemäß § 11 der Vergleichsordnung wird bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Vergleichsverfahrens der Wirt⸗ schaftstreuhänder Guido Müller in Leipzig C. 1, Hainstraße 16, zum vor⸗ läufigen Verwalter bestellt. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, am 11. September 1939.
Dresden. [32067]
In dem Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Karl Wölk in Dresden⸗A., Sedan⸗ straße 27, der Carolastraße 6 unter der Firma Wilhelm Wölk die Herstellung von Leder⸗, Filz⸗ und Phantasie⸗Haus⸗ schuhen betreibt, wird bekanntgemacht, daß die Ueberwachung zur Erfüllung des Vergleichs durch die A. Schneider Wirtschaftsberatun G. mI. b H. sm Dresden⸗A. 1, rager Str. 52, be⸗ endet ist.
Dresden, Abt. I f, 11. Sept. 1939.
Amtsgericht.
[32066]
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Berlin, Freitag, den 15. September, abends
—
—
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Berichtigung der Liste der Vermögensträger, in deren Ver⸗ mögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, in Nr. 206.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeits⸗ vermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung im Saarland, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im Memelland. Vom 14. September 1939.
Bekanntmachung über Bevollmächtigte der deutschen Ver⸗ rechnungskasse. b 1
Zw ite Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kredit⸗ wesen zur Einführung des Reichsgesetzes über das Kredit⸗ wesen in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.
Anoronung zur Regelung der Entschädigung für abgelieferte Fahrzeug⸗Kautschuk⸗Bereifungen. Vom 14. September 1939.
Anordnung 2 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Be⸗ wirtschaftung von Industriediamanten und Glimmer) vom 14. September 1939.
Bekanntmachung über des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 177.
die Ausgabe
Berichtigung.
In der in Nr. 206 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 5. September 1939 ver⸗ öffentlichten Liste der auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1333) bekanntgegebenen Vermögens⸗ träger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt II. (Gemischte Verbände) zu streichen:
VPVerein selbständiger Kaufleute von Osterode und Umgegend e. V., Osterode / Ostpr
Berlin, den 13. September 1939.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turneck.
BPerordnuunzgz zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Be⸗ rufsberatung und Lehrstellenvermittlung im Saarland, in der
Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im Memelland.
Vom 14. September 1939.
Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufs⸗ beratung und Lehrstellenvermittlung vom 5. November 1935 (Reichsgesetzbl. IS. 1281) § 3, in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung zur Ueberleitung der Arbeitslosenhilfe im Saarland vom 16. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 244) § 4, der Ver⸗ ordnung über die Eingliederung der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und über die Regelung des Arbeits⸗ einsatzes im Lande Oesterreich vom 20. Mai 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 591) § 2, der Verordnung über den Arbeitseinsatz in den sudetendeutschen Gebieten vom 27. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1514) § 2 und dem Gesetz übe; die Wieder⸗ vereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 559) § 4 wird verordnet:
In der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im
d Memelland gelten vom 1. Januar 1940 an:
1. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellen⸗ vermittlung vom 26. November 1935 (Reichsgesetzbl. 1. S. 1361) mit den Aenderungen der Verordnung vom 19. März 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 195) mit Aus⸗ nahme des § 1 Abs. 1 und des § 2 Abs. 2 und 4;
2. die Dritte Verordnung zur Durchführung des Ge⸗
setzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 23. Dezember 1937 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1413); 1u1“
3. die nachbezeichneten Vorschriften des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ losenversicherung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellen⸗
vermittlung:
a) über die Durchführung der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehr⸗ stellenvermittlung außerhalb der Reichsanstalt vom 30. November 1935 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 280) mit Ausnahme des § 4 Abs. 2,
b) über die Durchführung der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung vom 30. November 1935 (Deutscher Reichsanz. u. reuß. Staatsanz.
r. 280) mit Ausnahme des § 2 Abs. 5 und des § 3 Abs. 3, 3
e) über die Durchführung der gewerbsmäßigen
Arbeitsvermittlung für Artisten vom 30. No⸗ vember 1935 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 280),
d) über die Durchführung der gewerbsmäßigen Konzertvermittlung vom 28. Mai 1937 (Deulscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 121) mit den Aenderungen nach der Anordnung vom 30. März 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 80) und die Gebührenordnung für die Kon⸗ zertbesorgung durch gewerbsmäßige Konzertver⸗ mittler (Konzertagenten) vom 28. Mai 1937
8 vern Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.
r. 121),
e) über die Durchführung der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung vom 17. Januar 1938 (Deut⸗ scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 14).
§ 2
Einrichtungen, die in den im § 1 genannten Gebieten am 31. Dezember 1939 erlaubterweise nichtgewerbsmäßige Ar⸗ beitsvermittlung, Berufsberatung oder Lehrstellenvermittlung betreiben, dürfen nach diesem Feüpunt ihre Tätigkeit vor⸗ läufig weiterführen. Die nichtgewerbsmäßige Arbeitsver⸗ mittlung, Berufsberatung oder Lehrstellenvermittlung ist mit Ablauf des 31. März 1940 einzustellen, wenn nicht der Reichs⸗ arbeitsminister bis zu diesem Zeitpunkt auf Antrag gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufs⸗ beratung und Lehrstellenvermittlung vom 5. November 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1 einen Auftrag dazu erteilt hat.
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(1) Im Saarland, in der Ostmark, im Reichsgau Sudeten⸗ land und im Memelland darf vom 1. Januar 1940 an ge⸗ werbsmäßige Arbeitsvermittlung nur noch für Berufe aus⸗ geübt werden, für die der Reichsarbeitsminister auf Grund des Gesetzes über EE“ Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 5. November 1935 gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung zugelassen hat. Erlaubnisse zur gewerbs⸗ mäßigen Arbeitsvermittlung für Berufe, für die der Reichs⸗ arbeitsminister gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung nicht zu⸗ gelassen hat, erlöschen mit Ablauf des 31. Dezember 1939.
(2) Der Reichsarbeitsminister kann schon vor dem 31. De⸗ zember 1939 einzelnen Personen die Erlaubnis zur gewerbs⸗ mäßigen Arbeitsvermittlung entziehen, wenn sie die für die Ausübung der Arbeitsvermittlung erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit nicht besitzen oder wenn die Entziehung der Erlaubnis für die Regelung des Arbeitseinsatzes zweck⸗ mäßig ist.
§ 4
Personen oder Einrichtungen, die in den in § 3 Abs. 1 genannten Gebieten am 31. Dezember 1939 erlaubterweise gewerbsmäßige Artistenvermittlung, Konzertvermittlung oder Bühnenvermittlung betreiben, dürfen ihre Tätigkeit auch nach diesem Zeitpunkt ohne neue Erlaubnis vorläufig weiterführen. Die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung ist von diesen Per⸗ sonen oder Einrichtungen mit Ablauß des 31. März 1940 einzustellen, wenn ihnen nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine neue Erlaubnis auf Grund der Vorschriften zur Durchführung der gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung erteilt ist.
(1) Personen, deren Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Ar⸗ beitsvermittlung (Stellenvermittlung) auf Grund dieser Ver⸗ ordnung erlischt, kann der Reichsarbeitsminister aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz eine Beihilfe gewähren, wenn sie
a) infolge ihres hohen Alters oder aus anderen Gründen
ohne ihr Verschulden nicht mehr in der Lage sind, iijhhren Lebensunterhalt oder denjenigen ihrer Ange⸗
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hörigen, zu deren Unterhalt sie verpflichtet sind, in ausreichendem Maße zu bestreiten, oder b) durch das Erlöschen der Erlaubnis ohne ihr Ver⸗ schulden in eine wirtschaftliche Notlage geraten, oder c) Dienstverträge, die sie als Dienstberechtigte geschlossen hatten, oder Mietverträge über Räume, die sie für sich oder ihre Familie gemietet haben und zu deren Er⸗ füllung sie auch noch nach dem Erlöschen der Erlaubnis verpflichtet bleiben, nicht mehr erfüllen können, oder d) zur Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit einer Bei⸗ hillfe bedürfen. 1(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung, wenn in den in § 3 Abs. 1 genannten Gebieten ein gewerbsmäßiger Arbeitsvermittler (Stellenvermittler) schon vor dem 31. De⸗ zember 1939, aber iim Saarland nach dem 1. März 1935, in der Ostmark nach dem 20. Mai 1938, im Reichsgau Sudetenland nach dem 27. Oktober 1938 im Memelland nach dem 1. Mai 1939
infolge der veränderten Verhältnisse die Ausübung seines Gewerbes hat aufgeben müssen.
(3) Eine Beihilfe darf nur an Personen gewährt wer⸗ den, die der Gewährung einer Beihilfe würdig sind.
§ 6 Unter den in § 5 vorgeschriebenen Voraussetzungen kann
eine Beihilfe auch der Witwe oder unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen solcher gewerbsmäßigen Arbeitsvermittler ge-⸗ währt werden, die
im Saarland nach dem 1. März 1935,
in der Ostmark nach dem 20. Mai 1938,
im Reichsgau Sudetenland nach dem 27. Oktober 1938,
im Memelland nach dem 1. Mai 1939
verstorben sind und auf die bei ihren Lebzeiten diese Ver⸗ ordnung Anwendung gefunden hätte.
§ 7
(1) Die Beihilfe kann als einmaliger Kapitalbetrag (Kapitalbeihilfe) oder als Rente (Rentenbeihilfe) gewährt werden.
(2) Die Rentenbeihilfe kann auch für eine nur zeitlich beschränkte Dauer gewährt werden, wenn dies nach Lage der Dinge geboten ist.
(3) Kapitalbeihilfe und Rentenbeihilfe dürfen nicht nebeneinander gewährt werden. Jedoch kann in begründeten Fällen eine Rentenbeihilfe in eine Kapitalbeihilfe umge⸗ wandelt werden.
(1) Die Höhe der Beihilfe wird nach folgenden Richt⸗ linien festgesetzt:
.Die Grundlage bildet das Jahreseinkommen, das der Arbeitsvermittler aus dem Betriebe der gewerbs⸗ mäßigen Arbeitsvermittlung im Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor der Einstellung des Gewerbe⸗ betriebes erzielt hat (Jahreseinkommen). Für die Er⸗ mittlung des Jahreseinkommens ist allein das nige Einkommen maßgebend, mit welchem der Arbeits⸗ vermittler von der Steuerbehörde veranlagt worden ist.
. Die Kapitalbeihilfe darf in der Regel die Höhe des
hreseinkommens nicht überschreiten.
.Als Rentenbeihilfe wird jährlich ein Bruchteil des Jahreseinkommens gewährt.
.Im Rahmen der Richtlinien zu 1 bis 3 ist die Höhe der Beihilfe (Kapitalbeihilfe und Rentenbeihilfe) so festzusetzen, daß einerseits der Zweck, der mit der Ge⸗ währung der Beihilfe verfolgt wird, erreicht wird, andererseits aber dem Bedachten nicht mehr gewährt wird, als ihm nach der Lebenshaltung, die für ihn
. i88. 5 Jahreseinkommen angemessen war, und
naach seiner bisherigen Lebensführung zukommt.
(2) Unterhaltsberechtigte Angehörige dürfen bei der Fest⸗ setzung der Höhe der Beihilfe nur insoweit berücksichtigt wer⸗ den, als sie bisher aus dem Einkommen aus der gewerbs⸗ mäßigen Arbeitsvermittlung unterhalten worden sind oder hätten unterhalten werden können.
88 § 9
1(1) Die Beihilfe wird nur gah Fythas gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei demjenigen Arbeitsamt zu stellen, in dessen Bezirk der Arbeitsvermittler zuletzt seinen Geschäftssitz gehabt hat.
(2) Ueber den Antrag entscheidet der b. hg des Landesarbeitsamts, in dessen Bezirk der Arbeitsvermittler zuletzt seinen Geschäftssitz gehabt hat.
. 683) Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsamts kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides