Einfuhr⸗Nr. †
des Stat. Waren⸗ verzeichnisses
Einfuhr⸗Nr. des Stat. Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
von schlichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abgedreht, nicht verziert: aus Alabaster, kristallinischem Mar⸗ mor, auch künstlichem aus Serpentinstein
—: Randsteine für Bürgersteige aus Granit, an zwei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten schlicht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behauen
—: andere Steinmetzarbeiten aus Granit; Steinmetz⸗ arbeiten aus Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert: aus Alabaster, kristallinischem Marmor, auch künst⸗ lichem, aus Serpentinstein
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
Steinmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder vergoldet, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen: aus Alabaster, kristallinischem Marmor, auch künst⸗ lichem, aus Serpentinstein
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter
—: aus anderem polierfähigen Kalkstein als kristalli⸗ nischem Marmor, z. B. aus sogenanntem belgischen Granit
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer)
Künstlich gefärbte oder verzierte Glimmerplatten; ge⸗ schliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter bearbeitete Schieferplatten; bearbeiteter Tafel⸗ schiefer; anderweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohne Verbindung mit anderen Stoffen
Schiefertafeln (Schreibtafeln), auch in Rahmen aller Art; Schieferstifte Crees auch bemalt, mit Papier bezogen oder in Holz gefaßt
Waren ganz oder teilweise aus Lava, poröser oder dichter, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen
Bildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich der punktierten
(691 a/692 d) Steinwaren, nicht unter andere Nummern fallend:
(691 a/d) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme der Luxusgegenstände:
aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus polier⸗ fähigem Kalkstein, Serpentinstein
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen
aus Glimmer und Speckstein (Schmelztiegel aus Speck⸗ stein 725)
aus anderen Steinen
(692 21) in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen (ausgenommen Luxus⸗ gegenstände):
aus Glimmer (Isolationsgegenstände für die Elektro⸗ technik 912 F 6)
aus Speckstein
aus anderen Steinen; Polier⸗, Schleif⸗ usw. Steine der Nr. 695 in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen
Luxusgegenstände, nicht unter andere Nummern fallend, ohne oder in Verbindung mit anderen Stoffen
Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen
oder Metallhülsen
(694/5) Poliersteine, Schleif⸗ und Wetzsteine,
auch Probiersteine:
ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, Silizium⸗ karbid, Feuerstein oder Quarz
Schleifsandsteine und andere natürliche, auch künstliche (mit Ausnahme der in Nr. 694 genannten und der mit Stearin, Talg und dergleichen versetzten Polier⸗ steine); Feuersteine, zum Gebrauch vorgerichtet (Flintensteine), gehauen oder geschnitten; alle diese auch in Verbindung mit Holz oder Eisen; Schmirgel⸗ feilen und Schmirgelscheiben aus Holz mit auf⸗ geklebtem Schmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus Holz mit aufgeklebtem Sand oder Pulver von Feuerstein, Glas oder Schmirgel
Wärmeschutzmasse aus Kieselgur
Waren aus Zement oder mit Zement überzogenen Steinen, auch hohl oder gelocht, Cajalithwaren, mit Ausnahme der Schmelztiegel (725), sowie Tripolith⸗ waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen (ausgenommen: Ferrosilizium⸗, Silicoman⸗ gan⸗, Ferrochromformlinge)
(699 a/) Kalksandsteine, Schwemmsteine und sonstige aus Sand, Bimssand oder dergleichen mit Kalk oder Zement als Bindemittel hergestellte
Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, alle diese nicht gebrannt:
Schwemmsteine aus Bimssand (Bimsziegel) andere
(700/3) Waren aus Gips (Gipsguß), auch aus
einer Mischung von Gips mit Schwefel oder mit
Kreide und Leim oder mit anderen Zusätzen, auch
Formerarbeiten aus Schwefel (auch Spence⸗
metall), Kieselgur⸗, Kreidemasse oder Talk:
Ban und Bausteine, ungefärbt, auch mit Ein⸗
agen
andere ungefärbte Waren: auch Gipsformen mit Schwefeleinsatz
gefärbt, bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleichen getränkt [Elfenbeinmasse, Chromo⸗, Kallipasta])
WVaren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen,
8 sie nicht dadurch unter andere Nummern
allen
Schlacken, zu Bau⸗ oder Pflastersteinen geformt
(713/714 b) Mauersteine (Mauerziegel, Back⸗
steine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, ungebrannt oder gebrannt, unglasiert:
Hohl⸗, Lochsteine, Lochplatten und Formsteine, rauh
oder glatt
andere: rauh (Hintermauerungssteine), glatt (Ver⸗
blendsteine) 8 ““
Scheuerziegel (Putzsteine)
8 8
dem Vertragswerk am 12. Oktober 1925 ihren vollen
Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich
brennendem Ziegelton, glasiert
Klinker aller Art und mehr als 3 ecm dicke Pflaster⸗ platten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, ein⸗ farbig, unglasiert oder glasiert (mehrfarbige 728 b)
(717a/718) Dachziegel aus Ton, ungebrannt oder gebrannt:
unglasiert: Dach⸗ und Hohldachziegel
—: Dachpfannen und, Falzdachziegel 1
glasierte aller Art 8
—: andere Röhren: Röhrenformstücke
Waren aus gemeinem Steinzeug (mit Ausnahme der in Nr. 716, 728a und b genannten): Röhren, Röhrenformstücke, Sohlsteine, Senkkästen, Ausgüsse und dergleichen; Krippen, Viehtröge
—: Steine und Platten aller Art zu technischen Zwecken
—: Krüge und andere Gefäße zu Wirtschaftszwecken; Faß⸗ und Abzugshähne, Kühlschlangen, Pumpen und sonstige vorstehend nicht genannte Gegenstände zu technischen Zwecken
Feuerfeste Steine jeder Art (Schamotte⸗, Dinas⸗ und andere Quarz⸗, Bauxit⸗ und Magnesia⸗, Kohlenstoff⸗ steine für feuerfeste Ofenausmauerung), unglasiert oder glasiert: rechteckige bei einem Eigengewicht des Stückes von weniger als 5 Kilogramm —
—: rechteckige bei einem Eigengewicht des Stückes von 5 Kilogramm oder darüber; andere als rechteckige ohne Rücksicht auf das Eigengewicht des Stückes
Feuerfeste Erzeugnisse aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert: Schmelztiegel, Retorten, Muffeln, Kapseln, Röhren, Zylinder, Düsen und andere Hohlwaren; Platten und andere nicht als Steine zu bezeichnende geformte feuerfeste Erzeug⸗ nisse; Schmelztiegel aus Magnesiazement (Cajalith) oder Speckstein
Schmelztiegel, Düsen und andere Gegenstände aus Graphitmasse
Bauzierate (Knöpfe [Kapitäle], Gesimse, Friese, Ge⸗ länderteile, Bildwerke und dergleichen Verzierungen) aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert, auch mehrfarbig oder bemalt
Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, ein⸗ schließlich der Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, unglasiert oder glasiert, glatt oder ver⸗ ziert: einfarbig (ausgenommen über 3 em dicke Fd sters atsen aus Ton oder gemeinem Steinzeug
—: mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metall⸗ überzug; Klinker aller Art, mehrfarbig
Glatte, unglasierte Bodenplatten aus Ton oder ge⸗ frittetem Tonzeug, durch Zusammenpressen ver⸗ schiedenfarbiger Tonmassen mit Mustern versehen
aus 729 Wandbekleidungsplatten aus Ton
„Die Reichsstelle ist weiter zuständig für die Regelung der Ge⸗ winnung, Aufbereitung und Verteilung der nachstehend genannten Waren, während für die Regelung der Weiterverarbeitung dieser Waren und ihre Verteilung die Reichsstelle „Chemie“ zuständig ist:
224 G Kreide, weiße, rohe (auch grob gemahlen), auch gebrannt Strontianit (natürlicher kohlensaurer Strontian), auch gebrannt, auch gemahlen
728 b 7280
aus 2270
aus 232 a gepulvert oder gemahlen.
Berlin, den 15. September 1939.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
8½*
Angebot zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.
Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar⸗Serienbonds angeboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen Angebote auf die nachstehend aufgeführten fälligen Serien von deutschen Dollaranleihen:
Bezeichnung der Anleihen
1. 7 % Dollaranleihe der Stadt München von 1925/45 (Se⸗ 14“
. 6 ½ % Dollaranleihe des Bayerischen Staates von 1925/45 (Serienanleihe) ..
. 7 % Dollaranleihe der Stadt Dahsleteh von 1925/45 (Se⸗ rienanleihe) ..
Laut unserem Angebot vom 10. Oktober 1935 erhalten aus⸗ ländische Besitzer der hün ee. Schuldverschreibungen im Umtausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben
zur Rückzahlung fällig 1. August 1939
1. August 1939
Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: Drainröhren
Baryt, natürlicher schwefelsaurer (Schwerspat) auch
1. September 1939.
Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Se des Fülh für Stückes in Sperrmark.
Entsprechend dieser Regelung machen wir den inlän⸗ dischen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das gleiche Angebot, wobei — da nach der Devisengesetz⸗ gebung Sperrkonten für Inländer nicht in Frage kommen — an die Stelle der Zahlung auf Zwischensperrkonto die Aus⸗ zahlung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Ver⸗ fügung im Inland tritt; Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nach⸗ weis nicht erforderlich.
Zinsen werden vom mehr vergütet.
Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke beim Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere, Berlin, oder bei den Reichsbank⸗ anstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegenwertes einreichen.
Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 % und für Banken von —½ %% vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichsmarkgegenwertes für Private ¼½ % und für Banken 1 % des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Börsenumsatzsteuer, Porto⸗ und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.
Berlin, den 15. September 1939.
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
Zeitpunkt der Fälligkeit an nicht
1.“
über Veränderu ge für Zahnärzte und Dentisten. Vom 13. September 1939 — RSchz. 128/39 A —.
(zu vergl. die Bekanntmachung vom 5. Juni 1939 — RSch2Z 82/39 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 128 vom 7. Juni 1939, AN. 1939 S. IV 287).
Zufolge Einigung der Spitzenverbände der Kranken⸗ kassen ist nach § 17 Abs. 3 der Verordnung über die Zu⸗ lassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 27. Juli 1933 (RGBl. I S. 541) in der Fassung der Fünften Verordnung vom 12. Januar 1938 (RGBl. I S. 29) für die gesetzliche Amtsdauer mit Wirkung vom 13. September 1939 bestellt:
1. als ehrenamtlicher Vertreter der Krankenkassen Direk⸗ tor Dr. Oberwinster in Essen, Ottilienstr. 5, an Stelle des Direktors Dr. Reermann in Essen;
2. als stellvertretende ehrenamtliche Vertreter der Kran⸗
kenkassen a) Büroleiter Gustav Herms in Berlin W 35, Bülowstr. 22, . b) Geschäftsführer Wilhelm Weinberger in Berlin SW 68, Jerusalemer Str. 44/45. Berlin, den 13. September 1939.
Der Präsident des Reichsversicherungsam v Z““
Bekanntmachung.
Die am 15. September 1939 ausgegebene Nummer 178
des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über Familienunterstützung bei Räumung oder Freimachung von gefährdeten Gebieten oder Wohngebäuden im Fen des besonderen Einsatzes der Wehrmacht (Räumungs⸗
amilienunterstützungsverordnung — Räumungs⸗FUB —). Vom 1. September 1939. —
Verordnung zur Durchführung der Kriegswirtschaftsverord⸗ nung. Vom 4. September 1939.
Verordnung zur Aenderung des Luftschutzgesetzes. 8. September 1939.
Verordnung zur 9. e 1939.
weite Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes. Vom 13. September 1939. “ 8 1
Dritte Anordnung über die Ernennung der Beamten der all⸗ gemeinen und inneren Verwaltung und die Beendigung des Be⸗ amtenverhältnisses. Vom 13. September 1939.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Ernen⸗ nung der Beamten der 1“ und die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Vom 18. September 19039.
„Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsver⸗ mittlung, Berufsberatung und “ im Saar⸗ land, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im Memel⸗ land. Vom 14. September 1939.
Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 16. September 1939. MRNeichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.
Vom
Ergänzung des Ostmarkgesetzes. Vom
Handelsteil.
Die Handelsbeziehungen zwischen
Deutschland und der UdSSR.
„Im Wochenbericht des Bnstitnss für Konjunkturforschung vom
15. September (Verlag: Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg) wird eine Darstellung der Handelsbeziehungen zwischen Deutsch⸗ land und der UdSSR gegeben, der wir u. a. folgendes entnehmen: Das am 19. gaga d. . zwischen 8.e; und der UudSSR abgeschlossene Handels⸗ und Kreditabkommen 8 dem Warenaustausch der beiden Länder einen neuen Auftrieb geben. Die räumlichen Gegebenheiten und die großen wirts 8 ichen Ergänzungsmöglichkeiten bildeten seit sthe eine besonders Wünstige Grundlage des deutsch⸗sowjetischen Handelsverkehrs. chon vor dem Eeb war Deutschland der bei weitem . Handelspartner Rußlands. Der Ausgangspunkt für die handels⸗ Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern in der achkriegszeit bildete der Rapallovertrag vom 16. April 1922 der auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung beruhte. Die natür⸗ liche wirtschaftliche Verbundenheit der Länder fand 8d8g 8 1 usdruck,
.
Zuge dieser Entwicklun
durch das die damals von aller Welt boykottierte UdSSR zum ersten Male als eee iger Handelspartner anerkannt wurde. Nach Abschluß dieses Vertrags nahm der Handelsverkehr zwischen der Sowjetunion und Deutschland rasch zu. Nachdem 1926 und 1932 verschiedentlich Kreditabkommen geschlossen wurden und das Reich eine Ausfallbürgschaft von schließlich 70 % übernahm, er⸗ reichte der deutsch⸗sowjetrussische Handelsverkehr Höhepunkt. Seitdem ging der Warenaustausch stark zurück. Am 9. April 1935 kam zwar ein neues Kredit⸗ und Lieferungsabkommen über 200 Mill. Kℳ zum Abschluß. Die von diesem Kreditabkommen 1 Wiederbelebung des gegenseitigen Handels traf jedoch nicht ein.
Die Ausfuhr deutscher Waren nach der Sowjetunion, die in
den besten Jahren des „Rußland⸗Geschäfts“, d. h. 1931 und 1992 eine Höhe von 763 bzw. 626 Mill.
7ℳ erreicht hatte, betrug in Jahre 1938 nur noch 32 Mill. ℳ und im ersten eeeh 1939 einschl. der Ostmark und des Sudetenlandes 16 Mill. KR ℳ. Im
hat die UdSSR als Fesa Meheet für deutsche Erzeugnisse stark an Bedeutung verloren: im Jahre 1931 gingen etwa 8 % und im Jahre 1932 sogar fast 11 % der deut⸗
ngen in der Besetzung des Reichsschiedsamts 38
8
— schen Gesamtausfuhr
nissen der beiden Länder keineswegs entspricht.
Aegypten(Alexandrien
England (London).. Estkand
Finnland (Helsingf.)
Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen)
Fran Friu (Reykjavik).
. Litauen (Kowno / Kau⸗
Norwegen (Oslo) 28
8 . eean Schweden (Stockholm Schweiz (Zürich,
Verein. Staaten von
England, Aegypten, Südafrik. Unton Freankreich.
Britisch⸗Indien. 8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr
216 vom 16. September 1939. S. 3
nach der Sowjetunion, im Jahre 1938 agegen nur 0,6 %. Hand in Hand mit der Ausfuhr ist auch die Einfuhr Deutschlands aus der UdSSR auf einen Stand abge⸗ sunken, der den tatsächlichen Austauschmöglichkeiten und Bedürf⸗ Diese Schrump⸗ fung des beiderseitigen Handels hat mehrere Ursachen, die einmal mit dem Entwicklungsgang in der Wirtschaft der UdSSR zu⸗ sammenhängen; auch der Wettbewerb der anderen Industrieländer
auf dem sowjetrussischen Markt spielt eine Rolle, und schließlich
war die UdSSR auch aus devisenpolitischen Gründen 1en eeg bestrebt, ihre Ausfuhr nach Ländern, die wie Deutschland eine Devisenzwangswirtschaft haben, nur in dem Umfang zu halten, in
dem die Ausfuhrerlöse dort für Zahlungen benötigt wurden. Die Folge dieser Entwicklung war, daß der Anteil Deutschlands am
Außenhandel der Sowjetunion in den letzten Jahren stark zurück⸗
gegangen ist. Deutschland, noch vor wenigen Jahren der wichtigste Lieferant und nächst Großbritannien auch der wichtigste Kunde der UdSSR, stand in den ersten neun Monaten 1938 unter den Bezugsgebieten der Sowjetunion erst an sechster und unter den sowjetrussischen Absatzgebieten an vierter Stelle.
Ueber Struktur und Aussichten des gegenseitigen Warenaus⸗
tausches sagt das Konjunkturinstitut u. a.: Der deutsche Handels⸗
8 Stärkung der deutschen Erdölversorgung. Durch den raschen Vormarsch in Galizien fielen die pol⸗ nischen Erdölvorkommen in den Bezirken Jaslo, Drohobycz und Boryslaw in unsere Hände. Angesichts der großen Rolle, die die Motorisierung im modernen Krieg spielt, ist dieser Verlust für
Polen ebenso empfindlich und schwerwiegend wie er andererseits
für Deutschland eine spürbare Entlastung in der Erdölversorgung darstellt.
stant gesamte Erdölförderung Polens stellte sich in den beiden letzten Jahren auf rund 500 000 t Rohöl jährlich. Damit stellte Polen etwa 6 % der Gesamterdölförderung Europas. Die er⸗ tragreichsten Erdölgebiete liegen zwischen Drohobycz und Boryslaw südöstlich von Lemberg, während das Erdölvorkommen bei Jaslo geringer ist. Das dritte Erdölvorkommen bei Stanislau schließlich bringt, verglichen mit Drohobyecz und Jaslo, sehr kleine Erträge. Die Gesamtrohölförderung des Jahres 1938 von 507 000 t verteilt sich mit 325 000 t auf das Drohobyczer Revier, mit 136 000 t auf das Gebiet von Jaslo und mit 46 000 t auf die Erdölvorkommen bei Stanislau. 8
Die Raffinerie⸗Ausbeute des polnischen Erdöls ergab im Jahre 1938 rund 100 000 t Benzin, 141 000 t Petroleum, 91 000 t Gas und Heizöl, 47 000 t Schmieröl, 4000 t Fette und Vaseline,
23 000 t Paraffin und 57 000 t Asphalt, Petrolkoks und andere
Erdölerzeugnisse. Zu den rund 100 000 t Benzin kommen noch 40 000 t, die aus Erdgas gewonnen werden, so daß sich die ge⸗ samte polnische Benzinerzeugung auf jährlich 140 000 t stellt, eine Ziffer, die ohne Zweifel noch steigerungsfähig ist. Auch die polnische Erdgas⸗Gewinnung ist recht bedeutend, sie stellte sich im Jahre 1938 auf 586 000 000 chm, die bereits dem entralen Industriegebiet bei Sandomir zugeleitet werden können. ie Gewinnung von Erdwachs, das für ganz Europa nur in dem ”8 Gebiet gefunden wird, ist für die Produktion von Kerzen, Schuhkrem und Bohnerwachs wichtig.
In Perlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
16. September Geld Brief
15. September Geld Brief
1 ücvpt. Pfd. — 1 Pav.⸗Pes. 0,570 1 austr. Pfd. — 100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M 100 Frces. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll.] 100 Lats 100 Litas 100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen
100 Zloty 100 Escudo
und Kairo) .. Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)... Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.)
9 0,574
42,64 0,130
42,76 0,132
42,68 0,130
3053
3,047 48,15
48,05
3,047 48,05
62,44 5,045 2,353
132,17
14,28
35,96
13,09 0,569
5,694 48,75 41,94
62,56 5,055
2,357 132,43 14,30 36,04
13,11 0,581
5,706 48,85 42,02 10,69
(Reval / Talinn).. 62,44
5,045 2,353 132,17 14,28 35,96
13,09 0,579
5,694 48,75 41,94 10,67
Holland (Amsterdam und Rotterdam)..
eran)...
Italien (Rom und
Mailand). 1 Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga)..
SIZ111“ Feebatg (Luxem⸗ urg) 6 “ on 8 — 88 56,59 56,71 Peahen. (aaseg9, attowitz, Posen). — —
hg pole 9,261 9,279 umänien (Bukarest) — — 100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
59,29
56,19 8,591
59,41
56,31 8,609
59,29
56,14 8,591
59,41
56,26 609
und .
Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.)
Thrs 1882 0,899 0,901 2,491 2,495
— +₰ 1,978 1,982 0,899 0,901
Amerika (New York) 2,491 2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
„ 2292 6 660 899 —20
Australien, Neufeeland 8;
T111ö6“
Polen
mineralische Rohstoffe ausführen, an denen Deutschland
verkehr mit der UdSSR wird nach wie vor durch den Austausch der industriellen Fertigwaren gegen Rohstoffe und Halbfabrikate gekennzeichnet. Die deutsche Ausfuhr besteht fast ausschließlich aus typischen Produktionsgütern, die Einfuhr dagegen setzt sich zu 95 % aus industriellen Rohstoffen zusammen. Bau⸗ und Nutzholz, Mineralöle, Manganerze, Phosphate, Flachs und Felle zu Pelz⸗ werk spielen dabei die Hauptrolle. Bei Erwägung über die künftigen Absatzmöglichkeiten für deutsche Waren in der UdSSR darf man nicht außer acht lassen, daß die Sowjetunion nicht mehr ein ausgesprochenes Agrar⸗ und Rohstoffland ist, sondern ein Land, das bereits einen großen Teil seines Bedarfs an industriellen Erzeugnissen aus eigener Produktion deckt, ja darüber hinaus sogar auf manchen Industriegebieten, wie z. B. bei Textil⸗ waren 8 Kraftfahrzeuge zur Ausfuhr übergegangen ist. Ein größerer Absatzspielraum in der UdSSR dürfte daher zunächst nur für Produktionsgüter vorhanden sein, vor allem sr die deutschen Maschinen und Ausrüstungen. Im Austausch gegen vervollkommnete, hochwertige Industrieerzeugnisse kann die Sowjetunion vor allem landwirtschaftliche, Fe. * ange hat. Die Produktionsmöglichkeiten der Sowjetunion auf diesen Gebieten sind noch sehr groß.
Auskunft über erteilte aeZ Eine grundsätzliche Entscheidung des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung.
Nach einer gvundsätzlichen Entscheidung des Reichskommissars für die Preisbildung ist es an lchrbin⸗ b daß ein Lieferer, der seine Preise erhöht hat, auf Wunsch des Ab⸗ nehmers diesem eine Abschrift der betreffenden Ausnahme⸗ bewilligung und nicht nur das Aktenzeichen dieser Entscheidung mitteilt. Sollte der Abnehmer dies verweigern, so besteht der be⸗ gründete Verdacht eines Verstoßes gegen die Preisvorschriften. Es wird daher in derartigen Fällen die zuständige Preisüber⸗ wachungsstelle von dem Verhalten des Lieferers zu benachrichtigen sein. (III 109 — 10 887 vom 6. September 1939.)
Deutsch⸗niederländischer Verrechnungsverkehr wird wie bisher weitergeführt.
Die vor einigen Tagen durchgeführten üblichen Besprechungen der deutsch⸗niederländischen Regierungsausschüsse ergaben Ueber⸗ einstimmung darüber, daß der deutsch⸗niederländische Ver⸗ rechnungsverkehr auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen in der bisherigen Weise durchgeführt werden soll. Beide Regierungen sind sich weiterhin darüber einig, daß der sogenannte Verrechnungs⸗ rückstand so schnell wie möglich verringert werden müsse. Hin⸗ Phn der Feststellung der Zahlungswertgrenzen wurde eine neue Regelung getroffen. 3
Die Fethandeon en haben gezeigt, daß es trotz der augen⸗ blicklichen besonderen Ka. Föglich ist, den Handelsverkehr zwischen Deutschland und seinen neutralen Handelspartnern auch künftig durchzuführen und den beiderseitigen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
s
15. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 9,83
2,485 2,485 0,542 7,73 42,63 0,115 71,61
48,00 9,83 9,83 5,00 5,59
132,04
88 2,24
16. September 8 Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22
[1 Stück 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 9,83 9,87
1 Dollar 2,485 2,505 1 Dollar 2,485 2,505 1 Pap.⸗Peso] ÿ0,542 0,562 1 austr. Pfd. 7,73 77111 100 Belga 42,59 42,77 1 Milreis 0,115 0,135 100 Rupien 71,61 71,89
100 Leva — — 48,00 48,20
Sovereigs.. - 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars Aegyptische .„ 7 Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Australische.. Belgische.. Brasilianische .. Brit.⸗Indische.. Bulgarische.. v,nII“ Englische: große.. 1 £½ u. darunter EStt anwah .„22275„
9,87
2,505 2,505 0,562 7,77
42,81 0,135
71,89
4820 987 9,87
5,04 5,61 132,56
13,13
„ 29„ 90 9 59 5
ranzösische.. Holländische. Italienische: große
100 Lire u. darunt.
ugoslawischee .. asch ö“ etkländische..
Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische.. Polnische: große.. 100 Zloty u. darunt. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwedische.. weizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union.. Türkische. Ungarische...
100 Krolen
1 engl. Pfund] 9,83 9,87
1 engl. Pfund] 9,83 9,87
100 estn. Kr. — —
100 finnl. M. 5,00 5,04
100 Frs. 5,59 5,61
100 Gulden [132,04 132,56
100 Lire — —
18 Lire 13 % 13,13 88 00 Dinar †. 5, 62* 1 kanad. Doll. 29 3 88
100 Lats — — — 100 Litas — 100 Litas 41,70 41,70 41,86 100 lux. Fr. 10,65 10,66 10,70 100 Kronen 56,49 56,71 100 Zloty — — 100 Zloty — — 100 Lei — —
100 Lei — —
100 Kronen 59,18 59,42 100 Frs. 56,09 56,31 100 Frs. 56,09 56,31
1 südafr. Pfd. 9,83 9,87
1 türk. Pfund 1,89 1,91
100 Pengö
1 Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes (ois Prh 83 16. September 1939. e Preise verstehen b in Deutschland fü mpte L sichns 188⸗ein hugse “ Originalhüttengluminium, desgl., in Walz⸗ oder Drahtbarre
9 % 22432—9 0 0
ℳ für 100 kg
Reinnickel Püüggigh Negalas . „ einsilber.
Die Elektxolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Glektrol Fißfehnrhs stellte sich ehe PAliner Meldutcas des 28. N. B.“
zü 19⸗ ee auf 61,50 Rℳ (am 15. September auf 61,50 Rℳ) ür 10
4,205
Berliner Börse am 16. September.
Die Wochenschlußbörse eröffnete in freundlicher Haltung. Nach den Geldbeschaffungsabgaben der letzten Tage machte sich heute eine gewisse Reaktion bemerkbar, die einesteils durch das Nachlassen des Verkaufsdrucks, zum anderen aber auch durch Käufe der Bankenkundschaft bedingt wurde. Namentlich die in letzter Zeit stärker in Mitleidenschaft gezogenen Papiere waren vielfach gut erholt. Von den im Schwankungsverkehr notierten Papieren hatten 29 höhere, 10 niedrigere und 11 unveränderte Kurse aufzuweisen. Nicht notiert wurden 23 Werte.
Am Montanmarkt erholten sich Verein. Stahlwerke und Hoesch zunächst um je ½, Klöckner und Rheinstahl um je ½¼ %. Nur Harpener waren auf Zufallsangebot um 1 % gedrückt. Braunkohlenwerte lagen wiederum sehr ruhig; Deutsche Erdöl gewannen 1, Bubiag ¹/½ %.
Von Kaliwerten sind Salzdetfurth mit +† 2 und Wintershall mit +† 1 ¼, von chemischen Papieren Schering mit +† 2 ¹¼ und Rütgers mit † ½ % hervorzuheben. Farben stellten sich auf unv. 155 %. Fast ausnahmslos höher eröffneten Elektro⸗ und Versor⸗ gungswerte unter Führung von Schles. Gas (+ 2), Siemens (+ 1 ¼) und EW Schlesien (+ 1 ¾¼4 %). Sonst mit auffälli⸗ geren Fee serungen noch zu nennen: Zellst. Waldhof mit + 2 %, Schultheiß mit +† 2, Junghans + 1 ¼, Hotelbetrieb und Westdtsch. Kaufhof mit je † 1 ¼ und Aschaffenburger mit + 1 ⅛ %. Schwächer lagen andererseits Allgem. Lokal u. Kraft (— 2 .¼), Süddtsch. Zucker (— 2) und Felten (— 1 ½ %).
Im Börsenverlauf war der Grundton weiterhin fest. Es machte sich seitens der Bankenkundschaft und des berufsmäßigen Börsenhandels Kaufinteresse geltend. So stiegen Daimler um ½, AEG und Mannesmann um ¾, Conti Gummi um 1, Gesfürel um 1 ⁴, Ilse Genußscheine, Bemberg, Berger und Rheinmetall⸗ Borsig um je 1 ½ % und Siemens um 2 %. Farben notierten 155 ¾¼.
Am Börsenschluß waren die Kursveränderungen nur gering. Vereinzelt traten unbedeutende Rückschläge ein, so in Mannes⸗ mann, die um ⅞l und Wintershall, die um ¼ % nachgaben. Andererseits wurden BMW um ⁄ und Hotelbetrieb um ½ % heraufgesetzt. Farben schlossen zu 155 ⁄.
Von den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien gewannen Deutsch⸗Asiatische 12 Rℳ. Bei den Hypothekenbanken büßten Süddtsch. Boden⸗Credit gegen die Notiz vom 9. d. M. 1 % ein.
Am Markt der Kolonialwerte wurden Otavi Minen um 2 ℛℳ heraufgesetzt, wobei Zuteilung erfolgte.
Bei den Industriepapieren wurden zahlreiche Werte um 3 % heraufgesetzt, darunter Chemische Werke Albert, Lindes Eis,
eine & Co. sowie Mühle Rüningen — letztere unter Zuteilung. Im gleichen Ausmaße rückgängig waren Balcke Maschinen, Gebr. Stollwerck, beide bei Repartierung, Stettiner Oel und Reinecker. „ Am variablen Rentenmarkt notierten Reichsaltbesitz unver⸗ ändert 131 %¼.
Die Gemeindeumschuldungsanleihe wurde mit unv. 93 % festgesetzt. 1—
Am Kassarentenmarkt verlief das Geschäft sehr still. Es waren keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Pfandbriefe, Liquidationspfandbriefe, Kommunal⸗ obligationen, Stadt⸗, Provinz⸗, Reichs⸗ und Länderanleihen. Auch in Industrieobligationen waren die Wertschwankungen gering.
Steuergutscheine I und II blieben unverändert.
Am Geldmarkt trat eine weitgehende Entspannung ein, so daß die Sätze für Blankotagesgeld um ¼ auf 2 8% bis 2 % % ermäßigt werden konnten.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich der Schweizer Franken auf 56,25 gegen 56,20, der Yen auf 0,57 gegen 0,58 und der Belga auf 42,68 gegen 42,72.
Wirtschaft des Auslandes.
Dänemarks Ausfuhr in den ersten Monaten 1939.
Kopenhagen, 15. September. Dänemarks landwirtschaftlicher Export in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres er⸗ brachte einen Ueberschuß von rund 48 Mill. Kronen. Der Gesamt⸗ wert der Ausfuhr stellt sich für diese Zeit auf etwa 650 Mill. Kronen gegen 643 Mill. Kronen in der gleichen Zeit des Vor⸗ jahres. Die Zunahme beruht im wesentlichen auf einer Preis⸗ erhöhung für Speck, geschlachtetes Rindvieh, Pferde und Eier. Butter und Schweinefett gingen im Preis zurück. Der große Exportüberschuß hat seine Ursache in der dank der Rekordernte von 1938 stark verminderten Rohstoffeinfuhr.
“
II —8b. 8 ¹ X8 „ 11.“ 1““ Stand der wichtigsten Aluslandswährungen an der Rigaer Börse.
Riga, 15. September. Im Zusammenhang mit der Lösung der lettischen Währung vom englischen Pfund wurden an der Rigaer Börse die wichtigsten Auslandswährungen jetzt zu folgen⸗ den Verkaufskursen gehandelt: Amerikanischer Dollar = 5,45, englisches Pfund = 21,91, 100 H. ℳ = 205,91, 100 französische
ranc = 12,51, 100 Schweizer Franken = 123,25, 100 Lire = 28,56, 00 Schwedenkronen = 130,00 Lat. Die Börsennotierung für den polnischen Zloty war gestrichen.
Bekanntlich hat auf Grund des neuen Gesetzes die Lettland⸗ Bank für einen Kurs der lettischen Währung Sorge zu tragen, der der Kaufkraft und den volkswirtschaftlichen “ Lett⸗ lands entspricht. Diese Ermächtigung der Lettland⸗Bank tritt in Kraft, sobald im Kursverhältnis zwischen dem amerikanischen Dollar, dem englischen Pfund und der Schwedenkrone sich Schwan⸗ kungen geltend machen, die 5 % des Kursverhältnisses vom 29. 9. 1936 übersteigen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ EIWIWertpapiermärkten. 1 Devisen.
Danzig, 15. September. (D. N. B.) Fendon “ 1 Pfund Sterling...
S *
Geld
/ —,—
erlin. 100 RM (verkehrsfrei). Warschau 100 Zloty (verkehrsfrei) Paris.. 100 Franken.. Zürich. 100 Franken
rüssel.. . 100 Belga. msterdam. 100 Gulden tockholm.
100 Kronen Kopenhagen
100 Kronen Osko 8 100 Kronen. New York (Kabel). 1 USA⸗Dollaxk.. 5,289 Mailand 100 Lire (verkehrsfrei) 27,79 Prag, 15. September. (D. N. B.) Amsterdam 15,55, Berlin —,—, Zürich 658,50, Oslo 861,00, Kopenhagen 565,50, London 115,50 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,232 Paris 65,65 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgra 66,00, Danzig —,—, Warschau 552,18 *). 8 8 *) Für innerdeutschen Verrechnungsverkeh
1¹9,22
90,62 280,65 125,90 102,04 120,17
% 9„ „ „ „ ⸗ ⸗
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