1939 / 222 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

- Heutiger Voriger

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Heutiger Voriger

[Heutiger Voriger 8

1.7 s74 b

92

Temvelhofer Feld. Teppich⸗Wke. Bln.⸗ Treptow A.⸗G.. Terrain Rudow⸗ Johannisthal. do. Südwesten 1L. Thale Eisenhütte. Thür. Elektr. u. Gas Thür. Gasgesellsch. Triumph⸗Werke.. v. Tuchersche Brau. Tuchfabrik Aachen Tüllfabrit Flöha..

25

——V822‚gq2A ²

Anion, F. chem. Pr.

Veltag Velt. Ofen u. Keramik..

Venus⸗Werke Wir⸗ kerei u. Strick. N * für 8 Monate

Verein. Altenburg.

8 bliitt 8

38 1

5 b 8

85 8 * 2

u. Strals. Spielf. 8/ 3

do. Baubzner Pa⸗ vierfahrit. do. Berliner Mör⸗ telmwerke.. bo. Böhlerstahlwke RM per Stülch

10 ffrs. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG do. Deutsche Nickel⸗

werke 163 b 137 b Br

do. Glanzstoff⸗ Fabriken8. do. Gumbinner

Maschinenfabr.. T5 b

do. Harzer Port⸗

land⸗Cement... do. Märk. Tuchfabr. do. Metallwaren

Haller, j.: Hallerwk. 92,25 b

do. Stahlwerke... do. Trikotfab. Voll⸗ I“ do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werke... C. J. Vogel Draht⸗

u. Kabelwerke . 1538 b

Wagner n. Co. Maschinenfabrik, j.: Maschinenfabr. Wagner⸗Dörries. Wanderer⸗Werke. Warstein. n. Hrzgl.

Wasserwerk. Gelsen⸗ h kirchen . Wenderoth pharm.

eutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. 1 Ablösungsschd.

5 % Gelsenkirchen Bergwerk

4 ½% Fried. Krupp RM⸗ Anleihe 1936 . . . . ...

5 % Mitteldeutsche Stahl RM⸗Anl. 1936

4 ½ % Vereinigte Stahl RM⸗ Anleibe .

Accumulatoren⸗Fabrik... Allgemeine Elektricitäts⸗

““ Aschaffenburger Zellstoff ..

Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Vemberg. Julius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei.... Buderus Eisenwerke

Charlottenburger Wasser⸗

werte Chem. von Heyden.. Continentale Gummiwerke

Daimler⸗Benz.. V“ ö“ Telegr... Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdrl . Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel... Christian Dieriig . Dortmunder Union⸗Brau.

Eintracht Braunkohle... Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr.⸗Werk Schlesien. Elektr. Licht und Kraft.. Engelhardt⸗Brauereikü..

J. G. Farbenindustri...

Sehenge Pagter elten u. Guilleaumeü...

& f. elektr. Unternehm. Ludw. Loewe u. Co. Th. Goldschmiddtdet

Eee Elektrizität.. arburger GSummi. Farsener Bergbau.. Hoesch⸗KölnNeuessen, jetzt:

Hoesch A.⸗ GS.. ..

53 % B

100,25 b

136 b G

105,75 b

154,5 b Schl.⸗Holst. Eisen 4 845b 150,5 b

55 b Gr

154,5 b 83,56b 151 G

abschlüsse 30;

d. .h. Braunkohlen.. Westdeutsche Kauf⸗ EEEEEö“ 78 b B r Westfälische Draht⸗ industrie Hamm . Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei N . Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Terrain i. Liqu. Wintershall N. H. Wißner Metall. Wollgarnf. Tittel & Krüger.

Zeih Won... Zeitzer Eisengieß. u. Masch. . Zellstoff Waldhof . Zuckerfabr. Rasten⸗ butg.

130 b

132 ⅞b 91,5 b

131,5 b

2. Banken Zinstermin der Bankaktien ist der

Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt... 4 90,5 b Badische Bank N. 6 8. Bank für Brau⸗Ind. 110 b Bayer. Hyp. u Wechslb. 92,75 b do. Vereinsbank.. 104,75 b Berlin. Handels⸗Ges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg⸗Hannov. Hypothekenbank .. Commerz⸗uPriv.⸗Bk. Danzig. Hypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. Deutsch. Anstedlungs⸗ Bk., j.: Dtsche. An⸗ fiedlungsges. AG. N Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1932, jetzt: Deutsche Bank.. 111 b G Deutsche Central⸗ bodenkreditbank.. 100,5 b G Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbalk 3 ⅛½ 4 79 b Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B.. 3 ½ 100 b Deutsche Hypotheken⸗ bank Berli. 6 98,25 b G Deutsche UÜberseeische 3 115,5b

105,5 b G

Mk. .—

221,5- 220 b

113,75 - 113 b 85-84-

130,5 -

124 -122 -

-135 bB- 135 - 154-—

113 -112 205 -205,5 -

- 172 b G- 172 -—

105 ¾⅜- -105 b 140- 139 - 207,5- 207 - 207,5 -

111-110,5 - 130-129 bG - 108,75 - 107,75 - 108 b 129,75 - 129,25 b 8 138,25 -

146 -

132 -131 -— 183,5 - 182,5 - 217-217 b

108— 132,5 - ——

157 - 156,5 G- 156,75- 156 % b 101 - 100 - 134,75 -

133,5 -132,5-133-131,5 b 1211—

-144,25 -

(Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.)

111,25 b G 111,5 b G

102,5 eb G

o. D.

Dresdner Ban.H . Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk. Luxemb. Intern. Bt. RM per St. Mecklenburg. Depof.⸗ u. Wechselbank. do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenb.⸗Strelitzsche Hypothekenbank, j.: Meckl. Kred. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausttzer Bank. Oldenbg. Landesbank Plauener BankH Pommersche Bank... Reichsbank . Rheinische Hyp.⸗Bank Rheinisch⸗Westfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank. do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Creditb. RM vp. St. zu 50 Pengß *1,5 Pengöp. St. z.50 P. Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche

1. Jannar.

90,5 b

110,5b 275b 104,75 b

kreditanstalutH TC

60 b G

Aachener Kleinb. N.† 0

Akt. G. f. Verkehrsw. * *6 ½

Allg. Lokalbahn u. Kraftwerke..

105,55 G

Baltimore and Ohio Bochum⸗GelsenkSt 5 % Czakath.⸗Agram

Pr.⸗A.i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗

BetrieV. Deutsch. Reichsbahn (7 % gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk.⸗Gr. 5,1-4) L. A-D 79b Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. KasselerStraßb. 100b j.: Kasseler Ver⸗ kehrs⸗Ges. N 97,5 G do. Vorz.⸗Akt. b Halberst.⸗Blanken⸗ s16,5 b burger Eisenb...

111 b G 100,5 b G

220,5 -221,5 b

113,75 - 114,25 - 113,75 b 85 G -86 -

133,25 - 133,5 - 124,5 bßB- 125,5- 126-188—

113,5 - 114,5 - 113 -

139,5 - 141,5 -141 - - 206 208 - 8

110-111,5 - 130,5 - 132 -

108,25 - 108,75] 129,75 - 130 - 129,7 137,5 -138 145,5 - 146 - 129,75 - 133 b 184-

213-217 b

- 4

128,75 -

132 -

157,25 - 158,25 - 157,5 -157,75- 102 - 133,5 -135 -

133,75 -134 - 133,5 - 135,5 b

139,5 139,75 -139,5 b

107,25-107,75 - 8

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104 %b G 92,5b G

104 G 92,5b G

114,255

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180b 12725 b

112,75 b G 100 b G

2. . ¹ m☛◻ 2 20n . 9000 , 2

3. Verkehr.

1.1 62, 1.1 103,25 b

130,75 b

Halle⸗Hettstedt... Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗ bahn Lit A. N. Hamburg⸗Südam. Dampfschhh. Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen „Hansa“ Dampf⸗ schüffahrts⸗Ges.. Hildesheim⸗Peine Lit. A

Königsbg⸗Cranz. N Kopenhagener Dampfer Lit. O N Liegnitz⸗Nawitsch Vorz. Lit. A N. do. do. St. A. Lit. 3 Luxemburg Prinz Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburgerstrb. Mecklög. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger.. Penusylvania... 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A. do. Lit. B Rostocker Straßenb. Schipkau⸗Finster⸗

Südd. Eisenbahn . West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Lire * f. 500 Lire.

walde 7 Strausberg⸗Herzf.

4. Versicherungen. RM p. Stüc.

Geschäftsjahr: 1. Jauuar, jedoch Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1. Juli 1938.

Aachen u. Münchener Feuer.. Aachener Rückversicherung.. „Albingia“ Vers. Lit. A

do. do. Lit. C Allianz u. Stuttg. Ver.

Vers. 210 b do. do. Lebensv.⸗Bk.

Philipp Holzmann ...... Hotelbetriebs⸗Gesellschaft. Ilse Verghan ...

Ilse Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans..

Hati Klöckner⸗Were

Mindest⸗ abschlüsse 3000 3000

3000 2000 2000

3000 3000

Lahmeyer u. Po Leopoldgrubbe ...

Mangfamangöhrenwerle, Bergbau⸗ Maximilianshütte. Metallgesellschaftt... Niederlausitzer Kohle... Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel ..

Mansfeld A.⸗G.

Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.. Rheinische Stahlwerke ..

Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig.

Rütgerswerke Salzdetfurth

Scherin

Thüringer Gasgesellsch... Vereinigte Stahlwerke.... C. J. Vogel, Draht u. Kabel Wasserwene berssefschen 11“

Zellstoff Waldhof..

Westdeutsche Kau

Bank für Brau⸗Industrie.

Reichsbank..

A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.

Otavi Minen u. Eisenbahn

Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B... Schubert u. Salzer Schuckert u. Co. Elektr.... Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei... Siemens u. Halske.. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte.. Süddeutsche Zucker..

2222-—⸗

2000 2000

3000 3000 3000 3000 2400

Bahn⸗ 3000

3000 3000 3000 2000 3000 3000

3000 2000

3000 3000 3500

3000 . 838900 3000 2000 2000

3000 3000 2000 2000 3000 2000

3000

3000 3000

3000 3000 3000

1.4 [74b 74b G 1.1 39,5 b Br 1.1 97,5 b 90 b G

1.1 g

Uiiln

137 - 136,5 - 70-69 -

147,25 G - 146,5- 82,75 -

141,5-140,5-141 b 115,75 - 9

125 - 101,5 - 100,5 b

110 -110-

225,5 üG-225,5 - 112,25 -111,75-112,25 b 114,52112,55-—

144 142 b

167-165 - 152 - 151-—

119-118 -

183,5 -

105-104,5 -104 %⅝ b 201,5 -201 - 111,5-110,5 - 68-67-68-66,25 b 221- 8

89.

105,5-103,25 -—

122,25-121,5 b

Berl. Hagel⸗Assec. (70 8 Einz.) do. do. Lit. B (26 1 % Einz.) Berlin. Feuer (voll) (zu 100 NM) do. do. (35 Einz.) Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗B. Köln jetzt: Colonia Köln Versicherung 100 ℳ⸗Stücke N

Dresdner Allgem. Transport (57 Einz.)

do. do. (28 ¾ 6 Einz.) Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D

Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. (voll) do. do. (25 % Einz. Leipziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. N do. Hagelvers. (65 % Einz.) do. do. (32 ½ % Einz.) do. Lebens⸗Vers.⸗Ges . do. Rückversich.⸗Gesf do. do. (Stälicke 100, 800) „National“ Allg. B. A. G. Stettin

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

Nordstern Allg. Verstcherung. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensverf. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200. ℳ⸗St.) d do. (25 % Einz.) versich. (400 RM⸗St. do. (300 RM⸗St.) Thuringta Vers.⸗Gef. Erfurt A do. do.

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛ7ℳ einschließlich 0,48 ℛ. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 x. einzelne Beilagen 10 %% Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

Petit⸗Zeile 1,10 7., ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Transatlantische Gütervers... Union, Hagel⸗Versich. Weimar

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Kolonialwerte.

Deutsch⸗Ostafrika Ges. 81 b Kamerun Eb. Ant. L B 8 Neu Guinea Comp... Otavi Minen u. Eb. 1 St. =1 E. RMp. St * 0,50 RM Schantung Handels⸗

A.⸗-⸗G. 2 02 2 20

173 b 18,5 b G7

Nr. 222

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sam

mel⸗Nr.: 19 33 33.

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 84

8

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

8 Postscheckkonto: Berlin 41821 1 93

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers über die Befugnis der Braunkohlenbergschule (Fachschule) in Köln zur Ausstellung von Zeugnissen über die technische und geschäftliche von Aufsichtspersonen im Bergbau. Vom 31. August 1939.

Erlaß zur Durchführung des Gesetzes über das Beschluß⸗ verfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche. Vom 19. September 1939.

Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung

für die Verteilung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art.

Anordnung BK 3 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗

wandte Gebiete vom 22. September 1939. (Ausführungs⸗ bestimmungen zur Beschlagnahme von Spinnstoffwaren; Aus⸗ nahmeregelung für die Be⸗ und Verarbeitung sowie für den

141 - 140,5 - - 115,5 -

Verkehr.)

Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonder⸗ beauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahme⸗ anordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 22. Sep⸗ tember 1939.

Bekanntmachung über die Auslosung einer Serie der Hessischen Staatsanleihe von 1925, Reihe 5, und einer Rate der auf das Land Hessen übergegangenen Ablösungsanleihe der ehemaligen Provinz Oberhessen.

105 107- 124,75 -—

100,25 - 102 148,5 -

93,75 96 -

226,25 -—

127 - 127,5 b 112,5 - 112,75 - 113 - 114,75 - 145 - .

166,5 - 154-- 153,25 b

118- 120 b

181,5 -

105,5— 201 -202 - 201,75 - 114- 8

67- b

222,5-

132,25- 132 ⅛-132 ¾ 132 ¾ b

103,5 -105 -

180 -

122 - 122 - 122 G

Bekanntmachung

Berichtigung zur Bekanntmachung über die Ausgabe neuer

Rentenbankscheine über 1 und 2 Rentenmark, in Nr. 205. Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung Nr. 8 zur An⸗ ordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 21. September 1939, in Nr. 220. über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr. 185.

Amtliches. Deutsches Reich. Es sind ernannt zu Präsidenten einer Reichspostdirektion der Abteilungspräsident Blocks in Gumbinnen, die Ober⸗

posträte Dr. Metzler in Innsbruck, Ludwig Weiß aus Berlin, Reichspostministerium, in Trier, der Postrat Dipl.⸗

Ing. Eberl aus Wien, RPD., in Klagenfurt.

Erlaß des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers über die Befugnis der Braunkohlenbergschule (Fachschule) in Köln zur Ausstellung von Zeugnissen über die technische und geschäft⸗ liche Befähigung von Aufsichtspersonen im Bergbau. Vom 31. August 1939.

Zur Ausführung der Ziffer I 3 b der Ausführungs⸗ anweisung des Preußischen Ministers für Handel und Ge⸗ werbe vom 13. Oktober 1909 zu dem Gesetze vom 28. Juli 1909, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes

vom 24. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905, bestimme ich:

Die Bestimmungen des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 26. Oktober 1910, betreffend die Anerkennung der Bergschulen zur Ausstellung von Zeugnissen über die technische und geschäftliche Be⸗ fähigung der Aufsichtspersonen (§§ 73 ff. des All⸗ gemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juli 1909, Gesetzsamml. S. 677) werden unter II dahin erweitert, daß die Braunkohlenbergschule (Fachschule) in Köln befugt ist, mit Geltung für das Land Preußen Zeugnisse für die Stellen von technischen Aufsichtspersonen in Braun⸗ kohlentagebaubetrieben und in den zugehörigen Fa⸗ briken, Werkstätten und Maschinenbetrieben aus⸗ zustellen.

Berlin, den 31. August 113.

Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister 8989. V. Dr. Jandeivdie h..

11

Durchführung des Gesetzes über das Beschlußverfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche *).

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über das Beschluß⸗ verfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche

enland.

vom 26. Juni 1935 RGBl. I S. 774 und des § 1 der Zweiten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 27. Juli 1935 RSBl. I S. 1060 wird hiermit bestimmt:

Zu Beisitzern der Beschlußstelle in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche werden ernannt die Sachbearbeiter im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten:

Landgerichtsrat Dr. Albrecht,

Landgerichtsrat Haugg. Diese Beisitzer und die übrigen Beisitzer der Beschlußstelle in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche vertreten sich gegenseitig.

Berlin, den 19. September 1959.

(Siegel) Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten. Kerrl.

. 8 Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung für die Ver⸗ teilung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art.

Vom 22. September 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der b vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Anordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ benen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 16. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ des Reichswirtschaftsministers folgendes ange⸗ or net: Si S 1“ 8 1“ ZAZAZ11““

8

(1) Alle Verkaufsstellen (Einzelhandel, Apotheken, Drogerien, Friseure, Parfümerien u. ä.) haben Seifen⸗ erzeugnisse und Waschmittel aller Art zum Weiterverkauf von dem einschlägigen Großhandel und von Herstellern zu beziehen, mit denen sis bisher in Geschäftsverkehr gestanden haben, oder, falls die bisher bestehenden Geschäftsverbindungen fort⸗ fallen, von demjenigen Unternehmen, welches verkehrsmäßig am günstigsten gelegen ist.

(2) Verkaufsstellen dürfen keine größeren Mengen an Seifenerzeugnissen und Waschmitteln bestellen und beziehen, als sie durch Kartenabschnitte und Bezugsscheine jeder Zeit einwandfrei belegen können zuzüglich bis zu 20 v. H. dieser Menge. Von der Möglichkeit, 20 v. H. mehr zu bestellen als Kartenabschnitte oder Bezugsscheine vorliegen, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn auf Grund des § 10 der „Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur vor⸗ läufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des Deutschen Volkes (Verbrauchsregelung für Seife)“ vom 27. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1508) bis zum 30. August 1939 eine Bestandsaufnahme erfolgt ist, und ein ausreichendes Lager nicht besteht. Ein Lager ist dann als ausreichend anzu⸗ sehen, wenn durch dieses ein Monatsbedarf gedeckt werden kann, der sich aus den bis zum 25. September 1939 empfangenen Teilabschnitten „Seife 1“ und „Seife 2“ der amtlichen Ausweiskarten und Bezugsscheine ergibt.

(3) Die empfangenen Kartenabschnitte und Bezugsscheine sind entsprechend der bestellten Menge zu ordnen, zu bündeln und mit den Unterlagen der Lieferung (Lieferschein, Rechnung) zusammen so aufzubewahren, daß sie jederzeit auf Verlangen den Wirtschaftsämtern und deren Beauftragten vorgezeigt werden können. Sind diese Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorhanden, so gilt die entsprechende Liefer⸗ menge als nicht ordnungsgemäß nach Absatz 3 bezogen.

(4) Kartenabschnitte und Bezugsscheine, die gemäß Abs. 2 und 3 die Grundlage für eine Bestellung bereits abgegeben haben, dürfen weiteren Bestellungen nicht zugrunde gelegt werden.

(5) Bei den Verkaufsstellen dürfen Kundenlisten für den Bezug von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln nicht ange⸗ legt werden.

(1) Der einschlägige Großhandel (oder Hersteller, soweit er unmittelbar an Verkaufsstellen liefert) hat die Verkaufs⸗ stellen auf Grund der bei ihm eingegangenen Bestellungen zu beliefern. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein in doppelter Ausfertigung auszustellen, der von dem Empfänger der Ware zu unterschreiben und unter Zurückbehaltung eines

Stücks dem Lieferanten der Ware ohne Verzug zurückzugeben

ist. Der Lieferschein ist fortlaufend mit Nummern zu ver sehen und hat außer der Firma und Anschrift des Lieferanten auch die Firma und Anschrift des Empfängers sowie di Liefermenge und den Tag der Lieferung deutlich zu enthalten Der von dem Empfänger unterschriebene Lieferschein bildet die Grundlage für die Bestellungen des Großhandels und ist daher sorgfältig als Nachweis für eine ordnungsgemäß Lieferung in der Nummernfolge aufzubewahren.

(2) Die Bestellung des Großhandels muß schriftlich unte Bezugnahme auf die Nummern des der Bestellung zugrund liegenden Lieferscheines bei denjenigen Herstellern oder Groß händlern erfolgen, mit denen der Großhändler bisher im Ge⸗ schäftsverkehr gestanden hat, oder, falls die bisher bestehende 1 Geschäftsverbindungen fortfallen, von demjenigen Unter⸗ nehmen, welches verkehrsmäßig am günstigsten gelegen ist. E b dürfen keine größeren Mengen an Seifenerzeugnissen und Waschmitteln bestellt und bezogen werden, als jederzeit ein wandfrei durch Bestellaufträge und Lieferscheine belegt werden können zuzüglich einer Menge bis zu 30 v. H. Von der Mög lichkeit, mehr zu bestellen, darf kein Gebrauch mehr gemacht werden, wenn neben der für den laufenden Verkauf notwen⸗ digen Ware ein Lagerbestand zur Deckung eines Monats⸗ bedarfs bereits vorhanden ist. 8

(3) Lieferscheine, die gemäß Abs. 1 und 2 die Grundlage für eine Bestellung des Großhandels bereits abgegeben haben, dürfen weiteren Bestellungen nicht zugrunde gelegt werden.

(4) Hersteller oder Großhändler, soweit sie unmittelbar an Großverbraucher liefern, dürfen bezugsscheinpflichtige Seifen⸗ erzeugnisse und Waschmittel nur gegen Bezugsscheine und nur in deren Höhe an diese Verbraucher abgeben. Die Bezugsscheine müssen sofort bei der Bestellung miteingereicht werden. 8

Laufende Verträge über die Lieferung von bezugsschein⸗ pflichtigen Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art wer⸗ den mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

§ 4

11) Der Hersteller (oder Großhändler, soweit er den Groß⸗ handel beliefert) darf Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art nur auf Grund schriftlicher Bestellungen gemäß § 1 Abs. 2, § 2 Abf. 1 und 2 unbd in keiner größeren Menge als bestellt worden ist, liefern. Die Bestellschreiben sind sorgfältig auf⸗ zubewahren. 3

(2) Ist der Hersteller im Rahmen seiner Verarbeitungs⸗ genehmigung (besonderer Produktionsaufgabe) nicht in der Lage, die bei ihm angeforderte Warenmenge zu liefern, so hat er unverzüglich der Reichsstelle für industrielle Fetnhenle geng Meldung zu erstatten. Die Reichsstelle für industrielle Fett⸗ versorgung kann ihm die erforderliche Warenmenge zuweisen oder an den Besteller die Warenmenge unmittelbar durch einen anderen Lieferanten liefern lassen

§ 5 1

Sämtliche Herstellerbetriebe, die im Besitz einer besonderen Produktionsaufgabe sind, haben am 1. und am 15. eines jeden Monats der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung unauf⸗ gefordert auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 723) zu melden:

1. Die in dem Zeitabschnitt vom 1. bis zum 14. oder vom 15. bis zum Ende eines jeden Monats verarbeiteten Mengen an pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten aller Art einschließlich synthetischer Fettsäure.

2. Die Bestände an Seifenerzeugnissen und Waschmitteln

aaller Art am 15. oder am Ende eines jeden Monats.

3. Die am 15. oder am Ende eines jeden Monats auf Grund der vorliegenden Aufträge noch nicht aus⸗ gelieferten Seifenmengen.

Die Meldung ist auf Formblättern zu erstatten, die von der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung bezogen werden können.

§ 6 8

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung sind strafbar nach den Vor schriften der §§ 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr.

§ 7

Diese Richtlinie tritt am Tage ihrer Veröffentlichung sim Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. 1 Rietdorf.

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