1939 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26 Sep

b) bei Luftfahrzeugen 3 1. sämtliche Bau⸗ und Zubehörteile.

b lusgenommen ist die Verwendung von Magnesium

und Magnesiumlegierungen b“ 11. In der Drucktechnik für 1. Atzungen.

Ausnahmen auf dem Gebiete des Apparatebaues und der werkstofferzeugenden Technik. A. Ausgenommen ist die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen für

1. Wärmeaustauscher für die Herstellung oder Ver⸗ arbeitung von chemischen Erzeugnissen, Heil⸗ mitteln und Nahrungsmitteln, Apparate und Einrichtungen einschließlich der Leitungen und Armaturen zur Herstellung und Verarbeitung von Stickstoffverbindungen und

deren Salzen,

.Apparate einschließlich Leitungen und Armaturen zur Herstellung von Kunststoffen, Standölkocher, milchwirtschaftliche Apparate und Einrichtungen einschließlich der Armaturen und Leitungen nach Umstellnorm DIN LAND 850 U, soweit diese nicht fest verlegt werden, zum unmittelbaren Anschluß von Apparaten oder anderen Einrichtungen aus Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen dienen und täglich zum Reinigen ausgebaut werden müssen,

„Schlackenformen, Windformen,

das Desoxydieren von Stahl.

§ 9 Weitere Ausnahmen. 8 Die Reichsstelle für Metalle kann zur Erhaltung volks⸗ wirtschaftlich wichtiger Industriezweige und in besonderen Härtefällen weitere Ausnahmen für die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen bewilligen.

Abschnitt III

Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen. 1 § 10

übergangsbestimmungen.

Wenn Vorerzeugnisse oder Teile aus Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen für ein Erzeugnis, das von dem Verbot dieser Anordnung betroffen wird, beim In⸗ krafttreten der Anordnung bereits soweit geformt oder vor⸗ gearbeitet sind, daß ihre Verwendung nur noch für das be⸗ troffene Erzeugnis in Frage kommt, b sie noch bis zum 31. Oktober 1939 zur Fertigstellung dieses Erzeugnisses ver⸗ wendet werden.

8 § 11

Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. 1“

IJukrasfttireten. 1“ Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1939 in Kraft. Verlin, den 18. September 1939. 1“

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, P⸗Oberführer.

„8* 2 1

Bekanntmachung S. Pr. 22

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Auf⸗

kauf durch Aufkäufer vom Entleerer. Vom 25. September 1939. 8

Auf Grund des § 9 der Anordnung J1 vom 8. Oktober 1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. September 1939) werden mit Zustimmung des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die durch Aufkäufer vom Entleerer gekauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

8 1 1 Sackbezeichnung Rpf.

1 100 kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke JJ. . 8 8 ”0se6“ 100 kg⸗Mehlsäcke II, 100 kg⸗Getreidesäcke, Grießkleie⸗ säcke und Haferflockensäcke 65/140 m / /. .. 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke T.. . . . .. .. 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke I 11111414“ 50 kg⸗Mehl⸗ und Beutelmehlsäcke, 50 kg⸗Zuckersäcke, amerik. 140 1bs⸗Mehlsäcke .. 1111X1X“X“ 6/4 Kleiesäcke 70/140 cm und 5/4 Kleiesäcke 65/135 cm 4/4 Kleiesäcke 66/115 m.. Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder⸗, Kleesaat⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehlsäcke.. Zuckersacke H. Vortteruunun ö Kakaosäcke aller Größen, Oelmühlensäcke 70/105 cm und größer, Bombay⸗ und Twilledsäcke I 70/105 cm und größer, Nußsäcke 70/115 or‧.‧. . . Bombay⸗ und Twilledsäcke II. Sortierung, Lebens⸗ mittel⸗Bombaysäcke II. Sortieruggg . Gewaschene Rohzuckerüückeee .. Pflanntensiai e Pflaumensäcke II (vom Füllgut durchnäßt) . Kleine Twilledsäcke 68/85 cm, kleine Bombaysäcke. Australs 60/105 cm und kleine Kalkuttasäcke 70/105 cm, Paraffinsäcke aller Größben . .. Erdnußpockets 68/75 ca m, . Twilled⸗Asbestfäcke 70/110 -cm, 1 kg schvwver.. bs-Se wie unter 4c, jedoch von geringerer Beschaffen⸗ 11111“ Hessian⸗Asbestsäcke 70 75/100 105 m m. Asbestbeutel 50/80 85 0oa ˖ ‧u˖uaꝗ,... . Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke I und Ib.. Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke II sowie Kleie⸗ 65vee;1111X“*“; Guatemala⸗, Costarica⸗, Mexiko⸗, Salvador⸗ und der⸗ gleichen schwere Kaffeesäcke

. 98 0 9 0⸗

E1111“

E Rpf.

Sackbezeichnung

88. Sackbezeichnung

11“

8

Santos⸗, Caracas⸗ und dergl. leichte Kaffeesäcke, Bast⸗

ZD eebe]; 16 c 1112*““ 50 kg⸗Kolonialwaren⸗, Hühnerfuttersäcke, Umsäcke für

Hühnerfutter⸗Kleinpackungen . . . . . . ... 10 50 kg⸗Frühkartoffelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcke. 10 Obst⸗ und Zwiebelsäcke 60/100 m mm. . 8 Ital. Kartoffelsäcke .... 8 6 Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke... . 3 Salzsäcke 60/130 cm und größer . .. . 13 Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 cm 8 Salzsäcke, kleiner als unter SRa .. 6 Säcke für 100 kg Kristallsoda 65/110 10 Säcke für 50 kg Kristallsoda. 6 Kartoffelflockensäce . 23 Fischmehlsäcke, große 80/1130 0om.. 24 Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 14 Kaseinsäcke 60 65/105 110 cm. 20 Kaseinsäcke 72/130 rm 28 Kaseinsäcke 75/150 cm und größer 31 Schwere Gerbstoffbeutel... 5 Leichte Gerbstoffbeutel.. 4 Bolivia⸗Erzbeutel.. 7 Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 -cm 14 Kaschierte Kalksalpetersäcke. 10 Superphosphat⸗(Hessian) Sdäckee... 10 Kaschierte Kalkstickstoffsäcke 60 64/100 105 7 Thomasmehlsäce 7 Mohair⸗Wollballen aus Twilled⸗Gewebe 85/130 cm,

ferner Säcke über 70/140 cm (Samen⸗, Saatgut⸗,

Vegetabilien⸗ u. dergl. Säcke) . 635

Einmal gebrauchte handelsübliche Manufaktur⸗ umhüllung (Manufakturemballage).. 21 Kapzüchen, getrennt und ungettenet 146 Tabakumhüllung (Tabakemballage) . .13 Wollumhüllung (Wollemballage), je nach Größe und Original⸗Baumwollumhüllug 6 Leichte Gefrierfleischumhüllung (unter 305 g je am). 4 Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und schwerer) 6 Engl. Kammzugumhüllug . 16 Franz. Kammzugumhüllung . 20 20 b Deutsche Kammzugumhüllugg 1I 24

Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers.

Etwaige Sonderleistungen des Entleerers, wie Vor⸗ sortieren, Reinigen, Instandsetzen, berechtigen nicht zu Preis⸗ aufschlägen.

Die angegebenen Maße bezeichnen die ungefähre Sack⸗ größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem 1.“ sind den angeführten Größen gleichzu⸗ tellen.

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt⸗ machung S. Pr. 1 a (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 23. August 1937) außer Kraft.

Berlin, den 25. September 1939. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

2 8

227„ 22„ 222à22„222 22„ 22,222 emeseüeüüeeeüII(èVBsB68ß6

6 6 5 5 5 6 5b 6 6 .68 905 99 95

8

0 % 2°00990 à2272—2⸗2

Bekanntmachung S. Pr. 2 b der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Ver⸗ kauf der Aufkäufer an Sack⸗ und Planfabriken.

Vom 25. September 1939.

Auf Grund des § 9 der Anordnung J 1 vom 8. Oktober 1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. Sep⸗

tember 1939) werden mit Zustimmung des Reichskommissars

für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die von den Aufkäufern an Sack⸗ und Planfabriken verkauft wer⸗ den, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

Ss Sackbezeichnung

100 kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke 2 .... 100 RS-Mehlll 111156 100 kg⸗Mehlsäcke II, 100 kg⸗Getreidesäcke, Grießkleie⸗ säcke und Haferflockensäcke 65/140 u˖, ... 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäck J J J J . 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke III. .. s Mehladhhehe ö5 50 kg⸗Mehl⸗ und Beutelmehlsaͤcke, 50 kg⸗Zuckersäcke, amerik. 140 Ibs⸗Mehlsäceche i-b-b 136526265 6/4 Kleiesäcke 70/140 cm und 5/4 Kleiesäcke 65/135 cm EEEE685/1[11838 866e252*“ Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder⸗, Kleesaat⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehlsäcke.. Sicce“ Kakaosäcke aller Größen, Oelmühlensäcke 70/105 om und größer, Bombay⸗ und Twilledsäcke I 70/105 cm und größer, Nußsäcke 70/115 ae em mm§ Bombay⸗ und Twilledsäcke II. Sortierung, Lebens⸗ mittel⸗Bombaysäcke II. Sortierug . Gewaschene Rohzuckerüüäcce . Pflautmenfäcke67666585 Pflaumensäcke II (vom Füllgut durchnäßt).. Kleine Twilledsäcke 68/85 cm, kleine Bombayfäcke. Australs 60/105 cm und kleine Kalkuttasäcke 70/105 cm, Paraffinsäcke aller Größben . . Erdnußpockets 68/75 aua· · m: . . Twilled⸗Asbestsäcke 70/110 cm, 1 kg schwer... g wie unter 4c, jedoch von geringerer Beschaffen⸗ t 11-* Hessian⸗Asbestsäcke 70 75/100 105 rtmrur mm Asbestbeutel 50/80 85 mnmme.m . Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizenlaplatasäcke I und b.. Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗Laplatasäcke II sowie Kleie⸗ Laplatastee“ Guatemala⸗, Costarica⸗, Mexiko⸗, Salvador⸗ und dergl. schwere Kaffersüde..4 Santos⸗, Caracas⸗ und dergl. leichte Kaffeesäcke, Bast⸗ säcke, ital. Reissäckee . . Manbelbkalen. 1114162 50 kg⸗Kolonialwaren⸗ und Hühnerfuttersäcke, Umsäcke für Hühnerfutterkleinpackungen .. 50 kg⸗Frühkartoffelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcke. Ob Zwiebelsäcke 60/100 em.

Stal. Karr 1 7/0e Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke.. 8 Salzsäcke 60/130 cm und größer.. 8a Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 cm 8 b Salzsäcke, kleiner als unter ca 8e Säcke für 100 kg Kristall⸗Soda 65/110 cm 8d Säcke für 50 kg Kristall⸗Soda..

9 Kartoffelflockensäckee.. 10 Fischmehlsäcke, große 80/130 cem . 10a Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 10 b Kaseinsäcke 60 65/105 110 cm .

10c Kaseinsäcke 72/130 amm .

10d Kaseinsäcke 75/150 cm und größer.

11 Schwere Gerbstoffbeuteel..

11a Leichte Gerbstoffbeuteel..

11 b Bolivia⸗Erzbeuttel..

12 Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 cm 12a Kaschierte Kalksalpetersäcke. ... 12 b Superphosphat⸗(Hessian) Säcke. 12 Kaschierte Kalkstickstoffsäcke 60 64/100 105 cm 12 4 FWbomasmehlsccke 11111“*“ 13 Mohair⸗Wollballen aus Twilledgewebe 85/130 cm, ferner Säcke über 70/140 cm (Samen⸗, Saatgut⸗, Vegetabilien⸗ und dergl. Säcke)

0 % 2 229052à2292282 eemeheeeete

„„ 9 2 à„ 95 25„5b295 925ãb9ùẽ29b2—905ãb9925bbà9bãb—29b2b25buà2—2ͦb82—2bà22b—92à—88

Eeeeeee] b 59929ùb9 —2922 22—2 Srereüerlheüüuu

Einmal gebrauchte handelsübliche Manufakturumhül⸗ lung (Manufaktur⸗Emballage) . Kapzüchen, getrennt und ungetrtene. Tabakumhüllung (Tabak⸗Emballage).. Wollumhüllung (Woll⸗Emballage), je nach Größe und Beschaffenheitöö Original⸗Baumwollumhüllung, unsortiert . . . Kleinstückige Baumwollumhüllung bis etwa ½ qm groß, für Verpackungszwecke geeignet.... Großsticgtae Baumwollumhüllung für Verpackungs⸗ 8 woske .. 111414“ 19 Leüchte Gefrierfleischumhüllung (unter 305 g je am). 8 19 a Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und schwerer 88 e Im . . 2 . . 2 2 2 . 2 . 2 .⁴ .0 0 0 . 2 20 Engl. 11616““ 11““ 20 a Französ. Kammzugumhüllug .25 20 b] 0ꝑDeutsche Kammzugumhüllugg. . 30

In obigen Preisen sind alle etwaigen Sonderleistungen der Aufkäufer enthalten, ausgenommen ist das Stopfen und Flicken von Mehlsäcken durch diejenigen Aufkäufer, die eine nach dem Spinnstoffgesetz zulässige Sack⸗, Klopf⸗ und Sthef in Betrieb haben. Für diese Bearbeitung dürfen Aufschläge von höchstens 10 v. H. gefordert werden.

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Stäatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung

S. Pr. 1 b (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

anzeiger Nr. 193 vom 23. 8. 1937) außer Kraft. Beerlin, den 25. September 1939. 1 Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

Bekanntmachung S. Pr

FreiekrgiIiite:

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe bei Verkäufen

an Verbraucher. 8

2, . 3 EEö11

12 ½ 8

1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutschev Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 207 vom 6. Sep⸗ tember 1939) werden mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die von Sack⸗ und Planfabriken oder Händlern in anordnungs⸗ mäßig instand gesetztem Zustand an Verbraucher verkauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

Lfd. Nr. Sackbezeichnung

100 kg⸗Beutelmehl⸗ und Grießsäcke I, loch⸗ und flickfrei 100 kg⸗Mehlsäcke I, loch⸗ und flickfrei ... . .. 100 kg⸗Mehlsäcke II, 100 kg⸗Getreidesäcke und Grieß⸗ kleiesäcke, Haferflockensäcke 65/140 cm, lochfrei.. 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäckee² ll. . . .. 85 kg⸗Mehl⸗ und Grießsäcke II... 75 kg⸗Mehlsäcke I, loch⸗ und flickkreiia .. 50 kg⸗Mehlsäcke, 50 kg⸗Beutelmehlsäcke, Mehlsäcke 140 lbs und 50 kg⸗Zuckersäcke, loch⸗ und flickfrei. 75 kg⸗Getreidesäcke, lochfriiiee . . 6/4 Kleiesäcke, lochreirtr . 5/4 Kleiesäcke, lochfrie. ... 4/4 Kleiesäcke, lochfriila . ...... Maispuder⸗, Kartoffelmehl⸗ und Kartoffelwalzmehl⸗ 111414141““ haeaga I und Kleesaatsäcke, loch⸗ und flickfrei .. uckersäcke II, lochfriii. . .. Große Kalkuttasäcke 80/130 cm, große und grün⸗ gestreifte Bombaysäcke 75/115 125 cm, Twilled⸗ säcke 1200 g bzw. 70/120 cm und größer, alles I. Sortierung, loch⸗ und flickkriit . Wie unter 3, aber alles Ib⸗Sortierung, loch⸗ und vll 3, aber alles II. Sortierung, lochfrei.. Twilled⸗ und Bombaysäcke 70 75/105 110 cm, etwa 1000 g, Kalkuttasäcke 70/115 125 cm, deut⸗ sche Reissäcke und ital. Reis⸗Doppelsäcke, I. Sortie⸗ rung, loch⸗ und flickfrei . . . . . . . ... .. Wie unter 3c, aber alles Ib Sortierung, loch⸗ und L 1114A4“*“ Wie unter 3c, aber alles II. Sortierung, lochfrei. Gewaschene Rohzuckersäcke, lochfreia .. Kleine Twilled⸗ und Bombaysäcke 68 —70/80 85 cm und ähnliche Größen, Australs 60/105 cm und kleine Kalkuttasäcke 70/105 cm, Paraffinsäcke aller Größen, I. Sortierung, loch⸗ und flickkrei .. . Wee antet 4, aber alles Ib⸗Sortierung, loch⸗ und Wie unter 4, aber II. Sortierung, lochfrei... Erdnuß⸗Pockets 68/75 cm, I. Sortierung, loch⸗ und b 4c, Tb⸗Sortierung, loch⸗ und flickfrei.. Wie unter 4c, II. Sortierung, lochfreit.. Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗, Laplatasäcke, I. Sortierung, e* Leinsaat⸗, ee Laplatasäcke, I. Sortierung,

1“ . 8 Vom 25. September 1939. 8 Auf Grund des § 9 der Anordnung J 1 vom 8. Oktober

Leinsaat⸗, Mais⸗, Weizen⸗, Laplatasäcke, II. Sortie⸗ rung, Kleie⸗Laplatasäcke, lochfreika.. Costarica⸗Kaffeesäcke 80/105 110 au u˖u˖/ m Guatemala⸗, Mexiko⸗, Salvador⸗ und dergl. schwere eb33a“ Santos⸗, Caracas⸗ und dergl. leichte Kaffeesäcke, I. Sortierung, loch⸗ und flickfrei..... Schwere Bastsäcke, I1. Sortierung, loch⸗ und flickfrei Leichte Bastsäcke, I. Sortierung, loch⸗ und flickfrei. Original⸗Mandelballen. 50 kg⸗Kolonialwaren⸗ und Hühnerfuttersäcke, Um⸗ säcke für Hühnerfutter⸗Kleinpackungen, lochfrei.. 50 kg⸗Frühkartoffelsäcke und ägyptische Zwiebelsäcke Obst⸗ und Zwiebelsäcke, 60/100 M1M1.., Italienische Kartoffelfäcke . Rosenkohlsäckchen, 25 kg⸗Zwiebelsäcke... Salzsäcke 60/130 cm und größer..... Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 cm Salzsäcke, kleiner als unter 8a bis 50/120 cm Salzsäcke, kleiner als unte s8s . . Säcke für 100 kg Kristallsoda 65/110 cm, lochfrei Säcke für 50 kg Kristallsoda, lochfreie... Kartoffelflockensäcke, lochfreiila... 8 Fischmehlsäcke, große 80/130 m . Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 . 1 Kaseinsäcke 60 65/105 110 cem . 8 Kaseinsäcke 72/130 cm....

Kaseinsäcke 75/150 maen Schwere Gerbstoffbeutel .. Leichte Gerbstoffbeutel.. . Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 cmm. . Kaschierte Kalksalpetersäcee.. Superphosphat⸗ (Hessian⸗) Säcke .. Kaschierte Kalk⸗Stickstoffsäcke 60 64/100 105 SWchhah 1114*“ Thomasmehlsäcke, die nach den Vorschriften über Zu⸗ lassung zur Wiederbefüllung mit Thomasmehl her⸗ gerichtet sind 8 8 Sonstige Thomasmehlsäcke ... . Mohair⸗Wollballen 85/130 -cm, ferner Säcke über 70/140 cm (Samen⸗, Saatgut⸗, Vegetabilien⸗ und dergt. Saättea)a

—,üä, 2220 2722272

5 6 0 2709

Kapzüchen, getrennt und ungetrentt.. Großstückige Baumwollumhüllungen und Umhül⸗ lungen für Preßballen, unbearbeitet 13 Kleinstückige Tabak⸗Umhüllung für Zigarettenpapier⸗ Hertelling₰ä. 1

Die Preise verstehen sich ab Station des Verkäufers. In obigen Preisen sind mit Ausnahme von 14 alle Kosten für jede Art der Sonderbearbeitung und Sonder⸗ sortierung der Säcke eingeschlossen, jedoch nicht die für zu⸗ gelassene besondere Signierung nachweisbar berechneten Säcke. Die angegebenen Maße bezeichnen die ungefähre Sack⸗ größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem Fassungsvermögen, sind den angeführten Größen gleichzu⸗ stellen. Für Verkäufe von 100 kg und darunter dürfen von Mit⸗ gliedern der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelteherstellung nur Preiszuschläge von höchstens 15 v. H. genommen werden. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt⸗

machung S. Pr. 1 c (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 23. August 1937) außer Kraft.

8 Berlin, den 25. September 1939.

Reichsbeauftragte für Bastfasern.: Dr. Ruoff.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbind⸗ lichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. I S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträgnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Dezember 1939 fällig und gemäß dem genannten Gesetz bis zum 31. Dezember 1939 an

die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt

sind, ferner für solche Kapitalerträgnisse, die vor dem 1. Juli 1939 fällig waren und in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Dezember 1939 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das Folgende:

1. Ein Bartransfer findet nicht statt.

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reichsmarkzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ schulden gegen diese begründeten Reichsmarkforderungen mit 3 % jährlich verzinsliche und mit 3 % des jeweils umlaufen⸗ den Betrages jährlich tilgbare Fundierungsschuldverschrei⸗ bungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderung und in der Währung, auf die diese lautet, zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünktlicher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konver⸗ sionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1940 geltend macht. Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Aus⸗ landsschulden nach dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalb⸗ jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1734) und die Vorschriften des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. I S. 349) keine An⸗ wendung finden. G

3. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durch Verrechnungs⸗ oder Zahlungsabkommen oder sonstige Vereinbarungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. 11““ der Konversions⸗ kasse für deutsche Auslandsschulden werden nicht ausgegeben

a) an Gläubiger, die ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernden

Aufenthalt in einem Staate haben, welcher seinerseits ahlungsverkehr rit Deutschland hat

b) an Gläubiger, die nach dem 1. 9. 1939 ihre Ansprüche von einem unter a genannten Gläubiger erworben aben.

Reichsbankdirektorium⸗

Bekanntmachugngg. eptember 1939 ausgegebene Nummer 188 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren im Einzelhandel. Vom 17. September 1939.

Umfang: 7 Bogen. Verkaufspreis: 1,05 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,15 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 1

Berlin NW 40, den 26. September 1939.

1

Preußen.

Bekanntmachung.

Die vierzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates findet Montag, den 16. Oktober 1939, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt. ““ .— Berrlin, den 23. September 1939.

Prreußische Staatsschuldenverwaltung.

MNichtamtliches. Deutsches Reich. Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1939

hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. I. All⸗

Fhein⸗s. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die ekanntgabe von Ernennungs⸗ und Beförderungserlassen. Vom 7. September 1939. Erlaß des Reichsarbeitsministers zu der Verordnung über die Bekanntgabe von Ernennungs⸗ und Be⸗ förderungserlassen vom 7. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1701). Vom 15. September 1939. Verordnung zur Er⸗ gänzung des Ostmarkgesetzes. Vom 9. September 1939. Erste

aftsteil.

Berliner Börse am 26. September. Die Aktienmärkte wurden am Dienstag durch kleinste Umsätze gekennzeichnet. Die Bankenkundschaft und der Berufshandel be⸗ kundeten nach wie vor Zurückhaltung; teilweise wurden sogar leichte Verkäufe vorgenommen, die augenscheinlich mit den bevor⸗ stehenden Steuerzahlungen und den Anforderungen durch den Quartalsultimo im Zusammenhang stehen. b

Ein großer Prozentsatz der variabel gehandelten Aktienwerte erhielt keine Anfangsnotiz.

Bei den Montanen stellten sich Harpener, Hoesch, Rheinstahl und Mannesmann je ½ % niedriger, ferner verloren Vereinigte Stahlwerke ⅛6 %, während die übrigen Papiere dieses Markt⸗ gebietes keine Anfangsnotiz erhielten.

Am Braunkohlenaktienmarkt fielen Ilse Genußscheine und Rheinbraun durch Verluste von 3 bzw. 4 % auf. Am Kaliaktien⸗ markt stellten sich Salzdetfurth ³%h höher.

Gut behauptet lagen ferner von chemischen Werten von Heyden mit + %, demgegenüber gaben Goldschmidt um ¼. und Farben um % nach. Im letztgenannten Ausmaß fester lagen bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti⸗Gummi. Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte wurden überwiegend gestrichen bzw. unverändert notiert. Höher lagen Licht⸗Kraft mit ½ %, während AEG. und RWE. je ½ *X%, Schlesische Gas 1 ½ % einbüßten.

Kabel⸗ und Drahtwerte, Maschinenbauaktien und Metall⸗ anteile lagen still und kaum verändert. Schwächer lagen Textil⸗ werte, von denen Bemberg 2 und Stoehr 3 % einbüßten. Sonst sind Dortmunder Union mit 1 und Engelhardtbrauerei mit 1 % sowie Hotelbetrieb mit 1 ½¹R, andererseits aber Gebr. Junghans mit + 1 ½ % zu erwähnen.

Der Verlauf brachte überwiegend nur kleine Veränderungen, bei denen es sich allerdings meist um leichte Rückgänge der Aktien⸗ kurse handelte. 1 % abgeschwächt waren erneut Bemberg, RWE. und Stoehr. Um 1 % erholt waren hingegen Ilse Genußscheine.

Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung recht ruhig. Farben schlossen mit 155 14 (155 4¾.), Vereinigte Stahl mit 90 (90 %), Waldhof mit 95 (97) und Mannesmann mit 98 (99).

Am Kassamarkt ergaben sich für Banken und Hyp.⸗Banken nur vereinzelt kleine Veränderungen. Dresdner Bank bröckelten um % % ab, Deutsche Hyp. waren um 1 % befestigt. Von Kolonial⸗ werten wurden Otavi um ½ RM und Doag gegen letzte Notiz um 1 % % herabgesetzt. Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien überwogen, soweit sich Veränderungen ergaben, Rückgänge von 2 ½% 3 ½ %. Busch Optische waren bei Repar⸗ tierung gegen letzten Kurs um 4 % rückläufig. Zeiß Ikon ge⸗ wannen dagegen 3 % und Passage Bau 2 %.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 131 gegen 131 ¾. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 93 %. 8

Am Kassarentenmarkte war die Tendenz bei mäßigem Ge⸗

schäft gut stetig. Verschiedentlich zeigte sich etwas Interesse für

Liquidationspfandbriefe, die zu behaupteten bzw. leicht erhöhten Kursen umgesetzt wurden.

Von den Stadtanleihen gewannen 26er Dresden Gold „%. Bei den Provinzanleihen bröckelten 26er und 30er Brandenburg um je ¼ % ab.

Sonst sind noch Westfalen Auslosung bei kleinem Umsatz mit einer 1 %Kigen Steigerung zu nennen. 888 Länderanleihen war die Stimmung zum Teil etwas fréundlicher. Reichsanleihen blieben behauptet. .

Industrieobligationen konnten sich vielfach etwas bessern. Eine Ausnahme machten jedoch Farbenbonds (— ¾ *%) und Feld⸗ mühle (— * %). .

Steuergutscheine I Februar—-April galten 97,60, Dezember 98,65 und Januar 98. Steuergutscheine II waren wiederum un⸗ verändert.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ¾ % belassen.

Am Geldmarkt zogen die Sätze für Blankotagesgeld wiederum um % auf 2 ¼ 2 ½ % an. 1—

Bei der amtlichen Berliner Devisenotierung wurde der Gulden mit 132,52 (132,60), der Schweizer Franken mit 56,30 (56,35) und der Belga mit 42,32 (42,40) bewertet. Der franz. Frane stellte sich im innerdeutschen Verrechnungsverkehr auf 5,63 (5,60) und das Pfund auf 9,90 (9,85).

Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung der freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich. Vom 12. September 1939. Verordnung über die Gewährung von Sonderzulagen an Schwer⸗ und Schwerstarbeiter, werdende und stillende Mütter, Kranke und gebrechliche Personen. Vom 16. September 1939. Dritte Verordnung über die Uebertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Oesterreich (Oesterreichische Vom 16. September 1939. Berichtigungen betr. die Verordnung zur Aenderung der Ersten, Zweiten, Dritten usw. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 1. Sep⸗ tember 1939 und die Erste Durchführungsverordnung zum Luft⸗ schutzgesetz in der Fassung vom 1. September 1939. II. Arbeits⸗ einsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Erlaß zur Durchführung der Verordnung über Arbeitslosenhilfe (Erster Durchführungserlaß). Vom 11. Sep⸗ tember 1939. Neuregelung der Beschränkung des Arbeitsplatz⸗ wechsels. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über

Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlun

im Saarland, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland un im Memelland. Vom 14. September 1939. Erste Durch⸗ führungsverordnung zur Notdienstverordnung. Vom 15. Sep⸗ tember 1939. Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 18. September 1939. Erlaß zur Durchführung der Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 21. September 1939. Berichtigung des Runderlasses vom 14. Juli 1939 betr. Neu⸗ abgrenzung von Arbeitsamtsbezirken im Bereich der Landesarbeits⸗ ämter Hessen und Südwestdeutschland. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Baupolizeiliche Erleichterungen für die Ingebrauchnahme von Bauten. Betr.: Vereinfachung der Verwaltung (Ueber⸗ tragung der Befugnis, Anordnungen nach § 4 des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten⸗ und Kleinpachtlandordnung vom 26. Juni 1935 zu treffen). Siebenundsiebzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über Uemi gienunerstütun bei Räumung oder Freimachung von ge⸗ ährdeten Gebieten oder Wohngebäuden im Falle des besonderen Einsatzes der Wehrmacht (Räumungs⸗Familienunterstützungsver⸗ ordnung Räumungs⸗FüV. —). Vom 1. September 1939. Betr.: Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung.

Postwesfen.

Ppost nach Ostoberschlesien. Der Postverkehr aus dem Reich ist zunächst in beschränktem Umfange (Briefe und Postkarten) nach folgenden Orten Ostober⸗ schlesiens aufgenommen worden: Kattowitz, Königshütte, Myslo⸗ witz, Laurahütte, Rybnik, Tarnowitz, Lublinitz, Chudow, Czernitz, a. Emmagrube, Loslau, Nikolai, Paruschowitz, Pleß⸗ ohrau.

Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen. Anforderung nur bei den Arbeitsämtern. Vor⸗ dringliche Berücksichtigung der Landwirtschaft.

Die Kriegsgefangenen werden von den Kriegsgefangenen⸗ stammlagern, in denen sie einer gründlichen ärztlichen Unter-⸗ suchung, insbesondere auf⸗Seuchenfreiheit, unterzogen werden, für den Arbeitseinsatz zur Verfügung gestellt. Bei welchen Arbeiten und in welchen Orten Kriegsgefangene einzusetzen sind, muß unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitseinsatzlage und der besonderen Erfordernisse der Kriegswirtschaft entschieden werden. Deshalb ist der Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen den Arbeits⸗ ämtern übertragen worden, die mit den Kriegsgefangenenstamm⸗ lagern eng zusammenarbeiten. Betriebe, die Kriegsgefangene beschäftigen wollen und über geeignete Unterkünfte verfügen, müssen ihre Anforderung an ihr zuständiges Arbeitsamt richten. Anforderungen bei anderen Stellen sind zwecklos und bedeuten lediglich eine Verzögerung in der Zuweisung von Kriegs⸗ gefangenen.

Mit Rücksicht auf die besondere ernährungswirtschaftliche Be⸗ deutung der Landwirtschaft in Kriegszeiten werden Kriegs⸗ gefangene in erster Linie der Landwirtschaft zur Verfügung ge⸗ feellt Der Kräftebedarf der Landwirtschaft ist im Hinblick auf die Hackfruchternte besonders groß und muß zunächst voll befriedigt werden. Gewerblichen Betrieben können Kriegsgefangene erst zu- gewiesen merden, nachdem der Bedarf der Landwirtschaft gedeckt

ist. Entsprechende Anforderungen werden von dem für den Be⸗ trieb zuständigen Arbeitsamt schon jetzt entgegengenommen. 1

acwochenübersicht der Reichsbank

vom 23. September 1939.

Aktiva. F. 1. Deckun sbestand an Gold und Devisen 77 138 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs . . . 9 903 987 000 8 Wertpapieren, die gemäß § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere).. Lombardforderungen... deutschen Scheidemünzen. . Rentenbankscheinen.... sonstigen Wertpapieren .... sonstigen Muivben ..

Passiva. 1. Grundkapitlll. 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) eüchs Feserbefonbz5 .. b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 3. Betrag der umlaufenden Noten ... .. 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten . . . . 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ . ““ E 973 840 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln R.ℳ —,—.

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Deutschen Reichsbank vom 23. September 1939 hat sich seit dem 15. September die An lage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert⸗ papieren weiter auf 11 555 Mill. Rℳ vermindert. Im einzelnen betragen die Bestände an Wechseln und Schecks sowie an Reichs⸗ schatzwechseln 9904 Mill. Rͤ, an Lombardforderungen 21 Mill, Reichsmark, an deckungsfähigen Wertpapieren 1254 Mill. Rℳ und an sonstigen Wertpapieren 375 Mill. Kℳ. Der Deckungs⸗ bestand an Gold und Devisen beträgt fast unverändert 77 Mill’ Reichsmark. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinenr stellen sich auf 262 Mill. Rℳ, diejenigen an Scheidemünzen auf 177 Mill. R.Aℳ. Die sonstigen Aktiva betragen 1463 Mill. H.ü.

Der umanf an Reichsbanknoten hat sich auf 10 303 Mill. Rℳ

1 254 211 000 21 104 000 176 839 000 262 453 000 75 448 000 1 463 421 000

922859**—

r150 000 000

87 353 000 494 779 000 10 302 747 000 1 525 892 000

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ermäßigt. Die fremden Gelder werden mit 1526 Mill. Rℳ aus gewiefen.

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