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Eonderbetlage zum Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 229 vom 30. September 1939.
Verleihung des Titels „Baurat“. Druckfehler⸗Berichtigung zum Runderlaß des Reichsministers der Finanzen v. 22. 6. 1939 über die Verleihung des Titels „Baurat“ für Verdienste im Hochbaufach in Nr. 145/1939: 151.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 155.
Versicherungsaußendienst. Anordnung der Leiter der Reichs⸗ gruppen Handel und Versicherungen zur Bereinigung des Ver⸗ sicherungsaußendienstes: 175.
Versicherungseinrichtungen. Anordnung auf Grund des 8 6
Abs. 2 des Gesetzes über die Gebietsbereinigungen in den öst⸗ lichen preußischen Provinzen (betr. Ueberführung der Unfall⸗ versicherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Grenz⸗ mark Posen⸗Westpreußen in Schneidemühl auf die Unfallver⸗ sicherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Pommern in Stettin): 178. —
Versicherungs⸗Unternehmungen. Bekanntmachung über die Genehmigung der teilweisen Uebertragung des Bestandes einer Versicherungsgesellschaft auf eine andere Versicherungsgesell⸗ schaft: 196. “
Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. v. 15. 7. 1939 über die Bekämpfung des seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion des Rindes): 165; Viehseuchenpolizeiliche Anordnung der RMdJ. v. 11. 9. 1939 zum Schutze gegen die Tollwut: 213; Viehseuchenpolizeiliche An⸗ ordnung des RMdJ. v. 23. 9. 1939 über aktive Schutzimpfung gegen Maul⸗ und Klauenseuche in Sperrbezirken: 228. Volkswohnungen. Runderlaß über die Förderung des Baues
von Volkswohnungen. Bestimmungen über die Förderung des
Baues von Volkswohnungen mit Reichsdarlehen: 164.
Wandergewerbe. Verordnung über die Ausübung des Wander⸗
Waren (Einfuhr und Ausfuhr). 2. Anordnung über die Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Ein⸗ fuhr von Waren v. 25. 8. 1939: 197; 3. Anordnung desgl. v. 4. 9. 1939: 206.
Warenverkehr. 1. Bekanntmachung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig v. 5. 9. 1939: 207.
Warenverzeichnis zum Zolltarif. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung v. 5. 9. 1939: 206.
Wärme⸗, Kälte⸗ und Schallschutz. Anordnung zur Markt⸗ regelung auf dem Gebiet des verarbeitenden Wärme⸗, Kälte⸗
und Schallschutzgewerbes v. 19. 9. 1939: 220.
Wein. Verzeichnis der im Deutschen Reich zur Untersuchung ausländischer Weine bei der Einfuhr nach Deutschland er⸗ mächtigten Fachanstalten: 158.
Wehrmacht. Bekanntmachung über die Ausdehnung des Ver⸗ fahrens mit Metallanforderungsscheinen für Wehrmachtauf⸗ träge auf die Erlangung von Magnesium für Wehrmachtauf⸗ aufträge: 200.
Werberat der deutschen Wirtschaft. 3. Bestimmung des Werberats der deutschen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen im Lande Oesterreich v. 15. 8. 1939: 187.
Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung aa deutschen Staatsangehörigkeit: 157; 164; 166; 168; 174; 177; 178; 183; 194; 198; 211; 220; 229.
Wirtschaftsbezirke und Wirtschaftskammern. 5. Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern (Neufassung der 4. Anordnung v. 12. 1. 1939, betr. Abgrenzung in den sudetendeutschen Gebieten) v. 15. 7. 1939: 163.
gewerbe v. 31. 7. 1939: 176; Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers zur Aenderung der Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art v. 29. 8.
und Kreditverkehr. Bekanntmachung über die Regelung des Zahlungs⸗ und Kreditverkehrs in dem von aes deutschen Truppen besetzten Gebiet der Republik Polen: 227.
Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Be⸗ kanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem
Ausland: 225.
— ’. ; .9. 1939: 206. 26. 8. 1939: 198; v. 5 2.
Zollgebiete, Zollordnungen und Zollstraßen. Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Baden: 163; Verordnung 1 über den Verlauf der Binnenlinie des Grenzbezirkes gegen das Protektorat Böhmen und Mähren innerhalb des Ober⸗ finanzbezirks Troppau v. 11. 8. 1939: 189; Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie des Zollgrenzbezirks gegen⸗ das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren im Oberfinanz⸗ bezirk Karlsbad v. 16. 8. 1939: 195.
Zucker. Uebersicht über den während des Monats Juni 1939 ver⸗ steuerten und steuerfrei ausgeführten Zucker: 166; Juli
1939: 194. 1 Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im
Monat Juni 1939: 166; Juli 1939: 194.
Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote). Bekanntmachungen der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 162; 194.
Wirtschaftsgruppen. Anordnung des Reichswirtschafts⸗
gewerbes und des Stadthausiergewerbes v. 25. 7. 1939: 174.
ministers über den Aufbau der Wirtschaftsgruppe Vermittler⸗
Bekanntmachung der Filmoberprüfstelle über die Außerkraft⸗ setzung der Zulassung eines Films: 1811. W1“
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Erste Beilage
eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 30. September
1939
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonk⸗ heer van Haersma de With, ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.
Postwesen.
Neues Telegrammschmuckblatt.
Am 15. Oktober 1939 fürt die Deutsche Reichspost ein neues Formblatt für C““ = LX 10 = ein. Es ist ein achtfarbiger Offsetdruck der Reichsdruckerei mit Blumen nach einem Entwurf des Malers und Graphikers Erich Meerwald in Berlin⸗Wilmersdorf. “
8
1b “
Bildtelegraphendienst mit Jugofla
Am 1. Oktober d. J. wird der Bildtelegraphendienst zwischen
Deutschland und Jugoslawien eröffnet. Er wird in Deutschland
zunächst nur von der Bildstelle Berlin wahrgenommen. Ueber die Gebühren geben die Postämter Auskunft.
Vorübergehende Aenderung von Postordnungs⸗ bestimmungen.
Vorübergehend werden von der Deutschen Reichspost wegen der z. Zt, bestehenden außergewöhnlichen Dienst⸗ und Personal⸗ verhältnisse einige Postordnungsbestimmungen geändert. Danach wird bis auf weiteres für Pakete und Postgüter der Freimachungs⸗ zwang eingeführt. Ihm unterliegen nicht Pakete mit Zivil⸗ kleidung, die von den zur Wehrmacht Einberufenen herrühren,
Lebensmittelkarten auch in Gaststätten.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat durch Erlaß vom 27. 9. 1939 für die Zeit vom 2. 10. bis 22. 10. 1939 folgende Regelung getroffen: Fleisch, Brot und Nährmittel können in den Gaststätten, Kantinen usw. sowohl auf die aus⸗ gegebenen Haushaltskarten als auch auf Reisekarten entnommen werden. Die Reisekarten werden zu diesem Zweck auf Antrag auch ohne Nachweis einer Reiseveranlassung ausgestellt. Auch ein Umtausch von Wochenabschnitten der Haushaltskarten in Reise⸗ karten, die bis zum 22. 10. 1939 gültig geschrieben werden können, ist zulässig. Der Umtausch in Reisekarten erfolgt durch die Ge⸗ meindebehörden bzw. Kartenausgabestellen.
Für Fleischspeisen, die mit Fett zubereitet sind, brauchen bis zum 22. 10. 1939 Einzelabschnitte der Fettkarte nicht abgegeben zu werden. Falls ein Gast jedoch, etwa der Hotelgast zum Früh⸗ ftück reine Fettportionen bestellen will, so muß er von der Keife⸗ karte, die eine Reihe von Einzelabschnitten für Fette in Unter⸗ teilung bis zu 10 g enthält, Gebrauch machen. — Fleischgerichte in Gaststätten und Kantinen dürfen nur gegen die mit „Fleisch oder Fleischwaren“ bezeichneten Einzelabschnitte über je 50 g Fleisch auf der rechten Seite der Reichsfleischkarte oder gegen die auf der Reisekarte enthaltenen Einzelabschnitte für Fleisch über je 50 g abgegeben werden. Wer jedoch regelmäßig in derselben Gaststätte oder Kantine ißt, hat auch die Möglichkeit, die Ab⸗ schnitte auf der linken Seite der Reichsfleischkarte zu verwenden,
wenn er den Bestellschein der Reichsfleischkarte in der Gaststätte
oder Kantine abgibt und jeweils die entsprechenden Abschnitte durch Lochung oder Durchkreuzen mit Kopierstift entwerten läßt.
Für die Abgabe von Brot und Mehlspeisen gilt die Reichsbrotkarte und die Reisebrotkarte. Bei der Verabfolgung von Mehlspeisen erfolgt die Umrechnung von Brot in Mehl im Verhältnis von 100:75. Für Speisen, in denen kartenpflichtige Nährmittel, wie beispielsweise Graupen, Reis, Haferflocken, Nudeln, Sago usw. enthalten sind, müssen die entsprechenden Einzelabschnitte der Lebensmittelkarte abgegeben werden. — Die Einzelabschnitte der Reisekarten gelten auch für den Einkauf in Lebensmittelgeschäften, Bäckereien usw.
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe für das Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe hat angeordnet, daß in jeder Gaststätte ein besonderes preiswertes, kartenfreies Eintopf⸗ oder Teller⸗
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 30. September auf 61,50 Rℳ (am 29. September auf 61,50 R ℳ)
für 100 kg.
Berlin, 29. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel —,— bis —,—, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei
— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Viect. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen Viet. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. Sc. gelbe Erbsen II (zollverb.) —,— bis ——. Geschl. glas. gelbe
rbsen III (zollverb. —,— bis —,— Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. *) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl. *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, 0/0 bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *), 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 34,00 bis 35,00 †), Haserflocken*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze *) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein —,— bis —,— †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, chines. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—; Sultaninen: Type 10 63,00 bis 65,00, Type 9 58,00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 58,00, Mandeln, süße, handgewählte, ousgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,—
werden. Bei
wenn die Pakete vom zuständigen Truppenteil gesammelt und in größeren Mengen bei der Post eingeliefert werden. Aufgehoben wird ferner die Bestimmung, wonach bis drei Pakete mit einer Paketkarte und bis 10 Postgüter mit einer Postgutkarte verscVkndt werden dürfen. Von jetzt an ist also jedem Paket eine Paketkarte und jedem Postgut eine Postgutkarte beizufügen. Endlich muß die Zustellgebühr für Pakete, die nach den Bestimmungen grund⸗ sätzlich der Empfänger zu entrichten hat, bis auf weiteres der Ab⸗ sender der Pakete vorauszahlen. Empfängern, die ihre Pakete regelmäßig auf Grund einer Abholungserklärung abholen, wird die vorausgezahlte Zustellgebühr zurückgezahlt.
Inhalt und Verpackung der Feldpostbriefe.
Der Inhalt der Feldpostbriefsendungen bis 250 g besteht vielfach aus verderblichen Gegenständen, z. B. frischen Fruͤchten (Weintrauben, Pflaumen, Birnen, Tomaten usw.) oder auch aus feuchtem Obstkuchen, was zur Folge hat, daß die Briefe sich schon bald nach Beginn der Beförderung auflösen. Auch Streichhölzer sind in diesen Sendungen öfter enthalten. Wenn auch die Ab⸗ sender bei Versendung von Früchten usw. sich von dem Gefühl leiten lassen, ihren Angehörigen im Felde eine Freude zu machen, so verkennen sie doch dabei, daß die Sendungen während der Be⸗ förderung mit anderen in Beuteln zusammengepackt werden müssen, wodurch die Früchte usw. verderben. Abgesehen davon, daß der Empfänger von der Sendung, wenn sie ihn überhaupt erreicht, keinen Nutzen hat, tritt noch der weitere Nachteil ein, daß durch die zerdrückten Früchte andere Sendungen durchnäßt treichhölzern bedenken die Absender nicht, daß Streichhölzer in Postsendungen überhaupt nicht verschickt werden dürfen, da sie sich entzünden und dadurch u. U. größeren Schaden verursachen können. Der Absender macht sich g. F. nicht nur ersatzpflichtig, sondern auch strafbar. Die Deutsche Reichspost richtet daher an alle Absender von Feldpostbriefen die dringende Bitte, leicht verderbliche Gegenstände, insbesondere Früchte, ferner Streichhölzer und andere leicht entzündliche Gegenstände nicht in die Sendungen aufzunehmen.
gericht bereit gehalten werden muß, das in Zukunft die Bezeich⸗ nung „Stammgericht“ führt. Dieselbe Anordnung begrenzt auch die Zahl der Vorgerichte, Suppen, Fischgerichte, Teller⸗ und Ein⸗ topfgerichte, Salate, Süßspeisen und Kompotte. In Zukunft kann jeder Gast aus einem entsprechenden Vermerk auf der Speisekarte ersehen welche Einzelabschnitte bei der Bestellung eines Gerichtes abzuliefern sind. Durch Ausbau und Verfeinerung des Gast⸗ stättenrechts wird den Bedürfnissen der Berufstätigen, die dauernd auf Reisen oder auf die Verpflegung in einer Gaststätte und Kantine angewiesen sind, in Zukunft noch mehr Rechnung ge⸗ tragen werden. Aus sozialen und versorgungspolitischen Gründen kann jedoch auf die Einführung der Kartenpflicht in den Gast⸗ stätten und Kantinen nicht verzichtet werden.
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Hauptversammlungskalender für die Woche vom 2. bis 7. Oktober 1939.
“ Montag, 2. Oktober. Königsberg (Pr): Königsberger Lagerhaus A.⸗G., Königsberg
(Pr), 11 ½ Uhr. b Rheydt: Kabelwerk Rheydt A.⸗G., Rheydt, 15 Uhr.
Dienstag, 3. Oktober. Berlin: Brandenburgische Elektricitäts⸗, Gas⸗ und Wasserwerke „A.⸗G., Berlin, 10 1% Uhr. Berlin: Getreide⸗Kreditbank A.⸗G., Berlin, 11 ¾¼ Uhr. B öG Deutscher Getreide⸗Kreditbanken A.⸗G., Berlin,
Mittwoch, 4. Oktober.
Donnerstag, 5. Oktober. Düren: Isola Werke A.⸗G., Düren, 17 ½ Uhr. Krefeld: Krefelder Teppichfabrik A.⸗G., Krefeld, 17 Uhr. ’ Süddeutsche Baumwoll⸗Industrie A.⸗G., Kuchen,
Freitag, 6. Oktober.
Sonnabend, 7. Oktober.
bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., ger. —,— bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,— Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R. ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berlin, 29. September. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. [Preise in Reichsmark.] Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. —,— bis —,—, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 225,00 bis 230,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. —,— bis —,—, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein⸗ speisesalz, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutesäcken 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern —,— bis —,—, Speisesirup dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg —,— bis —,—, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 102,00 bis 106,00, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,—, Dt Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis —,—, do. lose —,— bis —,—, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172 00 bis —,—, do. lose —,— bis —,—, Margarine, Konsum, gepackt 112,00 bis —,—, Speiseöl, aus⸗ gewogen 140,00 bis 157,00.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
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Berliner Börse am 30. September.
Am Wachenschluß wiesen die Aktienmärkte zwar keine ein⸗ heitliche Linie auf, jedoch war die Kursgestaltung überwiegend weiter nach oben gerichtet. Das Geschäft hat jedoch nicht unwesent⸗ lich an Umfang abgenommen. Bei den kleinen Kaufaufträgen handelt es sich ohne Zweifel um eine echte Anlagetätigkeit, was auch eindeutig daraus hervorgeht, daß die Reichsaltbesitzanleihe in den letzten Tagen laufend ihren Kursstand bessern konnte.
Am Montanmarkt wurden lediglich Klöckner bei kleinem Umfang um 1 % niedriger notiert. Andererseits fielen Mans⸗ felder und Buderus durch Steigerungen von 1 bzw. 1 ¾¼ % auf. Harpener, Stolberger Zink und Vereinigte Stahl stellten sich je ½ % höher. Braunkohlenwerte hatten sehr ruhiges Geschäft, wobei Leopoldgrube ¼½ % gewannen. Bei den Kali⸗ werten standen Wintershall mit + 1 % im Vordergrunde. In der chemischen Gruppe wurden von Heyden ½ % und Goldschmidt 1 % höher, Farben hingegen mit 156 ½ ⅛ % niedriger bewertet.
Gummi⸗ und Linoleumaktien sowie Kabel⸗ und Drahtwerte veränderten sich nur unbedeutend. Elektrowerte lagen freundlich. Lahmeyer kamen 1 ¹¼ und Siemens ½ % höher an. Für Ver⸗ sorgungswerte waren die Meinungen hingegen geteilt. Während Lichtkraft 1 ¼½, Thüringer Gas 1, EW Schlesien 3 % gewannen, stellten sich Dessauer Gas und Charlotte Wasser je 1 % sowie AEG ½ % niedriger. Bei den Autowerten stiegen Daimler, bei den Maschinenbauanteilen Berliner Maschinen und Orenstein um 4 1 %. Im letztgenannten Ausmaß niedriger lagen Rheinmetall⸗ Borsig. Zu erwähnen sind noch Bauwerte, von denen Berger 1 und Holzmann 2 % gewannen. Ferner stiegen Dortmunder Union um 1 und Aschaffenburger Zellstoff um 2 %. Bemberg gaben um 1 % nach. Am Bahnenmarkt lagen Eisenbahnverkehr 2 %₰% befestigt.
Im Verlaufe war die Kursentwicklung uneinheitlich. Das Geschäft verlief dabei verhältnismäßig ruhig. Die Kursausschläge nach beiden Seiten hielten sich meist im Rahmen von ½ 9%.
Durch eine Befestigung von 1 ½¼ % fielen Berger auf, während Westdeutsche Kaufhof in Reaktion auf die starke Vortagssteige⸗ rungen 121 % und Rheinstahl 1 ¼ % verloren. Farben notierten ⅛ % niedriger (156 ³3%).
Am Einheitsmarkt waren für Banken keine besonderen Ver⸗ änderungen festzustellen. Zu nennen sind lediglich Deutsch⸗ Asiatische (+ 6 l ℳ) und Vereinsbank Hamburg (+ 1 %). Bei den Hyp.⸗Banken zeichneten sich Bayer. Hyp. Bank durch eine Steige⸗ rung um 2 ⁄1 % gegen letzte Notiz aus.
Am Markt für Kolonialaktien stiegen Doag um 1, Kamerun um 2 %, während Otavi H.ℳ einbüßten. Bei den zu Einheits⸗ kursen gehandelten Industrieaktien waren Gewinne von 3—5 % in der Mehrzahl. Andererseits gingen Sachsenwerk um 4 % und Hildesheim⸗Peine sowie Deutsche Steinzeug gegen letzte Notiz um je 3 % zurück.
Am Kassarentenmarkte entwickelte sich nicht sonderlich viel Ge⸗ schäft. Die Tendenz blieb jedoch stetig. Gesucht waren allerdings Liquidationspfandbriefe, die z. T. bis um ½¼ % anzogen. Hyp.⸗ Pfandbriefe und Kommunalobligationen blieben behauptet. Stadt⸗ anleihen waren meist gestrichen bzw. unverändert.
Aehnlich war die Entwicklung für Provinzanleihen. Bei den Länderanleihen herrschte im wesentlichen ein behaupteter Grund⸗ ton. Reichsanleihen fanden bei überwiegend behaupteten Kursen einige Beachtung. Industrieobligationen lagen eher fester.
Steuergutscheine II waren unverändert. Von Steuergut⸗ scheinen I galten Dezember 98,90, Januar 98,30, Februar 97,8 und März’/April 97,65. 8
Der Privatdiskontsatz wurde bei 23¼¾ % belassen.
Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blancotagesgeld um 18+8 % auf 2 ½ — 2 ¾¼ % heraufgesetzt.
Wirtschaft des Auslandes.
8
Italiens Fortschritte in der Industrieerzeugung.
Mailand, 29. September. Die italienische Industrie hat in den letzten Jahren ihre Erzeugung erheblich ausdehnen können. Von 1934 bis 1938 ist der Index der Industrieerzeugung um 35 % gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Bautätigkeit um 14 % geringer geworden und die Erzeugung der Seiden⸗ industrie unverändert geblieben ist, so daß die Erhöhung bei den anderen Zweigen wesentlich größer sein muß. In der Tat ist der Index der Maschinenerzeugung um 88 %, der chemischen Industrie um 50 %, des Bergbaus um 40 %, der Energiewirtschaft um 35 %, der Papierindustrie um 34 %, der Metallindustrie um 24 % und der Textilindustrie um 16 % gestiegen.
8
Ungarn regelt den Außenhandel mit Kriegs⸗ .
material.
Blüudapest, 29. September. Durch eine am 28. 9. 1939 ver⸗ öffentlichte und in Kraft getretene Verordnung werden Einfuhr, Ausfuhr und Transitverkehr von Kriegsmaterial an eine beson⸗ dere Bewilligung gebunden. Diese Bewilligungen werden vom ungarischen Handels⸗ und Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Wehrminister erteilt. Die Anträge sind an das Wehr⸗ ministerium zu richten. Bei der Ausgabe von Ausfuhrsendungen muß die erteilte Genehmigung dem Frachtbrief beigefügt werden. Bei der Einfuhr und im Transitverkehr ist die Genehmigung der zuständigen Zollbehörde vorzulegen. Durch die Verordnung werden die über den Verkehr mit diesen Erzeugnissen erlassenen sonstigen Bestimmungen nicht berührt, sofern sie nicht mit den Bestim⸗ mungen dieser Verordnung in Widerspruch stehen.
Durch die Verordnung wird u. a. der Außenhandelsverkehr mit folgendem Kriegsmaterial betroffen: Waffen und Waffen⸗ bestandteile, Munition und Munitionsbestandteile, militärische Instrumente und optische Artikel, Explosivstoffe aller Art, Bomben und Handgranaten, Mittel und Materialien für den Luftschutz und den chemischen Kampf, Kriegsbrückenmaterialien, Lastkraftwagen mit einer Tragkraft von 1 t und darüber, Motorräder, Kraft⸗ wagen, Panzerkraftwagen, Fernsprechleitungsmaterial, Rundfunk⸗ Empfänger⸗ und Sendeeinrichtungen, Flugzeuge, Flugzeugmotore und Fallschirme.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 30. September 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken.
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
Neinnideh d8-—99 :
Reinnicke — 99 % .
Antimon⸗Regulus . 8 .
Feinsilber . 0 00̃ ⸗ „
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