1939 / 232 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs,

. Bei der Einlösung werden für die gezogenen Auslosungs⸗ rechte gezahlt*):

8 Buchstabe A = 12,50 R. Nennbetrag. . dazu 4 v. H. Zinsen für 14 Jahre. =

zusammen

62,50 R.ℳ 39,38 „,

101,88 R ℳ.

125,— Rℳ, 78,75 ,

203,75 R.ℳ.

250,— ERℳ, 157,50 „„

407,50 R. ℳ.

500,— R. ℳ, 315,— 2

815,— Rℳ.

uchstabe B = 25 R.ℳ Nennbetrag dazu 4 ½¼ v. H. Zinsen für 14 Jahre. =

zusammen

Buchstabe CG = 50 REℳ Nennbetrag.. dazu 4 ½¼ v. H. Zinsen für 14 Jahre.. =

zusammen

Buchstabe D = 100 RE.ℳ Nennbetrag. . dazu 4 ½¼ v. H. Zinsen für 14 Jahre

zusammen

2

dazu 4 ½ v. H. Zinsen für 14 Jahre. = 630,— zusammen 1630,— R. ü.

dazu 4 ½ v. H. Zinsen für 14 Jahre . = 1575,— zusammen 4075,— R. ℳ.

Die Inhaber der gezogenen Auslosungsrechte werden auf⸗ efordert, die vom 2. Januar 1940 an zahlbaren Einlösungs⸗ eträge gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates zu erheben, und zwar bei den nachstehend aufgeführten Banken und Bankhäusern: In Hamburg: bei der Hamburgischen Landesbank Giro⸗ zentrale —, bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., bei der Dresdner Bank in Hamburg, bei der Norddeutschen Kreditbank Alktieugesellschaft Filiale Hamburg, bei der Vereinsbank in Hamburg, bei dem Bankhaunse M. M. Warburg & Co. K. G., in Berlin: bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, bei dem Bankhause Hardy & Co. G. m. b. H., *bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. bei dem Bankhause Delbrück Schickler & Eo., bei der Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank, in Frankfurtea. M.: bei der Deutschen Bank Filiale Frank⸗ furt (Main), bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., bei der Mitteldeutschen Creditbank, Niederlassung der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., in der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Fil. köln, bei der Deutschen Bank Filiale Köln, bei der Dresdner Bank in Köln, M bei dem Bankhause Pferdmenges & Co., in Bremen: bei der Bremer Bank Fil. der Dresdner Bank, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Fil. Bremen bei der Deutschen Bank Filiale Bremen, in Hannover: bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Fil. Hannover, bei der Deutschen Bank Filiale Hannover, bei der Dresdner Bank Fil. Hannover. Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1939 hört die Verzinsung Einlösungsbetrages auf. Die Einlösungsbeträge für die in das hamburgische Staats⸗ schuldbuch eingetragenen gezogenen eee g ags. werden den Gläubigern von Amts wegen durch die Post zugesandt werden Hamburg 36, den 2. Oktober 1939. 8 Gänsemarkt 36. Die Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg, Kämmerei.

des

8 *) Vor dem 1. April 1937 gezogene Auslosungsscheine, auf deren Rückseite von der Staatsschuldenverwaltung vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an der verzichtet hat, werden, nachdem dieser Verzicht durch das Gesetz vom 23. März 1934 (Reichsgesetzblatt I Seite 232) mit Wirkung vom 1. April 1937 unwirksam geworden ist, vom 2. Januar 1938 an, ohne Rücksicht auf das Auslosungsjahr, mit dem 7 % fachen Nenn⸗ wert eingelöst oder in ein anderes Stück umgetauscht. 1 Für die nach dem 1. April 1937 gezogenen Auslosungsscheine werden die in der Ziehungsliste angegebenen Einlösungsbeträge

8 gezahlt.⸗

Bekanntmachung.

8 Die am 3. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 195 des

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

38 Achtzehnte Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vor⸗ schriften in der Ostmark. Vom 21. September 1939.

Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Wehr⸗ machtsfürsorge⸗ und ersocter gesen Vom 25. September 1939. 8 Verordnung über die Aufhebung von Beschluß uständigkeiten

Anhörungsrechten von Vertretungs Fpetschaften und e Behörden in der Kreisinstanz. Vom 26. September Dritte Verordnung zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes (Dritte BStDVO). Vom 26. September 1939. Dritte Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamten⸗ gesetzes. Vom 27. September 1939. bese Durchführungsverordnung zum Geseß löschwesen (Organisation der Feuerschutzpolizei). tember 1939. Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwert⸗ papieren. Vom 29. September 1939. Verordnung über die Kraftfahrzeug⸗Kasko⸗ und Haftpflicht⸗ versicherungsverträge. Vom 3. Oktober 1939. . Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 4. Oktober 1939. 3 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

1“ Bekanntmachung. Die am 3. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 39 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung einer zehnten deutsch⸗chilenischen Vereinbarung über die Einfuhr von Chile⸗ salpeter. Vom 21. August 1939. 5 8 Verordnung zum ehrmachttarif für Eisenbahnen. 28. September 1939. 1 Verordnung über die vorläufige Anwendung einer elften deutsch⸗chilenischen Vereinbarung über die Einfuhr von Chile⸗ salpeter. Vom 88 September 1939.

über das Feuer⸗ Vom 27. Sep⸗

Vom

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer zwölften deutsch⸗chilenischen Vereinbarung über die Einfuhr von Chile⸗ salpeter. Vom 29. September 1939. 8

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Ersten Zusatzabkommens zum Deutsch⸗Griechischen Verrechnungs⸗ abkommen. Vom 29. September 1939.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postversen⸗

dungsgebühren: 0,03 Kℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 4. Oktober 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deufsches Reich.

Verkehrswesen.

Der Danziger Hafen von der Reichsbahn den deutschen Seehäfen tarifarisch gleichgestellt.

Bereits am 25. September ist der Deutsche Eisenbahngüter⸗ und Tiertarif auf das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig und auf Ostoberschlesien erweitert worden. Wie jetzt mitgeteilt wird, ist Danzigs Hafen als Versand⸗ und Empfangsseehafen durch die Einbeziehung in zahlreiche Seehafentarife den übrigen deutschen Seehäfen gleichgestellt. Den Frachtpapieren zu Sendun⸗ en nach dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig sind 888 auf weiteres noch die erforderlichen Zoll⸗ und sonstigen üblichen Begleitpapiere beizugeben. Für Sendungen na stoberschlesien entfallen die Begleitpapiere bereits.

Preußen.

Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im I. Vierteljahre des Rechnungsjahres 1939. (Beträge in Millionen Rℳ)

A. Ordentlicher Haushalt.

Zu Beginn des Rechnungsjahres 1939 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahre 1938 zurückgestellten Restbeträge verfügbar: 8

ah) nach dem ordentlichen Haushall pb) nach dem außerordentlichen Haushalt..

Jahressoll

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste

I. Einnahmen. 1. Steueenrn. Davon ab: Ueberweisungen a. Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw...

Verbleiben..

2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe

Davon ab: Zuschüsse an Betriebe

Verbleiben..

3. Sonstige Einnahmen: a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen

b) Verkehrswesen.. c) Schulwesen, Wissen⸗ schaft und Kunst.

d) Uebrige Landesver⸗ waltungen

Einnahmen insgesamt

(abzüglich der Steuer⸗ überweisungen an Ge⸗ meinden usw. und der Zu⸗ schüsse an Betriebe)

II. Ausgaben. 1. Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 2).. 2. Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen 3. Schulwesen, Wissen⸗ schaft und Kunst.. 4. Verkehrswesen... 5. Wohnungswesen.. 6. Schuldendienst.. 7. Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter

UIw.) 1 8. Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt

Mithin: Mehrausgabe. ehreinnahme

B. Außerordentlicher Haushalt.

ur Deckung des Fehlbetrages am Schlusse des Rechnungsjahres 1938 8 1 8 sin erforderlich 442,5. 8

57,1

I. Einnahmen..

II. Ausgaben.

1. Landeskultur- und landw. Siedlungs⸗

281

2. Verkehrswesen.. 3. Sonstige Ausgaben d. 1

Hoheitsverwaltungen 1 4. Zuschüsse für Betriebe

(Domänen u. Forsten) 8,8

Ausgaben insgesamt 84,0

Mithin: Mehrausgabe. - Mehreinnahme

Aocbschluuß. A. Ordentlicher Haushalt.

Bestand aus dem Rechnungsjahr 191 838383. . 1s aus den Monaten April bis Juni

B. Außerordentlicher Hganshalt. ——

Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1938 (442,5 26,9) 415,6 Mehreinnahme aus den Monaten April bis Juni

2 * 2 . 2Q 0 8 0 . 4 . = 394,9 8 Mithin Bestannd . 73,0

Stand der schwebenden Schulden Ende Juni 1939: Schatzanweisungen.. 351,8

8 1—6a6116

Bemerkungen zu A: 1. Bei den Einnahmen ist als Jahres⸗ soll das Haushaltssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den Steuern, die unter I, 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen 8 sowie den Finanzzuweisungen, die unter I, 3 d und II, 8 erscheinen.

„&f 2. Bis Ende Juni d. J. betragen die Reichssteuerüberweisungen (Landesanteil) 237,3, die preußischen Steuern und Abgaben (Landesanteil) 113,7. Für die preußische Staatskasse sind also bis jetzt insgesamt 351,0 Steuern vereinnahmt. Die sonstigen Ein⸗ nahmen der allgemeinen Finanzverwaltung und die Betriebe haben einen Ueberschuß von 98,9 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen er⸗ fordern bisher einen Zuschuß von 412,3, so daß bis Ende Juni 1939 insgesamt eine Mebreinnahme von 37,6 verbleibt.

[Wirischaftsteil.

Deutsche Beteiligung an Herbstmessen des Auslandes wird planmäßig durchgeführt.

Die Maßnahmen zur des Exports durch die Be⸗ teiligung Deutschlands an den Herbstmessen des Auslandes sind durch den „Krieg“ nur ganz unwesentlich verändert worden. Die Leistungen der meisten internationalen Messen, an denen Deutsch⸗ land mit amtlichen Abteilungen und Auskunftsstellen der deut⸗ schen Wirtschaft beteiligt ist, haben durchweg ihre Messetermine um einige oder mehrere Wochen hinausverlegt. Die Tatsache der planmäßigen Durchführung der deutschen Beteiligung hat in den Gastländern ihren Eindruck nicht verfehlt. In Bari, Smyrna, Preßburg, Utrecht, Thessaloniki und Prag sind die vom Werbe⸗ rat der deutschen Wirtschaft, von der Wirtschaftsgruppe Textil⸗ industrie und vom Ausstellungs⸗ und Messe⸗Ausschuß der Deut⸗ schen Wirtschaft eingerichteten- amtlichen Abteilungen bzw. Aus⸗ kunftsstellen der deutschen Wirtschaft durchgeführt worden. So⸗ wohl die führenden Kreise dieser Länder als auch vor allem die Geschäftswelt haben die gegebene Gelegenheit einer deutschen Messebeteiligung zum Anlaß zu einer positiven Beschäftigung mit der dekescen Wirtschatt und mit den Fragen des gegen⸗ itigen Güterverkehrs benutzt. . 8 Lüks letzte der Fensernesen wird am 14. Oktober ds. Is. die Fenttene in Belgrad eröffnet werden, deren EIEö bis zum letzten Augenblick ungewiß war. Auf dieser Messe, die bis zum 23. ds. Mts. dauert, wird Deutschland durch den vom Werberat der deutschen Wüfascgest neuerbauten Pavillon hervor⸗ treten, in dem vor allem die Eisen⸗ und Stahlindustrie ihre Er⸗ eugnisse zeigt. Außerdem findet noch eine große Schau neuer eutscher Werk toise statt. Auch in Belgrad wird der Aus⸗ tellungs⸗ und Messe⸗Ausschuß der deutschen Wirtschaft die wirt⸗ stslnngs⸗ Auskunftserteilung übernehmen.

Nachversteuerung der alten Bestände von Tabar⸗ waren und Schaumwein.

Im § 15 der Ersten Durchführungsverordnung über den Kriegszuschlag zum Kleinhandelspreis von Bier, Tabakwaren und Schaumwein ist bestimmt, daß alle Einzelhandelskaufleute und Gastwirte den am 11. 9. 1939 vorhandenen Bestand an Bier, Tabakwaren und Schaumwein bis zum 20. 10. 1939. nachversteuern. Die ˖Nachversteuerung der alten Bestände wird den Kaufleuten wenig Schwierigkeiten bereiten, deren Beclände⸗ am 11. 9. 1939 nur gering waren oder denen es möglich ist, bis zum 20. 10.1939 ihre Bestände zu veräußern (z. B. Bier und Zigaretten). In manchen Fällen werden jedoch die Kaufleute zur pünktlichen Zahlung des Friegszuschfage⸗ nicht in der Lage sein. Das trifft besonders für Zigarren und Schaumwein zu, weil davon im allge⸗

Bestände bis weit über diesen Termin hinausreichen werden.

Der be“ hat 8 in einem Slah (vom

meinen die vorhandenen

19. 9. 1939 S 4397 1/III) mit dieser Frage befaßt. Er weist unächst darauf hin, daß die Unternehmer zur Entrichtung des Priegszuschlages in gewissem Umfange auf ihre flüssigen Mittel und ihre Kreditmöglichkeiten zurückzugreifen haben. Füere darf jedoch nicht verlangt werden, ü86 alle Hilfsquellen zur Ent⸗ richtung des Kriegszuschlages erschöpft werden. Es ist vielmehr Stundungsanträgen und Anträgen 88 Ratenzahlung zu ent⸗ sprechen. Werden monatliche Ratenzahlungen gewährt, so haben die n.⸗ ämter jedoch daran die Auflage zu knüpfen, daß der Steuerpflichtige monatlich mindestens den Kriegszuschlag ent⸗ richtet, der den im vergangenen Monat verkauften Waren⸗ beständen vom 11.9.1939 entspricht. Zur Erfüllung dieser Auf⸗ lage gehört es, daß der Steuerpflichtige die Lieferungen von Waren aus dem alten Bestand buchmäßig gesondert aufzeichnet. Unter Umständen werden die Finanzämter auch die Stundung von einer Sicherheitsleistun⸗ ahingig machen. Durch diesen Erlaß des Reichs snanpneinisters ist sichergestellt, daß die Finanz⸗ ämter berechtigten Anträgen auf Stundung entsprechen und daß Schwierigkeiten für den Kaufmann infolge der Nachversteuerung vermieden werden, weil sie nur den Betrag zu entrichten brauchen, der ihnen vom Käufer im Kaufpreis erstattet ist.

☛——

Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. 18 8 8 Berlin, Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentrathandelsregisterbeilage). 88 8

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußische

Nr. 232

Beilage

Berlin, Mittwoch, den 4. Aktober

2. 8 2

1“

8*

Fortsetzung des Wirtschaftsteils.

Berliner Börse am 4. Oktober.

Die Aktienmärkte lagen am Mittwoch allgemein freundlich,

wenn auch die Kursgestaltung nicht ganz einheitlich war. Die

Umsätze bewegten sich etwa im Rahmen der Vortage, wobei die Bankenkundschaft und der Berufshandel gleich großen Anteil hatten. Bei der Eröffnung gingen die Wertschwankungen nur vereinzelt über 1 % hinaus.

Der Montanmarkt gehörte zu den wenigen Marktgebieten, auf denen leichte Einbußen überwogen. So verloren Klöckner ℳ, Mannesmann ½ und Buderus 1 %. Andererseits kamen Verein. Stahlwerke % % höher an. Braunkohlenwerte lagen ruhig, aber leicht gebessert, in Kabel⸗ und Draht sowie Autoaktien kamen Anfangsnotizen nicht zustande.

Von chemischen Papieren setzten Farben bei einem Umsatz von 45 000 Hl mit 156 1 ( %) ein. v. Heyden lagen ½ und Rütgers 1 % fester. Bei den Elektropapieren stiegen Schuckert um ½¼ und Siemens um 1 ¼ %, bei den Versorgungs⸗ werten Bakula um N und HEW um 1 %. Demgegnüber stellten sich AEG und Charlotte Wasser 1 % niedriger. Die Anteile von öö“ hatten ruhiges Geschäft, wobei Demag ½ und Deutsche Waffen % gewannen. Die größte Steigerung erfuhr Stöhr, die gegen die Notiz vom 29. 9. 4 % fester lagen. Sonst sind noch Allgem. Lokal u. Kraft mit ½ 1 und Conti Gummi mit +† 1 ½ und andererseits Dortmunder Union mit 1 und Julius Berger mit 1 % % zu erwähnen.

Im Verlaufe unterlag die dhs bee g kleinen Schwan⸗ kungen, wobei die Abweichungen bis zu ½ % betrugen. Darüber hinaus stiegen Demag um 1 %.

Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung bei ruhigem Geschäft s Farben und Schultheiß schlossen mit 157 bzw. 105 ¾ fester, desgl. RWE. mit 112 ¶⅛.

Am Kassamarkt wurden von Banken u. a. um 5 Hℳ und Ueberseebank um *% % heraufgesetzt. Bei den Hypothekenbanken gaben lediglich Hamburger Hyp. um % nach, während Meininger Hyp. 2 % und Deutsche Hyp. 1¾¼ % gewannen. Am Markt der Kolonialpapiere erhöhten sich Doag um 2 %.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Industrie⸗ aktien wurden die heute erstmalig in den amtlichen Verkehr ein⸗ geführten Karstadt bei einem Umsatz von 150 000 Rℳ mit 105 und Geld bewertet gegen einen letzten Kurs von 104. Schüchter⸗ mann stiegen gegen letzte Notiz um 6 %. Sonst standen Ge⸗ winne von 2 —3 % Einbußen gleichen Ausmaßes gegenüber.

Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitz⸗ anleihe unv. 132 1. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 93 % ebenfalls unverändert. ammnne

Wirtschaft des Auslandes.

Englands Blockade fördert Handelsaustausch

8 der Ostseestaaten mit Deutschland.

Reeval, 3. Oktober. Im Zusammenhang mit der Umstellung des Außenhandels auf den Warenaustausch innerhalb des Ostsee⸗ beckens richtet sich die Ausfuhr neuerdings in verstärktem Maße nach Deutschland, da die Ausfuhr nach England wegen der Blockade auf die größten Schwierigkeiten stößt. Zwecks Herbei⸗ führung des notwendigen Handelsausgleichs mit Deutschland werden der Einfuhr deutscher Erzeugnisse neuerdings keine Schwierigkeiten mehr in den Weg gelegt, und Lizenzen für die Einfuhr genehmigungspflichtiger Waren aus Deutschland werden ungehindert verabfolgt. Es handelt sich hierbei auch um Waren, für welche seinerzeit England und Frankreich besondere Kontin⸗ Feute eingeräumt worden sind. Das Interesse für den Bezug deutscher Erzeugnisse ist demgemäß sehr lebhaft, namentlich ist ein starker Bedarf an Garnen und anderen Erzeugnissen der deut⸗ schen Textilindustrie zu bemerken. Auf einer Versammlung der Textilwarenimporteure in der Handels⸗ und Industriekammer wurde der Wunsch ausgesprochen, Möglichkeiten für einen ver⸗ schaften Bezug deutscher Garne und anderer Textilwaren zu haffen. 8

5 ——

Kontrolle des irischen Zahlungsverkehrs

. mit dem Ausland. Amsterdam, 3. Oktober. In Irland ist durch eine Finanz⸗ verordnung der Fahlungsvertehr mit dem Ausland unter Kon⸗ trolle gestellt worden. Auch der Handel mit Gold ist an die Ge⸗ nehmigung einer Währungskommission geknüpft und der Handel in Devisen völlig verboten. Ganz allgemein können Zahlungen nach dem Ausland nur bei Erteilung einer besonderen Genehmi⸗ gung vorgenommen werden. Eine Ausnahme gilt für Waren, die vor dem 3. September angekauft wurden. Für die Bezahlung süebe . in Devisen ist eine Sondergenehmigung nicht er⸗ orderlich.

Ungarn erweitert das Syftem seiner Zwangs⸗ wirtschaft für RNohstoffe und lebenswichtige Er⸗ zeugnisse.

Blmudapest, 3. Oktober. Durch vier Verordnungen sind weitere Durchführungsbestimmungen zur Zwangsbewirtschaftung lebens⸗ wichtiger Fetesnid. erlassen worden. Die wichtigste dieser Ver⸗ ordnungen regelt die Produktion der Baumwollspinnereien und -webereien sowie der Baumwollgewebe verarbeitenden Betriebe. Hervorzuheben ist die Bestimmung, nach der der Beimis ungs⸗ zwang von Kunstfasern für die Spinnereien von 10 % auf 16 % erhöht wird. Nach der Verordnung dürfen die Spinnereien monat⸗ lich 20 % ihrer Baumwollvorräte vom 30. 9. 1939 ohne besondere Erlaubnis verarbeiten. Verkauf und Verwendung zusätzlich her⸗ gestellter Garne sind an eine besondere Genehmigung gebunden. Die Verordnung dehnt ferner die Anmeldepflicht auf bestimmte

Baumwollgarne und ⸗stoffe aus.

Weiter werden Durchführungsbestimmungen für die Bewirt⸗ schottn von E1113““” erlassen. nsbesondere wird er Verkauf von Mänteln und Schläuchen für Fahrzeuge geregelt.

Danach fallen auch gebrauchte Kraftwagenreifen unter die Sperre.

Neue Reifen und Mäntel für Kraftfat tpeuge dürfen nur gegen

alten verkauft werden. Eine weitere Vexvordnung vegelt die nersschotung einzelner Ledererzeugnisse. Bestimmte Arbeiten von Sohlleder und Sohlenfutterleder können frei ver⸗ kauft werden. Gewisse Erleichterungen sind für bestimmte Leder⸗ grten und Peseereen aus Leder vorgesehen. Schließlich sind Durchführungsbestimmungen für die Bewirtschaftung von Holz erschienen. Der Verkauf und die Vevwendung bestimmter Holz⸗ arten, wie Fichtenholz, Eschenholz und Nußhoßz, werden an eine besondere Bewilligung gebunden. Erleichterungen gelten für den Verkauf an die Wehvmacht. Für die Vevarbeitung von Fichtenholz im eigenen Betrieb wird eine bestimmte Freigrenze festgesetzt. Be⸗ Fngere Erleichterungen gelten u. a. für die Verwendung von ichtengvubenholz in Bevgwerksbetriebe

Am Kassarentenmarkte wurden Liquidationspfandbriefe meist etwas höher notiert, während Kommunalobligationen und Hyp.⸗ Pfandbriefe den letzten Stand behaupteten. Stadtanleihen lagen geschäftslos und waren meist gestrichen. Auch in Provinzanleihen blieb die Umsatztätigkeit 8 begrenzt. Von Verbandsanleihen stiegen 35er Ruhrverband um ¼ %. Reichs⸗ und Länderanleihen lagen gut stetig. Für Industrieobligationen war die Stimmung erneut freundlicher.

Von Steuergutscheinen I erhöhte sich Dezember auf 99 ¾¼ (99), Januar auf 98,40 (98,35), een 97,90 (97 ¾), März notierte unverändert 97,65, April stieg auf 97 % (97,60). Steuergut⸗ scheine II waren unverändert.

Der Privatdiskont wurde bei 2 ¾¼ %G belassen.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blanko⸗Tagesgeld mit 2 2 % % unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotiz ermäßigte sich der Gulden auf 132,60 (132,85), der Schweizer Franken auf 56,00 (56,15) und der Belga auf 41,92 (42,04). Das Pfund galt im innerdeutschen Verrechnungsverkehr 9,95 (9,900)0.

Börfenkennziffern für die Woche vom 25. bis 30. September 1939.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 25. bis 30. September 1939 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 25.9. vom 18.9. durchschnitt bis 30.9. bis 23. 9. September

106,88 107,15 107,53 94,89 96,52 102,18 103,28

99,88 101,12

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 1020) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie. Handel und Verkehr .

Gesamt..

Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. . . .. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen Anleihen der Länder Gemeinden..

Durchschnitt.. Außerdem:

5 % ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe..

99,16

99,13 98,66

97,73 98,88

und

98,91

98,02 93,00

97,36 93,01

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ 8 Wertpapiermärkten. Devisen. 8 „Danzig, 3. Oktober. (D. N. B.) Die Notierungen sind mitgeteilt von der Reichsbank zu Danzig. Geld Brief London .. 8 1 Pfund Sterling.. —,— —,— Verlin. .. 100 RM (verkehrsfrei). eeeasß Warschau. 100 (verkehrsfrei) Paris... 100 Franken..

Üürich .. 100 Franken

und

—.— /

119,11

89,26 281,92 125,90 102,04 120,17

rüssel. 100 Belgag.. Amsterdam 100 Gulden. Stockholm .“ Kopenhagen

Oslo.

100 Kronen

100 Kronen 100 Kronen. New York (Kabel). 1 USA⸗Dolla 5,289 Mailand . 100 Lire (verkehrsfrei). 27,79 27,85

Prag, 3. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,60, Berlin —,—, Zürich 659,50, Oslo 664,50 nom., Kopenhagen 564,50, London 116,10 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,16 ½, Paris 66,00 *), Stockholm 696,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig —,—, Warschau —,—. *

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 3. Oktober. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 202,65, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 15,27 ⅛, Mailand 17,7732, New York 380,00, Paris 8,67 ½, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,55, Slowakei 9,65.

London, 4. Oktober. (D. N. B.) Von der Bank von England offiziell festgesette Kurse: New York 402,00 404,00, Paris 176,00 177,00, Berlin —,—, Spanien —,—, Amsterdam 7,50 7,58, Brüssel 23,80 24,05, Italien —,—, Schweiz 17,82 17,97, Kopenhagen —,—, Stockholm 16,70 16,90, Oslo 17,50— 17,70, Buenos Aires Import 16,70 17,30, Buenos Aires freier Kurs —,—, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—.

Paris, 3. Oktober. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 739,00, Schweiz 989,00, Kopenhagen —,—, Holland 1ec. 896,50, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.

Paris, 3. Oktober. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 739,00, Schweiz 989,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —.—, Prag —,—, Warschau —,—.

Amsterdam, 3. Oktober. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 74,87 ½, London 7,54 ½, New York 18715⁄16, Paris 428,00, Brüssel 31,55, Schweiz 42,23, Italien —,—, Madrid —,— Oslo 42,70, Kopenhagen 36,35, Stockholm 44,75, Prag —,—.

Zürich, 4. Oktober. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 10,19, London 17,97, New York 446,00, Brüssel 74,85, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 237,50, Berlin 177,50, Stockholm 198 Oslo 101,25, Kopenhagen 86,00. Übrige Kurse nicht notiert.

Kopenhagen, 3. Oktober. (D. N. B.) London 20,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,90, Antwerpen 87,40,

ürich 116,80, Rom 27,20, Amsterdam 276,60, Stockholm 123,60, slo 117,90, Helsingfors 10,45, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 3. Oktober. (D. N. B.) London 16,95, Berlin 168,50, Paris 9,70, Brüssel 72,50, Schweiz. Plätze 95,75, Amsterdam 225,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Wasbhington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau 81,00.

Oslo, 3. Oktober. (D. N. B.) London 17,70, Berlin 180,00, Paris 10,50, New York 440,00, Amsterdam 238,00, Zürich 101,00, Helsingfors 9,25, Antwerpen 76,00, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,50, Rom 23,75, Prag 15,50, Warschau 84,00.

Moskau, 24. September. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 21,32, 100 Reichsmark 209,35.

London, 38. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 2151, Silber fein prompt 23 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 21 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 23 ⅛, Gold 168/—.

³ 2— 0⁴ *⁴ 0 e *0 20 2⁴

Fortsetzung auf der folgenden Seite.

Australien,

er Kommission des

99 % in Blöcken desgl. 99 %0 Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus.. Feinsilber...

Notierungen Berliner Metallbörf

vom 4. Oktober 1939. 1 (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): 8 Originalhüttenaluminium,

in Walz⸗ oder Drahtbarren

133 137

33,30 38,10

R.

EC11“

envorstanbes

für 100 kg

In Berlin festgeftellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexandrien und Kairo).. Argentinien (Buenos NöZ1““ Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de 3Z“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran)... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) .... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 8 x (Luxem⸗ OA1“ Neuseeland (Welling⸗ ““ Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd.

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen lengl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

0,578

41,88 0,130 3047

48,05

62,44 5,045

2,353 132,47 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,47 56,59 9,091

59,29

55,94 8,591 1,978 0,929

2,491

4. Oktober

Brief

0,582

41,96 0,132

3. Oktober Geld Brief

Für den innerdeutschen Verrechnungsver

England, Aegypten, Südafrik. Union“.

Frankreich.

Britisch⸗Indien Kanada..

Neuseeland

b 7

ko

812

r gelten folgende Kurse:

Brief 9,96 5,656 7,968 74,32 2,222

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

8

Sovereigns... 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptiscche. Amerikanische:

1000 5 Dollar.

2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Australische.. Belgische.. Brasilianische ... Brit.⸗Indische.. Bulgarische.. eö“ Englische: große..

1 £ u. darunter Estnische.. Finnische ö11“

ranzösische.. Holländische. Italienische: große

100 Lire u. darunt. Jugoslawische.. Kanadisce Lettländische. Litauische: große.. 8 1098 g darunt.

uxemburgische.. Jieruegsche E1“ Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische Schweizer: große..

100 Frs. u. darunt. Südafr. Union.. Türkische

8 9 8.6. 9.bb565858u5⸗

Ungarische

8

Notiz 8 für

11 Stück

l ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Leva

100 Kronen 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

ei 100 Kroner 100 Frs. 100 Frs. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

4. Oktober

Geld

20,38

16,16 4,185 9,38

2,59 2,59 0,55 7,09

41,84 0,115

69,71

Brief

20,46

16,22 4,205 9,42

2,61 2,61 0,57 7,1

42,00 0,135

69,99

48,20 9,62 9,62

524⁴ 541 132,87

13,13 5,67 2,21

41,86 10,50 56,71

59,42 56,11 56,11

9,32

1,91

3. Oktober Geld Brief 20,46 16,22 4,205

13,07 5,63 2,19

41,70 10,49 56,49

S

4 1 4 2 4

4—