1939 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Heutlger Voriger

[Heutiger] Voriger

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[Heutiger Voriger

71,75 b

Tempelhofer Feld. Teppich⸗Wke. Bln.⸗ Treptow A.⸗G.. Terrain Rudow⸗ Johannisthal.. do. Südwesten 1L. Thale Eisenhütte. Thür. Elektr. u. Gas Thstr. Gasgesellsch. Triumph⸗Werke N. v. Tuchersche Brau.2 Tuchfabrik Aachen Tüllfabrik Flöha.. Anton. F. chem. Pr.

140 b

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Veltag Velt. Ofen u. Keramik Venus⸗Werke Wir⸗ kerei u. Strick. N * für 8 Monate Verein. Altenburg. nu. Strals. Spielk. 8 do. Bautzner Pa⸗ vierfabriae.. do. Berliner Mör⸗ telwerke .. do. Böhlerstahlwke RM per Stück 10 ffrs. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG do. Deutsche Nickel⸗ werke.. 1.10

do. Glanzstoff⸗ Fabriken.. do. Gumbinner Maschinenfabr.. do. Harzer Port⸗ land⸗Cement... do. Märk. Tuchfabr. do. Metallwaren Haller, j. Hallerwk. do. Stahlwerke... do. Trikotfab. Voll⸗ moeller do. Ultramarinfab. Victoria⸗Werte... C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke ..

Wagner n. Co. Maschinenfabrik, j.: Maschinenfabr. Wagner⸗Dörries. Wanderer⸗Werke. Warstein. u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen Wasserwerk. Gelsen⸗ kirchen 8 do. (m. beschränkt. Div. f. 1919

Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. Ablösungsschd.

5 % Gelsenkirchen Bergwerk Ee“ 4 ½ % Fried. Krupp RM⸗ Anleirh 19396 ... . . . . ... 5 % Mitteldeutsche Stahl RM⸗Anl. 19365. .. 4 ½ % Vereinigte Stahl RM⸗ ebe1““

Accumulatoren⸗Fabrik..

Allgemeine Elektricitäts⸗ Gesellschaft .

Aschaffenburger Zellstoff

Bayerische Motoren⸗Werke JNTg Berger Tiefbau. erlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. Buderus Eisenwerke Charlottenburger Wasser⸗ werke Chem. von Heyden... Continentale Gummiwerke

Daintler⸗Benz.. .... 16* Deutsch⸗Atlant. Telegr. ... Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl

Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel Christian Dieririg. Dortmunder Union⸗Brau.

Eintracht Braunkohle .... Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr.⸗Werk Schlesien..

Elektr. Licht und Kraft.. Engelhardt⸗Brauereik....

J. G. Farbenindustrie.. Feldmühle Papier. Felten u. Guilleaume.

Ges.f. elektr. Unternehm. Ludw. Loewe u. Co.... Th. Goldschmitde

Hamburger Elektrizität...

Harburger Gummiu

Harpener Bergͤau.

Hoesch⸗KölnNeuessen, jetzt: sch A

132,5 b B

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Mindest⸗ abschlüsse

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5000 3000 3000

2000

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3000 3000 2000 3000 3000 2000 2000 3000

2000 2000 3000

3000 3000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 3000 2000

2400 2000 3000 2000 3000 3000

3000 3000 3000 3000 3000 3000 2000 3000 3000

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Wenderoth pharm.

Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen

Vestdeutsche Kauf⸗ 88

Westfälische Draht⸗

industrie Hamm 2 Wicküler⸗Küpper⸗

Brauerei N Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Terrain i. Liau. Wintershall Nf: H. Wißner Metall. Wollgarnf. Tittel & Früiner.

Zetß Fkon Zeitzer Eisengieß.u. I Zellstoff Waldhof. Zuckerfabr. Rasten⸗ burg..

Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt... Badische Bank N Bank für Brau⸗Ind. Bayer. Hyp. uWechflb. do. Vereinsbant.. Berlin. Handels⸗Ges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg⸗Hannov. Hypothekenbank .. Commerz⸗u Priv.⸗Bk. Danzig. Hypotheken⸗ banki. Danz. Guld. N Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch.

Deutsche Bank.. Central⸗ bodenkreditbank..

Deutsche Effecten⸗ u.

Wechselbank.. Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B...

-227-— 113,75-114 ½.

216 -217,5 -

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110-109,75 b 132,5 -132,75 - 10883-— 128 -— 126,25-

150-— 128,25 - 108,75 - PI“ 88,25 -

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132,5 - 135,25 as

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Ausgabe 19232, jetzt:

Deutsche Hypotheken⸗ bank BerliZkx. Deutsche Überseeische Hank .

88

1.7

77,5 b G 125,25 b

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. Vereinsbk. Hamburg. (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.) Westdentsche Boden⸗

90,25 b 115 b 95 b 104,75 b

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7T7eb G Dresduer Ban. Hallescher Bankverein 125,75 b Hamburger Hyp.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk. 77 ⁄¶ Luxemb. Intern. Bk. RM vper St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank.. do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenb.⸗Strelitzsche 224 Hypothekenbank, j.: 135 b Meckl. Kred. n. Hyp. B. 96 b Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausitzer Bank.

126,5 b

145 b Reichsbakb.... Rheinische Hyv.⸗Bank Rheinisch⸗Westfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank . do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Creditb. RMp. St. zu 50 Pengö 71,5 Pengöp. St. z.50 P.

108,25 b

Oldenbg. Landesbank . Plauener Ban:t 3 ½ Pommersche Bank..

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115,5 b 95,25 b 104 %b 111,75 b 6 Aachener Kleinb. N Att. G.f. Vertehrsw.

Allg. Lokalbahn u. Kraftwertee.

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Baltimore and Ohio Bochum⸗GelsenkSt 5 % Czakath.⸗Agram Pr.⸗A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ BetriebV Deutsch. Reichsbahn (7 % gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk.⸗Gr.5,1-4) L. A-D 78 b Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. KasselerStraßb.

100 b j.: Kasseler Ver⸗ kehrs⸗Ges. N7 98,75 b 6 do. Vorz.⸗Akt. Halberst.⸗Blanken⸗ 74 b burger Eisenb.

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Halle⸗Hettstedt.. Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗

Hamburg⸗Südam. Dampfsch. Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen „Hansa“ Dampf⸗ schiffahrts⸗Ges.. Hildesheim⸗Peine Lit. à

Königsbg⸗Cranz. N Kovpenhagener Dampfer Lit. 0 N Liegnitz⸗Nawitsch Vorz. Lit. A do. do. St. A. Lit. B Luxemburg Prinz Heinrich, 1 St. = 500 Fr. Magdeburgerstrb.

do. St.⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisb. N Norddtsch. Lloyd.. Nordh.⸗Werniger.. Pennsylvania.. 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A.

Ninteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A.. do. Lit. B Rostocker Straßenb. Schipkau⸗Finster⸗ waldeV Strausberg⸗Herzf. Südd. Eisenbahn. West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Ltre

* f. 500 Lire.

*

bahn Lit A. N.,

Mecklbg. Fried.⸗W. 8. Begt.⸗Akt.”.

Geschäftsjahr: Albingia: 1. Oktober.

44 43,75 b 91,75 b 94 b *

46 ½ G

4. Versicherungen.

p. Stück.

1. Januar, jedoch Frantona: 1. Juli 1938.

Aachen u. Münchener Feuer 860b

Berl. Haget⸗Assec. (70 5 Einz.) do. do. Lit. B (26 1 % Ein;z.) Berlin. Feuer (voll) (zu 100 RM) do. do. (35 % Einz.) Colonta. Feuer⸗ u. Unf.⸗VB. Köln, jetzt: Colonia Köln Versicherung 100 ℳ⸗Stücke N

Dresdner Allgem. Transport (57 ½ Einz.)

do. do. (28⁄¾ % Einz.) Frankona Nücck⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D

Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. (voll) do. do. (25 % Einz. Leivziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. N do. Hagelvers. (65 % Einz.) do. (32 ½ % Einz.)

). Lebens⸗Vers.⸗Gesf.... Rückversich.⸗Gesf...

. do. (Stülcke 100, 800) „National“* Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Verstcherung. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. A.⸗G. Schles. Feuer⸗Vers. (200 ℳ⸗St.) do. do. (25 % Einz.) Stett. Rückverstch. 400 NM⸗St. do. do. (300 RM⸗St.) Thuringta Vers.⸗Ges. Erfurt A do. do. do. B Transatlantische Gütervers... Union, Hagel⸗Versich. Weimar

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Deutsch⸗OstafrikaGes. Kamerun Eb. Ant. LB Neu Guinea Comp... Otavi Minen u. Eb. 1 St. =1.E. RMp. St * 0,50 RM Schautung Handels⸗

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Hotelbetriebs⸗Gesellschaft.

Zise Bergbau .. Ilse Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans..

Kali CShemie Klöckner⸗Were.

Lahmeyer u. Cco. Leopoldgrue .

Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshüttee.. Metallgesellschaft... Niederlausitzer Kohle.. Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. Bahn⸗ bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel .

Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.ü Rheinische Stahlwerke .... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. Rütgerswerteee ..

Salzdetfurtrtht Scherirnng . Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B.. . Schubert u. Salzer.. Schuckert u. Co. Elektr... Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei... Siemens u. Halske... Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte.. Süddeutsche Zucker..

Thüringer Gasgesellsch.... Vereinigte Stahlwerke... C. J. Vogel, Draht u. Kabel

Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof.. Wintershall Zellstoff Wa .

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8

Bank für Brau⸗IJ Reichsbank..

A.⸗G. für Verkehrswesen..

Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.

Otavi Minen u. Eisenbahn

Aachener Rückversicherung 190 G „Albingia“ Vers. Lit a. d

do. Lit. C

o. Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. 202 b d

do. Lebensv.⸗Bk.

Mindest⸗ abschlüsse 3000 3000

3000 2000 2000

3000 3000

2000 2000

3000 3000 3000 3000 2400

71-71 b o. D.

108,75- 1272

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77 - 77,5 b 134,75 G- 135,25 b

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111,5 ebB-111,25 -111,5 b

144,25 - 144 G- 144,75 -

0 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 .2. einschließlich 0,48 72.. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ¶. einzelne Beilagen 10 pl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 ℳ, r eile 1,85 .,ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

beschriebenem b

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

unterstrichen) oder durch 8 1

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗

Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

7 * I1“ 8 EI“

5

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

Nr. 246

E1A1A“ 8 1 8 Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse im besetzten ehemals polnischen Gebiet. Vom 16. Oktober 1939. Bekanntmachung über die Satzung der Deutschen Reichsbank. Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Arbeits⸗ preise für Ueberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1938 und zur Einführung dieser Anordnung in der Ostmark und im Reichsgau Sudeten⸗ land vom 16. September 1939. . Zweite Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen. Vom 20. Oktober 1939. Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1 der Reichs⸗ venn für Holz vom 27. September 1939. Vom 18. Oktober 1939. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr. 205.

Preußen. 3

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 17. Oktober 1939 über das Einfuhrverbot von Klauenvieh und Rauh⸗

futter nach Ostpreußen.

Bekanntmachung.

Die mit Bekanntmachung vom 3. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 157 vom 11. Juli 1939) beschlagnahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

Walter Fleischer und

Ruth Magdalene Fleischer geb. Lorch, werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I. Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 18. Oktober 1939.

Der Reichsminister des Innern ““

ZMWBGekanntmachug e Errichtung einer Reichskreditkasse im besetzten ehemals polnischen Gebiet. Vom 16. Oktober 1939.

(Veröffentlicht im Verordnungsblatt für die besetzten Gebiete in Polen Nr. 11 vom 19. Oktober 1939.) Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Reichskreditkassen

vom 23. September 1939 (Verordnungsbl. f. d. besetzten

Gebiete i. Polen S. 11) wird am 19. Oktober 1939 eine

Reichskreditkasse in Wloclawek eröffnet.

Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht⸗ lich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor⸗ standes der Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie inner⸗ halb des Geschäftskreises der betreffenden Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abge⸗ geben werden.

„Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hänge in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Lodsch, den 16. Oktober 1939. 8

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen.

Bekanntmachung über die Satzung der Deutschen Reichsbank. Gemäß § 27 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank

vom 15. Juni 1939 (RGBl. I S. 1015) wird hiermit die von mir erlassene Satzung der Deutschen Reichsbank bekannt⸗ gemacht. 8

Berlin, den 19. Oktober 1199. 8 Präsident der Deutschen Reichsbank.

vielfältigung

8 1 1

Die Deutsche Reichsbank unterhält an den vom Reichs⸗ bankdirektorium zu bestimmenden Orten Zweiganstalten. Die selbständigen Zweiganstalten (Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen) unterstehen dem Reichsbankdirektorium unmittelbar. Sie werden verantwortlich von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens zwei Personen besteht. Die ab⸗ hängigen Zweiganstalten (Reichsbanknebenstellen) unterstehen einer selbständigen Zweiganstalt; sie schließen ihre Geschäfte, soweit das Reichsbankdirektorium nicht etwas anderes be⸗ stimmt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung dieser selb⸗ ständigen Zweiganstalt ab. § 2 Der Präsident der Deutschen Reichsbank bestellt bei den selbständigen Zweiganstalten Justitiare. Ihre Obliegen⸗ heiten werden vom Reichsbankdirektorium festgesetzt.

II. Beirat der Deutschen Reichsbank und Bezirksbeiräte

§ 3 Der Präsident der Deutschen Reichsbank beruft die Mit⸗ glieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Be⸗ zirksbeiräte auf die Dauer von 3 Jahren, soweit nicht bei der Been eheh etwas anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte können von dem Präsidenten der Deutschen Reichsbank jeder⸗ zeit abberufen werden. 1 Die Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte sind bei der Berufung auf ihre Ver⸗ pflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 10 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 hinzuweisen. Die Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte erhalten die Fahrkosten erstattet und ein Sitzungsgeld, dessen Höhe das Reichsbankdirektorium bestimmt. § 4

Der Beirat und seine Ausschüsse werden von dem Präsi⸗ denten der Deutschen Reichsbank oder seinem ständigen Ver⸗ treter im Beirat nach Bedarf zusammengerufen; sie haben die 2nee, das Reichsbankdirektorium in besonderen An⸗ gelegenheiten mit ihrem Rat zu unterstützen. Eine Einfluß⸗ nahme auf die Verwaltung⸗ und den Geschäftsgang der Deutschen Reichsbank findet nicht statt

1 8 5 Bezirksbeiräte werden bei den größeren selbständigen Zweiganstalten gebildet. Die Mitglieder der Bezirksbeiräte

sollen den Vorständen der Zweiganstalten auf deren Ersuchen beratend zur Seite stehen. 1

III. Anteilseigner § 6

Die Reichsbankanteile lauten über hundert, fünfhundert und tausend Reichsmark; sie sind unteilbar und unkündbar.

1.“

Sie werden mit Angabe des Eigentümers nach Namen,

und Wohnort in die Stammbücher der Deutschen Reichsban

eingetragen. Z

Ueber die Reichsbankanteile werden Anteilscheine über hundert, fünfhundert und tausend Reichsmark ausgegeben, die auf den Namen lauten.

§ 8 Die Anteilscheine tragen die im Wege mechanischer Ver⸗ hergestellte Unterschrift des Reichsbank⸗ direktoriums. Mit dem Anteilschein werden zugleich die Gewinnanteilscheine für die nächsten 10 Jahre und ein Er⸗ neuerungsschein zur Abhebung neuer Bewinnanteilscheine nach Ablauf des zehnjährigen Zeitraumes ausgegeben; die Gewinnanteilscheine und die Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber. § 9

Uebertragung oder Verpfändung eines Reichsbankanteils sind schriftlich unter Vorlegung des Anteilscheins bei dem Archiv der Deutschen Reichsbank anzumelden und von diesem in den Stammbüchern sowie auf dem Anteilschein zu vermerken. Zur Prüfung der Echtheit und der Rechtsgültigkeit der für die Uebertragung oder die Verpfändung erforderlichen Er⸗ klärungen ist die Deutsche Reichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. Im Verhältnis zur Deutschen Reichsbank wird als Anteilseigner oder Pfandgläubiger nur angesehen, wer als solcher in den Stammbüchern eingetragen ist.

4

Der Eigentümer eines verpfändeten Reichsbankanteils kann ohne des Pfandgläubigers keine neuen Gewinnanteilscheine erhalten; in seinem Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung ist er nicht beschränkt.

8

§ 11 b

Abhanden gekommene oder vernichtete Anteilscheine können im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Hierbei finden die Vorschriften des § 799 Absatz 2 und § 800 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Vor⸗ schriften der Zivilprozeßordnung (§§ 1003 ff.) über das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung einer Ur⸗ kunde Anwendung.

Mit der Kraftloserklärung des Anteilscheins erlischt auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteil⸗ scheinen und dem Erneuerungsschein.

Für das Aufgebotsverfahren ist das Amtsgericht Berlin ausschließlich zuständig.

G § 12

Die Deutsche Reichsbank ist nicht verpflichtet, bei Nachweis des Verlustes neue Gewinnanteil⸗ oder Erneue⸗ rungsscheine auszugeben oder den entsprechenden Geldbetrag zu zahlen.

§ 13

Die für die Anteilseigner bestimmten Bekanntmachungen werden in dem Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald die sie enthaltende Nummer des Deutschen Reichsanzeigers in Berlin ausgegeben ist. Einer besonderen Benachrichtigung der Anteilseigner be⸗ darf es nicht.

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IV. Hauptversammlung

§ 14 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder An⸗ teilseigner berechtigt, der durch eine spätestens am letzten Werktage vor der Hauptversammlung bei dem Archiv der Deutschen Reichsbank abzuhebende Bescheinigung nachweist, mit welchem Nennbetrag von Anteilen er in den Stamm⸗ büchern der Deutschen Reichsbank als Eigner eingetragen ist. Eintragungen, welche nicht mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung geschehen sind, werden nicht be⸗ rücksichtigt. 1 Als Bevollmächtigte werden nur in den Stammbüchern der Deutschen Reichsbank eingetragene Anteilseigner zu⸗ hecasen, welche sich durch eine öffentlich beglaubigte Voll⸗ macht ihres Auftraggebers ausweisen. Ein und derselbe Be⸗ vollmächtigte darf nicht mehrere Anteilseigner vertreten.

§ 15

Die Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte sind zur Teilnahme an der Haupt⸗ versammlung berechtigt; ein Stimmrecht steht ihnen in dieser

Eigenschaft jedoch nicht zu.

§ 16 Die Hauptversammlung wird durch öffentliche Bekannt⸗ machung unter Angabe der Tagesordnung von dem Präsi⸗ denten der Deutschen Reichsbank oder im Falle seiner Be⸗ hinderung von dem nach der Geschäftsverteilung zu seiner allgemeinen Vertretung bestimmten Mitglied des Reichsbank⸗ direktoriums einberufen. Zwischen dem Tage der Bekannt⸗ machung und dem Tage der Hauptversammlung soll eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. 8 8 1 § 17

In der Hauptversammlung führt der Präsident der Deutschen Reichsbank oder im Falle seiner Behinderung das nach der Geschäftsverteilung zu seiner allgemeinen Vertretung bestimmte Mitglied des Reichsbankdirektoriums den Vorsitz.

§ 18

Auf je Rℳ 100,— Anteilbesitz entfällt eine Stimme, jedoch dürfen nicht mehr als 300 Stimmen in einer Hand vereinigt sein.

Die Art und Weise der Abstimmung bestimmt der Vor⸗ sitzer. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet, bei Stimmengleichheit unter Fortfall der Beschränkung des Ab⸗ satz 1 der Nennbetrag der vertretenen Anteile.

§ 19

Ueber die Hauptversammlung wird von einem Urkunds⸗ beamten der Deutschen Reichsbank eine Niederschrift auf⸗ genommen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzer, von zwei eilnehmern der Hauptversammlung und von dem Urkunds⸗ beamten zu unterschreiben. 8