1939 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

1

Oktober 1

und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 20.

2

V. Jahresabschluß . § 20 Das Geschäftsjahr der Deutschen Reichsbank ist das Kalenderjahr. . Nach Abschluß eines Geschäftsjahres sind nach kaufmänni⸗ chen Grundsätzen die Jahresbilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung (Jahresabschluß) sowie der Verwaltungs⸗ bericht aufzustellen.

Der Jahresabschluß wird nach Fete durch das Reichsbankdirektorium zusammen mit dem rwaltungs⸗ bericht innerhalb der ersten 6 Monate jedes Jahres der Haupt⸗ versammlung vorgelegt. Der Jahresabschluß ist öffentlich be⸗ kanntzumachen. 1

VI. Rechnungsprüfung

Es wird ein Prüfungsamt der Deutschen Reichsbank er⸗ richtet, das aus einem Leiter und der erforderlichen Anzahl von Mitarbeitern besteht. Der Leiter und seine Stellvertreter müssen Reichsbankbeamte auf Lebenszeit sein; sie können gegen ihren Willen nicht in ein anderes Amt und in den Wartestand versetzt werden.

Das Prüfungsamt prüft die Uebereinstimmung des Jahresabschlusses mit den Eintragungen in den Büchern der Deutschen Reichsbank sowie die persönlichen und sachlichen Unkosten. .

Das Prüfungsamt ist in seiner Prüfungstätigkeit un⸗ abhängig und insoweit nicht an Weisungen gebunden. Die Einzelheiten der Prüfungen regelt eine vom Präsidenten der Deutschen Reichsbank zu erlassende Prüfungsordnung.

§ 22 Eiine Prüfung oder Erörterung der Geschäfte der Deut⸗ schen Reichsbank ist mit der Prüfungstätigkeit nicht verbunden.

VII. Auszahlung der Gewinnanteile

§ 23 8

Der Gewinnanteil wird fällig an dem nächsten Werktage

nach der Hauptversammlung, die den Jahresabschluß ent⸗

gegengenommen hat. Er wird gegen Einreichung des Ge⸗

winnanteilscheines bei sämtlichen Kassen der Deutschen Reichsbank ausgezahlt.

Das Reichsbankdirektorium kann bestimmen, daß Ab⸗

schlagszahlungen am 1. Oktober jedes Jahres geleistet werden.

Berlin, den 30. September 1939.

Der Präsident der Deutschen Reichsban Walther Funk

88 Anordnung ur Ergänzung der Anordnung über die Arbeitspreise für eberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahr⸗ zeugen vom 3. Februar 1938 (Reichsanzeiger Nr. 29) und zur Einführung dieser Anordnung in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland .

vom 16. September 139. Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durch

führung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars 28* die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927), des Artikels II des Gesetzes über die Wiedervereini⸗ gung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 237) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans im Lande Oesterreich vom 27. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 315) und auf Grund der Verordnung über die Aufgaben des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung in den Sudetendeutschen Gebieten vom 18. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1444) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan folgendes angeordnet:

§ 1 „Die Vorschriften der Anordnung über die Arbeitspreise für Ueberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an Kraft⸗ fahrzeugen vom 3. Februar 1938 (Reichsanzeiger Nr. 29) werden auf folgende Kraftfahrzeugtypen ausgedehnt:

Opel:

Kadett Normal und Spezial,

Olympia 1,5,

Super 2,5,

Blitz 3,6, Auto⸗Union:

DKW⸗Reichsklasse,

Typ F 7/600,

Reichsklasse⸗Spezial,

Typ F 7/600,

Meisterklasse,

Typ F 7/700,

Typ 830, 830 B, 830 BK, 830 BL, 930 V

853 A, 951, 951 A, . 8 89 Audi⸗Front: 8

Typ UW (2 Ltr.),

Typ 225 (2,25 Ltr.), Daimler⸗Benz:

Typ 170 V (W 136),

Typ 230 (W 143), ö Austro⸗Daimler⸗Steyr:

Typ 50, 55, 200, 220, 630, NSU⸗Fiat:

Modell 500, 1000, 1100, 1500.

Die Vorschriften der Anordnung über die Arbeitspreise

für Ueberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an Kraft⸗

fahrzeugen vom 3. Februar 1938 (Reichsanzeiger Nr. 29)

gelten auch in der Ostmark und im Reichsgau Fudetenland,

§ 3

Diese Anordnung tritt am 15. November 1939 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1939.

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

8 J. V.: Dr. Flottmann.

8

Zweite Anordnung zur

Vom 20. Oktober 1939. Gemäß § 2 des Gesetzes zur Durchführun jahresplans Bestellung eines Reichslommissars für Preisbildung vom 29. S. 927) wird die Anordnung über die Preisgestaltung Tabakrippen vom 27. Oktober 1937 (Deutscher Reichs⸗ Preußischer Staatsanzeiger vom 27. Oktober 1940 verlängert. Berlin, den 20. Oktober 1939. Der Reichskommissar für die Preisb

dildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Zweite Nähere Anweisung tember 1939 Vom 18. Oktober 1939.

hs für Holz vom der Einfuhr) unter Ziff. 1 wie folgt ergänzt: aus 96 a Seggen (Waldhaar) b aus 616 A Furniere roh. Berlin, den 18. Oktober 1939. Der Reichsbeauftragte für Holz. archmann.

Bekanntmachung.

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Dritte Se (Vergütung bei Heranzie 14. Oktober 1939.

Vom 18. Oktober 1939. Verordnung über die Vom 18. Oktober 1939.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 20. Oktober 1939. Rieichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen. .

des Vier⸗

die

Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I von und 1. November 1937) bis zum

zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Holz vom 27. Sep⸗ (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 227 vom 28. September 1939).

Die Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1 der Reichs⸗ 3. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger r. 232 vom 4. Oktober 1939 wird zu Abschnitt II (Regelung

Die am 19. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 205 des

sverordnung zur Notdienstverordnung ung zum langfristigen Notdienst). Vom

Sechste Verordnung zur Durchführung des Ostmarkgesetzes. öffentliche Bewirtschaftung von Saatgut.

0,15 ℛℳ. Postver⸗ ein Stück bei Voreinsendung auf

Preußen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Einziger §

Berlin, den 17. Oktober 1939. 8 Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

Miichtamtliches. Deutsches Reich. 8— Der Königl. Rumänische Gesandte in Berlin,

9

Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Berliner Börse am 20. Oktober.

Entsprechend den vorbörslichen Erwartungen setzte sich die

bereits am Aktienmärkten au

Die Wertveränderungen hielten sich in engen Grenzen vereinzelt waren bei Festsetzung er ersten Kurse usschläge über 1 % e Am Montanmarkt wurden Hoesch ¼, Mannesmann Rheinstahl ¼ % See bewertet, werke e und Klöckner- ½ % freundliche Haltung auf, Se je ½, außerdem Rheinebraun 1 % gewannen. a

owie Schering. Farben wurden um % auf 157 % heraufge Elektro⸗ und eewerh⸗ lagen zumeist gebessert.

kamen Gesfürel und Be

5 an, demgegenüber verloren Lichtkraft ½ und Siemens

durch Einbußen von ½ bzw 1 % auf. tagsverlust von 3 % wieder hereinbrachten.

sich andererseits 1 % niedriger.

nach wie vor Besserungen überwogen, waren. Gegen Ende

130 ¼ und Siemens auf 198 zurück.

hans auf 89 befestigt. 3 Am Kassamarkt war die Stimmung für Banken hauptet. Hyp.⸗Banken gaben z. T. bis um ½ % nach.

aktien waren Deutsche Babcock gegen letzte Noti⸗ Sachsenwerk um 4 % rückläufig. Andererseits Niles gegen letzten Kurs um 3 % brauerei um 4 %. Sonst betrugen die

des RMdJ. vom 17. Oktober 1939 über das Einfuhr⸗ verbot von Klauenvieh und Rauhfutter nach Ostpreußen.

. Herr Radu Crutzescu, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die

Die Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 22. November 1937 (RAnz. 1937 Nr. 270) über das Einfuhrverbot von Klauenvieh und Rauhfutter nach Ostpreußen wird hiermit

8

ortage zu beobachtende Aufwärtsbewegung an den uch am Freitag fort. Die Umsätze waren zwar kaum lebhafter, jedoch fehlte erneut fast jegliche Verkaufsneigung. nur ganz von

und während Vereinigte Stahl⸗ verloren. Braunkohlenwerte wiesen wobei Deutsche Erdöl und Ilse Genuß⸗ Von Kali⸗ tien stiegen Salzdetfurth und Wintershall um je ½ %. Im flescheg Umfange höher lagen von chemischen Papieren Eehee etzt.

1 So ula je 1 sowie Charlotte⸗Wasser 1⸗2 ℳ¼ C. m Markt der Maschinenbauwerte fielen Demag und Orenstein

1 Hn erwähnen sind noch

Gebr. Junghans mit +† ¼ und Süddeutsche Zucker, die den Vor⸗ Holzmann stellten

Im Verlaufe blieb die Kursgestaltung uneinheitlich, wobei ie allerdings begrenzt

C des Verkehrs bröckelten die Notierungen verschie⸗ dentlich ab. So gingen Farben auf 157 ⅛, Deutsche Erdöl auf

Andererseits waren Vereinigte Stahl auf 90 ¾ und Jung⸗

ut be⸗ ei den Kolonialaktien konnten Schantung einen Gewinn von 1 % er⸗ zielen. Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Industrie⸗ um 6 % und iegen Deutsche und Dortmunder Alktien⸗ Besserungen ungefähr

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗

republiken in Berlin,

nach Berlin zurückgekehrt wieder übernommen.

Herr Alexander Schkwarzew, ist

und hat die Leitung der Botschaft

Nummer 42 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen

Ministeriums des Innern vom 18. Inhalt:

Allgem. Verwaltung.

Oktober 1939 hat folgenden RdErl. 9. 10. 39, 8823

Aufträge auf d. Gebiete d. Sygsifvistsch. RdErl. dEr

10. 39, Schrift auf

erkehrszeichen. R. erbloser Rachass in d. sudetendt. Gebieten.

Durchschnittsleistungsmaß f.

.9. 10. 39, Einziehg. RdErl. 10. 10. 39, d. bei d. Reichsbehörden beschäft.

Kanzleipersonal. RdErl. 11.10. 39, Behördenumzüge. RdErl. 13. 10.39, Bekanntgabe v. Exrnennungs⸗ u. Beförderungserl. RdErl. 13. 10. 39, Ueberstundenentschädig. f. Angest. Kom⸗

munalverbände. RdErl. 9. 10.39, Vergnügungssteuer f. Filmveranstaltgn. Jugendfilmstunden d. HJ. u. Schul⸗ pflichtveranstaltgn. RdErl. 9. 10.39, Mitwirkg. d. Küchenabfälle z.

filmstellen d. NSDAP.;

bei

Verwertg.

RdE

rl.

22. 9. 39, Stundungzinsen. 8 Gau⸗

d. Gemeinden

Schweinemast. RdErl.

11. 10. 39, Bekanntgabe v. Namensändergn. u. Grenzändergn. d. BliV. RdErl. 14. 10. 39, Vereinscehg d

Gemeinde

Verw. im gemeindl. 22. 8.39, Aenderg. d. Grenzen d. rode (Harg. 8 hrt. RdErl. 12.10.

dErl. 13. 10. 39, Neuregelg. d. Arbeitslosenunterstützg. zeiverwaltung.

tionsgebiet unif. Ordn

n im R

gefallene Pol.

9,

Bereich; hrtspfleg

ier Stadtbildstellen. Beschl. andkr. Zellerfeld (Harz) u. Oste⸗ e u. Jugendwohl⸗ Verfahren in Fürsorgestreitsach oli⸗

1 dErl. 5. 10. 39, Unfallstatistik u. Tätig⸗ keitsberichte d. mot. Gend. RdErl. 9. 10. 39, Erfassg. im Opera⸗

r, tödl. RdErl. 9. 10. 39, Pol. u. RAD.

verunglückt. u. verwund.

Angeheg .

10. 10. 39, Pol.⸗VOn. RdErl. 9. 10.39, Sparmaßnahmen bei d.

staatl. Pol.

Höheren

Anw. f.

10. 10. 39,. Versorg. d.

9„⸗ u.

RdErl. 9. 10.39, Verrechng. der Sachkosten d. Pol.⸗Führer in 10. 10. 39, Kostenerstattg. im Kraftfahrwesen d. RdErl. 6.10.39, Amtsbezeichng. d. aus freien Beru

Pol.⸗Angelegenh. RdErl. Pol. en kommenden

d. einf. Vollzugsdienst d. Sicherheitspol. RdErl.

Pol.⸗Beamten u. d. Ergänzungskräfte im

Pol.⸗Dienst. RdErl. 10. 10, 39, Uebernahme d. in d. sudetendt. Gebieten eingestellt. Hilfspolizisten in d. Beamtenverhältn.

RdErl. 12. 10. 39, Dienstzeit bei d. ⸗Grenzüberwach 9. 10. 39, Dienstwohnungsverzeichn. d. staatl. Pol.

haushalt 1940. RdErl.

11.10.39, Verhalten bei Brandfällen.

P . d. Reichs⸗ euerlöschges. RdErl. dErl. 12. 10.39, Feuer⸗

10. 10. 39,

schutzpol. RdErl. 12. 10. 39, döschwusserder ong. in Betrieben d.

Werkluftschutzes u. d. Erweitert. Selbst d. VPS. RdErl. 7. 10. 39, Futterkostenentschädig. Bol. bei auswärt. Einsatz. 110. 39, Schrift auf Verkehrszeichen. Wehr⸗

Krankenberichterstattg. üb.⸗ öö g0

Sanitäts f. Dienst!

wesen. RdErl. 9

unde d.

angelegenheiten.

12. 10. 39, 6 d. Sch

. 10. 39,

chutzes. RdErl. 9. 10. 39, dErl. 11. 10.39, Pol.⸗

Verkehrs⸗

amilienunterhalt. RdErl.

ungedient. Wehrpflichtigen als Freiwillige

9

Pol. u.

Erl. 13. 10. 39, Beroütungase Aufwendgn. f. Notdienstpflichtige, die auf Grund d. rangezogen werden.

RAD.

f. d. persönl.

Notdienst⸗VO. Reichsarbeitsdienst. RdErl. Volksgesundheit. RdErl.

7. 10. 39, Unfallhilfsstellen. RdErl. 7.10. 39, Aenderg. d. Ge⸗

bietseinteilg. im Bereich der Aerztekammern

Anhalt u. RdErl

scchlesien, Sachsen⸗

Bayern. RdErl. 10. 10. 39, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. RdErl. 10. 10.39, Besoldg. d. jungapprobiert. Krankenh.⸗Aerzte.

.10. 10. 39, 5 es.

RdErl. 9. 10. 39, Durchf. d. Uebertragb. Krankh. d. 37. und 38. Woche. Veterinär⸗ tung. RdErl. 7. 10. 39, Einfuhr v. Hasen u. Kaninchen.

88

RdErl. 9. 10. 39, Mitwirkg.

Jodtinktur durch Dentisten. z. Ordng. d. Krankenpflege.

d. Fleischbeschauer bei d. Kontin⸗

gentierg. d. Schlachtgn. RdErl. 9. 10. 39, Kennzeichng. tuber⸗ kulös. Rinder durch Ohrmarken. RdErl. 11.10. 39, Erlaß Vieh⸗ seuchenpolizeil. Anordngn. durch d. RMdJ. RdErl. 12. 10. 39,

RdErl. 12. 10. 39, Maßn RdErl. 12. 10. 39, Einfuhr von Stuten aus d. besetzt. Gebiet d.

Bestellg. eines Reichsbeauftragten f. d. Bekämpfg. d. Schbeinehesr

ehem. Polen. Rd

Härteausgleich f. 12. 10. 39, verccherhigunssein

stelltenver 13. 10. 39,

Stellenausschreibungen Zu beziehen dur Berlin W 8, Maue sab⸗ A (Gweiseitig

sicherg. f

Erl. 12. 10. 39, Keichszusch. gungsanst. RdErl. 12. 10.39, Weg ul v

wegfallende

„Fleischbes

men z. Bekämpfg. d. Schweinepest. f. Tierkörperbeseiti⸗ .Abdeckereibetrieben; de Abdeckereibetriebe. RdErl. richtgn. RdErl. 13. 10.39, Ange⸗ chauer u. Trichinenschauer. RdErl.

ekämpfg. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. Verschie⸗ denes. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinung 4

eitig bedruckt).

siaten.

Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitzanleihe

134 ½ gegen 134,40. Die Gemeindeumschuldung stellte

unver. 93

N.

v. Gemeindebeamten.

alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag,

rstraße 44. Vierteljährli bedruckt) und 2,40 Hℳ

1,85 Rℳ für Aus⸗

sich auf

Am Kassarentenmarkte erhielt sich Interesse für Hyp.⸗Pfand⸗

briefe.

Liqu.⸗Pfandbriefe

unterlagen kleinen Schwankungen

waren aber ebenfalls mehrfach beachtet. Kommunalobligatione hatten stetige Tendenz. Von den meist gestrichenen Stadtanleihen kamen 26er Duisburg um 0,40 % höher an. Provinzanleihen waren im wesentlichen gehalten. Von Verbandsanleihen stiegen

26er Emscher nach längerer Pause um ¼ t. ferner für Altbesitz⸗Emissionen, die vielfach höher bewertet wur-⸗ 8

Interesse bestand

den. Bei den Staats⸗ und Länderanleihen waren Mecklenburg⸗ Schwerin und Mecklenbur 1

26er Thüringen. Reichsankeihen letztem Stande. Industrieobligationen zeigten wiederum keine be-

stimmte Tendenz. 8 Die Kurse wiesen auf diesem Marktgebiet erneut kleine

Strelitz⸗Emissionen gebessert, ebenso ewegten sich ungefähr auf

Schwankungen nach beiden Seiten auf.

ür Ausgabe B (ein-⸗

15

Von den im Telephonverkehr der Banken genannten Steuer⸗ 1 gutscheinen I lagen Dezember mit 99,20, Januar mit 98,60, Februar

mit 97,90

und

97,60 unverändert.

der Kommission des

99 %

99 % Reinnickel Antimon⸗9

Feinsilber.

in Blöcken. desgl. in Walz⸗ oder Drahtb

Kegulus..

ärz mit 97,70 fester. April und Mai waren mit

1

ü ft. Das gleiche galt für Steuergutscheine II. Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ¾ belassen. Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld weiterhin Sätze von 2 2 ¼ % in Kraft. 8 Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine be⸗-⸗ sonderen Abweichungen ein. 1

Notierungen Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 20. Oktober 1939.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

arren

98 —,99 % .

. . 35,20 - 40,00

836,65 bis 38,15 †),

Das Antlitz gegen Osten. Das „Südost⸗Echo“ über die Ostrichtung des deutschen Außenhandels zufolge der britischen

Blockadeversuche.

Wien, 19. Oktober. In einem Artikel „Das Antlitz gegen Osten“ schreibt das „Südost⸗Echo“ nach einer Charakterisierung der Auswirkungen der englischen Kriegsmethoden. „Was den Handelskrieg anlangt, von dem man sich alles versprach, so war er von vornherein auf die Blockade in der Nordsee und den Kanal beschränkt. Sechs Wochen haben genügt, zu beweisen, es auch hier dem Gefangenenwärter bald schlimmer ergehen wird als den

efangenen.“ Im übrigen sei das nicht mehr entscheidend. Reichs⸗ minister Walther Funk habe in seiner Rede, die er kürzlich in Wien über die Organisation un die Aufgaben der deutschen Kriegswirtschaft hielt, den programmatischen Satz ausgesprochen: Die deutsche Wirtschaft wendet nunmehr ihr Antlitz gegen Osten und besonders nach dem-Südosten. „Eine inhaltsschwere Pa⸗ role“, so fährt das Blatt fort, „deren Tragweite wir jetzt noch gar nicht ermessen können. Daß 9 in der gegenwärtigen welt⸗ Stunde schon ihr Gewicht voll geltend macht, beweisen die überaus bedeutsamen Ausweitungen des Handels mit Rumänien, mit Jugoslawien, mit Bulgarien und schließlich aber bei weitem nicht zuletzt mit der Sowjetunion. Diese Verträge werden die Welt nicht weniger in Staunen versetzen als die Er⸗ folge unserer Waffen. Aber die Wendung deutet weit über den Krieg und den unmittelbaren Anlaß hinaus. Schon der letzte Krieg hat eine gewisse ö des Handels zur Folge Rhsce⸗ Der goldlose Tauschhandel im verarmten und erschütterten Nachkriegseuropa hat diese Tenden verstärkt.“ Jetzt habe sich nun angesichts des der britischen Blockade durch eine kühne Wendung der deutschen Politik der unendliche Raum vom Rhein bis an den Stillen Ozean aufgetan, ein so gewaltiges Feld, das wohl geeignet sei, dem Primat der See errschaft den wichtigsten Teil der Trümpfe aus der Hand zu schlagen, die ihm bisher immer das politische Uebergewi 1 sicherens 3

„England hat“, so schließt der Artikel, „seit 1919, also seit der Atomisierung Europas in kleine Staaten, seit dem Völker⸗ bund, seit Minister Edens Neutralitätsgürtel um E immer wieder versucht, die Masse der Neutralen zu einem Schwer⸗

ewicht gegen Deutschland in der europäischen Rechnung zu⸗ eeechen Das is nicht gelungen. Aber die Engländer haben, indem sie das Böse wollten, das Gute angeregt. Sie haben eine Solidarität vorbereiten helfen, die zum ersten Male anläß⸗ lich des Sanktionskrieges gegen Italien in die Erscheinung trat. Es wird sich jetzt zeigen müssen, ob diese Solidarität, die sich jetzt unter den Schlggen der britischen Seesperre wieder regt, imstande ist, eine Selbsthilfeaktion der Neutralen zu verwirklichen, die leichzeitig ein bedeutender Beitrag zur eu opäischen Selbst⸗ Feftiramang sein würdee

Zur Umsatzsteuerpflicht der Arbeits⸗ gemeinschaften.

Das Finanzgericht Nordmark in Kiel hat durch Urteil vom 31. August 1939 eine bemerkenswerte Entscheidung über die Um⸗ satzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften etroffen. Ein Betrieb hat seine erheblichen Aufträge in der Weise in Gemeinschaft mit anderen Betrieben durchgeführt, daß diese Betriebe 5 arbeiter und Geräte zur Verfügung gestellt haben. Die Facharbeiter wurden von dem v.v, g; menden Betrieb übernommen, für das Gerät erfolgte keine gegenseitige Verrechnung. Die mit⸗ beteiligten Betriebe erhalten einen entsprechenden Anteil aus dem Gewinn. Das zuständige Finanzamt satte sowohl den Umsatz der Arbeitsgemeinschaft als auch die Umsätze bei den einzelnen Be⸗ trieben für denselben Auftrag als umsatzsteuerpflichtig erklärt. Die angefochtene Entscheidung wurde vom Finanzgericht Nord⸗ mark aufgehoben mit der Begründung, daß die Betriebe sich zur Ausführung der Aufträge für gemeinschaftliche Rechnung in der Weise verbunden haben, daß der eine Betrieb (der Leiter der E“ allein als Auftragnehmer aufgetreten ist. In diesem Falle stelle nach der Rechtsprechung des eichsfinanz⸗ ra die Me-erseeisng. kein steuerfähiges Gebilde dar. msatzsteuerpflichtig sei der auftragnehmende Betrieb mit der Gesamtsumme der Entgelte, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, die übrigen Betriebe jedoch lediglich nur mit den Beträgen, die sie von dem auftragnehmenden Betrieb erhalten haben. Vie eine Umsatzsteuerpflicht der Arbeitsgemeinschaft kein Raum.. 3

sei daneben

8

1“ 8*

Abgrenzung der Dauerschulden. Ein neues Gewerbesteuerurteil.

Der Reichsfinanzhof hat in einem Urteil festgestellt, wann bei Saisonbetrieben von gewerbesteuerpflichtigen Dauerschulden zu deehen ist. Es sei zu unterscheiden zwischen den Schulden für as eigentliche Dauerbetriebskapital, das das ege Unter⸗ nehmen nach seiner ganzen Anlage siecdig haben muß, und den⸗ laufenden Geschäftsschulden, die, wie die laufenden Warenschulden, das Dauerbetriebskapital nicht erhöhen, falls sie innerhalb der eschäftsüblichen Frist zurückgezahlt werden. escafff sich ein ““ mit Saisonbetrieb alljährlich bei Eröffnung der Saison für Anschaffungen einen laufenden Bankkredit und trage er diesen Kredit nach dem Verkauf der Erzeugnisse noch im Lauf des Wirtschaftsjahres teilweise ab, so könne eine Dauerschuld nur insoweit angenommen werden, als die Bankschuld in dem Wirt⸗ schaftsjahr nicht herabgedrückt werden konnte. Denn nur insoweit könne es sich um eine dauernde Verstärkung des Betriebskapitals handeln (Urteil des RFH. VI 58 938 i. R erwBl. 1939 S. 402).

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 18. Oktober. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 18. Oktober 1939 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund

terling: Im Umlauf befindliche Noten 530 320 (Abn. 4710), hinterlegte Noten 49 850 (Zun. 4720), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 565.760 (Abn. 80), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 2960 (Zun. 20), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 260 (Zun. 50), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 170 (unverändert), Depositen der Regierung 12 010 (Zun. 1100), andere Depositen: Banken 116 450 (Abn. 270), Private 38 540 (Abn. 1130), Regierungssicherheiten 107 540 (Abn. 6770), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 3220 (Zun. 170), Wertpapiere 23 250

un. 1550), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 840 sFun⸗ 30). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 30,35 gegen 27,45 %.

Der Umbau im jugoflawischen Außenhandels⸗ regime. Nachdem durch das Abkommen vom 26. August 1939 die Leitung des Außen andels auch weiterhin der Staatsgemeinschaft verbleibt, sollen alle mit dem Außen⸗ handel Geschäfte in Zukunft durch eine einzige Ftelle in Belgrad geführt werden, damit die unbedingte Wirksamkeit der Cescc e Maßnahmen erzielt wird. Das bisherige Regime des Ein⸗ und Ausfuhrhandels wurde stück⸗ weise nach den jeweiligen ausgebaut, teilweise ohne Zusammenhang, oft von Kontrollmaßnahmen begleitet, für die kein tatsächlicher Bedarf besteht. Es ist beabsichtigt, den ge⸗ fahnsem Außenhandel planmäßig zu regeln; bereits die Errichtung er Direktion für den Außenhandel erfordert gewisse Reformen im Ein⸗ und Ausfuhrregime, die mittels einer Reihe von Sonder⸗ verordnungen durchgeführt werden sollen. Die ersten Be⸗ Ferchunigen über die endgültige Gestaltung der Direktion für den ußenhandel finden am 25. Oktober statt. 11uXX“ 1b

Belgrad, 19. Oktober.

WVor einem Ausbau des ungarisch⸗jugoslawischen Wirtschaftsverkehrs. Budapest, 19. Oktober. Der „Pester Lloyd“ bringt eine Er⸗ klärung des jugoslawischen Handelsministers Dr. Andres über die Wirtschaftsbeziehungen Ungarns und Jugoslawiens, die dieser dem Belgrader Korrespondenten des Blattes abgab. Dr. Andres tritt hierbei für einen weiteren Ausbau der ungarisch⸗

e.

goficwisgen gen ein. Da das ungarisch⸗ lawische Abkommen Ende dieses Jahres⸗ ablaufe, sei bis zu iesem Termin eine Tagung der ständigen un aavisch⸗ Wirtschaftskommission vorgesehen, die die Aufgabe he e, alle Fragen, die den gegenseitigen Wirtschaftsverkehr be⸗ treffen, zu behandeln und su regeln. Der jugoslawische Handels⸗ minister gab in seiner Erklävung eine Uebersicht über die Ge⸗ staltung des ngarisch⸗-jugoslawischen ndelsverkehrs in den letzten Jahren, aus der worgeht, daß Jugoslawien in der ersten Hälfte des Jahres 1939 für 114 Mill. Dinar Waren aus Ungarn einführte, während die Einfuhr in der gleichen Zeitspanne des 1936 nur 60 Mill. Dinar Fete Die kusfuhr jugo⸗ slawischer Waren nach Ungarn betru in der ersten Hälfte 1939 154 Mill. Dinar einer Ausfuhr von nur 71 Mill. Dinar im Jahre 1938. Ungapn sei demnach am Gesamtwert der jugoslawischen Ausfuhr mit 4,27 %, an der jugoslawischen Ein⸗ soßr mit 3,81 % beteiligt gewesen.

Russisch⸗lettisches Handelsabkommen. Waren⸗ austausch wird verdreifacht werden.

Moskau, 19. Oktober. Nach mehrtägigen Verhandlungen hat die lettische Wirtschaftsdelegation Mittwochabend oskau wieder verlassen. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde ein Handels⸗ abkommen zwischen der Sowjetunion un Lettland unterzeichnet, das zunächst für ein Jahr Gültigkeit hat. Es ist vorgesehen, daß der gesamte Warenaustausch wwichen beiden Ländern sich auf die Summe von 60 Mill. Lat, das heißt ungefähr das Dreifache des bisherigen Umsatzes, belaufen soll. Für lettische Waren wurde von Sowjetseite das Transitrecht nach den Häfen von Murmansk und Seroka sowie nach den Lm t schen Schwarzmeerhäfen ein⸗ eräumt. Der Hhcjetrasace ransitverkehr nach den Häfen Lett⸗ ands soll gleichfalls erweitert werden.

Noch engere Verbindung zwischen den nordischen Notenbanken.

Oslo, 19. Oktober. Wie „Norsk Telegram Byraa“ bekannt⸗ gibt, wurde in der in Kopenhagen abgehaltenen Konferenz der nordischen Notenbanken die gegenwärtige internationale Lage. und ihr Einfluß auf Wirtschaft und Finanzen der einzelnen Länder erörtert. Es wurde beschlossen, in noch größerem Maße als bisher enge Verbindung zwischen den nor sscher Notenbanken herzu⸗ stellen. Auf diese Weise sollen die gegenseitigen Erfahrungen ausgetauscht werden mit dem Ziel, eine gemeinsame Linie in der Politik der Notenbanken zu verfolgen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ enn 20. auf 74,00 R.ℳ (am 19. Oktober auf 74,00 R.ℳ) ür 100 kg.

Berlin, 19. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel —,— bis —,—, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käsersgsn

8 is —,—, Linsen, mittel, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, große käferfrei —2,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelb bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II1 —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III —,— bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis (z. Zt. nicht ver⸗ käuflich): Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. *) 29,00 bis 30,00, Italiener, ungl. *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *), 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze*), alle Körnungen 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken*) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze *) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein Zucker Melis (Gr 90 bis —,

1 EP16“

e —,

7

ö1”“

L““ 8 3

Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kakao, stark entölt 3 is —,—, Tee, südchines. —,— bis —,—, Tee, indisch —,— bis —,—, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: Type 10 —,— bis —,—, Type 9 58,00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz in Tierees —,— bis —,—, Braten⸗ schmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz —,— bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, inl., er. —,— bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—,

arkenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ 1b. verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R.ℳ ollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, 8 Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00. bis 74,00.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Litauische : große.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

2o. Oktober Geld Brief

1 ägypk. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frecs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas

100 lux. Fr.

1 neufeel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

19. Oktober Geld Brief

Aegypten(Alexandrien und Kairo) .. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval / Talinn).. heanbe (Helsingf.)

18,73 1877 0,578 0,582

18,77 0,582

18,73 0,578

41,92 0,132

11,92 0,132

41,84 0,130

41,84 0,130

3,053 48,15

3,047 48,05

3,047 48,05

62,56 4,995 5,005

2,353 2,357 132,22 132,48 14,28 14,30 38,31 38,39

13,09 13,11 0,583 0,585

5,694 5,706

48,75

62,44 4,995

2,353 132,22 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,46

(2,56 5,005

2,3517 13248 14,30 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02

10,48

62,44

rankreich (Paris).. riechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam).. (Teheran).. sland (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) .. Zapan (Tokio u. Kobe) ugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ Iaeh“ 41,94 Luxemburg (Luxem⸗ 10,46

ton) .. .. Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

56,59 9,091

56,71

56,59 9,109

9,091

59,29

55,89 8,591

25,61

59,41

56,01 8,609

25,67

59,29 59,41

56,01 8,609

25,67

55,89 8,591

25,61

1,932 0,931 2,495

1,978 0,929 2,491

1,982 0,931 2,495

1,978 0,929 2,491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse⸗ Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,99 10,01 1“” 8 5,674 5,686 ustralien, Neuseeland 7,992 8,008 Britisch⸗Indien 74,53 74,67 Kanada 2,198 2,202

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

20. Oktober Geld Bries 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

9,28 9,32

2,66 2,68 2,66 2,68 0,55 0,57 6,99 7,01 41,80 41,96 0,115 0,135 69,36 69,64

48,00 48,20 9,148 9,52 9,48 9,52 4,94 4,96 5,39 5741

132,09 132,61

13,07 13,13

5,63

5,67 214 2,16

19. Oktober Geld 20,38 16,16

4,185

9.28

2,64 2,64 0,55 6,99

41,80 0,115

69,36

48,00 9,48 9,48

4,94 5,39 132,09

13,07 5,63 2,14

Sovereigns Notiz 20 Francs⸗Stücke. für Gold⸗Dollars.. 1 Stück Aegyptische. l1 ägypt. Pfd. Amerikanische:

1000 5 Dollar. . 1 Dollar

2 und 1 Dollar.. 1 Dollar Argentinische . 1 Pap.⸗Peso Australische l austr. Pfd. Belgische 1100 Belga Brasilianische 1 Milreis Brit.⸗Indische 100 Rupien Bulgarische.. 100 Leva Dänischhe .100 Kronen Englische: große. 1 engl. Pfund

1 £ u. darunter . 1 engl. Pfund Estnisce 100 estn. Kr.

100 finnl. M.

100 Frs.

innische.... ranzösische.. F olländische 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische 100 Dinar Kanadische .ä1 kanad. Doll. 100 Lats

Lettländische ... 100 Litas

100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 Peseten

1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund . 100 Pengö

41,70 10,45 56,49

41,86 10,49 56,71

4170 10,45 56,49

100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwedische.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische.. Südafr. Union.. Türfjische Ungarische

59,18 55,84 55,84

9,18 1,89

59,42 56,06 56,06

9,22 1,91

59,18 55,84 55,84

9,18 1,89

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und 88 Wertpapiermärkten. Devisen. 1u“

Prag, 19. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 *), Berlin —,—, Zürich 656,25, Oslo 664,25, Kopenhagen 565,00, London 117,25 *), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,16 ⅛, Paris 66,60 *), Stockholm 695,75, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig —,—, Warschau —,— *).

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr. 8

Budapest, 19. Oktober. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 186,20, Bukarest 34,50, London 15,21, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,65. Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,25, Slowakei 9,65.

London, 20. Oktober. (D. N. B.) Von der Bank von England offiziell festgesetzte Kurse: New Yort 402,00 404,00,