1939 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

I

und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 3

Oktober 1939.

treten dieser Anordnung erhalten haben, haben sich sofort bei der Fachuntergruppe Altmetalle zu melden.

-

(1) Die Reichsstelle für Metalle ka gen besonderer Umstände, insbesondere zur Vermeidung wirt⸗ schaftlicher Härten, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung vorschreiben oder zulassen. Für Abfallmaterial und Rückstände von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen steht dieses Recht auch der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse uf Grund der Anordnung M2 vom 3. September 1939 Deutscher Reichsanz. u. e Staatsanz. Nr. 204 vom

September 1939) zu.

auf Grund der 88

mungen dieser Anordnung vor und sind zu befolgen

21

(2) Sonderregelungen für die 8 material und Rückständen, die von der Reichsstelle für Metalle oder für Aluminium, Magnesium und deren Legierungen von der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie in Abweichung von den Bestimmungen dieser Anordnung getroffen sind oder getroffen werden, gehen den Bestim⸗

Verwertung von Abfall⸗

§ 16

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung gegen Aus⸗ führungsbestimmungen zu dieser Anordnung oder gegen Maßnahmen auf Grund von § 11 Absatz 2 oder § 15 ieser Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Ver⸗

ordnung über den Warenverkehr bestraft.

—y

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

(2) Soweit die Bestimmungen der Anordnung 37 vom 27. Februar 1936, betr. Einkauf und Verkauf, von (unedlen)

Metallen, (Deurscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom 5. März 1936) mit den Bestimmungen dieser Anordnung im Widerspruch stehen, treten die Bestimmungen der An⸗ ordnung 37 mit dem gleichen Zeitpunkt außer rast.

Berlin, den 27. Oktober 1939. .. Der Reichsbeauftragte für Metalle. FFimmermann 59§⸗Oberführer.

und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl.] S. 285).

Gegenstand

Hersteller 8 V Herstellungsort

Tag und Zeichen der Entscheidung

6

2

und Reichskanzler darstellend Weihnacht“

„Glückliches Neujahr“

von K. Weidlich

Wort“ von A. O. Hoye

““

Ansichtskarten:

Wagner“ (Farbdruck) finden

auch solche mit den Münchener Stadtfarben befinden

ner Stadtfarben befinden Plakette mit Darstellung des Führers

„Ehrentafeln“

in Verbindung mit dem Hakenkreuz

Reichspräsidenten von Hindenburg und des Führers

„Fahnen bunt“ Ruderer⸗ und Paddlerabzeichen mit der Hakenkreuzflagge

demselben Bilde

Berlin, den 24. Oktober 1939.

Bekanntmachung.

Die am 30. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 214 des

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Buntfarbiges Bild Nr. 22 642, 21 642, 30 642, 32 642, den Führer Ansichtskarte 3157, Feldherrnhalle München mit Aufdruck „Frohe Ansichtskarte 3157 N, Feldherrnhalle München mit Aufdruck Künstlerpostkarte 238, Bildnis Adolf Hitler nach einem Gemälde Künstlerpostkarte 257 nach dem Gemälde „Am Anfang war das

Nr. 222, München, Feldherrnhalle, Taubenfütterung)

Nr. 2071, München, Hauptstadt der Bewegung. Ehrentempel für die Gefallenen des 9. November 1923 mit dem rück⸗ eitigen Vermerk: „Nach einem Originalgemälde von Rich. 1 8

Oktoberfestpostkarten: Nr. 55 und 56, auf denen sich neben Haken⸗ kreuzfahnen auch Fahnen in den Münchener Stadtfarben be⸗

Oktoberfestpostkarten: Nr. 8, 9, 11, 12, 13, 14 u. 15, auf denen sich neben Hakenkreuzfahnen schwarz⸗weiß⸗rote, weiß⸗blaue und

Oktoberfestpostkarten: Nr. 178, 179, 185, 192, 194, 195, 196, 197,

198, 200, 340/2 u. 3404, auf denen sich neben Hakenkreuzfahnen schwarz⸗weiß⸗rote, weiß⸗blaue und auch solche mit den Münche⸗

Photographische Bildnisse von Parteimitgliedern mit sogenannten Verschlußmarke mit Inschrift „Adolf Hitler unser Friedensführer“ Trinkgläser mit Aufschrift „Ein Volk, ein Reich, ein Führer, Heil

Hitler“ in Verbindung mit dem Hakenkreuz im Eichenkranz Vorlagen für Laubsägearbeiten mit Bildnissen des verstorbenen

Dekorationsartikel: Nr. 2311 und 2352 „Adler in Silber“ und

Künstlerpostkarte Nr. 13 357 „Adolf Hitler“ nach einem Gemälde von Carl Josef Bauer sowie Handpressen⸗Kupferdrucke nach

Postkarten mit Bildnissen des Führers und des Duce und der Unterschrift „Führer und Duce haben entschieden: Frieden 1

Zulässig. Kunstanstalten May A.⸗G. Dresden Fotokunst⸗Verlag E. u. B. Groh Fotokunst⸗Verlag E. u. B. Groh Fa. Franz Hanfstaengl Kunst⸗ und Ver⸗

lagsanstalt Fa. Franz HanfstaenglKunst⸗ und Ver⸗

lagsanstalt Unzulässig. Fa. August Lengauer Bildkunst⸗Verlag] München München

München, Wilhelmstr. 25

Fa. August Lengauer Bilbkunst⸗Verlag

Fa. August Lengauer Bildkunst⸗Verlag

Fa. Noris⸗Kunstverlag Emil Köhn

Fa. „Buvag“

Fa. Gustav Kurth Julius Ratt 1 Fa. H. R. Gerharb Fa. Johann Brendel Fa. Friedrich Herold

Fa. Wilhelm Deumer

Straße 15 1 Dornbirn

8

1“

III 1

29 42 ½

böhmen)

wigshafen a. Rh.) Buchholz i. Sa.

Lüdenscheid

Fa. Franz Hanfstaengl Kunst⸗ und München Verlagsanstalt

Buchdruckerei Otto Eberling Magdeburg

Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

1“ München, Wilhelmstr. 25

München, Widenmagyerstr. 18 München, Widenmayerstr. 18

Wien, III, Marxergasse 46 München⸗Allach, Dachauer

Blottendorf bei Haida (Nord⸗ Limburgerhof (Kreis Lud⸗

1u 27. Juni 1939 WN II Allg. 2/39 7. August 1939 Abt. IV/Th. 22. August 1939 Abt. IV/Th. 7. September 1939 Abt. IV/Th. 7. September 1939 Abt. IV/Th.

Regierungspräsident zu Dresden⸗ Bautzen in Dresden Polizeipräsidium München 1

Polizeipräsidium München Polizeipräsidium München Polizeipräsidium München

22. März 1939 Abt. IV/Th. 22. März 1939 Abt. W/Th.

Polizeipräsidium München Polizeipräsidium München

5. April 1939 Abt. IV/Th.

6. April 1939 Abt. IV/Th.

6. April 1939 Abt. IV/Th.

Polizeipräsidium München Polizeipräsidium München

Polizeipräsidium München

Verwaltung der Stadt Wien, Abt. 7 1. Juli 1939

Zl. M. Abt. 7a 360/39 25. März 1939 B Abt. IV/Th. Landeshauptmann von Vorarlberg 17. Juni 1939 in Bregenz ch Landeshauptmann Oberdonau in 21% Juni 1939 Linz FE/I Zl. 1648/4 3 Regierungspräsident in Speyer 21. Juni 1939 Nr. I g. 2610 30. Juni 1939 P. III Abg. 2/39 10. August 1939 Nr. 661/39 7. u. 23. September 19. Abt. IV/Th.

9. September 1939 JI Abt. IV1— 700b

J. A.: Dr. Biebrach.

Polizeipräsidium München

Regierungspräsident in Chemnitz Oberbürgermeister (Ortspolizei⸗

behörde) Lüdenscheid Polizeipräsidium München

Polizeipräsident Magdeburg

II ZI. 1420/14

Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der 1 und für die Angehörigen der Polizei⸗ verbände bei besonderem Einsatz. Vom 17. Oktober 1939.

Erste Verordnung zur des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über Gliederung und Verwaltung der Ost⸗

gebiete. Vom 26. Oktober 1939. 1 Vierte Verordnung zur steuerrechtlicher Vor⸗ schriften im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom

27. Oktober 1939.

Verordnung über die Vereinfachung des Verfahrens in der Reichsversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Vom 28. Oktober 1939.

Vierte Verordnung über die Üübertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Oesterreich (Oesterreichische Landesregierung). Vom 28. Oktober 1939.

Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk.

Vom 28. Oktober 1939. Verordnung zur Aenderung der Grenzzonenverordnung. Vom

30. Oktober 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 Kℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Oktober 1939. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer Dr. jur. H. M. van Haersma de With, hat Berlin am 25. Oktober verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit führt Herr Legationsrat Baron van Boetzelaer die

Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matü Cernäak, hat Berlin am 26. Oktober verlassen. Währen

8 Abwesenheit führt der I. Legationssekretär, Herr r. Bohus M. Pissko die Geschäfte der Gesandtschaft.

Die Weiterbenutzung von Kraftfahr⸗ zeugen.

Der Reichsverkehrsminister erläßt neue Richtlinien.

Die Bulassungs selcen haben die Duncgführung der Verord⸗ nung über die Weiterbenutzung von Kraft vhesengen in der Hauptsache abgesc.t Der Reichsverkehrsminister spricht ihnen dafür in einem Erlaß seine Anerkennung aus. Er es als Ziel der Verordnung, die Benutzung von Personenkraftwagen und Krafträdern auf 15 % des Bestandes vor Kriegsausbruch zu drosseln, also 85 % stillzulegen. Die Kraftdroschken bleiben dabei außer Betracht. Die Feöseiung soll nicht schematisch erfolgen. Sie wird in manchen Bezirken bis auf 10 oder 8 % möglich sein in anderen mit Rücksicht auf die Verkehrsbedürfnisse nicht bis auf 15 % erfolgen können. Wo ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz vorhanden ist, namentlich in den Großstädten, wird im allge⸗ meinen unter 15 % heruntergegangen werden können. Der Reichsverkehrsminister gibt dann Richtlinien für die weitere Arbeit der Zulassungsstellen. Mit der Drosselung des Personenverkehrs soll eine bessere Versorgung des Güterverkehrs erreicht werden. Lastkraftwagen sollen deshalb in der Regel be⸗ winkelt werden. Oft wird das öffentliche Interesse an der Be⸗ nutzung eines Lastkraftwagens oder Personenwagens mit An⸗ hänger nur im Betrieb des Antragstellers zu verneinen sein, während für mehrere Betriebe ähnlicher Art die gemeinschaftliche Benutzung anzuerkennen wäre. Der Minister nimmt dann Stellung zu der neuen Verordnung, wonach jetzt auch bei den von den Wehrersatzinspektionen beorderten oder freigestellten Kraft⸗ fahrzeugen in jedem Einzelfalle das öffentliche Interesfe an der ivilen Weiterbenutzung streng. zu prüfen ist. Das gilt nicht nur für zukünftige Anträge auf Bewinklung, sondern sich auf alle bereits bewinkelten, beorderten oder fegighz Krac acr. zeuge, bei denen eine Nachprüfung zu erfolgen hat. Bei Lastkraft⸗ wagen ist sie in der Regel nicht nötig. Im Fe stellt der Minister fest, daß über die Bewinklung die Umstände des Einzel⸗ falles entscheiden. Auch soziale Loe sind dabei zu be⸗ rücksichtigen. Der Mißbrauch eines bewinkelten Fahrzeuges soll rücksichtslos verfolgt werden. Personenwagen mit Anhänger dürfen in der Regel nur als Einheit weiterbenutzt werden. Aerzte können die roten Winkel bekommen, wenn sie in größerem Um⸗

fange Hausbesuche zu machen haben, Landwirte, wenn ihnen Pferd und Wagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch bei Jagdansübungsberechttgten ist im Einzelfall zu prüfen, ob zur Turchführung der Abschußpläne oder zur Hege des Wildes die Benutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Interesse liegt.

des Hubraumes ist mit weiteren Verschärfungen im Augenblick nicht zu rechnen, insbesondere sollen Personenwagen über 2,7 1 nicht allein wegen ihres Hubraumes stillgelegt werden. Die ständige scharfe Nachprüfung der Weiterbenutzung der Kraft⸗ fahrzeuge ist in Zukunft die Hauptaufgabe der Zulassungsstellen. Dabei follen sie auch Anregungen aus dem Publikum Kächgehet. nicht jedoch anonymen Anzeigen. Ueber wegen Ver⸗ sagung der Bewinklung und über die Bewinklung von Personen⸗ wagen über 2,7 1 und von Krafträdern zwischen 600 und 750 ccm entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.

Feraftfahrzeuganhänger melden. 8

Das Reichsverkehrsministerium weist nochmals darauf hin, daß jeder Eigentümer oder Halter seine Kraftfahrzeuganhänger anmelden muß, wenn die Anhänger noch nicht mit Anhängerbrief

ausgestattet sind. Die Meldung mußte bis zum 31. Oktober er⸗ Sammelstelle für Nachrichten

folgen. Sie ist mit Postkarte an die über Kraftfahrzeuge, Berlin C 2, Neue Königstraße 27/37, zu

richten und sofort nachzuholen, wenn sie unterblieben sein sollte. Auf der Postkarte ist auch die genaue Anschrift (Vorname, Zu-⸗ name, Stand, Ort, Postamt, Kreis, Straße und Hausnummer)

anzugeben. Die Meldung ist auch dann zu erstatten, wenn der Anhänger oder das ziehende Kraftfahrzeug zur Zeit stillgelegt ist. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur: land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieben, die für wechselnden Zug

ie ausnahmsweise von einem

durch Pessäen oder I“ sind, und Fahrzeuge 9

für tierischen Fuge wenn fahrzeug mitgeführt werden; b)

leisten können (z. B. Pflüge, Drillmaschinen, Mähmaschinen)⸗ c) Anhänger hinter Straßenwalzen; d) im Straßenbau ver⸗ wendete Maschinen, die von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit mitpesfrh werden; e) im „Gewerbe 7 Schaustellerart“ von Zugmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h u2 mitgeführte Wohn⸗ und Packwagen.

Die Unterlassung der Anmeldung wird bestraft.

a) Anhänger in

Kraft⸗ land⸗ und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die nur im Fahren befteigfunmns,. Arbeit

1 Steigerung von 1 bzw. 1 ¾¼ %

11u“ 27E., 8

8 2 2 db 2 2 2 II.

N*.

8B1

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1939. S. 3

24 116u..“ 8 12 X4-AS;

3 4*

VBerliner Börse vom 30. Oktober.

b Auch zu Beginn der neuen Woche war an den Aktienmärkten .a.e. z. ein gewisse Zurückhaltung festzustellen, die jedoch an Ven elreunagichen en. bge zu ändern vermochte. Von der ndschaft lagen einige Aufträge v. sie Kauf⸗ d auc 89 eaaneäeie fträge vor, die sowohl die Kauf traten bei kleinsten Aufträgen verschiedentlich über 1 % hinaus⸗ ehende Wertveränderungen ein. Am Rentenmarkt bestand weiter⸗ in eimiges - Steuergutscheine lagen jedoch etwas da sich ein Teil der disponiblen Mittel offensichtlich für die neuen Reichsbahnschatzanweisungen bereit hält. Am Montanmarkt standen W11ö6“ Harpener mit einer 1 im Vordergrunde, wobei in S das Geschäft etwas reger war. Mannesmann und Ver. Stahlwerke büßten andererseits je 1 und Rheinstahl ½ % ein.

die übrigen Werte dieses Marktgebietes blieben unverändert, bzw.

erhielten keine Anfangsnotiz. Kaliaktien lagen ruhig aber gut behauptet. Auch in der chemischen Grma e wer Ber Pens. ton stetig. ine Kursveränderung erfuhren lediglich Farben, die auf 158 ¼ (+ 4¼) stiegen. Gummi⸗ und Linoleumwerte wiesen keine einheitliche Kursgestaltung auf. Während Conti⸗ Gummi ½ % gewannen, stellten sich Dt. Linoleum 1 % niedriger. Au Elektro⸗ und Versorgungswerte lagen unregelmäßig. Dessauer Gas kamen N, Licht Kraft ½, Bekula ½, Gesfürel % und HEW. 1 % höher an. Andererseits stellten sich Aceumula⸗ toren 1, Lahmeyer und Elektr. Lieferungen je 1 ½ % niedriger. AEG. verloren ½% . Sonst sind noch zu erwähnen: Dt. Eisen⸗ handel und Dt. Waffen mit je ½ c%, andererseits BMW. und Hotelbetrieb mit je ½ . Dierig büßten 1 ¼ und Felten 1 ½ % ein. Höher lagen noch Rheinebraun um und Schult⸗ heiß um P.

m Verlaufe blieb die Kursentwicklung zwar uneinheitli ea war die Allgemeinstimmung dcnsgs bnan ngginh nch Besserungen überwogen. Rheinstahl stellten sich sogar 2 P%, 17 und Iu““ 1 ½ % höher. Auch Elektr. zungen wurden um 1 % heraufgesetzt. Sonst hiel 1 1 Abweichungen in engen ““ 16 Gegen Ende des Verkehrs verlief das Geschäft still. Schluß⸗ notierungen kamen nur wenig zustande. Soweit dies doch der 8. war, sah man bei meagsissendas hiqen Grundton ziemlich behauptete Kurse. Hoesch schlossen mit 107 % und Farben mit 158 gehalten. Siemens, die im Verlaufe einen Stand von zeit⸗ weise 197 erreicht hatten, beendeten den Börsentag mit 196 4. „Am Kassamarkt blieb die Tendenz für Banken im wesentlichen stetig. Ueberseebank zogen von 75 ½ auf 76 ¼ an. Lediglich erliner Handels⸗Gesellschaft und Dresdner Bank waren um je 2 % ermäßigt. Hypothekenbanken besserten sich vielfach bis um ½ . Deutsche Centralboden verloren allerdings v h. Am Markt der Kolonialwerte sah man eine Reihe von Strichnotizen. Doag und Otavi gingen um ½ % bzw. 1 Hℳ zurück. Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien wurden Sachsen⸗ erk gegen letzten Kurs um 4 und Schieß sowie Christoph und 8 je 3 Föhniedriger bewertet. Busch⸗Jäger und Schles.

b euthen erhöhten si ingege ing Eehes Aeuthen, 3 sich hingegen um je und Steingut Im variablen Rentenverkehr blieb die Reichsaltbesitzanleihe mit 134,70 unverändert. Die Gemeind⸗ notier . (ang ndeumschuldung notierte Am Kassaxentenmarkt erhielt sich Anlagebedarf in Pfand⸗ briefen. Liquidatignspfandbriefe 6. T. feste wehfesc meist gestrichenen Stadtanleihen gewannen 26er Dresdner Gold ½ %. Im übrigen sind auch Dekosama II mit einem Gewinn on ½ % zu nennen. Holsteiner Elektrizitätsverband Reihe 8

irtschaft des Auslandes. Knapp behaupteter Septemberaußenhandel 8 in Norwegen. Slo, 30. Oktober. Im Septemb 1939 stell norwegische Einfuhr auf 109,9 Mill. Fr . 1 freinsih 6

September 1938 und die Ausfuhr auf 67,8 Mill. 1“ Mill. Kr i. L. -usfuhr auf 67,8 Mill. Kr gegen 74,

Keine Währungsabwertung in Dänemark. Maßnahmen zur Verbesserung der Lage in der Landwirtschaft.

„Kopenhagen, 30. Oktober. Die Verhandlungen zwischen der bänischen Regierung und den Parteiführern über die Zukunft der dänischen Währung haben jetzt zu einer Erklärung des Minister⸗ geführt, in der alle Pläne einer weiteren Kronen⸗ eenkung abgewiesen werden. Um die dänische Landwirtschaft für ihren Verdienstausfall infolge der Pfundentwertung und der für Dänemark ungünstigen Preisentwicklung zwischen Ein⸗ und Aus⸗ sügrcharen zu entschädigen, wird die dänische Regierung bereit sein, ür eine Verbilligung des Rohstoffimports der Landwirtschaft und andere die eine Verbesserung der Lage der Landwirt⸗ schaft herbeiführen können, zu sorgen. Die Verhandlungen sind

1“ 5 g eber Einzelheiten der Pläne der Regierung wissen einige Kopenhagener Zeitungen zu berichten, daß man schjssgn. Veg⸗ billigung der Einfuhr für die durch eine Abgabe denkt, die die Schiffahrt aus ihren erhöh en Frachten und anderen Verdiensten hergeben soll. Ferner rechnet man mit einem Zuschuß Saenc Fre e9 Getreide und kermittel sowie eine Abgabe von 6 Kronen je Schlachtschwein auf dem heimischen Markt. u““

Niedrige Einfuhrziffern im Septemberaußenhandel Dänemarks.

Kopenhagen, 31. Oktober. Nachdem in der dänischen Einfuhr des Monats August bekanntlich ein Rekordwert von 172 Mill. Kr. zu verzeichnen war, zeigte der Außenhandel im September ein stark verändertes Bild. Bei einer Einfuhr von 124,3 Mill. Kr. und einer Ausfuhr von 147,8 Mill. Kr. ergibt sich eine Mehr⸗ ausfuhr von 23,5 Mill. Kr. Im September vorigen Jahres machte die Einfuhr 148,5 und die Ausfuhr 139,9 Mil Kr. aus. Die gesamte dänische Einfuhr in den ersten neun Monaten dieses Jahres betrug 1 253, die Gesamtausfuhr im gleichen Zeitraum 1 180 Mill. Kr. Damit he sich für diesen Zeitraum eine Mehreinfuhr von 74 Mill. Kr. gegenüber 49 Mill. Kr. im ent⸗ sprechenden des Vorjahres.

Der verhältnismäßig niedrige September⸗Import wird auf ein starkes Sinken der Einfuhr von Düngemitteln zurückgeführt, doch sind auch die Einfuhrzahlen für Futtermittel, Saatgut und Bease fe für die Oelfabrikation sowie die Einfuhren an Eisen Stahl und Kraftwagen abgesunken. . 1

Berlin, 30. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen. weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei §) 54,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 8) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe

etrafen. Bei der Enge des Marktes

stiegen gegen letzte Notiz um 1 %. Provinzanleihen waren meist behauptet. Auch Staats⸗ und Länderanleihen sowie Reichs⸗ anleihen hielten sich überwiegend auf letztem Stande. Vereinzelt sah man aber auch kleine xäö Für Industrieobligationen war die Stimmung eher etwas freundlicher. Steuergutscheine I lagen gegenüber dem Vorwochenstande 8 T. etwas niedriger. Eine Ausnahme machten Dezember mit 9,40 und Januar mit 98,80 85, Februar nannte man hingegen mit 98,42 ½ (98,60 65), März mit 98,25 (98,50 55). Aehnliche Entwicklung zeigten April (98,20) und Mai (98,20 25). Von Steuergutscheinen II erhöhten sich August und September um je Ss agf 94 1% bzw. 94 ¾¼. Sonst blieben die Kurse hier unver⸗ rt. E““ 2 ¾ P„ hümhffrn. m Geldmar ieben die Sätze für Blanko 1 ““ unverändert. C ei der amtlichen Berliner Devisennotierun 5 Belga erneut auf 41,52 (41,56) ab. u“ 98

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 6. bis 11. November 1939.

Montag, 6. November.

Dienstag, 7. November.

Berlin: Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, emeinnützige A.⸗G., Berlin, 10 Uhr.

Braunschweig: Braunschweigische A.⸗G. für Jute⸗ und Flachs⸗ „Industrie, Braunschweig, 11 Uhr.

Nürnberg: Eisenwerk Nürnberg A.⸗G. vorm. J. Tafel & Co.

n ö. 1124 Uhr. ettin: Stettiner Oderwerke A.⸗G. für iffs⸗ und inen⸗ bau, Stettin, 11 Uhr.

.“ MNiittwoch, 8. November. Berlin: A.⸗G. für Anlagewerte, Berlin, 10 Uhr. 1 Berlin: Hedwigshütte Kohlen⸗ und Kokswerke A.⸗G., 12 ¼ Uhr. 1“ Eintracht Gemeinnützige A.⸗G., Berlin, 1 9 Augsburg: Maschinenfabrik Augsburg⸗Nürnberg A.⸗G. . burg, 11 ½ Uön 8 1 1 Augsburg: Zahnräderfabrik Augsburg vorm. Joh. Renk A.⸗G. Augsburg, 10 Uhr. G Hamburg: Schlesische Dampfer⸗Compagnie Berliner Lloyd A.⸗G., Hamburg, ao. H.⸗V. 11 Uhr. Zettlitz b. Karlsbad: Kaolina, Karlsbader Kaolin⸗Industrie A.⸗G. „Zettlitz b. Karlsbad, a. H.⸗V. 12 ½ Uhr. Zettlitz b. Karlsbad: Karlsbader Kaolin⸗Elektro⸗Osmose⸗A.⸗G. 3 eng de hi 1“ 89 .ch 12 Uhr. 1 ettlitz b. Karlsbad: Zettlitzer Kaolinwerke A.⸗G., litz b. bad, ao. H.⸗V. 11 Uhr. Fe

Donnerstag, 9. November.

1“ Germania, Epe i. Westf., ago. H.⸗V. r.

An

Freitag, 10. November. Berlin: Carl Lindström A.⸗G., Berlin, ao. H.⸗V. 12 Uhr. Dresden: Thüringische Elektrizitäts⸗ und Gas⸗Werke, 11 Uhr. München: Münchener Export Malzfabrik München A.⸗G. München, 11 Uhr.

Sonnabend, 11. November.

——

Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt §) 64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. §*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C,/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 * 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haterflocken ([Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Rohkaffee —,— bis —,—, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00, bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 55,00 bis 73,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,— Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R. Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00., echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172 06 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis 8 Allgäuer Romatoux 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

H Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

8 1“ ö 8

—,— bis —,—,

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 1 Devisen. 1

Prag, 30. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —, —. Zürich 655,75, Oslo 664,50, Kopenbagen 565,00 nom., London 117,25 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,16 %, Paris 66,60 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig —,—, Warschau —,—.

8 Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

udapest, 30. Oktober. (D. N. B.) [Alles in Pengö. Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 1690 Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,62 ¼, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.

London, 31. Oktober. (D. N. B.) New York 402,00 404,00, Paris 176,00 —177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,75 B., Amsterdam 7,52 7,58, Brüssel 23,95 24,15, Italien (Freiv.) 78,50, Schweiz 17,80 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 21,00 B., Stockholm 16,70 16,90, Oslo 17,50 17,70, Buenos Aires Import 85 d.Shhneiro Lnoffis. 3,18 B.

aris, 1 xober. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich. London 176 ⅜, New York 43,80, Berinn ee heeesha 8808

Fortseßung auf der nächsten Seite.

Sgoct euengen der Kommission des Berliner Metalll vom 31. Oktober 1939.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken..

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0 8a ⸗*. 2 9 2 2 4 137

0 .„ 2„ 2 2⸗ Reinnickel, 98 99 % .„ —— Antimon⸗Regulus. .„ .„ Feinsfilber. .. . . . 5655,20 40,00

133 Eℳ für 100 kg

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

31. Oktober Geld Brief

30. Oktober Geld Brief

Aegypten(Alexandrien und Kairo).. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Nires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Ianeiro. Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)... Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval/Talinn). Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland. (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga). Litauen (Kowno / Kau⸗ IIJ u“ (Luxem⸗ ö Neuseeland (Welling⸗ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, 1ns Hern)) owgkei (Preßburg) Spansen RNadridueh Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

J ägvpt. Pfd. 100 Afghani

1 Pavp.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas

100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

1873 1/77 0,578 0,582

18,/77 0,582

18,73 0,578

11,48 0,130

41,52 0,130

11,60 0,132 3,047

48,05

3,05

3,047 48,15

48,05 62,56

5,055

2,357 132,48 14,30 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,40

62,44 5,045

2,353 132,22 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,37

62,44 5,045

2,353 32,22 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,/75 11,94 10,38

56,71.] 56,59 9,109/ 9,091

59,29

55,89 8,591

25,61

56,59

9,091 9,109

59,41

56,01 8,609

25,67

59,29

55,89 8,591

25,61

56,0b0l. 8,609

25,67

1,982 0,931

2,495 8 8 Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursos Geld Brief 9,99 10,01 5,674 5,686 7,992 8,008 74,53 74,67 2,198 2,202

1,978 0,929 2,491

1/,982 0,931 2,495

1,978 0,929 2,491

England, Aegypten, Südafrik. Union. v4*“ Australien, Neuseelad. 1“ *

11““

Ausländische Geldsorten

und Banknoten.

Sovereigns... 20 Francs⸗Stücke Gold⸗Dollars.. Aegyptische.. Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische. Australische. Belgische 8885 Brasilianische Brit.⸗Indische Bulgarische . Dänische. Englische: große .. 1 £ u. darunter e“ Fenn sen “X“ Französische.. Holländische...

Italienische: große

100 Lire u. darunt Jugoslawische.. Kanadiscehe. Lettländischea.. Litanische: große...

100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische... Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische.. chweizer: große..

100 Frs. u. darunt. Spanische... Südafr. Union..

l äͤgypt. Pfd.

1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milrdis 100 Rupien 100 Leva 100 Kronen 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden

0 Lire 100 Lire 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 Peseten 1 südafr. Pfd 1 türk. Pfund 100 Pengö

31. Oktober

Geld

20,38

16,16 4,185 9,28

2,66 266 0,55 6,99 41,48 0,095 69,36

48,00 9,48 9,48

4,94 5,39 132,09

13,07 5,63 2,14

4170 10,37 56,49

59,18 55,84 55,84

918 1,85

Brie 20,46 16,22 4,205 9,32

2,68 2,68 0,57 7,01 41,64 0,115 69,64

48,20 9,52 9,52

4,96 5,41 132,61

13,13 5,67 2,16

41,86 10,41

30. Oktober Geld 20,38 16,16

4,185

9,28

2,66 2,66 0,55 6,99 41,44 0,095 69,36

48,00 9,48 9,48

4,94 5,39

132,09

13,07 5,63 2,14

41,70 10,36 56,49

59,18 55,84 55,84

9,18 1,89