Erscheint an sfedem Wochentag abends Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 % einzelne Beilagen 10 %, Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
A
Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,85 ℛℳ. — SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben
unterstrichen) oder durch hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin nd auf einseitig insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
0
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin
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88 8 2 1 8
1 Mittwoch, den 1. November, abend
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches RNeich. . 1““
Reichsanzeiger Nr. 168 vom 24.
Bekanntmachung.
Die mit Bekanntmachung vom 14. 8 veseh Ge eschlagnahmten
Exequaturerteilungen. Erlöschen von Exequaturerteilungen. au
uli 1 Vermögen der ehemaligen ven dar Staatsangehörigen Alfred John Alexander,
Pol. im RJ. 1938. — RdErl. 25. 10. 39, Sicherstellg. v. Wohnungen. — RdErl. 26. 10.39, Dienst bei d. ⸗Junkerschulen. — RdErl. 27. 10. 39, “ d. 8 (außer Wasserschutzpol.) — Zu besetzende Gend.⸗Oberm.⸗Stellen. — RdErl. 23. 10. 39, Kolonial⸗ vorträge vor d. Ordn Pol. — RdErl. 24. 10. 39, Lehr . f. Wachtm. SB.) d. Kraftfahrdienstes. — RdErl. 24. 10. 39, Eöu .Musikleiter d. Pol. — RdErl. 24. 10. 39, Durchf. d. Wieder⸗
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze Reichsmark für die Umsätze im Oktober 1939.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. 1
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr. 215.
Ernst Israel Aufri Marta Aufrichti elene Doctor, ge mma Doctor, Bernhard Rosenthal, Victor Heinrich Simon Emil Solimann, Jüulius Stern, “ Leonora Stern, geb. Kosmann, Kurt Stern, Peter Stern werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 Geichsgesetzbl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 31. Oktober 1939. Der Reichsminister des Innern. J. A: Hering.
tig, geb. Ehrlich, Riesenfeld‧,
.“
olungsübgn. f. d. SA.⸗Wehrabzeichen innerh. d. Ordn Pol. im Ja re 1939. — RdErl. 25. 10. 39, Ernährg. d. Pol.⸗Hunde. — RdErl. 26. 10.39, Dienstkleidg. f. Facharbeiter — RdErl. 26. 10. 39, Durchschn.⸗Preise f. d. Dienstpferde in d. Gend. — RdErl. 26. 10. 39, d. Amtsbezeichng. „Oberbaurat“ an Offz. d. FeuerSchP. — RdErl. 24. 10. 39, Neu ajsh d. DIN-Norm 4104 — Raumabschl. f. Luftschutzräume. — RdErl. 26. 10. 39, Verhalten d. Bevölkerg. bei Beschießg. feindl. Flugkeuge. — RdErl. 26. 10. 39, 2. Ausf.⸗ Best. z. § 12 d. I. Durchf.⸗VO. z. Luftschutzges. — RdErl. 27. 10. 39, Entschädig. bei Heranziehg. z. Dienstleistg. im Luftschutz. — Staatsangehörigkeit, Paß⸗ u. Ausländerpoli⸗ zei. RdErl. 24. 10.39, VO. üb. d. Behandlg. v. Ausländern; hier: ausländ. Konsulatsangeh. Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 24. 10. 39, Erfassungswesen. — RdErl. 28. 10.39, Aend. d. Ausf.⸗Best. f. d. Inanspruchnahme v. Kraftfahrz. durch Bedarfsstellen d. Wehrmacht u. außerh. d. Wehrmacht auf Grund d. Wehrleistungsges. (jetzt d. Reichs⸗ leistungsges.) u. f. d. Heranziehg. v. Kraftfahrern. — Volks⸗ gesundheit. RdErl. 23. 10. 39, Umbenennung einer Aerzte⸗ kammer. — RdErl. 25. 10.39, Mitwirkg. d. priv. Aerzte bei d. Durchf. d. Ehegesundheitsges. RdErl. 24. 10. 39, Ratten⸗ bekämpfg. — Uebertragb. Krankh. d 40. Woche. — Veterinär⸗ verwaltung. RdErl. 21. 10.39, Einfuhr v. Fleisch u. Fleisch⸗ waren als Umzugsgut der rückwandernd. Reichs⸗ u. Volksdeutschen. — RdErl. 27. 10. 39, Abgabe v. Pferden aus Heimatpferde⸗ lazaretten. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 1,85 REℳ für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,40 Rℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
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Preußen.
Bekanntmachung über die Ausgabe der Nr. 19 der Preußischen Gesetzsammlung.
Amtliches. Deutsches Reich.
Dem Estnischen Wahl⸗Konsul in Köln, Hans Hüne⸗ meyer, ist namens des Reichs unter dem 19. Oktober 1939 das Exequatur erteilt worden. 8 “
Dem Königlich Rumänischen Konsul in Dresden, Jon Aàrstiuc, ist namens des Reichs unter dem 26. Oktober 939 das Exequatur erteilt worden; das dem Genannten [s Königlich Rumänischem Konsul in Frankfurt a. M. am .Oktober 1937 erteilte Exequatur ist erloschen. “
“ Bekanntmachung. “ Die am 31. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 215 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: “ über das 18. Oktober 1939. „Ppolizeiverordnung über die Fernhaltung vG Schieß⸗ oder Spieleinrichtungen.
Verordnung zur Einführung des Reichsnaturschutzrechts im hea Sudetenland. Vom 25. Oktober 1939. erordnung über die Einführung der Verordnung zur Schäd⸗ im Obstbau in der Ostmark und im Reichsgau om 26. Oktober 1939. zur Durchführung des Reichskultur⸗
Wirtshausverbot. Vom
e von
Das dem Königlich Rumänischen Wahl⸗Generalkonsul om 24. Oktober
in Leipzig, Otto Prager, namens des Reichs unter dem 11. Juli 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.
8
Postwesen.
Neujahrsdrucksachen.
Während der Weihnachts⸗ und Neujahrszeit werden die Ein⸗ richtungen der Deutschen Reichspost sehr stark beansprucht. Die umfangreichen und schweren Drucksachensendungen mit Kalen⸗ dern, die nach den Erfahrungen der Deutschen Reichspost in den letzten Jahren vorzugsweise in der zweiten Hälfte des Monats Dezember in graben Mengen versandt worden sind, würden in diesem Jahre den 8.. ts⸗ und Neujahrsdienst der Deutschen Reichspost so belasten, daß der Feldpostdienst von und zum Heere tark gestört werden könnte, Des alb nehmen die Aemter und
mtsstellen der Deutschen Reichspost vom 15. Dezember 1939 bis zum 2. Januar 1940 keine großen oder schweren Drucksachen mit Kalendern an. Nicht an den Schaltern eingelieferte Sendungen dieser Art werden von den Dienststellen der Deutschen Reichspost den Absendern zurückgegeben.
Bekanntmachung. „Die Umjatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Oktober 1939 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Iehee scenergesehee vom 16 Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 942) in Verbindung muü § 47 der Durchführungsbestimmungen zum en g. steuergesetz vom 23. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. IS. 1935) wie folgt festgesetzt:
lin ] Sudetenland. Fünfte Verordnun kammergesetzes. Vom 2 ktober 1939. Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ℛℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. ““
Berlin NW 40, 1. November 1939. Einheit Meiichsverlagsamt.
Lfd. Nr. Staat
Aegypten 1 Pfund
Asabanistan 100 Afgbant 1 Preußen.
bb 18 Fepierbesos Weranntmachung. b
Feigzen 8 199 Helaa⸗ ges ver 189 nai bans Nummer 19 der Preußischen
Bralitlien 0 Milreis esetzsammlung enthält unter
Pritisch⸗Indien 88 ö (Nr. 14 503.) Polizeiverordnung Fie. Z Vom 24. September 1939.
r.
1 Dollar 14 504.) Achtundzwanzi 1 zzigste Verordnung über Wohn⸗ 100 Kronen siedlungsgebiete. Vom 21. Oktober iaegn 8
100 100 Fensn Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: —,20 Rℳ, zuzü 8 einer Versandgebühr von 3 . Zu beziehen durch: R. v. Decker’
100 100 egenen Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. 1
1 Pfund Sterling 8 100 Gulden Berlin, den 1. November 19139. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzs
Luftpostdienst.
Vom 1. November 1939 an werden wieder Luftpostverbin⸗ dungen mit Athen, Istanbul, Malmö, Gotenburg und Oslg ein⸗ gervichtet. Ferner ändern sich einige Fluglinien des Inlands und einiger ausländischen lußlinien. Die Postämter geben Aus⸗ kunft über die vom 1. November 1939 an geltenden Flugpläne
über Schonzeiten und
Estland Finnland Frantreich Griechenland Großbritannien Holland Iran Island Italien Japan Jugoslawi Lettland Litauen Luxemburg Neuseeland Niederländisch⸗Indien Norwegen Palästina Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei panien Südafrikanische Union Türkei Ungarn
Erweiterung des Postdienstes mit Orten der befreiten Ostgebiete.
Alle Orte der Reichsgaue Westpreußen und Posen (Danzig und Warthe⸗Gau),, die innerhalb der alten Reichsgrenzen von 1914 liegen, alle Orte des oberschlesischen Industriegebietes und eine Reihe von Orten, die außerhalb der Reichsgrenzen von 1914 liegen und die besonders bekannt gemacht wurden, nehmen vom 1. No-⸗ vember an in folgender Weise am Postdienst mit dem In⸗ und Ausland teil. Zugelassen sind gewöhnliche Briefsendungen, ein⸗ eschriebene Sendungen, Päckchen sowie Postanweisungen und ahlkarten bis 1000 Rℳ, nach und aus Orten im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig außerdem auch Nachnahmesendun⸗ gen und Postaufträge zur Geldeinziehung. Die Orte des Regie⸗ rungsbezirks Marienwerder, die bisher zu Ostpreußen gehörten, bleiben wie bisher ohne Einschränkung zum Postdienst zugelassen. ür die Sendungen gelten im Austausch zwischen den genannten ebieten und dem Deutschen Reich die innerdeutschen Gebühren und Versendungsbedingungen. Es sind jedoch — soweit die Zoll⸗ und Devisengrenze noch nicht aufgehoben ist — die allgemeinen Zoll⸗, Devisen⸗ und Einfuhrvorschriften zu beachten. ür den amtlichen Verkehr der Behörden und Parteidienststellen 8 außer den genannten Sendungen auch Wertbriefe geksdsn. ür Dienstsendungen gelten die zoll⸗ und devisenrechtlichen Beschrän⸗ kungen nicht. Ferner sind, wie bereits bekanntgegeben, gewöhn⸗ liche Pakete ohne Nachnahme bis 10 Ig n⸗ en dem bisherigen
100 Rials 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat 100 Litas
100 Francs . Nichtamtliches.
1 Pfund 8 Deutsches Reich.
100 Gulden 8 8 100 Kronen Der von hier abberufene Kaiserlich Japanische Bot⸗ 1 Pfund schafter Hiroshi Oshima hat Berlin am 29. Oktober ver⸗ 100 Eskudos lassen. Bis auf weiteres führt Botschaftsrat Herr Uzuhiko 100 Lei Usami die Geschäfte der Botschaft. 100 Kronen 100 Franken 100 Kronen 100 Peseten 1 Prund 1 Pfund 100 Pengö (bei Ausfuhr nach Ungarn) Peso 1 Dollar
„Nummer 44 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichsministerium des Innern) vom 1. November 1939 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. Verlust eines Ausweises. o m⸗ munalverbände. RdErl. 24. 10. 39, Sparsamer Umgang mit Teer u. Bitumen. — RdErl. 24. 10. 39, VO. z. Vereinfachg. d. Wirtschaftsstatistik — RdErl. 24. 10. 39, Kraftfahrz.⸗Steuervertei⸗ liche Pake — lungen. — RdErl. 25. 10. 39, Vergnügungssteuer. RdErl. Reichsgebiet und einer Anzahl Orte Ostoberschlesiens nach den Vereinigte Staaten 26. 10. 39, Sicherg. d. Straßenverkehrs im Kriege. — Polizei⸗ innerdeutschen Vorschriften zugelassen. von Amerika 5s 1 waltu g. .RdErl. 8 Pot. 88. 8. Summeln E“ — —
v““ 3 1“ 5 1 en⸗ u. Nahrungsmittelabfällen. — RdErl. 23. 10. 39, nn⸗ z2G 8 ; 1“ Festsetzung der Umrechnungssätze für weitere aus⸗ zeichng. d. Mebescenne d. zurückgeführten Personen. — Arl. Statistik des Warenverkehrs mit Danzig.
ändische Zahlungsmittel erfolgt etwa am 5. d. M. 4. 10. 39, Ermittlg. d. Todesursache bei Selbstmorden u. Selbst⸗ Die für die Statistik des Warenverkehrs anzumeldenden
Berlin, 1. November 1939. — mordversuchen. — RdErl. 24. 10. 39, Nichtbeamtete Hilfskraäfte im Waren im Verkehr zwischen dem deutschen Wirtschaftsgebiet und Der Reichsminister der zFinanzen. Waffen⸗ u. Nachrichtenverbindungswesen. — RdErl. 27. 10. 39, dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig sind von sofort ze. 1 8 an von der statistischen Abgabe befreit. Die bflicht zur Anmel⸗
1 Verwendg. d. Ausgabereste bei d. Waffen⸗, Kraftfahr⸗ u. Nach⸗ J. A.: Hedding. richtenfonds d. Pol. — RdErl. 27. 10. 39, Ausgabereste d. Sicherh.⸗ dung der Waren bkeibt zunächst weiter bestehen.
Uruguay
88
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