vom 2. November 1939. S. 2
in 64,20 bis —,—, 57,40 bis —,—,
Grüne Erbsen
Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. § *) 26,75 bis 27,75, ungl. §*) 30,50 bis 31,50, 8 1 Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis
[Hafernährmittel *) Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), 1 34,80 bis 35,80. Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Roggenkaffee, lose 38,50 bis
Italiener, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), 34,00 bis 35,00 †,
35,00 †), Haferflocken
Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, 39,50 †), Gerstenkaffee,
—. — 2 7
—7
Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in feine Molkereibutter, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—. Landbutter
Tonnen 286,00 bis —,—, bis —,—, butter, gepackt 282,00 bis —,— Landbutter, gepackt 260,00 frei Bahnhof
is —,—,
preise verstehen sich
bis 184,00, bayer. Emmentaler
bis 74,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. b *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
8
Geschl. glas. gelbe Erbsen II, illi Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §)
lose 40,50 bis 41,50 †), 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 3. 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis Oslo 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultanmnen, Perser 55,00 bis 73,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗- Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis Dtsch. Rindertalg im Kübeln 111,60 bis —,—, räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—,
Berlin Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 (vollfett) . Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 257
zollverbilligt §) bis —,—, Reis:
Gerstengraupen, grob,
45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *)
Malzkaffee, lose
Warschau
Oslo, Speck, ge⸗
gepackt 290,00 Molkerei⸗ in Tonnen 256,09 bis —,— (die Butter⸗ zuzüglich 1,30 R.ℳ
220,00 bis —,—,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und .“ Wertpapiermärkten. 8
24 783
h Devisen. Prag, 1. November: London, 2. November.
404,00, Paris 176,00 — 177,00, 39,75 B., Amsterdam 7,52 — 7,58,
Berlin
Geschlossen. Budapest, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)
Brüssel 23,95 — 24,15, Italien (Freiv.) 78,50, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 21,00 B., Stockholm 16,70 — 16,90, Oslo 17,50 — 17,70, Buenos Aires Import 16,90 — 17,40, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,18 B.
7 7
ZH“
(D. N. B.) (D. N. B.) New Yort 402,00— Spanien (Freiv.)
82,00,
—. . — 7 7
80,00, Belgrad 10,00,
Stockholm, 1. November. Berlin 169,00, Paris 9,70, Brüssel 71,00, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau 81,00. London 17,63, Berlin 179,00, Paris 10,35, New York 440,00, Amsterdam 237,00, Zürich 100,50, Helsingfors 9,10, Antwerpen 75,50, Stockholm Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau 84,00.
Moskau, 25. Oktober. Pfund 21,25, 100 Reichsmark 209,35.
Frankfurt a. besitzanleihe 134,70, Aschaffenburger Buntpapier 57,00, Buderus Eisen 92 00, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 205,00, Deutsche Linoleum 125,00, Eßlinger Maschinen 100,50, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 142,50, Gebr. Junghans —,— ex. 4 ¼, Lahmeyer 108,00, Laurahütte 27,00, Mainkraftwerke Rütgerswerke 144,50, Voigt u. Häffner —, Waldhof 104,75.
Hambur
1. November: Geschlossen.
(D. N. B.)
Athen 340,00 B.,
10,40, Prag —,—,
(D. N. B.) 1. November.
(D. N. B.)
(D. N. B.)
London, 1. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,25, Silber fein prompt 25 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 23 ⅛, Silber auf Lieferung fein 2415⁄16, Gold 168
Wertpapiere. , 1. November. (D. N. B.)
Alsen Zement 198,00,
1. November: Geschlossen. 1. November.
Paris, (D. N. B.) . Amsterdam, 1. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,60, London 7,53 ½, New York 1881⁄16, Paris 427,50, Brüssel 31,39, Schweiz 42,23 ¼, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,82 ⁄⅞, Kopenhagen 36,42 ½, Stockholm 44,92 ½, Prag —,—. Zürich, 2. November. 10,11, London 17,84, New York 446,00, Brüssel 74,30, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, 106,25, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,10, Sofia 550 00, Budapest Konstantinopel 350,00, Bukarest 340,00, Helsingfors 887,50, Buenos Aires 105,25, Japan 104,75. 2 Kopenhagen, 1. November. New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,90, Antwerpen 86,45, ürich 116,50, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,55, 117,90, Helsingfors —
[11,40 Uhr.] Berlin 178,75, Stockholm
(D. N. B.) London 20,70,
Madrid ,—,
London 16,90,
1 Dollar 5,30, 1 engl.
—
—, Zellstoff
g, 1. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 103,50, Vereinsbank 111,00, Hamburger Hochbahn 93,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 47 ⅓, Nordd. Lloyd 51,00, Guano 89,00 B., Harburger Gummi Brauerei 130,00, Neu Guinea —,—, Otavi 17,75.
Wien,
Amsterdam,
Hamburg⸗Südamerika 99,00, Dynamit Nobel 172,00, Holsten⸗
(D. N. B.)
(D. N. B.) 3 % Nederland 1937 81,75, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 715⁄16, 4 % England Funding Loan 1960 — 1990 —,—,
Paris damsche Lloyd —,—,
2047 M.,
(nat.) 9 E, 7 %
(nat.) —,—,
(nat.) —,—,
Rhein⸗Elbe Union
(nat.) —,—,
105,25, Notes (nat.) —,—, 6 %
bank (nicht nat.) 23,00, Viscose Comp. —,—,
zijde Unie (Aku) 3011⁄1¶ M., 140,25 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 100 ¼1 M., Koninkl,
Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 273 ⅞˖ M., Philipz Petroleum Corp. (Z) 31,50, Shell Union (3) 117 ⁄1 M., Holland Amerika Lijn 103,00, Nederl. Scheepvaart Unie 115 ⅞ M., Rotter⸗
7 % Deutsche Hyp. Preuß. Central Bodenkred., brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. 7 % Rob. Bosch A. G. A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) —,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, nat.) —,—,
de B. E. D. (Aciéries Réunies) 1 7 % Conti
1926, m. Bezugsschein (nat.) m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,— 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 1 (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 9,00 G., 7 % Rhein.⸗Westf⸗.
Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931
Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.
„Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij.
1925 (nat.)
Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗
—,—,
Gummi⸗Werke
—,—, 6 ⅛ % 6 % Siemens u. Halsks
7 %
7 27
/ 7
25 jähr., Serie G
Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.
10 ⅛, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsch Bank 103,50, Rotterdamsche Bank Vereeng. 102,75, Deutsche Reichs⸗
Holl. Kunstziijde Unie —,—, Internat.
A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 211,25, Montecatini —,—
(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
Reichs⸗Alt⸗
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutschg Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 2. November auf 74,00 ℛ (am 1. November auf 74,00 R ℳ)
für 100 kg.
Originalhüttenaluminium,
99 % 0 „ 9 9 0 Reinnickel, 98 — 99 % Antimon⸗Regulus. ““ Feinsilber .. . ..
FNen.. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
MNotierungen 8 der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 2. November 1939.—
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
133 RKX für 100 kg
.. . . 35,40 —- 40,00 .
4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗
Offentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
8 11. Genossenschaften,
14. Bankausweise,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
AÄnderungen rebaktioneller
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag mußjede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[88951] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Karl Schmeidler, geboren am 12. Februar 1893 zu Beuthen, O. S., und seine Ehefrau, Lotte geborene Zuntz, geboren am 24. Oktober 1901 zu Berlin, 8 wohnhaft in Berlin W 15, Mei⸗ nekestraße 25, zur Zeit in London NW 3, 61 Belsize Park Gardens, schulden dem Reich einen Reichsfluchtsteuerrest von 18 903,— Rℳ, der am 1. März 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit e an⸗
gesangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst uschkägen auf die emäß § 9 85 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Sehrungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wernnach der Veröffenklichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ beng an die Steuerpflichtigen eine feistung bewirkt, ist 89 § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit,
wenn er beweist, daß er zur Feit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 r Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ lehndengsdjenses und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der Hilfsbeamten der Staatsanwalts 8 bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig büne zmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtfteuer, gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.
Berlin⸗Charlottenburg, 13.10.1939.
Finanzamt Charlottenburg⸗Ost.
um
[39034] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme.
Friedrich Israel Weill, geboren am 9. Oktober 1888 zu Kippenheim, und seine Ehefrau Johanna Sara. geb. Beywasser, geboren am 26. 4. 1901 zu Wien, 8 wohnhaft in Wien, IV., Argentinierstr. 36, zur Zeit in der Schweig schulden im Rei Reichsfluchtsteuer von 54 283 Hℳ, die am 15. Dezember 1038 fällig Fe⸗ ist, nebst einem Zuschlag von v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der 1 keit folgenden angefangenen onat.
eine
Der Zuschlag beträgt mindestens 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1937 S. 1269; R.⸗G.⸗Bl. I 1938 S. 389; 11939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen der Steuerpflichtigen hür Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, 8 die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren ge⸗ wöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflich⸗ tigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates, dem unter⸗ zeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen For⸗ derungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des ö“ etzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzli oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ ei⸗ und Sicherheitdienstes, des Steuer⸗ sehndungchienses und des Zollfahn⸗ ungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden,
ig festzunehmen und sie gemäß
vorläufi § 11 eibsat 2 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien, I., 17. Oktober 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
[39033]
Steuersteckbrief und Vermögens⸗
beschlagnahme.
Der Großhändler Reinhold Ifrael Grün, geboren am 27. 2. 1892 zu Ber⸗ lin, und seine Ehefrau, Stephanie Sara geborene Joachimsmann, ge⸗ boren am 13. September 1898 zu Trop⸗ pdnu, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Halen⸗ see, Nestorstraße 13, zur Zeit in Bel⸗
ien, schulden dem Reich eine Reichs⸗ gluchtsteuer von 16 745 Hℳ, die am 1. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat, mindestens jedoch 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; R.⸗G.⸗Bl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850, 1385; 1938 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen aeeee Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht 278 Verschulden eines Vertreters gleich. 8.
Wer seine Anzeigepflicht Hüelecrc oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes sofern nicht der Tatbestand der
gefährdung, (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗
ei⸗ und Sichherheitsdienstes, des teuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes Beamte der Reichsfinanzverwaltung,
lichtigen, wenn sie im Inland
Steuerp felc festzu⸗
betroffen nehmen.
werden, vorläufig
die obengenannten Steuerpflichtigen,
vorläufig festzunehmen und sie gemä
erfolgt, vorzuführen. Berlin W 15, 18. Oktober 1989. Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord.
3. Aufgebote.
[39038] Aufgebot.
hat das Aufgebot des Grundschuld⸗ riefes über die im Grundbuch von
Jahn, Dülken,
beantragt.
Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
gen wird. . Dülken, den 18. Oktober 1939. Amtsgericht.
[39043] Aufgebot von Wertpapieren.
Reis in Wiener Neustadt,
lagebuch der Wiener
den Namen „Hermine Reis“,
Einlagebuch binnen sechs Monaten vom
7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 6,50, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 9,00, 6 % Preußen 1927 Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ n. Giroverb. 1926 (nat.)
„Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 7 %
6 % J. G. Farben 7 % Siemens u. Halske
Vereinigte Stahlwerke
Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗
sowie jeder andere
der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ walt vaft bestellt ist, verpflichtet, die
Es ergeht hiermit die Aufforderung, falls sie im Inland betroffen vehah
§ 11 Absatz 2. des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme
Der August Jahn, Oberfeldmeisteer, wohnhaft in Dülken, Viersga Str. 27,
Dülken⸗Stadt Band 20 Blatt 955 in Ab⸗ teilung II unter Nummer 9 zu Lasten und zu Grer des Fabrikanten August über 5000,— Goldmark Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Dezember 1939, 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Straße der SA. Nr. 24, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die
Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗
T 28/39/3. Auf Antrag der Hermine Gymels⸗ dorfer Straße 7, wird das ihr Ende August 1939 in Verlust geratene Ein⸗ Neustädter Sparkasse Nr. 55 674, lautend auf mit einem Saldo von 190 Rℳ aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, dieses
Tage dieser Kundmachung bei Gericht
vorzuweisen; 8. ihre Einwendungen gegen den
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzekger Nr. 257 vom 2.
November 1939. ES. 3
auch andere ntrag zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht Wiener Neustadt, am 26. Oktober 1939.
[39039] Aufgebot.
Der Straßenmeister August Klaukien aus Heiligenbeil hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuches der Kreissparkasse Heili⸗ genbeil Nr. 17 306 Oberstraßenmeister August Klaukien aus Heiligenbeil über 192,12 Rℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 20. Mai 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Heiligenbeil, 26. 10. 1939.
[39040] Aufgebot.
Es werden aufgeboten: I. Zum Zwecke der Ausschließung als Eigen⸗ tümer eines Grundstücks: 1. Auf An⸗ trag des Landwirts Hermann Rötschke in Schöpsdorf: Der im Grundbuch von Mönau Bl. 48, jetzt Mönau Band 6 Bl. 150, als Eigentümer eingetragene Häusler Georg Buder in Schöpsdorf, 2. auf Antrag des Amtsvorstehers und Bürgermeisters von Merzdorf Doro⸗ theus Förster in Merzdorf: der im Grundbuch von Mönau Bl. 56, jetzt Merzdorf Bd. II Bl. 58 a, als Eigen⸗ tümer eingetragene Andreas Schiemann in Merzdorf. II. Zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung eines Hypothekenbriefes auf Antrag der Steinwerke Dubring in Eichhain, O. L., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Noack, hier, der Hypothekenbrief bezüglich der im Grundbuch von Dubring Bd. I Bl. 20. in Abt. III unter Nr. 19 eingetragenen Briefhypothek von 2900 Rℳ. III. Zum Zwecke der Kraftloserklärung von Spar⸗ kassenbüchern: 1. auf Antrag der Frau Agnes Michalowski geb. Roßmy in Runddorf das von der Oberlausitzer Provinzialsparkasse Görlitz Nebenspar⸗ kasse Wittichenau unter Nr. 3149 aus⸗ gestellte e ich über 218,56 H ℳ, 2. auf Antrag des Landwirts Ernst Miesner in Merzdorf das von der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Hoyerswerda unter Nr. 31 975 (früher 11 975) aus⸗ Füeclhe Sparbuch über 92,35 Hℳ, auf Antrag des Arbeiters Georg Graf in Dörgenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Weichert, hier, das von der Oberlausitzer Provinzialsparkasse Görlitz, Nebensparkasse Wittichenau, unter Nr. 5485 ausgestellte Sparbuch über 431,73 Rℳ. Die unbekannten Grundstückseigentümer und deren Erben sowie die unbekannten Inhaber des Hypothekenbriefes und der Sparbücher werden “ spätestens in dem auf den 24. Mai 1940, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Z. 68, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte unter Vor⸗ lage entsprechender Unterlagen anzu⸗ melden oder entsprechende Urkunden vorzulegen, andernfalls die Aus⸗ schließung der Eigentümer und die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes und der Sparbücher erfolgt. (5 F 6/39.)
Hoyerswerda, den 15. Oktober 1939.
Amtsgericht.
[39042] Edikt.
6 A 1064/37/12. Dem Herrn Rudolf Katzmayer, früher Berlin, derzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, ist im Nachlaß nach der am 19. 12. 1937 verstorbenen Marie Moser ein bedingtes Vermächt⸗ nis von S 2000,— zugefallen. Rudolf Katzmayer wird hiervon durch Edikt in Kenntnis gesetzt und verständigt, daß die im Gesetz vorgeschriebenen Siche⸗ rungsmaßnahmen getroffen werden.
Amtsgericht Landstraße Wien, Abt. 6, am 1. August 1939.
[39036] Beschluß.
Am 11. Dezember 1938 ist in Berlin⸗ Weißenses die ledige, berufslose Grete Charlotte Mundt, geb. am 29. Juli 1889 zu Berlin, deutsche Staatsange⸗ hürtge, verstorben. Da ein Erbe des
achlasses bisher nicht ermittelt ist, wer⸗ den diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlag zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 20. Dezember 1939 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden 8 Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 13 000 H ℳ.
Berlin⸗Weißensee, 24. Okt. 1939.
Amtsgericht Weißensee. Abt. 3. Dannenberg, Amtsgerichtsrat.
[39041] Aufgebot.
Die Ehefrau Franz Schosteritsch, Johanna geborene Wook alias Vook oder Vonk in Wanne⸗ECickel, Ludwig⸗ straße 36, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Franz Schosteritsch, Berg⸗ mann, zuletzt wohnhaft in Wanne⸗ Eickel, für tot zu erklären. Der be⸗ feschnet Verschollene wird aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 21. Mai 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen
Beteiligte
vermögen, ergeht die Aufforderung,
spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ nü Anzeige zu machen. Wanne⸗Eickel, 27. Oktober 1939. Das Amtsgericht.
[39035] Aufgebot.
1. Rechtsanwalt Dr. Gustav Schwarz, Berlin W 15, Kurfürstendamm 169/70, als Pfleger des Nachlasses der am 21. 4. 1939 verstorbenen, zuletzt in Charlottenburg, Mommfenstr. 65, wohn⸗ haft gewesenen Hedwig Stora — 37. F. 73/39 —; 2. Rechtsanwalt Walter Maaß, Berlin W 30, Martin⸗Luther⸗ Str. 96, als Pfleger des Nachlasses der am 14. 4. 1939 verstorbenen, zuletzt in Charlottenburg, Kantstr. 104, wohnhaft gewesenen Masseurin Hedwig Zimmer⸗ mann geb. Fröcher (oder Fröscher) — 37. F. 81/39 —; 3. Rechtsanwalt Dr. Hugo Banneitz, Berlin W 50, Tauentzienstr. 16, als Pfleger des Nachlasses der am 23. b. 1939 verstorbenen, zuletzt in Charlotten⸗ burg, Holtzendorffstr. -, wohnhaft ge⸗ wesenen Frieda Koch geb. Dzemski — 37. F. 87/139 —; 4. Rechtsanwalt von Fragstein und Niemsdorff, Berlin W 50, Augsburger Str. 35, als Testaments⸗ vollstrecker des am 18. 4. 1937 verstor⸗ benen, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Lantener Str. 18, Feehacdalt gewesenen Kaufmanns Eduard Labus — 37. F. 89. 39 —; 5. Rechtsanwalt Ernst Men⸗ drzyk, Berlin⸗Schmargendorf, Berkaer Str. 40, als Pfleger des Nachlasses des am 14. 8. 1939 verstorbenen, zuletzt in Charlottenburg, Bayernallee 19, wohn⸗ haft gewesenen Handelsvertreters Ger⸗ hard Krain — 37. F. 90. 39 das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen zu 1: Hedwig Stora, zu 2: Hedwig Zimmer⸗ mann geb. Fröcher (oder Fröschen), zu 3: Frieda Koch geb. Dzemski, zu 4: Eduard Labus, zu 5: Gerhard Krain, spätestens in dem auf den 19. Januar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 113, anberaumten Aufgebotstermin bei die⸗ sem Gericht anzumelden. Die Anmel⸗ dung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ “ Urkundliche Beweisstücke sind in
rschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rech⸗ tes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den . Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Berlin⸗Charlottenburg, den 26. Ok⸗ tober 1939. — 37. Fn. Sam. 13. 39.
Amtsgericht.
[38520]
F 151/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat auf Shtxag der Faeh Hein⸗ rich Rüppel & Sohn in remen, ver⸗ treten durch den Kaufmann Heinrich S in Bremen, folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: Die zweite Aus⸗ ertigung der für den Dampfer „Freien⸗ els“ am 8. 8. 1939 ausgestellten Kon⸗ nossemente mit dem Märk: 6 (Zeichen: drei mit den spitzwinkeligen Ecken zu⸗ sammenstoßenden Rhomben) A Mitsu- bishk 3146 Hamburg — 46 46 (forty- six) Only F. P. Bales Cotton (Ree⸗ derei Deutsche Dampfschiffahrtsgesell⸗ schaft in Bremen) wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens.
Bremen, den 31. Oktober 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[38955] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 23. Oktober 1939 ist der Zeitpunkt des Todes des Flugzeug⸗ funkers Gerhard Rabe, geboren am 21. Januar 1908 zu Berka an der Ilm, auf den 1. Oktober 1938, 5 Uhr mittel⸗ europäischer Zeit, festgestellt worden. — 456. II. 12. 39. Berlin, den 23. Oktober 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[38956] Durch Fetsschtehtst9 vom 27. 10. 1939 ist der am 27. 2. 1859 geborene Robert Klassen, zuletzt wohnhaft Ber⸗ lin, Steglitzer Straße 64, für tot er⸗ klärt. Todestag: 31. Dezember 1922, 12 Uhr. — 51 F. 7. 99. Amtsgericht Schöneberg.
4. Heffentliche Zuftellungen.
[39049] Oeffentliche Zustellung.
Der Silberschleifer Karl Stein in Hanau a. Main, Lothringer Straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
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der von mir gesetzten Frist
Dr. Eisenberg in Hanau, klagt gegen
seine Ehefrau, Thekla Stein geborene Behl, früher in Hanau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrage, die am 18. Februar 1911 vor dem Standesbeamten in Hanau geschlossene Ehe zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Hanau, Nußallee 17, Zimmer 35, auf den 4. Dezember 1939, 9 Uhr vormittags, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Hanau, den 28. Oktober 1939.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[39047] Oeffentliche Zustellung.
Die Witwe Walter Gebhardt, Hilde⸗ gard geb. Saurbier, in Eulerstraße Nr. 45, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Bastgen und Dr. Kamps II in Düsseldorf, klagt gegen den Kaufmann Leopold Noß⸗ aum, zuletzt wohnhaft in Düsseldorf. Bismarckstraße 93 a, vertreten durch seinen Pfleger, Rechtsanwalt Heinz ün Düsseldorf, Josefinenstraße 3, wegen Feststellung der blutmäßigen Abstam⸗ mung mit dem Antrage: Landgericht wolle feststellen, daß die Klägerin nicht das uneheliche Kind des Beklagten ist, wolle auch dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. I Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 103, auf den 3. Januar 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten lassen.
Düsseldorf, den 26. Oktober 1939.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38962]
Oeffentliche Bekanntmachung. In Ausübung des Prisenrechts ist am 8. 10. 1939 der norwegische hampfer „Korsnes“ (Unterscheidungs⸗ signal L J E F, Heimathafen Bergen, 1736 BrRegT.) mit einer für Balti⸗ more (USA.) bestimmten Ladung Zellu⸗ lose (prime strong-kraft pulp, prime strong bleachable sulphite pulp, dry sulphate pulp, bleached dry sulphate wood-pulp, dry sulphite woodpulp) von einem deutschen Kriegs⸗ fahrzeug angehalten und nach Kiel ein⸗ gebracht worden. Das diesen Prisenfall betreffende Verfahren ist vor dem Prisenhof in Hamburg, Ober⸗ landesgerichtsgebäude, Sieveking⸗ platz Nr. 2, eingeleitet worden. Hier⸗ mit werden die Beteiligten bei Ver⸗ meidung ihres Ausschlusses vom Ver⸗ fahren aufgefordert, innerhaib von sechs W n etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim e in Hamburg einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Voll⸗ macht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unter⸗
zeichnet sein. Hamburg, den 30. Oktober 1939. Der Präsident des Prisenhofs. Dr. Rothenberger.
vertreten zu
[39044) Bekanntmachung.
Mit meiner in der Ersten Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. 10. 1939 erfolgten Bekannt⸗ machung habe ich den Inhaber der Realitäten NC. 184 und 244 in Bilin Josef Koralek aufgefordert, diesen Be⸗ sitz binnen acht Tagen an Alfons Pulz in Bilin⸗Ugest zu veräußern. Da diese Frist fruchtlos verstrichen ist, bestelle ich hiermit Herrn Hans Krumpe in Bilin⸗ Ugest Nr. 56 zum Verkaufstrenhänder für diesen Besitz. Mit dieser Bestellung des Hans Krumpe zum Verkaufstreu⸗ händer verliert der Eigentümer das Recht, über den erwähnten Besitz zu verfügen. Diese Bekanntmachung ersetzt im Sinne des § 3 Abs. 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 die Zustellung an den Betroffenen. 8
Aussig (Sudetengau), 28. 10. 1939.
Der Regierungspräsident. In Vertretung: Dr. Moelle. [39045]
Ich fordere den Eigentümer des
Hauses NC. 21 in Auscha, Franz Stein⸗
freich, gemäß § 6 der Verordnung über
den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 auf, sein auf der Bau⸗ parzelle Nr. 47 in Auscha erbautes Haus mit der Gartenparzelle K. Z. 385 binnen acht Tagen zu veräußern. Der Ver⸗ äußerungsauftrag ergeht unter der Auf⸗
lage, daß der Verkauf an die Eheleute
Emil und Anna Richter in Auscha,
Abdolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 45, zu erfolgen
hat. Im Falle fruchtlosen Verstreichens r sete ich einen Treuhänder gemäß 8§. der gleichen Verordnung vom 3. 12. 19938 ein. Mit der Einsetzung eines Treu⸗ händers ist dem Franz Steinreich das Verfügungsrecht über die obenerwähn⸗ ten Vermögenswerte entzogen. Aussig (Sudetengan), 28. 10. 1939. Der Regierungsprästdent. In Vertrétung: Dr. Moelle.
vüseldorf,
[389600) Bekanntmachung.
Den Inhabern der Firma Abraham und Hinda Ehrlich, Wollehandel in Reichenberg, trage ich gemäß § 1 der Verordnung ürber den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (R7GBl. I S. 1709) auf, den Besitz der Firma A. u. H. Ehrlich mit sämtlichen bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb einer Frist von drei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, an das von mir zugelassene Konsortium Emil Weber, Erich Sickert, Hugo und Rudolf Riedl in Reichenberg zu veräußern. Falls mir innerhalb der gestellten Frist kein Kaufvertrag vorgelegt wird, setze ich gemäß § 2 der angeführten Ver⸗ ordnung zur Herbeiführung der Ver⸗ äußerung einen Treuhänder ein, wo⸗ durch den Eigentümern jede Ver⸗ sünnemnhglichkeit über das angeführte nternehmen genommen wird. Aussig, Sudetengau, 27. Okt. 1939.
Der Regierungspräsident.
111.“ Regierungsdirektor. [389611 Bekanntmachung. Gemäß § 2 und § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938 (ℳGBl. I1 S. 1709) bestelle ich hiermit bis auf Widerruf den Ortsbauernführer August Erdmann aus Cronau, Kreis Allen⸗ stein, zum Treuhänder des Grund⸗ stücks Cronau Bd. VII Bl. 218, ein⸗ getragene Eigentümer Lewin Grau, Allenstein, und Abraham Lande in Seeburg. Der Treuhänder ist zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ge⸗ schäften und Rechtshandlungen ermäch⸗ tigt, die die Veräußerung dieses Grund⸗ stücks erforderlich machen. Seine Er⸗ mächtigung ersetzt in diesem Rahmen jede gesetzlich erforderliche Vollmacht. Die Kosten der treuhänderischen Ver⸗ waltung tragen die Grundstückseigen⸗ tümer.
Königsberg (Pr), 28. Oktober 1939.
Der Oberpräsident — Landeskulturabteilung —. I. A utzeit. [39050] Oeffentliche Zustellung.
III Wi Jd 5455, HàA. 737. Auf Grund der §§ 1, 2, 3 und 6 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (Verordnungsblatt für die sudeten⸗ deutschen Gebiete Seite 266) gebe ich den abwesenden Teilhaberinnen des öffentlichen Lagerhauses in Saaz, u. zw. Trude Pollak (London) und Ida Schermer (Paris), auf, ihre Anteile bis 20. November 1939 zu veräußern, widrigenfalls ich einen Treuhänder zur Veräußerung einsetzen werde.
Karlsbad, den 27. Oktober 1939.
Der Regierungspräsident. [38957] Oeffentliche Zustellung.
20. C. 1514. 39. Die Firma Elee⸗ tricitätsgesellschaft „Sanitas“ m. b. H., Berlin NW 7, Friedrichstraße 131 d, vertreten durch ihren Geschäftsführer Direktor Robert Otto, klagt gegen den Dr. Walter Friedland, Berlin⸗Tempel⸗ hof, Manfred⸗v.⸗Richthofen⸗Straße 197, wegen Warenkaufs mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 410,60 ℳ nebst 5 % Zinsen von 378,90 Kℳ seit dem 22. September 1939 zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ lagte vor das Amtsgericht in Berlin, Abt. 20, in Berlin C 2, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, I. Stockwerk, Quergang 7,
immer 170, auf den 19. “
939, vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 2. Oktober 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[39046] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Martha Paß in lottenburg, Herderstr. 10, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Görres und Kriegbaum, Berlin NW 7, Friedrich⸗ straße 130, klagt gegen die Eheleute Joseph und Betty Bratt in Bln.⸗Char⸗ lottenburg, Schlüterstr. 18, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen einer Geld⸗ forderung mit dem Antrage, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 280 Rℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. Den beklagten Ehemann weiterhin zu ver⸗ urteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut bzw. in das Ver⸗ mögen der Beklagten zu 2 zu dulden. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar z9 erklären. Zur mündlichen Verhandln. des Rechtsstreits werden die Beklagte: vor das Amtsgericht in Bln.⸗Charlor⸗ tenburg, Amtsgerichtsplatz, auf den 20. Dezember 1939, vorm. 9 Uhr, Zimmer 124, geladen. — 54. C. 1016.39.
L“ 27. Oktober 1939.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [39048] Oeffentliche Zustellung.
Die Stadtsparkasse in Greifen⸗ berg (Pomm.), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann in Greifenberg (Pomm.), klagt gegen 1. den g Kunststeinfabrikanten Konrad Prochnow in Greifenberg (Pomm.), 2. den Elek⸗ tviker Erich Prochnow, unbekannten Wohnsitzes, 3. die unverehelichte Elfriede Prochnow in anstalten bei Stettin, vertreten dur ihren Pfleger, den Schlossermeister Krause in Greifenberg (Pomm.), wegen Hypothekenforderung mit dem Antrage,
Char⸗
die Beklagten kostenpflichtig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin bei Vermei⸗ dung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Greifenberg Band 15 Blatt 364 1911,40 Hℳ zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte zu 2 vor das Amtsgericht in Greifenberg (Pomm.) auf den 19. Dezember 1939, 9 ½⅛ Uhr, geladen.
Greifenberg (Pomm.), den 26. Ok⸗ tober 1939.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [38958] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneiderin Gertrud Pastuschka in Helenental, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Niedhoff in Groß Streh⸗ litz, klagt gegen den Arbeiter Vinzent Pyrsyk, früher in Tschammer Ellguth, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Häuslerin Martha Pyrsyk, verw. gewesenen Wor⸗ pitz, geborenen Stawinoga, in Tscham⸗ mer Ellguth, wegen der Forderung aus dem Urteil des Landgerichts Oppeln in Sachen der Klägerin gegen die Martha Pyrsyk vom 9. 2. 1938 — 4 0. 390/37 — in Höhe von 200 Hℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 26. 2. 1936 sowie wegen der Kosten des Rechtsstreits zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Groß Strehlitz auf den 19. Dezember 1939, vormittags 10 Uhr, Zimmer 18, geladen. 3 C. 329/39.
Amtsgericht Groß Strehlitz, den 18. Oktober 1939.
5. Verluft⸗ und Fundfachen
[39052] Aufgebot. Der Versicherungsschein Nr. A 48 760 vom 9. Juli 1934, lautend auf das Leben des Herrn Friedrich Hille aus Salzgitter, geboren am 24. No⸗ vember 1907, ist in Verlust geraten und wird hiermit gemäß den Allge⸗ meinen Versicherungsbedingungen für
kraftlos erklärt. Berlin, den 31. Oktober 1939. Friedrich Wilhelm Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft.
—.
—ᷓᷓʒᷓʒᷓ 6. Auslofung usw. von Wertpapieren.
39053] 3 etreffend: Auslosung von Schuld⸗ verschreibungen der Anleihe⸗
ablösungsschuld der Stadt Alzey.
Auslosungsrechte der Anleihe⸗
ablösungsschuld der Stadt Alzey.
Bei der am 27. Oktober 1939 vor⸗ genommenen Ziehung der Auslosungs⸗ rechte wurden folgende Nummern ge⸗ zogen:
Buchstabe A Nr. 22, 30, 117, 147, .164, 186, 189, 218, 219, 238, 258, 273. 303, 331, 340, 367, 391, 392,
Buchstabe B Nr. 16, 69,
148, 151, 161, 241, 272, 289.
Buchstabe C Nr. 62, 132,
159.
Der Einlösungsbetrag der jetzt ge⸗ zogenen Stücke wird vom 1. Januar 1926 ab bis 31. Dezember 1939 mit 5 % verzinst. 8
Die Einlösung der gezogenen Aus⸗ losungsscheine erfolgt vom 1. Januar
ab gegen Rückgabe der Aus⸗
losungsscheine und eines gleichen Nenn⸗
betrags in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld der Stadt Alzey bei der Stadtkasse Alzey.
Restanten aus früheren “ Buchstabe A Nr. 154, 155, 190, 297, 364, 369, 399. W“
Alzey, den 28. Oktober 1999.
Der Bürgermeister. Dr. Hill.
[38963] Ulmer Ablösungsanleihe mit Auslosungsrechten.
Bei der heutigen Auslosung von dhemreeschrsshngen der 5 %higen An⸗ leiheablösungsschuld wurden zur Rück⸗ zahlung auf 31. Dez. 1939 alle Schuld⸗ verschreibungen gezogen, deren Num⸗ nern mit den zwei Ziffern enden: 23, 62 68, 79. 8
Die ausgelosten Stücke werden gegen Rückgabe der Mäntel und Zinsschein⸗ vogen eingelöst bei: Städt. Hauptkasse Ulm (Rathaus, Zimmer 36), Sparkasse und Girokasse der Stadt Ulm, Württ. 11““ Stuttgart und Nassauische
andesbank, Landesbankstelle Frankfurt a. M. Die Einlösung beginnt 21. Dezember 1939.
Die Verzinsung der ausgelosten Stücke endet mit dem 31. Dezember 1939.
Von früheren Jahren stehen noch folgende verloste
ücke aus: uchstabe A br 1802 2096 22519 2451 2772 3130 3133 3148 3149 3654
3674, Buchstabe B Nr. 296 2045 2047 2051 „ 4345 4396 4402 4445
2951 3051 3. Buchstabe C Nr. 345 2251. Ulm, den 26. Oktober 1939. Der Oberbürgermeister der Stadt Ulm — Stadtpflege —
den Küceean e 4451 4460 4496,