2 — 8 “ 1 8* 8 8 8. ⁸ 8 1 .
und Staatsanzeiger Nr 262 vom 8 November 1939. S. 4 “
ständig bewirtschaftet werden, stark verknappt sind, versucht man, zum. Ersatz andere, nicht kontrollierte Erzeugnisse heran⸗ üubekommen. So treten Umsatzverlagerungen ein, für die gerade ie stärker vertenerten Waren eine immer größere Rolle spielen. Da man das Ausmaß der Preis bigerenchn möglichst klein er⸗ scheinen lassen will, bleiben die offiziellen Angaben über die Er⸗ höhung des Preisstandes in Wirklichkeit noch erheblich hinter dem tatsächlichen Anstieg zurück. * 8
Aber selbst die Angaben, die in der britischen Presse erscheinen, lassen die starke Erhöhung des Preisstandes erkennen. ach der Kennziffer der Großhandelspreise der Financial Times (1938. = 100) belief sich die Erhöhung der Preise im September durch⸗ schnittlich auf 11,4 % und im Oktober auf 3,8 %, woraus sich eine Zunahme von 15,6 % in den beiden ersten Kriegsmonaten ergibt. Die Times ist bei ihrer Berechnung noch etwas vor⸗ sichtiger, denn sie gibt für die beiden Monate zusammen nur eine Steigerung um 11,7 %% zu. Wenn das Ausmaß in seiner tat⸗ sächlichen Größe von diesen beiden Kennziffern gewiß nicht richtig wiedergegeben wird, so sind doch die Angaben über die unterschied⸗ liche Entwicklung aufschlußreich. Die Nahrungsmittel sind näm⸗ lich nach Financial Times im September und Oktober auf 21,9 % gestiegen gegenüber 12,7 % bei anderen Erzeugnissen. Aehnlich gibt auch die Times das Ausmaß der Steigerung der Nahrungs⸗ mittelpreise im gleichen Zeitraum mit 25,1 Punkten von 109,1 auf 134,2 und für andere Erzeugnisse mit 8,5 Punkten von 117,7 auf 126,2 an.
„Alles geht drunter und drüber“. — Futter⸗ mittelknappheit zwingt die englischen Farmer zu Notschlachtungen.
London, 7. November. In einer Zuschrift aus Handels⸗ reisen wird der „Financial News“ mitgeteilt, daß in England der Viehfutterhandel zum Stocken gekommen sei. Diese Feststellung ist insofern bemerkenswert, als der Viehfutterhandel bereits seit dem 3. 9. „halbkontrolliert“ ist. Die Anordnungen des Ernäh⸗ rungsministeriums wären so widerspruchsvoll gewesen, daß nun⸗ mehr alles drunter und drüber geht. Infolge einer starken Futtermittelknappheit sind die Farmer vielfach zum Abschlachten ihrer Tiere übergegangen.
Die britischen Bergwerksbesitzer bezeichnen die bisherigen Preiserhöhungen als völlig unzu⸗ 1 reichend.
London, 7. November. Der Zentralrat der britischen Berg⸗ werksbesitzer sieht die bisher erzielten Preiserhöhungen . Kohlen als völlig unzureichend an. Er forderte daher von der Regierung die Genehmigung zu weiteren Preisaufschlägen.
Typisch englische Geschäftsmethoden. Erzwingung von Preiserhöhungen für Benzin in Zugoflawien.
Belgrad, 7. November. Größte Entrüstung herrscht in der jugoslawischen Hauptstadt über das Treiben der eine Art Benzin⸗ monopol besitzenden britischen Gesellschaften Standard Oil und Shell, die einfach die Tankstellen nicht mehr beliefern, um so eine weitere Erhöhung des Benzinverkaufspreises zu erzwingen. Man erinnert sic, daß vor einigen Tagen auch die von einer britischen Gesellschaft ausgebeuteten Blei⸗ und Zinkwerke in Trepca den Verkaufspreis für Zink um volle 100 % heraufsetzten, obwohl sich die Erzeugungskosten nicht geändert hatten, mit der typisch eng⸗ lischen Begründung, daß der Zinkpreis auch in England um diesen Betrag angezogen habe.
England kämpft auch bis zum letzten Franc. Französische Firmen kritisieren merkwürdige 8 englische Geschäftsmethoden.
Amsterdam, 7. November. Ueber eine lebhafte französische Kritik an den englischen Einfuhrbestimmungen berichtet der Pariser Korrespondent der „Financial Times“. Französische Exportfirmen, so schreibt er, seien mit den neuen britischen Ein⸗ fuhrbestimmungen höchst unzufrieden. Sie beklagten sich darüber, daß ihre Ausfuhren nach England so gut wie ganz aufgehört hätten. Die Engländer ließen selbst diejenigen Waren nicht mehr herein, die vor Ausbruch des Krieges in Frankreich gekauft worden seien. Die britische Einfuhrpolitik, die unter anderem die Einfuhr von Luxusartikeln verbiete, treffe vor allem die französische Indu⸗ strie sehr schwer. Zu einer Zeit, in der Frankreich ezwungen sei, viele Rohstoffe aus dem britischen Empire zu hahes muͤsse Frankreich eine Gelegenheit erhalten, auch seine ren, wie Wein, Seide und Kleider, jenseits des Kanals abzusetzen, um auf diese Weise seine eigenen Importe bezahlen zu können.
“
Ueberwachung des sinnischen Post⸗ und Telephonverkehrs.
SHelsinki, 7. November. Auf Grund einer Verordnung des finnischen Staatspräsidenten wird vom 7. November ab vorüber⸗ gehend eine Ueberwachung des gesamten Post⸗, Telephon⸗ und Telegrammverkehrs zwischen Finnland und dem Ausland ein⸗ geführt.
Die Staatliche Informationszentrale teilt dazu mit, daß Fern⸗ jespräche mit dem Ausland außer in finnischer und schwedischer Sprache voraussichtlich nur in deutscher, französischer, englischer, italienischer und estnischer Sprache zugelassen sein werden.
Erhöhung der französischen Eier⸗ und Butter⸗ “ preise.
Paris, 7. November. Die Verknappung in 188 Eiern führte zu einem Preissprung am Pariser Eier⸗Großmarkt um 100 frs. je 1000 Stück.é Der Höchstpreis beträgt nunmehr 990 frs. je 1000 Stück. Auch die Marktpreise für Butter erfuhren eine neue Erhöhung.
RNoterdams Schiffsverkehr um drei Viertel zurückgegangen. — Die brutale Knebelung der Neutralen durch die britischen Kriegsverbrecher.
Amsterdam, 7. November. Die britischen Seeräubermethoden haben dazu geführt, daß selbst die ve ggbens Erwartungen der Rotterdamer Schiffahrtskreise im Oktober noch übertroffen wur⸗ den. Betrug die Zahl der Schiffe, die im September in Rotterdam einliefen, noch 412, so sank sie im Oktober auf 387 mit einer Gesamttonnage von nur 683 589 t. Im Vergleich zum Oktober 1938, in dem 1338 Seh⸗ mit 2 203 612 t in Rotterdam einliefen, bedeutet das einen Rü gang des Schiffsverkehrs um rund 72 %. Der „Telegraaf“ bringt diese Tatsache unter der großen Ueber⸗ schrift Rotterdam schwer getroffen“. 11““
Steigende jugoslawische Stahlprobuttion.
Belgrad, 7. November. In den staatlichen Eisen⸗ und Stahl⸗ werken Zernica bei Serajewo wurde ein fünfter Siemens⸗ Martin⸗Ofen errichtet, der die Ba. Stahlerzeugungskraft von 80 000 auf 125 000 Tonnen ergs hen wird.
den amerikanischen Versicherungsgesellschaften durch die
Warschau —,—.
Nach der Stillegung der amerikanischen Schiffahrt über den Nordatlantik. — Beschrän⸗
kungen zur Vermeidung von Zwischenfällen. —
Die Auswirkung der Abänderung des Neutralitätsgesetzes. . Washington, 7. November. Amerikas emnt nach England und Frankreich ist stillgelegt und die Reeder rechnen laut „Washington Star“ mit einem Jahresausfall von mindestens 40 Millionen Dollar. Die Aussichten sind besonders daher so gering, weil es sehr zweifelhaft ist, ob die amerikanischen Schiffe durch den Handel mit Ibero⸗Amerika oder mit anderen Gebieten außerhalb der von Roosevelt festgesetzten Gefahrenzone das wett⸗ machen können, was sie im Nordatlantik verlieren. 8 Amerikanische Schiffe und amerikanische Ladungen dürfen nicht den Nordatlantik überqueren. Selbst etwaige öö er⸗ senkung einer aus Amerika kommenden Ladung entstehen könnten, gelten nach einer ausdrücklichen Bestimmung des Neutralitäts⸗ gesetzes nicht als „amerikanisches Interesse“. Diese von Amexika freiwillig ausgesprochenen Verzichte auf Anmeldung irgendwelcher Ansprüche, falls den nach England und Frankreich gehenden Bann⸗ waren etwas zustoßen sollte, erstrecken sich, wie es hier in jüngsten Auslegungen heißt, nicht nur auf die Gefahrenzone im Nord⸗ atlantik, sondern auch auf den in Panama festgesetzten „Sicher⸗ heitsgürtel“. Roosevelt erklärte nämlich am Freitag. diese in Panama bestimmte Sperrzone habe ausschließlich den Zweck, amerikanische Interessen zu schützen, und er verneinte die Frage, ob deutsche Dampfer innerhalb der Sperrzone den Schutz der Deklaration von Panama genießen. Dies wurde später im Staats⸗ departement dahin erläutert, daß ein amerikanisches Interesse innerhalb dieser Sperrzone dann vorliege, wenn Dampfer oder Ladung im amerikanischen Eigentum stehen, oder wenn die auf Handelsdampfer Jagd machenden Kriegsschiffe ihre kriegerischen Operationen auf den normalen von amerikanischen Dampfern in internationalem Verkehr benutzten Seestraßen durchzuführen ver⸗ suchen sollten. b Diese Einschränkung des ursprünglichen Ziels, das in der Fernhaltung aller kriegerischen Operationen innerhalb der Sperr⸗ zone bestand, ist offensichtlich auf Einspruch Englands erfolgt, das weiterhin alle Ladungen kapern möchte, die von Ibero⸗Amerika nach Europa gehen. Natürlich kann Amerika, wenn es neutral sein will, diese Einschränkung nicht einseitig den Engländern, mit denen die Regierung zur Zeit verhandelt, zugute kommen lassen. Daher kann jetzt, wo es keine normalen Schiffahrtsrouten nach Nordeuropa für amerikanische Dampfer mehr gibt und wo kein amerikanisches Hensegas mehr an den nach England und Frank⸗ reich gehenden Ladungen besteht, die Deklaration von Panama nicht gegen deutsche Kriegsschiffe, die derartige Ladungen kapern oder versenken, angewandt werden.
uUSA. untersuchen die Abfatzmöglichkeiten für Kohle und Stahl in Norwegen.
Oslo, 6. November. Der amerikanische Bankier Horace Cade besucht z. Zt. eine Reihe novwegischer Städte. Er vertritt hierbei die 88 Gaß an Fuel Company, Boston, und die Copper Com⸗ pany, Pittsburg, der eine Reihe der größten Kohle und Stahl pro⸗ duzierender amerikanischer Firmen gehört. Er besuchte vor einigen Tagen auch die Schiffsbauwerft Rosenberg in Stavanger und äußerte, es wäre seine Aufgabe, die Möglichkeiten für den Absatz amerikanischer Kohle und amerikanischen Stahls in Norwegen zu untersuchen, Fas wenn ein solcher Absatz noch nicht aktuell wäre, solange England seine Lieferungen an Norwegen aufrechterhält. Bei einem amerikanischen Kohlenexport nach Norwegen würden die Frachten z. Zt. um etwa 10 Kronen je Tonne höher liegen als bei einem Import aus England. .“
Ein⸗ und Ausfuhrverbot national⸗chinesischer Banknoten für Schanghai.
Schanghai, 7. November. Die reformierte Regierung in Nanking hat ein Ein⸗ und Ausfuhrverbot national⸗chinesischer Banknoten für Schanghai erlassen. Die Maßnahme wird als weiterer Schlag gegen die . Nationalwährung gewertet, die sich letzthin bekanntlich auffallend gefestigt hat. Das Hüfuhr. verbot soll die weitere Verbreitung des von Japan eingeführten Zentral⸗China⸗Geldes fördern.
von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8
5 1 Devisen. 1 Prag, 7. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürich 655,75, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00, London 117,25 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,16 ⅞, Paris 66,60 ¼), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 7. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,25, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 15,02, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,55, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.
London, 8. November. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 — 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,75 B., Amsterdam 7,52 — 7,58, Brüssel 23,90 — 24,10, Italien (Freiv.) 77,50, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,75, Stockholm 16,70 — 16,90, Oslo 17,50 — 17,70, Buenos Aires Import 16,90 — 17,40, Rio de Janeiro (inoffiz.) —
Paris, 7. November. London 176 ⅛, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 731,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland v 1 896,50, Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.
Paris, 7. November. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 3, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,— Belgien 731,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—.
Amsterdam, 7. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,25, London 7,45 ¾, New York 188 ¾, Paris 423,00, Brüssel 31,41, Schweiz 42,24, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,82 ⁄, Kopenhagen 36,42 ⅛, Stockholm 44,90, Prag —,—.
Zürich, 8. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 10,00, London 17,65, New York 446,00, Brüssel 74,30, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,77 ½, Berlin 178,75, Stockholm 106,25, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,12, Sofia 550 00, Budapest 80,00, Belgrad 10,00, Athen 340,00 B., Konstantinopel 350,00, vhsset 340,00, Helsingfors 885,00, Buenos Aires 104,00, Japan
Kopenhagen, 7. November. (D. N. B.) London 20,48, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,80, Antwerpen 86,45,
ericg 129 80. Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,55, 8lo 117,90,
Berichte
91
Stockholm, 7. November. (D. N. B.) London 16,75, Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 71,00, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,60, Warschau 81,09.
„Oslo, 7. November. (D. N. B.) London 17.43, Berlin 179,00, Paris 10,35, New York 440,00, Amsterdam 237,00, Zürich 100,50, Helsingfors 9,10, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,25,
(nat.) —,—,
(D. N. B.) Schrußtuese amtlich.]
Helsingfors 10,40, Prag —,— Madrid —,—, für den
Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau 684,00.
1 8 “ 8
Moskau, 1. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 21,17, 100 Reichsmark 209,35.
London, 7. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ⁄6, Silber fein prompt 255⁄16, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Silber auf Lieferung fein 25 ⅜, Gold 168/—. 1]
ö Wertpapiere.
Fran 11 „ a. M., 7. November. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleibe 135,40, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 95,50, Cement Heidelberg 135,00, Deutsche Gold u. Silber 208,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 8 Felten u. Guill. 137,50, Ph. Holzmann 145,00, Gebr. Junghans 86,00, Lahmeyer 110,00, Laurahütte 27,50, Mainkraftwerke —,—, vrh. . —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
50.
Hamburg, 7. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 103,25, Vereinsbank 111,50, Hamburger Hochbahn 94 ⅜, Hamburg⸗Amerika Paketf. 45,00, Hamburg⸗Südamerika 103,00, Nordd. Lloyd 50,00, Alsen Zement 203,00, Dynamit Nobel 82,00, Guano 85,00, Harburger Gummi 172,00, Holsten⸗ Brauerei 130,00, Neu Guinea —,—, Otavi 18,50
Wien, 7. November. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 —,—, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,35, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,85, 6 % Wien 1934 99,65, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft A. E. G.⸗Union Lit. A ,—, Brau A⸗G. Oesterreich 160,00 †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 231,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 18,10, Enzes⸗ felder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit —,— †, Hanf⸗Jute⸗Textil 78,25, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗ZJosefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. — —, Perlmooser Kalk 378,50 †, Schrauben⸗Schmiedew. 129,75, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 31,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 112,50, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit —, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—
† = Variable Kurse.
Amsterdam, 7. November. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 82 ¾, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 8,00, 4 % England Funding Loan 1930 — 1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 295⁄16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 137 ⅛ M., Lever Bvos. u. Unilever N. V. (Z) 97 ⅛ M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 270,00 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 312 16, Shell Union (Z3) 11 ⅛ M., Holland Amerika Lijn 102,25, Nederl. Scheepvaart Unie 114,50, Rotter⸗ damsche Lloyd 105,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 201 ⅞ M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 8,50, 6 % Preußen 1927 (nat.) 9,25, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Ant. 1925 C(nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 9,00, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12,00, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 12,50, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodenered., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ½¼ % A. R. de B. E. D. (Acié6ries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 18,50, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 i % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 6 % Stemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 12,00, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 101,50, Rotterdamsche Bank Vereeng. 100,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 23,00, Holl. Küunstziide Unie —,—, Internat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—. Algem. Nederl.⸗Ind.
—,—, —.— .
—,—,
„ 7
Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 205,00, Montecatini —,—. (Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
Berlin, 7. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise en Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfre §) 54 00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen JI, zollverbilligt §) 64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis —,—, Grüne Erbsen 1 bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. §*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken ([Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §9) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao, eisgar g 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 55,00 bis 73,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—,
Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in
Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ reise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rℳ ollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—,
Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. V
§) Nach besonderer Anweisung perkäuflich. “ *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Verantwortlich: Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft
Berlin, Wilhelmstr. 33. Drei Beilagen “
(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)
. . 11“
Gold⸗Hyp.⸗Pfandbriefe
8 8
zum Deutsche
Gffentliche
r Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
893 7 8
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien
9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aune HPruckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
Änderungen redaktioneller
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Unterfuchungs⸗ und Etrafsachen.
39888 Aufhebung eines Steuersteckbriefes. Der gegen den ehemaligen Rechtsan⸗ walt Dr. Walter Stern, geboren am 2. November 1880 zu Berlin, und seine Ehefrau Lili, geborene Ostberg, geboren
am 4. Juni 1884 zu Berlin, erlassene
Steuersteckbrief des Finanzamts Char⸗ lottenburg⸗Ost vom 31. Oktober 1938 (RSt. Bl. 1938 S. 1077) wird hierdurch ufgehoben. Blu.⸗Charlottenburg 4, 27. Ok⸗ tober 1939. Finanzamt Charlottenburg⸗Ost.
[39884] Oeffentliche Ladung.
5 Js 369/39. In der Strafsache gegen den Bauschüler Paul Max Zöllner aus Crimmitschau, geb. am 19. 9. 1918 in Leipzig, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, der hinreichend verdächtig ist, am 19. Oktober 1937 in Crimmitschau als Wehrpflichtiger sich vor der Erfüllung der aktiven Dienstpflicht vorsätzlich der Erfüllung der Wehrpflicht dadurch ent⸗ zogen zu haben, daß er ohne Erlaubnis dasReichsgebiet verlassen hat, und sich nach Erreichung des wehrpflichtigen Alters auch jetzt noch außerhalb des Reichs⸗ gebietes aufhält — Vergehen nach § 140 StGB. —, wird der Angeklagte zur Hauptverhandlung vor das Amtsgericht Zwickau, Sa., auf den 13. Dezember 1939, vormittags 9 ½ Uhr, hiermit geladen. Der “ wird darauf hingewiesen, daß auch bei seinem Aus⸗ bleiben die Hauptverhandlung stattfin⸗ den, er auf Grund der in den §§ 436 und 437 StPO. bezeichneten Erklärun⸗ gen verurteilt und das Urteil für voll⸗ streckbar erklärt werden wird.
Der Oberstaatsanwalt bei dem
Landgericht Zwickau, Sa.
3. Aufgebvte.
[398911 Sammelaufgebot.
Das Aufgebot folgender Urkun⸗ kunden ist beantragt: 1. des am 19. Juli 1939 ausgestellten, Ausstellerunterschrift nicht tragenden, mit der Nr. 13 217 versehenen, von der Emil Köster Aktiengesellschaft ange⸗ nommenen, am 15. Oktober 1939 fällig gewesenen, bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 53, in Berlin C 2, An der Spandauer Brücke 1, zahlbaren Wechsels über 264,70 Hℳ; 2. a) der Schuldver⸗ schreibung der Deutschen Kommunal⸗ Sammel⸗Ablösungsanleihe Buchstabe C Nr. 44 351 über 50 Rℳ, b) des Aus⸗ losungsscheins zu obiger Anleihe Serie I Buchstabe C Gruppe 15 Nro. 2351 über 50 Rℳ:; 3. der 8 (jetzt 4 ¼) higen Gold⸗ pfandbriefe von 1924 der Preußischen Zentral⸗Bodenkredit⸗Akt.⸗Ges. Buchst. F Lit. K Nr. 16 526/28 über je 105 G6 ℳ; 4. des 8 (ietzt 4 ¼2) higen Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Gold⸗ pfandbriefes Reihe I Nr. C 1259 über 1000 ℳ = dem Preise von 358,420 Gramm Feingold. Die Inhaber der Urkunden werden aufgesordert, späte⸗ stens in dem auf den 22. Mai 1940 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrich⸗ straße 4, I. Stockwerk, Zimmer 114, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird 456 Fw. Sam. 5. 39. 8
Berlin, den 3. November 1939
„Das Amtsgericht Berlin.
[39893] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt und Notar Rößler in Zwickau (Sachs.), Langemarckstraße Nr. 3 I, hat das Aufgebot der Gold⸗ mark 1000,— 4 ½ % (8 %) Sachsenboden⸗ Reihe 18 Lit. D Nr. 12 396/97 = 2/500 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den
8
6
30. Mai 1940, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lothringer Straße 11, Zimmer 99 a, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Amtsgericht Dresden, Abt. I d, den 2. November 1939.
[39892] Aufgebot.
Die Ehefrau Alma Eimecke, geborene Hesse, in Berkau hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 6479 (2409) der Haupt⸗ sparkasse der Altmark — Zweigstelle Bismark —, lautend auf Alma Hesse, Könnigde, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, öö in dem auf den 12. Januar 1940, mit⸗ tags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bismark / Altmark, 3. Nov. 1939.
Das Amtsgericht.
[39886] Aufgebot.
Es 1 beantragt, den verschollenen Jacob Heinrich Weirauch, geboren am 3. Dezember 1890 in Eschweiler, kriegs⸗ vermißt als Musketier der 9. Kom⸗ panie Infanterie⸗Regiments 160, zu⸗ letzt wohnhaft in Brüssel, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 17. Ja⸗ nuar 1940 um I1 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stockwerk, Zim⸗ mer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ veige zu machen. — 456. F. 77. 39.
erlin, den 24. Oktober 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[39888] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Schlosser Johannes Friedrich Carl Kasten, geboren am 14. September 1896 in Köslin (Geb. Reg. 397), kriegs⸗ vermißt als Musketier der 10. Kom⸗ panie Infanterie⸗Regiments 20, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin, Chaussee⸗ straße 33 b. Hellmuth, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete öö“ wird aufgefordert, sich bis zum 17. Ja⸗ nuar 1940, 11 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht in Berlin C 2, Neue srtedricstr 4, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zu dem bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. — 455. F. 235. 39.
erlin, den 26. Oktober 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[39889] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Martin Lazarus, geboren am 9. August 1873 in Berlin, zuletzt wohn⸗ haft in Berlin, Neue Friedrichstr. 11, nichtdeutscher Neeen ö für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich bis zum 24. Januar 1940 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stockwerk, Zimmer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. — 456 F. 165. 39.
Berlin, den 26. Oktober 1939.
Das Amtsgericht Berlin.
[39890] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Johann Carl Georg Reinert, geboren am 11. Januar 1868 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin, Stralauer Brücke Nr. 5, für tot zu erklären. Der be⸗
zeichnete Verschollene wird aufgefordert,
8
si ücch Uhr vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Berlin C2, Neue Friedrich⸗ straße 4, I. Stockwerk, Zimmer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ ö“ zu erteilen vermögen, ergeht ie Aufforderung, bis zum oben be⸗ stimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. — 456. F. 159. 39.
Berlin, den 27. Oktober 1939.
Das Amtsgericht Berlin.
[39885] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Jakob Müller, geboren am 13. Juni 1897 in Machern (Maaren), Kreis Metz, kriegsvermißt als Musketier der 7. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 185, zuletzt wohnhaft in Machern (Maaren) Koth. ringen), Hauptstr. 24, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 17. Ja⸗ nuar 1940 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, 1I. Stockwerk, Zim⸗ mer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. — 456. F. 202. 39.,
erlin, den 24. Okober 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[39887]
Der 4 ¼ Pige Osthilfeentschuldungs⸗ brief der Deutschen Rentenbank Lit. D Nr. 103 742 über 1000 H ℳ ist für
Frkraftlos erklärt worden. — 456. F. 18. 39.
Berlin, den 25. Oktober 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[39895] Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 27. Ok⸗ tober 1939 wurden für kraftlos erklärt: von dem Konnossement, ausgestellt in Singapore am 4. August 1939, über 90 Ballen Para Rubber, Produce of British Malaya, T. T. T. T. 158 Ham⸗ burg, zur Beförderung mit D. „GERA“ nach Hamburg an Order, und von dem Konnossement, ausgestellt am 6. August 1939 in Malacca, über 182 Ballen flat bark Crepe rubber, Produce of Bri- tish Malaya, H. H. B. Hamburg, zur Beförderung mit D. „GERA“ nach Hamburg an Order, die bisher nicht vorgelegten zweiten Stücke.
amburg, den 27. Oktober 1939. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[39894] Aufgebot.
In der Aufgebotssache, betreffend den Nachlaß des untenbezeichneten Gestor⸗ benen, Antragsteller: Wirtschaftsprüfer Dr. W. Middelhauve, Hamburg, Pferde⸗ markt 45, als Nachlaßverwalter, werden alle Nachlaßgläubiger des am 17. Ok⸗ tober 1938 zu Tientsin gestorbenen Her⸗ bert Paul Bollenhagen, sein letzter in⸗ ländischer Wohnsitz war Hamburg, auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplatz, C“ Zim⸗ mer 161 a, spätestens in dem daselbst auf Donnerstag, den 8. Februar 1940, 13 ½% Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriebigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Tei ung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ rkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der “ des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Hamburg, den 26. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
Durch Urteil vom 1. November 1939 ist der Sattlermeister Friedrich Her⸗ mann Julius Neumann, geb. am 30. Januar 1873 in Palzwitz, Kr. Schlawe, für tot erklärt. Todestag: 1. Januar 1924. [96868]
Seestadt Rostock, 1. November 1939.
bis zum 24. Januar 1940 um
gesellschaften.
Uhlandshöhe A.⸗G. für Grundstücks⸗ verwaltung in Liqu., Stuttgart. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗
versammlung am Donnerstag, den
7. Dezember 1939, vormittags
11 ½ Uhr, im Büro der öffentlichen
Notare Gänßle und Kettnacker, Stutt⸗
gart, Königstr. 46/II (Mittnachtbau).
[39902] Tagesordnung:
1. Vorlegung der Berichte des Ab⸗ wicklers und des Aufsichtsrats nebst Abwicklungsbilanz per 30. Septem⸗ S 1939 und Beschlußfassung hier⸗ über.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Aufsichts⸗ rats.
.‚Beschlußfassung über die beantragte vorläufige Ausschüttung von 400 ℳ% des Aktiennennwerts an die Aktio⸗ näre.
4. Wahl in den Aufsichtsrat.
Für die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung gelten die Vorschriften des § 14 der Satzung.
Der Abwickler.
[39872] Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 29. No⸗ vember 1939, 15 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Erfurt, Schlageter⸗ platz 1, stattfindenden sechsten ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlegung der Berichte des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates sowie
des festgestellten Jahresabschlusses-
für das Geschäftsjahr 1938/39.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1939/40. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ saemntluanc ist jeder Aktionär berechtigt. Im in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 25. November 1939 bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank, bei dem Bankhaus Adolph Stürcke, Erfurt,
bei der Dresdner Bank, Filiale Erfurt,
bei der Deutschen Bank, Filiale Erfurt, oder
bei der Gesellschaftskasse in Erfurt in den üblichen ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungssfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen. Der öa bei einer Hinterlegungsstelle wird da⸗ durch genügt, daß die Aktien mit Zu⸗ stimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.
Erfurt, den 4. November 1939. Schuhfabrik Heß, Aktiengesellschaft in Erfurt.
Der Vorstand. Gabi.
[39179] Mannesmann⸗Trauzl Aktien⸗ gesellschaft, Tiefbohrtechnik und Maschinenbau, Wien.
G I.
Erste Aufforderung zur Einreichung unserer Aktien zwecks Zusammenlegung und Umtausch.
Auf Grund des Umstellungsbeschlusses unserer Hauptversammlung vom 27. Juni 1939 sind alle Aktien unserer Gesellschaft im Nennbetrage von je 8 10,—, die gemäß dem Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 20. Dezember 1937 im Verhältnis 25:2 in Aktien von je S 100,— umzutauschen waren, in neue auf Reichsmark lautende Ak⸗ tien umzutauschen, und zwar in der Weise, daß auf je 25 bisherige Aktien über je S 10,— eine neue Stamm⸗ aktie zu R.ℳ 100,— sowie eine neue Stammaktie zu Hℳ 20,—, insgesamt also neue Stammaktien im Nenn⸗ betrage von HEℳ 120,— ausgegeben werden.
Wir fordern hiermit alle von Stammaktien unserer Gesellschaft
Inhaber
auf, ihre Aktien samt laufenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis späte⸗ stens zum 15. Februar 1940 ein⸗ schließlich bei
unserer Gesellschaftskasse, Wien,
XXI., Scheydgasse 38 — 40, oder bei der
Läüänderbank Wien Aktiengesell⸗
schaft, Wien, 1., Am Hof 2, oder bei der
Creditanstalt⸗Bankverein, Wien,
I., Schottengasse 6, unter Beifügung eines doppelten Num⸗ mernverzeichnisses während der üblichen Geschäftsstunden zum Umtausch einzu⸗ reichen.
Der Umtausch erfolgt kostenfrei, 88 fern die Stücke nach der Nummernfolge geordnet bei den vorstehend genannten Stellen unter Benutzung der daselbst er⸗ hältlichen Vordrucke am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbun⸗ den ist.
Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft die nicht bis zum 15. Februar 1940 zum Umtausch eingereicht worden sind, sowie diejenigen Aktien, die nicht die zum Ersatz durch neue Aktienurkunden erforderliche Zahl erreichen und die der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt, und die an Stelle der für kraftlos erklärten auszugeben⸗ den neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten versteigert werden. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten bzw. für sie hinterlegt werden.
II.
Auf Grund der vorerwähnten Be schlüsse unserer Hauptversammlung i jeder Aktionär berechtigt, seine Aktie derart in Vorzugsaktien umzuwa deln, daß er an Stelle der auf je 2 alte Stammaktien über S 10,— ent fallenden neuen Stammaktien Nennbetrage von insgesamt R 120,— gegen freiwillige Zuzahlung von E.ℳ 156,25 (= E.ℳ 6,25 j alte Aktie) eine neue Vorzugsakti über ℳ 100,— und eine neue Vor zugsaktie über Bℳ 20,— entgegen nimmt. Diese Vorzugsaktien, die das
gleiche Stimmrecht wie neue Stamm-⸗:
aktien verkörpern, sind mit folgenden Vorrechten ausgestattet: 8
a) Sie erhalten aus dem Reingewinrn eine Vordividende von fünf vom Hun⸗ dert des Nennwertes mit dem Recht auf Nachzahlung für Fehljahre; an dem als dann noch verbleibenden Teil des Rein⸗ gewinnes haben sie ohne Anrechnun 6 11“ in gleicher Weise teil wie Stammaktien.
b) Bei der Verteilung des Gesell schaftsvermögens im Falle der Auf⸗ lösung der Gesellschaft erhalten die Vor⸗ zugsaktien, und zwar untereinander mit gleichem Rang, im Nennwerte von Rℳ 100,— öö einhundert) vorweg den Betrag von HR.ℳ 13 (Reichsmark einhundertdreißig) j
und die Vorzugsaktien im
von Eℳ 20,— (Reichsmark zwanzig vorweg den Betrag von Rℳ 26,— (Reichsmark sechsundzwanzig) je Aktie nebst etwa aus Fehljahren noch rück⸗ ständigen Vordividenden. An dem als⸗ dann verbleibenden⸗ Gesellschaftsver mögen haben sie ohne Anrechnung des Vorausempfanges in gleicher Weise teil wie die Stammaktionäre.
Die Aktionckre, die von dieser Umwandlungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, haben ihre alten Stammaktien zu je 8 10,—, deren Stückzahl durch 25 teilbar sein muß bis spätestens zum 8. Januar 1940 einschließlich bei einer der oben er⸗ wähnten Umtauschstellen einzu⸗ reichen, dort die Umwandlung in Vorzugsaktien nach Maßgabe dieser Bekanntmachung zu beantragen und den Betrag von Eℳ 156,25 für je 25 alte Aktien zu S 10,— für unsere Rechnung einzuzahlen.
Die Aushändigung der neuen Stamm⸗ bzw. Vorzugsaktien über H.ℳ 100,— und Eℳ 20,— orfolgt nach Erscheinen gegen Rückgabe der über die eingereich⸗ ten Aktien und über die etwaige Zu⸗ zahlung ausgestellten, nicht übertrag⸗ baren Empfangsbescheinigung bei der Stelle, die die vesch e ca ausgestellt hat. Die Umtauschstelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen.
Wien, im Oktober 1939.
Mannesmann⸗Trauzl Aktien⸗
sellschaft, Tiefbohrtechnik und Maschinenbau. Der Vorstand.