1939 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

der Kommission des

(Die Preise verstehen sich ab Lag

Feinsilber

Notierungen Perliner Metallbörfenvorstandes

vom 10. November 1939.

er in Deutschland für pr

Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 0 9 8 8 2

1--5 Reinnickel, 98 99 %„./). ꝛq .. Antimon⸗Regulus..

133³ 137

FR.

.. 35,40 40,00

.

für 100 kn

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten(Alexandrien und Kairo) . .. Afghanistan (Kabul). Argentinien Buenos Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam)..

Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). ranada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Kom no/ Kau⸗

Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ 86 ton). . 1“ . Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Syanien (Madrid und Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) ürkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

.

8 8

8

1 Fagvypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pavp.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Ven

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

1873 0,576

40,96 0,130

3,047 48,05

62,44 5,045

2,353 132,22 1428 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75

0,919

2,491

10. November

Brier

41,04 0,132

3,053 48,15

62,56 5,055 2,357

132,48

14,30

38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,26 56,71

9,109 59,41

56,01 8,609

25,67

1,982 0,921 2,495

9. November Geld Brief

18,77 0,582

41,28 0,132

3,053 48,15

62,56 5,055 2,357

132,48

14,30

38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02

9,091

59,29

55,89 8,591

25,61

56,01 8,609

25,67

1,982 0,921 2,495

1,978 0,919 2,491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südaf

Frankreich

ustralien, Neuseeland

Britisch⸗Indien Kanada . 8

Ausländische Geldsorten

rik. Union.

89 595 6 515

Geld 9,74 5,514 7792

73,03

2,198

folgende Kurse Brief 9,76 5,526 7,808 73,17 2,202

und Banknoten.

Sovereigns

20 Francs⸗Stücke .. Gold⸗Dollars. Aegyptische Amerikanische: 1000 5 Dollar . . 2 und 1 Dollar. Argentinische Australische Belgische . .. Brasilianische 1 Brit.⸗Indische.... Bulgarische 1 enische. Englische: große... 1 £ u. darunter Estnische innische . . . . ranzösische.... olländische.. Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische... Kanadische Lettländische. S8 Litauische: große. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische ... Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei

8

l ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lepa

100 Kronen 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 Peseten 1 füdafr. Pfd

.[1 türk. Pfund

100 Pengö

* 1“

Geld

20,38

16,16 4,185 9,08

2,71 2,71 0,548 6,79

40,92 0,09

68,86

47,95 9,38 9,38

4,99 5,24 132,09

13,07 5,63 2,09

4170 10,23 56,49

59,18 55,84 55,84

8,98 1,84

10. November

Brief

20,46

16,22 4,205 9,12

2,73 2,73 0,568 6,81

11,08 0,11

69,14

48,15 9,42 9,42

5,01 5,26 132,61

13,13 5,67 2,11

41,86 10,27 56,71

59,42 56,06 56,06

9,02

9. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 9,23 9,27

2,67 2,69 267 2,69 0,55 0,57 6,99 701 41,16 41,32 0,099 0,11 69,11 69,39

47,95 48,15 9,48 9,52 9,48 9,52

199 5,01 5,34 5,36 132,09 132,61

13,07 13713 5,63 5,67 2,11 2716

41,86 10,33 56,71

41,70 10,29 56,49

59,42 56,06

59,18 55,84 55,84 56,06

9,13 917 1,89 1,91

Ssnak

vgaacr-a-henselaggag

R

1“

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 8. November. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 8. November 1939 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 528 370 (Zun. 400), hinterlegte Noten 51 820 (Ahn. 400), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 565 600 (unverändert), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 2930 (unverändert), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 460 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 190 (unverändert), Depositen der Regierung 21 270 (Zun. 10 730), andere Depositen: Banken 101 860 (Abn. 12 940). Private 41 480 (Abn. 1510), Regierungssicherheiten 102 250 (Abn. 3090), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 5450 (Abn. 180), Wertpapiere 21 920 (Abn. 110), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 940 (Zun. 70). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 32,05 gegen 31,53 %. 8 1u6““ .“

Englands Preispolitit schwächt Dänemarks Kaufkraft. „Politiken“ über Dänemarks schwierige Devisenlage.

Kopenhagen, 9. November. Die schwierige Devisenlage Däne⸗ marks wird in einem Leitarrikel von „Politiken“ in ihren Zu⸗ mit der englischen Preispolitik beleuchtet. Das

latt wendet sich scharf gegen die 1. ö dieser Politik, die keinen Unterschied zulasse zwischen den Preisen, die Dänemark für seine Waren erhalten könne, und denen, die es für die in Waren bezahlen müsse, und saßt, es sei diese Preis⸗ olitit, die Dänemarks Kauftraft auf dem englischen Markt chwäche. Die dänische Exportproduktion habe eine relative Wert⸗ verringerung erlitten, die es mit sich bringe, daß Dänemark für seine Ausfuhr nicht dieselben Mengen fremder Waren eintauschen könne wie vorher. Der Handelsminister habe erklärt, wenn Däne⸗ mark nicht mehr für seinen Export bekomme, es, daß dessen Menge erhöht werde, sei es, daß bessere Preise erzielt werden, müsse es sich, um die Devisenlage ausgleichen zu können, auf Vorsichtigkeit im Export einstellen. 85 gleichzeitig die Be⸗ strebungen, den Export zu erhöhen, verstärkt werden müssen, ver⸗ stehe sich von selbst. 8

Typisch britisch: England annulliert brafilianische Rüstungsaufträge.

Amsterdam, 9. November. Laut „Telegraaf“ hat die bri⸗ tische Regierung Schritte zur Annullierung der Aufträge der brasilianischen Regierung auf Lieferung von Kriegsschiffen und Flugzeugen bei britischen Werften und Fabriken unternommen. Die Anzahlungen der brasilianischen Regierung sollen angeblich in bar zurückgezahlt werden.

Neutrale Schiffe „beschlagnahmen“ und „chartern“. Auf deutsch heißt das: gemeine britische Seeräuberei. Bezeichnender Bericht der „Times“.

Amsterdam, 9. November. Der Schiffahrtskorrespondent der „Times“ berichtet, daß 15 Handelsschiffe unter neutraler Flagge für den britischen Handel „beschlagnahmt“ worden seien. Man glaube, daß die Schiffe für die Dauer des ganzen Krieges „gechartert“ worden seien (!). England zahle eine Chartergebühr von 12 ½¼ sh je Tonne. ““ y

Die britischen Staatsausgaben klettern höher und höher. Amsterdam, 9. November. Die britischen Staatsausgaben

haben nach einer Aufstellung der Londoner „Financial News“ in der vergangenen Woche einen neuen Höhepunkt erreicht. Der gesamte Fehlbetrag im laufenden Finanzjahr bis zum Pfgen. wärtigen Zeitpunkt beziffere sich auf insgesamt 409 224 031 Pfund, während sich der Fehlbetrag im gleichen Zeitpunkt des Vorjahres auf weniger als die Hälfte bee ssen habe.

Englische Ausfuhrpreise für Blech⸗Standard⸗ qualitãten.

London, 9. November. Die Konferenz der britischen Blechher⸗

fesner hat folgende Ausfuhrpreise für Standardqualitäten neu

estgesetzt: Verzinkte Bleche 18/2/6 und Schwarzbleche 15/12/6 £ se t fob. Diese Preise gelten 4 Empire⸗Gebiete und sind für ie Ausfuhr nach anderen Ländern als Mindestpreise anzusehen.

England verbietet die Diamantenausfuhr.

London, 9. November. Das britische Handelsamt erließ mtt Wirkung vom 8. November ein Verbot für die Ausfuhr von Roh⸗ diamanten, Industriediamanten und Diamanten, die bereits etwas bearbeitet sind, montiert oder unmontiert. Ausgenommen sind Diamanten, die in Juwelen oder Edelmetall eingesetzt sind. Die Ausfuhr der vom Verbot betroffenen Diamanten ist nur mit be⸗ sonderer Genehmigung möglich. .

Rücksichtslose Besteuerung der breiten Massen. Schlechtverhüllte ges der englischen Finanz⸗

London, 9. November. In der „Financial News“ findet sich ein Leitartikel „Steuerpolitik für den Krieg“, der ein bezeichnen⸗ des Licht auf die Einstellung der englischen Finanzjuden wirft. Die steigenden Staatsausgaben müßten durch „neue Kaufkraft“ finanziert werden, die von den Banken durch den Erwerb von Schatzscheinen geschaffen werden sollen. Um eine inflatorische Wirkung dieses Vorgehens zu vermeiden, müsse so wird im „Financial News“ weiter argumentiert diese neue Kaufkraft entweder sterilisiert oder der Regierung übertragen werden, bevor v vom Publikum ausgegeben wird. Um also zu verhindern, daß ie breite Masse in England Geldausgaben in unerwünschtem Umfang vornimmt, wird eine weitere Besteuerung der Löhne und leichzeitig eine Besteuerung der vorge⸗ clagen Die „Financial News“ sieht wohl selbst ein, daß dieses amose System alles andere als Hecat ist. Um diesen Eindruck zu vermeiden, fügt man rasch 85 daß gleichzeitig mit der Lohnsteuer auch eine zusätzliche esteuerung des „Reichtum“ vorgenommen werden soll, während bei der Umsatzsteuer des Einzelhandels lebenswichtige Gebrauchsartikel der Arbeiter aus⸗ enommen werden könnten. Es ist verständlich, daß man mit ücksicht auf scharfe politische Angriffe die wahren Ziele zu ver⸗ . en sucht. Der ganze Inhalt des Artikels däßt aber deut⸗ ich erkennen, daß man ganz allein die weitere Besteuerung der breiten anstrebt, um die Kaufkraft zu sterilisieren. Bei der vorgeschlagenen Schaffung der sogenannten neuen Kaufkraft würden die Banken Zinsgewinne für die Schatzwechsel einstreichen können und das ist natürlich eine Aussicht, die die jüdischen Finanzkreise Londons nicht wenig lockt.

Die Ohnmacht der Neutralen. England springt mit ihnen um, wie es ihm paßt.

Oslo, 9. November. Die Handhabung der englischen Ko⸗ trolle neutraler Handelsschiffe bringt jetzt sogar die norwegis Handels⸗ und Schiffahrtszeitung in Harnisch, ein Blatt, das nach seinem durchschnittlichen Berichtmaterial offensichtlich Engla stark zuneigt. So führt es heute unter der Ueberschrift „Britisches Kontrolle“ bittere Klage über das lange Hinausziehen der Schiffsh durchsuchungen in englischen Häfen und die hiermit verbundene großen materiellen Verluste der neutralen Schiffahrt.

Als ein e. führt die Zeitung den Fall einer norwegischen Reederei an, welche ihr Schiff in einem englischen Kontrollhafen schon über sieben Wochen liegen hat. Die Reederei hatte bereits vorgeschlagen, doch lieber die ganze Ladung zu löschen, damit daß Schiff wieder auf Fahrt kommen könne, aber alles ohne Erfol Die englischen Behörden, so schreibt die Zeitung, scheinen ni zu sein, nach der einen oder anderen Richtung einen Ents schluß zu fassen. Das Ergebnis ist Verlust nach allen Seiten, Man müsse beinahe annehmen, daß die englischen Kontrollhäfen die Aufgabe haben, in Konkurrenz mit Minen und Torpedos die Tonnage von den Weltmeeren zu vertreiben.

2

Aus Kriegsgewinnen werden Kriegsverlufte.

England diktiert den kleineren neutralen Ländern die Preise.

Montevideo, 9. November. England setzte in einem mit der Regierung von Uruguay getätigten größeren Fleischkauf den Preis auf 23 % unter Normalpreis fest. Dieser niedrige Preis stehg in engem Zusammenhang mit der britischen Blockade, da England infolge des Ausbleibens 8e. Konkurrenz und damit der Nachfrage den kleineren neutralen Ländern die ppreise diktiert, so daß die von diesen erwarteten Kriegsgewinne nunmehr praktisch Kriegs⸗ werden. Die Regierung, die vor kurzem 25 % Steuern auf Mehrpreise aus einem Pg8g festlegte, muß nun 1,4 Pesos je Pfund der Subsidien dem Erzeuger beisteuern. Ein Artikel in „La. Manana“ schreibt diesen Zustand dem Fehlen Deutschlands als Käufer zu.

Neue französische RNüstungsgesellschaft. Ge⸗ mischtwirtschaftliches Unternehmen mit überz 1 wiegendem Staatseinfluß.

Paris, 9. November. Der französische Staat hat kürzlich durch besonderes Dekret die Berechtigung erhalten, sich an einer neuen Rüstungsgesellschaft zu beteiligen. Diese Gesellschaft sollte in erster Linie Rüstungsbetriebe innerhalb des Schneiderkonzerns über⸗ nehmen, die auf Grund des Gesetzes vom 11. 8. 1936 enteignet und Staatseigentum wurden. Die neue Gesellschaft, die in der Grünz Fanasversemenlung vom 30. 10. 1939 errichtet worden ist, trägt gemischtwirtschaftlichen Charakter, an der also auch privates Kapi⸗ tal beteiligt ist. Sie hat die EEE“ „Société poußn la fabrication de matériels d'armement“ erhalten. Nach dem Statuten ist der Gesellschaftszweck die Herstellung, Montage und Reparatur von Kriegsmaterial. In der neuen gemischten Gesells schaft ist der staatliche Einfluß wohl überwiegend. Einmal ist der Staat nicht nur Finanzbeteiligter, sondern auch fast ausschließe licher Kunde. Auch in der Verwaltung ist er einflußreich. vün Dekret vom 30. 10. 1939 wurden je ein Vertreter des Rüstungs⸗ ministeriums und des Finanzministeriums zu Mitgliedern des Verwaltungsrates ernannt. Ferner wurde ein hoher Kontroll⸗ beamter der Heeresverwaltung vom Rüstungsminister mit der Kontrolle über die neue Gesellschaft beauftragt. Die Vollmachten

dieses Kontrolleurs dürften recht weitgehend sein.

Eisenmangel in Griechenland.

Athen, 9. November. Wegen Eisenmangels wurde die Ein⸗ stellung aller Hausneubauten von mehr als einem Stockwerk Höhe und Einschränkungen bei der Verwendung von Eisenbeton bei kleineren Bauten angeordnet. 1“ 88

inisterra 1 für die Kreditwirtschaft.

Mailand, 9. November. Der italienische Ministerausschuß für die Kreditwirtschaft und den Schutz des Sparwesens trat am 8. November zu einer Sitzung zusammen. Es wurde beschlossen, zur Unterstützung der kleineren und mittleren Industrie die Kreditinstitute zu ermächtigen, Darlehen an kleine Gewerbe⸗ treibende bis zu 2 % des Betrages der gebundenen Depositen zu gewähren. Weiterhin wurden alle Kreditinstitute zur Finanzie⸗ rung der Sammellagerungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse ermächtigt. Für den Bau von Volkswohnungen wurde ein weite⸗ rer Betrag von 10,5 Mill. Lire zur Verfügung gestellt. Schließlich ist eine Reihe von Kapitalerhöhungen Füenegs worden, unter denen folgende . sind: Kohlenhydriergesellschaft Anie von 500 auf 750 Mill. Lire, Ovestino von 160 auf 200 Mill. Lire, Quecksilbergesellschaft Monte Amiata von 32,4 auf 61,5 Mill. Lire. In weiterer Fortführung der Reorgani⸗ sation des Bankgewerbes wurden einige Zusammenschlüsse und inige Auflösungen von Banken beschlossen.

Wieder italienische Kursgarantie.

Rom, 9. November. „Agenzia Stefani“ verbreitet folgende amtliche Verlautbarung:

„Da sich die Unausgeglichenheit der deutsch⸗italienischen Ver⸗ rechnungskonten, welche die italienischen Devisenstellen veranlaßt hatte, die Kursgarantien für die Verrechnungsbeträge aufzuheben, wesentlich vermindert hat, wird ab 13. November die Kursgarantie mit den früher geltenden Bestimmungen wieder eingeführt.

Von diesem Zeitpunkt ab wird also die Devisenstelle wiederum die Kursgarantie für alle in Deutschland zugunsten von italienischen und in Italien zugunsten von deutschen Exporteuren

nach dem 12. November geleisteten Zahlungen übernehmen.

88

Jugoslawisch⸗schweizerische Wirtschafts⸗ verhandlungen abgeschlossen. Belgrad, 9. November. Die jugoslawisch⸗schweizerischen Wirt⸗ schaftsverhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die schwei⸗ zerische Abordnung verläßt am Donnerstag Belgrad.

Schweiz mietet Lebensmitteldampfer. Eng⸗ lische Hungerblockade gegen Europa zwingt zu Versorgungsmaßnahmen.

Philadelphia, 9. November. Im hiesigen Hafen wurden nach einer Mitteilung von „Associated Preß“ 245 000 Bushel Hafer au dem Dampfer „Parpessa“ verladen, der in dieser Woche zusammen mit dem Dampfer „Mountparnaß“ unter schweizerischer Flagge eintraf. Auf den Schiffseiten beider Dampfer war der Nams „Switzerland“ aufgemalt. Hafenbeamte erklärten, es handele sich um zwei von neun Schiffen, die die Schweiz von der griechischen Linie „Rethymnis Kulukundis“ für die Beförderung von Lebens⸗ mitteln gemietet hat. Die „Mountparnaß“ fuhr schon gestern mit Hafer,-Weizen und Zucker an Bord in Richtung Genua aus.

2 8 g See, eeeFessäsz ge⸗ T esse s ehcemn. e.,. a. Heeee DIͤͤͤͤͤͤqͤͤIͤͤͤqqaa duul

Reichs, und Staatsanz

2 1272 88 1 4 P 1 8 FM2 * ½ v 24

eiger Nr. 264 vom 10. November 1939. S. 3

Westmächte setzen die Schweiz unter Druck. Genf wagt nur leise Andeutungen zu machen.

Bern, 9. November. Der „Bund“ schreibt: Es besteht unver⸗ kennbar die Tendenz g. der Westmächte, die Blockade gegen Deutschland möglichst lückenlos zu gestalten und alle Fufuhrmög. lichkeiten einzudämmen oder zu unterbinden. Das bekommen die Neutralen zu spüren bei ihren Zufuhren, die sie über das Gebiet krjegführander Staaten machen. Die Haltung der Schweiz im b rfen Widerstreit der Interessen ist gegeben. Sie basiert auf em Grundsatz der absoluten Neutralität. 1

Die Forderungen der Westmächte werden vom „Bund“ in fol⸗

enden Sätzen angedeutet und zurückgewiesen: Nach dem Grund⸗ 8 der Neutralität müssen alle Staaten gleich behandelt werden. dan kann zum Beispiel nicht verlangen, daß wir keine Uhr oder keine Maschine liefern, weil dieses oder jenes Rohmaterial fremder Herkunft ist. Die kleine en wird übrigens nie einen Groß⸗ in einem Maße beliefern können, daß sein Kriegspotential adurch gestärkt wird, selbst wenn der Handelsverkehr in einem Ausmaße wie in der Vorkriegszeit erhalten bliebe. Man er⸗ wartet in Bern so schließt der „Bund“ —, daß man der Schweiz nichts zumutet, was mit ihrer neutralen Stellung in Widerspruch steht, und daß man den wirtschaftlichen Lebensbedürfnissen unseres Landes Verständnis entgegenbringt und uns leben läßt, wenn man doch überall verkünde, die Schweiz sei eine Notwendigkeit

111“ Hastige Flucht aus dem Pfund. Sehr schwache Notierung in New VBork.

New York, 9. November. Das englische Pfund lag heute in New York außerordentlich schwach. Während am Mittwoch die Pfund⸗Notiz auf 3,91 lautete, gab sie bis auf 3,76 nach. Diese starke Abwärtsbewegung wird in der Hauptsache auf die anhaltend hastige Umwandlung der Sterling⸗Guthaben in Dollar zurück⸗ geführt. Anderseits nimmt man an, daß durch die Kriegsmaterial⸗ käufe, die England in den USA vornimmt, ein starker Druck auf das Pfund ausgeübt werden wird. Wie zu hören ist, treten die USA⸗Importeure in größerem Umfang als Käufer des abgeglitte⸗ nen Pfundes auf.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 10. November auf 74,00 REℳ (am 9. November auf 74,00 R.ℳ) für 100 klälG. 8

Berlin, 9. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrer §) 54,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen. Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt §) 6420 bis —.—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C/4 * 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *) 34,80 bis 35,80 Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,— Kartoffelmehl, bochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 89,50 †). Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45 00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 849,00 bis 373 00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao. Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00. bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 55,00 bis 73,00, Mandeln,

—.— 8

süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg- Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—. Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—,. Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R.ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. 8

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und 8 Wertpapiermärkten. 6

Devisen.

Prag, 9. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00, London 116,05 *), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,16 ½, Paris 65,75 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig —,—, Warschau —,—.

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 9. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,25, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,87, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,45, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.

London, 10. November. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,75 B., Amsterdam 7,52 7,58, Brüssel 24,20 24,40, Italien (Freiv.) 75,50, Schweiz 17,80 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,00, Stockholm 16,70 16,90, Oslo 17,50 17,70, Buenos Aires Import 17,00 17,50, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—.

Paris, 9. November. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 727,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo 896,50, Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.

Paris, 9. November. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 727,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—.

Amsterdam, 9. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,00, London 7,30 ½, New York 188 7⁄16, Paris 414,00, Brüssel 30,94, Schweiz 42,24, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,82 ⅛, Kopenhagen 36,42 ½, Stockholm 44,92 ½, Prag —,—.

Zürich, 10. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,66, London 17,05, New York 446,00, Brüssel 73,00, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,70, Berlin 178,00, Stockholm 106,25, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,12, Sofia 550 00, Budapest 80,00, Belgrad 10,00, Athen 340,00 B., Konstantinopel 350,00, 340,00, Helsingfors 885,00, Buenos Aires 103,00, Japan Kopenhagen, 9. November. (D. N. B.) London 290,25, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,65, Antwerpen 85,85,

ürich 116,50, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,55, slo 117,90, Helsingfors 10,40, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 9. November. (D. N. B.) London 16,60, Berlin 169,00, Paris 9,50, Brüssel 70,50, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00.

Oslo, 9. November. (D. N. B.) London 17,30, Berlin 179,00, Paris 10,25, New York 440,00, Amsterdam 237,00, Zürich 100,50, Helsingfors 9,10, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau 84,00.

Moskau, 2. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 21,19, 100 Reichsmark 212,00.

8 142 London, 9. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber fein prompi 25 ⅜, Silber auf Lieferung Barren

2

;

2

23 ⅞, Silber auf Lieferung fein 25 50, Gold 168 /—fS.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 9. November. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleibe 135,30, Aschaffenburger Buntpapier 57,50, Buderus Eisen 95,00, Cement Heidelberg 134,50, Deutsche Gold u. Silber 206,50, Deutsche Linoleum 125,50, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 145,00, Gebr. Junghans 86,00, Lahmeyer 110,00, Laurahütte ——, Mainkraftwerke 90,00, —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 12,50.

Hamburg, 9. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 103,00, Vereinsbank 111,50 Hamburger Hochbahn 94,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 43,50, Hamburg⸗Südamerika 102,00, Nordd. Lloyd 49,25. Alsen Zement 205,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 86,00, Harburger Gummi 172,00, Holsten⸗ Brauerei 130,00, Neu Guinea —,—, Otavi 17 .

Wien, 9. November. (D. N. B.) 6 ½4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 —,—, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,35, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,80, 6 % Wien 1934 99,75 Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft 69,25, A. E. G.⸗Union Lit. A —, Brau A⸗G. Oesterreich 161,25 †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 235,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. —, Enzes⸗ felder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit 75,75 †, Hanf⸗Jute⸗Textil 78,75, Kabel⸗ u. Drahtind. —.—, Lapp⸗Finze AG. 72,25, Leipnik⸗Lundb. 562,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. Perlmooser Kalk 382,00 †, Schrauben⸗Schmiedew. 129,00, Siemens⸗Schuckert Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 115,00, Steyrermühl Papier 45,50, Veitscher Magnesit 19,65 K., Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—

= Variable Kurse.

Amsterdam, 9. November. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 815/16, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 7,50, 4 % England Funding Loan 1960—1990 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 30,00 M., Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 28 ⁄16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 131 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 94,50 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 262 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 31,00, Shell Union (Z3) 10¹ ⁄1, Holland Amerika Lijn 96,00, Nederl. Scheepvaart Unie 109,75 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 100,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 194,50 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 8,25, 6 % Preußen 1927 (nat.) 9,25, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 9 ex., 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12,00. 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 12,00, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfobr. (nat.) 11,50, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aci6sries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 17,50, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 15,00, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke. 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 19,00 B. 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 13,25, Amsterdamsche Bank 97,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—. Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 21,75, Holl. Kunstziiöde Unie —,—, Internat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—., Algem. Nederl.⸗Ind Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 203,00, Montecatini —,—

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

2 7

2 7

2

7 7

Bffentlicher Anzeiger.

.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

8 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandsloz; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

völlig druckreif eingesandt werden.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

[401400) Bekanntmachung. f Der am 14. 2. 1900 zu Krefeld ge⸗ 1b Abra

1931 Nr. nehmigte namens des am

borene Ernst Israel Levy ist auf Grund widerr des § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933. 89 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden. Dem Ge⸗ Kind nannten ist daher der ihm am 9. 2. 19238 Da von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln verliehene Dok⸗ torgrad entzogen worden. „Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ dhfen echunge ig ene Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. „Sti . Köln, den 6. November 1939. 6 higt, den Der Rektor der Universität: Kuhn.

einz Israel.

ühren.

Der Herr Reichsminister des Innern hat durch Lerflggg vom 23. Oktober 1939 1 d B. 91/39 5515 a die

[40138]

7 2 8

Justizministers in Berlin vom 28. 10. III d 2314/31 Aenderung des 8. 12. Juli 1880 in % Weuszorri (Kreis Carthaus) geborenen, im zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Bran⸗ Straße 19,

amsohn in Brahm

8 iderruf erstreckt sich auf die Ehefrau und das minderzährige eheliche

rahm gegenwärtig unbekannten

Aufenthalts ist, wird hiermit die Wider⸗

rufsverfügung öffentlich zugestellt.

Der Genannte und seine 8

wie sein Sohn Heinz Ifrael sind vom

Tage der Fer nur be⸗ amen Abrahamsohn

erlin, den 2. November 1939. Der

13121216 teilun 1”“

[40137] Oeffentliche Zustellung. 1u““

Steuersteckbrierf

und Vermögensbeschlagnahme.

. Der Pelzwarenhändler Hirsch Schön⸗

durch Erlaß des Herrn Preußischen berg, geboren 9. 1. 1878 in Zolynia, Zeit der Leistung keine Kenntnis von

Polen, zuletzt wohnhaft in Babelsberg, Alfred⸗Rosenberg⸗Str. 1 a, zur Fütt in unbekannt, schuldet dem Rei

Reichsfluchtsteuer von 15 347,43 Rℳ, die am 5. Februar 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zaschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden deöherg Monat.

gleich.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934 S. 599; Reichs esetzbl. 1931, 1, S. 699; Reichsgesetzbl. 1932, 1, S. 571; Reichsgesetzbl. 1934, I, S. 392 wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerp lichtinen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle

ge⸗ Familien⸗

standenen und entstehenden Kosten be⸗ wohnhaften walt

Es ergeht hiermit an alle natürlichen w Steuerp

und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens enen Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ lung an den teuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtfteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich egepätber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur

§ 11 Ab

hefrau so⸗

[40139]

der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein ulden an der Un⸗ 8 in Holland, eine kennntnis trifft.

steht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine vne cefücht oder fahrlässig nicht er

§ 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ 1 ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 abgabenordnung) bestraft.

Kach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗sche Steuer⸗ und Thesbeit ent⸗ sowie

eamte der

schlagnahmt. der zum Hilfsbeamten sor bestellt ist, verpflichtet, den

lichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ und juristischen Personen, die im In⸗ läufig Fstzunchmen

Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Walter Michelsohn, geboren am 3. 11. 1881 zu. Hausberge, Kr. Minden, und seine Ehefrau, Wally. geborene Cohn, geboren am 7,. Juni⸗ 1890 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in

Berlin W 15, Sächsische Straße 72, zur en Haag, J. P. oenstraat 38, schulden dem Reich einen Reichsfluchtsteuerrest von 33 587,95 H.ℳ, der am 15. Mai 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hun⸗ dert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen hal⸗ ben Monat. Ab 1. 1. 1938 beträgt der Zuschlag 1 vom Hundert für jeden an⸗ gefangenen Monat. 8 88 Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗

igenem Verschulden

vorsätzlich üllt, wird nach

oder der Steuer⸗

S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1937 S. 1385, 1938 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inländi⸗ Vermögen der Steuerpflichtigen andere zur Sichevung der Ansprüche auf Reichs⸗

hht ecer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

Sicherheitsdienstes, des

sowie jeder Reichsfinanzverwaltung, der Staatsan⸗

und ihn gemäß land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

.2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ alb eines süesssn. unverzüglich dem Amtsrichter leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin, den 31. Oktober 1939. Finanzamt Teltow.

bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ 1Ee nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. ve Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1

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