—. 1A1AX“
E1“ “
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 268 vom 15. November 1939. S. 2
Zettlitzer Kaolinwerke⸗Aktiengesellschaft in Zettlitz bei Karlsbad.
17140679].
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar
1939.
Aktiva.
I. Anlagevermögen: 1X““
. Unbebaute Grundstücke.. .Kaolinvorkommen.
. Maschinen, maschin. Anlagen,
. Brennöfen. . Drahtseilbahnen
Patente „
Bebaute Grundstücke mit:
a) Geschäfts⸗ u. Wohngebäuden
b) Betriebsgebäuden u. anderen Baulichkeiten
180 000,— 1 526 500,—
EEböb11.
Kohlenvorkommen . . 8 Schächte und Grubenbaue.
[290 3 ⸗ “ 9 220 .
Förderanlagen
und Transporteinrichtungen..
2. .boo1111“ 2
TE51415155 2
ͤa111AAA““ Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Geschäftseinrichtungen Formen und Modele
E eeeeeeee;
Beteiligungen „
Umlaufvermögen: . .Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe w“ . Halbfertige Erzeugnissse.. Fertige Erzeugnisss . Wertpapiere .„ „ „ „ „ 2 7⸗ 11X114“ . Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen.
Forderungen auf Grund von Waͤrenlieferungen und Leistungen.. u“
. Forderungen an Konzernunternehmungen 8 1“ .Kassenbestand einschl. Reichsbank und Postscheck⸗
11.
Grundkapital Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage
guth veeeꝭn “ Sonstige Forderugen
Passiva. 2. Freie Rücklage.. 8 3. Rücklage für soziale Zwecke
Wertberichtigungen für Außenstände.. .
Rückstellungen.
6 b61115656 0 2702
Verbindlichkeiten: . Anzahlungen von Kundeen . .
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen .. .
.Verbindlichkeiten aus der Annahme von ge⸗
. Verbindlichkeiten gegenüber Banken.. . Sonstige Verbindlichkeiien. .
zogenen Wechseln .. . . .
Der Vorstand.
R. ℳ
1 706 500 200 000
272 505 42 761
1 687 646 124 285
150 000
4 367 146 191 3 422
1 722 633 447 243
5 947 003
88 34 782 404 18
138
42 20 28
1 575 001 7522 501
1 097 671 2 814 6 691 6 310/8 1 539 191
38 082 4 237
16 409 247 113
10 480 526
6 000 000 -
1 961 932
50 000 144 736
V 2 323 857 71
Johann Meisel.
10 480 526 94
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Reichsmarkeröffnungsbilanz und der Bericht des Vorstandes den gesetzlichen Vorschriften. 1.“
Berlin, den 23. Oktober 1939. Treuvertehr Deutsche Treuhand Aktiengesellschaft. 8
Schwoon, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat:
sitzers:
8
ts ppa. Dr. Wissig, Wirtschaftsprüfer. Vorsibzer: Alois Pfeiffer, Zettlitz; Stellvertreter des Vor⸗ Dr. Karl Schreitter von Schwarzenfeld, Reichenberg, Konsul Paul Vernickel,
Reichenberg; Mitglieder: Direktor Dr. Hubert Baumann, Reichenberg, Graf Ing. Ferdinand Kinsky, Horasdowitz, Graf Dr. Eugen Ledebur⸗Wicheln, Krzemusch, Graf Franz Ledebur⸗Wicheln, Aich, Prinz Karl Alfred Liechtenstein, Groß⸗Ullersdorf, Wilhelm Lorenz, Fischern, Ernst Pfeiffer, Zettlitz, Otto Radler, Karlsbad, Hermann F. Reemtsma, Hamburg.
Vorstand: Generaldirektor Johann Meisel, Zettlitz, Alleinvorstand; Direktor Franz Bräuer, Karlsbad, stellvertretendes Vorstandsmitglied.
1—UgUUnnvP:ʒ/EEqẽqẽqẽUẽUẽUẽU2õẽéUèUUQ R!RénWoWo Adolph Frank, Fournier⸗ und Holzimport Akt.⸗Gef., Nürnberg.
[40505]
1.
1“
3.
. Bilanz am 30. Juni 1939.
Aktiva.
Anlagevermögen:
Bebaute Grundstücke: “ 8— a) in Hamburg mit Geschäftsgebäuden: am 30. 6, 1938a .. .ů 334 33 532,94 Zugang 1938/35355 23 751,90
57 287,87
Abgang 1938/39 . 335,94
50 928,90
Abschreibung 1938/39... 312,40
Schuppenaufbau Nürnberg: Anschaffung
v64*“ Abschreibung 1938/39... Maschinelle Anlagen: Anschaffung 1938,33 . 1818646 Abschreibung 1938/39.. 204,50
11 134,63 34,63
Betriebs⸗ und Geschäftsinventar: am 30. 6.
1938 . 1““
“ 3 900, Zugang 1938/3) .
19 598,14 23 998,14 Abschreibung 1938/39 2 397,14
R. ℳ
21 101
Umlaufsvermögen:
128
Waren laut Inventar..
. Eigene Aktien, Nennwert Eℳ 31 200,— .—.
34“ .Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
5. 6. 78 8.
und Leistungen.... . .. Wechsell3252 Kasse, Reichsbank, Postscheck Andere Bankguthaben... . Sonstige Forderungen... 75
Rechnungsabgrenzung.
Grundkapital.. 1 Rücklagen: 1. Gesetzliche
Passiva. setzliche Rücklage .. 2. Gesetzliche Rücklage II. 3. Freie Rücklagageae..
Wertberichtigung: Delkredererückstellung.. Rückstellungen: 1. Steuern und Aufsichtsrat
2. Pensionsverpflichtungen.
Verbindlichkeiten:
1. 2.
3.
Rechnungsabgrenzung. Gewinn 1. 7. 1938 bis 30. 6.
W111a4**] Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen.. WWesviss *“
939.. — Verlustvortrag aus 1937/38..
1 953
45 000
459 587 28 080 24 000
402 297 179 184 8 903 19 032
80 000 140 000
9
115 000
33 918
20 000
157 846 6 260
141 087 97 278
Rℳ 8.
184 106/85 13 513/ 30
43 809 15
1222 347,54
Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939.
Aufwendungen. Verlustvortrag aus 1937/33. ... Löhne und Gehälteer . Soziale Abgaben Abschreibungen auf Anlagewert
Zinsen.. Steuern “ 7. Beiträge an Berufsvertretungen
1. 2. 3. 4. 5. 6.
8. Reingewinn: 1. 7. 1938 bis 30. 6. 1939 — Verlustvortrag 1937/38
8
Erträge. gesondert ausgewiesen sindd .. 2. Außerordentliche Erträge. .
Nürnberg, den 9. September 1939 Carl⸗Emil Wessel.
[40680].
1. Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen un
8
Karl Danzer.
d Erträge, die nicht
Münchener Export⸗Malzfabrik München A.⸗G.
Rℳ 97 278 150 027 5 165
2 948 13 688 27 371 4 526
V 005 87
2 0
141 087,15
97 278,— 43 809
344 814
333 729 11 085
344 814
„ % 2 2 2⸗2
Richard Wessel.
Bilanz für den 31. Juli 1939.
Vorträge 1. 8. 1938
Zugänge 1938/39
Abgänge 1938/39
1938/39
Bilanzwert 31. 7. 1939
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Geschäfts⸗ u. Wohngrundstücke 2. Bewegl. Anlagen: a) Maschinen und masch. Anlagen. b) Werkzeuge, Be⸗ triebs⸗ und Ge⸗ schäftsinventar. c) Fuhrpark.. d) Säccee.. Sonstiges Anlage⸗ vermögen: a) Patente u. Schutz⸗ rechte b) Beteiligungen. c) Anlagewert⸗ papiere.
R.ℳ
15 345 23 536
₰
1 861—
R.ℳ
8 649 75
₰ ₰o 2
1 15 345
16 747
528 886/50] 17 61
5 20
8 649 75
32 254 505 597
II. Umlaufsvermögen: 1.
. Fertige Erzeugnisse . Wertpapiere.. 8 . Forderungen auf
und Leistungen.
We6* . Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ guthaben . . . . 9. Andere Bankguthaben
Passiva. II. Rücklagen:
2. Andere Rücklagen: Werkerhaltungsrücklage. Arbeiter⸗ und Beamtenunterstütz Genußrechtsrücklage..
V. Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken ... 2. Anzahlungen von
Kunden .
und Leistungen..
schhoaa 1125 5. Sonstige Verbindlichkeiten.
VII. Gewinn: Gewinnvortrag aus 1937/38
.“
G
Forderungen an abhängige Gesellschaften . Sonstige Forderugen . . 2 „. 2. 2. 2. 2. . 172 880,34 und Postscheck⸗ 2 2. . 20 20 20 9 0 20 2 . 0 . 114 944,05 111168624“
III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dieenrn ..
ungsrücklage 63 000,—
III. DPelkrebererunela. IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden..
9 72
2
3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefern
VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
ewinn⸗ und Verlustrechnung für das
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe 171 153,83
.
Grund von Parenlieferungen ö . 2284 687,39
1. Grundkapital: 1000 Stammaktien zu je R.ℳ 1000,— 1. Gesetzliche Rückaaane ..
Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Gesell⸗
0 o 0
2 2292 8 590 30
Rieingewinn 1938/3. . . 109 845,46
ungen
39 570,05
11 114,14 36 620,84
1 517 17246 5 064 08 2 027 834 29
1 000 000 —
115 000 . . 200 000,— . . 45 000,—
. . 127 138,83 . 89 737,27
6 450,86
316 812 48 29 665 50
57 887,25 35 598,27
2
7510,85
117 356 31 2 027 834 29
Geschäftsjahr 1938/39.
Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben: a) gesetzliche... b) freiwillige
00 2—⸗
Beiträge an Berufsvertretungen .. lg: Gewinnvortrag aus 1937/38 Reingewinn des Geschäftsjahres 1938
0 272
“ Erträge. Gewinnvortrag aus 1937/33... Ausweispflichtiger Rohüberschuß Zinsmehrertrag . Außerordentliche Erträgge..
München, den 16. Oktober 1939. winnanteilschein Nr. 33 bheg. zur Auszahlung.
RE.ℳ 50,— bei obigen Stellen eingelöst. München, den 10. November 1939. Der Vorstand.
EEI11“—
739
ö
2
Abschreibungen auf das Anlagevermögbenn . Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen..
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Markus v. Freyberg.
308 522
₰
. . 20 927,34 17,542,23 838 469
32 254 201 650 1“ 6 318 . 7 510,85 109 845,46
117 356 704 571
7 510 688 638 3 683 4 738
704 571 70
Dr. F. Fergg, Wirtschaftsprüfer. “ Die auf 8 °% festgesetzte Dividende gelangt von heute ab auf den Ge⸗
bei der Bayerischen Vereinsbank München
bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbant München, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., bei Heinrich Kirchholtes, Bankgeschäft in bei unserer Gesellschaftskasse, München 9, Wirtstraße 3,
erlin W 8, rankfurt a. Main, und
Ferner wird der Gewinnanteilschein Nr. 14 unserer Genußrechtsurkunden mit R.ℳ 3,50 für die Stücke zu R. ℳ 100,— und mit R.ℳ 1,75 für die Stücke zu
Simon Schmid. 8
8
[40874] Altmärkische Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Donnerstag, dem 14. De⸗ zember 1939, 10 Ühr, in Calbe (Milde) in „Hoffmanns Hotel“ statt⸗ findenden ordentlichen Haupiver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. März 1939 mit dem Bericht des Auf⸗ sichtsrats.
„Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat der Ge⸗ sellschaft für das Geschäftsjahr 1938/39.
3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
‚Beschlußfassssung über die Aende⸗ rung des § 19 der Satzung. 8
Der § 19 foll folgenden Zusatz erhalten:
„Die Hauptversammlungen der Gesellschaft finden am Gesellschafts⸗ sitz oder in Magdeburg oder in Merseburg statt.“ Beschlußfassung über die Aende⸗ rung des § 30 der Satzung.
In Absatz 1 soll der Satz: „Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesen⸗ heit der Mehrzahl der im Amte be⸗ findlichen Mitglieder erforderlich“ gestrichen werden.
6. Verschiedenes.
Nach § 20 der Satzung sind zur Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 13. Dezem⸗ ber 1939 bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Halle (Saale),
einer öffentlichen Kasse oder bei einem
Notar hinterlegh haben. eee den 7. November 1939. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: Fenner von Fenneberg.
innQ˖——nnnnn
10. Gesellschaften m. b. H
Staiger⸗Großhandels G. m. in Liqu. in Stuttgart N, Martinstr. 15.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ich fordere ihre Gläubiger auf, ihre For⸗ derungen bei mir geltend zu machen.
Den 27. Oktober 1939.
Der Liquidator: Paul Staiger sen.
[40658]
Die Herrenwäschefabrik Plauen, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Plauen, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. 1
Plauen, den 11. November
. Die Liquidatoren: 1 Erich Kohl. Dr. Anton Kampmann.
[40659]
Die Berlin⸗Plauener Wäsche⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Plauen, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.
Plauen, den 11. November 1939.
Die Liquidatoren: Karl Schillig. Dr. Anton Kampmann.
[40657] Gläubigeraufforderung.
Die Sabel Installations⸗Gesell⸗ schaft m. b. H. in Wien hat sich auf⸗ gelöst und ist in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Liquidator Ing. Josef Kara⸗ fiat in Wien⸗Schwechat, Weglgasse Nr. 9, binnen drei Monaten zu melden.
[39520]
„Teutonia Stanz⸗ und Emaillier⸗
werke G. m. b. H.“, Meißen i. Sa. Diese Firma ist aufgelöst worden.
Zum Abwickler ist der bisherige Ge⸗
schäftsführer Eri Ravenborg er⸗
nannt worden. Etwaige Gläubiger
wollen sich umgehend an die Gesell⸗
schaft wenden.
Der Abwickler „Teutonia Stanz⸗ und Emaillierwerke in Liqu.“
Erich Ravenborg.
[40369
Kartonnagen⸗Fabrik Georg Ortlepp
Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Friedrichroda, Thür. Die Gesellschaft hat sich am 4. Mai 1939 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei
der Gesellschaft zu melden. Friedrichroda, 9. November 1939. Kartonnagen⸗Fabrik Georg Ortlepp
G. m. b. H., Friedrichroda i. Thür.
Als Liquidator: H. Hettstedt.
[39992]
Die Metallurg G. m. b. H., Düsseldorf, ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefor⸗ dert, sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Die Gesellschaft für Elektro⸗ Dr. Paul Grünfeld, Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Hardenbergstraße 3, wird an Stelle der aufgelösten Gesell⸗ schaft in Düsseldorf eine Geschäftsstelle errichten.
Düsseldorf, Tiergartenstr. 17,
6. November 1939. Metallurg G. m. b. H. Der Liquidator: Eugen Nassauer, Düsseldorf, Tiergartenstr. 17.
Alle Postanstalten nehmen Ausgabe kosten 30 ¶7,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 . ℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 eℳ. monatlich. Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 Sie werden nur
gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des “
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile Zeile 1,85 SW 68, Wilhelmstraße 32. — beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, unterstrichen) oder durch hervorgehoben werden sollen. — Befristete 9 müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigen
1,10 ℛ,ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten “
.— Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
telle eingegangen sein. b
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.:
— 88 8
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
11 21821 1939
—
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Einführung der Bestimmungen über
8
die Förderung der Kleinsiedlung im Reichsgau Sudetenland. Vom 25. Oktober 1939. 3 Erlaß zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 und zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Getreide. Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 7. September 1939. Anordnung über die Festsetzung von Preisen und sonstigen Be⸗ dingungen für die Herstellung und Lieferung von Holzhäusern. Vom 13. November 1939. Verordnung über die Preisbildung für Alpengras (carex brizoides). Vom 23. Oktober 1939. — Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939. Bekanntmachung Nr. 2 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete (nicht bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren). Vom 15. November 1939. Anordnung BK 9 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Verkehr mit Nähmitteln). Vom 15. November 1939. Bekanntmachung Nr. 3 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher). Vom 15. November 1939. . Druckfehlerberichtigung zum Erlaß zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeug⸗ nissen vom 27. August 1939, in Nr. 265. . Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
“
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung 8
über die Einführung der Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung im Reichsgau Sudetenland.
— Vom 25. Oktober 1939. ““ Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichs⸗
kanzlers über die Verwaltung der sudetendeutschen Gebiete
vom 1. Oktober 1938 — Reichsgesetzbl. I S. 1331 — § 7 — und der Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaues und des Wohnungs⸗ und Siedlungswesens in den sudetendeutschen Gebieten vom 6. Mai 1939 — Reichsgesetzbl. I S. 955 — § 6 — wird folgendes bestimmt: ““
Im Reichsgau Sudetenland gelten
1. die Bestimmungen über die Förderung siedlung (KSB) vom 14. September 937 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 214 vom 16. September 1937 und Reichsarbeitsblatt vom 5. Oktober 1937 S. I 227 ff.).
die Aenderung der Bestimmungen über die För⸗ derung der Kleinsiedlun (KSB) vom 23. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 303 vom 29. Dezember 1938 und Reichsarbeitsblatt vom 5. Januar 1939 S. I 13 ff.). 1
G § 2 11) Soweit in den KsB, namentlich in den Nrn. 34 und 37 der KSB vom 14. September 1937 und in Nr. 21. der den KSB vom 14. September 1937 als Anlage A bei⸗ gefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen 88 die Ueber⸗ nahme von Reichsbürgschaften für Kleinsiedlungen“, von „Erbbaurecht“ oder „Erbbauzinsen“ die Rede ist, treten an die Stelle dieser Vorschriften sinngemäß die Vorschriften über das im Reichsgau Sudetenland noch geltende altöster⸗ reichische „Baurecht“ oder die „Baurechtzinsen“.
(2) Bis zur Einführung der entsprechenden bürgerlich⸗ rechtlichen und grundbuchrechtlichen Vorschriften ist Nr. 36 Abs. 1 letzter Satz der KSB vom 14. September 1937 nicht anwendbar. Soweit es sich nicht um Eigensiedlungen handelt, ist jedoch nach Möglichkeit sicherzustellen, daß das Siedlungs⸗ gelände sich während der Dauer der Probezeit im Eigentum des Siedlungsträgers befindet. 8
(3) Bis zur Einführung des Reichsheimstättenrechts im Reichsgau Sudetenland sind die Vorschriften über die Aus⸗ gabe der Stellen als Reichsheimstätten (Erbbauheimstätten)
11
der Klein⸗
2 der KSB und die Vertrags⸗
— vgl. namentlich Nr. 37 Abs. Vert⸗ und 6 b (Erbbauheimstätten⸗
muster 6 a (Heimstättenvertrag) vertrag) — nicht anwendbar.
(4) Nr. 20 der KsB erhält folgende Fassung:
„Die Reichsbürgschaft wird als gewöhnliche Bürgschaft nach den Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetz⸗ buches (vgl. vor allem §§ 765, 771, 772 BGB.) übernommen. Hat der Darlehnsgeber seinen Sitz im Reichsgau Sudeten⸗ land, so wird die Reichsbürgschaft bis auf weiteres als Bürg⸗ schaft nach § 1355 abGB übernommen, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß das Reich als Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Darlehnsgeber nachgewiesen hat, daß er durch Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen seine Forderung beim Darlehnsnehmer nicht einzutreiben vermag. Im übrigen gelten die den KSB als Anlage A bei⸗ gefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ueber⸗ nahme von Reichsbürgschaften für Kleinsiedlungen“.“
In den den KSB vom 14. September 1937 als Anlage A beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ueber⸗ nahme von E“ für Kleinsiedlungen“ wird für den Reichsgau Sudetenland bis auf weiteres 2 Abs. 2 zu b hinter „des Hypotheken⸗
a) in Nr. eingefügt: „(der Vinkulierungs⸗
sicherungsscheins“ erklärung)“,
b) in Nr. 8 statt „§ 774 BGB“ gesetzt: § 1358 ab GB“.
(5) Nr. 12 P, b der den KSB vom 14. Soptomber 1937
als Anlage A beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingun⸗ gen für die Uebernahme von Reichsbürgschaften für Kleinsied⸗ lungen“ erhält für den Reichsgau Sudetenland bis auf weiteres folgende Fassung:
„b) wenn die Zwangsversteigerung oder Zwangsver⸗ waltung des Grundstücks eingeleitet wird oder wenn die Rechtsgültigkeit oder der Rang der verbürgten Hypothek bestritten wird.“ 8
§ 3
sind die Regierungspräsidenten in
§ 4 Soweit Vorschriften, die durch diese Bekanntmachung eingeführt werden, nicht unmittelbar angewendet werden können, sind sie sinngemäß anzuwenden.
§ 5
Der Reichsarbeitsminister erläßt im Einvernehmen mit
den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung dieser Bestimmungen erforderlichen Vorschriften.
§ 6 n treten mit dem Tage der Veröffent⸗ eichsanzeiger und Preußischen Staats⸗
Bewilligungsbehörden Aussig, Eger und Troppau.
v11“
Diese Bestimmun lichung im “ anzeiger in Kraft.
Berlin, den 25. Oktober 1939.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Schmidt.
er Reichsminister des Innern. F. A.: Dr. Hoche.
Erlaß zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von kandwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1521) und zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Getreide, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen , g. S. vom 7. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1705).
Betrifft: Futtermittelscheine.
Auf Grund geordnett: Futtermittelscheine.
Zum Bezuge von Futtermitteln für Pferde, Rinder und Schweine durch nichtlandwirtschaftliche (städtische) Tierhalter sind durch die Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 22. September 1939 — RNVBl. S. 701 — Teil III Abschnitt IV. Ziffer 3 — Futtermittelscheine vorgeschrieben worden. Nichtlandwirt⸗ schaftliche Geflügelhalter oder Halter von Ziegen, Kaninchen oder anderen Tieren, 68 die keine Futtermittelscheine vor⸗ gesehen sind, können ihren Bedarf im Rahmen der Futter⸗ mittelversorgungslage ohne Scheine decken.
Für Schweinemästereien werden keine Futtermittelscheine
ausgegeben, weil sie im Rahmen der Belieferung landwirt⸗
schaftlicher Tierhalter berücksichtigt werden.
etmzlicher Ermächtigung wird folgendes an⸗
“
Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter.
Als nichtlandwirtschaftliche (städtische) Tierhalter gelten nach der genannten Anordnung der Hauptvereinigung die⸗ jenigen Tierhalter, die nicht Inhaber eines landwirtschaft⸗ lichen Betriebes sind und über keine ausreichende eigene EE“ verfügen, um die von ihnen unterhaltenen iere vorwiegend mit eigenem Futter ernähren zu können.
Gestaltung der Scheine.
Die Futtermittelscheine bestehen aus einem Stamm⸗ abschnitt und neun Einzelabschnitten (Nr. 1—9). Es werden Scheine ausgegeben für: 8 8
1 Pferd 8. 5 Pferde in gelber Farbe b 1 Schwein in weißer Farbe 1 Rind 5 Rinder 88
Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter mit z. B. 11 Pferden,
6 Rindern und 2 Schweinen erhalten demnach folgende
in grüner Farbe
Scheine: Einen Schein lautend auf 1 Pferd, zwei Scheine
lautend auf je 5 Pferde, einen Schein lautend auf 1 Rind, einen Schein lautend auf 5 Rinder und zwei Scheine lautend auf je ein Schwein.
Bei besonders großen Viehbeständen nichtlandwirtschaft⸗ licher Tierhalter können die Ernährungsämter auf Antrag Berechtigungsscheine, die über die Gesamtzahl der auf Futter⸗ mittelscheine zu versorgenden Tiere einer Gartung muten,
ausstellen (einzeln für Pferde oder Rinder oder Schweine).
Gültigkeit. Die Einzelabschnitte berechtigen nur den auf dem Stamm⸗
abschnitt aufgeführten Inhaber zum Bezuge der für die ge⸗
nannten Tiere jeweils zur Verfügung gestellten Futtermittel. Die Einzelabschnitte sind nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt gültig.
Die Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsämter bzw. bei örtlich beschränkten Zuteilungen die Ernährungsämter geben nach näherer Weisung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft Art und Menge der b bekannt, die von den nichtlandwirtschaftlichen
ierhaltern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes entgeltlich oder unentgeltlich nur gegen Futtermittelscheine bezogen oder an diese abgegeben werden dürfen.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 1939 dürfen Futtermittel an nichtlandwirtschaftliche (städtische) Tierhalter nur gegen die betreffenden Einzelabschnitte der Futtermittelscheine ab⸗ gegeben werden.
Die unrechtmäßige Benutzung von Futtermittelscheinen ist strafbar.
Umtausch der Scheine.
Vermindert sich der Viehbestand infolge Veräußerung, Schlachtung usw., so sind die entsprechenden Futtermittel⸗ scheine dem zuständigen Ernährungsamt umgehend zurück⸗ zuschicken. Fällt z. B. ein Tier fort, für das die Futtermittel auf Grund eines Fünfer⸗Scheines bezogen worden sind, so ist dieser Fünfer⸗Schein beim zuständigen Ernährungsamt um⸗ gehend in vier Einzelscheine umzutauschen. Beim Fortfall eines von drei Pferden ist ein Einer⸗Schein „Pferd“ an das
zuständige Ernährungsamt einzusenden.
Ausgabe der Futtermittelscheine.
Die Ausgabe der Futtermittelscheine erfolgt durch die Ernährungsämter nach Maßgabe näherer Bekanntmachung. In der Bekanntmachung sind die nichtlandwirtschaftlichen Tierhalter aufzufordern, ihren versorgungsberechtigten Vieh⸗ bestand dem Ernährungsamt zu melden und die entsprechen⸗ den Futtermittelscheine zu beantragen. Da im Interesse der Versorgungssicherung nur die notwendigen Futtermittel zugeteilt werden können, sind die Angaben der nichtlandwirt⸗ schaftlichen Tierhalter über ihren Viehbestand nach Möglich⸗ keit nachzuprüfen. In Fällen, in denen der Verdacht un⸗ richtiger Angaben besteht, muß dies geschehen. Db1““
II.
“ Zuteilung der Futtermittel. “
Die Zuteilung der Futtermittel wird in Einzelaktionen in verschieden großen Zeitabschnitten nach der jeweiligen Versorgungslage vorgenommen. Wenn den nichtlandwirt⸗ schaftlichen Tierhaltern Futtermittel zuͤgeteilt werden sollen, benachrichtigt die Hauptvereinigung die Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsämter, die den betreffenden Abschnitt der Futter⸗ mittelscheine aufrufen, bzw. von den Ernährungsämtern auf⸗ rufen lassen. Die Inhaber der Futtermittelscheine sind dann berechtigt, von einem Verteiler innerhalb der von den Er⸗ nährungsämtern vorgeschriebenen Zeitspanne Futtermittel
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