ebremevc Sctiemmcheeesresgeüce Berhith Aeerfrher vterch chsftesrechet We. Tre “ 1“
8
Bierte Anordnung hüber Pensionspelztierzuchtbetriebe. Vom 28. Oktober 1939.
uf Grund der Anoördnung des Beauftragten für den Vierjahresplan, betreffend die Pensionspelztierzucht etriebe om 6. Januar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 8), wird olgend s angeordnet:
Außerordentliche Pelzungen 1) Der Treuhänder kann für die seiner Aufsicht unter⸗ tellten Betriebe mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft anordnen, daß zum Zwecke der Pelzgewinnung auch solche in dem Betriebe befindlichen iere getötet werden, an denen Rechte von Personen bestehen, e aus Pensionspelztierzuchtverträgen berechtigt sind, oder eren Pelzung vertraglichen Abmachungen zuwiderläuft. (2) Mit der Bekanntgabe der Genehmigung an den Treu⸗ nder erwirbt der Betriebsinhaber lastenfreies Eigentum an den Tieren; desgleichen werden vertragliche Abmachungen, wenn sie die Pelzung einschränken oder ausschließen, unwirk⸗ am. Der Betriebsinhaber darf nur mit Zustimmung des Treuhänders über die Tiere, die durch die Pelzung der Tiere ewonnenen Felle und den Erlös aus der Veräußerung der Felle verfügen. (3) Die Ansprüche der Gläubiger, deren Rechte nach Abs. 2 erlöschen, werden bei Aufstellung des Schulden⸗ elungsplanes geregelt. Die Gläubiger sollen bei der uldenregelung bevorzugt berücksichtigt werden, soweit dies der Billigkeit entspricht. 8— Berlin, den 28. Oktober 1939. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Marten. Der Reichsminister der Justiz. J. A.: Volkmar.
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Anordnung Nr. 1
der Reichsstelle für Steine und Erden, betr. Melde⸗ und
Schotterinduftrie. Vom 18. November 1939.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung der Reichsstelle für Steine und Erden vom 15. September 1939 (Dentscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 216 vom
Genehmigungspflicht für Aufträge in der Pflasterstein⸗ und
16. September 1939) wird mit Zustimmung des Herrn
Reichswirtschaftsministers angeordnet: öiX“ (1) Die Betriebe der Pflasterstein⸗ und Schotterindustrie, die in den Wirtschaftsbezirken Westfalen, Düsseldorf, Köln, Hessen, Mitteldeutschland — Weimar lohne den Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Gera), Saarpfalz, Baden und Württemberg sowie in den Industrie⸗ und Handelskammer⸗ bezirken Hildesheim, Braunschweig und Würzburg ihren Sitz haben, haben die bei ihnen eingehenden Aufträge zu melden, sofern der einzelne Auftrag 50 t übersteigt. Die Meldung ist bei der Dienststelle Wiesbaden des Generalinspektors für
das Deutsche Straßenwesen, Gruppe Natursteine, einzu⸗
reichen. (2) Die Meldung über eingehende⸗Aufträge hat spätestens 2 Tage nach Auftragserteilung zu erfolgen.
§ 2
Veräußerungsgenehmigung.
(1) Die Auslieferung von Aufträgen durch die im § 1 Ziffer 1 genannten Betriebe bedarf der Genehmigung der Reichsstelle für Steine und Erden.
(2) Die Genehmigung gilt als erteilt, die Reichs⸗ stelle für Steine und Erden nicht innerhalb von 5 Tagen nach Absendung der Meldung gemäß § 1 Einspruch erhebt.
Strafbestimmung. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430). Iyrnkrafttreten.
5 b Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in raft. 8
Berlin, den 18. November 1939.
Der Reichsbeauftragte für Steine und Erden. Schulze⸗Fielitz.
Bekanntmachung.
Die am 17. November 1939 ausgegebene Num eichsgesetzblatts, Teil II, enthält: . Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen über eichenbeförderung. Vom 10. November 1939. „Bekanntmachung über den deutsch⸗litauischen Vertrag über
u,u.“ der Memelländer. Vom 11. November
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 18. November 1939. 8 Reichsverlagsamt. Dr. Subrich.
r 43 des
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die ees hese kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RSBl. I S. 293 — wird das gesamte Vermögen des Dr. Josef Israel Frank,
eb. am 21. Pöruar 1897 in Frankfurt a. M., und sẽner hefrau Else S
arg geb, Barth, geb. am 8. Dezember 1902 in
Zürich, beide zuletzt wohnhaft in Frankfurt a. M., hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen. - Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich be gemacht. 3 Wiesbaden, den 15. November 1939. Der Regierungspräsident. J. V.: Prohasel.
MNilIichtamtliches. 8 Deutsches Reich. 8 8 Königl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Aus bder Berwaltung.
Außerkurssetzung der Neichssilbermünzen im Nennbetrag von 2 Reichsmark.
Nach einer Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 14. November 1939 gelten die gemäß der Bekanntmachung vom 17. April 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 49) ausgeprägten Reichs⸗ silbermünzen im Nennbetrag von 2 Reichsmark ab 1. Januar 1940 nicht mehr als gesetzliche Zchlungsmittel. Diese Münzen behalten also ihre Kaufkraft nur noch bis zum 31. Dezember 1939. In den folgenden drei Monaten, und zwar bis zum 31. März 1940, werden diese Münzen von allen Reichs⸗ und Landeskassen noch in Zahlung genommen und gegen andere Zahlungsmittel umgetauscht. Vom 1. April 1940 ab hört die Einlösungspflicht auf. Die Münzen haben dann nur noch ihren Metallwert.
Es wird darauf hingewiesen, daß damit nicht alle Silbermünzen zu 2 Rℳ außer Kurs gesetzt sind, sondern nur die alte, etwas
Die Lebensmittelzulagen für Lang⸗ und Nachtarbeiter.
Im Reichsarbeitsblatt erläutert Ministerialrat Dr.⸗Ing. Kremer die Lebensmittelzulagen für Lang⸗ und Nachtarbeiter. Es müsse berücksichtigt werden, daß der größte Teil der in den Fabriken tätigen Arbeiter in ungeteilter, sogenannter durchgehen⸗ der Arbeitszeit beschäftigt wird und somit zur Einnahme der Hauptmahlzeit nur auf eine verhältnismäßig kurze ““ angewiesen ist, in der sie ihre Wohnung nicht aufsuchen können. Dies macht sich besonders dann nachteilig im Falle von Ueber⸗ stunden bemerkbar. Es ist deshalb in den letzten Jahren von allen beteiligten Stellen auf die Einrichtung ausreichender Werks⸗ küchen hingearbeitet worden, um zum mindesten die Bereitstellung einer einfachen warmen Mittags geit zu ermöglichen. Seit Einführung der Lebensmittelkarten sind aber dadurch Schwierig⸗ keiten eingetreten, daß die Gefolgschaftsmitglieder, die keine Schwerarbeiterzulagen erhalten, zum großen Teil an der Werks⸗ verpflegung nicht mehr teilnehmen; sie scheuen sich, einen Teil
ihrer Fleisch⸗ und Fettkarten für die Werksküche abzugeben, weil
8 über diese möglichst ganz für ihre häusliche Verpflegung ver⸗ ügen wollen. Hinzu kommt, daß besonders die in der Kacht⸗ schicht tätigen Arbeiter mehr Zwischenmahlzeiten einlegen müssen. Deshalb ist eine Neuregelung dahingehend getroffen worden, daß auch diese Arbeiter Lebensmittelzulagen erhalten, die ihnen die Teilnahme an der Werksverpflegung und die Einnahme eines weiteren Vesperbrotes ermöglichen sollen. Die neu eingeführten Lebensmittelzulagen sollen alle Arbeiter, die nicht Schwer⸗ oder Schwerstarbeiter sind, erhalten, wenn sie regelmäßig eine Arbeits⸗ schicht von 10 Stunden verfahren und in dieser Arbeitsschicht eine reine Arbeitszeit von 9 ¼ Stunden — bei Frauen und Jugendlichen 9 Stunden — haben. Durch die Verkürzung der Arbeitsschicht am Samstag wird die Voraussetzung für die Ge⸗ währung der Zulagen nicht aufgehoben. Kurzpausen, die als Arbeitszeit gelten, wie sie z. B. bei Fließ⸗ und Bandarbeit oder anderen mit besonderer Beanspruchung verbundenen Arbeitsver⸗ fahren zusätzlich vorgesehen sind, sind ug hier als Arbeitszeit zu rechnen. Die Zulagen erhalten weiterhin Arbeiter, die wegen weiter Entfernung von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte mindestens 11 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind. Die Dauer der Arbeitszeit ist bei dieser Regelung ohne Bedeutung. Für die Berechnung der Entfernung von der Arbeitsstätte wird die Zeit maßgebend sein, die bei der Benutzung der zur Verfügung stehenden regelmäßigen Verkehrsmittel benötigt wird, wobei das Zurücklegen des Arbeitsweges mit dem Fahrrad im allgemeinen der Benutzung eines regelmäßigen Verkehrsmittels gleichzustellen ist. Sodann erhalten Zulagen noch die in der Nachtschicht be⸗ schäftigten Arbeiter. Als Nachtschicht gelten alle Arbeitsschichten, von denen mindestens vier Stunden in die Zeit von 20 bis 6 Uhr fallen, so daß z. B. eine Spätschicht, die regelmäßig um 24 Uhr endet, als Nachtschicht anzusehen ist. Die Lebensmittelzulagen erhalten die in regelmäßigen Wechselschichten beschäftigten Arbeiter auch für die Zeit, in der sie Tagschicht leisten. Arbeiter, die be⸗ reits als Schwer⸗ oder Schwerstarbeiter anerkannt sind, können keine weiteren Zulagen als Lang⸗ oder Nachtarbeiter erhalten. Die Anträge auf Gewährung der Zulagen für Lang⸗ und Nacht⸗ arbeiter sind von den Betrieben über das Gewerbeaufsichtsamt (bei bergbaulichen Betrieben über die Bergbehörde) an das Er⸗ nährungsamt des Betriebssitzes zu richten. Eine namentliche Auf⸗ zählung der Arbeiter ist nicht erforderlich. Die neue Regelung tritt am 20. November 1939 in Kraft.
Das Erdölgebiet im Bogen von Neu⸗Sandez bis zum San. — Bereits 90 % der Friedens⸗ produktion erreicht.
Krakau, 17. November. Wie die „Warschauer Zeitung“ mel⸗ det, nahm der Generalgouverneur für die besetzten bomeischen Ge⸗ biete, Reichsminister Dr. Frank, am Mittwoch eine Besichtigung des Erdölgebietes im Bogen von Neu⸗Sandez bis zum San vor, wobei er sich einen ausführlichen Ueberblick über die bisherige Erdölgewinnung geben ließ. Aus dem Gebiet wurden vor dem
Krieg jährlich 150 000 t Erdöl gefördert, eine Menge, die etwa 25 % der gesamten Shadt s8.eg des Reiches darstellt. Die um etwa 30 % höher als bei
Auswertungsmöglichkeit liegt jedoch dem deutschen Erdöl und ergibt ein Drittel Benzin, ein Drittel Dieselöle und ein Drittel technische Oele. Schon nach knapp sechs Wochen deutscher Bewirtschaftung sind trotz der we jetzt wieder 90 %, der Friedensproduktion erreicht worden. 88 ro⸗ duktion wird in kurzer Zeit bedeutend gesteigert werden können, da die wihahene polnischen Anlagen als äußerst primitiv zu bezeichnen sind und ein bedeutender Teil des Erdölgebietes über⸗ haupt noch nicht erschlossen ist. Es ist damit zu rechnen, daß mit deutscher Tatkraft die gegenwärtig vorhandenen 500 Bohrlöcher in heicen Monaten das Doppelte erreicht haben werden. Für die deutsche Wehrwirtschaft ist diese Tatsache von besonderer Bedeutung und bringt eine weitere Stärkung auf diesem Gebiete der dentschen
88.
größere es. dieser Mü te, die auf der einen Seite dis von einem Eichenkranz umgebene Wertbezeichnung und auf der anderen Seite den Reichsadler trägt. Ihre Gültigkeit behalte die in weitaus
des Generalfeld Ils v indenb d a⸗
k⸗- Hindenburg und auf der Kunst und Wiffenschaft. Aus den Staatlichen Museen.
rtseite
An Stelle der durch Schließung der Museen ausfallenden
Führungen finden jetzt Lichtbildervorträge statt.
In der Zeit vom 18. bis 26. November werden folgende Licht⸗
bildervorträge gehalten:
Islam, NM.
19. Nov., So. 12 Uhr: Dir. Andrae: Tracht als Wesens⸗ — 8
8 ausdruck I, Sch. 22. Nov., Mi. 12 Uhr: Dir. Demmler: Der Meister von Naumburg, Sch. 25. Nov., Sa. 11 Uhr: Prof. Gelpke: Die deutschen Turfan⸗ expeditionen, Sch.
25. Nov., Sa. 12 Uhr: Dr. Hentzen: Die deutsche Tafelmalerei —
vor Dürer im Deutschen Museum, Sch
26. Nov., So. 11 Uhr: Dr. Deubner: Biüdnisse geschichtlicher 1
Männer der römisch⸗republikanischen Zeit, N
26. Nov., So. 11 Uhr: Prof. Bange: Meisterwerke italienischer
Kunst im Rahmen ihrer Zeit: Die Büste der Marietta Strozzi von Desiderio da Settignano, Sch. 26. Nov., So. 12 Uhr: Dir. Andrae: Tracht als Wesens⸗ ausdruck II, Sch. 1 Sch = im Schinkel⸗Museum der Nationalgalerie, Schinkel⸗
platz 6, Erdgeschoß. NM = im Neuen Museum, Bodestr. 4, Erd⸗
geschoß (Eingang Bodestraße).
aftsteil.
Berliner Börse am 18. Nopember.
Die Wochenschlußbörse wies ausgesprochen feste Haltung auf. 8 Das Geschäft war unter Berücksichtigung des Wochenschlusses als Besonders nach Festa
verhältnismäßig lebhaft zu verzeichnen. b setzung der ersten Kurse zeigte sich noch Kaufinteresse, so daß die Aufwärtsbewegung anhielt. —
Von Montanen standen Vereinigte Stahlwerke, die um 1 5ͤ P auf 100 anstiegen, im Vordergrunde. Mannesmann hatten gleich⸗ falls lebhafteres Geschäft und wurden um 1 ⅝ % heraufgesetzt. Buders und Klöckner stiegen um je ¼, Harpener, Hoesch und
Mansfelder Bergbau um je ¼ %. Braunkohlenwerte, Kabel⸗
und Drahtaktien stiegen bis um ½ %, Bau⸗ und Textilwerte Am Kaliaktienmarkt hatten Salzaz
lagen ruhig, aber behauptet.
detfurth mit + 1 ¼ % die größte Steigerung. Von chemischen
Papieren kamen Rütgers 1 und Schering 1 ½ % höher an. Farben stiegen bei einem Umsatz von 90 000 Rℳ um ℳ % auf 159 6.,
Am Markt der Elektro⸗ und Versorgungswerte stellten sich
Siemens und EW⸗Schlesien je ℳ, Wasser Gelsenkirchen 11 und Accumulatoren 2 % höher. Die übrigen Werte befestigten sich
mit Ausnahme von RWE (— ) um % bis % . Von Gummi⸗ Autowerten Die Anteile von Maschinen⸗ baufabriken lagen weiter fest, so stiegen Rheinmetall⸗Borsig um
und Linoleumaktien kamen Conti⸗Gummi, von Daimler um je ¾ % höher an.
X und Schubert & Salzer um 2 ¾¼ %. Zu erwähnen sind noch
Deutscher Eisenhandel und Dortmunder Union mit je + 1 ¾ „5
sowie im gexregelten Freiverkehr Scheidemandel mit † 2 ℳ. Im Verlaufe ergaben sich für Aktien weitere Besserungen von bis zu %. In einzelnen Werten war das Geschäft sogar merklich lebhafter, so daß verschiedentlich auch stärkere Herauf⸗ setzungen erfolgten. So wurden Orenstein späterhin um 2%,
Deutsche Eisenhandel um 2, Junghans um 1 % und Schering um 1 ¼ % höher notiert. Farben stellten sich hernach auf 160 ⁄½.. Gegen Ende des Verkehrs blieb die Stimmung freundlich. b
Die höchsten Tageskurse konnten meist bis zum Schluß behauptet werden. Vielfach brachte das Ende des Börsentages sogar noch kleine Erhöhungen. Farben schlossen mit 160 ¼, Vereinigte Stahl gingen dagegen auf 99 % zurück.
Am Kassamarkt waren von Banken Deutsch⸗Asiaten um 10 Rℳ befestigt, Vereinsbank Hamburg um 1 % rückläufig. Bei den Hyp. Banken überwogen Besserungen. Rheinwestboden stiegen um 1 ½¼ %. Am Markt der Kolonialwerte stellten sich Neu⸗ Guinea gegen letzten Kurs um 3 % höher. Schantung büßten 1 ¼ % ein. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien ergaben sich, soweit Veränderungen eintraten, Gewinne von 2 — 3 .
Steuergutscheine I gaben 2 ½ —5 Pfg. her. Es stellten sich Dezember auf 99,67 ⁄3¾ bis 70, Januar auf 99,15, Februar auf 98,85, März auf 98,62 ½ — 65 und April sowie Mai auf 98,55. Von Steuergutscheinen II waren Juni und Juli unverändert. Die übrigen Abschnitte konnten sich um je ‧1½ bessern.
Im variablen Rentenverkehr wurden Reichsaltbesitz zunächst von 136 % auf 136 % heraufgesetzt, bröckelten später jedoch auf 136 % ab. Gegen Ende des Verkehrs trat dann eine Erholung auf 136 ½ ein. Die Gemeindeumschuldung gewann 5 Pfg. und stellte sich auf 93 ½. Die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge wurden mit 125 % nach 125 ¼ am Vortage angeschrieben.
Am Kassarentenmarkt war die Lage für Hyp.⸗Pfandbriefe Kommunalobligationen, Liqu.⸗Pfandbriefe und Stadtanleihen gegenüber dem Vortage nur wenig verändert. Provinzanleihen konnten sich behaupten. Interesse bestand im stärkeren Umfange für Altbesitzemissionen, die bis um % höher ankamen. Staats⸗ und Länderanleihen sowie Reichsanleihen wichen nur vereinzelt etwas vom letzten Stande ab. Industrieobligationen verkehrten bei allerdings eher freundlichem Unterton in nicht ganz einheit⸗ licher Haltung. Während Basalt⸗Gold 1 % gewannen, ermäßigten sich Farbenbonds um *% N. 1 11“
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 % belassen.
Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsätze mit X
ö 88*9„
rößerer Anzahl in Umlauf befindlichen etwas kleineren 2⸗Rℳ⸗Stücke, die auf der einen Seite das Kopfbildnis
18. Nov., Sa. 12 Uhr: Dr. Erdmann: Das Figurenverbot im k
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 18. November 1939. S.
Berliner Börse vom 17. November.
Wie an den Vortagen war die Haltung der Aktienmärkte auch am Freitag fest, wobei bemerkenswert ist, daß die Umsätze nicht unerheblich größeres Ausmaß annahmen. Das Kaufinteresse er⸗ streckte sich auf alle Marktgebiete, wobei die in letzter Zeit be⸗ vorzugten Werte, wie u. a. Montane und Zellstoffaktien, weiterhin im Vordergrunde standen. Den Kursbesserungen, die in vielen Fällen 1 ½¼ bis 2 ½ % erreichten, standen nur unbedeutende Ab⸗ schläge gegenüber. 1
Nnn ontanmarkt hatten Verein. Stahlwerke lebhaftes Ge⸗ schäft und setzten die in den letzten Tagen zu beobachtende Auf⸗ wärtsbewegung fort. Bei einem Umsatz von 90 000 Rℳ lautete
die Eröffnungsnotiz *% % höher, alsbald kam es zu einem weiteren
Gewinn von ½ % auf 98 ¹¼. Buderus und Harpener stiegen um je 1 ¼ und Mansfelder Bergbau um 1 ¾¼ %. Hoesch gewannen *% und Mannesmann % %. Die Umsätze gingen auf diesem Markt allgemein über das seit Monaten zu beobachtende Ausmaß hinaus. Bei den Braunkohlenwerten fielen Leopoldsgrube durch eine Steigerung um 1 ½ % auf, während von Linoleumaktien Deutsche Linoleum mit +† 2 ¼ % die Führung hatten. Am Markt der chemischen Papiere lagen Farben bei 60 000 Eℳ Umsatz mit 159 % um ⅛ % gebessert. v. Heyden zogen um 2 % an. Gold⸗ schmidt lagen ¼ % höher, während Schering % verloren. Am Markt der Elektro⸗ und Versorgungspapiere hatten Wasser Gelsen⸗ kirchen mit einer Erholung um 1 ℳ¼ % die größte Veränderung aufznweisen. Rheag und Lichtkraft stiegen um je „½ und Schuckert um 4¼ *%. Fest lagen sferner die Anteile von Maschinen⸗ baufabriken, so besonders Deutsche Waffen und Orenstein mit je + 1 ½ und Schubert & Salzer mit je +† 2 %. Hervorzuheben sind noch von Autoaktien BMW. und von Metallwerten Deutscher Eisenhandel mit je +† 1 ¼ %, ferner Metallgesellschaft, die 1, und Aschaffenburger Zellstoff, die 2 % höher ankamen. Feldmühle stellten sich allerdings à % niedriger, hingegen lagen Westdtsch. Kaufhof im gleichen Ausmaße fester. Im geregelten Freiverkehr fielen Scheidemandel mit einem Gewinn von 4 % “ Im Verlaufe hielt die Aufwärtsbewegung für Aktien im großen und ganzen an. Stärkere Gewinne hatten späterhin noch Junghans (+ 1 ⅛), Rheinebraun (+† 14¼), Schubert & Salzer
Stark rückgängiger englischer Außenhandel
im Oktober.
Loondon, 17. November. Englands Ausfuhr betrug im Ok⸗ tober ds. Js. 24,62 Mill. £ gegenüber 42,56 Mill. £ im gleichen Monat des Vorjahres. Die Einfuhr belief sich im Berichtsmonat
auf 61,84 Mill. £ gegen 79,09 Mill. £ im Oktober 1938.
. Der britische Wollhandel vor dem
Zusammenbruch. Den Haag, 17. November. Das Blatt der englischen Arbeiter⸗
1 artei „Daily Herald“ berichtet, daß der englische Wollhandel, der
filn das britische Wirtschaftsleben von erheblicher Bedeutung ist, kurz vor dem Zusammenbruch steht. Die großen britischen Woll⸗ ““ die in jedem Jahr einen Umsatz von durch⸗ schnittlich 10 Mill. Pfund Sterling erzielt haben, haben die Er⸗ klärung abgegeben, daß das von der britischen Regierung ein⸗ geführte Kontrollsystem den ganzen englischen Wollhandel zu ver⸗ nichten drohe. Das Kontrollsystem sei geschaffen worden, ohne daß von Regierungsseite eine Fühlungnahme mit dem Woll⸗ handel erfolgt sei und ohne daß die von diesen Maßnahmen am schwersten betroffenen Kreise gefragt worden wären. Der Woll⸗ handel hebt hervor, daß das Kontrollsystem der britischen Regie⸗ rung den im Laufe von 100 Jahren mühsam geschaffenen Auf⸗ bau des Wpllhandels mit einem Schlage beseitigt habe. Die britische Regierung hat sich kürzlich entschlossen, das Zentrum des englischen Wollhandels von London nach Yorkshire zu verlegen. Daraufhin haben die führenden Wollhandelsfirmen dem Muni⸗
tionsministerium eine Denkschrift unterbreitet, in der betont
wird, daß das Kontrollsystem in einer wirtschaftlich wirksamen Weise unmöglich durchgeführt werden könne, wenn man — wie es die britische Regierung getan hat — den Wollhandel völlig ausschließt. Diese Denkschrift ist bis jetzt ohne Antwort geblieben. dunmehr ist der britischen Regierung vom Wollhandel der Vor⸗ schlag unterbreitet worden, den gesamten Wolleinkauf auch weiterhin in der Hand der Regierung zu belassen, die Verteilung der gekauften Bestände jedoch durch die normalen Kanäle des zu leiten. Auch dieser Vorschlag blieb bis jetzt un⸗ eantwortet.
Frankreich fordert dringend wirtschaftliche Hilfe Englands. — Die Folgen des leichtsinnig be⸗ gonnenen Krieges.
Brüssel, 17. Novenrber Der Lombardstreet⸗Korrespondent der
„Financial News“ gibt in einer Auslassung zum Besuch des französischen Finanzministers Reynaud in London interessante Aufklärungen über die Veranlassung zu diesem Besuch. Danach dürfte es sich um einen von der Not diktierten Schritt handeln, da Frankreichs Wirtschaft noch mehr als die englische unter den immer schwerwiegenderen Folgen des leichtsinnig herauf⸗ beschworenen Krieges zu leiden hat.
Reynauds Pläne enthielten nichts mehr und nichts weniger als eine Wirtschaftsföderation zwischen England und Frankreich. Die wirtschaftlichen Hilfsquellen beider Länder müßten zusammen⸗ gelegt werden. Die bishevige englisch⸗französische Zusammen⸗ arbeit finanzieller Art reiche nicht mehr aus. Der französische Hilferuf an den am Kriege schuldigen Verbündeten scheint jedoch in London keineswegs den von einem befreundeten Bundesgenossen eigentlich zu erwartenden günstigen Widerhall gefunden zu haben. Die Franzosen sind zwar, gut genug, ihr Blut für die englische Herrenkaste einzusetzen, wenn sie jedoch für ihren darnieder⸗ liegenden Handel, insbesondere für ihre in größter Not befindliche Luxusindustrie, um die Schaffung von Ausfuhrmöglichkeiten auf den britischen Märkten bitten, so sind sie nicht mehr die „edlen Verbündeten“, sondern lästige und unangenehme arme Verwandte, die man antichambrieren läßt.
Der niederländische Außenhandel im Oktober.
Amsterdam, 17. November. Nach den Bekanntgaben des niederländischen statistischen Amtes lag die Einfuhr nach den Niederlanden im Oktober 1939 wertmäßig mit 124 Mill. hfl. unter der des gleichen Vorjahrsmonats mit 127 Mill. hfl. Gegenüber dem September, der mit einem Einfuhrwert von 106 Mill. hfl. eine starke Beeinträchtigung durch die Rückwirkungen der eng⸗ lischen Blockade aufzuweisen hatte, ist somit allerdings eine Er⸗ öhung eingetreten, die aber auf einer Steigerung der Preise eeruht, da der Einfuhrwert im eerhältnis wesentlich stärker zu⸗ enommen hat als die Einfuhrmenge. Mengenmäßig betrug die infuhr nämlich im Oktober 2,07 Mill. t gegen 1,94 Mill. t im vorhergehenden Monat (Oktober 1938: 2,13 Mill. t). Im Gegen⸗ satz zur 85. der Einfuhr ist die Ausfuhr ihrem Werte nach im Oktober noch weiter gesunken; sie beträgt nur 52 Mill. hfl. gegenüber noch 66 Mill. vft⸗ im Vormonat, nachdem sie im gleichen Monat des Jahres 1938 den Wert von 98 Mill. hfl. ausgemacht hatte. Die Ausfuhr hat sich preismäßig verschlechtert, da trotz der erneuten Wertminderung gegenüber September der Versand mengenmäßig sogar noch zugenommen hat, und zwar “ 8 8
ordnet, daß die Devis
(+ 1 ¼) sowie Mansfeld und BMW. (je +† 1 %) zu ver seichnen. Andererseits gaben Berger 1 und Siemens sowie W dhof je ½¼ % her.
Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung gut behauptet. Die Verlaufsnotierungen blieben bis zum Schluß gehalten, zum Teil lagen die letzten Kurse sogar noch etwas darüber.
Am Kassamarkt waren von Banken Deutsch⸗Asiaten um 15 Rℳ und Vereinsbk. Hamburg um 1 % gebessert, Ueberseebank um ½⅛ % abgeschwächt. Hypothekenbanken kamen überwiegend höher an. Kolonialwerte zogen bis um ½ * an. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien traten mehrfach Er⸗ höhungen von gs zu 3 % ein. Chillingworth gewannen bei Repartierung 4 ¼ %. Wollgarne Tittel & Krüger büßten 2 % ein.
Steuergutscheine I ließen nur geringfügige Schwankungen er⸗ kennen. Zumeist handelte es sich dabei um Kurssteigerungen. Man nannte Dezember mit 99,70 —75, Januar mit 99,17 .%, Februar mit 98,87 ½ — 90, März mit 98,67 „½ — 70, April mit 98,60 und Mai mit 98,60. Steuergutscheine II waren unverändert.
Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 136 ¹¼ gegen 136 ¼. Die Gemeindeumschuldung wurde um 5 Pfg. auf 93,45 heraufgesetzt. Reichsbahnvorzüge notierten 125 ¾ (Vortag: 124 ).
Am Kassarentenmarkte fanden Hyp.⸗Pfandbriefe vielfach weiter Beachtung, ohne daß jedoch der Nachfrage immer voll genügt werden konnte. Bemerkenswert war, daß die 4 Pigen Pfandbriefe der Danziger Hypothekenbank zum ersten Male wieder notiert wurden. Der Kurs lautete dabei 92 ¾¼. Liq.⸗Pfandbriefe gaben verschiedentlich etwas nach. Von den sehr ruhig liegenden Stadtanleihen gaben 26er und 28er Dresden Gold 24 „. her. 2Zer Elberfeld stiegen dagegen um ½ %. Auf den übrigen Markt⸗ gebieten war bei behauptetem Grundton kaum eine Veränderung der Lage zu beobachten. Industrieobligationen verkehrten in unregelmäßiger Haltung. Farbenbonds stiegen um ½ %.
.“ Privatdiskontsatz war mit 2 % % in der Mitte unver⸗ ändert. 1 1“ Am Geldmarkt lauteten die Blanko⸗Tagesgeldsätze weiterhin
2 — 2 1¼ o.
Wirtschaft des Aruslandes.
auf 0,75 Mill. t gegen 0,69 Mill. t (Oktober 1938: 1,37 Mill. t). Im Berichtsmonat wurde also die niederländische Einfuhr nur zu 41,9 % durch die eigenen Ausfuhrerlöse gedeckt (September 62,6 %, Oktober v. Is. 77,1 %). v“ 8
Weitere Zunahme der Devisenschuld der Dänischen Nationalbank. 8
Kopenhagen, 17. November. Das Defizit auf dem Devisen⸗ konto der Dänischen Nationalbank hat auch in der zweiten No⸗ vemberwoche zugenommen. Die Guthaben in fremden Devisen
sind von 8,2 Mill. Kr. am 8. November auf 7,6 Mill. Kr. bis zum 15. November zurückgegangen, und die Valutaschulden stiegen
in der gleichen Zeit von 31,8 auf 36,3 Mill. Kr. Der 85 Status hat sich also um 5,2 Mill. Kr. verschlechtert, die Netto⸗ devisenschuld erhöhte sich von 23,5 auf 28,7 Mill. Kr. In Wirt⸗ schaftskreisen wird die Entwicklung trotz der wiederholten Erklärun⸗ gen der Bank, daß ein wesentlicher Teil der Schulden auf Clearing⸗ schulden entfalle, als etwas beunruhigend angesehen, da der Devisenabgang ständig groß sei, obwohl die Wirkungen des Ueber⸗ gangs von der Kreditierung zur Barzahlung, der mit dem Kriegs⸗ ausbruch eintrat, durch entsprechende Maßnahmen gedrosselt wurde und also jetzt nicht mehr zu besonders erhöhter Nachfrage nach fremden Valuten führen könne, was wiederum die Vermutung nahelege, daß der Devisenverbrauch in den ersten Kriegsmonaten größer war, als die Bankbilanz tatsächlich auswies. Jedenfalls ist angesichts der gegenwärtigen Lage nur ein Disponieren von Tag zu Tag möglich. Je nach dem ö werden von der Nationalbank Devisen freigestellt. — Der anknotenumlauf ging in der letzten Woche um 18 Mill. Kr. auf 425,5 Mill. Kr. zurück.
Devisenbewirtschaftung. Zahlungsverkehr mit Ostoberschlesien.
Durch RE 122/39 vom 13. Oktober 1939 sind sämtliche im
Reichsgebiet geltenden devisenrechtlichen Beschränkungen und Ver⸗ bote im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiete von Ostoberschlesien aufgehoben worden. Hierdurch sind die bei den Devisenbanken im Reichsgebiet zugunsten von Personen im Gebiete von Ostoberschlesien geführten Sperrkonten freigegeben worden. Gemäß § 12 der Devisenordnung für Ostoberschlesten vom 7. Oktober 1959 in Verbindung mit der Anordnung der De⸗ visenstelle Troppau und der Bekanntmachung der Reichsbankstelle Beuthen, O.⸗S., vom 19. Oktober 1939 müssen aber Personen, die in Ostoberschlesten ihren Sitz, Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, ihre Guthaben bei Kreditinstituten im Reichsgebiet der zu⸗ ständigen ostoberschlesischen Reichsbankanstalt anbieten, es sei denn, daß es sich um Reichsmark⸗ oder Zlotyguthaben handelt, die nach dem 31. August 1939 entstanden sind. Ueber die hiernach an⸗ dierungspflichtigen Guthaben dürfen in E“ ansässige Personen nur mit Genehmigung der Senissgee roppau ver⸗ fügen. Ebenso 285 in Ostoberschlesien ansässige Personen ihre im Gebiet des Deutschen Reichs ausgestellten Wertpapiere anzu⸗ bieten, es sei denn, daß sie die Werte nach dem 31. August 1939 erworben haben.
Infolge der durch RE 122/39 verfügten Freistellung sind nach.
visenbansn auf Grund der im Reichsgebiet geltenden Bestim⸗ mungen Hefugt, Aufträge von Personen in Ostoberschlesien über die für sie im Reichsgebiet geführten Guthaben und Wertpapier⸗ depots auszuführen. Es muß jedoch verhindert werden daß die in Ostoberschlesien Fssges Personen durch derartige Verfügungen etwa gegen die für sie geltenden ostoberschlesischen Bestimmungen verstoßen. Das Reichswirtschaftsministerium hat deshalb ange⸗ senbanken im Reichsgebiet Aufträge von Per⸗ onen in Ostoberschlesien, die eine Verfügung über in Ostober⸗ chlesien anbietungspflichtige Guthaben und Wertpapierdepots enthalten, nur ausführen, wenn der Auftraggeber einen Frei⸗ stellungsbescheid der für ihn zuständigen soberschkesischen Reichs⸗ bankanstalt oder eine Genehmigung der Devisenstelle Troppau vorlegt. Soweit derartige Aufträge bereits Peegeführn sind, ver⸗ bleibt es dabei. Die Erwirkung einer nachträglichen Freigabe derartiger Guthaben und Depots durch die Devisenbanken im Reichsgebiet bei den für sie zuständigen Reichsbankanstalten ist nicht erforderlich. “
nüerge der Wirtschaftsgruppe Privates die De⸗
.“
Anbietung von Fälligkeiten deutscher
Auslandsbonds.
Unter Bezugnahme auf Rundschreiben Nr. 85/1939. Fiffer 4 teilt die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe mit, daß das Reichsbankdirektorium durch Rundverfügung vom 8. November 1939 — II a 27 702 — auch die im 1. Halbjahr 1939 fällig ge⸗ wordenen Zinsscheine von in Holland ausgegebenen Zertifikaten für deutsche auf Dollar lautende Auslandsanleihen für an⸗ bietungspflichtig erklärt hat. Die in Betracht kommenden Werte sind im Rundschreiben Nr. 85/1939 Ziffer 4 einzeln aufgeführt.
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der Kommifsion des Verliner Metallbörsenv
99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder einnickel, 98 — 99 % Antimon⸗Regulus 5„ Feinsilber.
Notierungen
vom 18. November 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
Drahtbarren
R.Aℳ
““
orstandes 8
für 100 kg
fein
In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
Aegypten(Alexandrien
und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos
Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London). . Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykiavik). Italien (Rom und Marlland) ..... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno’/ Kau⸗ ieg) .. Se. (Luxem⸗ “ Neuseeland (Welling⸗ h6“ Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 ägvpt. Pfd. 100 Afghani
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen lengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
18. November
Geld
1873 0,578
40,88 0,130
3,047 48,05
62,44 5,045 2,353
132,22
14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 48,75 11,94 10,22 56,59
9,091 59,29
55,90 8,591
25,61 1.,978
0,919 2,491
Brier
0,921
2,495
17. November Geld Brief.
1873 18,7
0,582
40,92 0,132
62,56 5,055
2,357 132,43 14,30 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,02 10,23 56,71
9,109 59,41
56,06 8,609
25,67
1,982 0,921 2,495
0,919
2,491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse
England, Aegypten, Südafrik. Uni
Frankreich
Australien, Neufeeland .
Britisch⸗Indien.. Kanada .
„ „* „ 6 69 5 595 . 2
on .
Geld 9,74 5,514
7792 73,03
2,178
Brief 9,76
Auusländische Geldsorten und Bauknoten.
——
Sovereigns 8 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptische .. Amerikanische:
1000 — 5 Dollar.
2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Australische... Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische .. Bulgarische.. Dänische.. Englische: große..
1 £ u. darunter Estnische..
innischee..
ranzösische olländische.. talienische: große
100 Lire u. darunt. Fugossemische 8 *
Kanadishe Lettländischea.. Litauische: große...
100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lei unter 500 Lei.. Schwedische.. Schweizer: große..
100 Frs. u. darunt. Spanis “ Südafr. Union.. Türkische.. Ungarische .
89
[1 ͤägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.
100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
100 Kronen
Geid
20,38
16,16 4,185 9,08
2,71 2,71 0,548 6,79 40,84 0,09 68,86
47,95 938 9,38
4,99 5,24 132,09
1307 5,63 2,09
41,70 10,21 56,49
59,18 55,85 55,85
8,98 1,84
18. November
Briet
20,46
16,22 4,205 9,12
2,73 2,73 0,568 6,81 41,00 0,11 69,14
48,15 9,42 9,42
5,01 5,26 132,61
1313 5,67 2,11
41,86 10,25 56,71
59,42 56,07 56,07
9,02 1,86
17. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 9.08 9,12
2,74 2,78 2,74 2,76 0,5148 0,568 6,79 6,81 40,80 40,96 0,09 0,11 68,85 69,14 47,95 48,15 9,38 9,42 9,38 9,42
499 5,24 132,09
13,07 5,63 2,09
41,70 1020 56,49
59,18 55,89 55,89
998 1,84