1“ 111.““ 111““ 8 8*
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 273 vom 21. November 1939. S. 2 Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 273 vom 21. November 1
ste von auswärtigen Devisen⸗ vnd
c-Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 20. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin
„—, Zürich 655,75, Oslo 664,25, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,23 ½. Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00 nom., Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 20. November. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 201,80, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,82, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,45, Prag 11,86,
Sofia 413,00, Zürich 85,25, Slowakei 9,65. 8 London, 21. November. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 — 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 88,30 B., Amsterdam 7,52 — 7,58, Brüssel 24,20 — 24,45, Italien (Freiv.) 77,50, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,12 B., Stockholm 16,70 — 16,90, Oslo 17,50 — 17,70, Buenos Aires Import 17,00 — 17,50, Rio de Faneiro (inoffiz.) 3,15 B. —
Paris 20. November. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 1765 , New York 43,80,. Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 717,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen Holland 2329,00, Oslo 896,50, Stockholm 1044,00 Prag —,— Warschau —,—, Belgrad —,—.
Paris, 20. November. (D. N. B.) [11,0 5 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 694,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—.
Amsterdam, 20. November. (D. N. B.) [(Amtlich.] Berlin 75,60, London 7,36 ½, New York 188 ⅜, Paris 417,50, Brüssel 30,96, Schweiz 42,27, Italien —X,—, Madrid —,—, Oslo 42,85, Kopenhagen 36,42 ½, Stockholm 44,92 ½4, Prag —,—.
Zürich, 21. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,95, London 17,56, New York 445 ⅞, Brüssel 73,30, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,50, Berlin 178,50, Stockholm 106 ⅛⁄, Oslo 101,25, Kopenhagen 86,00, Sofia 550 00, Budapest 80 00, Belgrad 10,00, Athen 340,00 B., Konstantinopel 350,00, “ 340,00, Helsingfors 880,00, Buenos Aires 104,00, Japan
5,00.
Kopenhagen, 20. November. (D. N. B.) London 20,18, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,60, Antwerpen 85,20, Zürich 116,60, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,55,
/ 7
Oslo 117,90, Helsingfors Warschau —,—.
Stockholm, 20. November. (D. N. B.) London 16,50, Berlin 169,00, Paris 9,45, Brüssel 69,75, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00.
Oslo, 20. November. (D. N. B.) London 17,25, Berlin 179,00, Paris 10,15, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingfors 9,20, Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau 84,00.
Moskau, 12. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,48, 100 Reichsmark 212,59.
10,60, Prag —,—, Madrid —,—,
London, 20. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber fein prompt 25 ⅜, Silber auf Lieferung Barren 239⁄16, Silber auf Lieferung fein 257⁄16, Gold 168/—
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 20. November. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 136,80, Aschaffenburger Buntpapier 58,50, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 137,50, Deutsche Gold u. Silber 213,00, Deutsche Linoleum 128,00, Eßlinger Maschinen 109,00, Felten u. Guill. 140,75, Ph. Holzmann 146,00, Gebr. Junghans 94 , Lahmeyer 114,75, Laurahütte 25,50, Mainkraftwerke —,—, G6 149,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
,75.
Hamburg, 20. November. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 104 ⅛, Vereinsbank 113,00, Hamburger Hochbahn 97,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 44,75, Hamburg⸗Südamerika 100,00, Nordd. Lloyd 49,25, Alsen Zement 205,00, Dynamit Nobel 82,75, Guano 95,50, Harburger Gummi 173,00, Holsten⸗ Brauerei 130,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.
Wien, 20. November. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,75, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,50, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,65, 6 % Wien 1934 99,90, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 240,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzes⸗ felder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit —,— †, Hanf⸗Jute⸗Textil 83,75, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 79,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— †,
Schrauben⸗Schmiedew. 128,50, Siemens⸗ Schuckert —,—
Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische
Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 29,50, Steyr⸗Daimler⸗
Puch 115,00, Steyrermühl Papier 46,25, Veitscher Magnesit
—,—, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel 125,00 8 † = Variable Kurse.
Amsterdam, 20. November. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 80 ⅞, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 815716 M., 4 % England Funding Loan 1960 — 1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 33 ⅜ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 134 1 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 9815⁄19 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 260,25 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 30¹3⁄13, Shell Union (3) 10 %⁄233, Holland Amerika Lijn 97,50, Nederl. Scheepvaart Unie 111,00, Rotter⸗ damsche Lloyd 99,25, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 196,00, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 8 ⅞, 6 % Preußen 1927 (nat.) 9,50, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 9,50, 7% Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12,00, 7 % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,.—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) 10 §, 5 ½ % A. R. de B. E. D. (Acisries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 169⁄1, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 16,75, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie Q (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 95,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 23,09, Holl. Kunstzijde Unie 32,50, Internat. Viscose Comp. 14,00, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 213,00, Montecatini —,—.
7
7 7
(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten im Monat Oktober 1939.
Bullen
Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in Reichsmark.
Lämmer, Hammel und Schafe
Schweine
8 2
e, aus⸗ Vzchsten Schlachtwerts chige ere vollfleischige höchsten Schlachtwert
höchsten Schlachtwerts sonstige vollfleischige
vollfleischi gemästete jüngere vollfleis oder ausgemästete sonstige vollfleischige oder ausgemästete
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ge⸗ beste
ringere
gering
ge⸗
Mastlämmer
vollfleischie beste jüngere 1“
Masthammel vpon etwa
Saug⸗
nährte kälber
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vollfleischige, aus⸗ gemästete höchsten Schlachtwerts
Weide⸗ mast
100 bis 120 kg
120 bis
Stall⸗ 185 kg
mast
Weide⸗ mast
mittlere Mastlämmer und ältere Masthammel
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37,5 35,3 33,5 31,8
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33,3 36,5 34,9 38,5 37,3 33,5 36,9 41,4 34,9 42,5 —
31,4 33,6 34,2 33,3 33,5 35,0 35,4 33,5 35,5
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Reichsdurch⸗ schnitt*)... Dagegen: Septemberl939 Oktober 1938..
41,3 36,5 43,4 34,6 43,2
41,4
36,0 40,9
36,1
43,4 39,5 34,4
43,2 43,0 39,0 34,1
42,7
38,9
38,9 38,4
22,7
32,2 31,6
22,8
44,3 22,3
43,8
*) Der Reichsdurchschnitt ist aus den Preisen der mit* bezeichneten 15 Märkte gebildet.
¹) Fette Specksauen: Berlin 55,3; Breslau 53,0; Hamburg 55,3; Hannover 55,6; Magdeburg 55,6; Stettin 55,0. I ¹²) Druckfehlerberichtigung: In Nr. 245 vom 159. Oktober 1939 muß es heißen: 1. bei Halle a. d. öe leischige Ochsen (o) 37, 3. bei Regensburg — sonstige vollfleischige oder ausgemästete Kühe (b) 36,8; 4. beim Reichsdurchschnitt für September
Berlin, den 16. November
(statt 35,5); 2. bei Hamburg — fleischige Ochsen (o) 36,5 (statt 37,0h1 1938 — gering 20a ne Hah “
e 22,4. Statistisches Reichsamt.
Steuerordnungswidrigkeit
steuergesetzes ist P Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗
die falls sie im Inland betroffen werden,
b fen 9, zur Monat.
dische Vermögen — zur Sicherung der Lauerüche au
Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Gäschaͤsts⸗
11
2. Zwangsversteigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗
14. Bankausweise,
und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Umtersuchungs⸗ und Strafsachen.
[41255] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Dr. Benno Israel Schwoner, Generaldirektor, geboren am 2. April 1879 zu Kremfier, und seine Ehefrau Ida geborene Schimmerl, geboren am 1. Mai 1895, zuletzt wohnhaft in Wien 19, Vegagasse 15, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, schulben dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 19 752,90 Hℳ, die am 15. Mai 19238 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat. Der Zuschlag be⸗ trägt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1937 S. 1269; Reichsgesetzbl. I 1938 S. 389, 1 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden LFasben beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit ars ere chert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen enstehengen Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht verfäcncgh
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na
§ 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbechand der
Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗
abgabenordnung) erfüllt ist, wegen — — (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ jeder Beamte des und Sicherheitsdienstes, des
SSend h6 ne en16 sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen,
vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien 1, 20. Oktober 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
[41460] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Karl Israel Schick, Photograph, geboren am 6. April 1905 zu Prag, zuletzt wohnhaft in Wien III, Ziehrer⸗ eit in Neuilly, 41 rue de la
ferme, schuldet dem Reich eine Reichs⸗
luchtsteuer von 15 533,— Eℳ, die am 30. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Der Zuschlag beträgt minde⸗ zwei vom Hundert des Rück⸗
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ LS (Reichssteuerblatt 1937 .1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389, 1.1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ des Steuerpflichtigen Reichs⸗
fluchtsteuer 89% Zuschlägen, auf die
standes.
gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und juristischen Personen, die im In⸗
land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen
leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗
stungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen. 1
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis beifft Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ sahndungsblen e⸗ und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ troffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, .
Wien I, den 24. Oktober 1939.
Finanzamt Innere Stadt Ost.
[41459] Steuersteckbrief “ und Vermögensbeschlagnahme. Der Schwadron, Ernst, geboren am 1. Juli 1896, zuletzt wohuwheh in Wien, I., Franz⸗Josefs⸗Kai 3, zur Zeit in U. S. A., schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 12 419,35 Rℳ, die am 30. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389, 1 1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Stenerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Resche wvabeee huns bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ sen und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ ahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ S. wird, vorläufig öe
s ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗
gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vv 1 Wien I, den 24. Oktober 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
[41461]
Steuersteckbrief und Vermögens⸗
beschlagnahme.
Der Bankier Robert Urbach, ge⸗ boren am 2. Februar 1894 zu Wien, und seine Ehefrau Lola geborene Fin⸗ kelstein, geboren am 5. Februar 1899. zu Lemberg, zuletzt wohnhaft in Wien, VIII., Florianigasse 44, zur Zeit in England — nähere Anschrift unbe⸗ kannt —, schulden dem Reich eine Reichsfluchtstener von 3508 HRℳ, die am 30. April 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. fuͤr jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens 2 v. H. des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; R.⸗G.⸗Bl. L. 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ stvafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem Finanzamt An⸗ zeige über die den Steuerpflichtigen zu⸗ stehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1. des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vegüsdic oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien, I., 25. Oktober 1939.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.
3. Aufgebote.
[41529] Aufgebot. Der Justizinspektor Otto Fuchs in
Köln, Kreselder Wall 29, hat das Auf⸗ gebot der 5 %igen Gold⸗Schuldverschrei⸗ beng Emission I Lit. D. Nr. 002 207 = 1/5 g der Westdeutschen Boden⸗ kreditanstalt in Köln beantragt. Der Fühüben der Urkunde wird öö pätestens in dem auf den 6. Juni 1940, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Justizgebäude, Reichens⸗ ergerplatz, Zimmer 268, anberaumten 1 asoebotsleriin eine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung de Urkunde erfolgen wird. 8 Köln, den 14. November 1939.
Amtsgericht. Abteilung 4.
[41626]
Die Firma Bayer & Heinze in Chemnitz, Horst⸗Wessel⸗Str. 3 und 5, vertreten durch Allianz und Stuttgarter Verein Vers. A.⸗G. Valoren Abt. in Berlin W 8, Taubenstr. 1—2, hat das
Aufgebot folgender Urkunden be⸗ antragt: 0.ℳ 7000,— 4 ½ % (ehem. 8 %) Rheinische Hypothekenbank Mann⸗ heim Kommunal⸗Obligationen Reihe IV Buchstabe E Nr. 1023/24, 1048/50, 1068 und 1100 = 7/1000,— + 1. 4. 1938 ff. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, den 30. Mai 1940, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, II. Stock, Zimmer Nr. 213, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen; andernfalls werden die Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 14. November 1939. Amtsgericht. B.⸗G. 3.
[41615] Aufgebpt.
Der Rechtsanwalt Wilhelm Lotze in Sondershausen, Thür., als Konkursver⸗ walter über den Nachlaß des verstor⸗ benen Kaufmanns Karl Abel in Sondershausen hat das Aufgebot des Kuxscheins Nr. 4 über den Kux Num⸗ mer 1997 der in 2000 Kuxe eingeteilten Gewerkschaft Wolf in Calbe (Saale), als dessen Eigentümer Albert Karl Abel in Sondershausen im Gewerken⸗ buch engetesan ist, beantragt. Der Inhaber des Kuxscheins wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1940, vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 10, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und den Kuxschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Kuxscheins erfolgen wird.
Calbe (Saale), 14. November 1939.
Das Amtsgericht.
[41267] Aufgebot.
Der Telegraphenbauhandwerker Diet⸗ rich Hansing aus Großenheidorn Nr. 194 hat das Aufgebot zwecks Kraftloserklärung des angeblich ver⸗ lorengegangenen, auf seinen Namen ausgestellten, Sparbuches Nr. 12 959 der Nordsehler⸗Sparkasse, Kreisspar⸗ kasse des Kreises Stadthagen in Staot⸗ hagen (früher Hagenburger⸗Sparkasse) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Stadthagen.
[41471] Aufgebot.
Die Witwe Katharina Wilkens geb. Bartels in Wesermünde⸗Wulsdorf, Weserstraße 134, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Oberbeck in Weser⸗ münde⸗G., hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Wulsdorf Band IX Artikel 393 in Abteilung III unter Nr. 6 für den Bäckermeister Wil⸗ helm Friedrichs in Wesermünde⸗Wuls⸗ dorf eingetragene, mit 4 ½ % verzins⸗ liche Hypothek von 19 000 Rℳ bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Februar 1940, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Cö der Urkunde erfolgen wird.
Wesermünde⸗G., 14. Novbr. 1939.
Das Amtsgericht.
amtsbezirk Reutlingen, und dessen Ehe⸗ frau arianne Christine Elisabeth Glück geb. Röding, geb. am 19. Oktober 1914 in Wetter (Kohr), zuletzt wohnhaft in Bad Godesberg, Ludwigstr. 40, für tot 7 erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich bis zum 24. Januar 1940, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, I. Stockwerk, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklävung er⸗ folgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, bis zu dem bestimmten Zeit⸗ punkt dem Gericht Anzeige zu machen. — 455,. II. 3. 39. Berlin, den 9. November 1939. Das Amtsgericht Berlin.
[41463] Aufgebot. 3
Die ledige Elisabeth Sara Spanje Herford in Braunschweig hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Leon Spanjer⸗Herford, zuletzt wohnhaft in Braunschweig, geb. 4. März 1856, da⸗ selbst, für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 11. Januar 1940 beim Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen 5 11 1/39 zu melden, wid⸗ rigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über den Verschollenen 8n können, ergeht die Aufforderung, bis zum obigen Ter⸗ mine dem Gericht Anzeige zu machen.
Braunschweig, 9. November 1939.
Das Amtsgericht.
g
[41261]
2 VI 174/39. Am 25. August 1939 ist in Seedorf, Krs. Grünberg, Schles., ihrem letzten Wohnsitz, die am 19. 10. 1873 in Groß Marchwitz, Krs. Namslau, geborene verehelichte Ausgedinger Su⸗ sanna Simon geb. Borkowsky verw. gew. Kupsch verstorben. Ihr Witwer Ausgedinger Heinrich Simon zu See⸗ dorf hat die Erteilung eines Erbscheins als angeblicher gesetzlicher Alleinerbe beantragt. Alle, die ebenfalls Erbrecht nach der Verstorbenen zu haben glauben, werden aufgefordert, sich bis zum 31. Dezember 1939 bei dem negereac. neien Gericht zu melden. Der Nachlaß⸗ wert ist auf 1000 ℳ angegeben worden.
Grünberg, Schl., 9. November 1939.
Amtsgericht.
[41466] Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 31. Okto⸗ ber 1939 wurde für kraftlos erklärt: von dem Konnossement, ausgestellt in San Antonio (Chile) am 22. August 1939 über 9 Kisten Schweineborsten, P. Y. F. Chile Hamburgo 20 — 28, zur Beförderung mit D. „Rhakotis“ nach Hamburg an Order, das fehlende zweite Stück.
Hamburg, den 31. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[41407] Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 10. No⸗ vember 1939 wurde von dem Konosse⸗ ment, ausgestellt in Malacca am 6. August 1939 über 100 Ballen Think brown crepe rubber, Produce of british Malaya HHB Hamburg 1—100, zur Beförderung mit D. „Gera“ nach Ham⸗ burg an Order, das zweite Stück für kraftlos erklärt.
Hamburg, den 10. November 1939.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[41268] Aufgebot.
F 2/39. Die Ehefrau Maria Nikolay geb. Paulus aus Dörsdorf hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Dörsdorf Art. 36, Acker hinter der Geisenhell, 9,89 a groß, gemäß § 927 B. G.⸗B. verlangt. liie im Grundbuch einge⸗ tragene Eigentümerin Katharina Falk, ohne Stand, in Dörsdorf wird aufge⸗ fordert, spätestens am 1. Februar 1940, vormittags 9 ½% Uhr, ihre Rechte anzumelden, andernfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. Tholey, den 7. November 1939.
Das Amtsgericht.
[41465]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ erichts Göttingen vom 3. Okt. 1939 ist ür Recht erkannt: Der Kaufmann zulius Mey in St. Louis, Vereinigte taaten von Amerika, bzw. dessen EE jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, werden als Miteigentümer an den im Grundbuch von Göttingen Band 192 Blatt 6668 eingetragenen Grundstücken Gemarkung Göttingen, Kartenbl. 7, Parzelle 8, Acker in der
Bratwurst 35 a Gemarkung Göttingen,
Kartenblatt 7, Parzelle 8, Acker in der 96,70 a ausgeschlossen.
Bratwurst t.
Amtsgericht Göttingen, 12.
[41256] Aufgebot.
Es ist beantragt, den prakt. Arzt Dr. med. Wilhelm Clemens Glück, geb. am 26. März 1897 in Kleinengstingen, Ober⸗
[41469] Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 11. No⸗ vember 1939 wurden von dem Kon⸗ nossement, ausgestellt in Bremen am 19. August 1939 über 10 Ballen Stuhl⸗ rohr, 526 kg, T. & A. N./A. H. S. Bey⸗ routh 2338 — 2342 und T. & A. N./ M. A. A./Beyrouth 2343 — 2347, zur Be⸗ förderung mit D. „Belgrad“ nach Bey⸗ routh an Order, beide Stücke für kraftlos erklärt. —
Hamburg, den 11. November 1939.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[41464] “ 1
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage ist der vom Möbelhändler Erich Kracht in Dresden⸗A. 1, Ziegelstr. 36, am 15. No⸗ vember 1938 in Dresden ausgestellte. auf Erich Klein in Dresden⸗A. 1, Zie⸗ gelstraße 36, gezogene, von diesem⸗ akzep⸗ tierte, am 31. Januar 1939 fällig und in Dresden bei Klein, Ziegelstr. 36, zahlbar gewesene Wechsel über 800,— Rℳ für kraftlos erklärt. — 59 F 17/39. Das Amtsgericht Dresden, Abt. Id,
den 8. November 1939.
[412641 Bekanntmachung.
Das Amtsgericht München hat am 30, Oktober 1939 Hegeee Aufgebot erlassen: 1. Es sind verschollen und sollen auf F. für tot erklärt werden: 1. Auf Antrag der Martha Sara Ein⸗ horn in München: Der ledige Kauf⸗ mann Fritz Martin Israel Einhorn,
geboren am 31. Oktober 1888 in Mün⸗