Reich
8., und
——
11“ * 1 ““ ö“
taatsanzeiger Nr. 280 vom 29. November 1939. S. 2
§ 12
Die Anordnung tritt am 1. Dezember 1939 in Kr
Berlin, den 22. November 1939.
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
8 J. V.: Dr. Flottmann.
t.
Anlage 1
A. Spinnaufschläge (Spinnmargen) für einfache roh⸗
weiße Fabrikationsgarne in Rpf. je
Für andere als die aufgeführten Nummern gelten entsprechend
abgestufte Aufschläge.
B. Spinnaufschläge (Spinnmargen) für einfache bunte Fabrikationsgarne in Rpf. je kg.
Spinnaufschlag 374
Spinnaufschlag Garn⸗Nr. 241 52
Für andere als die aufgeführten Nummern gelten entsprechend
abgestufte Aufschläge.
Rohweiß
bis Nummer 16. Nummer 17 — 20. 21 — 24.
25 — 28.
29 — 32.
33 — 36.
37 — 40.
41 — 44.
45—48.
49 — 52.
53 — 56.
57 — 60.
61 — 64.
65—68.
69 — 72.
73 — 76.
77 — 80.
.„ 69e.ö9.bbbäebeeeb⸗585 „ „ „ ⸗
" %9095à5b95bãb95ã 2à95 à2à90ᷓâà292 à„ à à „ 2 05bãbu95bb9o 25 9 22b 95ùb25ᷓàᷓ , à 2 „ „
treffenden Garnsorte und Nummer hinausgeht): bie Nr. 0. über „ 40 .
bis Nr. 52. 8 von Nr. 53 — 56. . „ „ 57— 60 * .*
11“ „ „ 61 — 64 2 „ 9„ 65 — 70 . 2
c) Spezialdrehung (d. h. eine Drehung einfacher und zweifacher Garne, die noch über 25 % über die normale Drehung der be⸗
25 Rpf. 40
treffenden Garnsorte und Nummer hinausgeht): bis Nr. 40 bis 3u C“ 1
Anordnung Nr. 6 der Reichsstelle für Holz.
Betr.: Regelung der Aufbringung von inländische und Fichtengerbrinden im Forstwirtschaftsjahr 1940
vom 27. November 1939.
Auf Grund der 88 2 und 5 der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. 9. 1939 (RGBl. I Seite 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur ver⸗ stärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. 1. 1939 (RGBl. I Seite 133) wird mit Zustimmung des Reichsforstmeisters folgendes angordnet:
Abschnittl. Sicherung der Aufbringung von inländischer
Eichen⸗ und Fichtengerbrinde. § 1.
Die Sicherung der Bedarfsdeckung der Wirtschaft an in⸗
ländischer Gerbrinde erfolgt durch
a) Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen),
. 9 sonstige der 8.S 8 lagen.
§ 2.
1. Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) werden getrennt
1 Eich 1 kg (Dz.) durch die
seskändigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter bzw. die von
en beauftragten Forstdienststellen ausgesprochen.
2. Von den 1 Behörden bzw. Dienststellen werden rindenaufbringung dienenden Auflagen
für Eichen⸗ und Fichtengerbrinde in 1
die sonstigen der Ger erteilt.
8 38. Aufbringun hehlezus sen (Umlagen) onstige der Gerbrin 1 ür das Forstwirtschaftsjahr 1940; is zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet.
88 8 6“ 6 8 4. 1. Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) w
8
geteilt.
führbar, gemeindeweise oder genossen umlagen vorgenommen werden.
2⸗ Für den kleineren Waldbesitz sheen. durch⸗ schaftsweise Sammel⸗
d) Entgegengesetzte Drehung: Für alle Einteilungen unter 300 kg darf für einfache Garne ein Aufschlag von 10 Rpf. und für Zwirne von 20 Rpf. für das Kilo berechnet werden.
re Erfüllung wird
Spinnaufschlag 216
Anlage-2
Aufschläge für Verzwirnen (je kg).
bunt 8 Rpf.
77 77 27 2 7) 7 22 77 2* 77 2 2 2 27 2 2
Anlage 3
Aufschläge für besondere Drehungen (je kg).
) Harte Drehung lals solche gilt für einfache und zweifache Garne
eine Drehung, die bis zu 25 % über die normale Drehung der be⸗
15 Rpf. 20
b) Spezialkettdrehung (z. B. für Feinhandschuhindustrie): 25 Rpf
chen⸗
erbrindenaufbringung dienende Auf⸗
r Gerbrinde und enaufbringung dienende Aufla elten
edoch
Waldeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich mit⸗
sestgese ten Gerbrindenaufbringung oder die Durchführung lagen nur in dem Umfange, in dem die festsetzende Stelle auf
Antrag dem Aussetzen der Gerbrindenaufbringun X“
ordnung und der hierzu ergehenden näheren Anwe fanen unter die Strafbestimmungen der vfechsirsaan ver⸗
Nebenerzeugnisse vom 31. Januar 1939 (RGBl. I
Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von tellen vom 4. September 1934 (Deut
bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur
3. Sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflagen werden den zur Aufbringung Verpflichteten schriftli it⸗ geteilt oder ortsüblich 352 8 ee
4. Die Mitteilungen über die Aufbringungsfestsetzungen und über die sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen sollen Strafandrohungen für den Fall der Nicht⸗ erfüllung der Aufbringungsfestsetzung bzw. der Auflage oder hür. den Fall sonstiger Verstöße gegen diese Anordnung ent⸗
en. 8 E“ —
88
9
Abschnitt II. Durchführung der Gerbrindenaufbringung. § 5.
1. Jeder zur Gerbrindenaufbringun erangezogene Waldeigentümer bzw. Rutzungsberechtigte iss eS.se Erfüllung der ihm mitgeteilten EI1“ setzung oder der “ der Gerbrindenaufbringung die⸗ nenden Auflagen die hierfür erforderlichen Waldflächen bzw. Teile des Holzeinschlages des Forstwirtschaftsjahres 1940 bereitzustellen. In den Gebieten der Ostmark mit Sommer⸗ schlägerung erfolgt die Aufbringung der Fichtengerbrinden⸗ age aus dem Fichteneinschlag des Forstwirtschaftsjahres .2 Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, der eine Gerbrindenaufbringungsfestsetzung — einzeln oder als Teil einer Sammelumlage — erhalten hat, ist zur genauen mengenmäßigen Erfüllung verpflichtet; wird er durch eine sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflage erfaßt, so ist er ebenfalls zur Erfüllung dieser Auflage verpflichtet.
3. Der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte kann der Verpflichtung zu Absatz 1 und 2 auch dadurch nachkommen, daß er die Gewinnung der von ihm aufzubringenden Gerb⸗ rinde dem Käufer des für die Rindengewinnung bestimmten Holzes auferlegt.
4. Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die gewonnene Gerbrinde bis zur Abnahme durch den Gerbrindenkäufer pfleglich zu behandeln und vor Ver⸗ derben zu schützen. 8 8 “
Die Gerbrindenaufbringungsfestsetzungen enthalten Min⸗ destmengen, die überschritten werden könen. 8
1. Mit der Durchführung und Ueberwachung der Gerb⸗ rindenaufbringung werden die in der Anordnung Nr. 4 der Reichsstelle für Holz vom 13. Oktober 1939 § 11 genannten Prüfungsstellen beauftragt.
2. Die Prüfungsstellen erhalten ihre Weisungen von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern. .“ 3. Aufgaben der Prüfungsstellen sind insbesondere:
a) Durchführung der Aufbringungsfestsetzungen g Eichen⸗ und Fichtengerbrinde und der sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen,
b) Ueberwachung der Gerbrindenaufbringung und des Gerbrindenverkaufs an den Ersterwerber.
Abschnitt III. Auskunftspflicht. Rechtsmittel. Strafen. § 8.
1. Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für
Holz beruht auf § 2 der Verordnu bhur verstärkten Deckung
von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. I Seite 133).
2. Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, der verpflichtet, den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern bzw. den von diesen beauftragten Forstdienftstellen in der gesetzten Frist
a) Unterlagen beizubringen, die zur Planung des Gerb⸗ rindenaufkommens notwendig sind,
b) Angaben zu machen über die Höhe der Gerbrinden⸗ aufbringung und des Gerbrindenabsatzet,
c) sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen.
1. Gegen Höhe und Art der Gerbrindenaufbringungs⸗ festsetzungen und gegen die Art der sonstigen der Gerbrinden⸗ aufbringung dienenden Auflagen sind als Rechtsmittel inner⸗ halb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gegeben:
der Einspruchz er ist bei der zuständigen Prü⸗ fun sstelle einzureichen; über ihn entscheidet das zu⸗ tändige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt.
Gegen die Entscheidung über den Einspruch:;
die Beschwerde; sie ist bei der Stelle einzu⸗ reichen, die über den Einspruch entschieden hat; über ssie entscheidet die Reichsstelle für Holz endgültig.
2. Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug der
r sonstigen der Eichengerbrindenaufbringung dienenden Auf⸗ zu⸗ noen dieser An⸗
sungen
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmn
ärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt
chaftlichen nc Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im
Berlin, den 27. November 1939.
Der Reichsbeauftragte für Holz. F. B.: Storck.
Nachtrag 1 zur Anorbdnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Herstellungsvorschriften für Papiererzeugnisse) vom 28. November 1939.
nng Grund der Verordnung über den Warenverkehr in berwachungs⸗ cher Reichsanz. und reuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) in Ver⸗
Uberwachung und Regelung des Warenverkehrs vo 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. — Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung d Reichswirts chaftsministers angeordnet: 8 8
8 sWWunschkarten, ürfen das DIN⸗Format 210 148 mm bzw. 310,8 1 nicht überschreiten. 8 ¹
Wunschbuchkarten, Familienanzeigen und Einladung karten (gefaltete Kartonkarten mit oder ohne gehiereniet dürfen in ungefaltetem Zustande ebenfalls in keinem größeren Format hergestellt werden. —
Mehrfaltkarten (z. B. Wunsch⸗Vierfaltkarten) dü icht mehr hergestellt werden. sch f en) dürfen nicht 5 2
Vorhandene Bestände an Wunschkarten, Familienanzeigen und Einladungskarten in anderen, als den nach § 1 zu⸗ elassenen Formaten, 888 soweit es sich hierbei um Ver⸗ agsware handelt, noch bis zum 1. Juli 1940 ausgeliefert werden. Diese Bestände sind der Reichsstelle für Papier⸗ und Verpackungswesen zu melden und auf Verlangen nachzuweisen. Die Meldung ist einzureichen bei der Vereinigung der Her⸗ steller und Verleger von Bildpost⸗ und Glückwunschkarten.
Die Auslieferung vorhandener Bestände an Wunschkarten, Familienanzeigen und Einladungskarten, die nicht vom Lager, sondern auf besondere Bestellung für Kunden angefertigt und geliefert werden, ist nur auf Grund einer nach Weisung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erteilten Ge⸗
Bildpost⸗ und Glückwunschkarten zulässig.
Die Vorschriften des § 1 finden keine Anwendung für
Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zugelassen werden. Anträge sind bei der Vereinigung der Hersteller und Verleger von Bildpost⸗ und Glückwunschkarten einzureichen.
§ 5 Hanf bereaninege gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 6 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 28. November 1939.
röffentlichung im
Bekanntmachung.
des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über Rechtsmittel, die Danziger Steuerrecht be⸗ treffen. Vom 19. 1939. b 3 dgeh zur Ergänzung der Verordnung über die Durch⸗ führung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten in der Ostmark. ö’“ 1939. 8
weite Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungs⸗
ordnung. Vom 24. Rovember 1939. 8 8s
Verordnung zur Einführung der Notdienstverordnung im Pro⸗ tektorat Böhmen und Mähren. Vom 25. November 1939.
Vierte Durchführungsverordnung zur Notdienstverordnung (Sondervorschriften für das Protektorat Böhmen und Mähren). Vom 25. November 1939.
Verordnung über die Eisenbahnen in den Ostgebieten. Vom 27. November 1939.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Nℛℳ. Postversen⸗ dungs 1n 0,038 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 29. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung. 8 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Zwanzigste Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vor⸗ schriften in der Ostmark. Vom 21. November 1939. olizeiverordnung über Barbitursäureabkömmlinge. Vom 25. November 1939.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ℛ.ℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,09 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 29. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonk⸗ heer van Haersma de With, ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗
nommen.
—
Verkehrswesen.
Tagung des Beirats der Deutschen Reichsbahn. —Die neue Zusammensetzung.
Am 28. November 1939 tagte erst rch das
gesehenen Zusammensetzung. ab. Fesen Inn nunmehr an: Staatssekretär Her 11g. S Frespdenversch 28 en es Reichstags; mmerzialrat Fra⸗ aͤßlacher, Präsident de Oesterreichis en Creditanstalt — Wener Bankverein; Georg Körner, Leiter des Fachamts Energie — Verkehr — Verwal der Deutschen Arbeitsfront; Dr. jur. Dr.⸗Ing. e
h. c., Dr. ver. pol. h. c. Krupp von Bohlen und dch ach; Ber⸗ .
1u“
e
Familienanzeigen und Crnledangekarteg
ini dann alle weiteren Ma nehmigung der Vereinigung der Hersteller und Verleger von 8 8eeh. vrer
Waren, die nachweisbar für die Ausfuhr bestimmt sind. b decken können, so haftet er für die dadur
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. .
Die am 28. November 1939 ausgegebene Nummer 235
Die am 28. November 1939 ausgegebene Nummer 2386
“
der Beirat Deutschen Reichsbahn in seiner senbghnge 9 4. - 1939 ca bn. 892 rererlaß vom 7, veraghe üüc 1-
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 29. November 1939. S.
8 — F
rat h. c. Dr. mont., Dr. techn. Hans Malzacher, Generaldirektor der Oesterreichischen Alpinen ontan⸗Gesellschaft, Vorstands⸗ direktor der Oesterreichischen Hermann⸗Göving⸗Werke Linz; Kauf⸗ mann Hermann R. Münchmeyer; Ingenieur Albert Pietzsch, Leiter der Reichswirtschaftskammer, Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer München; Staatsrat Friedrich Reinhart, Präsi⸗
dent der Industrie⸗ und Handelskammer 8 Berlin; Dr. rer. pol.
Hermann Reischle, Stabsamtsführer, des Reichsnährstandes; Oberbürgermeister Karl Renninger; “ Wolfgang Richter, Gauwirtschaftsberater des Sudetengaues; ankier Kurt
Frhr. von Schröder, Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer
Köln; Kapitänleutnant a. D. Otto Steinbrinck, Mitglied des
Vorstandes der Mitteldeutsche Stahlwerke AG.; Herbert Stenger,
Stabsleiter, Verbindungsstab der NSDAP.; Generalmajor Dr.⸗Ing. Fritz Todt, Generalinspektor für das deutsche Straßen⸗
Die Aufgaben des Aufsichtsrates einer GmbG.
Der Aufsichtsrat der GmbH. hat nur die Verpfichtnag, die Belange der ellschaft als solcher, nicht aber auch öffentliche Be⸗ lange S 8 hhmen. Er untersteht ausschließlich der Gesellschafter⸗ versammlung. Wenn er also bei der ihm obliegenden Ueber⸗ wachungspflicht Pflichtwidrigkeiten der Geschäftsführer bemerkt und von sich aus keine Achilh zu schaffen vermag, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Verhältnisse in der nötigenfalls von ihm einzuberufenden Gesellschafterversammlung dar 8 und dieser
nahmen zu Uberlassen. Fe s auch dies zu keinem Erfolg führt, hat er seiner Pflicht ect Es kann ihm kein Vorwurf daraus gemacht werden, vier Hehr bildet es sogar
den letzten Ausweg, um sich von weiterer Haftung zu befreien,
wenn er nunmehr sein Amt nieberlegt. Wie das Reichsgericht in Riesem Zusammenhang betont
(11 199/38), würde der Aufsichtsrat den ihm obliegenden Aufgaben nicht gerecht werden, wenn er die ihm vorgelegten, von einem Bücherprüfer bescheinigten Bilanzen blindlings hinnehmen wollte, Er hat sie vielmehr auf Grund seiner genaueren Kenntnis der gesamten Gesellschaftsverhältnisse einer eigenen sor 1v Prü⸗ s u unterziehen. Wenn diese Prüfung ihm arnlch z Bedenken ibt, hat er diesen unbedingt nachzugehen. Tut er dies nicht und Han⸗ er bei sorgfältiger Prüfung, 8 unter Hinzuziehung eines von ihm beauftragten Sachverständigen, die Mängel der Bilanzen erkennen und die Ueberschuldung der Gesellschaft auf⸗ verursachten Schäden.
Berliner Börse vom 28. November.
Die Aktienmärkte 1 am Dienstag nicht einheitlich. Ver⸗ schiedentlich waren von der Bankenkundschaft zwar wieder leichte Kaufaufträge eingegangen, andererseits machte sich teilweise aber Neigung zu Gewinnmitnahmen geltend. Das Geschäft wies keine Belebung auf, so daß bereits kleinste Aufträge nach der einen oder anderen Seite hin entsprechende Wertveränderungen zur Folge hatten. Das zwischen Salzdetfurth und Mansfeld. getroffene Ab⸗ kommen über einen Tausch von Steinkohle gegen Braunkohle und das damit verbundene Angebot des Aktienumtausches usw. fand stärkeres Interesse, kam aber in der Kursgestaltung dieser Werte nicht in nennenswerten Verändezungen zum Ausdruck.
Am Montanmarkt wurden die bereits erwähnten Mansfelder Bergbau unverändert notiert. Vereinigte Stahlwerke verloren ¼, Mannesmann , Rheinstahl ¶ℳ und Buderus 1 ½ X, Hoesch lagen um ℳ %, fester. Braunkohlenwerte konnten bei Steigerungen bis um ½%⅜ % gut behauptet. Auch Kaliwerte lagen freundlich. Am chemischen Markt setzten Farben mit 158 ¾ um ⅛ % höher ein. Schering büßten I ½ 9%, ein. Für Elektrowerte zeigte sich überwiegend Interesse. Gesfürel stiegen um %⅞, Lahmeyer um 1 und Siemens um 1 ¼ %. Niedriger lagen Schuckert um und AEG um %. Von Versorgungswerten waren Wasser Gelsenkirchen um ¾, HEW um 1 und EW⸗Schlesien um 1 gedrückt. Kabel und Draht sowie Auto⸗, Bau⸗ und Tevxtilwerte veränderten sich nur unbedeutend im Kurse. Maschinenbauwerte litten zumeist unter Verkaufsneigung, wobei Demag ½, Berliner Maschinen 1 und Rheinmetall⸗Borsig 1 ⅛ N einbüͤßten Schubert & Salzer kamen andererseits um 1 % höher an. Bei den Metall⸗ werten waren Deutscher Eisenhandel um 1 % rückgängig. Niedriger lagen ferner Gebr. Junghans mit — 2 ¼ . Höher bewertet wurden von Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti⸗Gummi und von Zellstoffaktien Waldhof mit je † ¼ %. Außerdem kamen von Brauereiwerten Engelhardt um ½ und Dortmunder Union um 2 % fester zur Notiz. 8
Im weiteren Verlaufe blieb die Kursentwicklung zwar un⸗ einheitlich, war aber im wesentlichen eher nach oben gerichtet.
wesen: Landrat a. D. Dr. ver. nat. h. c. Tilo Frhr. von Wil⸗ mowsky.
N. Beirat wurde ein Einblick in die gesamten schwebenden Reichsbahnfragen gegeben.
8 ʒgpeostwesen. Fernsprechdienst mit Griechenland.
Vom 1. Dezember 1939 an wird ein neuer Fernsprech⸗ Se für Gespräche zwischen Eö“ (eingeschlossen die Ostmark, Sudetenland, Memelland und Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig) und Griechenland in Kraft treten, nach dem die bisherigen Gebühren teilweise ermäßigt werden. Ueber die neuen Gebühren geben die Vermittlungsstellen Auskunft.
u. a. lagen Accumulatoren und Siemens je 1 %.% fester, ferner sah man noch eine ganze Reihe von Gewinnen, die bis zu ¼ 9% betrugen. Im letztgenannten Ausmaß befestigten bch Schuckert. Von den erst später notierten Werten wurden Schlesische Glas um 1 ½% % Seege t. b
Gegen Ende des Verkehrs ergaben sich bei behauptetem Grund⸗ ton nur noch geringfügige S wankungen. Sehr fest schlossen allerdings Rheinstahl, die einen Stand von 132 %¾ erreichten.
Von Kassaaktien waren Banken h unverändert. Übersee⸗ bank büßten allerdings X % ein. Hyp.⸗Banken konnten bis um 1 % höher ankommen. Von Kolonialwerten sind Doag mit + 2 % hervorzuheben. b 1
Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieakten über⸗ wogen Besserungen von bis zu 4 %. Deutsche Kabel stiegen gegen letzten Kurs sogar um 5 ½ . 1 18
Steuergutscheine I bewegten dch durchweg in der Nähe des letzten Standes. Auch Steuergutscheine II waren mit Ausnahme von Juni (+ %) unverändert.
Im variablen Rentenverkehr galten Reichsaltbesitz 137 %¾ (+ ½⅛), die I1“ notierte unverändert 93 ⁄%.
Am Kassarentenmarkte hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen, insbesondere Goldpfandbriefen, an. Liq.⸗Pfandbriefe und Kom⸗ munalobligationen traten dagegen etwas in den Hintergrund. Stadtanleihen ergaben sich keine besonderen Veränderungen. Das gleiche galt für Provinzanleihen. Von Altbesitzwerten waren Lübecker Auslosung gegen letzten Kurs um 0,65 % befestigt Staats⸗ und Ländevanleihen sowie Reichsanleihen konnten si behaupten. Industrieobligationen verkehrten in unregelmäßiger Haltung und waren eher schwächer.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 276 % belassen.
Am Geldmarkt bogen die Blankotagesgeldsätze im Hinblick auf den bevorstehenden Ultimo um v⅛ % auf 2 ⁴¼ — 2 ½ % an. 8
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotiervung ermäßigte sich der Belga auf 41,28 (41,36).
Börsenkennziffern für die Woche vom 20. bis 25. November 1939.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 20. November bis 25. November 1939 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: .
Wochendurchschnitt Monats⸗ durchschnitt
vom 20. 11. vom 13. 11. Aktienkurse (Kennziffer bis 25.11. bis 18. 11. Oktober 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie 113,16 1190,83 107,58 Verarbeitende Industrie.. 98,9—1 97,47 95,64 Handel und Verkehr 105,88 104,27 102,79
Gesamt . . 104,38 102,67 Kursniveau der 4 ½ % igen pf bw serter sssmhen
andbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken . . 99,19 Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten 99,28 Kommunalobligationen.. 98,77 Anleihen der Länder und Gemeinden..
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.
Ham 29. November auf 74,00 Rℳ (am 28. November auf 74,00 Rℳ)
für 100 kgG.
Rotierungen
der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 29. November 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. 13³ desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren wI’““ 7 9 9 Antimon⸗Regulus. E“ — 8 . Feinsilber 8 .35,40 — 40,00 „ 8
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten
Telegraphische Auszahlung. 8
8 29. November]· 28. November Geld Brie’n Geld Brief
R.ℳ für 100 kg
fein
Aegypten(Alexandrien und Kairo) 1 ägvpt. Pfd. — — — — Afghanistan (Kabul). 100 Afghani] 18,73 18,77 18,73 18,77 Argentinien (Buenos Aires) 1 Pap.⸗Pes. 0,578 0,5821 0,578 0,582 Australien (Sidney) 1 austr. PTd. — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 41,20 41,28 ]41,24 Brasilien (Nio de 1 Milreis 0,130 0,132]1 ß0,130 Brit. Indien (Bom⸗ . bay⸗Calcutta).. 100 Rupien — 1— Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3,047 3,047 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48,05 1 48,05 England (London).. 1 engl. Pfund]· — —
Estland (Reval / Talinn) .. 100 estn. Kr. 62,44 62,56 62,44
Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,045 5,055 5,045
rankreich (Paris).. 100 Frcs. — — — Fhanneica g (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357] 2,353 Holland (Amsterdam 2
und Rotterdam).. 100 Gulden [132,22 132,48 [132,22 Jran (Teheran) 100 Rials 14,28 14,30 14,28 Fsland (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 38,31 38,39 38,31 Italien (Nom und
Mailand).. .. . 100 Lire 13,99 13,11] 13,09. Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,583 0,585 0,583 Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 5,694 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. — — — Lettland (Riga) 100 Lats 48,75 48,85] 48,75
Litauen (Kowno/ Kau⸗ 100 Litas 41,94 42,02 41,94
AoS8) Luxemburg (Luxem⸗ 100 lux. Fr. 10,30 10,32] 10,31
HEIIö Neuseeland (Welling⸗ BEö 1 neusfeel. Pf. — — — Norwegen (Oslo) . 100 Kronen 56,59 56,71 ] 56,59 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,091 9,109 9,091 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden (Stockholm und Göteborg) . 100 Kronen 59,29 59,41 ]59,29 Schweiz (Zürich, 8 Basel und Bern). 100 Franken 55,86 55,98 55,86 55,98 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,591 8,609 8,591 8,609 Spanien (Madrid und Barcelona) .100 Peseten 25,61 25,67 25,61 25,67 Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. B — — — . Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund] 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö drs böes Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,919 0,921 0,919 0,921 Verein. Staaten von Amerika (New York)] 1 Dollar 2,491 2,495] ß2,491 2,495
Durchschnitt.. Außerdem:
5 %ige Industrieobligationen 4 %ige Gemeinde⸗
umschuldungsanleihe..
Wirtschaft des Auslandes.
Graf Teleki über Ungarns Wirtschaftslage. — Englands Blockabde gegen Europa auch hier
spürbar. — Borsorgliche Maßnahmen ange t.
Budapest, 28. November. Ministerpräsident Graf Paul Teleki äußerte sich am Montag in einer Erklärung an die Presse über den Inhalt der Wirtschaftsberatungen, die seit Tagen unter seinem Vorsitz abgehalten werden. Der Ministerpräsident betonte u. a., daß auch Ungarn jetzt seine Volkswirtschaft der Weltlage und den Anordnungen anderer Staaten anpassen müsse.
Auch in Ungarn müsse sich eine entsprechende, den ausländischen
Verhältnissen Rechnung tragende bewegliche wirtschaftliche Ord⸗ nung herausbilden. Diese umfasse alle Fragen der Produktion, des Verbrauchs, der Ein⸗ und Ausfuhr, Finanzbewirtschaftung, Kriegsindustrie, Sicherung der Rohstoffversorgung usw. Be⸗ sonders eingehend befess⸗ man sich mit der Frage der Roh⸗ materialeinfuhr. Fpech eßend stellte der E fe daß in der gegenwärtigen Kriegslage, deren Blockadeauswirkun⸗ en sich überall schwer bemerkbar machten, au Vesresung ein normales Wirtschaftsleben führen könne, jedoch edenke die Regierung, S nur insofern und nur ann zur Anwendun 9 bringen, wenn es sich als notwendig rweisen würde. Aufs jeden Fall müsse vorgesorgt und mit jeder öglichkeit gerechnet werden. Bei der Lösung dieser Fragen sei die Regierung in erster Linie von en Gesichtspunkten ge⸗ leitet und lege größtes Gewicht auf die cheen der Lebens⸗ möglichkeiten und die Versorgung der ärmeren Volksschichten.
Der ö Stand der sowjetrussischen Industrieproduktion.
Maoskau, 28. November. In der Sowjetpresse wurde vor kurzem eine Uebersicht der staatlichen Plankommission über die roduktionsergebnisse der Sowjetindustrie in den ersten neun naten des Jahres 1989, verglichen mit den Ergebnissen der Ueichsn Zeit des Vorjahres, veröffentlicht. Die nur wertmä ig⸗ n der Produktion 89 Preisen des Wirtschaftsjahres 1926/27) ergibt freilich nur ein allgemeines Bild über die tatsächlichen Lei⸗ stungen, wobei die Angaben über die Produktion der verschiedenen
7
Ungarn in keiner
Volkskommissariate für Rüstungsindustrie mit denjenigen über die aichtanh zahlreichen Volkskommissariate für Maschinenbau zu⸗
r 1939 eine Stei⸗ Nach den n betrug die Steigerung im ersten iten Quartal 48 % und
mmengezogen sind. 8
Im dritten Fünfjahresplan war für das gerung der Gesamtproduktion um 14 % vorgesehen. nunmehr vorliegenden A 6 Quartal des Jahres 1939 14,5 %, im t. im dritten Quartal 15,6 . In Zahlen ausgedrückt Gesamtproduktion der Sowjetindustvie in Höhe von 67,9 Rubel während der ersten neun Monate des
selben Zenspange des Vorjahres gegenüber. Da die Produktions⸗ teigerung der Maschinenbau⸗ und Rüstungsindustrie volle 29,2 % beträgt (gegenüber einem
daß der Löwenanteil der Mehrleistung auf die Rüstungsindu
entfällt. Im übrigen beträgt die Steigerung für die Brennstoff⸗ 1 Fr ghe e am Kohlenförerung) 6,7 , für f. Elektroindustrie 9,7 %, für die Eisenindustrie 38,6 , für die Bunt⸗ nduftrie 16,6 %, für
Für
die Textilindustrie 10,4 %, für die Leichtindustrie 8,7 2 für die
industrie (also die
metallindustrie 14,1 P, für die chemische In die Baumaterialindustrie 7,6 %, für die Holzindustrie 4,9 ,
Fleisch⸗ und Milchprodukteindustrie 16,0 o, für die 8'b
18,2 2%, für die Bereitstellung landwirtschaftlicher Produkte 22,8
Auch Griechenland strebt Autarkie an.
Athen, 28. November. Auf einer Zusammenkunft der Athener Handels⸗ und Industriekreise hielt der griechische Ministerpräsident eine Ansprache, in der er sagte, wenn der Krieg lange dauere, müsse Griechenland darauf vorbereitet sein, daß er immer mehr den Charakter eines SS vise annehme. Heute gebe es keine wirtschaftliche Neutralität mehr. ie Kriegführenden
verschärfen. Glücklicher⸗ utarkie zu sichern. rner mit, daß demnächst ein Ab⸗ chen Unternehmergvuppe über die Ausbeutung von Wasserkräften zur Erzeugung von Elektrizität und Einsparung von Kohlen unterzeichnet werde. — Zu den au Wlhnischen Beziehungen führte der Ministerpräsident aus,
Griechenland mit allen Ländern gute Beziehungen unterhalte,
würden ihre Maßnahmen vielleicht no weise habe Griechenland alles getan, um seine Der Ministerpräsident teilte
kommen mit einer amerikani
da besonders aber zu Italien und der Türkei.
E“
t eine liarden res 1939 einer Pevoduktion im Werte von 58,7 Milliarden Rubel während der⸗
b Brasilianische nsoll von 15,7 %), darf man eeces. strie
industrie
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9,74 rankrih ... ustralien, Neuseeland. Britisch⸗Indien.. anb .6
Ausländische Geldsorten und Baunknoten.
29. November 28. November “ Geld Brief Geld Brief Sovereigns.. 20,38 20,46] 20,38 20,46 20 Francz⸗Siude 28 für 16,16 16,22] 16,16 16,22 Gold⸗Dollars .... ,1 Stäc 4.185 4.205 ¹4,185 4,205 Aegyptische. .1 agypt. Pfd. 9,08 9,12 9,08 9.12 Amerikanische: 1000 —5 Pollar. 1 Dollar 2,69 2,71 2,69 2,71 2 und 1 Dollar.. 1 Dollar 2,69 2,71 2,71 Argentinische. 1 Pap.⸗Peso 0,548 0,568 0,568 gische.. elga 1 8 8 üägisch 1 Milreis 0,09 0,11 3 0,11 100 Rupien 68,86 69,14 69,14
Brit.⸗Indische.. Bulgarische 1100 Leva — — Dän 82 18 . b 888 g—n Englische: grohe 1 engl. Pfun 8 8 1 £ u. darunter . 1 engl. Pfund 9,38 9,42 Estnis⸗ üece 100 estn. r. 2* innische 100 finnl. M. 4,99 5,01 ranzösische 1100 Frs. 5,24 5,26 vllendische “ 18 ulden 132,09 132,61 talienische: große . 100 Lire — — 100 Lire u. darunt. 190 sre 13,07 18,1⁄ Zugogsamische . 100 Dingagr 5,63 6 anadische I kanad. Doll. 2,11 Lettländische 100 Lats — Litauische: große. 100 Litas — 2 1628g g. darunt. 18 fitene 18ε⁸ uxembur ůec. .. ux. Fr. 9, sered e. 100 Kronen 39¾ Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .100 Kronen Schweizer: große.. e
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