1939 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 281 vom 30. November 1939. S. 4

bildung die nachstehende Gebühren⸗ und Umlagenordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl erlassen:

1 Zur Bestreitung der Kosten der Reichsstelle für Eisen und Stahl werden von ihr Gebühren und Umlagen erhoben.

Gebühren. 1.“

Gebühren werden erhoben für: 1. die Erteilung von Bescheinigungen jeder Art auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung (Devisen⸗ gebühr). die Verlängerung der in Ziff. 1 genannten Beschei⸗ nigungen (Verlängerungsgebühr);

„die Mitwirkung der Reichsstelle für Eisen und Stahl in sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Ge⸗ biete der Devisenbewirtschaftung; hierzu gehören auch die gutachtlichen Außerungen der Reichsstelle gegen⸗ über den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben (Mitwirkungsgebühren).

Einer gutachtlichen Außerung der Reichsstelle steht das Nichtgeltendmachen eines Einspruchrechts gleich;

.die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen (Ausfuhr⸗

bewilligungsgebühr). 1.“

(1) Die Devisengebühr 2 Ziff. 4) beträgt 4 % des

Betrages, auf den die erteilte Bescheinigung lautet. Bei aktiven Lohnveredelungsgeschäften wird der Gebührenrechnung der Betrag des Veredelungslohnes zugrunde gelegt. (2) Die Verlängerungsgebühr 2 Ziff. 2) beträgt 1 %o des Betrages, auf den die verlängerte Bescheinigung lautet. (3) Die Mitwirkungsgebühr 2 Ziff. 3) beträgt 4 %n des

Betrages, auf den die Genehmigung lautet. Führt das Ver⸗

fahren, in dem die Reichsstelle für Eisen und Stahl mitwirkt, nicht zu einer Genehmigung, so wird eine Gebühr nicht er⸗ hoben. Bei teilweiser Genehmigung wird die Mitwirkungs⸗ gebühr nach dem genehmigten Betrag errechnet. 8

(4) Die Ausfuhrbewilligungsgebühr 2 Ziff. 4) beträgt 1 % des Wertes der Ware. Als Wert der Ware gilt der Wert der Sendung franko Grenze oder fob deutschem Hafen; bei Waren, die im passiven Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind, gilt als Wert der Veredelungslohn.

§ 4 Gebühren sind auf volle 0,10 Rℳ nach

(1) Sämtliche ) 9 Der Mindestsatz jeder Gebühr beträgt

oben abzurunden. 0,50 RMℳ.

(2) Für jede Ausfuhrbewilligung sind bei Werten über 20,— Rℳ mindestens 1,— Rℳℳ zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sendung 20,— nicht übersteig

Ist der Betrag, nach dem die Gebühren zu berechnen sind, auf ausländische Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit zuletzt bekanntgegebenen Umsatzsteuer⸗Umrechnungskurses zu

T

§ 6 Umlagen werden erhoben für den Verbrauch von monat⸗ lich mehr als 5 t an: 1. Schrott jeder Art (stat. Warenverz. Nr. 843 c, d); 2. inländischen Eisen rzen (stat

Die Umlage beträgt: 8 a) für den Verbrauch von Schrott 0,12 Rℳ je t; b) für den Verbrauch von inländischen Eisenerzen 0,03 Rℳ je t.

Verfahrensvorschriften.

§ 8 (1) Schuldner der Gebühren sind diejenigen Personen und Unternehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen ausgestellt sind oder denen eine Genehmigung erteilt wird. (2) Schuldner der Umlagen sind diejenigen Personen und Unternehmungen, die Schrott oder inländische Eisenerze ver⸗ braucht haben.

§ 9

(1) Die Gebühren und Umlagen werden fällig bei Empfang der Gebührenrechnung bzw. des Umlagenbescheides. Die Ge⸗ bührenrechnung kann mit der erteilten Bescheinigung oder Verlängerung verbunden werden. 8

(2) Handelt es sich um (Sammel⸗) Bescheinigungen, über deren Ausnutzung vom Antragsteller oder Berechtigten nach den auf dem Gehiete der Devisenbewirtschaftung bestehenden Vorschriften der Reichsstelle für Eisen und Stahl Meldung erstattet werden muß (z. B. bei Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen), so werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Ausnutzung und an dem Zeitpunkt zu dem die Meldung su erstatten ist, fällig. Sie sind zuglei mit der übersendung der Meldung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren oder Umlagen von der Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl nicht durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 10 Tagen nach Empfang der Ge⸗ bührenrechnung bzw. des Umlagenbescheides auf eines der

Konten der Reichsstelle für Eisen und Stahl:

Postscheckkonto Berlin Nr. 27 162; Reichsbankgirokonto

Berlin SW 111; Reichskreditgesellschaft A.⸗G., Berlin

WS, Behrenstraße 21/22; einzuzahlen.

Buch⸗ und Betriebsprüfungskosten.

(1) Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl in Erfüllung ihrer Aufgaben durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.

(2) Die Reichsstelle für Eisen und Stahl ist jedoch be⸗ rechtigt, oder Unternehmungen, bei denen eine Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder An⸗ ordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebühren⸗ und Umlagenordnung sich ergebenden Pflichten feftttan⸗ mit den Prüfungskosten zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird,

8

Warenverz. Nr. 237 c)

ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle für Eisen und Stahl endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von den zahlungspflichtigen Unter⸗ nehmen binnen 10 nach Empfang der Aufforderun auf eines der Konten der Reichsstelle für Eisen und Stahl

einzuzahlen. § 11

Die Gebühren⸗ und Umlagenordnung tritt am 1. No⸗ vember 1939 in Kraft, sie gilt auch in der Ostmark und in den sudetendeutschen Gebieten. Glei Heitig treten die bis⸗ . en Bestimmungen über die Gebührenordnung außer

raft.

Berlin, den 30. November 1939.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl.

Dr. Kiegel.

Bekanntmachung.

Die am 29. November 1939 ausgegebene Nummer 237 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaus und des Wohnungs⸗ und Siedlungswesens in der Ostmark. Vom 18. November 1939.

Verordnung zur Aenderung der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzucht. Vom 20. November 1939.

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verord⸗ nung über die Einführung des Reichsrechts in den Gemeinden Jungholz und Geschäftsbereich des Reichsministers der Justiz und des Reichsarbeitsministers. Vom 27. No⸗ vember 1939.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Wirt⸗ schaftsverwaltung. Vom 28. November 1939.

Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30, BR. ℳ. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin, den 30. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Bekanntmachung.

28 Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Plettenberg für Schulzwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Stück 34 S. 129, ausgegeben am 27. August 1938; 2

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. November 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Bunde zur Anlage eines Sport⸗ latzes, zum Bau eines eines Schieß⸗ hndes und eines Kindergartens durch das Amtsblatt der Regierung in Aurich Stück 50 S. 128, ausgegeben am 10. Dezember 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Polizeiver⸗ waltung —) zum Bau einer Polizeikaserne in e e durch das Amtsblatt der in Düsseldorf Stück 52 S. 261, ausgegeben am 31. Dezember 1938;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Ahrweiler zum Bau der Teilstrecke I Brück (Ahr) Dümpelfeld des Radwegs Brück (Ahr) Adenau in den Gemeinden Brück (Ahr), Hönningen, Liers und Dümpelfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 55 S. 277, ausgegeben am 31. Dezember 1938;

.der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Januar 1939 über die des Enteignungsrechts an den Provinzialverband der Provinz Hannover zum Bau der Okertalsperre durch das Amtsblatt der Regierung in Hildesheim Stück 2 S. 5, ausgegeben am 14. Januar 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. April 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Schulverband Schirmenitz für die Erweiterung des Schulgeländes durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Stück 16 S. 73, ausgegeben am 22. April 1939;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Mai 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Westholz⸗Westfälische Holzhandelsgesellschaft m. b. H. in Castrop⸗Rauxel für die Errichtung eines Sägewerkes in der Gemarkung Habinghorst durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Arnsberg Stück 20 S. 77, ausgegeben am 20. Mai 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Mai 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Luftwaffe —) für militärische Zwecke in der Gemarkung Steinbeck durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr) Stück 22 S. 83, ausgegeben am 3. Juni 1939;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

2. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Radevormwald zum Bau einer Wasserleitung vom städtischen Wasserwerk in Stoote zum Wasserturm in Rädevormwald in den Gemeinden Rade⸗ vormwald und Hückeswagen durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Düsseldorf Stück 24 S. 107, ausgegeben am 17. Juni 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Oktober 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Wipperfürth für die Erbreite⸗ rung der Hönnigestraße durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Stück 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Oktober 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die em. Arloffer Thonwerke, Aktiengesellschaft in Arloff, für die Erweiterung ihrer Tongrube in der Ge⸗

markung Arloff durch das Amtsblatt der Regierung in Köln

Stück 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Oktober 1939 über die Fe des Enteignungs⸗ rechts an die Firma Zettelmeyer, Maschinenfabrik und Eisengießerei in Konz bei Trier, fur Zeit in Sinzig, zur Errichtung einer Maschinenfabrik in Sinzig durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 44 S. 205, aus⸗

gegeben am 4. November 1939.

Gertanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 14 506. Verordnung über die Errichtung einer staatlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Memel. Vom 24. Oktober 1939.

8

wenn sich i Uebersicht über die Geschäfts⸗ und Vermögenslage nur mit Mühe und unter beträchtlichem Zeitverlust gewinnen läßt. nicht entscheidend, artigen Fall (3 D 1041/38), daß schließlich im Laufe des Konkurs⸗ und des Strafverfahrens sich doch atse aus den Büchern haben feststellen lassen. Denn das ist möglicher⸗ weise nur unter Aufwendung von erheblicher Mühe und Zeit

eschehen. 88 vaier vor, wenn sich wesentliche Tatsachen nur unter Auf⸗

wendung von erheblicher Mühe und Zeit seitens des Sachver⸗ ständigen feststellen lassen. 1

Umfang: ¾¼ Bogen. Verkaufspreis: —,20 ℳ, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 h. Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck, Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. .

Berlin, den 30. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. 8

Nummer 48 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern l(herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 29. November 1939 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 20. 11. 39, Beteilig. d. Blindenhandwerks bei d. Vergebg. öffentl. Aufträge. RdErl. 21. 11. 39, Gewährg. v. Vorsch. z. Beschaffg. v. Winter⸗ kartoffeln. Kommunalverbände. RdErl. 14. 11.39, Kur⸗ taxe. RdErl. 18. 11. 39, Einführg. d. Gemeindegetränkesteuer in d. Ostmark. RdErl. 20. 11. 39, Wertzuwachssteuer anläßl. d. Landbeschaffg. für Zwecke d. Wehrmacht. RdErl. 24. 11. 39, Haushalts⸗, Kassen⸗ u. Rechnungswesen f. d. Gemeinden (GV.) im RJ. 1940. RdErl. 24. 11. 39, Verleg. d. Sitzes d. Verw. d. Prov.⸗Verb. Mark Brandenburg. RdErl. 25. 11. 39, Bürger steuer d. aus d. freigemacht. Gemeinden im Westen d. Reichs zurück⸗ geführt. Personen. Wohlfahrtspflege u. Jugend⸗ wohlfahrt. RdErl. 20. 11. 39, Unterbring. v. Fürsorgezögl. in d. 6 Polizeiverwaltung. RdErl. 20. 11. 39, Pol.⸗Eigene Druckereibetriebe. RdErl. 22. 11. 39, HS⸗Zivil⸗ abzeichen. RdErl. 23. 11. 1939, Sondergerichtsbarkeit in Straf⸗ sachen f. Angeh. d. 5 u. 18 d. . d. Pol.⸗Verbände bei besond. Einsatz. RdErl. 24. 11. 39, Volkskartei. RdErl. 22. 11. 39. Uebers. üb. d. Stärkeverhältn. d. Gend.⸗Einzeldienstes z. Ein wohnerzahl u. Bodenfläche. RdErl. 23. 11. 39 Betriebsmittel⸗ bedarf f. d. staatl. Pol. RdErl. 20. 11. 39, Vorübergehende Lockerg. d. Anstellungs⸗ u. Beförderungsbest. bei d. SchP. u. Gend. RdErl. 20. 11. 39, Steuerfreiheit d. Entschädgn. f. Unif.⸗ Beschaffg. u.⸗Unterhaltg. RdErl. 20. 11. 39 Dienstl. Verkehr d. Heimatdienststellen mit d. in d. Ostgebiete abgeordn. Angeh. d. unif. OrdnPol. Rd. 21. 11. 39, Beförderg. v. Pol.⸗Vollzugs⸗ beamten. RdErl. 21. 11. 39, Ersatzgestellg. f. erkrankte Pol.- Wachtm. (SB) d. im Protekt. Böhmen u. Mähren u. im General⸗ gouvern. eingesetzt. Pol.⸗Formationen. RdErl. 24. 11. 39, Arbeitsbereitsch. d. Gefolgschaftsmitgl. RdErl. 22. 11. 39, Führg. v. Pol.⸗Hunden neben d. Fahrrad. RdErl. 22. 11. 39, Pol.⸗ Dolmetscherprüfg. RdErl. 23. 11. 39, Beschaffg. v. Gummihand⸗ schuhen f. d. Gend.⸗Einzeldienst. RdErl. 24. 11. 39, Unter⸗ vermietg. v. Reichsdienstvohngn. RdErl. 24. 11. 39, 16. u. 17. Offz.⸗Anw.⸗Lehrg. ŔErl. 20. 11. 39, FeuerSchP. RdErl. 22. 11. 39, Brandursachenstatistik. RdErl. 23. 11. 39, Freiw. Feuerwehr. RdErl. 23. 11. 39, Pflichtfeuerwehr. RdErl. 20. 11. 39, Erdg. v. Luftschutzsirenen u. Teilen d. Fernsteueranlage. RdErl. 22. 11. 39, Photographieren v. Luftschutzanlagen u. Luftschutzübgn. RdErl. 24. 11. 39, Uebers. üb. Luftschutzraum⸗ Belüftungsanlagen. Verkehrswesen. RdErl. 20. 11. 39, Einführg. d. Vorschr. üb. Aktenauskünfte u. Akteneinsicht in Ver⸗ C teren fallachen im Sudetengau. Personen 8 nds- angelegenheiten. RdErl 23. 11. 39, Beschleunigte Eheschließg. Wehrmachtsangeh. Söag68, &186 99oJ1g Paß⸗und. Ausländerpolizei. RdErl. 25. 11.39, Erwerb d. dt. Staats⸗ erhgepürj keit in d. in d. Dt. Reich eingegliedert. Osta ehrangelegenheiten, Familienunterhalt RdErl. 24. 11. 39, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1908 u. 1909. RdErl. 24. 11. 39, Unterrichtg. d. Hoheitsträger d. NSDAP. üb. bevorst. Einquartierg. v. Truppen. 6. RdErl. 24. 11. 39, Familienunterhalt d. Angeh. d. Einberufenen. gesundheit. RdErl. 20. 11. 39, Vereinfachg. d. Verw. auf d. Gebiete d. Gesundheitswesens. ŔErl. 20. 11. 39, Ausbildg. als Famulus in Kranken⸗ u. Entbindh RdErl. 20. 11. 39. Krankenpflegedienst d. Studierenden d. Med. RdErl. 25. 11. 39, Zulassg. z. staatl. Dentistenprüfg. u. Anerkenng. als im

inne d. RVO. RdErl. 25. 11. 39, Lehrg. z. Ausbildg. v. Hilfs⸗ kräften in d. Gesundheitspflege. RdErl. 20. 11. 39, Verwendg. v. Milei G z. Herhtecg v. Lebensmitteln. Uebertragb. Krankh. der 43. Woche. Veterinärverwaltung. RdErl. 20. 11.39, Wehrdienst d. Fleischbe chautierärzte. Verschiedenes. Hand⸗ schriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. Fu beziehen durch alle E“ Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer⸗ seng. 44. 1,85 ℛℳ für Ausgabe A (zweiseitig be druckt) und 2,40 Eℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt)

Wirtschaftsteil.

Der Begriff der unordentlichen Führung 8 der Handelsbücher.

Der § 240 der Konkursordnung er

Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wegen Bankerotts mit Gefängnis u. a. dann, wenn sie Handelsbücher zu führen unter lassen haben, deren Führung ihnen gesetzlich oblag, oder dieselber

verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt haben, daß 8 keine Uebersicht ihres Vermögenszustandes gewähren. Diese

atbestand ist nach geltender Rechtsprechung schon dann erfüllt, aus den Büchern für einen Sachverständigen eine

Es ist also so erklärte das Reichsgericht in einem der⸗

alle wesentlichen Tatsachen

Unordentliche Führung der Handelsbücher liegt aber

. Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

Verantwortlich: 8

8 8

für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam:; ür den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

n Druckeret⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32. 1

8 Vier Beilagen— lich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)

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88

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

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2

Berlin, Donnerstag, den 30. November

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1939

Berliner Börse vom 29. November.

Verstärkte Käufe der Bankenkundschaft waren am Mittwoch für die Kursgestaltung ausschlaggebend. Die Umsätze haben sich im großen und ganzen nicht verstärkt, den Anschaffungen zu An⸗ lagezwecken stand aber kaum Abgabeneigung gegenüber. Die Kursbesserungen betrugen zumeist bis zu 1 %, vereinzelt waren aber auch größere Gewinne festzustellen. ,

Am Montanmarkt lagen Mannesmann und Hoesch je ½ und Rheinstahl ¼ % niedriger. Demgegenüber stiegen Vereinigte Stahlwerke, Harpener und Buderus um je ½ und Mansfelder Bergbau um 1 ½¼ %.

Am Braunkohlenaktienmarkt kamen Ilse Genußscheine und Rheinebraun 1 ¾ % höher an. Chemische Werte lagen durchweg leicht gebessert, Farben notierten 158 % (+ ⅛), Goldschmidt und Rütgers stiegen um je X %. Von Kaliwerten wurden Salz⸗ detfurth um 1, von Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti⸗Gummi um 1 ½ P heraufgesetzt. Am Elektroaktienmarkt befestigten sich Accumulatoren und Siemens um je 1 %0%, ferner Lichtkraft um ½ %. Bei den Versorgungswerten standen Charlotte Wasser mit + ⅞, Rheag mit und Schles. Gas mit +† 1 ½ P im Vorder⸗

runde. Von Maschinenbauanteilen kamen Deutsche Waffen und renstein, von Metallwerten Deutscher Eisenhandel um je ½ N. höher an. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann, von Textilaktien Bremer Wolle, von Zellstoffpapieren Aschaffen⸗ burger und am Bahnenmarkt Eisenbahnverkehr mit einer Steige⸗ rung um je 1 %. Gebr. Junghans wurden um 1 ¼ herauf⸗, Dierig um 1 ¾¼ % herabgesetzt.

Im Verlaufe war die Kursbewegung nach oben gerichtet, wobei mehrfach stärkere Besserungen eintraten. Mit auffälligeren Veränderungen waren Siemens (+ 2 ½), Mansfeld (†+ 1 *4¾), Bremer Wolle (1 ¼), Schles. Gas (+ 2) und Conti⸗Gummi

(+ 1 ¼) zu nennen. Sonst betrugen die Steigerungen größten⸗ teils bis zu 1 %.

Gegen Ende des Verkehrs zogen die Aktienkurse zum Teil weiter an, so daß die Schlußnotierungen verschiedentlich die höchsten des Tages waren. Dies galt u. a. für Buderus mit 99 ¼, Rheinstahl mit 134 und Farben mit 159 %. Im übrigen wurde der erhöhte Verlaufsstand meist gut behauptet.

Am Kassamarkt wichen Banken nur wenig vom letzten Stande ab. 1 % fester waren allerdings nach Pause Lübecker Commerz⸗ bank. Für Hyp.⸗Banken war die Stimmung freundlich. Am Markt der Kolonialaktien verloren Schantung %. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien war die Entwicklung bei Abweichungen von bis zu 3 % nach beiden Seiten nicht ein⸗ heitlich. Beachtung fand die Wiedernotierung von inteln Stadthagen Lit. B., die gegenüber dem letzten Kurs vom 15. 6. 37 = 22 %o einbüßten.

Steuergutscheine I waren um 5—10 Pfg. fester, Steuergut⸗ scheine II blieben unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe 136,90 gegen 137 ¼. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 93 ¼ unverändert.

Am Kassarentenmarkt fanden ö1 weiter Be⸗ achtung, Liqu.⸗Pfandbriefe waren z. T. etwas schwächer. Kom⸗ munalobligationen und Stadtanleihen lagen ruhig. Provinz⸗ anleihen konnten sich behaupten, ebenso Staats⸗ und Länder⸗ anleihen. Reichsanleihen wichen nur wenig vom Vortagsstand ab. Am Markt der Industrieobligationen blieb es bei kleinen Veränderungen still. Eine bestimmte Tendenz war nicht er⸗ kennbar.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 % % belassen.

Am Geldmarkt stiegen die Blankotagesgeldsätze im Hinblick auf den Ultimo wiederum ½ % auf 2 % 2 % t.

Wirtschaft des Auslandes.

Starke Beanspruchung der Niederländischen

hank durch den Staat. Der Wochenausweis vom 27. November. Amsterdam, 29. November. Der Ausweis der Niederländi⸗

Bank vom 27. November steht im Zeichen stark erhöhter

eanspruchung der Bank durch den Staat. Aus dem Stand kann entnommen werden, daß rd. 59 Mill. hfl. in Form von Schatz⸗ wechseln durch die Niederländische Bank übernommen worden sind, und zwar hat der niederländische Staat allein in der letzten Woche rd. 39 Mill. hfl. bei der Bank aufgenommen. Dies geht auch deutlich aus der „Zunahme des Postens Inlandwechsel des Bankausweises um 38,4 Mill. hfl. hervor. Der Posten erscheint jetzt mit 75,87 (37,47) Mill. hfl. Wie die holländischen Blätter erichten, bestehen einige Schwierigkeiten, Schatzwechsel zu den von der Regierung gewünschten Bedingungen und in dem er⸗ wünschten Ausmaß auf dem freien Markt unterzubringen. Aus⸗ leihungen zeigten im Ausweis der Niederländischen Bank mit 222,69 (225,87) Mill. hfl. einen Rückgang um 2,2 Mill. hfl. Der Goldbestand der Bank zeigt wiederum eine Verminderung, und zwar um rd. 10 Mill. hfl. Er erscheint mit 1028,60 (1038,25) Mill. hfl. Hier dürfte es sich um Abgaben der Bank auf Wäh⸗ rungsausgleichsfonds handeln, der vermutlich in New York die Stellung des Guldens zu stützen versucht. Wie der „Telegraaf“ erfahren haben will, seien in der vorigen Woche bedeutende Gold⸗ verschiffungen von New York nach Amsterdam durchgeführt worden, Auch das von Sowjetrußland übernommene Gold, von dem in der vorigen Woche berichtet wurde, sei bereits nach den Vereinigten Staaten verschifft worden. Das Blatt hebt dann hervor, daß die Goldverschiffungen in den letzten Tagen durch das prunghafte Steigen der Risikoprämien sehr verteuert worden eien. Bisher hätte diese Prämie etwa 2 % betragen, jetzt betrage iese Prämie minimal 4 %. Die starke Beanspruchung der Niederländischen Bank zeigt sich auch in der Zunahme des Henenotsnuntlaufs um 11,8 Mill. hfl. auf 1143 Mill. hfl. Die Erhöhung der Giroeinlagen um 14,3 Mill. hfl. auf 250,01 Mill. hfl. wird auf die durchgeführten Goldtransaktionen zurückgeführt. 8 .

Neue Erhöhung der französischen Eisenpreise.

Paris, 29. November. Das französische Rüstungsministerium hat eine neue Preiserhöhung für 1 Eisenerzeugnisse ge⸗ nehmigt, wonach die Preise für Oktoberlieferungen um 7 % und

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 30. November 1939.

1 (dDie Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken.. 133 Rℳ für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

vxxb.....„ 2„ Reinnickel, 98 99 %o., 9 Antimon⸗Regulus. 1 ““ 5 Feinsilber . .35,40 40,00 8

1 8 fein

Berlin, 29. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei §) 54,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt §) 64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis —,—, Grüne Erbsen is —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. §*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C/4 * 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) 84,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *) 84,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—. Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee. südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 9)

2

bis 74,00.

für Lieferungen in der Zeit vom 1. November bis 15. Dezember um 10 % heraufgesetzt werden. Diese Preiserhöhung soll als Aus⸗ gleich für die anhaltende Steigerung der Selbstkosten in der fran⸗ zösischen Eisenindustrie dienen. Die Erzeuger sind jedoch mit dem Ausmaß der Preiserhöhung unzufrieden, da sie der tat⸗ sächlichen Zunahme der Unkosten in keiner Weise entspreche.

*

„Nicht der geringste Fortschritt.“ Englisch⸗ russische Wirtschaftsverhandlungen völlig feft⸗ gefahren.

Brüssel, 29. November. Der Londoner Belga⸗Korrespondent stellt fest, daß die englisch⸗sowjetrussischen Wirtschaftsverhandlun⸗ 85 seit acht Wochen nicht den geringsten Fortschritt gemacht haben. Die sowjetvussische Antwort auf das britische Memorandum vom 25. Oktober, in dem England gewisse Vorschläge gemacht habe, sei bis heute noch nicht eingetroffen.

Wie Englands Krieg die Neutralen trifft. Holland muß bedeutende Steuererhöhungen 1 durchführen.

Amsterdam, 29. November. In einer Denkschrift über den Haushalt des Finanzministeriums teilt die niederländische Re⸗ gierung dem Parlament mit, daß eine Reihe von bedeutenden Steuererhöhungen in nächster Zeit durchgeführt werden müßte. Dies betrifft vor allem eine ganze Anzahl indirekter Steuern, aber auch die Einkommensteuer soll erhöht werden. Zudem sollen die Steuerzahlungstermine verkürzt werden.

Slpowakisch⸗italienischer Warenaustausch.

Preßburg, 29. November. In den letzten Tagen weilte Le⸗ gationsrat Enea zu Besprechungen über die Entwicklung des italienisch⸗slowakischen Warenaustausches in Pregeurg. Es ist für die nächste Zeit mit einer verstärkten Ausfuhr von Zellulose, Gerste und Spiritus nach Italien zu rechnen, um so mehr als Italien in gegenseitigen Verrechnungsverkehr eine aktive Cle⸗ aringspitze von 5 Millionen aufweist. Größere Holzlieferungen konnten allerdings noch nicht vorbereitet werden, da in der Preis⸗ frage bisher beträchtliche Gegensätze bestehen. Aus Italien kommt in erster Linie der Bezug von Genußmitteln in Frage.

960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—,

Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in

Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse, 68,00

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. ) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen

Berichte von auswärtigen Devisen Wertpapiermärkten. 8

8 1 Devisen. 88

Prag, 29. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin

—,—, Zürich 655 Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *)„) Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,19, Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 29. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,88, Matland 17,7732, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slobwakei 9,65.

bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-

Litauische: große

New York 350,00, Paris 8,45, Prag 11,86,

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ m 55 S- auf 74,00 R.ℳ (am 29. November auf 74,00 R. ℳ) ür g.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

2

29. November Geld Brief

30. November Geld Brien

8 Aegypten (Alexandrien

und Kairo) . Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos

Aires)

Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u.

Antwerpen). Brasilien (Rio de

* Brit. (Bom⸗

bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland

(Reval/Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam

und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykijavik). Italien (Nom und

Mailand)).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga) 100 Lats Litauen (Kowno/ Kau⸗

nas) .100 Litas Luxemburg (Luxem⸗

burg 100 lux. Fr. Neusee

DE Norwegen (Oslo) . . 100 Kronen Portugal (Lissabon) . 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden(Stockholm und Göteborg) . 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid und

Barcelona), .100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf.

1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso 1 Dollar

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen

l engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll.

18,77 0,582

18,73 0,578

1877 0,582

18,73 0,578

41,20 0,130

41,28 0,132

41,24 0,130

41,32 0,132

3,047 3,053 48,05 48,15

3,047 48,05

56 62,44 1055] 5,045 2,357] 2,353 132,48 132,22 14,30 14,28 38,39 38,31

13,11 13,09 0,585 0,583

5,706] 5,694 48,85] 48,75 42,02 41,94 10,33 10,30

62,56 5,055

2,357 132,48 14,30 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,32

62,44 62 5,045 5

2,353 132,22 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,31

56,71 9,109

56,59 9,091

56,71] 9,109

56,59 9,091 59,41

55,98 8,609

25,67

59,29

55,86 8,591

25,61

59,4]

55,98 8,609

25,67

59,29

55,86 8,591

25,61

1,982 1,978 0,921

2,495

1,978 0,919 2,491

Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (New York)

0,919 2,491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9,74 9,76 1141“““ Australien, Neuseeland..

v“*“ . 3,02 73,17

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

29. November Geld Brief 20,38 20,46

30. November Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205]/ y4,185 4,205 8,88 92 9.08 9.12

2,71 2,69 2,71 2,69 0,548 0,548 6,64 6,79 41,20 41,16 0,09 0,09 68,36 68.86

47,95 47,95 9,38 9,38 9,38 9,38 4,99 4,99 5,24 5,24

132,09 132,09

13,07 13,07

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. .. 1 Stück Aegyptische . l ägypt. Pfd. Amerikanische:

1000 —5 Dollar. 1 Dollar

2 und 1 Dollar . . 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso Australische.. 1 austr. Pfd. Belgische .. 100 Belga Brasilianische.. 1 Milreis Brit.⸗Indische 100 Rupien Bulgarische . 100 Leva Dänische . 1100 Kronen Englische: große. l1 engl. Pfund

1 & u. darunter .1 engl. Pfund

100 estn. Kr.

Estnische .. Finnische 100 finnl. M. 100 Frs.

Französische ..... olländische 100 Gulden talienische: große 100 Lire

100 Lire u. darunt. 100 Lire

Jugoflawische .. 100 Dinar 5,63 5,63

Kanadische 1 kanad. Doll.] 2,04 2,09

Lettländische. .100 Lats

.100 Litas 100 Litas 41,70

100 lux. Fr. 10,30

100 Kronen 1 56,49

100 Lei 1 100 Lei Schwedische. .100 Kronen 59,18 59,18 Schweizer: große. 100 Frs. 55,81 55,81 55,81 55,81

6 u. darunt. 19 rs.

i .„„ 2„24227„ 9 ten Ss ed Pese 8,78 5,98 1,84

8

2,71 2,71 0,568 6,81

41,32 0,11

69,14

—₰+

9.O. do. do SS8Sö2

8 S8S S5 SSC 5

B—

48,15 9,42 9,42

.S.90

5,01 5,26 132,61 13,13 5,67 2,11

—-;ꝙꝙ2S8S5SE*—

88 gUASU SS 8 S2E1S

41,86 10,33 56,71

41,70 10,29 56,49

100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei

unter 500 Lei. .. 8 59,42 56,03 56,03

Südafr. Union .1 südafr. Pfd. 9,02 Türkische 1 türk. Pfund 1,86 Ungarische 100 Pengö

1

1