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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 einzelne Beilagen 10 Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages etnschließlich
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8 Fs
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 Nr. 282 bei der Reichsbank in Berlin
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Spreng⸗
stofferlaubnisscheinen.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im November 1939.
Verordnung über die Verarbeitung von Obst in landwirtschaft⸗ lichen Klein⸗ und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1939/40. Vom 29. November 1939.
Bekanntmachung Nr. 13 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Verwendungsverbot für radioaktive Leuchtfarben). Vom 1. Dezember 1939.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I Nr. 238.
ssend Ungültigkeitserklärung von Sprengstoff⸗ erlaubnisscheinen.
Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten Sprengstofferlaubnisscheine werden für ungültig erklärt:
Muster, — ee ; Nr. t. = Gewerberat “ bes. Jahr der V BR. = Bergrevier⸗ 1 Ausstellung beamter
des Scheines
Becker, Walter Jakob, Hirzen⸗ V hain (Dillkrs.) B 38/1939 GR. Broszus, Eduard, Altena, Ost⸗ A1A1AX“ Echternach, Konrad, Aufsichts⸗ hauer, Langenberg, Egge 677 / B 13/1938 BR. Fuchs, Gustav, Hartenrod, Kr. E“ 136/1934 GR. Limburg Henkes, Anton, Girod, Kr. Unterwesterwald . . . .. Herzmann, Alfons, Ruppach/ Unterwesterwaldkrs. . . .. Hofmann, Albert, Nordhofen, Kr. Unterwesterwald [A 79/1939 BR. Diez Höwer, Aloys, Siershahn / X“X“; 1/1939 BR. Diez Kaspar, Hermann, Stapelburg jetzt Neindorf, Kr. Gifhorn. 51/1938 GR. Halberstadt Klaas, Ignatz, Diez, Kr. Unter⸗ 111“ 34/1937 BR. Diez 1 Koch, W., Herges Auwallenburg 1/1927 BR. Schmalkalden Krökel, Hch., Beilstein .. . . 330/1938 GR. Limburg de Lorenzo, Buzzo, Ammerich Hö. (HRih.) 220/1938 GR. Koblenz Malek, Paul, Grubensteiger, Fellhammer⸗Süd, Schlageter⸗ ““ 3/1939 1 Waldenburg⸗ 1 ord
85/1939 BR. Diez 10/1925 BR. Ost⸗Halle
A 231/1939 GR.
B A 100/1939 BR. Diez/ Lahn B 72/1939 BR. Diez
Mayer, Fritz, Siershahn / Wester⸗ wald “
Metz, W., Kleinleipisch ... Müller, Paul, Leuterod, Kr.
Unterwesterwald . . . . . Neuroth, J. A., Niederelbert. Peiter, W., Leideneck....
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88/1939 BR. Diez 31/1939 GR. Limburg 19/1939 BR. Koblenz⸗Wies⸗ baden -
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Ruber, Karl Heinrich, Frechen⸗ hausen, Kr. Dillenburg .. Schmidt, Peter, Wirges, Kr. Unterwesterwald.. Schulz, Otto, Neustettin . .. Storch, A., Elmenthal, Kreis Schmalkalden.... Troß, A., Fachingen .. .. Unverhau, K., Weißenhasel, Kr. Rotenburg/ F. . . .... Vogelsang, Wilhelm, Essen⸗ Steele, Antonienallee 1—3. Walossek, Alois, Wolfhagen. Wassermann, Baumeister a. D., Essen, Hufelandstr. 13 .. . Weigel, Otto, Hirzenhain (Dill⸗ 11A11A6A6“ 13/1937 GR. Limburg Weyand, Josef, Staudt, Kr.
Unterwesterwald .. . .. 56/1938 BR. gugleich für die Geheime Staatspolizei. Der Reichswirtschaftsminister.
J. V.: Dr. Landfried.
42/1937 GR. Limburg
103/1939 BR. Diez 88 25/1939 GR. Schneidemühl
2/1927 BR. Schmalkalden 129/1938 GR. Limburg
2/1938 BR. Schmalkalden
8/1938 BR. Werden 124/1939 GR. Kassel
14/1938 BR. Werden
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2
Bekanntmachung.
Die mit Bekanntmachung vom 3. Oktober 1939 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 234 vom 6. Oktober 1939) beschlagnahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen
Fritz Jakob Dreyfuß,
Lilly Fanny Dreyfuß, geb. Bielefeld,
Liesel Grünebaum, 9
Simon Israel Grünebaum,
Elise Grünebaum, geb. Raphael,
Elsa Sara Gumpert,
Karl Israel Heilbrunn,
114“
Maria Lammfromm, geb. Epstein,
Hildegard Lammfromm,
Gertrud Lammfromm,
Eva Lammfromm,
Hedwig Mathias geb. Spiegel,
Max Moda,
Reinhold Oppenheimer, werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 29. November 1939. Der Reichsminister des Innern.
Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat November 1939 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. ! S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 23. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl.! S. 1935) wie folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. Staat Einheit
Aegypten Pfund Afghanistan Afghani Argentinien 8 Papierpesos Australien Pfund Belgien Belga Brasilien Britisch⸗Indien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frantreich Griechenland G“ Drachmen Großbritannien Pfund Sterling olland Gulden “ Rials 14,29 Island 100 Kronen 38,35 Italien 100 ö 13,10 Japan 100 Nen 58,40 Jugoslawien 100 Dinar 8 5,70 Kanada G 2,18 Lettland “ 8 48,80 Litauen . 41,98 Luxemburg 8 . 10,30 Neuseeland . 8 1 7,86 Niederländisch⸗Indien 8 133,37 Norwegen .“ 56,65 Palästina b 9,82 Portugal . 9,10 Rumänien 2,40 Schweden ““ 59,35 Schweiz 1 86 55,95 Slowakei — 8,60 Spanien Südafrikan on
S00 29E CDdo—
9 8 (bei Ausfuhr nach Ungarn) U 1 TS Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerita b Die Umrechnungssätze für weitere ausländ mittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden. Berlin, 1. Dezember 1939. Der Reichsminister der Finanzen.
J. A.: Hedding.
ars onamam ea⸗—
Verordnung
über die Verarbeitung von Obst in landwirtschaftlichen und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1939/4,
Vom 29. November 1939.
Auf Grund des § 26 Absatz 1 Nr. 3 des Gesetzes das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (Reichsgesetzbl. J. S. 405) bestimme ich: 1
Landwirtschaftliche Klein⸗ und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahr 1939/40 ohne Verlust der Eigenschaft ihrer Brennereiklasse inländisches Obst verarbeiten, das die Eigentümer oder Besitzer der Brennereien nicht selbst wonnen haben.
Berlin, den 29. November 1939.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Wucher.
Bekanntmachung Nr. 13 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“. (Verwendungsverbot für radioaktive Leuchtfarben.)
Vom 1. Dezember 1939.
Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
§ 1
Begriffsbestimmung.
Radivaktive Leuchtfarben sind Leuchtfarben, Radium, Mesothorium und Radiothorium aktiviert sind.
§ 2 1 Verwendungsverbot. 1“
(1 adioaktive Leuchtfarben dürfen nur verwendet werden bei der Herstellung von:
1. Taschen⸗ und Herrenarmbanduhren mit Edelstahl⸗
gehäuse oder in einfacheren Ausführungen,
2. Kompassen und Meßinstrumenten für technische,
wpissenschaftliche und militärische Zwecke.
(2) Die “ des Abs. 1 gelten nicht für die Herstellung von Waren, die nachweislich für die Ausfuhr be⸗ stimmt sind ök 1AX *
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. Augu eichsgesetzblatt I S. 1430).
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Inkrafttreten.
Ddiese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im S e Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
“ Bekanntmaͤchung. G Die am 30. November 1939 ausgegebene Nummer 238 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: „Verordnung über die Festsetzung des allgemeinen Dienstalters der Beamten des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes. Vom 14. November 1939.
Verordnung zur Durchführung kriegswirtschaftlicher Maß⸗ nahmen auf dem Ernährungsgebiet. Vom 20. November 1939.
Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes. Vom 25. November 1939.
Berxordnung zur Regelung der Abmessungen, Gewichte und
von Holzwolle⸗Leichtbauplatten. Vom 25. November 1939.
Verordnung zur Einführung des Reichsbesoldungsrechts im Se der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 25. November
Verordnung über die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 30. No⸗ vember 1939.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Hℳ. Postversen⸗
dungsgebühren: 0,04 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8